Abmahnung Sehr geehrte/r Wettbewerber/in Sie verschaffen sich wettwerblichen Vorteil durch illegale Betriebsweise von Solarien. Ich fordere Sie auf, bis zum 1.11. 2012 die gesetzlichen Anforderungen gemäß NiSG und UVSV vollständig zu erfüllen. Der Start eines Solariums durch eine anonyme Zahlung ist nicht mehr zulässig.. 1. durch das NiSG seit 2009, damit Personen unter 18 Jahre kein Solarium mehr starten können. 2. durch die UVSV seit 1.1.2012, da Solarien ohne personelle Anwesenheit des Betreibers nur betrieben werden dürfen, wenn die in der UVSV § 4 Absatz 2 genannten Forderungen erfüllt werden. 3. durch die UVSV seit 1.1.2012, wenn mehr als 2 UV-Geräte an einem Aufstellungort betrieben werden und Beratung durch anwesendes Personal Voraussetzung für die Einhaltung der UVSV ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alle gewerblichen Solarien ab dem 1.Januar 2012 mit Beratung im Sinne der UVSV durch Personal betrieben werden. Die Frist bis zum 1. November 2012 wurde gesetzt, um bis dahin die gesetzliche Ausbildung der Solarienfachkräfte zu ermöglichen. Da es bis heute keine zugelassenen Ausbilder gibt, wird nach Auskunft des Bundesamtes für Strahlenschutz (auf Anfrage des Bundesfachverbandes für Solarien und Besonnung e.v. bei Frau Dr. Pütz ) die Kontrollbehörde vom Betreiber den Nachweis fordern, dass dieser alles Notwendige zur Ausbildung seines Personals unternommen hat. Wer vor dem 1. November 2012 auf Personal zur Beratung der Nutzer im Sinne der UVSV verzichtet hat, wird den geforderten Nachweis nicht erbringen können. Wer vor dem 1. November 2012 das Personal nicht zur Beratung nach den Vorgaben der UVSV eingesetzt hat, wird den geforderten Nachweis auch nicht erbringen können. Ihrer Informationspflicht dem Nutzer gegenüber werden Sie nicht nur durch fehlende oder falsche personelle Beratung nicht gerecht, sondern auch durch fehlende oder falsche schriftliche Informationen, wie sie in §7 der UVSV gefordert werden. Die für die gewerbliche Nutzung erforderlichen Dosierungen können mit Ihrer Solarien-Steuerung nicht eingestellt werden. Diese ist laut UVSV § 2, Punkt 1. Teil der UV-Bestrahlungsanlage . Die Steuerung des UV-Bestrahlungsgerätes muss so eingestellbar sein, dass die von der UVSV geforderten Dosierungen in Joule/m2 gemäß Hauttyp und Serienschritten für den Nutzer ausgewählt werden können. Der von Ihnen anzubietende Dosierungsplan muss von dem Nutzer als Bestrahlungsserie in den geplanten Dosierungen und Zeitabständen durchgeführt werden können. Ihre Steuerung kann diese Vorgänge nicht kontrollieren. Sie kann auch nicht die Daten für die Dokumentation der Bestrahlungen bereitstellen, die mindestens ein halbes Jahr aufzubewahren sind. Denn eine mit der Steuerung verbundene Verwaltung der Steuerungs- und Dokumentationspflichten gemäß UVSV wird ihn Ihren Betrieb nicht eingesetzt. Auch wenn Ihre Kunden ausnahmlos das Angebot der Beratung nach den Vorgaben der UVSV ablehnen sollten, und Ihre Kunden ausnahmlos die Speicherung ihrer persönlichen Daten ablehnen sollten, und Sie diesem Wunsch folgend bereits gegen die Dokumentationspflicht verstießen, wären Sie dennoch nicht von der Verpflichtung entbunden, das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durchfürbar anzubieten. Ich habe am 00. 00. 2012 festgestellt, daß Sie gegen Vorgaben der UVSV verstoßen, da in Ihrem Solarien-Betrieb Sonnenstudio XXX, Y-Straße 0, 12345 Mittelstadt Kunden durch Bedienung von Münzautomaten UV-Bestrahlungen anonym starten. Da Sie sich mithin derzeit wettbewerbswidrig verhalten, bin ich berechtigt, gemäß § 8 UWG einen Unterlassungsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Die durch Ihr Verhalten induzierte Wiederholungsgefahr läßt sich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Ich fordere Sie daher auf, die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen und mir im Original bis zum 00.00.2012 wieder zuzusenden. Sollte die Frist verstreichen, werde ich gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Bereits jetzt sind mir für die Abmahnung Kosten entstanden, die Sich in Ihrem Fall auf ?? € belaufen. Den Betrag überweisen Sie bitte bis zum 00.00.2012 auf das unten genannte Konto. Mit freundlichem Gruß ______________________________ ?? ?? ?? ??