Anmeldung zur UVSV-Schulung beim Saunabund ?

  • @all
    Vom Saulus zum Paulus.


    http://www.w556iml6h.homepage.…eldung/1,000000907350,8,1



    Ursprünglich wollte er alles blockieren (Verfassungsklage usw.)
    Macht er jetzt aus der Not eine Tugend, und wird der erste - und vielleicht einzige Anbieter ?


    Meiner Meinung nach kann jeder sein Personal mit der UV-Fibel schulen,


    und
    die UVSV-konforme Beratung in allen möglichen Varianten üben.


    Letzteres ist für die meisten wohl schwieriger, wenn man nicht über geeignete Verwaltungsinstrumente verfügt.
    Diese müssen vermutlich der eigentlich wertvollste Inhalt des "Seminars" sein
    Dadurch wird das Seminar zur Wundertüte.
    Liefern der Saunabund bessere Verwaltungspapiere als der BfB oder gar eine Software für die Dokumentationspflichten ?


    Das Gesetz fordert, dass 3 (bezahlte Personen) 12 Stunden lang die Anwärter bearbeiten, davon 50% Lehr-Vortrag und 50% UVSV-konforme Kundenberatungsübungen durch die Anwärter. Ob einer der Anwärter keine Teilnahmebescheinigung bekommt, muss einstimmige Entscheidung der drei sein.


    Da in meinen Studios mit Winsolar gearbeitet wird, müssten die Personalzertifizierung bei mir oder an einem Ort mit Winsolar stattfinden.


    Eine Inhouse-Schulung mit der Saunabund-Troika kommt wohl nicht infrage. Wer denn ?


    Mit sonnigem Gruß Tak



  • Wie ein Branchen– Fremder, der noch nie die Arbeit in einem Sonnenstudio erfahren hat, will das Personal und Inhaber schulen.


    Wie Tak sagt „Vom Saulus zum Paulus.“ Einen „BranchenDoktor“ der noch nie wissenschaftlich gearbeitet hat und noch nie von Ihm eine wissenschaftliche Arbeit aufgetaucht ist, den haben wir schon in der Branche.


    Jetzt kommt noch ein „Sauna-Bund-Doktrore“ hinzu der erst massiver Gegner der UVSV war, will nun Paulus zur UVSV spielen und will mit einer Abzocke, in Form von zwei Lehrgängen die Studiobetreiber belasten.


    Richtig zur Schulung ist:


    Der Gesetzgeber fordert nur eine 12 stündige Schulung zur UVSV. Die Erwartungen an die Schulungsteilnehmer sind hierzu:
    „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sollen fähig sein, das erworbene Wissen mit eigenen Worten wiederzugeben, eigenständig ein fachlich korrektes Beratungsgespräch zu führen und auf Kundenfragen zur UVBestrahlungund zu den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu antworten“
    Das ist nur eine Erkennung für den Prüfer, ob alles Vermittelte auch angekommen ist. Ein „Durchfallen“ ist nicht vorgesehen. Eine Urkunde zur Schulungsteilnahme muss ausgehändigt werden.


    Die Konsequenzen:


    Denn, wenn der Geschulte nicht das in seinem Betrieb umsetzen kann, wird es in Form von „Bußgelder“ teuer. Aber dafür ist nicht der Schulungsträger verantwortlich. Der Schulungsnachweis
    dient nur als Grundlage, dass das Gewollte zur UVSV vermittelt wurde. Es ist im Grunde unerheblich für einen Schulungsträger, ob dieser dass auch alles verstanden hat. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Seine Aufgabe ist es, tatsächlich den gesetzlich geforderten Inhalt tatsächlich vermittelt zu haben.


    Somit ist die Bezeichnung vom Sauna-Bäder-Bund „Anmeldeformular Prüfung“ irreführend und falsch und vermutlich eine Abzocke die Ängste schüren soll und die Prüfung 5 x nach Möglichkeit machen soll … (Abzucke)


    Richtig ist: Der Staat fordert eine Schulung für das „Fachpersonal für den Umgang mit Bestrahlungsgeräten“. In der UVSV steht keine „Prüfungsschulung“


    Wenn man den Inhalt hierzu vom Sauna-Bäder-Bund anschaut, wird man schnell feststellen, dass die wichtigsten Inhalte zur Schulung einfach fehlen. Man hat den Eindruck, dass der Sauna-Bäder-Bund das „Regelwerk“ zur UVSV erst gar nicht verstanden hat. Ein weiterer negativer Eindruck entsteht, weil der Sauna-Bäder-Bund nur wieder eine „Papierlösung“ zur UVSV, ähnlich BfB, an den Mann bringen will. Das geht eindeutig aus dem „Prüfungsseminar“ hervor.


    Jeder Studiobetreiber sollte nur einen 12 Std. Lehrgang besuchen und sich hierzu anmelden, wo keine „Papierlösung“ erkennbar ist. Also einfach abwarten.


    sonnige Grüße Elektra


  • @ all


    Auch die Lernziele dieser sogenannten Schulungen wurden sehr reduziert:


    - die Erstellung einer individuellen Hauttypenbestimmung
    - die Erstellung von individuellen Dosierungsplänen
    - die Geräteeinstellung gemäß des vorgebenen Dosierungsplans
    - die Erkennung technischer Defekte an Solarien
    - die eigenständige Führung eines fachlich korrekten Beratungsgesprächs
    - die fachlich korrekte Beantwortung von Kundenfragen zur UV-Bestrahlung und den damit verbundenen Risiken


    Da stellt sich mir doch die Frage, wer hier wen schulen sollte und wir sollen noch 445 € dafür bezahlen.
    Da hoffe ich doch, daß der wirklich akkreditierte Schulungsträger fachlich kompetenter sein wird...


  • Hallo Paula ,


    nachstehende die Lehrgangsinhalte die vermittelt werden sollen.....






    Lehrgangsinhalte

    • UV-Strahlung

      • Physikalische Grundlagen
      • Grundbegriffe und Definitionen
      • Solare und künstliche UV-Strahlung
      • Messung der UV-Strahlung
      • Wirkungen der UV-Strahlung auf den Menschen (Haut, Auge)
      • Eindringtiefe der UV-Strahlung (Haut, Auge)
      • Stimulation des UV-Eigenschutzes der Haut
      • Akute Wirkungen und chronische Wirkungen (Haut, Auge)
      • UV-Empfindlichkeit der Haut – Hauttypen
      • Abhängigkeit der UV-Wirkungen von Spektrum, Dosis und Bestrahlungshäufigkeit
      • Die Rolle der Erythemwirksamkeit als Grundlage der Dosierung


    • Gerätekunde

      • Sonnenbank: Gerätetechnik und Betrieb
      • Aufbau einer Sonnenbank
      • Betrieb einer Sonnenbank
      • Kennzeichnung einer Sonnenbank
      • Einzuhaltende Gerätestandards
      • Zuständigkeiten für die Gerätewartung
      • Inhalte des Geräte- und Betriebsbuchs


    • Kundengespräch und -beratung

      • Information der Nutzer
      • Ausschlusskriterien (Anlage 7 UVSV, Teil: Aushang im Geschäftsraum)
      • Hinweise (Anlage 7 UVSV, Teil: Aushang in der Kabine)
      • Schutzbrille (Anlage 3 UVSV)
      • Bestimmung des Hauttyps (Anlage 1 UVSV)
      • Dosierung der UV-Bestrahlung der Haut und Bestrahlungsplan (Anlage 5 UVSV)
      • Maximaldauer der ersten Bestrahlung ungebräunter Haut
      • Schwellenbestrahlung
      • Einzelbestrahlungen innerhalb einer Bestrahlungsserie
      • Bestrahlungspausen
      • Dokumentation des Kundengespräche

    GrußGrizzu

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