Wenn man mit staatlichen Stellen über die UVSV spricht, wird uns oftmals auch gerade von Branchengegnern vorgehalten, dass trotz UVSV Zwang keine Bereitschaft oder ein Umdenken zur künstlichen Bestrahlungen vorhanden oder auch flächendeckend erkennbar sei?
Ich selber, kenne die Situationen und das Gerede hierzu nur zu genau. Es wird gesagt, dass sich nur ein Drittel zu den Beratungen bekennt und der Rest nur auf 0,3 umrüstet (wenn überhaupt) und das war’s ???
Zudem die Branchengegner sagen, dass zwar die Bestrahlungsstärke von der Äquatorsonne mit 0,3 W/m² erlaubt sei, aber die Sonnenstudios durch mißverstandene Beratungspflicht, damit nicht umgehen können?
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Nun seid Ihr alle hierzu gefragt. Meine Einstellung hierzu kennt man ja. Ich möchte gerne direkt von Euch allen erfahren, was Ihr dazu zu sagen habt…
Eventuell ergeben sich positive Argumentationshilfen daraus, die ich noch nicht kenne. Einer meiner Ziele ist auch, mit den Branchengegnern zureden um eventuell ein Stillhalteabkommen zu erreichen, damit wir unsere Arbeit im Sonnenstudios leichter erledigen können. (Unsicherheiten von Nutzern zur künstlichen Bestrahlung beseitigen >>> daraus folgend, Umsätze steigern usw.)
Wir werden nie die Branchengegner zu 100% überzeugen können. Aber wir können erreichen und überzeugend darstellen, dass wir den gesetzlich erlaubten „Spielraum“ zur künstlichen Bestrahlung einhalten können. Dann haben die Branchengegner keine Argumente zur Kritik mehr?
Vielleicht fühlt sich hierzu der Eine oder Andere angesprochen….
Elektra