Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • @all;


    Plagiat: Webseite: (just law Rechtsanwälte)


    Das Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).


    Wir sprechen hier im Forum oft von Klagen und Unmut gegen unseriöse Mitbewerber. Die sehr große „Ungleichstellung“ entsteht dadurch, dass seriöse Sonnenstudios einen westlichen höheren Aufwand haben als die Unverbesserlichen, die die gesetzliche Lage missachten.


    Wie lautet nun der Gesetzestext zum unlauteren Wettbewerb:


    Das UWG ist hier nachzulesen: http://www.justlaw.de/gesetze/Wettbewerbsgesetz-UWG.htm


    Was betrifft nun hierzu für die Sonnenstudios zu, die im direkten Wettbewerb stehen:


    Hierbei ist der §4 (Beispiele unlauteren Wettbewerb) Punt 11 von besonderer Interesse


    §4.11 ) einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln


    In unserem Fall in der Branche sind das die UVSV und das NiSG. Ich hatte schon bei der Vorstellung der UVSV zu Bonn, wo ich ja eingeladen war, dort mich zu einer „Gleichstellung der Sonnenstudios“ eingebracht. Mit Gleichstellung meinte ich, das alle Sonnenstudio –Unternehmer die gleichen Vorschriften und Funktionen zur gesetzlichen Lage beachten sollten, damit die Branche überhaupt noch eine Zukunft haben kann. (im Hinterkopf hatte ich die fehlgeschlagene Zertifizierungs- Geschichte und die 3. Solarienprüfung.)


    In der Realität hierzu, fordern nun seriöse Studiobetreiber die Gleichstellung ein. Das mag zwar für den einen oder andern mit einem „Beigeschmack“ verbunden sein, ist aber absolut notwendig, um sein Unternehmen und letztendlich die ganze Branche zu retten und in die Branchenneuzeit zu führen.


    Jeder Sonnenstudiobetreiber ist ein Unternehmer. Hierzu sollte SIE oder ER die gesetzliche Lage im gesamten Umfeld genau kennen. Denn damit wird jeder früher oder später konfrontiert werden.


    Ich begrüße ausdrücklich die Aktivitäten einiger USER hier im Forum, die als Sonnenstudiobetreiber mutig ihre Rechte einfordern. Das soll nicht mit einem negativen Tatsch angesehen werden, denn wenn das die Branche nicht unter sich regelt, wird es der Vollzug das ohnehin tun müssen.


    Wie der eine oder andere darüber denkt, kann er ja hier kundtun. Mir war es nur wichtig, das zumindest der Interessierte den Text zum UWG zumindest schon mal gelesen hat.




    Elektra

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