BMU erteilt BfB- Afb- Schulungen über Holland eine klare Absage


  • öffentliche Informationen:



    der BfB Vorsitzende Dieter Roggendorf hat wie allen bekannt, eine UVSV-Schulungs - Anfrage zur „European New University im niederländischen Kerkrade“ an BMU, Frau Meyer zu Rheda gesendet.


    Damit wollte Herr Roggendorf und Herr Schmid-Keiner (DAkkS-hatte schon Afb eine Absage erteilt) erreichen, das diese eine Akkreditierung aus Holland erhalten um im deutschen Markt UVSV-Schulungen durchzuführen.


    Heute am 21.3.2013 hat das BMU Frau Meyer zu Rheda diesem UVSV-Schulung-Vorhaben eine klare Absage erteilt. Somit ist nun endgültig eine Schulung zur UVSV der Afb mit dem Trick über „European New University im niederländischen Kerkrade“eine Akkreditierung zu erhalten, gescheitert.



    Auszug aus dem Schreiben BMU von Frau Meyer zu Rheda an Herrn Roggendorf:


    …. Soweit ich dies anhand der von Ihnen übermittelten Unterlagen beurteilen kann, entspricht der angebotene Zertifikatslehrgang nicht den Voraussetzungen für eine Schulung zum Fachpersonal im Sinne von §§ 4 und 5 der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) …..


    Damit ist Afb mit dem Trick über die „European New University im niederländischen Kerkrade“ Herr Schmid-Keiner und Herr D. Roggendorf eine Akkreditierung zu erhalten, endgültig passee und ist nun Geschichte.


    So sieht die Afb Seite nach der Absage aus:


    http://www.akademie-fuer-besonnung.de/


    obwohl Ergoline noch damit wirbt. Der Sonnenengel ist ohnehin dem BMU „ein Dorn im Auge“
    http://www.ergoline-sonnenenge…tent/index.php/2/174/131/


    Ein Dritter neuer Schulungsträger ...


    Information zu einem neuen Schulungsträger „analyticon-akademie“ findet Ihr hier:
    http://www.analyticon-akademie…raeten-nach-der-uvsv.html


    Informationen zum allen Schulungsträgern auch auf der Bfs – Seite:
    http://www.bfs.de/de/uv/uv2/so…ersonal.html/printversion




    Elektra



  • Es meinen immer noch einige Unverbesserlichen, das zum Beispiel durch die Ausnahme mit zwei Solarien noch ein reiner SB-Betrieb möglich wäre. Das ist komplett falsch und wird sehr viel Geld demjenigen Betreiber kosten.


    Auch meinen einige Studiobetreiber, dass wenn man von 8 Solarien 6 Kabinen einfach nur abschließt und dann 2 Solarien als SB betreibt, wäre das in Ordnung. Auch das ist komplett falsch.


    An einem Standort dürfen nur 2 Solarien stehen. Ein einfaches Abschließen der Kabinen ist einfach nur als „Dummheit“ zu bezeichnen. Denn noch mal zur Erinnerung:


    „die Ausnahmeregelung besagt nur, das während der Bestrahlung kein Fachpersonal anwesend sein muss“. Alles andere ist so zu handhaben wir ein normales Sonnenstudio. > ergo: Also ohne Personal ist kein einziges Sonnenstudio zu betreiben. Das wird aber wohl erst der Vollzug richten müssen.

    Elektra

  • wie mir bekannt ist, sind Schulungsträger aus den benachbarten Ländern durchaus willkommen. Nur der Schulungsträger oder Akademie muss durch offiziellen Antrag, sich ebenfalls durch die Überprüfungen und durch die Vorschriften von DAkkS durchwühlen. Mit anderen Worten, DAkkS muss den ausländischen Schulungsträger anerkennen und zertifizieren. Dann gibt BMU den Weg hierzu frei.


    Also sich einfach nur im Ausland zertifizieren zu lassen, geht so nicht. So steht es auch in der UVSV, das ein europäischer Schulungsträger, sich um eine Anerkennung durch deutsche Behörden bemühen muss. Dann sehen dem ausländischen Schulungsunternehmer, in Deutschland zur UVSV zu schulen, nichts mehr im Wege.

    Elektra

  • ich werde hierzu öfter gefragt: wenn eine Afb Akkreditierung über Holland geklappt hätte, könnte der Studiobetreiber, der über die Afb geschult wurde, eine verkürzte 6 Stunden Nachschulung durch Afb erhalten und hätte dann wieder für fünf Jahre einen gültigen Schulungsnachweis. Das wäre so sehr gut gewesen und hätte auch dem Studiobetreiber schon mal wieder viel Geld erspart.


    Soweit mir bekannt ist, läuft allerdings diese Möglichkeit der Nachschulung im August dieses Jahres aus. So müssen die betroffenen Studiobetreiber nun doch eine normale, mindestens 12 Stündige Schulung, absolvieren.


    Dadurch, dass andere Schulungsträger den Schulungsinhalt von Afb nicht kennen oder anerkennen, bieten diese für die ehemaligen Afb Absolventen, keine Nachschulung an. Das hätte man auch anderes handhaben können, denn diese Studiobetreiber sind ja durchaus erfahrene Studiobetreiber und haben das Gewollte zur UVSV und NiSG schon mal alles gehört?

    Elektra

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!