Umsetzung UVSV im Fitnessstudio

  • cnova80;


    Ein Fitness Studio ist finanziell oft besser gestellt wie die Sonnenstudios. Diese haben finanziellen und Personal – Möglichkeiten. Es kommt nur darauf an, wie diese beraten werden.


    Was UVSV-Regelkonform ist, das zu mindestens sollten hier unsere User nun schon mittlerweile kennen. Somit ist jedem bekannt, dass ein 2er Betrieb im Grunde den gleichen Regeln wie ein normales Sonnenstudio unterliegt. Die Ausnahme hierzu ist im Grunde keine Ausnahme.


    Mit einem Münzer und Chipkarten ist kein UVSV-Regelkonformer Betrieb möglich. Diese Technik reicht einfach nicht aus. Das will ich aber hier nicht weiter ausführen. Wenn dann noch ein Sonnenengel mit Hautsensor eingesetzt wird und diese immer für 20 Minuten eingeschaltet wird, wiederspricht das komplett der gesetzlichen Lage. Die Dosierungen werden in diesem Fall komplett übergangen. Das wissen mittelweite auch die Fitness-Center.


    Nichtdestotrotz gibt es noch Händler, die auf der „ist mir egal Schiene“ verkaufen. Spricht man mit solchen Händlern, wird man feststellen, dass die mit der gesetzlichen Lage komplett überfordert sind. Das sind die Unverbesserlichen. Das wertvollste an solchen Leuten, ist die Goldkette am Hals.


    Wir haben unsere WinSolar Systeme genauso im Fitness- Bereich im Einsatz. Meisten brauchen wir dort die gesetzliche Lage noch nicht mal erklären, denn das Verständnis zum Gewollten ist dort bekannt. Ein Betrieb mit zwei Solarien ist im Grunde auch eine kaufmännische „Krücke“ und reicht meist in Bezug zur Nachfrage, nicht aus. Deshalb werden dort 4 bis 8 Solarien eingesetzt.

    Elektra

  • Zitat von Cnova80 :„
    Fitnessstudios sind zumindestens vom Konzept her und von der technischen Einrichtung auf solche Fälle vorbereitet. Ein UVSV-regelkonformer Betrieb ist problemlos möglich! „
    Zitat Ende


    Also solche Fitnessstudios wie Elektra sie beschreibt, sind in meinem Umfeld nicht zu finden. Da hängen die Münzer neben den Kabinentüren. Und auf die UVSV wird reagiert, indem zum Beispiel aus einem Vierer-SB-Studio zwei Zweier SB-Studios gemacht werden- unter einer Adresse. Da sind Oberschlaue am Werk.


    Zum Thema Münzer -
    Ob mit Münzen, Wertmarken oder Chipkarten. Ihre Funktion war und bleibt es, dass der Kunde das Solarium selbst nach eigenem Dosierungswunsch starten kann.
    Diese Art das Angebots hat sogar seinen Reiz für den Kunden darin, dass er nicht vom Personal des Betreibers bequatscht und sogar kontrolliert werden kann.


    Das ist die Ansage des Münzers an den Kunden, wenn dieser den Laden betritt:
    "Schmeiß Geld ein und ich mach Dich toll braun."


    Da ändert auch ein Tresen mit einem Verwaltungscomputer nichts, der von einer emsigen Sonnenstudio-Fachkraft mit Daten gefüttert wird, die sie einem dort wartenden Kunden aus der Nase zieht.


    Wer das als Kunde sieht, dem verkünden die Münzer neben den Kabinentüren um so deutlicher:
    Gehe nicht zum Tresen, komm hierher, schmeiss schnell Geld ein, sonst musst Du auch am Tresen stehen, warten, ausgefragt werden und verlierst Zeit, kriegst vielleicht nicht das was Du willst und zahlst am Ende mehr für die als Du wolltest weil Dir ein Abo angedreht wird.


    Wieso kommt man eigentlich auf die absurde Idee, dass die „technische Vorrichtung“ aus der UVSV, die sicherstellen soll, dass nur beratene Kunden das Ausnahme-Betriebs-Solarium benutzen können, ein Apparat sein kann, dessen Zweck das Gegenteil ist, nämlich die Selbstbedienung? Ein Apparat, der konzipiert ist zum Dosieren und Starten durch den KUNDEN !


    Es ist doch viel nahe liegender, dass mit dieser „technischen Vorrichtung“ ein einfaches Schloss an der Tür zur Kabine gemeint ist, das nur vom Personal bedient werden kann?
    Das Personal muss doch ohnehin jedem Nutzer aktiv die Schutzbrille anbieten.
    Dann kann das Personal doch auch nach Vorgabe des Dosierungsplans die Uhr einstellen. Diese kann der Kunde nicht verstellen, denn an die Uhr kommt nur das Personal. Diese UHR kann mit der „technischen Vorrichtung“ auch gemeint sein.
    Wer als Betreiber also Geld sparen will, nimmt die Steueruhr aus dem Münzer, montiert sie für den Kunden unzugänglich und lässt sie vom Personal bedienen.
    Oder im Regelbetrieb vom Fachpersonal, das dann noch die Beratungspflicht hat.


    Dann ist das unzulässige Angebot an den Kunden „ Bedien Dich selbst“ endlich aus der Welt. So einfach ist das.
    Wer das nicht einsehen will, führt etwas anderes im Schilde:
    Extraprofit machen mit der Höhnes-Einstellung als Geschäftsmann:
    Wer das Gesetz befolgt, muss der Dumme sein.

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