Fairer- Solarien-Wettbewerb (FSW)

  • Wenn in einem Fitnessstudio vernünftig trainiert wird, dann nach einem Trainungsplan.
    Es gibt daher Fitnesstudios, die verdienen wegen der Qualifikation der Tainer das Vertrauen und das Geld der Kunden.
    Es gibt aber auch andersartige Fitnessstudios, da verbringen Menschen mit tollen Geräten unter körperlicher Anstrengung ihre Freizeit, u. U. mit nachträglicher Entspannung und Erholung am Tresen unter Bier- und Nikotinstärkung.


    Zu den Fitnessstudios der ersten Kategorie würde es passen, wenn die dem Sinn der Serienbestrahlung entsprechend ein Hauttraining empfehlen für den Zyklus einer Hauterneuerung in etwa einem Monat, 10 Bestrahlungen mit ausreichend UVB in sinnvoller Steigerung der Dosis, sodass nach ca 4 Wochen ein Maximum (neuer) Pigmente und die Lichtschwiele gebildet wurden. 5 dieser Zyklen mit künstlichem UV ist das Maximum, dass die UVSV pro Jahr empfiehlt.
    Wer trotz dieser sinnvollen Regelung die Nutzung der UV-Geräte zur Selbstdosierung frei gibt, kann dies in der Ausnahmeregelung mit einem Dosis-Volumen, dass sich aus dem Dosierungsplan von maximal 10 Bestrahlungen errechnet. Wenn das Volumen verbraucht ist, z. B. in 4 Bestrahlungen in Maximaldosis, muss der Nutzer wieder die Beratung mit allem Pipapo über sich ergehen lassen, denn der Solarienbettreiber muss es so machen, wenn er sich an die UVSV halten will. Ich vermute sogar, dass dieser sich darüber informieren
    muss, wie sein Kunde dosiert hat, sonst kann er keine Beratung im Sinn der UVSV ausführen
    . Diese nachträgliche Kontrolle der Selbstdosierung durch den Kunden ist der Ausgleich dafür, dass in der Ausnahme die Fachberatung nicht bei jeder einzelnen Bestrahlung zur Verfügung für den Kunden stehen muss.


    Zum Thema
    "Ich wünsche keine Beratung" als genialer Schachzug, um die UVSV "auszuhebeln" ist anzumerken:


    Der Kunde kann die Beratung ablehnen. Das entbindet aber nicht den Betreiber von seiner Pflicht, sie immer anzubieten.
    Immer heißt im jedem einzelnen Fall eines Kundenwunsches nach der UV-Bestrahlung. Die ganze Prozedur der Aufklärung usw.
    muss immer wieder durchdekliniert werden. Wer das so handhaben will, kann ein Schild anbringen:
    "Nur für Kunden die keine Beratung wünschen."
    Außerdem muss er sich jede Dosierung vom Kunden unterschriftlich absegnen lassen, will er kein Scheunentor für Regressforderungen öffnen.
    Und er sollte sich nicht darauf verlassen dass seine Kunden im gemeinsamen Einverständnis mit ihm in der Aushebelung der UVSV nicht plötzlich doch die Ansicht wechseln und ihm die Mit-Schuld für den Hautkrebs anlasten wollen.
    Denn dieses offene Tor können auch andere nutzen, die die Rechtmäßigkeit dieses Geschäftsmodells kostenpflichtig prüfen lassen.

  • Aha. Gut so. Wer im Geschäft bleiben will, muss sich wandeln.


    Gibt es immer noch das "Beratungsprotokoll", das dem Kunden alle Verantwortung anlastet für die Dosierung und dem Studiobetrieber aller Verpflichtung enthebt, die Einhaltung der Dosierungsempfehlungen zu überwachen ?
    "Weil nicht kontrolliert werden kann, was der Kunde dann macht." O-Ton Gröning Ende November letzten Jahres.

  • Elektra,
    Du bist aber sehr nachsichtig mit Dr. Gröning, der bisher mit dem "Beratungsprotokoll " beim Kunden abgeladen hat,
    was Aufgabe des Studiobetreibers ist, die permanente Dosierungsberatung.


    Damit verteidigt der Gröning faktisch die Selbstdosierung durch den Kunden - ohne es direkt zu sagen.
    Und er verteidigt damit die Ansteuerung der Solarien durch "Münzer",
    die vom Kunden bedient werden können.


    Ich vermute, dass Dein voreiliges Lob für Herrn Dr.Gröning einen anderen Hintergrund hat:


    Du willst Dich mal wieder davor drücken, das zu tun, was Du
    als erster von den drei Akkreditierten hättest tun müssen.


    Jetzt dürftest Du sogar Deine Steuerung in der Schulung verwenden.


    Der Staat spart sich die Mühe, durch eine Kontrolle deutlich zu machen,
    wie die Beratung gemäß der UVSV in der Praxis gemacht werden muss
    und
    Du vermeidest die Zertifizierung Deines Systems als UVSV-gerecht
    und lässt damit jene, die es gekauft haben, im Regen stehen.


    Konkret: Wenn ich nicht vorher geprüft habe, was die drei schulen,
    kann ich meinen "Sonnenstudofächkräften" keine dieser drei empfehlen.
    Den Saunabund schon gar nicht.

  • Paula 74
    Für das Gesamtbild fehlt noch das dritte Blatt, das Gröning "Idividueller Besonnungsplan" nennt und
    sich als 2 nur pauschale - für 3 und 4 - für alle Kunden entpuppt.
    Da steht noch mehr drin, was als elementare Pflichten des Studiobetreibers auf den Kunden abgeladen werden soll, indem dieser
    es als zur Kenntnis genommen unterschreiben soll. Ziel der Inszenierung: Das was der Kunde danach macht, geht mich nichts mehr an.
    " es kann nicht kontrolliert werden." Die Seitenhiebe auf JK hat er bereits am 30.11. genutzt, um zu vernebeln, worum es ihm letztlich geht:
    " es kann nicht kontrolliert werden".
    Deshalb soll der Kunde bei der Erstberatung verdonnert werden, alles selbst befolgen zu müssen.
    Das kommt dem meisten Studiobetreibern entgegen, denn sie wollen den Kunden möglichst viel Bräune verkaufen. Wer will da ständig auf der Bremse stehen und vor allen auch den den Aufwand dafür betreiben, jede Dosierung des Kunden zu kontrollieren.
    Dann lieber das ganze so gestalten wie das Abreißen eines Pflasters einmal zu Anfang mit jedem Kunden mit der Begründung:
    Es muss sein, bringen wir es hinter uns.


    Mal sehen, wie diese "UVSV-Aushebelung" endet.

  • der kunde ist so "dumm" wie ihn Automatenbräunungsbranche gemacht hat.
    Deshalb gibt es die UVSV und die Verpflichtung der UV-Bestrahler die Kunden
    aufzuklären und an besseres "Besonninungsverhaklten" zu gewöhnen.
    Die Gröningsche Lösung macht das Gegenteil.
    Sie lädt die Verantwortung beim Kunden ab .
    Die Verantwortung für Aufklärung und Änderung der Bestrahlungspraxis hat aber der Bestrahler und nicht der Bestrahlte.

  • Zitat Sonnenlicht - von dem Formular Ausschlusskriterien:
    "--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Der Kunde wünscht keine weitere Beratung, keinen Besonnungsplan und benutzt die UV-Geräte auf eigene
    Verantwortung.
    Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde diesen Passus als gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben."


    Sonnenlicht, das kannst Du besser weglassen !
    Das war eine IDEE vom BfB, um die Selbstdosierung durch dem Kunden zu erhalten.
    Also um die Beratung gemäß der UVSV auszuhebeln.


    In der der UVSV steht kategorischen in Bezug auf die Beratung und den Studiobetreiber: ..bietet an ...
    Also: Auch wenn der Kunde keine Beratung will, musst DU sie IHM anbieten.


    Dass DU dass gemacht hast, musst DU DOKUMENTIEREN.


    Bei jedem Besuch - JEDEM !
    JEDES MAL DIE GANZE PROZEDUR MIT IHM !
    Viel Spaß dabei.

  • Hat er doch gemacht!


    Ein Kunde , der nicht beraten werden will, ist jedes mal, wen er eine UV-Bestrahlung haben will, ein Neukunde.
    Ich nehme nicht an, dass Sonnenlicht das so praktiziert.
    .


    Ich denke diese Spitzfindigkeiten
    Das ganze Rechtsystem ist eine riesiges Geflecht von "Spitzfindigkeiten".
    Mit der Abwertung "Spitzfindungkeiten" diese Argumentation wegwischen zu wollen, ist doch sonst nicht Dein Niveau.
    Die UVSV ist ein besonders "hinterhältig" konstruierte "Spitzfindigkeit", weil sie gegen die bekannten Widerstände durchgeboxt werden musste.
    Da war es nützlich, dass einige Gegener der UVSV den Eindruck hatten, dass SB als Ausnahme überlebt hätte, und dass der Kunde ablehnen kann und deshalb
    heine Verpflichtung mehr besteht die Serienbestrahlung gegen den Kundenwunsch durchzusetzen.

    werden wir niemals ordentlich zu ende diskutieren können. Außerdem wird es auch völlig wurscht sein, solange wir den Kunden nicht extrem verbrennen und das wird mit 0,3 sowieso schwierig!

  • musti
    Du hast würdige Vertreter bei den Anhörungen gehabt.
    Darunter Köpfe aus dem Herstellerverband SLS. Der Vorstand des Photomed
    mit seinem Vorzeige-Doktor, der zeitweilig Geschäftsführer der Nachfolgeorganisation BfB ( nicht BfS) war.
    An vorderster Front aber immer der Verkaufschef von Jk, im Schlepptau Anwälte,
    die mit Verfassungsbeschwerden gedroht haben.


    Diese "Mitwirkung" durch die Branche wurde belohnt damit,
    dass nur noch ab Hauttyp 3 bestrahlt werden darf .
    Und die Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen,
    so dass diese der Branche keine unnötigen Kosten verursachen konnten.
    Auf dem 6. europäischen Solarienkongress wurde der Erfolg dann ausgiebig gefeiert:
    Begründung; Der Kunde muss die Beratung nur ablehnen, dann bleibt alles so wie es immer war
    -(abgesehen von der Reduzierung der Altgeräte auf NullDrei.)


    Spass beiseite:
    Heute war die mündliche Verhandlung in einer wettbewerblichen Auseinandersetzung mit einem Betreiber,
    der Münzautomaten mit Durchzugslesern zur Altersfeststellung installiert hat.
    Statt wie zu echten SB-Zeiten abends jemand im Studio zum Putzen und Aboverkauf zu haben,
    meint er ab dem 1. 11.12 damit durchzukommen, dass die Putzfrau bereits ab 15 Uhr anwesend ist.
    Die Stunden davor hat er dann nur 2 Geräte in Betrieb
    und meint als 2er-Ausnahmebetrieb in einem 5-UV-Gerätestudio auf die Personalkosten verzichten zu können.


    Die Ausnahmeregelung besagt aber nur,
    dass in der 2er-Ausnahmeregelung Fachpersonal nicht beraten muss während der Serie nach Dosierungsplan
    und dass die Kontrolle - wie auch das Anbieten der Schutzbrille - durch normales Personal erledigt werden kann.


    Oder durch eine technische Vorrichtung, die sicherstellt, das nur ein Nutzer der beraten wurde,
    bestrahlt werden kann.


    Hier hat der Richter eingehakt und gefragt, ob denn ausgeschlossen werden könne,
    dass diese Kontrolle umgangen werden könne. Die Verteidigung zielte nun darauf ab,
    dass es wie beim Beispiel Zigarettenautomaten "normal" sei, dass es Umgehungsmöglichkeiten gäbe
    und diese deshalb nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.


    Und dann meinte der Beklagte noch nachlegen zu müssen,
    indem er sagte, dass auch durch Anwesenheit von Personal die Umgehung nicht ausgeschlossen werden könne,
    denn wenn "5 Kunden zugleich kommen, kann man nur einen beraten".
    Folglich gehen die anderen vier Kunden direkt zu dem Münzern und machen mit diesen das,
    was ihr einziger Zweck ist :
    selbst dosieren und selbst starten.
    Also SB mit Personal.


    Erkennt Ihr das Problem ?
    Von Kunden zu bedienende Automaten zur Steuerung von UV-Geräten
    sind ein permanentes Angebot an den Kunden zur Selbstdosierung und Selbstbedienung.


    Das ist nicht von der UVSV gedeckt und deshalb auch nicht von Wettbewerbsrecht.


    Da hilft auch keine zussätzliche PC-Kundenverwaltung am Tresen,
    wo die Beratung vielleicht korrekt durchgeführt wird.
    Der Betreiber müsste dann zumindest nachweisen können,
    dass nur er oder sein Personal die Münzer-Krücken aus der SB-Zeit starten kann und dass
    zwischen der Beratungsbuchführung und dem Start der UV-Geräte keine Lücke ist, durch die die
    Selbstdosierungen sich wieder einschleichen können.
    Z. B. als Wertkarten die außerhalb der Beratungsverwaltung
    auf geheimnisvolle Weise wertvoller werden können.
    Dieser Nachweis ist nicht möglich.


    Wer also darum bettelt, Münzer-Krücken vorübergehend parallel handhaben zu dürfen, kommt zu spät.
    Dafür gab es die Übergangsregelung bis zum 1.Januar 2012.


    Also ab auf den Schrott mit den Münzer-Krücken.
    Und stattdessen eine Steuerung montieren, die nur vom Personal zum Starten der Geräte genutzt werden kann.
    Sinnvollerweise mit integrierter Dokumentation.
    Es muss auch nicht WinSolar sein, wenn es denn was gibt, was den selben Zweck erfüllt.

  • Sonnenlicht,
    Deiner Bitte komme ich gerne nach, wenn der Verein Fairer Solarienwettbewerb verwirklicht ist.
    Habe bitte Verständnis dafür, weil es mich viel Nerven Zeit und Geld gekostet hat, so weit zu kommen.
    Bereits als ein Sprecher der IGS habe ich auf der Mitgliederversammlung des BfB/Photomed dafür plädiert,
    über das Wettbewerbsrecht den Klärungsprozess zur Schaffung von Rechtsicherheit voran zu treiben.
    Das war zugleich ein Angriff auf diejenigen, die SB trotz der gesetzlichen Vorgaben am Leben erhalten wollten.
    Folgerichtig haben dann nur JK's Roggendorf und Sun's Bernd Schmid darauf geantwortet.
    Und keiner von den freiwillig zertifizierten aus der IGS wagte den Mund zu öffnen und meinen Vorschlag zu
    unterstützen.
    Eine Weile lang habe ich geglaubt, was Elektra immer als Menetekel an die Wand gemalt hat,
    dass Rechtssicherheit durch staatliche Kontrollen geschaffen wird.
    Als sich aber abzeichnete dass dies ein Irrtum sein könnte habe ich zunächst mit den Abmahnungen begonnen,
    zunächst in der Erwartung, dadurch mit den Mitbewerbern ins Gespräch zu kommen.
    Das geschah nur in sehr wenigen Fällen und war sehr ernüchternd.
    Jeder sah die UVSV nur als Problem, dem er irgendwie aus dem Weg gehen muss, damit sich für ihn nicht viel ändert.
    Mit solchen Leuten kann man sich auf nichts einigen, schon gar nicht darauf, in der UVSV eine Chance für Rechtssicherheit und
    sichere geschäftliche Rahmenbedingungen zu sehen.


    Wenn der Verein Fairer Solarienwettbewerb als Kristallisationspunkt eines Verbandes der Studiobetreiber NICHT zustande kommt,
    werde ich von den Ergebnissen der Prozesse, die noch anstehen, nichts veröffentlichen und der Branche den Rücken kehren.
    Denn ohne eine positive Interpretation des staatlichen Auftrags als Botschaft an die Öffentlichkeit
    wird diese Branche keinen Silberstreif am Horizont mehr sehen
    und nur noch von der Hand in den Mund leben.
    Diese positive Botschaft an die Öffentlichkeit kann nur aus der Kompetenz der Studiobetreiber kommen,
    die glaubhaft und überzeugend darstellen müssen, das sie nützlich für die Allgemeinheit sind.
    Solange sie aber nur dumme Geräteanbeter und Parteigänger für Solariemmarken bleiben wollen,
    werden sie sich weder auf etwas einigen können,
    noch eine Qualifikation erwerben, die für die Allgemeinheit von Nutzen ist.

  • Eure Unterstützung ist gefragt:

    Ich finde das Tak mit seinen Aktivitäten zum Wettbewerb absolut recht hat und dementsprechend auch gehandelt hat. Es ist als Vorbild und als erster Studiobetreiber anzusehen, der Geld in die Hand genommen hat, um seine Wettbewerbssituation zu ändern. Er kämpft gegen die Unverbesserlichen, die auch schon zur Zeit der freiwilligen Zertifizierung der Branche nur geschadet haben. Der BFB hat zur Gesetzgebung total versagt und der Verein wird von der Presse oder den Verantwortlichen „mitleidig belächelt“. Und ist nicht unbedingt ein Vorbild für die Branche.


    Denn er hat auch darin Recht, das nur einige "Solarien-Marken-Sonnenstudios" mit Tendenz und Neigungen zum Herdentrieb und oder selbsternannte Ketten-Könige die die UVSV als Papier kennen aber den Inhalt nicht wirklich ernsthaft folgen wollen, nützen der Branche zur Branchenneuzeit überhaut nichts.


    Im Gegenteil, Fachbetriebe können so nicht in der Realität entstehen. Es gibt genug Studiobetreiber, die den Vorteil von der UVSV erkennen können und diese in die Realität als "Fachbetriebe" umsetzen wollen.


    Um das Ziel zu erreichen, ein Verein „Fairer- Solarien-Wettbewerb“ wie Tak ihn nennt aufzubauen, hat er auch das Recht zur Namengebung als erster aktiver Studiobetreiber dazu und sollte so von vielen hierzu tatkräftige Unterstützung finden.


    Das Forum soll und wird Ihn hinzu unterstützen. Dieser Bereich soll nun Tak zur Verfügung stehen!


    Elektra

  • Tak


    Daaaanke,
    sehe die von Dir beschriebene Situation sehr ähnlich.
    Nachdem persönlicher Kontaktaufnahme nichts einbrachte, den weg der Anmahnung gehen. Dabei musste ich (nach einigen intensiven Telefonaten mit der entsprechenden Behörde) leider feststellen, dass diese zum Einen zu spät beauftragt wurden (in unserer Region im Oktober 2012) und zum Anderen nicht ausreichend informiert sind um rechtssicher Maßnahmen ergreifen zu können.
    Denn, ein Fehlverhalten einer Behörde kann zu erheblichen Maßnahmen gegen diese Behörde (bis zu Schadensersatz) werden.
    Wenn eine Behörde (Vollzug wie es Elektra immer nennt) nicht rechtssicher ist, wer dann?


    Also passiert erstmal in der Praxis gar nichts. Das scheint ganz so im Sinne derjenigen zu sein, die auf komplette Selbstbestimmung und freien Gebrauch von UV-Geräten bauen.


    Aus meiner Sicht tut sich die Branche und allen voran die Hersteller keinen Gefallen mit dieser Einstellung. Meiner Einschätzung sind vielleicht 1/3 bereit sich einer UVSV inhaltlich ganz anzupassen. Nur über den Vollzug kann es gehen. Ob das Wettbewerbsrecht hier hilft? Ich bin skeptisch. Habe beim BfB angeregt den Petitionsausschuss anzurufen, öhne Erfolg. Der Petitionsausschuß hat die Möglichkeit hier für Rechtsklarheit zu sorgen. Alleine aber, wird mir wohl kein Gehör geboten (wegen zu geringen öffentlichen Interesse), als "Sammelklage" von vielen Mitgliedern muss sich der Ausschuss aber darum kümmern.


    Wir haben uns seit über einem Jahr umstrukturiert. Ein durchaus schmerzhafter aber lohnender Prozeß.


    Die Kunden sind dankbar wenn man mal neint sagt und sie erst zum Arzt schickt. Sie bedanken sich, wenn man nein zu 12 Minuten sagt und ihnen vermittelt heute seien 10 Minuten genug. UVSV hin oder her, den Plan immer von 1-10, Pause, 1-10, Pause zu durchlaufen ist realitätsfremd, aber max. 50 Besonnungen im Jahr mit max. erythemischer Bestrahlung einzuhalten ist absolut ok.


    Nochmal, wir sind absoluter Befürworter einer UVSV, aber, wahrscheinlich durch Lobbyisten verursacht, ist die jetzige Form nicht klar genug. Sie kommt denen zu gute, die SB durch einen Türschlitz doch ermöglichen wollen und schadet denen, die gewissenhaft mit ihr umgehen.


    Hoffentlich unterstützen mehr Dein Vorhaben VFS, auf uns kannst Du zählen.


    Elektra
    Eine heutige Studio-Steuerung MUSS UVSV-Konform (auch in der härtesten Auslegung) sein, aber ein Studio kann auch UVSV-Konform ohne Steuerung sein.
    Zu meinen 0,50€ pro Minute, dieses ist ein Durchschnittspreis. Egal wie Du den anhebst oder nicht, bei einer 0,16W-Bank brauchst Du ca. die doppelte Zeit, also auch den Doppelten Preis, sonst bekommst Du in der Praxis Erklärungsnotstand. Man hat schon genug damit zu tun Preisunterschiede zwischen Geräten mit und ohne Sound oder Air-Fresh darzustellen.
    Kunden wollen heute immer das Beste zum günstigsten Preis.
    Geiz ist Geil.
    Mediamarkt lässt grüssen.

  • Wunderbar, eine ernsthafte Initiative.


    Auch wir unterstützen diese Initiative.


    Unsere Anregung:
    Viele, sehr viele Studiobetreiber dazu bewegen den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anzurufen (Beamtendeutsch, es erfolgt schriftlich).
    Dieser kann den Gesetzgeber verpflichten das Gesetz so anzupassen, das es unmissverständlich, auch für Nichtbeamte, ist.

  • Bitte an die Moderatoren/Administratoren


    Schiebt doch bitte die Beiträge zur fsw in die neue Katigorie die Elektra hier für eröffnet hat.


    Meine Beiträge (als fSW) aus dem Thema "fitnessstudio" habe ich hier her kopiert. Tak als Moderator

  • Tak


    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Initiative/Vorhaben!


    Leider bezweifele ich, dass Du genügend Unterstützer finden wirst...


    Die Resonanz auf fb ist ja auch noch recht übersichtlich...
    und fairsol.de ist noch eine Baustelle...


    Abgsehen davon sind Deine LeitsätzeA-E in der Praxis nicht umsetzbar, und auch nicht durch die UVSV zwingend vorgeschrieben.


    Zu F-G-H enthalte ich mich, da das ProblemSB bei uns gleich Null ist. Folglich setze ich mich damit auc nicht auseinander.


    Die Aussage "Der Verein handelt dabei im Interesse der gesamten Solarienbranche" halte ich für unhaltbar!!!


    Sorry, aber meine Interessenvertreter suche ich mir immer noch selber aus... SO werden viele denken...


    Trotz allem - Viel Glück

  • Tak


    jetzt wird es hier unübersichtlich...


    ich meinte, dass die Beiträge die Deinen Verein/Intiative betreffen, hierhin verschoben werden sollten...


    Warum auch immer (will ja nicht schon wieder stänkern) werden die Ursprungsthemen schnell verlassen und alle mögliche (teilweise wichtige) Themen durcheinander in einem Thread abgehandelt - siehe UVSV Fitness... was da alles diskutiert wurde ist teilweise eigenen Themen würdig...

  • pillepalle, danke für Deine Anteilnahme.
    Sie kommt mir sehr bekannt vor.
    So ähnlich hat - wenn ich mich recht erinnere -( denn ich habe keine Lust jetzt auf die Suche zu gehen )-
    zu dem Vorhaben fSW Cnova80 Stellung genommen.
    Darin seit Ihr euch sehr ähnlich und representiert vermutlich viele andere in der Branche, die sich aber im Gegensatz zu Euch nicht einmal öffentlich äußern.
    Deine Haltung kann ich letztlich hierauf reduzieren, dazu darf ich mich mal selbst zitieren:


    "Jeder sah die UVSV nur als Problem, dem er irgendwie aus dem Weg gehen muss, damit sich für ihn nicht viel ändert.
    Mit solchen Leuten kann man sich auf nichts einigen, schon gar nicht darauf, in der UVSV eine Chance für Rechtssicherheit und
    sichere geschäftliche Rahmenbedingungen zu sehen."


    Deine obigen Stellungnahmen zu den Leitsätzen sind eine Verteidigung dieser Haltung, die im Prinzip eine Weigerung ist, sich trotz unterschiedlicher Auffassung um gemeinsame Zielsetzungen zu bemühen.
    Daher auch Deine Missdeutung des Anspruches im Interesse der ganzen Branche zu handeln als Andienung von Personen Stellvertreter der Interessenvertretung sein zu wollen.
    Das Gegenteil beinhaltet der Anspruch im Interesse der ganzen Branche zu handeln,
    nämlich die Aufforderung sich durch Teilnahme einzubringen und selbst im Interesse aller zu vertreten.


    Also nix mehr mit der Haltung "Hannemann, geht Du voran", typisch für Leute die nur Windschatten fahren wollen .

  • @Paula


    Wir sind auch nicht Mitglied im BfB...


    Trotz allem ist der BfB ein Verein (mit vielen zahlenden Mitgliedern), auch wenn er vllt nicht bei allen beliebt ist, so hat er doch einen gewissen Stellenwert...
    aber ich möchte diese Thema jetzt nicht mit Diskussionen um den BfB füllen...


    Tak


    Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Handlungsweise von Mitbewerbern einen zur Weißglut bringen kann...
    Auch wir haben Mitbewerber die sich so verhalten, als wenn die UVSV nicht existieren würde, und sicher haben auch wir versucht die Behörden zur Handlung zu bewegen... Aber -Erfolglos... Z. Zt. sind diese noch nicht soweit entsprechende Kontrollen durchzuführen...


    Aber was soll's... sowohl vor als auch seit Inkraftreten der UVSV haben wir permanenten Kundenzuwachs und Umsatzsteigerungen zu verzeichnen...
    Scheinbar honorieren die Kunden unser Arbeitsweise... Dazu muss gesagt werden, Beratung und Hauttypenanalyse und dementsprechende Dosierung gehört schon seit Jahren (nicht erst seit UVSV) zu unserem Standard.


    Was ich damit sagen will: Einfach besser sein alsdie "anderen", das honorieren auch die Kunden...

  • Tak


    auch wenn es jetzt hier nicht hingehört.


    Ich habe versucht, hier einen Diskussion/Interpretation der UVSV- konform arbeitenden Studiobetreiber auf den Weg zu bringen...
    Die UVSV lässt dem Studiobetreiber -Gott sei Dank- noch genügend Spielraum - eine Kunden- und Regelgerechte Dienstleistung zu erbringen.


    Nur mal so als Denkanstoss:


    In der UVSV steht (sinngemäß) ist kein Hauttyp zu ermitteln, so ist HT 1 anzunehemen - folglich 100J...


    Jetzt zur Praxis: Du machst eine konforme Beratung, ermittelst den HT - dieser ist z.B. 4
    EDer Kunde lehnt jedoch den Dosierungsplan ab und möchte Eigenverantwortlich sonnen... steht Ihm ja laut Grundgesetz zu
    Nun liegt es doch beim Fachpersonal abzuwägen, wie lange kann ich diesen Kunden sonnen lassen...
    Nun HT4 = MED 450J - somit kann ich durchaus mit 300J - 350J besonnen ohne das ich ein Erythem riskiere...
    Der Kunde vermerkt auf dem kpl. erfassten Beratungsprotokoll, dass er den Dosierungsplan ablehnt und unterschreibt diese Beratung...
    und gut ist....
    Kunden die eine Besonnung wünschen, die oberhalb der MED liegen werden von uns nicht besonnt.
    Was ich damit sagen möchte, die UVSV lässt uns so viel Spielraum dem Kunden seinen Wunsch zu erfüllen... und trotzdem den Kunden gegen übermässigen UV-Konsum zu schützen, aber dass haben verantwortliche Betreiber auch ohne UVSV schon gekonnt...
    Die paar mal, die sich ein Kunde, in den letzten x-Jahren, eine leichte Rötung zu gezogen haben, kann ich an einer Hand abzählen Egal ob mit 0.6 oder höher... mit 0.3 schon gar nicht...


    Also noch mal... mit Leistung überzeugen - der Gesetzgeber wird dir nicht helfen...
    Aber leider werden solche Diskussionen hier im Keim erstickt...


    P.S.: Für alle, die eine Diskussion zur Interpretation der UVSV in der Praxis - ohne ständige Belehrungen - führen wollen... Es gibt ja auch noch das alte Solariumforum... das wie hier immer (fälschlicherweise) behauptet als das SBler-Forum wird...
    Nur seltsam das das Thema SB im Fitness hier so leidenschaftlich diskutiert wird....
    ironiemodusan ...Ist das hier nicht das "Elite-Forum" wo SBler kein Gehör finden....???? ironiemodusaus

  • pillepalle, Du scheibst:

    Zitat

    Aber was soll's... sowohl vor als auch seit Inkraftreten der UVSV haben wir permanenten Kundenzuwachs und Umsatzsteigerungen zu verzeichnen...
    Scheinbar honorieren die Kunden unser Arbeitsweise... Dazu muss gesagt werden, Beratung und Hauttypenanalyse und dementsprechende Dosierung gehört schon seit Jahren (nicht erst seit UVSV) zu unserem Standard.


    Was ich damit sagen will: Einfach besser sein alsdie "anderen", das honorieren auch die Kunden...


    Das kann ich bestätigen. Das beobachte ich auch.
    Aber es funktioniert nicht überall gleich gut. Dort wo das Image der Branche durch SB versaut ist, verhalten sich die Kunden entsprechend widerspenstig. Sie weigern sich ihre Machtposition aufzugeben, die darin besteht die vergleichbaren Anbieter gegeneinander ausspielen zu können. Deswegen betrifft es auch Dich, wenn auch nur indirekt, wenn andere Betreiber unter anderen Bedingungen mit der SB-Pest und den Folgen in den Köpfen der Kunden zu kämpfen haben. Es allein durch besser sein zu schaffen ist nicht überall möglich. Im Übrigen kenne ich dieses etwas von oben herab kommende Argument auch sehr gut, mit dem man seine Weigerung begründet, sich über gemeinsame Interessen zu verständigen. Als wären die Probleme, die durch asymetrischen Wettbewerb zwischen SB und echtem Beratungsbetrieb entstehen, nur eine Folge von geschäflticher Unfähigkeit der Betreiber der Beratungsbetriebe. Dieser Geist hat seinen Ursprung auf Veranstaltungen, die businessdays genannt werden und die die Mär verbreiten, dass SB-Betriebe der Branche neue Kunden zuführen und deshalb allen nützen. Wenn dann noch die jahrelange Praxis eines Händlers und Studiobetreibers hinzu kommt. Beratungsstudio-Wettbewerber gezielt mit SB-betrieben zu schwächen, weil diese Wettbewerber nicht sein Kunde sein wollen, dann wird ein Abnutzungskrieg geführt, der zur Entwertung der Branche in der Wahrnehmung der Kunden führt. Diese Entwertung schadet eher den Beratungsstudios und nützt dem SB-Angebot, das man anonym und in der Tendenz billiger nutzen kann. Unter diesen Bedingungen fällt auch die Anti-Solarien Propaganda auf fruchtbaren Boden, wodurch es die Beratungsstudios noch schwerer haben. In Ballungsgebieten mag durch die Bevölkerungsdichte immer noch das Kundenpotential im Einzugsbereich eines Studios vorhanden sein, damit sich ein kostenintensiveres Beratungsstudio rechnet. Wo die Bevölkerungsdichte jedoch gering ist, hat das SB-Angebot den strategischen Vorteil, dass es mit einer geringen Besuchsdichte viel besser leben kann. Deshalb geizen dienSBler auch mit jeder Stunde Personalkosten und verteidigen ihren lebensnotwendigen Geiz mit allen Mitteln. Und ein Klugschwätzer kommt daher und......

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