Stichwort: "Muss das Reinigungs- Personal beim Reinigen von Sonnenbänken zum Schutz der Augen eine entsprechende Brille tragen?"
Nützlich zu wissen …
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/fr…did=12268&lid=DE&bid=BAS&
Auszug:
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„Das Tragen einer Schutzbrille ist nicht statthaft, da der Schutzzweck durch die anderen o. g. Maßnahmen sicher und ohne jegliche Einwirkung von UV-Strahlen erreicht werden kann. Zusätzlich würde eine Schutzbrille keinen Hautschutz vor UV-Strahlung sicherstellen. Somit wäre diese Maßnahme allein nicht ausreichend.“