Al Capone Sun

  • Vom Finanzamt zur Strecke gebracht.


    @all
    Vor etlichen Jahren schon hatte diejenigen gelegentlich Probleme mit dem Finanzamt,
    die ihre Bänke mit Bargeld über Automaten steuern.


    Registrierkassen, die den Geldfluss im Geschäft lückenlos dokumentieren gibt es wohl in keinem Sonnenstudio.
    Das macht es schwierig, einen misstrauischen Steuereintreiber zu überzeugen.
    Mit misstrauischen Steuereintreibern müssen wir zukünftig verstärkt rechnen.


    Warum:
    Der Ruf der Branche hat sich verschlechtert.


    Die Branche hat Regeln bekommen, die sie ablehnt und nicht befolgt.


    Und last not least:
    Wenn den Länder die Solarien-Prüfung trotz Bußgeldeinnahme zu teuer erscheint,
    können sie den Weg gehen, der Branche einen Einlauf (Klistier) zur Reinigung über die Steuererklärung zu verpassen.


    Und das gezielt bei denjenigen, die die Regeln nicht einhalten.


    Und das geht so:


    Wer seiner Dokumentationspflicht nicht komplett nachkommt, dem kann unterstellt werden,
    dass er Geld abzweigt.
    Wer also noch die üblichen Münzautomaten betreibt – mit oder ohne Karte .-
    wird Probleme bekommen, wenn die Zahlvorgänge nicht automatisch dokumentiert werden.
    Siehe die Regeln für die Spielhallen:
    Die Automaten in der Glücksspielbranche sind schon lange ohne automatischen Ausdruck nicht zugelassen.


    Besonders vorsehen müssen sich zukünftig diejenigen, die nicht nur Studiobetreiber sondern auch Händler sind.
    Da will das Finanzamt Belegedafür haben, dass die Komponenten,
    die man angeblich als Studiobetreiber verbraucht hat, nicht verkauft worden sind.


    Also muss in den Betriebsbüchern alles zu finden sein, was als Aufwendung reklamiert wurde.


    Also besser die Firma aufspalten und zwei daraus machen um so die Vorgänge zwischen den
    unterschiedlichen Firmen (Dienstleitung hier, Handel dort) kaufmännisch zu dokumentieren.
    (Der Dienstleiter Sonnenstudio muss dennoch das Betriebsbuch penibel führen,
    wenn er Belege vom Servicetechniker des Händlers hat, wie "Röhrentausch bei Bank xy.")


    Das ist keine Zukunft – das ist Gegenwart.


    Ein Sonnenstudio (Tarnname hier: Al Capone Sun) konnte per Betriebsbuch nicht nachweisen,
    wo und wann das Verbrauchsmaterial verwendet wurde.


    Bumms. Steuernachzahlung.



    Tak

  • @ Tak




    Daß das so zur Realität wird, ist doch eher unwahrscheinlich. Die
    Finanzämter sind so oder so schon sehr ausgelastet und bauen, wie alle
    Ämter eher Stellen ab, als sie neu zu besetzen. Ich stehe schon seit
    zwei/drei jahren auf der Liste zur Prüfung und bis jetzt ist nichts
    passiert.




    Der von Dir genannte Fall ist doch ganz normal, wenn Unstimmigkeiten auftreten. Jeder Selbstständige hat eine lückenlose Nachweispflicht dem Finanzamt gegenüber. Aber hat doch nichts mit der Branche zutun...


    Die mögen es nun mal nicht, wenn man Schwarzgeld zieht...

  • @Palula74
    Allgemein hast Du recht - aber hier ist das Thema:


    Neue Ansatzpunkte durch die UVSV für die Beweisumkehr. usw.


    Nebenbei bemerkt dazu:
    "Ich stehe schon seit zwei/drei jahren auf der Liste zur Prüfung und bis jetzt ist nichts
    passiert."


    Das sollte Dich eher beunruhigen.
    Wie bei den Erdbeben ist das.
    Je länger sie auf sich warten lassen, umso schlimmer werden sie.


    Tak

  • @ Tak


    Ich habe schon verstanden, worauf Du hinaus willst. Das Finanzamt interessiert aber sich mit Sicherheit sehr wenig für die UVSV. Und ob jemand die UVSV-Regeln oder seine Steuern nicht korrekt zahlt bzw. irgendwelche Dinger dreht, um Steuern zu sparen, sind zwei komplett verschiedene Sparten. Und daß das wirklich so schon mal passiert ist, kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Für einen Händler, der gleichzeitig Betreiber ist, wäre es ja sehr einfach Lieferscheine etc. zu fälschen. Und ein Händler, der keine Betriebsbücher führt, paßt auch nicht in die Gegenwart. Das ist halt meine Meinung dazu ;)...

  • Paula74
    Das staatliche übergreifende Infomationsnetzwerk fängt an zu funktionieren.
    Vor allem, wenn der Staat damit Geld bekommen oder sparen kann.


    Dein Vorurteil ist nicht mehr zeitgemäß.


    Der Steuereintreiber muss nichts wissen über die UVSV.
    Der Finanzbeamte muss nur wissen, dass er diese zwei Dokumentationen als Beweis anfordern kann.


    Oder:
    Als ich vor 5 Jahren bei der Baubehörde die Genehmigung für ein Sonnenstudio beantragt habe,
    wollten die plötzlich wissen, ob es nach den Regeln des staatlich geprüften Sonnenstudios mit Personal geführt wird.
    Zuvor hatte es nie eine solche Auflage gegen. Selbst nach einer Toilette wurde ZUVOR NIE
    gefragt. In den Jahren zuvor war denen wohl geläufig, dass die Kunden sich in Sonnenstudios immer in die Papier- oder Foilieneimer erleichtern.


    Ein anderes Beispiel für den zunehmenden Informationsfluss zwischen den Behörden:
    Während meiner langen Solarienpraxis ist es mehrfach zu Bränden gekommen. Geplatzte Elkos z.B. und auch Brandstiftung.
    Nie gravierende Folgen. Die Polizei muss aber immer ermitteln, sonst zahlt die Versicherung nicht.
    Zuletzt in diesem Frühjahr. Der Beamte fragte zuerst nach dem Betriebsbuch der Sonnenbank. Das gab es vorher nie !!!


    Tak


    PS: Es ist passiert.
    Glaube nicht, dass ich in Andeutungen schreibe, um den Teufel an die Wand zu malen und jemand zu erschrecken.
    Die Andeutungen sind notwendig, um nicht zuviel über die Quelle zu verraten.

  • @ Tak


    Daß das wirklich passiert, ist ein nicht zeitgmäßes Verhalten des Händlers/Betreibers.


    Es gab vor fünf Jahren keine Auflage ein Studio nach den Regeln des staatlich geprüften Sonnenstudios mit Personal zu führen.
    Ich hatte 2008/2009 mal kurz einen Auftritt eines direkten Mitbewerbers, mit wirklich alten Bänken, wie Sunchair, Black Power usw.


    Dokumentationen verlangte das Finanzamt schon vor Jahren, wenn was in deren Sicht nicht korrekt war. Ich bewahre seit Jahren Kassenausdrucke in Ordnern auf. Auch Kundengeschenke usw. müssen belegt werden.


    Und eine Toilette ist Pflicht, weil ja Getränke angeboten werden. Ich hatte mich letzte Woche gerade wieder neu darüber informiert, weil ich mich über ein Nachbargschäft geärgert hatte, das seine Kunden dreist zu mir geschickt hatten.


    Zum Thema Brand kann ich mich nicht äußern, weil da hab ich absolut keine Erfahrung mit.



    Und jetzt noch einmal auf den Händler zurückzukommen: Es ist doch logisch, wenn er Röhren einkauft, ist er nun einmal nachweispflichtig, was er mit ihnen macht, um eventuelle "Schwarzverkäufe" auszuschließen, wenn er seine Geschäfte nicht getrennt führt.


    Hat alles nichts mit den direkten Dokumentationen der UVSV zutun, für mich ;).


    Hiermit schließe ich für mich das Thema ;).





    Paula

  • mit WinSolar wäre das alles kein Thema, Denn das System hat auch eine Ausgabenliste, die direkt Einfluss auf die Kasse hat. Wenn diese ordnungsgemäß geführt wird, liegen alle Daten sofort vor.


    Auch das Personal kann in die Ausgaben- Liste schreiben, wenn der Postbote aus der Kasse Geld haben will. Der Beleg ist dann Bestandteil der Kassenabrechnung :huh:


    Elektra

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