Vom Finanzamt zur Strecke gebracht.
@all
Vor etlichen Jahren schon hatte diejenigen gelegentlich Probleme mit dem Finanzamt,
die ihre Bänke mit Bargeld über Automaten steuern.
Registrierkassen, die den Geldfluss im Geschäft lückenlos dokumentieren gibt es wohl in keinem Sonnenstudio.
Das macht es schwierig, einen misstrauischen Steuereintreiber zu überzeugen.
Mit misstrauischen Steuereintreibern müssen wir zukünftig verstärkt rechnen.
Warum:
Der Ruf der Branche hat sich verschlechtert.
Die Branche hat Regeln bekommen, die sie ablehnt und nicht befolgt.
Und last not least:
Wenn den Länder die Solarien-Prüfung trotz Bußgeldeinnahme zu teuer erscheint,
können sie den Weg gehen, der Branche einen Einlauf (Klistier) zur Reinigung über die Steuererklärung zu verpassen.
Und das gezielt bei denjenigen, die die Regeln nicht einhalten.
Und das geht so:
Wer seiner Dokumentationspflicht nicht komplett nachkommt, dem kann unterstellt werden,
dass er Geld abzweigt.
Wer also noch die üblichen Münzautomaten betreibt – mit oder ohne Karte .-
wird Probleme bekommen, wenn die Zahlvorgänge nicht automatisch dokumentiert werden.
Siehe die Regeln für die Spielhallen:
Die Automaten in der Glücksspielbranche sind schon lange ohne automatischen Ausdruck nicht zugelassen.
Besonders vorsehen müssen sich zukünftig diejenigen, die nicht nur Studiobetreiber sondern auch Händler sind.
Da will das Finanzamt Belegedafür haben, dass die Komponenten,
die man angeblich als Studiobetreiber verbraucht hat, nicht verkauft worden sind.
Also muss in den Betriebsbüchern alles zu finden sein, was als Aufwendung reklamiert wurde.
Also besser die Firma aufspalten und zwei daraus machen um so die Vorgänge zwischen den
unterschiedlichen Firmen (Dienstleitung hier, Handel dort) kaufmännisch zu dokumentieren.
(Der Dienstleiter Sonnenstudio muss dennoch das Betriebsbuch penibel führen,
wenn er Belege vom Servicetechniker des Händlers hat, wie "Röhrentausch bei Bank xy.")
Das ist keine Zukunft – das ist Gegenwart.
Ein Sonnenstudio (Tarnname hier: Al Capone Sun) konnte per Betriebsbuch nicht nachweisen,
wo und wann das Verbrauchsmaterial verwendet wurde.
Bumms. Steuernachzahlung.
Tak