Neuer Brutzelclub?

  • Wettbewerber können sich absprechen und wenn sie sich nicht einigen können,
    kann man Druck machen mit dem Wettbewerbsrecht.
    Der "Unparteiische", also der Richter wird dem Recht geben,
    der näher dran ist an den Erwartungen
    der gesetzlichen Vorschriften - sofern es diese gibt.
    Bezogen auf die Angebote Flat und Abonnement (Club) gibt es Erwartungen des Staates an uns.
    Sie stehen in der UVSV und sollen Inhalt der Schulung sein.
    Ist das so schwer zu verstehen, dass nur der Dialog unter den Wettbewerbern - notfalls der verschärfte - eine Änderung bringen wird.?


    Also aufhören, an dieser Klagemauer zu klagen
    und stattdessen mit einen Gesprächsangebot an seinen Wettbewerber
    einen Prozess der Klärung in Gang setzen.
    In Bezug auf SB, - bzw. für Kunden sichtbare Münz- und Karten-Automaten in Personalstudios -
    habe ich dies hier im August letzten Jahres mit 27 Abmahnungen begonnen.


    Einen direkten Mitbewerber mit Flat-Angeboten habe ich nicht
    und deshalb auch keine Möglichkeit solche Angebote auf UVSV-Konformität vor Gericht prüfen zu lassen.
    Sonst hätte ich damit auch angefangen mit dem Ziel, auszuloten, wie ein Abonnement gestaltet sein muss,
    damit es auch vor dem Gesetz Bestand haben kann. Denn Abonnement (Club) für eine Dienstleistung kann sinnvoll sein.
    Diese Dienstleistung kann aber nicht nur in der UV-Anwendung bestehen,
    Warum, habe ich bereit an anderer Stelle hier geschrieben
    und liegt auch auf der Hand, weil wir zu Pausen und Serien beraten sollen.


    Wer jetzt das Abonnement dennoch allein für der UV-Anwendung
    verkauft, bezieht sich darauf, "dass der Kunde ablehnen darf".
    Und ob diese Argumentation vor Gericht Bestand hätte, ist die wichtigste Frage überhaupt.
    Das ist die "Hamletfrage" für die vorwiegende Praxis in den Studios:
    Sein oder Nicht-Sein.
    Man könnte als Abonnement-Anbieter vorsorgen - doch das Problem ist, dass diese Vorsorge nicht erwünscht ist.
    Weil das im Hersteller-Verband BfB verbliebene Duo Wolff-Gruppe und JK-Gruppe die Kunden-Selbstdosierung
    weiterhin als Normalität erhalten wollen.
    Kunden-Selbstdosierng ist letztlich "SB" - denn der Kunden, der Beratung ablehnt "betankt sich nach eigenem Ermessen mit UV-Strahlung"


    Ob das Argument " der Kunde darf ablehnen" vor Gericht in einem Wettbewerbsstreit Bestand hat,
    ist eine Entscheidung darüber, ob "SB" in Studios mit Personal (Fachpersonal) weiter angebeboten werden darf.
    Richter werden die Antwort geben, wie wir in diesem zentralen Punkt die UVSV zu verstehen haben.

  • Tak; das Problem und die Situation wurden von Dir auf den Punkt gebracht.


    Hier spiegelt sich auch deutlich das Missmanagement vom BfB insgesamt wieder. Man könnte es salopp so formulieren: „Erst mit der „Faust“ prahlen (wir kenne alle das BfB Geschreibe) zusätzlich den großen Kumpel, Macher spielen wollen, dann den ganzen Unsinn der Vergangenheit löschen und dann den Kopf in den Sand stecken und die die Studiobetreiber mit der ganzen Aufwiegelei und Desinformationen alleine zurück lassen“ Verstehe soll das derjenige, der das will. Die medizinische Welt schüttelt jedenfalls den Kopf zu so einem Unsinn.


    Das ist verantwortungslos. Da schadet sich der Vorsitzende selber. Soviel Rabatte und günstigste Angebote und „seltsamen Leasingkauf“ kann der gar nicht erfinden um die Verunsicherung auszugleichen?


    Was wäre, wenn wir nicht zusätzlich zur gesetzlichen Lage berichtet und informiert hätten. Dann würden vermutlich die Desinformation und Verunsicherungen gipfeln.


    Das Argument " der Kunde darf ablehnen" ist in jedem Fall ein Ausdruck, der die Unbeholfenheit zu den notwendigen Beratungen ausdrückt. Klar, der Kunde kann alles ablehnen wenn er will, aber für den Studiobetreiber ist das noch lange kein Freibrief dafür, dass er dem Kunden seine Haut versengen darf. Der Studiobetreiber hat die Vorordnung im Nacken und deren Forderungen. Wenn das ein Richter mal klarstellen könnte, wäre auch der Branche weitergeholfen.


  • wie wäre es, wenn wir als Nutzer der Autobahnen die STVO ablehnen? Das ist auch eine Verordnung. Das Chaos wäre vorprogrammiert. Was der Branche fehlt, ist ein Führungs-Management, um Orientierungslosigkeit der Branche zu beenden. In diesem Zusammenhang ist wiederum, wieder schwer zu verstehen, dass Sonnenstudio- Unternehmer nicht selber Verantwortungen für die Zukunft direkt übernehmen? Die Solarien- Hersteller müssten zudem doch auch ein Interesse am wohlergehen der Studiobetreiber haben? Aber wie man sieht Orientierungslosigkeit ist allgegenwärtig. Mutig sind diejenigen, die eine Antwort über einem Gericht erwirken… Offensichtlich geht es nicht anderes.

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