Sonnenlicht >> UVSV ob man will oder nicht

  • ich habe diesen guten Beitrag hier im öffentlichen Bereich vom Forum gestellt ....


    Ein User Sonnenlicht hat Grundsätzliches zur UVSV und Chancen gesagt. Zudem hätte ich so einen Beitrag zum Grundsätzlichen von einem BfB erwartet. Denn Kommunikation ist die einzige Chance um die Branche vor dem „dahindämmern“ zu bewahren…..


    @all


    Habe mich einige Zeit hier als Zuschauer aufgehalten und weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.


    Zuerst möchte ich folgendes anmerken:
    Man (der Gesetzgeber) hätte aus meiner Sicht SB-Studios und Studios (egal welche Anzahl von Sonnenbänken) ohne Personal NIE erlauben dürfen.


    Mit den von uns betriebenen UV-Geräten haben wir (ob wir wollen oder nicht) direkt Einfluss auf die Gesundheit unserer Kunden. Diesen Einfluß ohne Beratung und Kontrolle durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen halte ich für unverantwortlich. Das aus dem Grundgesetz abgeleitete Argument der Selbstverantwortung ist hier sehr dürftig.
    Wie auch in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens kann ein Bürger erwarten, dass gesundheitsschädliche Risiken weitestgehenst ausgeschlossen werden.


    Das würde sonst bedeuten: im SB-Betrieb kann ein Kunde nur 5:33 Min. besonnen! Ohne wenn und aber.


    Weitere SB-Besonnungen könnten nur stattfinden, wenn technisch sicher gestellt ist, das ein Besonnungsplan gemacht und eingehalten wird. So steht es eigentlich in der UVSV.


    Das Europaparlament hat (aufgrund steigender Hautkrebserkrankungen) die Bundesregierung aufgefordert ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Nach 10 Jahren soll eine neue Bilanz der Hautkrebserkrankungen vorgenommen werden.


    Nehmen wir die Zahlen von 2008. Auf 2.500 Sterbefälle durch ein Malignes Melanom kamen 4.467 Verkehrstote.


    Warum kommt Niemand auf die Idee den Straßenverkehr zu verbieten?


    Ganz einfach, er ist ein riesiger Wirtschaftsfaktor.


    Verfolgt man einigermaßen die Presse, so wird immer wieder und häufiger von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Zusammenhang mit Vitamin-D Mangel gesprochen. Obwohl das Vitamin-D keine reines Vitamin ist.
    Es scheint nocht nicht geklärt zu sein, ob der Vitamin-D Mangel die Ursache oder ein Nebeneffekt einer Erkrankung ist. Eines ist aber sicher: ein ausreichender Vitamin-D Haushalt im Körper mindert das Risiko solch eine Erkrankung zu bekommen. Manche bezeichnen diese Erkrankungen auch als Zivilisationskrankheiten.


    Hier sind wir nun beim Kern unserer Branche. Wer Solarien nur als "Braunmacher" und als billiges "Geld eintreiben" versteht, sollte sich was einfacheres suchen, was er besser versteht und beherrscht.
    Mit dem Image einer "Bräunungsindustrie" sind die Tage des Daseins wohl gezählt.
    Wer bei den Schulungen etwas aufgepasst hat, weiss doch, das die Bräunung nur eine natürliche Schutzfunktion des Körpers ist. Wie wir alle gelernt haben und auch schon Paracelsus gesagt hat, ist die Dosierung entscheidend.


    Aus meiner Sicht ist der Mensch auf seinem biologischen Lebensweg noch lange nicht in unserer technischen Zeit angekommen.
    Früher, sagen wir vor 30 Jahren, hat sich der Mensch ganz normal, durch seinen Tagesablauf bestimmt, in der Sonne aufgehalten. Heute ist dieses, bestimmt durch vielerlei Notwendigkeiten wie z.B. Schichtarbeit, Auto fahren statt Radfahren, Computer und TV statt Spaziergänge in der Natur, nur noch reduziert möglich.
    Wenn er dann mal in Übereinstimmung mit Zeit und Wetter die Gelegenheit hat sich in der freien Natur aufzuhalten, wird übertrieben, mit den daraus resultieren möglichen Spätfolgen.


    Hier nun liegt doch die einmalige Chance unsere Kunden qualifiziert Solarien und deren jeweilige aktuelle Nutzungsdauer anzubieten.
    Dabei ist es egal ob wir eine Steuerung von A oder B einsetzen oder es auf "alte" Art auf Papier geschrieben dokumentieren.

    Bin nun mal auf die folgenden Reaktionen gespannt.


    Da hier im Forum die Möglichkeit der fachlichen Kommunikation gewährleistet ist, kann sich jeder zu diesem Gesagten bekennen und antworten oder seine Meinung höflich kundtun. (Anmeldung zum Antworten ist erforderlich)


    ADMIN: TOP GUN

  • Fördern: Gute Argumente bringen nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein.
    Fordern: Mit Nachdruck die von der UVSV verlangte Betriebsweise von UV-Solarien per Wettbewerbsrecht durch setzen.


    Wie stehen die Chancen ?
    Schlecht,
    weil offenbar die verbliebenen Betreiber den Eindruck gewonnen haben, dass alles nur heiße Luft war.


    Das ist der vom Herstellerverband BfB erwartete Effekt seiner Strategie:
    :
    So tun, als würde man die Staatlichen Vorgaben tolerieren, tatsächlich werden sie "ausgehebelt", also ignoriert.
    Die Erwartung ist dabei, dass der Staat nicht bereit ist, weitere Mittel für die Durchsetzung seiner Vorgaben aufzubringen.
    Bis jetzt ist die Rechnung aufgegangen und es ist nicht ersichtlich, warum sich das ändern sollte.


    Wenn es gute Argumente gibt, das Gesetz zu befolgen, dann werden sie nur Gehör finden, über die Anwendung des Wettbewerbsrecht.
    Wer sich davor fürchtet, kann in den BfB eintreten. Dort bekommt er Rechtsberatung und Beistand von den 2 Branchen-Riesen Wolff und JK.

  • So sieht die negative BfB Billanz aus:

    1. Hat die Chance zur freiwillige Zertifizierung durch ignorieren der UV-Fibel- Forderungen direkt in Sand gesetzt…..
    2.Bfs hat die Akkreditierung zu den Afb Schulungen entzogen … (Unkenntnisse zu den Forderungen)
    3. Hat die Klage seiner Mitstreiter vom Bundesverfassungsgericht verloren.. Erneute Klage nicht mehr zulässig.
    4. Wollte SB- fördern … das führte zum direktem SB-Sonnenstudio- Verbot
    5. Konnte sich bei der Gesetzgebung mit seinen „unqualifizierten Wünschen“ nicht durchsetzen. Wurde weder durch sein Verhalten ernsthaft gehört noch wurde der Verband wirklich zu seinen "Wünschen" ernst genommen …
    6. Hat keine DAkkS- Qualifikation zu Schulungen erhalten …
    7. Kann zu den UVSV –Forderungen keine fachlich- korrekte Antworten den Mitgliedern geben … diese werden einfach ignoriert oder werden einfach mit unqualifizierten Äußerungen abgetan?


    Heute UVSV + NiSG


    8 . Kennen kaum die Forderungen zur Gesetzgebung? Inkompetenz ist deutlich sichtbar?
    9. diese werden ignoriert? Direkte Unkenntnisse seiner Auslegungen öffentlich sichtbar sind?
    10. Kann zur UVSV weder seine Mitglieder informieren noch einen Beistand hierzu leisten?
    11. Fördern, durch einfordern der gesetzlichen Forderungen, ist dem Verband nicht möglich?
    12. Diejenigen die zur UVSV aufklären und Informationen, werden öffentlich denunziert. Das wird Folgen haben. Das sieht BMU und Bfs auch so.


    Die Frage nun:


    Für was ist der „Verband“ denn eigentlich da? Was kann der „Verband“ für sein Mitglied bewirken? Kann bis zum heutigen Tag für die Mitglieder oder der Branche, zur gesetzlichen Lage und deren Konsequenzen nicht informieren, nicht aufklären und nicht fachlich unterrichten?


    Hierzu die große Frage an den BFB: Wann sind denn tatsächliche Änderungen zu den Missständen möglich?


    Der Vollzug
    dem BMU und der Vollzug der Länder sind die Missstände vom BFB bekannt. Diese bedauern das zum Leidwesen der Studiobetreiber. Das wird direkte Folgen haben.

    Die gesetzlichen Möglichkeiten der Studiobetreiber zur Selbsthilfe:


    1. Dem seriösen Studiobetreiber steht das gesetzlich verbriefte Recht der Mittbewerberklage zu.
    So, wie es nun aussieht, sind die Chancen aussichtsreich Prozesse direkt zu gewinnen.


    2. Jeder seriöse Studiobetreiber, kann sich kostenlos über seinen unseriösen Mittbewerben bei jeweiligen Landes-Ministerien der Länder Beschwerden. Dann werden in jedem Fall Kontrollen durchgeführt. (nicht unbedingt zeitnah, es kann dauern..)Weitere Information hierzu im Forum.

    Besser wäre es, wenn der Studiobetreiber erst gar nicht zu solcher Mittel greifen müsste. Aber dazu ist direkte Aufklärung zu allem wirklich notwendig. Das ist unter anderem, das Ziel von diesem Forum.

  • das lässt sich am Besten mit zwei ganz einfache Fragen einleiten, die ein seriöser Verband für seine Mitglieder klären und beantworten müsste …


    1. Warum findet man in der ganzen UVSV keine Angaben zu Bräunungsminuten?
    2. Warum fordert der Gesetzgeber zwingend Fachpersonal im Sonnenstudio?


    zu der ersten Frage:


    Im Sonnenstudio werden nichtionisierende Strahlungen aus künstlichen UV-Quellen verwendet. Diese bestehen aus UVA- UV-B Anteile die nur ein Subset der natürlichen Sonnen darstellen. Somit gibt es keine „Bräunungsminuten“ sondern nur Bestrahlungszeiten. In der natürlichen Sonne wird „gebräunt“ und im Sonnenstudio wird „bestrahlt“. So auch die Definition der Mediziner.


    Um nun die Bestrahlungszeiten benennen zu können, muss zuvor die Hautempfindlichkeiten der Nutzer bekannt sein. Dazu muss in Form einer Beratung anhand der 10 Hauttypen – Fragen der Hauttyp der Nutzer ausgerechnet werden. Die Fachmediziner haben weltweit gültige Bestrahlungs- Dosierungen pro Hauttyp festgelegt. Wenn der Hauttyp bekannt ist, ist die maximale Dosierung für den Nutzer bekannt. Zusätzlich muss die Erythemwirksame Bestrahlungsstärke vom Solarium genau bekannt sein. In den Sonnenstudios sind in der modernen Zeit Wert von 0,16 W/m²,
    0,24 W/m², 0,295 W/m² üblich.


    Die Antwort: Weil die Bestrahlungszeiten errechnet werden müssen.


    Denn nur mit diesen Kenntnissen ist es nun möglich die Bestrahlungszeiten auszurechnen. Das ist das Produkt aus der momentan festgelegte Dosierung / die Erythemwirksame Bestrahlungsstärke.
    Das Ergebnis muss nun in Min./Sek. umgerechnet werden, damit das Personal dem Nutzer die Bestrahlungszeit mitteilen kann.


    zu der zweiten Frage:


    Die Antwort: Hierzu ist zwingend, siehe oben, Fachpersonal erforderlich. Zusätzlich muss das Fachpersonal mit dem Nutzer in Form einer Beratung die Bestrahlungs – Grundlage in Form von einem Dosierungsplan festlegen. Das ist nun die Arbeitsgrundlage- Arbeitszettel im Sonnenstudio.


    Wer kritisiert muss auch eine Lösung zu allem anbieten: Die perfekte professionelle Lösung zur UVSV, NiSG, sind die modernen WinSolar STREAM EDV- Computer- Systeme für Sonnenstudios.


    Dem Verband sind die Zusammenhänge schon seit 2007 mit erscheinen der Bfs-UV-Fibel bekannt. Hat aber nie das wirklich unterstützt und hat nie nach der UV-Fibel gehandelt. Dort wurden aber schon die Zusammenhäng genauestens beschrieben. Seit der Zeit müssen die Bestrahlungszeiten errechnet werden! Nun schon seit 7 Jahren. Also alles nichts Neues. Auch schon zu den Zeiten der freiwilligen Zertifizierungen. Das wurde aber nie berücksichtigt, was letztendlich zur strengen Gesetzgebung führte.


    Einige Aussagen vom BfB: „Überbürokratisierung“… nicht umsetzbar… „15 Minuten Solarium sind 15 Minuten Mallorca“ … Häkchen machen, Kunde wünscht keine Beratung somit UVSV passee.


    Das sind unter anderem nur ein paar Floskeln die letztendlich die Verantwortlichen und die Presse auf die Palmen gebracht haben. So geht es nicht, so kann die Branche nie eine Anerkennung finden.

  • Wenn man die Argumentationen der SB-Befürworter hört, geht es immer nur um absetzen der Solarien im Fitness, Hotel, Wellness-Center oder ländlichen Gebieten mit kleinen SB-Betrieben. Oft kommt auch dann die Argumentation, das die Refinanzierer berücksichtigt und befriedigt werden müssen, um Absatz zu gewährleisten und diesen zu finanzieren. Also weitgehendstes geht es um kaufmännische eignen- nützliche Aspekte. Selbst zu Zeiten der freiwilligen Zertifizierungen wurde der „leichtere Umsatz“ durch Absatz von Solarien in SB-Betrieben mit Druck gefördert.


    Diese Handlungs- und Betrachtungsweise ist für die Branche sehr gefährlich und wird direkt durch den Staat und der Mediziner geahndet. Zum einen durch die UVSV NiSG und neg. Nachrichten in der Presse und durch den Vollzug der Länder. „…man traut der Branche nicht den Umgang mit der nichtionisierenden UV-Strahlung zu kosmetischen Zwecken zu …“


    1. Seit 2007 durch erscheinen der Bfs-UV-Fibel ist spätestens und deutlich bekannt geworden, das SB-Betriebe keine Zukunft haben können. Der Staat hat klar gemacht, wie die Zukunft aussieht.


    2. Seit 2009 mit Beginn der Prüfung, ob ein Gesetz im Bundestag, Bundesrat eine Change zur Umsetzung hat, musste man erkennen, dass es nicht nur ein Gerede sondern knallharte Wirklichkeit ist. Trotzdem dann immer noch an SB-Betriebe festzuhalten, ist einfach unverantwortlich und ist das falsche Geschäftsmodell.


    3. In der heutigen Zeit nun nach 2 Jahren UVSV immer noch SB-Betriebe festzuhalten, ist nicht nur gefährlich für die gesamte Branche, sondern ist sowohl kaufmännisch und aus der gesetzlichen Lage heraus einfach dumm. Anders kann man das nicht mehr bezeichnen.


    Selbst die „2er Ausnahme-Regelung“ ist so raffiniert „gestrickt“, das auch hier kein reiner SB möglich ist. (Erklärungen hierzu, hierzu im Forum) Ein Personal muss immer greifbar sein. Im Fitness – Bereich ist das immer vorhanden. So stellt sich dann gleich die Frage, warum nur 2 Solarien betreiben. Ich selber habe im Fitness-Bereich schon Lösungen installiert, wo auch wie gewohnt zwischen 2 und 10 Solarien und mehr betrieben werden. Die 2er Ausnahmeregelung ist im Grunde eine „Krücke“ die nur dazu diente, das Gesetz durch den Bundesrat durchzuboxen.


    So sollte sich die Branche hauptsächlich auf fachlich gutgeführte Personal – Sonnenstudios konzentrieren.


    :thumbsup:


  • Zum SB-Betrieb zählen laut Gesetzgeber auch alle Sonnenstudios, die trotz Personal noch mit Chipkarten- Automaten, Zentral oder als Wandautomaten wo sich der Nutzer selber bedient, Zentral Geldeinwurf Münzer oder Münzer in den Kabinen hängen oder so ähnliche Apparaturen.


    Also alle „Steuerungen“ die eine Selbstbedienung der Nutzer ermöglichen sind verboten. Diese sind die Verkörperung der Branchenvergangenheit, wo solche Apparaturen nicht mehr eine Gültigkeit in der Branchenneuzeit haben.


    Im Grunde ist in diesen Sonnenstudios das Personal mehr oder weniger nur eine "Putzfrau" und ist eine Beratung nur so zu verstehen, dass man den Nutzer bei seiner Selbstdosierung behilflich ist. Wer an sowas festhält und betreibt, schädigt sich und die Branche insgesamt.


    1. Schuld daran ist die völlig falsch verstandene „Selbstschädigung“ des Nutzers, wie es immer wieder völlig falsch in der Argumentation aus dem Munden der Unverbesserlichen kommt.


    2. Schuld daran sind die völlig falsch verstandene Beratungs- und Dokumentations- Pflichten.


    3. Als Faustregel kann angewendet werden: Der Nutzer oder der Kunde kann sich außerhalb von einem Sonnenstudio schädigen wie er will, aber NIE in einem Sonnenstudio! Dafür hat der Betreiber tunlichst zu sorgen. Das verkörpert und verordnet das NiSG und die UVSV.


    Wer Punkt 3 berücksichtigt, ist auf dem Weg die gesetzliche Lage zu erkennen und zu verstehen. Wie das alles funktioniert, wird hier im Forum diskutiert.


    ;)

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