Der SUNClub und die UVSV

  • Passt das überhaupt noch zusammen?


    Ich habe hierzu noch eine sinngemäße Anmerkung vom Bfs im Kopf…. „…. die Ketten mit dem uneingeschränkten und unverantwortlichen Angebot zu den Bestrahlungen sind das Problem mit Ihren Millionen Kunden im Jahr. Nicht die normalen Personal- Studiobetreiber. Denn wenn man diesem zum Umgang mit der UV-Strahlung aufklärt, setzt dieser das eher in der Praxis um …. Die UVSV zieht hautsächlich auf das Problem Ketten und SB-Studios ab … Dafür wurden die Präventionen angestrebt…“


    Also die Zielsetzung nun heute zur UVSV ist, durch Präventionen soll das uneingeschränkte und den unverantwortlichen Umgang mit der UV-Strahlung im Sonnenstudio zu kosmetischen Zwecken eingeschränkt werden. Dazu wurden direkte Forderungen implementiert, die ein MUSS zu jeder UV-Bestrahlund sind. Zudem gibt es Anforderungen an der UV- Bestrahlungs- Technik, an das Personal und den Informations- und Dokumentions- Pflichten.


    In diesem Zusammenhang sind die maximalen 10 Bestrahlungen pro Monat (eine Serie) 3 x pro Woche, die Erstbestrahlung nach der vorgeschrieben Pause und die Bestrahlungsabstände und der persönlich auf den Benutzungen dem Hauttyp und dem jeweiligen Solarium abgestimmten Dosierungsplan von Bedeutung.


    Ist das mit einem Geschäftsmodel „SUNCLUB“ realisierbar? Kann das alles umgesetzt werden? Ein Blick in die AGB’s enthüllt das erste Manko.


    future Zitat:
    im Rahmen dieses Vertrags (Clubvertrag) erwirbt der Unterzeichner (nachfolgend: Clubmitglied) das Recht, innerhalb der Laufzeit des Vertrages in dem Sonnenstudio (nachfolgend: Studio), in dem das Clubmitglied den Vertrag abschließt, gemäß der gesetzlichen Vorgaben ein Bräunungsgerät zu nutzen. Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Hauttyp erwirbt das Clubmitglied das Recht, einmal pro Tag für max. 25 Minuten die Bräunungsgeräte des Partnerstudios zu nutzen.
    Zitat ende


    So ein Vertrag mit widersprüchlicher Aussage, ist rechtlich nicht zustande gekommen:


    Denn hier ist ein Wiederspruch in sich selbst sofort und direkt erkennbar … denn: einmal der Hinweis „vorbehaltlich der Gesetzesbestimmung“ … dann "kann einmal pro Tag maximal 25 Minuten die Bräunungsgeräte nutzen"…. Das ist ein Versprechen, das durch die UVSV der Betreiber das so nicht versprechen darf, wenn er nicht massiv und offensichtlich gegen die UVSV verstoßen will.


    Das ist zudem eine irreführende Werbung: „… hat das Recht jeden Tag 25 Min. die Solarien zu benutzen“ Das „Clubmitglied“ kennt die gesetzliche Lage überhaupt nicht. Er kann im Vertrag nicht erkennen, dass der Betreiber ihn nicht jeden Tag bis maximal 25.Min. im Studio sonnen lassen, so versprechen darf. So ein Werbeversprechen hat rechtlich zur Folge, das der Vertag nicht zustande gekommen ist. Das ist Irreführende Werbung und dadurch ist der Vertrag laut Gesetz gegenstandslos. Zudem wurde das Clubmitglied hierzu nicht vollständig aufgeklärt.


    Wenn nun das Clubmitglied seinen Monatsbeitrag nicht bezahlt und der Betreiber klagt, wird ein Gericht den Wiederspruch im Vertrag sofort erkennen können und der Betreiber wird den Prozess Hochhaus verlieren. Wenn sich dann noch rausstellt, dass ein Clubmitglied tatsächlich jeden Tag gesonnt hat, wird mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Härte der UVSV eventuell das Sonnenstudio von Amtswegen geschlossen. Wenn dann nicht individuelle Dosierungspläne und nicht vollständige Aufzeichnungen pro Clubmitglied vorhanden wären, wird es auch sehr kritisch werden.


    In jedem Fall wird durch so einem Vertag sichtbar, das nach Möglichkeit wie in der Vergangenheit, uneingeschränkt das Clubmitglied bräunen können sollte. Das erkennt man auch an den Club-Angebots-Typen erkennen. Oft wird dann auch Versprochen …. hier können Sie sich Ihre Wunsch- Bräunung holen ….


    Bfs hatte solches Versprechen und Verhalten schon weit vor der UVSV kritisiert. Also den Verantwortlichen ist alles schon lange bekannt.

  • Elektra


    Es wird nie zu einem Gerichtsverhandlung kommen ,wenn jemand übertreibt und wir ihn nicht sonnen lassen ,und sagen wir, er bezahlt dann nicht und kündigt, willige ich ihn einfach zu .


    Es wird eher zu Gerichtsverhandlungen kommen ,weil der Kunde weiter sonnen möchte und sagt ich mach was ich will ,ich bin erwachsen und kann selbst entscheiden wie gut das es ist oder schlecht. Und dann werden wir sehen ob der Kunde entscheidet oder der Studio Betreiber .


  • future;


    zum ersten Satz: Das ist eine weise Entscheidung, es so zu machen.


    zum Zweiten:


    Sollte angenommen ein Kunde wegen erzwingen wollen einer Bräunung klagen, wird dieser Hochhaus verlieren. Denn einen Studiobetreiber kann er zu nichts zwingen wollen. Sollte der Kunde aber sagen, das habe ich aber immer schon hier im Sonnenstudio so erhalten, dann könnte der Studiobetreiber wenn er nicht das Gegenteilige belegen kann, ein Problem haben.

  • @ Elektra:
    Ich halte deine Aussagen für äußerst fragwürdig.
    Bis jetzt sind wir noch nichtmal an dem Punkt, dass richterlich einwandfrei geklärt ist, ob der Kunde sich über die UVSV-Regeln hinweg sonnen darf. Die Einschränkung "vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen" könnte schon als etwas überraschend interpretiert werden, aber dass der Richter den gesamten Vertrag für nichtig erklärt halte ich für sehr mutig formuliert. Der Richter wird sich bei einer entsprechenden Klage nämlich nicht mit der UVSV auseinander setzen, sondern ob der Kunde zahlungspflichtig ist oder nicht. Der Richter wird dementsprechend natürlich keinesfalls das Studio von Amtswegen (??) schließen.

  • cnova80;


    Gut, Du sprichst die AGB’s mit den Formulierungen an. Der Wiederspruch in sich in den AGB’s ist, das die gesetzlich Lage angesprochen wird und gleichzeitig behauptet wird der Nutzer kann jeden Tag bräunen. Der Nutzer kennt aber die gesetzliche Lage vom Studiobetreiber nicht.


    Somit ist das zum Einen unlautere Werbung und zum Anderen ist das Versprechen jeden Tag 25 Min. durch die UVSV so nicht vom Studiobetreiber einhaltbar. Der Nutzer wurde beim Vertragsabschluss hierzu unter falschen Versprechungen zu einer Unterschrift geleitet. Unabhängig vom Sonnenstudio, ist so ein zustande gekommener Vertrag rechtswidrig und ungültig. Zudem kann der Kunde, wenn die versprochenen Leistungen vom Studiobetreiber nicht erfüllt werden, den Vertrag fristlos kündigen.

  • Anmerkend:


    Wenn aber ein Sonnenstudiobetreiber einen CLUB Vertrag mit seinen Kunden macht, wo er diesem vertraglich zusichert das er jeden Tag 25.Minuten bräunen kann, muss der Studiobetreiber den Kunden diesem das auch ermöglichen.


    Man muss auseinanderhalten, das die UVSV nicht für den Kunden gilt, sondern NUR für den Studiobetreiber der sich daran strikt halten muss.


    Wenn der Studiobetreiber nun vertraglich sowas ungesetzliches zur UVSV seinem Kunden wissentlich zusichert, hat der Studiobetreiber einen Problem mit dem Gesetz und seinem Kunden.


    Wenn der Kunde auf die Zusicherung besteht, muss der Studiobetreiber den Vertrag einhalten. So wird wahrscheinlich auch ein Gericht entscheiden. Es geht ja nur um den Vertrag und nicht um das was der Studiobetreiber gesetzlich darf.


    Der Studiobetreiber ist in einer „Vertragsfalle“ wo er die Konsequenzen beim Vertragsabschluss nicht überrissen hat. Nach meiner Meinung, kann der Studiobetreiber sich aus dieser Falle nur mit einem Vergleich rausholen, wenn sein Kunde sich überhaupt auf so einen Vergleich einlassen sollte.


    Ansonsten ist der Studiobetreiber dann „Dauerzahler“ an seinen Kunden. … Die Lösung hierzu, kann nur ein Anwalt mit schwierigen Prozessen lösen.


    Wer so einen unüberlegten Vertrag mit seinem Kunden macht, finanziert nur die Rechtsanwälte, seinen Kunden und das Gericht. Also äußerste Vorsicht, was in den Vertrag und in den AGB's geschrieben wird. :!:

  • Anmerkung 2


    ich bin gefragt worden, was ist wenn er sein Sonnenstudios einfach schließt, um aus der Vertragsfalle zu entkommen.


    1. Er muss die ganzen geleisteten CLUB Zahlungen seiner Kunden an diese zurückzahlen.


    2. Die Mieter- Verpflichtungen bleiben bestehen


    3. Das Problem mit seinem klagenden Kunden bleibt weiterhin bestehen.


    4. Die vertraglichen Verpflichtungen zum Personal führen zu Abfindungen


    5. Der Prozess wird weitergeführt.


    Mit anderen Worten, er ist ein ganz armes ….. usw.

  • cnova80;


    Danke für Deinen Rat. Das werden wir ja in kürze ca. Mitte Dez. erfahren….


    Nur kurz zu meiner „Beratung“ zur Kategorie


    1. zum Einen habe ich gesprochen über unlautere Werbung >>> Mittbewerberklage


    2. zum Zweiten habe ich darüber gesprochen, wenn ein Nutzer den Studiobetreiber zum Vertrag verklagt. Das hat allerdings nichts mit der UVSV zutun.

  • und für beide hast du keine anwaltliche Zulassung um eine korrekte Rechtsberatung leisten zu können. Auch hast du noch kein entsprechendes Urteil gesehen, wo du eine derartige Ableitung entnehmen kannst. Bleibt dabei! Is nich deine Baustelle, kannst du meiner Meinung nach überhaupt nicht einschätzen, solltest du dich zurück halten!


    Die Leute, die Clubsysteme einsetzen wissen sicher am ehesten ob Club läuft oder nicht, welches Klagerisiko man hat, usw.


    Grundsätzlich kann ich das Gejammer über Clubs nicht nachvollziehen. Branchenweit ist Club auf dem absteigenden Ast. Selbst die SPler wissen bereits, dass bei Club der Müller der einzige ist, der Geld verdient. Club ist nun bei weitem nicht das Problem der Branche. Das Problem der Branche sind die nicht umgerüsteten Geräte und die nicht vorhandenen, bzw nicht zertifizierten Mitarbeiter.

  • cnova80;


    das stimmt, ich habe keine anwaltliche Zulassung. Ich sehe das mit logischen Folgerungen und höre auf meinen Anwalt. Wenn Du mit deinen Annahmen zum allgemeinen Club‘s recht haben solltest, würde das ein Segen für die Branche sein…


    Zitat
    Das Problem der Branche sind die nicht umgerüsteten Geräte und die nicht vorhandenen, bzw nicht zertifizierten Mitarbeiter.
    Zitat ende


    Das sehe ich auch so. Dort ist zudem auch kein Verständnis zur UVSV vorhanden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!