Passt das überhaupt noch zusammen?
Ich habe hierzu noch eine sinngemäße Anmerkung vom Bfs im Kopf…. „…. die Ketten mit dem uneingeschränkten und unverantwortlichen Angebot zu den Bestrahlungen sind das Problem mit Ihren Millionen Kunden im Jahr. Nicht die normalen Personal- Studiobetreiber. Denn wenn man diesem zum Umgang mit der UV-Strahlung aufklärt, setzt dieser das eher in der Praxis um …. Die UVSV zieht hautsächlich auf das Problem Ketten und SB-Studios ab … Dafür wurden die Präventionen angestrebt…“
Also die Zielsetzung nun heute zur UVSV ist, durch Präventionen soll das uneingeschränkte und den unverantwortlichen Umgang mit der UV-Strahlung im Sonnenstudio zu kosmetischen Zwecken eingeschränkt werden. Dazu wurden direkte Forderungen implementiert, die ein MUSS zu jeder UV-Bestrahlund sind. Zudem gibt es Anforderungen an der UV- Bestrahlungs- Technik, an das Personal und den Informations- und Dokumentions- Pflichten.
In diesem Zusammenhang sind die maximalen 10 Bestrahlungen pro Monat (eine Serie) 3 x pro Woche, die Erstbestrahlung nach der vorgeschrieben Pause und die Bestrahlungsabstände und der persönlich auf den Benutzungen dem Hauttyp und dem jeweiligen Solarium abgestimmten Dosierungsplan von Bedeutung.
Ist das mit einem Geschäftsmodel „SUNCLUB“ realisierbar? Kann das alles umgesetzt werden? Ein Blick in die AGB’s enthüllt das erste Manko.
future Zitat:
im Rahmen dieses Vertrags (Clubvertrag) erwirbt der Unterzeichner (nachfolgend: Clubmitglied) das Recht, innerhalb der Laufzeit des Vertrages in dem Sonnenstudio (nachfolgend: Studio), in dem das Clubmitglied den Vertrag abschließt, gemäß der gesetzlichen Vorgaben ein Bräunungsgerät zu nutzen. Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Hauttyp erwirbt das Clubmitglied das Recht, einmal pro Tag für max. 25 Minuten die Bräunungsgeräte des Partnerstudios zu nutzen.
Zitat ende
So ein Vertrag mit widersprüchlicher Aussage, ist rechtlich nicht zustande gekommen:
Denn hier ist ein Wiederspruch in sich selbst sofort und direkt erkennbar … denn: einmal der Hinweis „vorbehaltlich der Gesetzesbestimmung“ … dann "kann einmal pro Tag maximal 25 Minuten die Bräunungsgeräte nutzen"…. Das ist ein Versprechen, das durch die UVSV der Betreiber das so nicht versprechen darf, wenn er nicht massiv und offensichtlich gegen die UVSV verstoßen will.
Das ist zudem eine irreführende Werbung: „… hat das Recht jeden Tag 25 Min. die Solarien zu benutzen“ Das „Clubmitglied“ kennt die gesetzliche Lage überhaupt nicht. Er kann im Vertrag nicht erkennen, dass der Betreiber ihn nicht jeden Tag bis maximal 25.Min. im Studio sonnen lassen, so versprechen darf. So ein Werbeversprechen hat rechtlich zur Folge, das der Vertag nicht zustande gekommen ist. Das ist Irreführende Werbung und dadurch ist der Vertrag laut Gesetz gegenstandslos. Zudem wurde das Clubmitglied hierzu nicht vollständig aufgeklärt.
Wenn nun das Clubmitglied seinen Monatsbeitrag nicht bezahlt und der Betreiber klagt, wird ein Gericht den Wiederspruch im Vertrag sofort erkennen können und der Betreiber wird den Prozess Hochhaus verlieren. Wenn sich dann noch rausstellt, dass ein Clubmitglied tatsächlich jeden Tag gesonnt hat, wird mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Härte der UVSV eventuell das Sonnenstudio von Amtswegen geschlossen. Wenn dann nicht individuelle Dosierungspläne und nicht vollständige Aufzeichnungen pro Clubmitglied vorhanden wären, wird es auch sehr kritisch werden.
In jedem Fall wird durch so einem Vertag sichtbar, das nach Möglichkeit wie in der Vergangenheit, uneingeschränkt das Clubmitglied bräunen können sollte. Das erkennt man auch an den Club-Angebots-Typen erkennen. Oft wird dann auch Versprochen …. hier können Sie sich Ihre Wunsch- Bräunung holen ….
Bfs hatte solches Versprechen und Verhalten schon weit vor der UVSV kritisiert. Also den Verantwortlichen ist alles schon lange bekannt.