Völlig falsch verstandene „Nutzer-Selbstschädigung“ zum Bezug Sonnenstudio

  • Feststellung: die Kriminalisierung des Dopings ist schädlicher als das Dopen selbst ….


    Bloß im Sonnenstudio kann der Nutzer noch nicht mal erkennen wann gedopt wird! Aus diesem Grunde regelt die UVSV die medizinischen Abhängigkeiten zu Bestrahlung …


    Was mancher Studiobetreiber unter Selbstschädigung der Nutzer unter einem Solarium verstehst, ist schlichtweg falsch, einfach irreführend für Ihn selber und letztendlich ist das sogar eine Dummheit im Ganzen. Verzeiht bitte.


    Begründung:


    ein oftmals genutzter Vergleich zum Fitness-Bereich, trainiert der Sportler selber seine Muskeln und hört dann auf, wenn seine Sensoren stopp sagen. Er ist nicht in Abhängigkeit von einer Fachkraft die wiederum in Abhängigkeit von seinem Hauttyp die Dosierung bestimmt und letztendlich durch Kenntnis vom Solarium die Bestrahlungs-Minuten berechnet und einschaltet.


    Also die UV -Bestrahlung wirkt durch Abhängigkeiten vom jeweiligen Nutzer-Typ durch die Kenntnis der Fachkraft auf den Nutzer ein. Sensoren beim Nutzer, hierzu gibt es schlichtweg nicht. Der Nutzer kann sich nur auf die Richtigkeit der eingestellten Dosierung der Fachkraft verlassen... Der Nutzer kann selber nicht die medizinischen Abhängigkeiten zur Bestrahlung erkennen und dadurch auch nicht die Dosierung und die Bestrahlungszeit durch Unkenntnis vom Bestrahlungsgerät berechnen.


    Denn ein Sonnenstudio ist im Grunde ein UV-Kosmetik Studio das Abhängigkeiten erkennen und beurteilen und die Dosierung einstellen muss. Die Abhängigkeits-Bedingungen regelt die UVSV. Wenn jetzt der Nutzer sagt, die Abhängigkeiten interessieren mich nicht, dann kann der Studiobetreiber nicht einfach die Gesetz-Forderungen zu den Abhängigkeiten außeracht lassen, wenn er selber nicht massiv gegen die UVSV-Forderungen verstoßen will. Also der Studiobetreiber kann noch nicht mal durch das Regelwerk UVSV, den Wunsch zur Selbstschädigung eines Nutzers unterstützen.


    So stellt sich erst gar nicht die Frage, ob ein Nutzer sich im Sonnenstudio selber schädigen kann. Das wird ein Richter jedem knallhart ins Gesicht sagen und dann gegebenenfalls bis zu 50.000 € Bußgeld diesen Unsinn belohnen. Eventuell kann nun jeder erkennen, warum ich die UVSV als Regelwerk bezeichne? Denn durch das Regelwerk wird knallhart eine Selbstschädigung eines Nutzers unterbunden. Die Mediziner wollten eine UV- Prävention und die haben diese in Perfektion geschaffen. Wenn der Nutzer sich selber schädigen will, kann er das nur in der freien Natur tun. Aber nie in einem Sonnenstudio.

  • future;


    nicht einfach hoffen, sondern mit offenen Augen und logischen Verstand selber erkennen können, das auch alle Anlagen zur UVSV im „Regelwerk“ mitwirken.

    Denn durch körperliche, medizinische Abhängigkeiten von jedem Nutzer und den Forderungen hierzu durch die UVSV, ist die Fachkraft gezwungen die Abhängigkeiten zu ermitteln und erst dann die Bestrahlungszeiten errechnen und kann erst dann das UV-Gerät einschalten.


    Die Lösung hierzu: Um in Perfektion im Sonnenstudio UVSV gerecht arbeiten zu können, wurden hierzu die DIGCOM WinSolar EDV Computer-Systeme entwickelt. Diese Computer-Steuerungen garantieren und unterstützen einen gesetzeskonformen Betrieb im Personal-Sonnenstudio.


    Hier in unserem Forum, informieren wir alle Sonnenstudio- Betreiber zur Branchen-Neuzeit.








  • Ergoline bietet eine gute Vorlage zum Betriebs- und Wartungsbuch für JK Geräte zum downloaden an:
    http://download.jk-group.net/GBW-Buch_DE.pdf


    Diese durchaus gelungene Ergoline Variante zum Betriebs- und Wartungsbuch ist zu empfehlen, da die UVSV –Forderungen hiermit erfüllt werden können. Die vom Studiobetreiber auszufüllenden Informationen sind deutlich dargestellt. Letztendlich muss er seine gemachten Angaben mit Firmenstempel und Unterschrift bestätigen.


    Zudem besteht die Möglichkeit, die mitgelieferten technischen Informationen zum Solarium den sogenannten Ergoline Geräte-Pass, im Betriebsbuch einzukleben.

  • @ Elektra


    Woher der Sinneswandel?


    Also wer ernsthaft dieses Betriebsbuch verwendet, hat die UVSV nie wirklich gelesen und keine Ahnung :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:!



    Und hier die erste Variante:


    Suchet den Fehler :D :D :D...


    Leider ist die Datei zu groß, daher nur den Text kopiert und jeder, der noch ein wenig Verstand von uns hat, kann erahnen, was da für Ergoline fast schief gelaufen wäre :D:



    Typenschild
    Das Typenschild ist in das dafür vorgesehene Feld
    aufzukleben.
    HINWEIS:
    Dieses Geräte-, Betriebs- und Wartungsbuch
    ist nur mit aufgeklebtem Typenschild
    gültig.




    PS.: Die erste Variante des Betriebsbuch kann gern per Email bei mir angefordert werden ;)...

  • Es ist doch viel einfacher es nach dem Vorbild im Anhang der UVSV selbst zu schreiben.
    Da geht es nur um die UV-Komponenten + Steuerung. Und darauf kommt es an.
    Alles andere verwirrt nur.
    Das ist wieder einmal eine Nebelkerze von JK, die uns verunsichern soll.
    Paula74- :thumbup:


  • Nur das Missverständnis zur Beratungsablehnung mit angeblichen „Selbstschädigungs- Recht der Nutzer“ ist weit verbreitet.


    Nach nochmaliger Rückfrage hierzu, ist die UVSV so zu verstehen:


    Die Beratung zur jeder UV-Bestrahlung ist ein MUSS. Denn der Nutzer kann erst dann ablehnen, wenn er zu jeder UV-Bestrahlung tatsächlich beraten wurde. Er kann nicht vor einer Beratung schon einfach ablehnen oder Häkchen machen ich will keine Beratung ....


    Begründung:


    zu Art. 2 Abs. 1 GG: BVerfGE 22, 180/219 f
    Voraussetzung für die (uneingeschränkte) Wahrnehmung des Recht auf „Selbstschädigung“:

    Fähigkeit zur freien Willensbestimmung


    Die „Fähigkeit ....“ muss durch Beratung immer wieder erneuert werden!
    Sollte trotzdem der Nutzer ablehnen, ist dann die anschließende UV-Bestrahlung nicht von der UVSV gedeckt!
    Das MUSS jedem klar sein!


    Der Studiobetreiber MUSS sich hierzu selber rechtlich absichern, indem er ein hierzu ein rechtlich vorbereitetes Schreiben von seinem Nutzer zu jeder UV-Bestrahlung unterschreiben lassen muss... Dieses Dokument ist mindestens ein halbes Jahr aufzubewahren.


    Folglich:


    Unter diesen Voraussetzungen ist eine Einsparung zur „Bürokratie“ nicht gegeben. Also ist es in jedem Fall besser, es gleich richtig zu machen.


    Denn immer mehr Kunden wollen beraten werden und suchen sich auch Sonnenstudios aus, die laut neuem Bfs "Solarium-Check" die Kriterien hierzu erfüllen können. Die Kunden sind heutzutage aufgeklärter den je. Dafür sorgen auch die Mediziner und Bfs. Ob wir wollen oder nicht, das ist nun mal so.




  • per Email wurde mir von den Verantwortlichen noch mal schriftlich mitgeteilt, dass eine Beratung immer zwingend zu jeder Bestrahlung durchgeführt werden muss.


    zu Art. 2 Abs. 1 GG: BVerfGE 22, 180/219 f
    Voraussetzung für die (uneingeschränkte) Wahrnehmung des Recht auf „Selbstschädigung“:
    Fähigkeit zur freien Willensbestimmung


    Der Rote Text und das Gesetzt hierzu, ist genau der Grund, warum Beratungen gemacht werden müssen.


    Weiter wurde gesagt, dass wenn ein Bezirksbeamter was Gegenteiges hierzu aussagt, seine Aussagen in keinem Fall für einen Studiobetreiber bindend sind. Sollten bei Kontrollen keine Beratungen der Nutzer erkennbar sein, wird das in jedem Fall zu einer Beanstandung führen.


    Hier wird sehr deutlich, dass ein Gesetz außerhalb der UVSV, die Forderung zu einer Beratung direkt mit unterstreicht. Diese Verzahnungen von Gesetzen sind deshalb so vorhanden, das Forderungen nicht immer doppelt in jedem Gesetz aufgeführt und genannt werden müssen.


    Für einen Studiobetreiber ist das natürlich nicht sofort durchschaubar. Dahinter kommt man erst, wenn das Gewollte zur UVSV genauer untersucht wird. Die UVSV nur oberflächlich im reinen Text gesehen, werden jeden Studiobetreiber auf das Glatteis führen. Bertachtet man dann alles im logischen Zusammenhang, wird das Gewollte deutlich sichtbar.


    Nach meiner Meinung, hätten solche Erkenntnisse und Feststellungen schon wesentlich Führer, schon vor Inkrafttreten der UVSV, stattfinden müssen.


    Man könnte vermuten, das solche Gesetzes- Verzahnungen deshalb gemacht wurden, um Sonnenstudios einfacher zusperren zu können. Aber die Vermutung kann man auch gleich wieder verwerfen, denn auch in anderen Gesetzen ist sowas vorhanden.

  • future; …. sagte im anderen Zusammenhang im Sinn „ …für uns dumme Studiobetreiber wurden die gesetzlichen Schulungen gemacht“ … er bezog es darauf, das Schulungsträger mit Ihren Meinungen und Schulungsinhalt nicht die ganze Wahrheit zur UVSV vermitteln. Das ist richtig.


    Es gibt aber keine dummen Studiobetreiber. Es gibt nur uninformierte Studiobetreiber zur UVSV.
    Die Meinung eines Schulungsträgers zur UVSV ist nun völlig unwichtig und uninteressant für den Studiobetreiber. Denn man kann diesen für Nichtgesagtes oder Gesagtes, nicht gerichtlich belangen. Die Studiobetreiber werden vom Staat zur Rechenschaft gezogen, nicht der Schulungsträger und deren Meinungen und zum Schulungsinhalt.
    Der Staat verlangt einfach eine Disziplin im Umgang mit der künstlichen UV-Strahlung.
    Die Schulungsträger müssen das vortragen und schulen, was in der UVSV zu § 5 Absatz 1 Satz1 mit Anlage 6 steht. In Anlage 6, Absatz römisch 3 steht genau, was geschult werden MUSS. Da ist alles aufgeführt. Es muss deutlich geschult werden, dass die Beratungen Pflichten sind und ein MUSS zu jeder Bestrahlung. Die Qualität zu den Schulungen kann ich dahin nicht prüfen und das ist auch nicht mein Ziel.


    Was in Schulungen nicht alles oder vollständig angesprochen wird, sind die Hintergründe und Zusammenhänge zu allem. Das zur UVSV auch Gesätze außerhalb der UVSV direkt in die UVSV einwirken wird nicht vermittelt. Dazu reichen offensichtlich die 12 Stunden nicht aus.


    Was hierzu fehlt, sind die Kontrollen zu den Schulungen durch DAkkS. Genau diese Dienststelle ist dafür verantwortlich. Wer eine Beschwerde vortragen möchte, dann bei DAkkS in Frankfurt.


    Der Studiobetreiber ist immer zu allem selber verantwortlich!
    Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Studiobetreiber alles genauestens zur UVSV kennt. Denn der Studiobetreiber wird zu allem verantwortlich gemacht und muss wohlmöglich auch ein Bußgeld bezahlen. Es ist nahezu egal, was ein Schulungsträger dem Studiobetreiber erzählt. Diesen kann man ohnehin hinterher niemals belangen.


    Das Unverständnis zur UVSV, hatte ich schon vor 3 ½ Jahren so kommen sehen… ich hatte reagiert.... darum auch genau dieses Forum …. mit Disziplin im Umgang zu allem ...

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