Feststellung: die Kriminalisierung des Dopings ist schädlicher als das Dopen selbst ….
Bloß im Sonnenstudio kann der Nutzer noch nicht mal erkennen wann gedopt wird! Aus diesem Grunde regelt die UVSV die medizinischen Abhängigkeiten zu Bestrahlung …
Was mancher Studiobetreiber unter Selbstschädigung der Nutzer unter einem Solarium verstehst, ist schlichtweg falsch, einfach irreführend für Ihn selber und letztendlich ist das sogar eine Dummheit im Ganzen. Verzeiht bitte.
Begründung:
ein oftmals genutzter Vergleich zum Fitness-Bereich, trainiert der Sportler selber seine Muskeln und hört dann auf, wenn seine Sensoren stopp sagen. Er ist nicht in Abhängigkeit von einer Fachkraft die wiederum in Abhängigkeit von seinem Hauttyp die Dosierung bestimmt und letztendlich durch Kenntnis vom Solarium die Bestrahlungs-Minuten berechnet und einschaltet.
Also die UV -Bestrahlung wirkt durch Abhängigkeiten vom jeweiligen Nutzer-Typ durch die Kenntnis der Fachkraft auf den Nutzer ein. Sensoren beim Nutzer, hierzu gibt es schlichtweg nicht. Der Nutzer kann sich nur auf die Richtigkeit der eingestellten Dosierung der Fachkraft verlassen... Der Nutzer kann selber nicht die medizinischen Abhängigkeiten zur Bestrahlung erkennen und dadurch auch nicht die Dosierung und die Bestrahlungszeit durch Unkenntnis vom Bestrahlungsgerät berechnen.
Denn ein Sonnenstudio ist im Grunde ein UV-Kosmetik Studio das Abhängigkeiten erkennen und beurteilen und die Dosierung einstellen muss. Die Abhängigkeits-Bedingungen regelt die UVSV. Wenn jetzt der Nutzer sagt, die Abhängigkeiten interessieren mich nicht, dann kann der Studiobetreiber nicht einfach die Gesetz-Forderungen zu den Abhängigkeiten außeracht lassen, wenn er selber nicht massiv gegen die UVSV-Forderungen verstoßen will. Also der Studiobetreiber kann noch nicht mal durch das Regelwerk UVSV, den Wunsch zur Selbstschädigung eines Nutzers unterstützen.
So stellt sich erst gar nicht die Frage, ob ein Nutzer sich im Sonnenstudio selber schädigen kann. Das wird ein Richter jedem knallhart ins Gesicht sagen und dann gegebenenfalls bis zu 50.000 € Bußgeld diesen Unsinn belohnen. Eventuell kann nun jeder erkennen, warum ich die UVSV als Regelwerk bezeichne? Denn durch das Regelwerk wird knallhart eine Selbstschädigung eines Nutzers unterbunden. Die Mediziner wollten eine UV- Prävention und die haben diese in Perfektion geschaffen. Wenn der Nutzer sich selber schädigen will, kann er das nur in der freien Natur tun. Aber nie in einem Sonnenstudio.