Das AUS für SB GERICHTSURTEIL


  • Eilmeldung:


    DAS AUS FÜR ALLE SB_BETREIBER
    Ein SB-Sonnenstudio 7 Kabinen, Kaufbeuren, wurde vom Vollzug mit Kontrolle am 13.Nov. 2012 mit Bescheid vom am 26. Nov. 2012 dicht gemacht. Also sehr schneller Bescheid.


    Den Betreiber keine ich von früher, habe aber schon lange nicht mehr Kontakt zu dem Mann. Ich bin durch den Vollzug hierzu aufmerksam geworden. Der Betreiber aus Kaufbeuren hat gegen den Schließungs –Bescheid geklagt und verloren. Das Sonnenstudio bleibt geschlossen!


    Das Urteil liegt nun vom 26.Sep.2013 vor. Bayerisches Verwaltungsgericht München
    Aktenzeichen: M 24 K 13.154


    In dem Urteil ist auch das Urteil von Aurich erwähnt worden.


    Das Urteil liegt mir nun per Email vor.......

  • Insofern, das Elektra schon zu den damaligen Zeitpunkt von Studio- Schließung berichtete… Aber kein SB-Betreiber dieses glauben wollte… Interessant in sofern, weil es nun ein eindeutiges Urteil gibt. Weil es laut BfB noch 400 SB –Studios bundesweit geben sollte. Diese Solarien daraus werden den Mark überschwemmen. Aus Sicht der Solarien- Hersteller, ist das ein erneuter Investitionsstau für weitere zwei Jahr wo sich Neugeräte nur schleppend verkaufen lassen….. Stagnation der Branche..... Investierungsstau.... aus Sicht der Hersteller. Das könnte sehr gefährlich für die Branche werden....

  • @ Tak




    Der Beklagte verwies insoweit auf ein Urteil des Amtsgerichts Aurich
    vom 13.06.2013 - 12 C 36/13, in dem diese Rechtsauffassung vertreten
    wurde. Grund der Ausnahmevorschrift sei die Unterscheidung zwischen
    Gelegenheitsnutzern (z.B. in Hotels) und den Intensiv- oder Hauptnutzern in
    den klassischen Sonnenstudios; ein solches liege aber hier gerade vor. Es
    werde um Entscheidung im schriftlichen Verfahren gebeten.




    :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • @ all


    Unser Elektra hatte immer geschrieben, daß der Vollzug im Gange ist und viele von uns haben es bezweifelt (Ok, ich warte ja immer noch auf Kontrollen in Niedersachsen X()...


    Vielleicht sollte der ein oder andere ihn doch einmal ein wenig ernster nehmen in Zukunft ;)...


    Und dieses Urteil bestätigt, daß Taks Urteil wirklich richtungsweisend ist :thumbsup:!


    Herzlichen Dank Elektra für das Urteil, ein kleiner Lichtblick am Ende des Tunnels :)...

  • Ich glaub hier gab es noch nie Streitgespräche über das aus von SB mit mehr als 2 Geräten oder irre ich mich?
    Hier hat auch niemand bezweifeld das die UVSV das aus für SB bedeutet, es ging hauptsächlich um die Beratung
    also warum machst du wegen der Schließung eines SB Betriebes so ne Welle?



    Und ich glaube du solltest dich lieber bei Tak für sein Urteil bedanken er hat es erwirkt,(in Aurich)
    elektra hat doch mit der Schließung (in Kaufbeuren)und dem Urteil gar nichts zu tun.er hat es halt hier bekannt gegeben aber das wars doch auch schon.

  • Don, das Interessante daran ist, dass ein Landesverwaltungsgericht einem Amtsrichter gefolgt ist.
    Da der hier beklagte SB.Betreiber mir nicht den Gefallen erweist,
    eine Revision vor den BGH zu versuchen, wird dieses Urteil auch durch
    das Landgericht Aurich rechtskräftig werden.
    Es ist also jetzt schon auf zwei höheren Stufen abgesichert.
    An dem Verwaltungsgerichtsurteil ist auch interessant,
    welches Argument sich das Verwaltungsgericht herausgepickt hat:
    Profi-Studio ist gefährlicher, deshalb werden hier höhere Anforderungen gestellt,
    um die GEWOHNHEITS-kunden vor Schäden zu bewahren:


    Und siehe da !
    Wir sind beim Thema DAUER-BERATUNG
    als DAUER- Pflichtaufgabe
    für das DAUERND anwesende FACH-Personal

  • Ich lese da nirgends das der Richter sagt wie genau beraten werden muss.
    Ich lese auch nicht was der Richter sagt wenn der Kunde keine Beratung möchte.
    Also gilt für mich die Aussage meiner Ehefrau dem Vollzugsbeamten du weisst ja was der meint.
    Alles andere ist für mich uninteressant.

  • don;


    Deine Naivität ist schon bewunderns- und bedauernswert zugleich. Wie Dir schon auch Tak einen Hinweis zu Dein Unverständnis gegeben hat, hier nochmal extra für Dich die Paragrafen… §§§ 4, 5 die Forderungsinhalt zur Schulung hierzu, §7, §8 und alle Anlagen von 1 bis 8. Das zusammen ist ein Regelwerk aus dem Du erkennen kannst, das die Beratungen zu jeden Nutzerbesuch, zwingend erforderlich sind…


    Wenn Du die Forderungen zur UVSV nicht verstanden hast, kannst Du auch noch nicht mal die notwendigen Bestrahlungszeiten errechnen. Denn in der UVSV werden keine Bestrahlungszeiten genannt. Die must Du ausrechnen. Aber hierzu benötigst Du den Nutzer-Hauttyp und die Dosierungsstufe, sowie die genaue erythemwirksame Bestrahlungsstärke vom Solarium. Also Beratungen und genaue Kenntnisse zur Dosierung sowie Deiner Solarien sind erforderlich.


    Wenn Du nun die UVSV und alle bisherigen Gerichtsurteile studierst, wird Dir wahrscheinlich ein Licht aufgehen und nicht nur das „Licht“ in Deinem Sonnenstudio….


    Zudem kannst Du hier im Forum alle Beitrag lesen, dann wird Dir eventuell alles deutlicher. Denn deutlicher, kann man alles nicht mehr erklären. Nur die Bemühungen hierzu sind von Dir gefragt. Das erspart Dir mitunter sehr viel Geld.

  • Elektra: Was war denn an der Aussage von Don falsch?
    Du hast Recht, in der UVSV steht ein komplexes Regelwerk wie der Kunde beraten werden muss. In den meisten Punkten gibt es da auch keine Unstimmigkeiten. In einigen wenigen hast du eine sehr drastische und andere eine etwas lockerere Interpretation. Wie genau interpretiert werden muss, ist unklar und auch von keinem Richter geurteilt.


    Ich versteh daher nicht, wie du Don schon wieder so angehen kannst.
    Und deine Argumentation in Sachen Besonnungszeiten kannst du nun wirklich stecken lassen. Wer das nicht ausrechnen kann, der kann auch keine BWA lesen. Ich versteh nicht, was daran schwierig sein soll.


  • Wie schon gesagt. Die Naivität und Einstellung zum Ganzen. Mag eventuell so in Tamm / bei Ludwigsburg so sein.


    Zudem zählt ausschließlich nur das, was in der UVSV / NiSG steht und wie die Gerichte entscheiden. Das ist die Zukunft und die besteht nicht aus Mutmaßungen. Nur richtig interpretieren muss man es, so werden die notwendigen Informationen zu den Beratungen dort deutlich sichtbar.

  • don. Du ziehst auch - nur halbherzig und am falschen Ende, wie Du hier bekennst:

    Zitat

    Wenn irgendwann ein eindeutiges Urteil über die Beratung gefallen ist,
    reden bzw. schreiben wir weiter. Solange ist alles nur Schall und Rauch.


    Ich setze mich dafür ein, dass ein Urteil möglichst schnell erwirkt wird.
    Gegen die Abwatsche vom Richter am Landgericht Aurich geht das Anliegen
    an das Oberlandesgericht nach Oldenburg.


    Die AbWatsche ist das persönliche Bekenntnis des Richters, sinngemäß wiedergegeben:
    Solarien sind insgesamt eine Fehlentwicklung,
    Gerichte sollten sich nicht von dieser Branche zu ihrer Läuterung missbrauchen lassen
    .


    Vor der Verhandlung sagte er zu meinem Anwalt, dass er eine knappe Stunde ansetze,
    weil er vor dem nächsten Termin noch in Ruhe einen Kaffee trinken wolle. Sei es ihm gegönnt.

    Mein Anwalt hatte mir zuvor gesagt, dass das OLG die eigentliche Instanz ist,
    die über solche Fälle in rechtlichem Neuland - hier die Auswirkungen der UVSV
    - gründlich nachdenkt und entscheidet.


    Der Richter hat das gemacht, was nötig ist, um den Fall weiter zu reichen.
    Er hat die Ernsthaftigkeit meines Anliegens geprüft,
    indem er mich vor den Kosten und der Androhung von Aussichtslosigkeit gewarnt hat.
    Und er hat der Branche eine deutliche Warnung auf den Weg gegeben:
    "Fehlentwicklung insgesamt."
    Und er hat die Klage abgewiesen und damit zweimal ein einen guten Job gemacht:
    Der Beklagte war eigentlich nur ein Opfer des als Zuhörer anwesenden Krakenhändlers ,
    Der Beklagte muss jetzt täglich viele Stunden seine Solarien bewachen.
    Er hat es nicht verdient, noch einmal bestraft zu werden.
    Denn er hat damit vermutlich ein sehr karges Einkommen.


    Im Nachhinein muss ich sagen, dass es für uns nicht laufen besser konnte.
    Dafür gibt es noch einem weiteren Grund, den ich aber hier aber nicht nennen kann, weil
    die Gegenseite hier keine Gewissheit bekommen darf, welches Ei sie sich ins Nest gelegt hat.


    Es war eine "Pyrrhus-Niederlage"


    Trotzdem würde ich mich auch über finanzielle Unterstützung freuen.
    Und wenn sie nur das Maß einer kleinen Anerkennung hätte.
    Das Instrument dafür gäbe es , wenn wir aus dem fSW - fairer Solarienwettbewerb -
    einen Verein machen.
    https://www.facebook.com/groups/IFSW1/
    Damit könnten wir diesem arroganten Richter zeigen, was eine Harke ist:
    Mehrere Zinken, die in die gleiche Richtung zeigen und was zusammenkratzen können.

  • wie ich persönlich vom Kläger aus Kaufbeuren erfahren habe, wird er das 2er Solarium- Geschäft in Verbindung mit Nagelstudios fortsetzen. Das finde ich in sofern gut, weil er sich nicht unterkriegen lassen will. Er denkt sehr nüchtern zu allem.


    Tak;


    Meine Anerkennung zu allem hast Du ohnehin.


    Erlaube bitte auch mal eine kritische Anmerkung zu allen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Du kennst meine Grundhaltung hierzu sehr genau. Auch ich wünsche mir wie alle Klarheit zu allem..


    Welche Gefahren könnten sich auftun?

    1. es ist unbestritten richtig, das man dadurch Klarheit zu all den „Fragen“ schaffen kann. Man kann im Wettbewerbsstreit die Forderungen zur UVSV dann durchsetzen.


    2. Die Äußerungen vom Richter geben mir aber sehr zu bedenken. Ich kenne die Einzelheiten hierzu nicht gut genug. Nur ist dann immer das Ergebnis auch das, was man sich erwartet hat. Verständnis vom Richter? Verständnis vom Gericht? Das hast Du im Grunde schon beantwortet.


    3. wenn nun alles mit dem OLG weitergeht, besteht dadurch nicht weiterhin die Gefahren, das die Richter dann so eine Grundhaltung auch haben könnten, diese aber nicht kundtun? Denn die „Nicht- Befürworter“ zur künstlichen UV-Bestrahlung sind die ganzen Fakultäten der Mediziner. Urteilen die dann bei so einer Gelegenheit nicht im Hintergrund indirekt mit?


    4. Wird dadurch das unvernünftige Verhalten der Studiobetreiber nicht erst richtig Aktenkundig? Ein OLG wird mit Sicherheit zu den Fachfragen Stellung nehmen und urteilen. Das werden diese auch sehr Gründlich tun. Was bleibt dann in den Akten zur Nachbearbeitung für die Mediziner stehen?


    5. Kann es auch sein, das wir die Branche uns dann eventuell zusätzliche Auflagen zu den ohnehin schon strengen Forderungen zur UVSV einfangen könnten? Eben weil die Unvernunft eines Studio-Betreibers aktenkundig wird?


    6. Schreiben solche Auseinandersetzungen dann dem Vollzug nicht gleich noch strengere Auflagen in den Kontrollzettel rein? Schießen wir uns damit nicht noch ein zusätzliches Loch in die Jake?


    Wie gesagt, ich überlege immer in allen Richten und wäge immer das Für und Wieder zu allem ab. Denn wo gehobelt wird, bleiben immer Späne übrig. Werden die Späne dann analysiert? In jedem Fall wird dadurch die Branche durchsichtiger. Es kann aber auch sein, das ich mir hierzu nur zu viele Gedanken mache.


    Eins ist für die Branche und mich aber immer besser: Es ist leichter die UVSV / NiSG fachlich umzusetzen, als wenn wir uns von Staatswegen noch weitere Auflagen durch aktenkundige Vorgänge einfangen könnten.


    Aber wie gesagt, ich habe nur mal kritisch nachgedacht.


  • Deine Bedenken teile ich nicht. Letztlich und in höchster Instanz
    wird sich ein Urteil herauskristallisieren, dass dem Gesetz bis in alle Verästelungen gerecht wird.
    Die Rechtsprechung kann nicht sich über Texte und Absichten dahinter hinwegsetzen.
    Und die sind unerwartet kompliziert, sodass beim Lesen zuerst leichtfertig geurteilt wird,
    es wäre widersprüchlich und hätte handwerkliche Fehler.
    Es ist nur schlitzohrig geworden bei der Geburt, weil es sehr eng war, da wo es durch musste.
    Dir ist doch bekannt, wie ausgebufft die Verfasser der Texte sind/waren.


    Gefahr droht dagegen uns allen, wenn die Anpassung der Branche nicht ausreichend schnell
    und im Ausreichenden Umfang verläuft.
    Da kommen die zum Zug, für die der Richter vom Landgericht gesprochen hat.


    Da war es doch gut, dass ein Amtsgericht in Aurich in einer Wettbewerbsklage schneller wirkte als
    eine Landesbehörde in Bayern. Schon wieder ein Nord-Südgefälle.
    Mal andersherum. Und das ist kein Ostfriesenwitz.


  • Tak;

    eine andere Antwort hätte ich von Dir auch nicht erwartet. Mal schauen was ich noch dazu beitragen könnte… Das mit dem Gesetz durchwinken wollen, hat die „Schlitzohrigkeit“ zur UVSV hervorgebracht. Das hast Du auf den Punkt genauso erkannt.


    Bis zum Morgen …




Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!