Studiobetreiber mit 3 Geräten und mehr als Teil-SB

  • Hallo,


    ersteinmal möchte ich mich entschuldigen sollte ich im falschen Tread schreiben.


    Meine Frage an die hier die es wissen sollten, ich beobachte bei uns einen Betreiber welcher mehrere Studios führt und diese als Teil-SB laufen lässt, in der kurzen betreuten Zeit sind 3 oder 4 Kabinen offen in der SB-Zeit meist 3.


    Wie kann das sein nach dem Gesetz? darf man das überhaupt? was kann man hier machen?


    Eigentlich dürfte doch kein Studio mehr aufhaben wenn kein Fachpersonal im Studio steht, hier scheint das aber nicht zu gelten.


    Bezahlt wird mit einer Chipkarte welche der Betreiber den Kunden aushändigt die dies dann wiederum selber nach belieben aufladen können und so bräunen können wie zur besten SB-Zeit.


    Wie kann hier der U18 Schutz aufrecht erhalten werden und wie kann eine UVSV dann noch gültigkeit haben? hier ist doch eigentlich nichts richtiges dran oder habe ich da was falsch verstanden und es geht so in Ordnung?


    Würde mich freuen wenn Ihr als Betreiber hierzu mal was schreiben könntet, ich selber habe kein Studio mag aber den Besitzer nicht sonderlich eine Meldung an das zuständige Amt scheint nichts zu bringen!


    ?(

  • Hallo Elektra,


    danke für deine rasche antwort.


    Was soll mir das sagen oder war das nur ein allgemeiner Hinweis?


    Zitat

    Die Form der Beschwerde sollte in guten Still erfolgen…


    Oder hast du vorlagen die man versenden kann und es bezieht sich darauf?


    Warte deine Antwort ab und werde dann gleich mal die Behörde informieren, gehe davon aus das diese dann eine in der Region befindliche Stelle auffordert dort nachzuschauen und einzugreifen.


    Bis dahin danke und weiter so.

  • Coco;

    Deine sehr einfache Frage ist, ohne das Du es wissen kannst, sehr tiefgründig.


    Um diese zu beantworten, muss ich weiter ausholen und in Form von einem Vorspann hierzu Grundsätzliches erklären und darlegen. Hierzu benötige ich Zeit, werde Dir in kürze hierzu antworten.

  • Coco;



    Vorwort: zuerst Grundsätzliches zu allem:

    Hier im Forum, ist einer meiner Ziele, zur Branchenneuzeit die Studiobetreiber zur gesetzlichen Lage aufzuklären, das NiSG und die UVSV zu erklären, Begründungen zu liefern und zu allem Hintergrundwissen vermitteln. Dafür habe ich als Hersteller dieses Forum erstellt.


    Denn die Verantwortlichen (BMU, BfS, die medizinischen Fakultäten) wollten eine UV-Prävention zu künstlichen UV-Bestrahlung und haben diese in Perfektion der Branche verordnet. Diese ist seit dem 1.7.2011 mit einer Überganszeit zum 1.1.2012 ab dem Datum in Kraft. Mir war schon 2010 klar, dass so eine Verordnung der Branche alles abverlangen wird.


    Zudem bin ich ein Hersteller der gerade zu dieser doch recht umfangreichen gesetzlichen Lage, hierzu ein perfektes Werkzeug erstellt habe, dass die empfundenen Unebenheiten zur „Sonnenstudio- Straße“ beseitigen, ausbügeln soll. Das sind die WinSolar- Systeme, die den Umgang mit der UVSV erheblich erleichtern und die Forderungen größtenteils sogar automatisch umsetzen.


    Aber genau dieses Forum und diese Systeme sollten verhindern, dass der Vollzug durch Dein Vorhaben eingeschaltet werden könnte.


    Auseinandersetzungen jeglicher Art unter den Studiobetreibern zur gesetzlichen Lage, wollte ich damit verhindern. Denn jede Auseinandersetzung mit dem Vollzug kostet jedem Geld, das dann für notwendige Investitionen wiederum fehlt. Aber manchmal ist es wiederum unumgänglich.


    Dann erlaube mir bitte noch eine Anmerkung: Du schreibst, das Du den Betroffenen Sonnenstudiobetreiber nicht leiden oder ausstehen kannst, aber selber kein Sonnenstudio besitzt. Diese Motivation aus persönlichen Gründen heraus den Vollzug einzuschalten, halte ich persönlich für nicht gerechtfertigt. Denn persönliche Auseinandersetzungen, passen nicht zu UVSV / NiSG und sollten auf privater Ebene ausgefochten werden.


    Aber Grundsätzlich kann jede Bürgerin oder jeder Bürger bei erkannten Verstößen zur UVSV / NiSG den zuständigen Vollzug benachrichtigen und eine Beschwerde vorbringen. Das ist demokratisch so gewollt. Der Vollzug, also der Staat muss regieren, er muss kontrollieren und muss alles prüfen. Aber der Beschwerdeführer wird wiederum nie eine Rückantwort vom Vollzug hierzu erhalten. Nur an den Rektionen des Betroffenen kann der Beschwerdeführer die Arbeit vom Vollzug erkennen.


    Dennoch Fakt ist, das von Dir beschriebene Sonnenstudio verstößt gegen die UVSV und das NiSG. Die Beschwerde ist in jedem Fall gerechtfertigt und wird auch Konkurrenten- Sonnenstudios, die wiederum die UVSV, NiSG umsetzen, weiterhelfen. Für Dich wird es nur eine Genugtuung sein. Aber Männer wiederum machen oft den fatalen Fehler, dass wenn Frauen Feuer in Ihren Augen versprühen, Sie einfach nicht anhören wollen. Dann allerdings hast Du wiederum eine berechtigte Motivation zu einer Beschwerde wie auch immer. Denn nicht zuzuhören, ist immer ein Fehler!


    Nun zur Kontaktaufnahme mit dem Vollzug. Bitte entnehme die zuständige Länder- Ministerium- Adresse aus dem BMU- Link. Da ist auch die Email Adresse benannt, zu der die Beschwerde gesendet werden muss. Was das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) von dem Studiobetreiben fordert, erkennst Du aus dem nachfolgenden Link, der eine Information für Bürger der „Der Solarium Check – Der Check für Ihre Gesundheit“ sein soll.


    http://www.bfs.de/de/uv/uv2/solarien/Solarium_Check.html


    Wie nun eine höfliche Form in Form einer Beschwerde aussehen kann, entnehme bitte der Anlage…

  • Elektra


    Ja, ich werde handeln und eine Mail an gegebene Stelle senden.


    Leider habe ich deiner Antwort entnommen das es dir wichtiger wäre wenn ich und andere so nicht handeln würden damit der jeweilige betroffene Studiobetreiber das Geld nicht für Strafen sondern evtl. für dein Programm ausgeben kann.


    Sicher von deiner Position richtig aber wenn einer im Umkreis Studios aufkauft und dann nicht Gesetzeskomfort führt gehört das für mich angezeigt.


    Sicher habe ich auch ein Interesse persönlicher Art aber um es klar zu machen es geht doch um mehr, wer ein Jahr nach eintreten immer noch mit dem Kunden und dem Gesetzgeber so umgeht der schadet doch auch euch welche Ihr euch an Gesetze haltet -- oder?


    Trotzdem danke für deine Hilfe und ich lese immer mal wieder rein um mich schlau zu machen und werde dann auch berichten wie es ausgegangen ist, dies kann aber nach deine aussage länger dauern.


    So lange darf der Studiobetreiber dann ja weiter machen als ob es keine gesetzliche Regelung geben würde ........


  • Coco;


    Gesetze müssen eingehalten werden… Da hast Du uneingeschränkt recht. Ich bin so eingestellt, das vor einem Handeln bewusste Überlegungen stattfinden sollten und wenn ich was dazu beitragen kann, tue ich es wie auch in diesem Fall.


    Wann und wie gehandelt werden muss, ist eine Management- Entscheidung die immer betriebsbedingt zum Schutz vom Unternehmen erfolgen sollte.


    Wenn gehandelt werden muss, sollte man es auch konsequent machen. Somit ist Deine Entscheidung richtig, denn es ist ein demokratisch verankertes und gewollte Funktion und ein Mittel sich zu wehren.


    Diese legale gesetzliche Möglichkeit, ist im Grundgesetz verankert und das ist Dein Recht so zu handeln, denn Du hast auch wiederum gesetzliche Pflichten einzuhalten.


    Was ich damit sagen wollte: Wer überlegt und verantwortungsvoll handelt, sollte jede Möglichkeit die sich sinnvollerweise bietet, nutzen.


    Gut, die Reaktion vom Vollzug könnte verzögert eintreten, muss es aber nicht. Ich hatte nur darauf hingewiesen.


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