BfB Hilfsmittel ein absurdum? ….

  • Neuer Sonnenstudiobetreiber- Verband ist wirklich nötig….! :thumbup:


    Die BfB bietet nach eigenen Worten sogenannte „Hilfsmittel“ zur angeblichen UVSV Umsetzung an.


    Wer die UVSV kennt und alles verstanden hat, der wird schnell erkennen, dass die BfB Hilfsmittel mehr oder weniger völlig ungeeignet sind, um das UVSV- Gewollte „aktives Angebot der Beratung mit Dokumentation“zur UVSV umzusetzen. Die BfB „Hilfsmittel“ soll der Nutzer selber ausfüllen das Ihm direkt dazu verleitet ein „Häkchen“ zu setzen „Ich wünsche keine Beratung“. Die direkte negative Beeinflussung um eine Beratung ablehnen zu können, ist ein Verstoß zur UVSV und wiederspricht dem Gewollten im Ganzen.


    Das Gewollte, eine „aktive Beratung“ durch die Fachkraft ist mit so einem „Hilfsmittel“ weder erreichbar und wird von der UVSV so in der Forum nicht gedeckt. Denn eine aktive Beratung mit brennen aller Ausschlusskriterien und der dazugehörigen Dokumentation ist damit unmöglich.


    Denn die Verantwortlichen sagen:


    Im Falle einer Kontrolle durch die zuständige Behörde hat der Studiobetreiber aber sein aktives Angebot der Beratung vorzuweisen. Wie er das bewerkstelligt, wenn ein Kunde nicht beraten werden will, ist seine Angelegenheit. Logischerweise sollte er sich die Ablehnung durch den Kunden bestätigen lassen. Es wäre in diesem Zusammenhang sehr auffällig, wenn in einem Studio keiner der Kunden sich beraten lassen wollte. Hier kann eine Kontrollbehörde dann von einer Missachtung des Gebots des aktiven Angebots der Beratung ausgehen und entsprechend dies als zu ahndende Ordnungswidrigkeit einstufen


    Das ist eine klare Ansage und es wird deutlich, das die „BfB Hilfsmittel“ eher ein Hilfsmittel zum „negativen Weg“ sind und die Branchenvergangenheit „Beratungen sind nicht nötig“ wiederspiegelt. Aber genau das hat der Branche die UVSV beschert.


    Genauso die BfB Informationen- Schriften entsprechen nicht der UVSV Anlage 8 (zu § 7 Absatz 4) und haben denselben oben beschrieben Charakter. Zuerst alles verherrlichen und dann hinten ganz zum Schluss die Informationsschrift zu den Gefahren und Risiken einer UV-Bestrahlung aufzuführen. Das ist mehroderweniger ein Absurdum und wiederspricht dem Gewollten und wird von den Verantwortlichen so in dieser Form nicht anerkannt. Beides zu trennen und in eigener Form zu präsentieren, wäre schon mal ein Lösungsansatz.


    Aber der BfB hat ja auch zwei Jahre gebraucht um zu erkennen, dass ein Geräte- und Betriebsbuch nur vom Betreiber selber auszufüllen ist. Man kann nur hoffen, dass die Erkenntnis zur Korrektur der BfB „Hilfsmittel“ nicht noch mal zwei Jahre dauert.


    Es ist nun zu hoffen, das die Studiobetreiber in 2014 nun wirklich einen eigenen Verband / Verein / Genossenschaft gründen, um der Branche ein verantwortliches Gesicht zu geben:

    Um sich für ein erstes Treffen im Januar 2014 anzumelden, reicht eine Email mit Namen an:

    USER @ Sonnenlicht
    ehrlich.sonnen@gmx.de zu schicken.
    Daraufhin bekommt jeder der sich anmeldet von Ihm alle Daten zugesendet. Das ist der Anfang ….. :thumbsup:




  • Paula74;


    zu Deiner Forderung kann jeder seriöse Sonnenstudiobetreiber mit beitragen, indem er wie User Coco; sich bei dem jeweiligen Landesministeriren beschwert.


    Anbei wie von Coco auch gewünscht und gefordert, eine Beispiel –Beschwerde im Anhang damit die Form einer Beschwerde auch eingehalten werden kann.


    Hier die Länderministerien mit – Email Adressen …


    http://www.bmu.de/themen/atome…igkeit-der-bundeslaender/


  • Ich habe immer großen Respekt gegenüber dem Studiobetreiber, der die Herausforderungen zur Branchenneuzeit annimmt und dementsprechend handelt und das alles gleichzeitig mit einem guten kaufmännischen Management verknüpft. Ich sage dann immer lobend, die Möglichkeiten mit den momentan vorhandenen Ressourcen wird optimal genutzt was den Erfolg bringen wird.


    Wenn dann noch die „experimentalen“ Werbemöglichkeiten zum erreichen der Kunden aktive genutzt werden, ist die eingestellte Umgebung optimal.


    Das ist zur Branchen- Vergangen eine neue Herausforderung. Der Studiobetreiber muss, ob er will oder nicht, sich diesen Herausforderungen der Branchenneuzeit stellen.
    Da sind natürlich die „Unverbesserlichen“ in der Branche, die nur die Branchenvergangenheit mit all den Fehlen weiter führen wollen, das krasse Gegenteil zu einem Sonnenstudio Fachbetrieb der Neuzeit.


    Sich dagegen zu wehren ist sein recht und ist wirklich notwendig. Sich aber an örtliche Beamte zu wenden, ist ein großer Fehler. Das hatte indirekt auch der BMU erkannt und ausschließlich neue Email – Adressen und keine örtlichen Postadressen genannt. Denn der Vollzug muss ausschließlich von den angegebenen Landesministerien koordiniert werden.


    Deshalb, sich bitte nur mit einer Beschwerde an die zuständigen Ministerien wenden. Das ist sehr wichtig, denn dann wird die Beschwerde aufgenommen, ein Vorgang wird daraus gemacht, der dann auch von unabhängigen Beamten zur weiteren Bearbeitung überwacht wird. Genau auch diese Stelle POSTEINGANGS_ STELLE ist dann dafür zuständig, Eure Beschwerde an die RICHTIGE zuständige Stelle weiterzuleiten!


    Also selbst bei einer Beschwerde, ist einiges zu beachten wenn diese dann ein Erfolg haben sollte.





  • Es darf so nicht durchgeführt werden... Darüber kann man sich im Forum hier sehr genau informieren...


    Sende mir einfach den Vorgang… Dann werde ich mal sehen, wie ich Dir das über die Verantwortlichen beantworten kann. Das werde ich dann hier bekanntgeben....


    So einfach ist das... :thumbup:

  • es wird immer deutlicher, das die Verunsicherungen in der Branche zum Einem zur ungenügenden Aufklärungen der gesetzlichen Lage und durch sehr unterschiedliche Bewertungen in den einzelnen Ländern durch den Vollzug, herkommen.


    Die Aufklärungen zur gesetzlichen Lage wäre eine dringende ergänzende Aufgabe von einem Verband gewesen. Nur der existiert so in der Form nicht.


    Die Unzulänglichkeiten zum Vollzug kann in Gesprächen mit den Verantwortlichen geklärt werden. Denn es muss eine Gerechtigkeit hierzu herbeigeführt werden. Das geht nur, wenn man vernünftig mit den Verantwortlichen hierzu den Missstand benennt und darum bittet, sich der Sache anzunehmen.


    Die Verunsicherungen führen auch in der Branche zu einem Investitionsstau. Der Studiobetreiber ist verunsichert und fürchtet Zukunfts- Investitionen Diesen zu beseitigen, müssten eigentlich alle Hersteller daran arbeiten, diese Verunsicherungen zu beseitigen.


    DENN BITTE nehmt alle zur Kenntnis, die Verantwortlichen wollen NICHT die Branche beseitigen, sondern wollen nur den vernünftigen Umgang mit der künstlichen UV- Bestrahlung für kosmetische Zwecke erreichen.


    Das sich das alles nach zwei Jahren UVSV noch nicht eingespielt hat, daran ist in erster Linie der einseitige BFB Verband daran schuld. Denn auch seine unsachlichen Veranstaltungen in FFM zur gesetzlichen Lage haben nur den Charter gehabt, sich gegenseitig auf die Schulter zu klopfen und huldigen im Grunde der Vergangenheit und die Unwissenheit...


    Der BfB merkt noch nicht mal, wie albern das nach außen hin von den Verantwortlichen gesehen wird. Es reicht nicht aus, einen Honorar- Professor auftreten zu lassen, der im Grunde nicht von der künstlichen UV-Bestrahlung spricht, aber die Veranstalter von dem Vitamin D im Sonnenstudio huldigen wollen. Die eigentlichen Probleme in der Brache auch zur gesetzlichen Lage bleiben ungelöst und unbeantwortet.


  • mit der Überschrift….


    UNSERE INTERESSENVERTRETER
    Der BfB ist der BUNDESFACHVERBAND DER SONNENSTUDIOS,
    eine Berufsorganisation der Solarien-Branche für die
    Bundesrepublik Deutschland.


    BfB, schon alleine die Bezeichnung ist eine Lachnummer. Sogar die eigene Bezeichnung BfB ist falsch. Der Verband ist noch nicht mal in der Lage, seine eigene Abkürzung richtig zu benennen:


    Falsch ist: BUNDESFACHVERBAND DER SONNENSTUDIOS ??????

    Eigentliche Bezeichnung: Bundesverband für Besonnung. ?

    Auch das ist wiederum falsch, denn es gibt in einem Sonnenstudio keine Besonnung, sondern nur eine künstliche UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke.


    Also der Ansatz ist schon eine „Dummheit“ im Ganzen? Die Bezeichnung schon alleine spiegelt die Inkompetenz wieder? Das sehen auch viele Studiobetreiber so und erkennen auch schon aus der Inkompetenz heraus den BfB nicht an.


    Wie sagte Tak; immer „Die Krake mit Anhängern…“ Das Vorstand und die Personen, sind mehr oder weniger abhängige Händler zu Firma JK und keine Vertreter für die gesamte Branche.


    Die reine Wahrheit ist:


    1. Der BfB vertreten nicht die Solarien-Branche und schon gar nicht für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.


    2. Der BfB ist kein Vertreter der aller Studiobetreiber.


    3. der BfB ist bei den Verantwortlichen (BMU, BfS) mit allen Forderungen zum Werdegang der UVSV samt späterer Verfassungsklage jämmerlich gescheitert.


    4. der BfB wird von vielen Teilen in der Branche nicht ernstgenommen und nicht als Verband angesehen.


    5. Dem BfB fehlen nach zwei Jahre immer noch die fachlichen Vorrausetzungen zum Umsetzen der UVSV. Der Verband kann die UVSV noch nicht mal seinen Mitgliedern erklären. Krasses Beispiel „…die BfB-Hilfsmittel“ sind von der UVSV so nicht gedeckt.


    6. Der BfB hat der Branche durch unqualifiziertes Veralten und Uneinsichtigkeiten zur UV-Fibel, Uneinsichtigkeiten zum Werdegang der UVSV, der Branche die UVSV und das NiSG eingebrockt


    7. Der BfB war durch seine ureigene Ablehnung der UV-Fibel direkt mit verantwortlich, für das Scheitern der Freiwilligen Zertifizierung.


    8. Der Vorstand kann noch nicht mal erkennen, dass laut Gesetz die Bestrahlungszeiten errechnet werden müssen… Der Zusammenhang zur Erythemwirksamkeit und zur Dosierung ist diesem nicht bekannt und wird offensichtlich nicht verstanden? Bestes Beispiel vom Vorstand: „15 Minuten Mallorca sind 15 Minuten im Sonnenstudio“ Besser kann man eine Unwissenheit nicht zelebrieren…


    Man könnte an dieser Stelle mit weiteren hundert Punkten fortfahren…..

  • Boah jetzt geht das wieder los...


    Ich glaub am Orkan "Xaver" is der BfB auch noch Schuld...
    Ich habe mich mit dem Verband, den zur UVSV angebotenen Roadshows und mit den Hilfsmitteln auseinander gesetzt. Ich habe die UVSV umgesetzt. Wie und ob ich das getan habe, da hatte der BfB keinen Einfluss, wie soll er auch... Was soll diese unnütze Diskussion? Was wollt ihr erreichen? Ich versteh diese Polemik nicht. Ihr spaltet die Branche, nix anderes!

  • es geht um Richtungen zur Branchenneuzeit. Es geht um den Weg der zum Ziel führen soll. Es geht nicht darum was zu spalten wollen, es geht darum die Branche voran zubringen. Dazu gehört die Benennung der Unzulänglichkeiten, um Änderungen anzumahnen.


    Mir wäre es am liebsten, wenn keine Unzulänglichkeiten überhaupt benannt werden müssten. Aber leider hat der gesamte BfB mit seinen Verhalten von ignorieren und fehlender Aufklärung der gesetzlichen Lage, die Branche tatsächlich in ideologische Lager gespalten. Seiner Meinung nach immer wieder die Parole im übertragenen Sinne, es würde sich nichts ändern, ist fatal für die gesamte Branche. Die Wirklichkeit ist: Es hat sich alles geändert. Aber das zu benennen, müssten die Fehler der Vergangenheit erst mal beseitigt werden. Das zu ignorieren ist ein riesiger Fehler.


    Das führt weiterhin zur Stagnation und nur das Notwendigste tun zu müssen. Da der BfB auch ein Hersteller ist, müsste man doch meinen, dass er sowas nicht zulassen wollte und da gegensteuert.
    Mit Motivations-Veranstaltungen ohne die Wirklichkeit zu benennen, ist ignorieren der Wirklichkeiten. Das alles nur schönreden wollen, führt zu keiner Investition- Anstrengungen.


    Somit tappt die Branche auf der Stelle, denn auch Neugründungen und neue junge Unternehmer fehlen der Branche. Es wurde auch sträflich versäumt, Junge Unternehmer zu gewinnen.


    Also die Unzulänglichkeiten zu benennen, ist wichtig um die Zukunft neu auszurichten und neu zu gestallten. Mit einen neuen Verband im ideologischen Sinne (ob alter sich neu formatiert, oder ein neuer gegründet wird) , würde die Branche sehr schnell vorwärts kommen.


    Das Motto ist, nicht in Abwehrhaltung gehen, sondern aktiv die Unzulänglichkeiten anpacken und alles neu ausrichten. Nach zwei Jahre UVSV es anzumahnen müssen, zeigt die dringende Notwendigkeit auf. :thumbup:

  • @ Elektra


    Branchenneuzeit???


    Wir gehen langsam unter!!!


    Guck Dich doch mal um:


    Immer wieder tauchen neue Studios zum Verkauf im Netz auf...


    Kaum ein Betreiber hat sich oder sein Personal schulen lassen...


    Die "Sonne" wird immer mehr verramscht...


    Kontrollen gibt es in vielen Bundesländern einfach nicht...


    Und die Kundenzahlen sinken geschmeidig, weil viele einfach keinen Bock mehr auf Bräune haben, weil es nicht mehr in ist...


    Und wir Betreiber, die viel investiert und die UVSV umgesetzt haben , sind die Honks :cursing: :cursing: :cursing:!!!

  • Paula74;


    Du sagst es. Eben darum, muss die Branchenneuzeit neu gestaltet werden… Von einem Verband, vom Vollzug und von jedem einzelnen Studiobetreiber selber …. Darum auch dieses Forum um alles aufzuklären um alles beim Namen zu nennen usw.


    Jeder in der Branche muss doch eigentlich daran interessiert sein, seine Investitionen schützen zu wollen …

  • @ Elektra


    body-sun hat Recht. Unsere Branche ist zur Zeit nichts mehr Wert...


    SO werden wir es nicht schaffen und jeder Betreiber ist meistens mit seinen eigenen Problemen beschäftigt!


    Die Branche muß DRNGENSD durch Kontrollen "gereinigt" werden, damit wir den Kopf frei bekommen und uns nicht mehr über die ganzen Vollpfosten ärgern müssen, die die UVSV nicht umsetzen! Nur so können wir positiv agieren!

  • body-sun;


    heize Luft, im Grunde um nichts. Wie Du es sehen willst, das nennt man Resignation einer Branche und beschreibt, dass die Branche in einer Rezession verweilt. Dann können es die wertvollsten Teile sein, wenn man aber keine Verwendung erkennen kann, ist alles wertlos.


    Das liegt größtenteils an nichts verstehen und nichts verstehen wollen. Werte erkennen, ist dann meist gegenstandslos. Das Gegenteil hierzu wäre, wenn der Vollzug mit den Kontrollen alles verschärfen würde, dann ist das Beste, gerade mal gut genug. Aber dann ist es meisten schon für den Studiobetreiber zu spät. Denn die geplante Investition wird an den Vollzug abgeführt.


    Mit anderen Worten, solange die Nachfrage nicht da ist, ist jedes Angebot wertlos.
    Für viele Sonnenstudiobetreiber sind aber Nachfragen zu allem vorhanden und sehen alles ganz anders. Verallgemeinern kann man Deine Einstellung nicht. Der Blickwinkel und die Einstellungen zum Ganzen sind entscheidend. :!: :thumbup: :!:



    @Pauls74;


    Information ist alles. Muss aber auch zur Kenntnis genommen werden. Was fehlt ist eine kurze Beschreibung zum Sonnenstudio-Fachbetrieb. Das habe ich hiermit nachgeholt. Hierzu habe ich ein PDF –File erstellt, das der Anlage hinzugefügt wurde.


    Titel:


    Der Sonnenstudio-Fachbetrieb


    normaler Weise wäre das die Aufgabe von einem Verband, solche Information jedem Mitglied zur Verfügung zu stellen. Ich habe es nun einfach mal schnell mit PowerPoint erstellt und könnte von jedem weitergeführt werden.



    Änderung: Der Anhang wurde heute am 11.12.2013 neu hochgeladen.

  • Der Verband kann ein solches "schnell mit Powerpoint" erstelltes Dokument gar nicht verbreiten. Ganz einfach deshalb, weil es nicht rechtssicher ist. DU kannst das, weil niemand auf die Idee kommen würde, dich für deine Aussagen in Regress zu nehmen. DU bist nur jemand, der seine Meinung verkündet, auf die man aber im Rechtsstreit keinen Bezug nehmen kann. Der Verband jedoch darf solche Aussagen nicht tätigen. Es sind einfach mehrere Punkte, die auf DEINER Interpretation beruhen.


    Wenn der Verband jedoch Aussagen verbreitet, die nicht rechtssicher sind, wird man sich im Ernstfall darauf berufen können und den Verband in Regress nehmen können. Bei dir jedoch, geht das nicht.
    Die UVSV ist (mit Absicht??) so formuliert, dass es Spielraum gibt. Insbesondere betrifft das die "Ablehnung". Das Thema ist so schwammig formuliert, dass sich nichtmal Frau Baldermann zu einer sicheren Aussage hat hinreissen lassen. Selbst sie hat gesagt, dass der Kunde alles ablehnen darf. Gleichzeitig hat sie eingeschränkt, dass es Sache des Betreibers ist, den Nachweis dazu zu führen. Ja aber nun ist doch interessant, welcher Nachweis dem Prüfen denn reicht? Reicht da eine einmalige Bestätigung, dass er nicht beraten werden will? Muss diese denn unterschrieben sein? Reicht vielleicht auch ein Zeuge? Oder muss der Kunde tatsächlich, wie du das behauptest, jede nicht beratene Nutzung unterschreiben?


    Davon gibt es nun noch einige andere Aussagen, wie z.B. Art und Umfang der Folgeberatung.


    Und nun sag mir, was soll der BfB machen? Sind seine Richtlinien zu streng, bekommt er von den Betreibern auf den Deckel, wenn es nicht stimmt. Sind sie zu locker, ist es genau das Gleiche.
    Du bist im Ernstfall nur ein "Spinner" (Sorry, nicht übel nehmen und auch nicht persönlich!), der für sein Produkt geworben hat. Bei dir sagt man hinterher, "Glaubst du alles, was in der Werbung kommt". Beim BfB geht das nicht, deshalb kannst du diese Powerpoint-Folien nicht vom BfB erwarten.


    Aus meiner Sicht decken die Unterlagen des BfB alle wichtigen Kernpunkte der UVSV ab. Ich kann da keine ernsthaften Schwächen erkennen. Das Thema Ablehnung wird genauso schwammig formuliert wie Frau Baldermann das getan hat. Mit der Dokumentation wird der Betreiber jedoch weitestgehend allein gelassen. Da hast du Recht. Wie die Dokumentation ohne Software-Lösung erfolgen kann, wird weitestgehend offen gelassen.

  • mal abgesehen davon, dass von Dir schon mal bessere, UVSV konforme Kommentare gekommen sind… Wie Du berichtetest, hast Du auf der Motivation- Veranstaltung mit dem BfB Vorstand gesprochen. Da Du Dich nun als „Kassettenrecorder“ vom BfB outest, sind Deine Zeilen insofern von Interesse, die da diese die Meinung, die Unbeholfenheit und Unwissenheit vom BfB direkt wiederspiegelt. Das habe ich ja auch schon seit 5 Jahren so erkannt. Man kann Dein Recorder auch so Interpretieren, wenn man will:


    „Papi, Papi (BfB), Mutti (BfS) hat gesagt ich muss das alles so machen… Papi sagt, das ist doch alles nur Spinnerei… Ja, Papi das sage ich Mutti….“ Der Recorder ist wiederum eine Steilvorlage, der Meinungsbildung von Dir und vom BfB, für den Vollzug.


    Ich hatte schon an anderer Stelle berichtet, dass die Antwort vom BMU, BfS am 25.11.2013 zur Selbstschädigung im Sonnenstudio von den Unverbesserlichen und BfB nicht verstanden werden kann und dass das Gewollte hieraus nicht erkannt wird.


    Das nicht Verstehen wollen, ist auch gleichzeitig ein Beleg für die Verantwortlichen dafür, das die UVSV berechtigt ist und das sich der Vollzug genauer mit der Branche beschäftigen wird. Wie Dir schon aufgefallen ist, habe ich das Gewollte in Form von einer Zusammenfassung „Der Sonnenstudio- Fachbetrieb“ in einem PDF-File zusammengefasst. (Siehe weiter oben) Ursprünglich erstellt in PowerPoint.

    Gleichzeitig ist meine Zusammenfassung rechtsverbindlich zum Gewollten. Wer das nicht wahrhaben will, kann es ja darauf ankommen lassen. Wie das alles zusätzlich zu verstehen ist, habe ich an anderen Stellen hier im Forum kommentiert. Was fehlte, war nur eine Zusammenfassung.


    Da gebe ich Dir in Deiner Meinung vollkommen recht, das der BfB nicht in der Lage ist, auch nur annähernd so eine Zusammenfassung zu erstellen. Der BfB ist nicht in der Lage dazu. Denn der Vorstand sagte: „15 Minuten Mallorca wären 15 Minuten Solarium“ Die Unbeholfenheit zur Rechtslage, dem Gewolltem und das nicht wissen wollen, drückt er hiermit zusätzlich sehr deutlich aus. Das könnte man tatsächlich als Spinnerei bezeichnen? Die BfB Unbeholfenheit dokumentiert der BfB weiter mit seinen „Hilfsmitteln“. Der kann noch nicht mal verstehen, was daran falsch ist. Nehme das einfach zur Kenntnis, das schont Dein Unternehmen.


    Denn, der Gesetzgeber ist mit Sicherheit nicht davon ausgegangen, dass zu § 8 Dokumentationspflichten mit vorsündflutlichem (zudem sachlich und rechtlich falschem) Papierkram gearbeitet wird. Man kann es machen, ist aber sehr uneffektiv und durchaus lästig und entspricht nicht dem Gewolltem zur Dokumentation.


    Der Absatz 3 zu § 8 verdeutlicht die elektronische Dokumentation:


    (3) Die Dokumentationspflichten der Absatze 1 und 2 können auch durch geeignete elektronische Dokumentation erfüllt werden. Eine geeignete elektronische Dokumentation nach Satz 1 liegt dann vor, wenn der Betreiber technisch-organisatorische Maßnahmen nach § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit der Anlage zu § 9 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz trifft.Wo ist hier ein Zweifel zu erkennen? Wenn ein Studiobetreiber hierzu das WinSolar System einsetzt, merkt der Studiobetreiber noch nicht mal was von einer Dokumentation, denn diese geht automatisch im Hintergrund.


    Was die Verantwortlichen zur Ablehnung sagten:


    Im Falle einer Kontrolle durch die zuständige Behörde hat der Studiobetreiber aber sein aktives Angebot der Beratung vorzuweisen. Wie er das bewerkstelligt, wenn ein Kunde nicht beraten werden will, ist seine Angelegenheit. Logischerweise sollte er sich die Ablehnung durch den Kunden bestätigen lassen. Es wäre in diesem Zusammenhang sehr auffällig, wenn in einem Studio keiner der Kunden sich beraten lassen wollte. Hier kann eine Kontrollbehörde dann von einer Missachtung des Gebots des aktiven Angebots der Beratung ausgehen und entsprechend dies als zu ahndende Ordnungswidrigkeit einstufen.


    Das ist eine klare Aussage und ist unmissverständlich. Wer das nicht verstehen kann, muss eben die Konsequenzen fürchten. Auch das ist wiederum rechtsverbindlich.


    Aber wenn Du weiterhin, als Recorder tätig sein willst, dann soll mir das durchaus recht sein. Denn so wird die Unbeholfenheit der Unverbesserlichen hier im öffentlichen Forumsteil genau dokumentiert.



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