BfB Hilfsmittel ein absurdum? ….

  • cnova80;ZitatUnd nun sag mir, was soll der BfB machen? Sind seine Richtlinien zu streng, bekommt er von den Betreibern auf den Deckel, wenn es nicht stimmt. Sind sie zu locker, ist es genau das Gleiche….



    Zitat ende
    DIE UNBEHOLFENHEIT BfB
    hiermit hast Du die Unbeholfenheit zum BfB und gleichzeitig den Vorstand auch als Angestellter verantwortlich für den Vertrieb seiner Firma, genau dokumentiert.


    Mit anderen Worten, wenn der Vorstand die Wahrheiten zur gesetzlichen Lage 1:1 verkündet, dann kauf keinen Studiobetreiber mehr was von seinem Unternehmen. Wenn er alles unterlässt, wird er durch Unterlassung direkt gerügt. Das nennt man die Unbeholfenheit in Person und ist der größte Managementfehler überhaut in einer Firma. Diesen holen die Fehler der Vergangenheit direkt ein.
    Wie er damit zurechtkommt, ist wiederum seine Angelegenheit. Das bedeutet gleichzeitig, das eine Verquickung als Vorstand vom Verband und als Angestellter seiner Firma, sich gegensätzliche Interessen ergeben.


    Für dieses Dilemma ist er aber direkt selber verantwortlich. Denn ob es noch was verkündet oder nicht, wird kein Studiobetreiber deshalb eine Nachfrage zu seinen Produkten erkennen können.


    Wenn er tatsächlich die reine Wahrheit zur gesetzlichen benennt, hat sich der BfB erledigt. Dieser Manager hat sich dann ebenfalls erledigt, denn er müsste einige seiner Produkte abänderten. Die Wahrheit nicht zur gesetzlichen Lage zu sagen, führt direkt in eine tiefe Rezession und ein Dilemma der Branche. Die Nachfrage wird weiter sinken, egal was dann noch alles angeboten wird.


    Das nennt man eine Rezession, bedingt durch falsches Management auf beiden Seiten.
    Meine gutgemeinte Empfehlung:
    Erkennen: Er soll sofort den Vorsitz vom Verband abgeben, wenn es noch gehen würde. Einen geeigneten Kandidaten als Studiobetreiber wählen lassen und diesen von den Studiobetreibern einsetzen zu lassen. Dieser kann dann frei das Gewollte zur UVSV verkündigen.


    Dann wiederum soll er, was er sehr gut kann, sich nur auf seine Firmenarbeit konzentrieren. Dann kann er auch gesetzeskonforme Produkte erzeugen und hoffentlich die Nachfrage zu allem wieder steigern. Wenn er sich von den Zwängen als Vorstand befreit, dann kann er tatsächlich viel mehr erreichen und seine Vorstellungen verwirklichen.


    Aber er soll zur UVSV nie wieder was sagen dürfen. Allerdings zur Branche gesehen, es ist 10 Sekunden vor 12:00h.


  • body-sun;


    Bei Deinem 2 ½ Jahre altes WinSolar STREAM System für 10 Kabinen wurde doch gerade ein kostenloser Software-Update Stand Nov.2013 durchgeführt. Das System brauchst Du dringend für die Branchenneuzeit. Wenn Du die Branche aber verlassen wolltest, dann sind wir bei Vermittlungen behilflich, sollte jemand eins benötigen.






  • zudem ist nun bekanntgeworden, dass 2014 in vielen Bundesländern Kontrollen stattfinden werden.
    Die Kontrolle der Beratungen wird unter anderem eine wichtige Rolle spielen.


    Ich will nur hoffen, dass nicht so ein negatives Ergebnis erreicht wird, wie zur 3. Solarienprüfung in 2009. 97 % aller geprüften, zertifizierten Sonnenstudios sind durchgefallen und hatten die Kriterien nicht erfüllt. Die Maßnahme daraus ist die heutige UVSV.


    Hinweis:


    Die Kurzinformation „Der Sonnenstudio- Fachbetrieb“ wurde noch mal ein wenig überarbeitet und nun fertiggestellt. Siehe hierzu weiter oben....

  • @ Elektra


    Nein, unser jetziges Problem sind stagnierende Kundenzahlen ohne die "Sonne" zu verramschen, seit dem Sommer X(...


    Hautkrebs, Hautkrebs, Hautkrebs, wir sind Schuld :cursing: :cursing: :cursing:...


    Wir brauchen öffentlich eine Trendwende, daß wir auch gesund sein können!!!


    Mit der fachlichen Kompetenz und Beratung!!!!

  • Paula74;


    Deine berechtigte Forderung ist eine Verpflichtung für die Zukunft und der gesamten Branche...


    @All;


    Wie in der Vergangenheit, wurde die UV-Fibel von der der Branche und BfB und dem dazugehörigen Hersteller nicht ernstgenommen. So auch heutzutage die UVSV. Laut BfB ist die UVSV „mehr oder weniger eine „Spinnerei“ die nicht umsetzbar wäre.“ Die Spinnerei hat der BfB schon als Quittung in der Form bekommen, dass er indirekt alle Prozesse verloren hat und nicht mehr ernstgenommen wird. Von vielen Studiobetreibern und den Verantwortlichen.


    So der Herr so das Geschirr ….


    Viele Studiobetreiber die Bedienungsautomaten, Münzer, veraltete Steuerungen verwenden oder auch noch nicht mal Umrüstungen vorgenommen haben, braucht man sich nicht wundern, wenn die Verantwortlichen (BMU, BfS und die Mediziner) die Branche an den Pranger stellen. Auch zu Recht, denn eine Besserung ist in weiten Teilen noch nicht mal erkennbar. Zudem können viele Sonnenstudios nicht mit der Dosierung verantwortlich umgehen. Denn diese erkennen noch nicht mal den Sinn darin. Für die Unverbesserlichen und dem BfB gilt: „Häkchen machen, Kunde wünscht keine Beratung, fertig“. Das sind „Spinnereien“ und eine Dummheit zugleich, zum verantwortlichen Umgang mit der Dosierung. Der Vollzug wird das in 2014 nicht mehr hinnehmen wollen.


    Nun ist die UVSV schon zwei Jahre in Kraft. Aber noch sehr viele Sonnenstudios erkennen gar nicht die Notwendigkeit der Umsetzung der UVSV und infolgedessen investieren diese auch nicht hierzu. Weil es die Konkurrenten es auch nicht machen und weil der BfB noch nicht mal annähernd in der Lage ist das Gewollte zur UVSV zu erkennen, niederzuschreiben und dementsprechend zu informieren. Das Resultat: „… wenn die anderen nicht Umrüsten, nicht beraten, tue ich es auch nicht…“ so die "Denkweise" der Unverbesserlichen.


    Das ist eine Abwärtsspirale in der Branche, die sich so selber auflösen könnte und wird, wenn nicht ernsthaft gegengesteuert wird. Solange die Branche ihre Verantwortung zur künstlichen UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke nicht gerecht wird, werden die Mediziner die Branche an den Pranger stellen. Hautkrebs, Hautkrebs, Hautkrebs….. Das merken schon viele Sonnenstudios an Ihren Kundenzahlen….


    Die jetzigen Sonnenstudio-Fachbetriebe werden das so von den Unverbesserlichen nicht mehr hinnehmen wollen. Viele dieser verantwortlichen Sonnenstudiobetreiber nutzen bereits ihr verbrieftes Recht, die Unverbesserlichen dem Vollzug in Forum einer Beschwerde, anzuklagen. Die Form hierzu wurde weiter oben diskutiert. Das ist im Grunde die einzige Möglichkeit, der Abwärtsspirale in der Branche zu begegnen. Gleichzeitig übernehmen die Sonnenstudio-Fachbetriebe die Verantwortung zur Branchenzukunft.


    Wir ein Sonnenstudio-Fachbetrieb rechtsverbindlich aussieht, ersieht jeder in der noch mal beigefügten Anlage …. :thumbup:

  • Landesgericht Aurich Geschäfts-Nr.: 1 S 158 / 13
    Amtsgericht Geschäfts-Nr.: 12 C 36/ 13
    User Tak hat es hier im Forum veröffentlicht….. Es somit kann jeder nachlesen…

    Gericht bestätigt: Sonnenstudio ist kein Zigarettenautomat


    Das Landgericht hat entschieden… „Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Sie ist unbegründet“. Nun wieder mal zu ersehen: der Studiobetreiber meinte mit seiner Berufung beim Landesgericht würde dieses das Urteil vom Amtsgericht aufheben. Stattdessen hat das Landesgericht ihm ein paar kräftige Ohrfeigen durch satter und ausführlicher Begründung verpasst …. Das müsste nicht sein.


    „Der Beklagte hat vorgebracht, er habe die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, welche verhindern, dass Minderjährige die Bestrahlungsgeräte manuell starten können. Diese Geräte könnten über einen Münzautomaten gestartet werden. Dabei sei ein Lesegerät für Personalausweis und EU-Führerschein zwischen geschaltet, der einen Betrieb des Gerätes erst nach Einführung entsprechender Ausweisdokumente ermögliche. Weiterhin ließen sich die Geräte über sogenannte Sonnenkarten oder Leerkarten starten, welche zu den Servicezeiten vom Servicepersonal ausschließlich an volljährige Kunden abgegeben würden“.

    Das was der Studiobetreiber unter technischer Voraussetzung beschreibt und versteht, dokumentiert ein Unverständnis sondergleichen, denn ein Personalausweis und ein Führerschein könnte sich ein Minderjähriger auch „ausleihen“. Aber so ein Unverständnis in der Branche ist weit verbreitet. Die Meisten haben nie die Konsequenzen zu ende gedacht.


    Hier wird sehr deutlich, dass durch eine technische Fehlentwicklung „Münzer mit Leser Personalausweis/ Führerschein“ ein Studiobetreiber von einem Landesgericht bestraft wurde. Der Studiobetreiber war offensichtlich der Meinung, wenn man einen Sonnenstudio wie ein Zigarettenautomat betreibt, wäre das NiSG und die UVSV für Ihn nicht relevant. Dümmer und verantwortungsloser kann ein Sonnenstudio-Betreiber nicht handeln.


    Der Entwickler von so einem Münzer und der Studiobetreiber haben übersehen, das die aktive Pflicht der Alterskontrolle nur durch ein Fachpersonal erfolgen kann. Nach zwei Jahren UVSV so in einem Sonnenstudio zu handeln, ist mehr als unverständlich.


    Zudem der BFB mit seinen „Hilfsmitteln“, trägt zu so einem Unverständnis mit bei. :evil:


  • denn die BfB Hilfsmittel zielen in erster Linie durch ankreuzen „Kunde wünscht keine Beratung“ ab.


    Bei jeder Ablehnung sollte schon aus eigener Interesse heraus, wie unten zu erkennen ist, sich das der Studiobetreiber das zusätzlich in einer rechtlichen Absicherung schriftlich vom Kunden bestätigen lassen. Das hat Konsequenzen, wenn man es nicht machst …..
    was sagen die Verantwortlichen hierzu….


    Zitat


    ... Es wird immer mal wieder Kunden geben, die eine Beratung ablehnen, und entsprechend keine Dokumentation der Beratung erfolgen kann. Im Falle einer Kontrolle durch die zuständige Behörde hat der Studiobetreiber aber sein aktives Angebot der Beratung vorzuweisen. Wie er das bewerkstelligt, wenn ein Kunde nicht beraten werden will, ist seine Angelegenheit. Logischerweise sollte er sich die Ablehnung durch den Kunden bestätigen lassen. Es wäre in diesem Zusammenhang sehr auffällig, wenn in einem Studio keiner der Kunden sich beraten lassen wollte. Hier kann eine Kontrollbehörde dann von einer Missachtung des Gebots des aktiven Angebots der Beratung ausgehen und entsprechend dies als zu ahndende Ordnungswidrigkeit einstufen.
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    Das bedeutet aber keinen Freibrief für Studiobetreiber und Fachpersonal. Die Beratung ist grundsätzlich anzubieten und zu dokumentieren, die Geräte sind nach Vorgaben der UVSV zu betreiben.


    Zitat Ende

    Die Enscheidung in so einem Fall liegt bei beim Studiobetreiber. Jeder ist schließlich selber für sein Tun und Handeln verantwortlich. Es liegt an am Studiobetreiber, wie er sich dann absichert oder ob er es auf eine Ordnungswidrigkeit ankommen lässt, liegt auch in seiner Entscheidung.


    Eine gute fachliche Beratung ist in jedem Fall besser und steigert das Ansehen von jedem Sonnenstudio.




  • @all;


    um alles mal wirklich im Klartext zu sagen…. Die Verantwortlichen sind nie direkt oder wirklich davon ausgegangen, dass ein Sonnenstudio einfach Kunden ohne Beratung „im Regen“ stehen lässt.


    Zudem hatte in der Entstehungszeit zur UVSV BMU eine Studie in Auftrag gegeben, aus der eindeutig hervorging, dass 85% der Befragten eine Beratung als sehr guten Service ansehen. (ein paar waren sich nicht sicher, nur wenige verneinten) Das ist auch ein Beleg dafür, dass fachliche, sachliche Beratungen in jedem Fall ein Sonnenstudio im Ansehen weiterbringen.


    Das ein BfB so dreist ist, so eine unsachliche UVSV Auslegung zu präsentieren und alles negative abzuwerten, selbst davon bin noch nicht mal ich ausgegangen. Das endet schon in einer Provokation, die im Grunde dann alle Studiobetreiber ausbaden müssten. Jedenfalls mir ist bekannt, dass Mediziner schon in den Startlöchern stehen, um so eine Provokation zu begegnen.


    Die Berichte in den Zeitungen sind jedem bekannt ... und in schlechter Erinnerung.

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