BFB Inkompetenz in jeder Linie


  • das der BfB zuvor informiert wurde, von wem auch immer, ist ein Unsinn. Die Behörden geben kein Termin für Kontrollen im vorab bekannt. Schon gar nicht dem BfB. Kontrollen finden nicht nur in Bayern, sondern in allen Bundesländern statt. Aber die Termine geben die Ministerien nicht vorher bekannt. Schon gar nicht dem Ergoline- BfB Vertriebsverein. Die Bundesländer sind derzeit bemüht, sich zu Kontrollen besser zu synchronisieren. Wenn jemand sich zu Kontrollen informieren möchte, kann er das auf den Internetseiten der einzelnen zuständigen Länder-Ministerien tun. Nur dann wenn es dort öffentlich zugänglich ist, sind die Kontrollen schon gelaufen oder voll im Gange...


    Norbert; Dein Link zum Bild- Beitrag funktioniert nicht.


    Hier nun der funktionierende Link zu Kontrollen


    http://www.bild.de/regional/mu…bayern-51334482.bild.html


    Zitat


    München – Die bayerische Gewerbeaufsicht nimmt die Sonnenstudios im Freistaat ins Visier. 18.4.2017


    Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums vom Dienstag wird derzeit verstärkt überprüft, ob die Regeln zum Schutz vor UV-Strahlung in den Solarien eingehalten werden und ob fachkundiges Personal vor Ort ist.


    Der Betrieb von Solarien ohne Fachpersonal ist laut Ministerium grundsätzlich unzulässig und kann untersagt werden. Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro kosten.


    In Deutschland erkranken nach Ministeriumsangaben pro Jahr mehr als 140 000 Menschen an Hautkrebs - Tendenz steigend. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre besteht deshalb seit 2009 ein gesetzliches Sonnenstudio-Verbot.


    2012 wurden die Regelungen noch einmal verschärft, die technischen Anforderungen für Solarien wurden klarer definiert. Damit wird beispielsweise der Einsatz zu starker Bestrahlungsgeräte verhindert.


    Zitat ende


    Wer nicht zuschauen will, wie Betriebe durch Kontrollen belangt werden, sollte sich schnellstens in der SolariumLiga- Verein anmelden. Dort kann aktive Unterstützung, erwartet werden, denn das bekomme auch ich mit. Der BfB ist hierzu zu dumm und fachlich zu desorientiert in jeder Hinsicht. Das SB-oder quasi SB- Geschäftsmodell ist die Vergangenheit und kann SB- oder Quasi-SB Betriebe nun sehr teuer zustehen kommen...


    Eine aktive Hilfe und Schutzschild zugleich zu Kontrollen, das sind auch die professionellen WinSolar STREAM EDV-Systeme. An geeigneter Stelle hier im Forum, kann man sich hierzu informieren.

    :thumbup:

  • @ Elektra, ich hab keine Lust zu streiten- aber sprich nicht -wovon Du keine Ahnung hast!


    Ich habe von Januar bis März vergangenen Jahres bundesweit alle zuständigen Ministerien angeschrieben und zum Teil nur aufgrund meiner langjährigen Beziehungen auch zahlreiche Antworten bekommen.
    Darunter auch vom Bayerischen Staatsministerium.
    In der Antwort steht unter anderem zu lesen "... wir, die Bayerische Gewerbeaufsicht planen für das Jahr 2017 eine Schwerpunktaktion ( Anmerkung von mir: zum Thema UVSV)...."
    Das Schreiben liegt hier im Original in meinem Büro.
    Darüber habe ich meinen damaligen Auftraggeber- den BfB- informiert, also wusste er Bescheid.
    Der BfB war also informiert.
    Behaupte nicht das Gegenteil, den ich habe die Beweise
    :!: Sonst würde ich das nicht behaupten. :)


  • Norbert:


    das glaube ich Dir auch. Ich stelle nicht Deine Kompetenzen in Frage, sondern ich hatte das so verstanden, dass der BfB von Behörden angeblich direkt informiert wurde. Aber wenn Du den BfB zu sowas informierst ist das auch gleichzeitig fürsorglich für Solarienbetreiber, denn solche Informationen werden garantiert weitergetragen….

  • die Behörden werden den BfB nie informieren ( es sind NoNames- Unbekannte), da hast Du Recht. Sämtliches Kapital ist aufgebraucht. Beziehungen sind auf dem Tiefstststand- bis das Gegenteil vom BfB bewiesen wird.
    Natürlich sollten die Infos an die Studios- die mir bekannten und verbundenen habe ich soweit möglich im Sommer informiert, allerdings hatte ich nicht alle Adressdaten, denn die gehören dem BfB und gehen mich nichts an!!

  • ...zu haben? Was glaubst Du denn macht Dich nach x Jahren in der Branche plötzlich zum potentiellen Ansprechpartner der Branchengegner in den Behörden oder sonst wo? Ich bin skeptisch, hast du doch nachweislich auf allen Hochzeiten, die sich Dir geboten haben, getanzt... Die Branche weiss das doch, also was soll dieser Dein ureigener Kleinkrieg. Das ist doch langweilig und Du diskreditierst Dich... mach weiter so... Ich denke für die meisten von uns ist die UVSV kein Thema mehr, aber gut dass Du Deine Kontakte informiert hast - sind das alles SB-Studios?

  • Ich bin nicht plötzlich der Ansprechpartner, sonndern ich spreche mit Breitbart schon seit 1990, außerdem sind wir Kollegen und wissen das man wissenschaftlichen Disput von menschlichem Disput trennen muss und auch kann.


    Würdest Du bitte präzisieren ich hätte nachweislich auf allen Hochzeiten getanzt- meint was? Soll was andeuten?


    Ich habe keinen ureignen Kleinkrieg- ich denke Du kennst mich nicht wirklich- während ich hier mit offenem Visier spreche, versteckst du Dich hinter einem Pseudonym- was Dein gutes Recht ist- aber dann werde konkreter.


    Für Kleinkrieg habe ich keine Zeit- wenn, dann nur für Krieg und den würdest Du hier nicht merken.
    Du kennst mich kein bisschen.


    Die UVSV ist für die Branche natürlich ein Thema- das werden die Kontrollen in Bayern ebenso zeigen wie die anderen Kontrollen dies schon getan haben.
    Über meine Kontakte hast Du offensichtlich auch keine Ahnung, sonst würdest Du sie nicht planlos beleidigen.
    Ich werde die Kollegen auf der Jahrestagung und MV der DDG nächste Woche in Berlin treffen, soll ich Ihnen was von Dir ausrichten?? :thumbsup:


  • Sabse_Koeln;Dein Kommentar ist nicht nachvollziehbar. Man versucht ja immer erst mal was herauszulesen, um eine mögliche Antwort formulieren zu können… Aber nur unüberlegt labern wollen… das hatten wir ja schon seit 5 Jahren nach Inkrafttreten der UVSV schon zu genüge erlebt. Oder habe ich was falsch verstanden?


    Das einzige was ich raus gelesen habe ist, das für den Kommentator die UVSV kein Thema ist. Nichts verstanden hat nichts angewendet, aber @Nobert, weil er sich für eine positive Zukunft einsetzt, zu denunzieren, ist albern.


    Norbert; jeder Solarienbetreiber sollte Dir dankbar sein, wenn Du zudem aus eigenem Antrieb heraus versucht,eine Brücke zu verantwortliche Mediziner oder Behörden aufzubauen. Ich begrüße das und ist das Wichtigste, was ein kluger Mensch machen kann. Denn wir haben immer noch nicht einen funktionierenden, schlagkräftigen Liga-Verein, der die Branche nach außen druckvoll verstreten kann.


    Alle Solarienbetreiber sollten deshalb sofort dem SolariumLiga-Verein und Dir gegenüber Vertrauen aufbauen, um druckvoll zu Behörden und medizinische Persönlichkeiten überhaupt handeln zu können. Nicht erst, wenn der Stein schon in den Brunnen gefallen ist. Dann kann Keinem mehr geholfen werden.


  • über eure Häupter und (w)aalt euch darin. Fakt ist und bleibt: ihr beide, Norbert und Elektra habt es nicht geschafft, neue Mitglieder für die Liga zu bekommen. Zeit zur Selbstreflektion? Wie dreist seid ihr denn? Ich sags nochmals: Tak hat das längst verstanden. Ach Norbert, um deine Frage zu beantworten: richte "deinen Kollegen" herzliche Grüße aus ;)


  • Sabse_Koeln;


    Entschuldige bitte, ich kann aber Deinen Unsinn wieder nicht verstehen… Geht es ein wenig mehr, mit zusammenfindenden Sätzen bei Dir? Ich meine ein wenig logischer?
    Mal eine Frage: Kennst Du einen besseren Verein als die Solarium-Liege, der die Branche professionell vertreten könnte? Erkläre doch mal, was Du unter der UVSV verstehen kannst?…

  • diese Frage wird auch nach fünf Jahre UVSV immer wiedermal gestellt...


    Wir haben vor kurzem von Länder- Ministerien erfahren, ohne Personal darf kein einziger Solariumbetrieb seine Türen öffnen. Zu diesem Grundsatz gibt es keine Ausnahme. Man will auch unter vielem anderem, 2017 das genauer kontrollieren. Wer dem nicht folgt, wird mit hohen Busgeldern konfrontiert oder muss gar im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren rechnen.


    Also Grund genug, die Arbeit eines Fachpersonals noch mal genauer zu betrachten... Denn Fachpersonal kann auch beim UVSV –Verstoß, eben durch sein Schulungszertifikat, genauso rechtlich belangt werden wie der Inhaber selber. Wenn aber keine Arbeits- Dokumentationen vom Fachpersonal zum Kunden hin erstellt wurden, wird dann immer der Inhaber selber, zum allem verantwortlich gemacht.


    Dann muss der Inhaber zu jedem Personalfehlverhalten, samt Schadensersatzzahlungen, selber dafür gerade stehen. Soweit zum Grundsätzlichen. Darüber sollte man mal genauer nachdenken, was ein Schulungszertifikat rechtlich bedeutet und was das für Konsequenzen haben kann, wenn man den Sinn zu allem nicht verstehen kann.


    Schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen und im Schadenfall, ist eine Arbeits- Dokumentationen vom Fachpersonal sehr sinnvoll, oft sogar überlebenswichtig für den Betreiber. (das ist z.B. in einem professionellen EDV- Steuerungssystem grundsätzlich vollautomatisch vorhanden, wie das durch die WinSolar STREAM Systeme beweisen wird)


    Zur Theken Arbeit am Studioempfangsbereich


    einem Neukunden oder wenn nicht vorhanden, muss grundsätzlich in einer umfassenden Beratung laut Forderungen der UVSV jeder Nutzer zu den Riesigen der künstlichen UV-Bestrahlungen informiert und aufgeklärt werden. Das lernt man in der gesetzlich vorgeschrieben Schulungen.


    Nach der grundsätzlichen Erstberatung ist es anschließend auch sehr sinnvoll, den Kunden- Hauttyp mit dem Kunden selber zusammen zu bestimmen, eine Doku zu erstellen, das abzuspeichern. Auch das ist einmalig, denn ein Hauttyp ändert sich nicht. Nun den Sinn zu seinem persönlichen erstellten Kunden- Dosierungsplan zu erklären. Hierzu zwei Beispiele mit unterschiedlicher Erythemwirksamkeit, mit Auswirkung zu seinem Hauttyp, die Dosierungen und die Folgen hierzu aufzuzeigen.


    Diese einmalige Erstberatungs- Prozedur endet mit einer vom Kunden unterschiebenen Einverständniserklärung die das alles sinnvoll dokumentiert und den Inhaber auch gleich rechtlich absichert, solle den Anweisungen von seinem Fachpersonal nicht folgegeleistet werden.


    Zu beachten ist, das ein Kunde rein rechtlich gesehen, erst dann eine Beratung ablehnen kann, wenn der Kunde sich zuvor die ganze Beratung angehört hat. Danach ist der Kunde erst überhaupt in die Lage versetzt worden, zu den Riesigen selber zu entscheiden ob er hierzu was ablehnen will. Sollte die Beratung vom Kunden dann abgelehnt werden, ist die Ablehnung zwingend zu dokumentieren. Das bedeutet auch, dass bei einem erneuten Besuch, die ganze Beratung wiederholt werden muss und eine wohlmögliche erneute Ablehnung wieder dokumentiert werden muss. So ist es schon aus Verantwortung zu allem sehr sinnvoll, eine Erstberatung korrekt durchzuziehen und das zu dokumentieren. Denn der Nachweis hierzu, muss zwingend erbracht werden.


    Kann das ein Betrieb nicht, muss er mit einem Gewerbeentzugsverfahren rechnen. Denn die UVSV ist eine Verordnung. Vergleichbar mit der STVO, ist ein Gewerbeentzugsverfahren gleichbedeutend mit einem Führerscheinentzugsverfahren. (Dem Betrieb wird amtlich bescheinigt, das der Betreiber kaum in der Lage ist, Verantwortungsvoll mit der künstlichen UV-Bestrahlung umzugehen)


    Die tägliche Arbeit in einem Solariumbetrieb, ist die Abarbeitung der Kundendosierungspläne…


    Das besagt die UVSV unmittelbar… UVSV Anlage 5 Absatz 5 dem Sinn nach: „die Abfolge vom Dosierungsplan ist einzuhalten“ Logischerweise ist das eine Kontrollfunktion vom Fachpersonal gegenüber dem Nutzer. Logischerweise muss um überhaupt was abzuarbeiten zu können, ein persönlicher Kundendosierungsplan existieren. Hierzu ist die UVSV eindeutig!


    Der Nachweis hierzu muss erbracht werden. Logischerweise muss bei Abweichung zur Dosierungsplan- Abfolge, schon aus rechtlicher Absicherung, die Abweichung dokumentiert werden. Soweit die logischen Rückschlüsse insgesamt. Zudem die UVSV benennt nur Dosierungen in J/m² zum jeweiligen Hauttyp, die aufgeteilt in fünf Bestrahlungsstufen in der UVSV wiedergegeben werden. Die Bestrahlungszeit muss deshalb zu den unterschiedlichen erythemwirksame Bestrahlungsstärken der Solarien, vom Fachpersonal ausgerechnet werden. Somit hat der Gesetzgeber eindeutig perfekt gehandelt.


    Die Praxis in den Betrieben ist oft abweichend zum Dosierungsplan:


    Es ist nahezu täglich normal, wenn ein abweichender Kundenwusch zum Dosierungsplan, zur anstehenden UV-Bestrahlung, ausgesprochen wird. Nun muss das Fachpersonal zur Prüfung in der Lage sein, den Kundenwunsch mit 16 Minuten zum jeweiligen verwendeten Solarium die Dosierung zu den 16 Min. zurückzurechnen. Dann das Ergebnis mit der anstehenden Bestrahlungsstufe laut Dosierungsplan zu vergleichen. Passt das, ja oder nein um verantwortungsvoll gegenüber dem Kunden zu handeln. Eine Empfehlung hierzu auszusprechen, die verantwortet werden kann. (Wohlmöglich ein Solarium mit geringerer Erythemwirksamkeit empfehlen um den Kundenwunsch direkt zu ermöglichen) Das Ergebnis zur Abweichung muss zur rechtlichen Absicherung die Dosierung zum Dosierungsplan dokumentiert werden.


    Das alles beschreibt eine professionelle Facharbeit zur künstlichen UV-Bestrahlung, in aller höchsten Form.


    Das sollte und muss jede Fachkraft so kennen und in der Praxis umsetzen können. Um nun wirklich schnell kompetent und professionell hierzu Handeln zu können, ohne das Fachpersonal zu überfordern, ist eine WinSolar STREAM EDV- Computersteuerung nahezu unumgänglich.


    In WinSolar wurde das so verwirklicht, dass ein Fachpersonal nur mit ein paar Mouse-Klicks alles erledigen kann. Allesandere geht vollautomatisch samt aller notwendigen „Buchführungen“ zur UVSV, zum Personal und parallel gleichzeitig zum Kassensystem. So wirkt das Fachpersonal sehr kompetent in voller Zufriedenheit des Kunden.


    Alles geht so schnell und professionell von statten, sodass ein Ansehen vom Betrieb zu fachlichen Kompetenzen, zwangsläufig steigt. So einfach kann die professionelle tägliche Arbeit im Betrieb dann sein…


    :thumbup:

  • Paula74
    Elektra
    Norbert


    Zur Erinnerung:



    Elektra,
    Du hast von mir als Admin vollen Zugriff zum Forum der SolariumLiga erhalten.
    Du hast auch die Daten zur Gestaltung der Webseite der Solariumliga erhalten.
    Norbert
    Paula74
    Auch Euch kann ich Adminrechte geben, wenn Moderator zu wenig Einfluss ist.


    Ein kurzes (oder auch längeres) Statement als Einstiegs-Beitrag im Ligaforum dürfte Euch doch nicht schwer fallen.

  • Ja es ist überfällig. Nun ich habe auch immer viel zu tun, weil Solarienbetreiber sich eine abgesicherte Zukunft aufbauen wollen. Werde aber so schnell wie möglich, Deinen Forderungen nachkommen. Das was ich hierzu brauche, ist bei mir alles angekommen...


    Auch vielen herzlichen Dank für Dein Arrangement, das so, auch andere Solarienbetreiber anerkennen sollten… Sich einfach mal schon im SolariumLiga- Verein anmelden sollten, um Soliditäten und Notwendigkeiten zu kenzeichnen…

  • @ Tak & Elektra


    Grundsätzlich ist die Liga ja eine feine Sache, aber so wie es für mich aussieht, mal wieder aufs falsche Pferd gesetzt...


    Ich bin aber mittlerweile einfach zu müde, um den Schwachsinn hier, in der Liga oder bei Facebook zu kommentieren...


    :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:


  • Paula74;


    Den Schwachsinn auf Facebook zu einem User im Oldenburger Raum, kann man auch so interpretieren und dokumentieren:

    Wenn man die Diskussionen sich auf Facebook zur SolariumLiga anschaut, fällt auf, dass einige engstirnige Neandertaler zur UV-Bestrahlung dort unterwegs sind und verbreiten einen regelrechten Blödsinn. Dort behauptet ein Neandertaler, dass die UVSV nicht umsetzbar wäre…
    Ein Beleg dafür, dass der Sinn und die Forderungen zur UV-Schutzverordnung kaum verstanden werden können….


    Deshalb nochmal in Klartext:


    1. Der Nutzer der ein Solarienbetrieb in seiner Freizeit besucht, denk in Bestrahlungsminuten… Das ist sein Besuchswunsch.


    2. Aber das Fachpersonal denkt und handelt nach Dosierungen in J/m² je nach Hauttyp zur UVSV, um überhaupt den Kundenwunsch zur Dosierung erkenn zu können. Denn zu diesem Zeitpunkt steht noch nicht fest, welches Solarium mit welcher Bestrahlungsstärke in W/m² zur Anwendung kommt.


    3. Deshalb muss das Fachpersonal den Kundenwunsch, ausgedrückt in Bestrahlungsminuten umrechnen noch Dosierung in J/m², um zu seinem Hauttyp dann die anzuwendende Erythemwirksamkeit zu erkennen.


    4. Erst dann kann das Fachpersonal ein Solarium mit entsprechender Erythemwirksamkeit empfehlen, um den möglichen Kundenwunsch überhaupt realisieren zu können. Sind nur 0,3 W/m² Solarien vorhanden, kann zu 90 % ein Kundenwunsch so nicht realisiert werden.


    5. Sind aber Solarien mit unterschiedlicher Erythemwirksamkeit von0, 16 W/m², 0,21 W/m² und 0,28 W/m² in einem Solariumbetrieb vorhanden, kann jeder Wunsch zum Nutzer hin erfüllt werden. Das bedeutet im Klartext, es gibt nie Wiedersprüche zu einem Kundenwunsch. Das bedeutet aber auch, dass sich ein Solariumbetrieb dementsprechend zur UVSV ausgerichtet hat.


    6. Um überhaupt die anstehende Anwendungmit erkannter Dosierung zum Kundenwunsch hin, anwenden zu können, muss eine Kunden- Bestrahlungshistorie (Dosierungsplan) vorhanden sein. Denn nur so kann die Abfolge vom Dosierungsplan überhaupt erst erkannt und umgesetzt werden.


    7. Das bedeutet, dass man in seinem Solariumbetrieb, auch eine professionelle EDV- Computersteuerung im Einsatz haben muss. Ansonsten ist alles ein hoffnungsloses Unterfangen, wie es auch die Vergangenheit mit BfB Roggi schon aufgezeigt hat.


    ( Deshalb sind die WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen sehr zu empfehlen. ) Im Grunde kann nur damit, sehr professionell die UVSV in einer vertretbaren Zeit zum Fachpersonal hin, umgesetzt werden.


    Wenn aber ein Neandertaler – Studio nur „Keulenschwingend mit UV-Unkenntnissen“ unterwegs ist, dann hat der keulenschwingende Neandertaler recht, dass die Forderungen der UVSV nicht umsetzbar wären. Das liegt aber an seiner kurzen Stirn und trägt deshalb nur den Kopf auf der Schulter, damit es nicht rein regnet.


    Diesen Beitrag habe ich auch in das SolariumLiga- Forum gestellt:


    http://www.solariumliga.de/for…-gesetz/&postID=25#post25

  • Du darfst mir glauben, dass ich mit allen Mitteln versuche, die UVSV umzusetzen. Dabei scheitere ich keinesfalls an den Vorgaben, aber - und ich weiß ganz genau, dass ich damit nicht alleine bin - bei der Schulung von neuen Mitarbeitern (u. a. Minijobber), die ab Tag 1 eigentlich geschult sein sollten, habe auch ich meine Probleme. Neben Fragen wie: passt der/die Neue ins Team muss mir doch erlaubt sein, eine erste Einschätzung vorzunehmen BEVOR ich einen Minijobber zu einer Schulung anmelde, die mich inkl. Reisekosten, ggf. Übernachtung ca. 700 Euro kostet. Darüber steht nix in der UVSV. Wie löse ich dieses Problem? Ich möchte wie jeder andere Arbeitgeber auch die Möglichkeit haben, mich während der Probezeit
    FÜR oder leider ggf. gegen einen neuen Mitarbeiter zu entscheiden. Welche Vorgehensweise empfiehlst Du mir?

  • @ Elektra


    Daß der ein oder andere Betreiber mit Umsetzen der UVSV seine Probleme hat, mich nicht ausgeschlossen, ist nun mal nicht von der Hand zu weisen, aber mittlerweile uns allen ziemlich wurscht...


    ABER das Auftreten der Liga geht gar nicht: Inkompetent, prolletisch, besserwisserisch und arrogant!!!!


    Wer weiß, vielleicht liegt es ja auch einfach an sonnemos Branchenunkenntnis als NEUEINSTEIGER oder Unkenntnis der deutschen Sprache :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:...




  • Paula74;


    ehrlich gesagt, kann ich Deine Zeilen so nicht verstehen. Der NEUEINSTEIGER wie Du Ihn nennt, ist ein Profi und arbeitet professionell in jeder Hinsicht. Du kennst ihn nicht. Es ist auch nie einfach, einen neuen Verein zu Etablieren. Arrangiere Dich doch einfach hierzu... Denn Facebook Quatschköpfe gibt es zu genüge, Du hat immer die richtige Antwort hierzu...




    Sabse_Koeln;


    Das geht viele Betriebe so. Du hast natürlich zur Einarbeitungszeit viele Möglichkeiten… Deine neue Kraft zu prüfen dann zu beurteilen, ob Du die Kraft auch einstellen willst… Ich möchte es Dir in kurzen Abschnitten erklären… Das sind auch Betriebsgrundsätze…


    Zuerst zum Qualitätsmanagement, zum Grundsätzlichem...


    1. zum Betriebs- Quantitätsmanagend ist es erforderlich, eine betriebliche Zielsetzung für Mitarbeiter festzulegen. Darin wird unter anderem, auch eine genaue Arbeitsanweisung festgelegt. Das wird letztendlich in monatlichen Mitarbeiter- Besprechung bekanntgegeben und Verbesserungsvorschläge werden hierzu eingefordert. Jeder soll nach Möglichkeit stolz auf seine Tätigkeit sein. Jeder muss aber die Arbeitsanweisungen bei Arbeitsantritt unterschreiben. Damit wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter genau wissen, wie Sichtarbeitstätigkeiten aussehen und was zutun ist.


    2. Darin ist, auch wie in der UVSV so festgelegt aufgeführt, dass mindestens eine Fachkraft während der Öffnungszeiten zwingend anwesend sein muss und dass im Bedarfsfall auch durch Mitarbeiter-Absprachen, Mitarbeiter – Kommunikationen, das so sichergestellt wird, wenn es notwendig wird. (Krankheit, Unfall, oder kurzfristigen Mitarbeiter Ausfall)


    In der betrieblichen Arbeitsanweisung ist auch beschrieben, dass bei Neueinstellung von Mitarbeitern, eine dreimonatige Einarbeitung notwendig ist. Erst danach wird gemeinsam besprochen, ob eine Festanstellung mit zusätzlicher UVSV- Schulung in Frage kommt.


    3. Während der Einarbeitung und bei Arbeitsantritt einer neuen Kraft, ist es deshalb notwendig, dass unmittelbar eine geschulte Fachkraft mit anwesend sein muss. Die ersten 14 Tage muss das zur Einarbeitung so sichergestellt werden. Soweit zum Grundsätzlichem..


    Nun meine Empfehlung hierzu:


    ist die neue Kraft soweit eingearbeitet, das man diese schon mal verantwortlich alleine arbeiten lassen kann, wird zuvor mit der neuen Kraft schriftlich vereinbart, das solange diese noch keine gesetzlich vorgeschrieben Schulung absolviert hat, keine Erstberatung, kein Hauttyp und kein Dosierungsplan erstellen darf. Sondern nur vorhandene Dosierungspläne (oder laut Kunden- Bestrahlungshistorie) wie in der 14 tägigen Einarbeitung gelernt, die Kunden so bedienen darf.


    Wenn nun Neukunden in dieser Zeit kommen sollten, so darf die neue Kraft den Kunden nur mit 100 J/m² bedienen. (Collagen- Gerät mit 0,16 W/m² UVB). Denn 100 J/m² sind immer zu jeder Zeit erlaubt. Dann soll die neue Kraft (genannt in Ausbildung) mit dem Neukunden einen Termin zur Erstberatung vereinbaren, wann eine UV- Fachkraft anwesend ist.


    Der Betriebsverantwortliche wird hierzu alles in einem Schriftstück so festhalten. Auch das man verantwortlich die neue Kraft eingearbeitet hat. Dort wird auch aufgeführt, dass durch Personalmangel (Schwangerschaft, Krankheit, Unfall usw.) man so betrieblich verfahren muss und dass die neue Kraft in einem kurzen festgelegten Zeitraum nur beschränkt arbeitet. Das Schriftstück wird bei Kontrollen vorgelegt und gesagt das der Chef hierzu unmittelbar erreichbar ist.


    Das ist erst mal alles, was bei Personalmangel oder Engpässe zu tun ist. Denn wenn man so verfährt, wird kaum ein Einwand bei Kontrollen kommen. Man wird höchstens eine Auflage aussprechen, zum Aushilfe- Arbeitsnachweis mit Nachweis Einschulungszeit, eventuell nachträglich noch genauer einfordern. Man kann dann immer noch den Behörden mitteilen, das man nun die neue Kraft angestellt und zur gesetzlich vorgeschrieben Schulung angemeldet hat.


    Der Konsens zu allem ist, dass man verantwortungsvoll und ehrlich alles so dargelegt hat. Dann passiert garantiert nichts. Denn auch Behörden wissen sehr genau, dass es Personalengpässe geben kann.


    Ich hoffe nun, dass Du den zugehenden Weg erkennen kannst… :thumbsup:

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