UV-Serie und UV-Pause – Warum ?

  • In der UVSV wird die Jahreshöchstdosis nicht mehr erwähnt.
    Das ist in der letzten Ausgabe der UV-Fibel dazu zu finden:


    (2) Es werden maximal 50 Sonnenbäder oder Solarienanwendungen pro Jahr mit der folgenden
    (3) kumulativen Jahreshöchstdosis (Höchstdosis per anno, Her,a)
    empfohlen:
    Her,a = 12,5 kJ/m2 (= 50MED) für Hauttyp II
    Her,a = 17,5 kJ/m2 (= 70 MED) für Hauttyp III
    Her,a = 22,5 kJ/m2 (= 90 MED) für Hauttyp IV.


    Empfohlene Maximalwerte der Dosierung von Einzelbestrahlungen innerhalb der Serie und Jahreshöchstdosen (Es gilt: 1 MED = 250 J/m2; minimale Erythemschwellendosis für den Hauttyp II)


    Hauttyp Erythemwirksame Dosis [Vielfache der MED]


    Nummer der Bestrahlung in der Serie Summe pro Serie Jahresmaximum


    1 2-3 4-5 6-8 9-10


    II 0,4 0,4 0,6 0,8 1,0 6,8 50
    III 0,4 0,6 0,8 1,0 1,4 9,0 70
    IV 0,4 0,8 1,2 1,4 1,8 12,2 90




    (Die kumulative Dosis (Summe) pro Serie entspricht etwa 12-14 % der
    maximalen Jahresdosis!)


    Erythemwirksame
    Schwellenbestrahlung: 200 Jm-2 250 Jm-2 350 Jm-2 450 Jm-2 800 Jm-2 > 1 000 Jm-2


    10 Anwendungen in 30 Tagen - in einem Hauterneuerungszyklus –
    ergeben das Optimum – die „Sommerhaut“(Heliotherapie – Alexander Wunsch)


    Warum ist es sinnvoll, jetzt eine UV-Pause einzulegen ?
    Damit sich die Haut erholen kann ?



    Warum sollte sie sich erholen ?
    Es kann ihr doch gar nicht besser gehen, denn sie hat das Optimum aus den Lichtanwendungen herausgeholt.


    Es sei denn, man ist der Meinung, es war das falsche Licht – zu weit weg wenn der guten Sonnenlichtmischung. Z.B. zu viel UVA.
    Oder man ist der Meinung, dass UV-Licht grundsätzlich schädlich wirkt (Bräunung als „Schrei nach Hilfe“ – O-Ton aus dem BfS)
    Dann kann die UV-Pause als Erholungspause gefordert werden.


    Wenn die Lichtmischung und Dosierung der Haut gut getan hat, was soll man antworten, wenn „die Bräunung erhalten werden soll“ – 3 bis 4 mal im Monat mit der Enddosis, sodass vermutlich das 100%-Jahresmaximum erreicht wird.
    Was spricht außer der UVSV dagegen ?


    Das Trainingsprinzip.


    Wenn der nachfolgende Hauterneuerungszyklus in ca 30 Tagen durch ist,
    ist die Haut zwar blasser aber nicht mehr die schlaffe dünne Winterhaut wie vor der UV-Anwendungs-Serie.
    Der Vorteil jetzt: Die Haut ist wieder besser aufnahmefähig für die Lichtenergie,
    die jetzt wieder effektiver wirkt und niedrig dosiert werden kann.


    Was spricht noch gegen die Serie und die Pause ?


    Das Gewohnheitsprinzip und die Automatenbräunung.


    Klingelt es jetzt ? Ist der „Groschen“ gefallen, Automatenbetreiber ?


    Unsere Qualifikation ist gefordert, bessere Geschäftsmodelle als Licht-Anwender zu entwickeln.
    Wer sich nur darum kümmert, dass genug Kunden kommen, die wöchentlich ihre „ Lieblingsbank“ nutzen, wird Probleme bekommen.

    Dateien

    Einmal editiert, zuletzt von Tak () aus folgendem Grund: Rechenfehler in der Tabelle berichtigt. Bitte bisher heruntergeladene Tabelle löschen. Neue Tabelle zeigt jetzt, um wieviel Prozent die Summe einer Serienbestrahlung überschritten werden kann, bis das Jahresmaximum erreicht wird.

  • Tak;


    Sehr gute Darstellung der Bestrahlungs-Dosis in J/m² mit Jahresdosis - Maximum. Das muss ein Fachbetrieb – im gewerblichen Betrieb zur kosmetischen Anwendung unbedingt wissen. Wer es nicht verstehen will oder kann, dazu gibt es eine perfekte Lösung…


    Aber ich stelle mir nun die Frage: „… ob das die „Automatenaufsteller“ jemals verstehen können“ ??? Dabei steht das alles schon seit 2007 in der UV-Fibel...


  • Tak; hat es ja alles schon sehr gut erklärt. Mit seinen Ausführungen kann man schon sehr gut im Sonnenstudio fachlich-perfekt arbeiten.


    @all;
    Nun nur noch ergänzend berichten:
    Wer meine Ausführungen zur UVSV gefolgte, wird wissen, das sich ausschließlich eine Fachkraft bei der Beratung sich zwischen den einzelnen Bestrahlungsstufen bewegen und Empfehlungen abgeben kann. Zudem muss sich ein Kunde nicht zwingend an seinen Dosierungsplan halten.


    Mit Ausnahme der 100J/m² die immer angewendet werden muss, kann mit Absprache (Beratung) vom Kunden, das Personal eine Bestrahlungsstufe höher anbieten, empfehlen.


    Wenn nun der Dosierungsplan 1:1 mit den Beratungsstufen laut UVSV Anlage 5 übernommen wird, ist die Seriendosierung bei 10 Bestrahlungen genau 2.250 J/m² einzeln aufaddiert. Aber nur dann, wenn keine Bestrahlungsstufe durch Kundenwusch oder Empfehlung vom Fachpersonal übersprungen wurde.
    Wer clever rechnet mit den empfohlen Jahresdosis laut UV-Fibel, wird besser fahren:
    Laut UV-Fibel werden Jahresdosen bei Hauttyp 3 = 17.500 J/m² und bei Hauttyp 4 = 22.500 J/m² genannt und empfohlen. Gleichzeitig sind maximal 50 Besonnungen vorgeschrieben. Das ist nur dann richtig, wenn kein Dosierungskonto pro Kunde mitgeführt wird.


    Wir rechnen: Denn wenn Sie nun mit der Seriendosierung 10 Bestrahlungen Gesamtdosis von 2250 J/m² x 5 (10x5 =50) hochrechnen, dann würden Sie eine Jahresdosierung für 50 Bestrahlungen von nur 11.250 J/m² erhalten. Aber die UV-Fibel benennt bei Hauttyp 3 = 17.500 J/m² als empfohlener Jahresdosierung. Wie kommt das zu Stande?
    Nun die Antwort hierzu liegt in dem vorgesagten, das sowohl der Kunde als auch das Fachpersonal sich laut UVSV im Klartext nicht unbedingt an die Dosierungsstufen (bis auf die 100J/m²) halten müssen.
    Deshalb empfiehlt der Gesetzgeber bei Hauttyp 3 > 50 x 350 J/m² = 17.500 J/m² Jahresdosierung laut UV-Fibel und bei Hauttyp 4 > 50 x 450 J/m² = 22.500 J/m² Laut UV-Fibel.

    Somit ist sichergestellt, dass ein maximaler Wert der Jahresdosierung benannt wurde und das der Kunde (Nutzer) sich nicht zwingend an den Dosierungsplan mit den Dosierungsstufen halten müsste.
    (das hatte z.B. der BfB bei der UVSV-Anhörung zu Bonn, nicht verstanden)


    Wer nun aber ein Dosierungskonto pro Kunde mitführt und angenommen das der Nutzer während der Serie nie die Stufen 9 und 10 verwendet (z.B. bis nur 16 Minuten) so wird man rechnerisch feststellen können, das sich zum bis zum erreichen der UV-Fibel-Jahresdosis mehr als 50 Bestrahlungen rauskommen werden. Das bedeutet, dass der Studiobetreiber dem Nutzer mehr einzelne Bestrahlungen verkaufen kann. (mehr Umsatz) Das geht aber ausschließlich nur mit dem mitführen der einzelnen Dosierungen pro Kunde.


    Wer das nicht macht, hat sich zwingend an die 50 Besonnungen pro Jahr zu halten. Somit kann gesagt werden, der Clevere wird belohnt der „Faule“ wird bestraft. Somit wieder die Definition „Sonnenstudio- Fachbetrieb“ genannt, weil dieser Betrieb immer im Vorteil ist.


    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Man kann auch sagen, wer die Dosierung verstanden hat, ist immer im Vorteil. ( wie zum Beispiel ein WinSolar Sonnenstudio).


  • Anmerkung: was ich vergessen habe zu sagen: Was berücksichtigt werden muss, sind auch laut UVSV Bestrahlungen die nicht im Sonnenstudio ausgeführt wurden. Die sind laut UV-Fibel, in den maximalen Jahresdosierungen enthalten.


    Im Überblick hierzu:


    Bei Hauttyp 3: Die 17.500 J/m² : eine Serie von 2250 J/m² = 7,78 Serien pro Jahr Total
    Bei Hauttyp 4: Die 22.500 J/m² : eine Serie von 3050 J/m² = 7,40 Serien pro Jahr Total


    (Info: Bei Hauttyp ab 2,5: Die 12.500 J/m² : eine Serie von 1550 J/m² = 8 Serien pro Jahr Total)

  • Der Gesetzgeber verlangt eine Arbeitsgrundlage zur Bestrahlung der Nutzer. Diese Arbeitsgrundlage hierzu ist der Dosierungsplan und muss immer angewendet werden.

    Erstellung:


    Der Dosierungsplan, abgestimmt auf den jeweiligen Haut vom Nutzer und der jeweiligen erythemwirksamen Bestrahlungsstärke vom verwendeten Solarien, muss dem Nutzer oder Nutzerin die zusätzlich einzuhaltenden Bestrahlungsabstände in Form von Besuchs- Datumsangaben aufgeführt werden. Zu den vereinbarten ,aufgeführten Dosierungen müssen hierzu immer die Betrahlungsminuten ausgerechnet und aufgeführt werden.


    Die Praxis


    In der Praxis werden sich wahrscheinlich die Besuchsdaten ändern, verschieben oder auch durch die fachliche Beratung zu jeder Nutzung die Dosierung durch Kundenwunsch ändern. Hierzu darf die maximal erythemwirksame Schwellendosierung für den jeweiligen Hauttyp, nicht überschritten werden. Zudem ist die Jahresdosierung strikt zu beachten.


    Die zusätzliche Dokumentation


    Sollten sich somit Abweichungen zu den jeweils vereinbarten Dosierungsplänen ändern, muss die Wirklichkeit hierzu genau dokumentiert werden. (Hinweis: mit WinSolar geht das automatisch)
    Wer von diesem Schema abweicht, verstößt gegen das Gesetz.


    Das ist somit ein Teil der täglichen fachlichen ,Arbeit im Sonnenstudio.

    Genauso hatte der Gesetzgeber das von der der damaligen freiwilligen Zertifizierungen erwartet. Diese wurde amtlich als gescheitert erklärt. Dadurch wurde auch das BFS- Logo hierzu ungültig und darf in keinem Sonnenstudio mehr verwendet werden.

  • wie sagten heute Kunden zu mir…..


    Die UVSV / NiSG ist nichts für Dummies…. In jedem Fall waren die mit meinen Erklärungen und Ausführungen sehr zu zufrieden… Nur viel mehr Sonnenstudiobetreiber sollten zum doch sehr komplizierten Regelwerk der UVSV unterrichtet werden.


    (man kann auch so argumentieren, …zum fachlichen haben die Verantwortlichen den „Brotkorb“ sehr hoch aufgehängt. So hoch, das es kaum ein Sonnenstudiobetreiber real in der Auswirkung erkennen kann… Was wollten die Verantwortlichen denn damit erreichen? Keine Sonnenstudios oder UVSV /NiSG)


  • Das, was eigentlich so von einer guten, fachlichen- orientierter Branche hätte selber kommen müssen, hat der Gesetzgeber 2007 in Form der UV-Fibel selber mit Steuergeldern niedergeschrieben. Die Struktur zum Umgang mit der nichtionisierenden Strahlung wurde dort beschrieben und bildet und beschreibt gleichzeitig das Berufsbild von einem professionellen Sonnenstudiobetreiber.


    So ein Werk hätte, wenn man es genau nimmt, von der Branche selber kommen müssen.


    Heutzutage sind die Erwartungshaltungen vom Gesetzgeber orientiert an den beiden Gesetzen UVSV / NiSG die auf Grundlage der UV-Fibel entstanden sind.


    Also der Gesetzgeber hatte der Branche rechtzeitig alles mitgeteilt und hatte sogar es auf freiwilliger Basis die Umsetzung versucht. Das einzige was dabei raugekommen ist, war das Nutzen vom BFS-Logo das sich jeder der zertifiziert wurde, gerne an die Tür geklebt hat.


    Diese Zeiten sind vorbei. Aus der Erwartungshaltung vom Gesetzgeber ist nun ein Zwang zur Umsetzung der Forderungen geworden. Aber selbst durch den Zwang nun, gibt es immer noch sehr viele Sonnenstudiobetreiber, die wie schon zur Zeiten der freiwilligen Zertifizierung, alles ignorieren.


    Was muss denn noch alles passieren, damit ein Umsetzen der gesetzlichen Lage in der Branche erfolgen kann? Die einzige Antwort hierzu: .. das ignorieren wird den Unverbesserlichen richtig viel Geld kosten. Nach 2 ½ Jahren UVSV, ist ein Verschonen nicht mehr vorgesehen. Das ist die jetzige Erwartungshaltung vom Gesetzgeber mit Ausdruck vom Bußgeldkatalog.




  • wenn man die Wörter Vollzug und Bußgeldkatalog in den Mund nehmen muss, hat das nichts mehr mit einer fachlich orientierten Branche zu tun. Dann das ist der staatliche Druck, die Forderungen zum Gewollten umzusetzen zu müssen. Diese sollten im besten Fall erst gar nicht zum Einsatz kommen.


    Somit, die Erwartungen sind hoch und orientieren sich ausschließlich am Ergebnis der Umsetzung zur UVSV. Der Staat bezeichnet das als Präventionen. (Vorsorge Maßnahmen zur UV-Bestrahlung in gewerblichen Betrieben)


    Weil mit Staatsgeldern der Berufsstand eines Sonnenstudiobetreibers durch das Werk UV-Fibel beschrieben wurde, orientiert sich der Staat genau an dem dort Gesagten. Also zusätzlich sollte jeder Sonnenstudiobetreiber die UV-Fibel als Standartwerk im Schrank haben. Zusätzlich muss alles hierzu wirklich verstanden und es muss danach nachweisbar gehandelt werden.


    Die Ergebnisse hierzu sind messbar und nachprüfbar.


    Allerdings geht das weder mit SB-Betriebe noch mit Automaten – Aufstellung schon gar nicht mit Münzer. Das sind historische Gegenstände, die nur noch in einem Waschsaloon einen Einsatz finden könnten.


    Die Erwartungshaltung zur Branche ist eine Modernisierung von deren Ausrüstung und direkter Schulung der der dort arbeitenden Personen.


    Denn ein Sonnenstudio besteht aus zwei logischen Bereichen und einem Übergreifenden...


    1. Der Beratungsbereich: Dort werden die Bedingungen zur UV-Bestrahlung festgelegt, vereinbart und dokumentiert. Die UV-Schutzbrille muss unaufgefordert jedem Nutzer angeboten werden.


    2. Der Ausführungsbereich: Das sind die Kabinen mit den UV-Betrahlungsgeräten. Dort darf der Nutzer niemals vor oder in der Kabine die fachlich- ausgemachten Bedingungen abändern können.


    3. Übergreifende Forderungen: Das gesamte Sonnenstudio muss so ausgelegt sein, das dem Nutzer auch ohne Beratung alle Informationen zur UV-Bestrahlung zugänglich und nachlesbar sind. So das auch der Nutzer die Ausschlusskriterien und die gesundheitlichen Informationen hierzu erkennen und lesen kann. Zudem müssen die Geräte und Wartungsbücher jederzeit einsehbar und vollständig, lückenlos geführt sein.


    Dazu muss die gesamte Branche selber in der Lage sein, eigenständig das alles zu handhaben. Das WIE, bleibt der Branche selber überlassen.


    Im Zusammenhang gesehen:


    Somit sind die staatlichen Erwartungen an die Branche im Grunde genommen einfach, denn alles ist fachlich geprägt, übersichtlich in der Aufteilung und alles ist nachvollziehbar, prüfbar bei eventuell notwendigen Kontrollieren durch den Vollzug.

  • Hier zu finden:
    http://www.bfs.de/DE/themen/op…ien/wirkung/wirkung.html:


    "Vorbräunen in Solarien?
    Oft wird mit einem Solarienbesuch der Wunsch nach einer gleichmäßigen Bräunung und dem gleichzeitigen Aufbau des körpereigenen UV-Schutzes (Vorbräunen), verbunden, damit man zum Beispiel im Urlaub nicht so schnell einen Sonnenbrand bekommt.
    Für den Aufbau des UV-Eigenschutzes der Haut ist nicht nur UV-A-Strahlung, sondern in ausreichendem Maß auch UV-B-Strahlung notwendig. Mit Solarien, die ausschließlich UV-A-Strahlung abgeben (insbesondere über 340 nm), ist daher trotz Bräunung keine wesentliche Verminderung der Sonnenbrandempfindlichkeit zu erreichen.
    Ein weiterer wichtiger Punkt: Auch gebräunte Haut bietet keinen Schutz vor Erbgutschäden. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, besteht trotzdem.


    (Anmerkung: Unterbelichtete Haut bietet erst recht keinen Schutz vor Erbgutschäden, da sie mit Vitamin D-Mangel erkauft ist. Das Risiko, an Krebs und weiteren Krankheiten zu erkranken, wird dadurch viel größer. Das Risiko der Sterblichkeit ist am geringsten bei einer moderaten , auf den Hauttyp abgestimmten UV-Nutzung.)


    Und hier ist zu finden:
    http://www.bfs.de/DE/themen/op…ne/kinder/heile-haut.html
    "Ein bisschen UV-Strahlung ist gesund.
    Mit ihrer Hilfe kann der Körper das Vitamin D bilden.
    Das ist wichtig für die Knochen.
    Dafür reichen bereits pro Tag, je nach Alter und Jahreszeit, zirka zehn bis dreißig Minuten normales Sonnenlicht auf Gesicht und Hände."


    ( Anmerkung: Das für Vitamin D nötige UVB gibt es nur, wenn die Sonne höher als ca. 45° Grad am Himmel steht. In unseren Breiten ist das im Frühling und im Sommer um die Mittagszeit der Fall und gar nicht im Herbst und Winter. Und das im Körper gespeicherte Vitamin D reicht – wenn im Sommer gut „getankt“ wurde – ca. 3 Monate.)
    "
    Auch durch richtige Ernährung können wir unserem Körper das notwendige Vitamin D zuführen."


    (Anmerkung: Aber lange nicht in der benötigten Menge !)


    ( Im Übrigen brauchen nicht nur Kinder das UVB für Vitamin D, sondern auch Erwachsene und zwar nicht nur für die Knochen, denn die Menge Vitamin D für den Aufbau und den Erhalt der Knochen ist nur eine Notration, die nicht ausreicht um die anderen schützenden Wirkungen des VitaminD zu erhalten.
    Da eine alte Haut viel schlechter VitaminD bildet, brauchen ältere Menschen deutlich mehr UVB als junge Menschen.)

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