Die Kontrolle der Kontrollen ?
Gestern habe ich von einem Fall gehört, dass vor ca 8 Wochen ein Studio geschlossen wurde, weil das die Betreiberin und ihre Mitarbeiterin keine Schulung vorweisen konnte. Eine Anmeldung zu einem Schulungs-Termin lag vor - reichte aber als Entlastung nicht aus. Der Einwand, dass in der Gegend noch SB-Studios betrieben würden, wurde abgewiesen. Wer kontrolliert werde, sei allein Sache der Behörde.
Das Studio durfte nach Vorlegen des Schulungszertifikat wieder geöffnet werden.
Dass die Betreiberin noch keine Schulung absolviert hatte, ist schon provokativ. In dieser Hinsicht scheinen die SB-Betreiber gehorsamer zu sein. Häufig zieren ihre Zertifkate den Eingangsbereich.
Möglicherweise ist es eine hier in NS verbreitete Interpretation der UVSV, dass ein Schulungszertifikats der entscheidende "Passierschein" für die Behörde ist.