Die Branchen-Akademie

  • heißt es so schön aufmunternd.
    Aber:
    Weder die Branche (mit der freiwilligen Zertifizierung zum "Staatlich-geprüften-Sonnenstudio") noch der Staat mit der UVSV haben ihren Weg in die Realität gefunden. Gut, die Möglichkeit als Jugendlicher ein Solarium zu nutzen ist beschränkt worden auf die restlichen SB-Studios, doch abgesehen davon hat sich die Branche nicht geändert, außer dass sie geschrumpft und noch ärmer geworden ist.


    4 Jahre UVSV und eine neue Kundin kommt in ein Sonnenstudio: Die Zip-Datei im Anhang bitte entzippen und anhören.


    Die UVSV ist gescheitert, zumindest im Teilstaat Niedersachsen, der gegen die UVSV war und es immer noch zu sein scheint. Oder die Kontrollabstinenz ist der Tatsache geschuldet, dass die Gesundheitsämter mit wichtigeren Aufhaben ausgelastet sind: "Das ist uns auf's Auge gedrückt worden".(O-Ton)
    Weil ich diese Reaktion kommen sah , versuchte ich über das Wettbewerbsrecht etwas zu bewegen. Da musste ich mir vom Richter der Wirtschaftskammer des Landgerichts zum Beginn der Verhandlung sagen lassen (sinngemäß), dass es die Branche nicht wert sei, dass die Gerichte sich mit ihr befassen und dass die zuständigen Ämter sich um die UVSV kümmern sollten. Und entsprechend manipulierte er die folgenden drei oder vier Verhandlungen . Richter dürfen das. Den Vorwurf der Rechtsbeugung müssen sie nicht fürchten.


    Warum also sollten Sonnenstudiobetreiber Geld und Zeit dafür verschwenden,
    ihr Gewerbe mit der Vermietung von Bräunungsautomaten zum "Fachgeschäft" auf zu hübschen ?


    Wenn Du, Norbert, darauf eine Antwort weißt, dann kannst Du auch Deine eigenen Fragen beantworten:

    Zitat

    Für alle die den Fachbetriebs Gedanken vorantreiben wollen, stellt sich hier jedoch die Frage, in welche Richtung geht`s und wie schafft man es, dass eine namhafte Menge von Studiobetreibern diesen Weg gemeinsam geht. Denn eins ist auch klar ,ohne ausreichende Resonanz findet sich keine Anerkennung.


  • wer ein Solarium- Fachbetrieb im Sinne der UV-Schutzverordnung nicht definieren kann, erkennt nicht das Gewollte zur UVSV und kann das Gewollte auch nicht umsetzen. Kann keine Antwort hierzu formulieren. Das Nummer 1 Branchenproblem überhaupt.


    Das Verständnis zur UVSV und den Sinn zur UVSV wird kaum erkannt... Das sowohl bei Branchen- Herstellen, Studiobetreiber selber und dem Personal. Das auch noch rückwirkend zur damaligen freiwilligen Zertifizierung gesehen. Offensichtlich ist die praktische Umsetzung der UVSV eine Nummer zu groß für die Branche?


    Das ist auch der direkte Grund der negativen Presse, das ist auch der Grund zu sehr negativen Branchen- Aussagen von Medizinern, das ist auch der direkte Grund zum Thema Solariumverbot in Frankreich und auf EU-Ebene überhaupt. Das ist der direkte Grund, um das Gewerbe einem Solarienbetreiber zu entziehen. Durch die Unfähigkeit zur UVSV Definitionen, driftet die Branche immer tiefer ab… Denn Neukundengewinnung, hängt direkt vom fachlich – gekonnten in den Betrieben ab, das so nicht gegeben ist. Alle Ursachen liegen darin, dass zusätzliche Schulungen zur 1:1 Umsetzung der gesetzlichen Lage fehlen. Die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Std. Schulen reichen hierzu nicht aus. Das notwendige Gewollte zur UVSV wird dadurch kaum erkannt.


    Wie schwierig die Erklärungen und Aufklärungen zur Branche hin zur UVSV / NiSG sind, zeigen auch meine über 2000 Forums- Beiträge zur gesetzlichen Lage… Unterstützend hierzu erwähne ich immer wieder das WinSolar STREAM System im Forum. Denn das ist die direkte und unmittelbare praktische Lösung zu allem in den Betrieben.


    Das ist aber nicht nur eine Solariumsteuerung wie Konkurrenten das gerne sehen wollten. Im Gegensatz zur Konkurrent-Produkte, ist das Ansteuern der Solarien nur eine sehr kleine Nebenfunktion zum Hauptteil der 1:1 Umsetzung der UVSV / NiSG, nach der fachlich guten Beratung der Nutzer. Also WinSolar STREAM ist die direkte praktische 1:1 Umsetzung zu allen gesetzlichen Forderungen zur UVSV. Das sind auch unmittelbar die Aussagen von allen Verantwortlichen. Denn das Geforderte zur UVSV / NiSG, ist vom Personal sehr leicht und einfach umsetzbar. Die angestrebte Prävention zur künstlichen UV-Bestrahlung wurde damit erreicht. Durch das System, werden die genannten Schwierigkeiten im Betrieb somit direkt beseitigt. Selbst dann, wenn auch vorrübergehend, eingewiesene Hilfskräfte eingesetzt werden.


    Da alle Funktionen zur UVSV / NiSG und angelehnt zur UV-Fibel zum Gewollten umgesetzt wurden, wird ein Solariumbetrieb zum UV-Fachbetrieb. Denn die UVSV selber, direkt angelehnt zur UV-Fibel, beschreibt sowohl die UVSV selber und die UV-Fibel direkt, einen Solarium-Fachbetrieb. Das ist unbestritten, denn das Fachliche hierzu, haben direkt die Mediziner so vorgegeben und vorgesehen. Nur erkennen muss es ein jeder. Denn die Solarien einzuschalten, ist nur das Neben- Produkt der fachlich gekonnten Arbeit am Empfangsbereich.


    Norbert;


    Um Grund, sind Deine Ansichten zu allem direkt nachzuvollziehen. Genau zu den gesetzlichen Definition- Schwierigkeiten zur UVSV und deren praktische Umsetzung, wäre ich aber zu Deiner AFB- Wiederbelebung sehr positiv gestimmt. Deshalb auch, ist die gekonnte fachlich fundierte Definition zur praktischen Umsetzung der UVSV so wichtig. Man kann aber nur dann schulen, wenn direkte Ziele vorgegeben und benannt wurden. Das wäre der Anfang zur Akzeptanz überhaupt und gibt direkt Deine fachliche Richtig zu UV-Fachbetriebe an. Also schnell handeln ist das Ziel. Das Produkt definieren.


    Deine Auffassungen zu Branchen- Fachbetriebe, kann ich aber so erstmals nicht nachvollziehen …


    Es sind Dir die Aussagen zum WinSolar STREAM System erstmals verziehen, denn Du hast mit Sicherheit noch nie das System zum fachlich Gewollten Dir angeschaut. Ein Solarium- UV- Fachbetrieb bezieht sich immer auf die Ursachen zur gesetzlichen Lage. Der „Datenschutzbeauftrage“ übernimmt z.B. WinSolar STEAM selber, es wurde integriert. Wir sind uns einig darüber, das ein Solariumbetrieb nie Brandschutzkräfte einstellen muss, sondern das die Brandschutzsicherheit im Betrieb abgenommen und vorhanden sein muss. Egal in welchen Betrieb auch immer.


    Tak;


    Deine Aussagen zu Niedersachsen können direkt nachvollzogen werden. Wir haben uns hierzu ja schon oft ausgetauscht. Das Niedersachen- Problem wird sich ändern. Denn das „Aufrüsten“ der Prüfer in den Bundesländern, ist nun nach vier Jahren UVSV, voll im Gange.


    Ratsam ist es somit, das sich die Betriebe auf Prüfungen nun vorbereiten. Was aber dann danach, noch von der Branche übrig bleibt, ist direkt abhängig von allen Betrieben selber und ist so noch nicht absehbar... Es wäre schön zu berichten, wenn kaum in einem Betrieb Beanstandungen vorgefunden werden. Hoffentlich bleibt das nicht eine Wunschvorstellung … Das Jahr 2016 wird es uns zeigen…



  • @Nobert


    Da Du Dich schon lange und gründlich mit dem Problem der Anpassung der Sonnenstudio-Praxis
    an gesellschaftliche und gesetzliche Forderungen (Photomed-Ambitionen/RTS.Zertifizierung/NiSG und UVSV) befasst hast,
    bitte ich Dich um eine Stellungnahme zu unterschiedlichen Interpretationen der UVSV.


    Zwei mögliche Sichtweisen habe ich durch Zitate aus der UVSV und von hier.
    http://www.solarienverordnung.de/beratungsgespraech/
    skizziert.


    Schließlich habe ich in einer Anmerkung kurz Stellung bezogen.


    EINERSEITS:


    In der UVSV ist zu lesen:


    „Es ist ausreichend, die Angebote nach Satz 1 Nummer 2
    bis 4 zu Beginn einer Bestrahlungsserie nach Anlage 5
    Nummer 3 zu unterbreiten.“


    Das sind:


    „2. das Fachpersonal anbietet, die Nutzerin oder den
    Nutzer in die sichere Bedienung des UV-Bestrah-
    lungsgerätes einschließlich der Notabschaltung ein-
    zuweisen,


    3. das Fachpersonal anbietet, eine auf die Person
    abgestimmte Hauttypbestimmung nach Anlage 1
    vorzunehmen,


    4. das Fachpersonal anbietet, einen auf die Person
    abgestimmten Dosierungsplan nach Anlage 5 zu
    erstellen."



    Bei Gröning
    http://www.solarienverordnung.de/beratungsgespraech/
    ist zu lesen:


    "Durchführung und Dokumentation des Beratungsgespräches.......


    4. Das Fachpersonal …. erstellt im Beratungsgespräch eine Hauttypenanalyse und einen Dosierungsplan. ……Nach dem Beratungsgespräch ist eine sog. Testbesonnung (ca. 5:30 min) durchzuführen......


    ...Das Beratungsgespräch ist dem Kunden vor der Erstbenutzung eines Solariums anzubieten....


    ......Für eine Einmalbestrahlung im Wert von ca. 5 EUR rechnet sich ein Beratungsgespräch nicht, oder nur dann, wenn für das Beratungsgespräch ein zusätzliches Entgelt berechnet wird.....


    Um die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber in ausreichendem Maße zu berücksichtigen ist es ratsam, das Beratungsgespräch mit einem Verkaufsgespräch zu kombinieren…..Entsprechend der UV-Schutz-Verordnung sind mindestens folgende Produkte im Verkaufsgespräch anzubieten und zu verkaufen:
    • UV-Schutzbrille (Pflicht)
    • Bestrahlungsserie
    • Pflegeprodukte...."


    Dazu gehört die Grafik im Anhang



    ANDERERSEITS:


    "1. mindestens eine als Fachpersonal .. qualifi-
    zierte Person (Fachpersonal) während der Betriebs-
    zeiten der UV-Bestrahlungsgeräte für den Kontakt
    mit den Nutzerinnen oder den Nutzern .. anwesend ist,.....


    5. Hinweise zur Anwendung des Dosierungsplans.....


    Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen......


    Bei Auftreten eines UV-Erythems oder anderer anormaler Hautreaktionen: sofortiger Abbruch der Bestrah-
    lungsserie und ärztliche Abklärung....


    Bestrahlungsserie – Maximalwert der erythemwirksamen Bestrahlung bei Unterbrechung einer Bestrah-
    lungsserie,......

    Eine Bestrahlungsserie umfasst bis zu 10 Bestrahlungen. Sie ist beendet nach 10 Bestrahlungen oder bei
    einer Unterbrechung zwischen zwei Bestrahlungen von mehr als vier Wochen. Die erste Bestrahlung nach
    einer Beendigung darf eine maximale erythemwirksame Bestrahlung von 100 Jm -2 nicht überschreiten.....


    Bei Unterbrechung einer Bestrahlungsserie von mehr als einer und bis zu vier Wochen: Wiederaufnahme der
    Bestrahlungsserie mit um eine Stufe reduzierter erythemwirksamer Bestrahlung....


    Vorgaben zum Erstellen des Dosierungsplans und zu Bestrahlungspausen....


    Maximal eine UV-Bestrahlung pro Tag (Sonne oder UV-Bestrahlungsgerät)....."



    MEINE ANWERKUNGEN:


    Welchen Sinn haben diese an die "Sonnenstudiofachkraft" gerichteten Forderungen ?
    Sollen sie bezwecken, dass Grönings Schulungsgeschäft brummt ?
    (Oder der Handel mit Zertifikaten möglich ist ?


    Oder soll dadurch etwa die Einhaltung des NiSG (nur berechtigte Nutzer) erreicht werden
    und der Kunde bei der UV-Anwendung durch Beratung begleitet werden ?


    Wenn letzteres beabsichtigt ist, dann müsste das Fachpersonal kontrollieren,
    ob eine beabsichtigte Solarien-Nutzung Teil einer Serie ist,
    und wie vereinbart, nur von dem Käufer der Serie genutzt wird.

    Schließlich muss das Fachpersonal auch die Schutzbrille bei jeder Nutzung anbieten
    und nicht nur beim Beratungsgespräch für Neukunden, wie Gröning scheibt.
    Die Schutzbrille aushändigen und ein Solarium zur Nutzung frei schalten, darf das Fachpersonal nur,
    wenn es sich vergewissert hat, ob dass der Kunde beraten wurde .
    Das kann es nur mit der eigenen Dokumentation.
    Der Dosierungsplan ist eine Vereinbarung und ein Beleg für die Geschäftsbeziehung
    zwischen dem Betrieb und dem Kunden
    und somit auch die Basis für die aktuelle Beratung des Kunden bei der Anwendung des Dosierungsplans.
    Zum Beispiel:
    Sollte es zu einer groben Abweichung vom Dosierungsplan kommen,
    muss die qualifizierte Fachkraft diesen ändern oder sogar die angefangene Serie abbrechen.
    Selbstverständlich ist das zu dokumentieren.


    Grönings UVSV-Erledigung durch ein einmaliges Neukunden-Beratungsgespräch
    zielt offensichtlich darauf ab, den Solarienbetreiber bzw. sein Personal
    von der Verantwortung zu entbinden, den Kunden auch bei der Durchführung der Bestrahlungsserie
    im Sinne der Verordnung zu beraten.


    Mit der Erfindung des "Beratungsprotokolls" bezweckt Gröning die Übertragung der UVSV-Pflichten
    auf den Kunden,( welcher es zu unterschreiben hat).
    Mit diesem Dokument soll der Eindruck erweckt werden, dass es Aufgabe des Kunden sei,
    Regelungen der UV-Schutzverordnung zu befolgen.

    Zugleich wird damit dem Solarienbetreiber die rechtliche Illusion verschafft ,
    weiterhin Bräunungsautomaten betreiben zu können, die

    1. der Kunde nach eigenem Ermessen bedienen kann, weil


    2. die Selbstkontrolle des Kunden Zweck des Beratungsgesprächs sei.
    .

  • Norbert


    Die verordnete Pflicht zur Warnung vor den Risiken der UV-Strahlung
    wird bisher von der Branche als geschäftsschädigende Fessel empfunden.

    Man kann in dieser Pflicht auch die Chance eines geschäftlichen Nutzens durch fachliche Kompetenz sehen,
    aus dem Nachteil des UV-Risikos den Vorteil des kontrollierten UV-Nutzens machen zu können.
    Damit ist die fachliche Beratung in der UV-Anwendung bei jedem Kundenkontakt der Schlüssel zum Erfolg.


    Die Verunsicherung durch die Hautkrebs-Angst-Profiteure kann so für das eigene geschäftliche
    Interesse nutzbar gemacht werden.
    Ein Umdenken ist dafür erforderlich.
    Weg von dem Mantra der zwei (zu kurz greifenden) Argumente, mit denen versucht wird,
    die vermutete Geschäftsschädigung durch die Risikobelehrung zu neutralisieren:


    1. Das 0.3-Solarium ist harmlos wie die Natursonne“.
    2. Der VitaminD-Nutzen macht die Bräunung zur Gesundheitsvorsorge.

    Als Mantra verkommen diese ( teils richtigen) Behauptungen zu Werbebotschaften.
    Das Mantra ist eine Beschwörungsformel aller in der Branche,
    die um den Absatz ihrer Solarien fürchten (JK-Holick-Solarium, KBL-VitaminD-Kampagne…)


    Wer den Kunden bei jeder Besonnung der Serie berät,
    gewinnt bei in dem Bewusstsein des Kunden die Kompetenz,
    die Angst vor Hautkrebs und Hautalterung AUFZUHEBEN.


    Das ist mit dem Werbe-Mantra nicht zu erreichen, im Gegenteil, es ist geeignet die Zweifel zu fördern.


    Vertrauen muss durch UV-Beratung bei jeder Besonnung gewonnen werden.


    Vertrauen in die Kompetenz des Beraters macht sich in € bezahlt.


    Das kollidiert mit dem Interesse der Solarienmarken, ihr Produkt so kompetent erscheinen zu lassen,
    dass der Kunde allein der schönen Technik vertrauen kann und deshalb in € bezahlt.


    Diese Sichtweise der Hersteller auf die UV-Anwendung ist leider auch die der „Zwischenwirte“ ,
    der Studiotreiber / Sonnenstudiofachkräfte und ihrer Kunden als Betroffene.


    Der mehrdeutige Werbespruch eines gescheiterten Solarienfranchisers bringt diese Denkweise der Branche auf den Punkt:
    Das Geld liegt auf der Bank
    Übrigens:
    Das hat damals schon nicht gestimmt und heute erst recht nicht mehr.


    Wer behauptet, dass dagegen das Geld aus dem Kopf der Sonnenstudiofachkraft kommt,
    muss den Beweis erbringen, wie das funktioniert.


    Wer mit Schulungen dieser Sonnenstudiofachkräfte
    Geld verdienen will, ist auf diesen Beweis noch mehr angewiesen.
    Kein Studiobetreiber kann sich heute mehr den Luxus erlauben,
    sein Personal zur Hebung des Selbstbewußtseins zum SunCollege etc. zu schicken.


    Die permanente UV-Beratung ist der Anker der Kompetenzentwicklung.
    Erforderlich dafür ist die permanente Dokumentation.
    Nur digital in Verknüpfung mit der Steuerung der Solarien-Anlage ist sie praktikabel.
    WinSolar leistet einiges dafür, ist aber noch ausbaufähig für weitere Lichtanwendungen.
    WinSolar ist meines Wissens aber auch die einzige Software,
    die die Dosierungskontrolle in die Anlagensteuerung integriert hat.


    Wer praxisbezogen in der permanenten UV-Beratung ausbilden will,
    ist daher auf WinSolar angewiesen.
    Nachtrag: In der neuen Beckmann-PC-Steuerung (ab 2013) kann man eine Dosierungskontrolle basierend auf einem einstellbaren Erythemwert aktivieren. Möglicherweise bieten inzwischen auchweitere Steuerungen diese Funktionen. Das wäre eine erfreuliche Entwicklung.

    Welchen Ansatz bei der Ausbildung hast Du, Norbert ?
    Hast Du eine Alternative für die Studiopraxis ?
    Was soll Deine Ausbildung in der Praxis bewirken ?
    Hoffentlich Besseres als Grönings "Beratungsgespräch" ,
    das die Nutzung von Automanten durch den Kunden ermöglicht.

  • Tak
    mit vielen deiner Ausführungen hast du sicherlich recht! Es wäre unnötig dies hier im einzelnen durch zu diskutieren. Allerdings wissen wir aus dem Verkauf in anderen Dienstleistungsbereichen, dass es für Kunden bestimmte Selbstverständlichkeiten gibt. Zu diesen Selbstverständlichkeit zählen Hygiene Einhaltung von Gesetzgebung, Beratungsqualität und ähnliches.
    Es macht deswegen wenig Sinn, darauf zu reflektieren eine neue Akademie ins Leben zu rufen, die unter den Vorgaben eines Akkreditierungsinstitutes, das vielleicht aus gezieltem Interesse ferngesteuert wird, Studio Mitarbeiter zu Drangsalieren, aber nicht auszubilden. Die von den derzeit geübten Gepflogenheiten der Ausbildung-Institute sind durch die dakks erzwungen. Die Qualität ist so schlecht wie Vorgaben. Maßgeblich wurden diese Vorgaben von Herrn Greinert beeinflusst, der sich derzeit daran macht auf nationaler und internationaler Ebene eine neue Offensive gegen die Branche in die Wege zu leiten. In den nächsten Tagen wird es dazu mehr zu hören geben.
    Wenn es nicht gelingt Schulungsangebote zu unterbreiten die zum einen Nutzen finden Studiobetreiber erbringen, zum anderen einen direkten Nutzen für die Mitarbeiter, dann findet sich nach einer Schulung kein Gewinner und somit finden sich keine Teilnehmer. Damit findet sich auch eine wirtschaftliche Perspektive.
    Solange es für Studiobetreiber nicht selbstverständlich ist die Gesetzgebung korrekt umzusetzen, werden sie keinesfalls ihre Mitarbeiter anweisen dies zu tun. Die Kontrollen damals in der freiwilligen Zertifizierung haben gezeigt, dass viele Vorgänge für den Freizeit Mitarbeiter einfach zu kompliziert oder zu umständlich sind. Ob dies durch eine wie auch immer geartete technische Lösung zu beheben ist kann ich nicht beurteilen und werde mich auch nicht vor einen Werbekarren spannen lassen.
    Wenn in dieser Branche überhaupt eine Akademie eine Chance haben soll muss sie vor allen Dingen dem Unternehmer nutzt. Hierzu würde ich gegebenenfalls Ausführungen machen wenn ich mich mit einer Akademie in dieser Branche tummeln wollte. Dies plane ich im Augenblick nicht.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch mal richtig stellen, dass mir weder die AfB noch die SGB jemals gehört haben, sondern dass ich hier nur Honorarkraft war, die die ihr erteilten Aufträge abgearbeitet hat. Als Vorsitzender des PhotoVerbandes habe ich natürlich einen der Inhaber der AfB vertreten. Die SGB war eine GmbH in die zahlreiche Unternehmen dieser Branche eingezahlt haben.


  • demokratische Gesetzgebungsregelungen steuern das Verhalten der Gesellschaft insgesamt untereinander. Moderne medizinische Erkenntnisse führen wie immer, so auch in unserem Fall zu empfohlenen Verhaltensregeln, die gerade im gewerblichen Bereich zur künstlichen UV-Bestrahlung zwingend einzuhalten sind. Das sind Präventionen um einen Schaden von Nutzern abzuwenden.


    Wenn die medizinischen Erkenntnisse so drückend sind, dass hierzu eine Verordnung notwendig ist, dann ist das keine Bevormundung wie es oft in der Branche das so empfunden wird, sondern ist eine erkannte Notwendigkeit zur Professionalisierung im Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung.


    Wie schon oft so dargestellt, ist die UV-Schutzverordnung im Grunde eine „Beschreibung zum Gewollten“ für einen sehr guten professionellen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung, dass zudem zwingend Fachpersonal einfordert. Wenn nun die Forderungen zum Gewollten umgesetzt und eingehalten werden, das Fachpersonal ausgebildet wurde, sich der Betrieb dementsprechend technisch ausgerichtet hat, dann entstehen Solarien-Fachbetriebe.


    Diese Notwendigkeiten müssen erkannt werden, um das alles überhaupt auch zu realisieren. Das zudem Investitionen erfordert. Wenn nicht, dann wird ein Automaten-Betrieb, der weiterhin SB-Kunden die unkontrollierte UV-Anwendung ermöglicht, als potentielle Gefahr, als Laie mit sehr wenig Intelligenz angesehen und genauso auch behandelt. Selbst dann, wenn ohne Hirn immer ohne Kenntnis zum Nutzer, ohne Kenntnisse zum Verlauf, mit fehlenden Übersichten, Personal einfach für den Nutzer Solarien einschalten. Das ist dann eine potentielle Gefahr für die Bevölkerung, so die Antworten der Branchengegner.


    Seit dem 1.1.2012 gibt es die UV-Schutzverordnung. Im Grunde Zeit genug, damit sich alle Betriebe dementsprechend umstellen. Weil es nicht so erkennbar ist, aktiviere das alle Branchengegner.


    Damit nun die Professionalisierung der Betriebe vorangetrieben werden kann, muss die Branche, wenn diese noch eine Existenzberechtigung haben will, selber hochgradige Schulungen anbieten. Das Wissen zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung muss angehoben werden, damit ein verantwortungsvoller Umgang zur künstlichen UV-Bestrahlung sichergestellt werden kann.


    So werden in nächster Zeit hierzu, Aktivitäten einsetzen müssen… Das Niveau muss angehoben werden…Notwendigkeiten müssen erkannt werden…

  • Parallel zu den Bemühungen das Niveau anzuheben und den Beruf oder den Arbeitsplatz zu Professionalisierung muss es uns auch gelingen, die Meinungshoheit in unserem Bereich wieder zurück zu bekommen.
    Es kann nicht angehen, das die Betreiber von Saunaanlagen, von Fitnessstudios und Dermatologen besser für unsere Branche wissen, als wir was, getan werden muss.
    Wer aber auf Augenhöhe diskutieren und mitbestimmen will, der muss auch dafür sorgen, dass er ein Ansprechpartner ist, der weiß worüber man redet.
    Wer mitbestimmen will, der muss die Konsequenzen seines Tuns und Handelns auch einschätzen bzw. abschätzen können.
    Wenn man sieht, wie in anderen Berufen Fortbildung über Punktesystem erzwungen wird, auch wenn sie vielleicht nur mangelhaft kontrolliert wird, der weiß was dort zu tun ist.
    Auch die stumpfsinnige Ausrichtung auf die selbstverständliche Umsetzung der UVSV sollten wir längst hinter uns haben (obwohl wir es nicht haben, wie man in diesem Forum in den Diskussionen immer wieder sieht). Das Selbstverständliche muss endlich als Selbstverständliches umgesetzt werden.
    Weite Felder warten in der Gesetzgebung darauf von uns angefasst zu werden und eine professionelle Umsetzung zu garantieren. Keiner außer dem Bundesamt für Strahlenschutz erwartet eine perfekte Umsetzung. Dies kann man sehr gut in den Zertifizierungsprozessen in Krankenhäusern oder bei privaten Pflegediensten oder ähnlichen Organisationen erkennen. Auch dort wird eine 100-prozentige Umsetzung des Gewollten gewünscht, aber nicht als unabdingbare Bedingung gefordert.
    Aber bevor wir über die Kür sprechen können, müssen wir erst mal die Pflicht erfüllen!


  • auch die Brachen- Vertreter selber, hätten bis heute keine erkenn- und sichtbaren Anstrengungen unternommen, um die Solarienbetriebe dementsprechend vorzubereiten und zu informieren. Hierzu erkennen und sagen das auch so alle Branchegegner, alle Mediziner und die öffentliche Presse mit sehr vielen negativen Berichten und Videos.


    Die Ursachen sind vielfältig und alle Ursachen wären unbewältigt. Siehe so berichtet auch in dieses Fach-Forum. Ein Verstehen können vom Gewollten der UVSV- Forderungen, sind nicht vorhanden. Das erkennen von Notwendigkeiten einer Umsetzung sind nicht vorhanden. Die UVSV wird als „könnte vielleicht“ angesehen und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. So die landläufigen Einstellungen in der Branche und vieler Betriebe. Hierzu hautsächlich beigetragen hat der Sauna-Bund e.V. mit dem Heidschnucken Gröning. Das bedeutet, dass viele Betriebe kaum zum Notwendigsten gerüstet sind. Haben sich nicht erkennbar zum Gewollten der UVSV ausgerichtet, wie nahezu alle Mediziner und alle Verantwortliche das so erkennen und auch so ankreiden.


    Durch diese Erkenntnisse, wurden die Präventionen zur Bevölkerung durch Aufklärungen sehr verstärkt. Das Resultat hierzu, wird von vielen Solarienbetrieben direkt beklagt, das sehr viele aufgeklärte Kunden, einer künstlichen VU-Bestrahlung einfach fernbleiben. Das Bildungs- Niveau der Kunden, die noch Solarienbetriebe aufsuchen würden, sei im unteren Bereich angesiedelt. Intelligente Kunden meiden Solarienbetriebe zusehends. Hauptsächlich daran schuld, ist auch das unzureichende Niveau am Empfangstresen der Solarienbetriebe selber. Man könne keine Verantwortungen zur UV- Bestrahlungen in den Betrieben erkennen.


    Am besten beschreibt diesem Niveaulose, der 8.2014 Pressebericht DIE WELT „wer ist so irre und geht im Sommer ins Solarium“ Berichtet gerade eben aus Berlin (Gesetzgeber) zu Berliner Solarienbetriebe:
    http://www.welt.de/vermischtes…-Sommer-ins-Solarium.html


    Wie zu erfahren war, soll die Überschrift aus Klinikum Buxtehude stammen? (Der Gedanke hierzu ist schon erschreckend)


    Hinzu kommen noch die Solarienhersteller selber. Es wird verbotenes direkt von den Verantwortlichen bemängelt, dass viele Solarien über Topologie- und erythemwirksame Bestrahlungsstärken Umschaltungen verfügen, wo direkt ohne Kontrolle durch Personal und der Nutzer immer ohne Verständnis hierzu, alles selber umschalten kann. Zudem wären die möglichen Nutzer-Umschaltungen nicht im Betriebsbüchen zur Erythemwirksamkeit eingetragen. Es wird zudem bemängelt, das immer mit 0,3 W/m² Turbo Anschlag geworben und ausgeliefert wird. Man hätte hierzu die Hersteller informiert. Änderungen sein nicht erkennbar. Man hält das für sehr verantwortungslos und steht so angewendet, immer konterproduktiv zu einem möglichen Beratungsgespräch der Nutzer selber.


    Somit sind Verhandlungen mit medizinischen und auch gesetzlichen Vertreter auf nationalen und europäischen Ebenen in Gremien fast unmöglich, weil im eigenen Mutterland der Solarien noch nicht mal erkennbar Verantwortungen zur künstlichen UV- Bestrahlung übernommen werden. Verantwortliche sagen ganz offen, das Verhandlungsperspektiven zu was auch immer, erst mal so nicht erkennbar und gegeben sind.


    So gesehen ist das bitter, denn alles kostet wie immer sehr viel Geld und sehr viele Bemühungen. Wenn nun Bemühungen der Branchen einen Erfolg haben sollten, muss erst mal zu Verständnissen und Handlungen im eigenen Land zur künstlichen UV-Bestrahlung „aufgeräumt“ werden. Das Gewollte zu einer Verordnung umgesetzt werden. Erst dann sind überhaupt erst wieder Perspektiven zu möglichen weiteren Verhandlungen gegeben. Ansonsten ist man nur ein Statist.


    Zum Schluss sei noch die eigene sehr dümmliche Branchen –Internetseite von einem Händler erwähnt:
    http://www.darumbrauchenwirsonne.de/sonnenstudio-guide/ Sonnenstudio-Guide „Die Ratgeber rundum das Solarium“ genannt, die auch zudem noch mit BfB –Facebook verlinkt ist. Diese Seite beschreibt niveaulos Verantwortungslosigkeit zur künstlichen UV- Bestrahlung in höchster Form:


    Beispiel: nur mal ein Zitat daraus zu Solarien: „Wenn die Lampen zu heiß oder zu kalt werden, kann es zu einem Leistungsabfall kommen. Daher werden Solarien sehr exakt vermessen, damit dies nicht passiert.“ Dämlicher geht es nicht mehr. Solarien werden ausschließlich zur Einhaltung der Erythemwirksamkeit vermessen. Man findet auf der Seite sehr viele dumme Äußerungen zur UV-Bestrahlung...


    Wenn also die Branche noch eine Perspektive finden will und ernstgenommen werden soll, muss „aufgeräumt“ werden. Nach vier Jahren UVSV sind all die Dinge für Verantwortliche und medizinischen Vertreter, sehr unverständlich und alles wird als unverantwortlich eingestuft. Darum bezeichnen die Mediziner die Solarien auch als Särge!



  • gibt es die EMS überhaupt noch? Ist erstmals so nicht mehr erkennbar. Du wolltest doch nicht etwa Birnen mit Äpfeln vergleichen und gegenüberstellen wollen? Das so aufzuführen, erlaubt aber einen Vergleich, wie dieser vor zwei Jahren erstellt wurde. Hier im Auszug:


    Was hat das EMS- System denn mit der UVSV § 3, § 4 mit Anlage 5 und weiteren Anlagen zutun? Erkennbar und nachweisbar kaum was verwertbares. Zudem was hat die angesprochene „Studioverwaltung“ überhaupt mit einer seriösen Verwaltung zutun? Erkennbar nichts. Es fehlen wesentliche Strukturen hierzu. Wozu braucht man im Studio Tarife wie in der EMS- Beschreibung benannt? Diese gibt es zwar bei der Deutschen Bundesbahn, aber nicht in einem professionellen EDV Computersystem wie es DIGCOM für Solarien-Fachbetriebe anbietet. Dort gibt es automatisch- kaufmännisch korrekt berechnete und verwaltete Preisstrukturen. Hier wird zudem mit einer professionellen Datenbank gearbeitet, wobei die heterogenen, logischen Verknüpfungen die Verwaltung vom ganzen Betrieb direkt erkennbar wiederspiegeln. Die EMS arbeitet hingegen mit Tabellen, somit fehlten alle logischen Strukturen mit Verknüpfungen zu einer seriösen EDV- Datenbankstruktur zur Verwaltung.


    Es reicht bei weitem nicht aus, den Hauttyp wie in EMS aufgeführt, „abzuschätzen“, wenn dieser zudem jederzeit per Klick geändert werden kann. Es reicht bei weitem nicht aus, wenn die „Bestrahlungsstärke der Sonnenbank“ als Zahl zu hinterlegen, wenn überhaupt nicht damit gearbeitet wird. Behauptet wird zwar: „…wird bei jeder Besonnung die maximale Bestrahlungsdauer automatisch berechnet…“ Hierzu wird der Unsinn nun sehr deutlich… Wozu braucht man immer die maximale Bestrahlungsdauer und eine dämliche Meldung wenn diese überschritten werden soll? Mit einem fachlichem Handeln zur Dosierung in der UV-Serie, hat das nichts zutun. Was soll das überhaupt? Wozu bracht man automatische wöchentliche, monatliche, jährliche Bestrahlungspausen- Hinweise? So ein Unsinn ist in der UVSV nicht zu finden? Was soll das überhaupt bezwecken? Die UVSV besagt und beschreibt, von einzuhaltenden Bestrahlungsabständen in der Serie und das nach einer Serie eine Bestrahlungspause einzuhalten ist. Erkennbar hat man zur EMS das Gewollte zur UVSV nicht erkannt und nicht verstanden. Hat den Sinn zur Rolle der Dosierung im Zusammenhang zur Erythemwirksamkeit nicht verstanden. Es fehlt zudem das Beratungsprotokoll durch Einverständnis- Erklärungen.


    Die UVSV verlangt immer einen Dosierungsplan, Dosierungsstufen je Hauttyp zu einer Serie. Ausgerechnet werden müssen die individuellen Bestrahlungszeiten zur jeweils anstehenden Dosierung wie im Dosierungsplan es hinterlegt wurde. Bei Kundenwunsch zur Bestrahlungszeit muss zudem zur Dosierung rückgerechnet werden, damit das Personal überhaupt erkennen und hierzu entscheiden kann. Das ist alles ist in der EMS überhaupt erst gar nicht vorhanden. Das ist aber mit einer der wichtigsten Kerne zur UVSVüberhaupt. Für ein Fachpersonal unabdingbar.


    Unter „Bestrahlungsstärke der Sonnenbank“ wie zur EMS genannt, ist vermutlich die Erythemwirksamkeit gemeint. Außerdem, wo ist denn dort erkennbar eine „Besonnungshistorie“ zu jedem einzelnen Kunden in der EMS tatsächlich vorhanden? Zu erkennen ist hierzu nichts, was so aber benannt, doch in einer Liste vorhanden sein sollte? Zur EMS erkennbar, mit einer Dosierung in J/m² wird nie wirklich gearbeitet und der so wichtige dynamische Dosierungsplan existiert in der EMS schlicht nicht, wird auch nicht angewendet. Ist aber zur UVSV ein MUSS und ein Nachweis hierzu muss erbracht werden und eine halbes Jahr nach dem letzten Eintrag aufgehoben werden…


    Als Facit zur EMS kann festgestellt werden, dass zwar ein Hauttyp erstellt werden kann und eine „Bestrahlungsstärke der Sonnenbank“ notiert wird, aber nicht fachlich verwendet werden. Das ist im Ergebnis mit nur 5% zur UVSV sehr mangelhaft und zur Umsetzung der UVSV kaum wirklich zu gebrauchen. Zum Vergleich soll das genügen, obwohl die Vergleichsliste viel länger ist und vielmehr enthält. Somit von einer Pflicht und Kür, kann hierzu kaum ernsthaft die Rede sein…



  • funktiontioniert im PDF-Anhang nicht.
    Vielleicht aber hier:
    http://www.beckmann-gmbh.de/fi…un4_deutsch.pdf&type=down


    Alle Solarien-Steuerungen sollten dazu genutzt werden,
    die Dosierung jeder Bestrahlung zu dokumentieren, um die Nutzer bei der Durchführung der Bestrahlungsserie begleitend zu beraten.
    Vorraussetzung dafür ist die Erfassung der tatsächlichen Bestrahlungsstärke mit einem geeigneten Gerät.


    sunshower
    Kannst Du Dich genauer zu dem Kommentar von Elektra äußern ?
    Wenn z.B. bei Sunpoint die Beckmannsteuerung mit der aktuellen Software benutzt würde,
    und diese Software halten würde, was sie verspricht,
    böte sie die Möglichkeit, ausgehend vom Kundenwunsch nach kosmetischer Bräunung das Geschäftsprofil in Richtung "Hautpflege mit Licht" zu ändern.

  • Der Link funktioniert bestens zur Version 4.1 zum Handbuchdatum 2013, das was dort beschrieben wird,bezieht sich auch auf den eindeutigen Kommentar hierzu…


    Tak;


    die tatsächliche Erythemwirksamkeit der Solarien laut UVSV zu erfassen, ist im Grunde die Aufgabe der Hersteller selber… Das Ergebnis sollte im Betriebsbuch in Bezug zur Doku vom Hersteller stehen. Leider ist nicht immer die Erythemwirksamkeit zur Wirklichkeit identisch. Zumal Topologie Umschaltungen am Gerät selber, sind hierzu nicht dokumentiert und aufgeführt. Die tatsächliche Erythemwirksamkeit ist unbekannt. Laut Hersteller soll man einfach immer von 0,3 ausgehen?


    Deshalb ist Deine Forderung zum Messen der Erythemwirksamkeit von großer Bedeutung. Das zu realisieren, ist aber nur gutinformierte Betreiber vorbehalten, die sich auch das richtige Equipment hierzu angeschafft haben.


    Rechtlich zur UVSV gesehen, kann sich der normale Betreiber nur auf die dokumentierten Angaben vom Hersteller verlassen. Aber die Messtechnik hierzu, ist ein andres Kapitel… vom Profi zum Profi…


  • im Grunde werden hier die Aussagen vom Heidschnucken Gröning verwirklicht… Kunde entscheidet, was der Kunde macht kann nicht kontrolliert werden… dass zudem alles in der Packung Flatrate angeboten. Das Ziel möglichst viele Flatrate - Mogelpackungen zu verkaufen. Somit ein tatsächliches negative Spiegelbild zur Branche, denn angebliche UVSV Schlagwörter werden verwendet, aber nie in der Praxis umgesetzt.


    Der Kern zur UVSV, zum verantwortungsvollen Umgang mit UV-Bestrahlung, die Anwendung der Dosierungsstufen in J/m², zu einer persönlichen zum Hauttyp abgestimmten Serie in Bezug Erythemwirksamkeit, fehlt komplett. UVSV §3, § 4, Mit Anlage 5 und weiteren Anlagen, wird nicht berücksichtigt ist nicht vorhanden, wird auch gar nicht bereitgestellt... Anlage 5.5: Die Einhaltung der Abfolge zum persönlich festgelegten UVSV Dosierungsplan wird nie berücksichtigt, wird so nie erstellt und ist schlicht nicht vorhanden. Der Sinn und die Notwendigkeit hierzu, wird erkennbar gar nicht verstanden.


    Hier werden mehr oder weniger die Heidschnucken Gröning Verblendungen ausgelebt, weil das zum Clubgehabe besser zum Verkauf mit teilweise "Personal-Tablett-Auftritt" zum Kunden hin passt. Zum verantwortungsvollen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung gesehen, einfach nur noch lächerlich und bemitleidenswert. So sehen es jedenfalls die Verantwortlichen und alle Mediziner. Die gewollten Präventionen durch die UVSV / NiSG durch das Gewollte hierzu, sind dort erkennbar nicht vorhanden, werden nicht angewendet. Das alles nach vier Jahre UVSV!


    Es wird der eigentliche „Geräte-Kult“ zu neusten Solarien, mit 0,3 optimierter Bestrahlungsstärke im Anschlag zur subtropischen UV-Bestrahlung, mit Topologie-Umschaltungen durch Nutzer, mit meist immer 20 bis 30 Minuten Turbobräunungs - Anschlag, wird zelebriert, ausgelebt und gehuldigt. Die Bräunungsbeschleuniger-Produkte werden gleich mit verkauft. Alles hierzu, so auch immer zur unbestrahlte Haut verkauft. Einfach verantwortungslos. Kunde hat ja mit Club alles bezahlt und entscheidet somit immer selber zu seiner Bestrahlungszeit und schmiert sich den Beschleuniger auf die Haut. Das bei so einem Gehabe, die Alarmglocken bei allen Mediziner und Verantwortlichen schrill läuten, ist einem Normaldenkenden bewusst.


    Unter Dosierung versteht man zudem die Power vom Solarium mit anschließenden und auch depperten „Hautsensor- Berechnung“ sowie Vitamin D –Gehabe und das Gesülze hierzu. Hierzu wird im Ansatz schon direkt erkennbar, zur eigentlichen MED in J/m² in Dosierungsstufen zur Serie so ausgedrückt und benannt, wird niemals hierzu was verstanden und somit nicht angewendet. In der Summe nur noch lächerlich und blamabel zu allem zugleich.


    Die heuchlerischen Versprechungen mit „automatischen Dosierung und Hauttyp“ sind Schlagwörter, die im Gerede verblendend angewendet werden, aber in der Praxis im Sinne der UVSV nie berücksichtigt und angewendet werden. Gerade hierauf bezieht sich die Studie der Deutschen Krebshilfe, weil vermutlich erkennbar die Hautkrebserkrankungen auf Club-Gehabe zurückzuführen sind.




    Alles geht fachlich- professionell vielbesser: die WinSolar STREAM EDV Computer- Steuerungen, waren und sind schon immer Trendsetter zum verantwortungsvollen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung. Das sind immer professionelle EDV- Computer- Steuerungssysteme, die das Gewollte zur UVSV zum NiSG, tatsächlich nachweisbar 1:1 elektronisch umsetzen, ohne einzuschränken. Dadurch wird automatisch das Gewollte zur UVSV erkannt, verstanden,fachlich perfekt umgesetzt ohne jemals den Inhaber oder das Fachpersonal zu beeinträchtigen, oder zu überfordern. Zudem werden professionelle kaufmännische Funktionen bereitgestellt, von Behörden anerkennt, aber dennoch der Inhaber auf sein Journal direkten Einfluss hat. Das sind eben Profi-Systeme die den Alltag vereinfachen und den gesamten Betrieb als Solarium-Fachbetrieb ausweisen.




  • ich habe hierzu mal ein bisschen was zusammengestellt, weil Lichtanwendungen zunehmend in Solarienbetrieben Anwendungen finden… Lichtanwendungen unterliegen keiner Dosierung wie im Sinne der unmittelbar wirkenden UV-Bestrahlung.


    Deshalb werden In WinSolar STREAM EDV- Systeme, zu eigentlichen „Lichtanwendungen“ folgerichtig als Kategorie „UV- Free“ deklariert, dementsprechend angesteuert, die einer Einwirkzeitspanne von X- Minuten unterliegen. Wobei Lichtanwendungen eher vom Auge aufgenommen werden. Aber „Lichttherapiegeräte“ für die Haut werden auch zur Behandlung von Akne, Schuppenflechte, Neurodermitis, Vitiligo (Weißfleckenkrankheit) und Akne eingesetzt, die als Strahlungs- Geräte im freien Handel in unterschiedlicher Form, angeboten werden.


    Somit festzustellen ist, bei Lichtanwendung werden nicht z.B. Dosierungen als Dosis in J/m² wie bei UV-Bestrahlungen angegeben, sondern die Lichtquelle wird richtig in LUX zur Lichthelligkeit benannt.


    Zum Beispiel bei Winterdepressions- Behandlungen, werden sehr helle Leuchten zwischen 2.500 und 10.000 Lux stark eingesetzt. (Sonnenlicht-Helligkeit) Also deutlich heller, als eine normale Zimmerbeleuchtung, die nur 300 bis 500 Lux betragen. Ein Arzt spricht dann von einer Dosis mit 10.000 LUX, wobei eine Einwirkdauer von 30 Minuten ausreichend sein soll. Das ist dann eine Psychotherapie, die direkt von Empfindungen abhängig ist.


    Zu beachten wäre: eine medizinische Lichttherapie sollten nur Ärzten vorgehalten sein und wäre nicht für Solarienbetriebe in diesem Sinne so erlaubt, weil Psychiatrie- Ausbildungen fehlten würden? Aber ein Solarienbetreiber kann sich doch hierzu dementsprechend weiterbilden? Was soll das Studio hierzu falschmachen können?


    Weitere zusammengestellte Informationen zu Lichtanwendungen:


    ein Link der Winterdepressions- Behandlungen näher verdeutlicht:
    http://www.apotheken-umschau.d…therapie-bei-Depressionen


    Dann noch Heilende ultraviolette Strahlen http://www.stern.de/gesundheit…tte-strahlen-3358400.html


    oder auch ein Artikel hierzu, für Ottonormalverbraucher mit angeboten Lichtquellen zur „Lichttherapie-Pro“ für die Haut


    „Lichttherapiegeräte“ für die Haut werden zur Behandlung von Akne, Schuppenflechte, Neurodermitis, Vitiligo (Weißfleckenkrankheit) und Akne eingesetzt. Weitere Anwendungen sind: Minderung anderer Hautentzündungen, Steigerung der Abwehrkräfte der Haut gegen atmosphärische und mechanische Einwirkungen, Faltenreduktion im Gesicht bei Hautalterung.


    Blaulicht tötet das Propionibacterium acnes (die Akne-Bakterien) ab und bekämpft die Akne an ihrer Wurzel. Blau und Rotlicht behandelt Akne in einer sehr milden und gemäßigten Art und Weise: "Die Therapie mit Blau-Rot-Licht wird als effektivste und sicherste Methode der Behandlung von Akne ohne Nebenwirkungen angesehen.“ [British Journal of Dermatology]!
    Das blaue Licht mit einer Wellenlänge von 400 bis 450 nm regt die Sauerstoffbildung in den verstopften Hautporen an, reinigt und bekämpft die Bakterienbildung. Die Ursache der Entzündung in der Hautpore wird durch die antibakterielle Wirkung des blauen Lichtes ausgeschaltet. Das für die Entstehung der Akne verantwortliche Propioni Bakterium stirbt dadurch ab.
    Das rote Licht mit einer Wellenlänge zwischen 580 und 659 nm sorgt für die Wundheilung sowie Entspannung des Gewebes und fördert die Durchblutung. Entzündungen können schneller abklingen und die Haut kann sich regenerieren.


    Schuppenflechte, Neurodermitis und Vitiligo können mit UV-Licht erfolgreich behandelt werden. Hierzu wird UV-A Licht (320 - 380 nm) und UV-B Licht (280 - 320 nm) eingesetzt. Breitspektrum - Strahler erzeugen ein UV Licht, das möglichst nahe an den Charakter des Sonnenlichtes angeglichen sein sollte. Schmalspektrum - Strahler mit 311 nm Wellenlänge lassen sich besonders wirksam bei dem o. g. Hauterkrankungen einsetzen.


    Rotes und blaues Licht ist wissenschaftlich nachgewiesen die beste Kombination zur Anwendung bei Akne vulgaris und kann die Durchblutung/Heilung unterstützen.
    Blaues und gelbes Licht ist gegen Entzündungen und Anschwellen des Gewebes.
    Rotes und gelbes Licht kann die Zirkulation von Blut und Gewebeflüssigkeit erhöhen. Abfallprodukte können abgebaut werden und es kann zur Zellerhaltung beitragen.
    Blaues, gelbes und rotes Licht kann zur Hautverjüngung beitragen, indem Zellen aktiviert und entgiftet werden können.


    Quelle: http://www.lichttherapie-pro.de/lichttherapie-fuer-die-haut/

  • @ Elektra
    sehr gute Ausführungen zu einem Thema, das in einem neuen Schulungsangebot auf keinen Fall fehlen darf. Wenn man sich überlegt mit welchen Zertifikaten und Ausbildungen im Bereich-Wellness-Fitness und Gesundheit insgesamt geworben wird, dann sieht man erst wie viele Entwicklungsspielräume hier für interessierte Branchenmitglieder gegeben sind.
    Viele Informationen lassen sich hier im Rahmen eines Fernlehrgangs vermitteln und zum Teil auch überprüfen, was für die Nutzer und den interessierten Betreiber den Vorteil hat, dass die Kosten überschaubar sind und trotzdem unter vorgegebenen Rahmenbedingungen Qualität vermittelt werden kann.
    Allerdings muss allen an diesem Thema Interessierten klar sein, dass sich diese Themen nur an den Kunden verkaufen lassen. Das heißt man muss hierfür auch entsprechendes Personal und je nach Preisgestaltung auch entsprechendes Ambiente zur Verfügung haben.
    Aber auch hier kommt es darauf an Qualität abzuliefern und nicht durch irgendwelches sinnloses Gerede dem Kunden etwas an zu drehen, dessen Nutzen er zum Schluss nicht nachvollziehen kann.


  • wie wichtig eine fachlich gute Ausbildung ist, die Notwendigkeit wird durch das Fach-Forum direkt vermittelt. Denn das sehr große Organ Haut, hat so viele Anwendungsgebiete, das es hierzu nun endlich mal auch gewerblich- fachlich- fundierte Betriebe aufzubauen sind.


    Es gibt nicht nur die UV-Bestrahlung, um eine sportlich- gutaussehende Bräunung über eine Serie laut UVSV aufzubauen, sondern die ganzen medizinisch notwendigen Anwendungen zur Haut können in einem Fachbetrieb mit abgedeckt werden. Ich bin sogar noch vor der UVSV davon ausgegangen, dass durch die UVSV, auch einige Dermatologen sich mit Solarien-Fachbetrieb unter deren Aufsicht verbinden. Der Arzt hat das Fachwissen, der Betrieb die teuren Ausrüstungen. Das verlangt aber eine zwingende direkte Anerkennung durch den Arzt.


    Gerade durch meine konsequente Haltung zur künstlichen UV-Bestrahlung mit direkter Lösung hierzu, kommen immer mehr Dermatologen auf mich zu. Diese Fordern zusätzlich die Funktionen für Rezepte und Kassenabrechnungen ein. Denn wenn ein Arzt ein Studio begleitet, ist alles zur Haut möglich. Fordern aber konsequente fachlich-fundierte Lösungen hierzu ein.


    Die dringende Aufgabe ist nun, eine Fachschule für gewerbliche Fachbetriebe zur Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung in direkter Verbindung mit medizinischen Therapie-Lichtanwendungen und auch freien möglichen Lichtanwendungen aufzubauen.


    1. Die Fachschulausbildung zur UV Bestrahlung laut UVSV mit freie möglichen Lichtanwendung ohne ärztliche Begleitung. Denn z.B. eine Dosierungvon 100 J/m² mit direkter Lichtanwendung für jeden Hauttyp, wäre immer durch die UVSV möglich.


    2. Die Fachschulausbildung zur therapeutischen UV- Bestrahlung laut UVSV mit dementsprechenden medizinischen Anwendungen zur einer Lichttherapie- und UV- Anwendung unter Kontrolle von einem vertraglich gebundenen Facharzt. Das Wissen hierzu und das fachliche Können erfordern einelängere Fachschulausbildung.


    Wenn die Branche einen wesentlich besseres Image und ein höheres Niveau ausweisen könnte, wären schon viele Verbindungen hierzu möglich. Die Krankenkassen wären zu dem entlastet.


    Die Lösungen für beide angesprochen Punkten hierzu, werden durch das WinSolar STREAM System abgedeckt. Man kann sich nun selber ausmahlen, was sich hierzu für ein riesiges gewerblich- mögliches Leistungs- Potential aufbaut. Fordert aber direkt eine sehr konsequente, anerkannte Fachschulausbildung ein.


    Deshalb schlage ich folgendes vor. Die Akademie für Besonnung AfB, hat gerade auch durch die Vergangenheit zur UVSV und zum BfB gesehen, vom Ansehen und zur damaligen berechtigten Funktion her ausgedient. Das ist kein Vorwurf im Sinne, sondern nüchtern betrachtet zur Zukunft ist eine komplette Neuausrichtung zu einer Schulungsstätte notwendig und würde mit einem Schlag alle „Altlasten“ beseitigen.


    Also Norbert, satt der AfB, eine neue modern- ausgerichtete Fachschule mit Fernunterrichts- Qualitäten einzurichten und danach auszurichten. Direkt unter der Verantwortung von Dr. Norbert Schmid- Keiner. Denn Du als promovierten Arzt, kennst alle Notwendigkeiten und Erfordernisse der Branche hierzu genau. Dadurch sind mögliche noch alte rechtlich- vorhandene Bindungen zu wem auch immer, gekappt worden. Man kann sich ungehindert neu ausrichten, einrichten und mögliche notwendige behördliche Anerkennungen erreichen.


    Denn behördliche Anerkennung einer Fachschule, ermöglicht eventuell staatliche Zuschüsse zur Fachschul- Ausbildung!


    Wie die FACHSCHULE nun zur Namensgebung aufgestellt sein sollte, darüber kann man nun diskutieren. Sollte aber den Leistungsumfang, irgendwie widerspiegeln…


  • Einer solchen Fachschulausbildung muss es gelingen die Gratwanderung zwischen dem nicht zu medizinischen (weil fachspezifisch) und dem medizinischen zu erreichen. Nur dann wird es möglich sein auf der einen Seite die Anerkennung der Ärzte zu bekommen, ohne sich auf der anderen Seite lächerlich zu machen. Dies setzt allerdings auch voraus, dass das ausgebildete Personal deutlich über dem zu erwartenden Mindestlohn von 8,85 € pro Stunde honoriert wird. Die Dienstleistungen werden natürlich auch vom Kunden anders bezahlt werden müssen. Konsequentes Qualitätsmanagement und eine straffe Organisation mit einer freiwilligen garantierten aber auch "zertifizierten oder kontrollierten Fortbildung", am besten über den anerkannten Fernstudienweg, müssen die Grundlage für diese Fachschule bilden.
    Bei der Namensgebung für die Fachschule oder Fachakademie sollten wir vermeiden die Ausbildungsinstitution mit dem Namen Sonne zu diskriminieren, weil wir sie damit für eine ganze Reihe von Dienstleistungen schließen und zum anderen Gegnern wie Greinert oder Breitbart einräumen, dass es sich nur um den getarnten Verkauf von Solarien und Sonnenstudios handelt. Ähnlich wie die Akademie für Besonnung es früher gemacht hat, nämlich totale Produktneutralität, muss auch der Aufbau der Zukunft sein. Sollten Industriepartner Schulungsinteressen anmelden müssen die in einem gesonderten Bereich ausgewiesen und als Industrie gesponserte Veranstaltungen deutlich gemacht werden. Die Offenlegung von Interessenkonflikten ist selbstverständlich und sollte auch konsequent gefordert werden.
    Alle sind eingeladen sich an einer Namensgebung zu beteiligen.

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