WinSolar- STREAM- System bei KBL von uns abgezogen.


  • Am 17.07.2012 wurde bei KBL im Show Room, das WinSolar STREAM System für 16 Kabinen installiert. Jeder Interessent konnte sich zumindest einen kleinen Überblick hierzu verschaffen. Eine fachmännische Vorführung mit all den wichtigen Funktionen war dort aber kaum möglich, wie uns viele Studiobetreiber berichteten. Es fehlten elementare Kenntnisse hierzu.


    Am Freitag den 8.8.2014 hatten wir nun das komplette System kurzerhand wieder abgebaut. Das war für die Leute überraschend, weil wir es dort 2 Jahre kostenlos belassen hatten. Das WinSolar STREAM System wird nun gründlich übergeprüft, getestet, mit der aktuellen, regulären neusten WinSolar Software ausgestattet und dann als Vorführsystem mit voller Gewährleistung verkauft.


    Wenn das Verständnis im Zusammenhang zur UIVSV / NiSG fehlt:

    In diesem Zusammenhang fiel auch ein freundlicher Satz: „ …man braucht doch nur ein ganz einfaches „Einschaltsystem“ um nur eine „LAMPE“ einzuschalten? Mehr wäre das doch alles nicht? Vielmehr würden die Betreiber auch nicht verstehen und fordern wollen?“


    Dieser Satz besagt direkt, das offensichtlich überhaupt kein Verständnis und Verstehen können zu einer künstlichen UV-Bestrahlung vorliegt? Unddas nach 3 Jahren UVSV? Das seriöse WinSolar STREAM System ist genau das krasse Gegenteil zu so einer Einstellung und zu einem Einschaltsystem. Zudem werden Betreiber hintergründig zum Verstehen in Frage gestellt? Genau solche Zusammenhänge, führten zum Scheitern der freiwilligen Zertifizierung und direkt zur UVSV und das NiSG. Das ist hoffentlich noch nicht vergessen worden? Das dann auch noch anderes Gesetzliche mit Füssen getreten wird, ist unbegreiflich und zudem unverständlich zugleich? Es ist zudem gänzlich Unverständlich, das sowas überhaupt in der Branche noch geben kann?


    Hier nun das sehr einfache Einschaltsystem, das auch zusätzlich von Händlern vertrieben wird.
    Was ein „Einschaltsystem“ und „Zapper“ ist, findet man unter den nachfolgenden Links:


    http://www.megasun.at/de-steuerungen-23-gallery.html


    Nun, das ist ein sehr einfach „Lampen – Einschaltsystem“ und hat mit der UVSV / NiSG und anderem Gesetzlichem absolut nichts zutun, kommt ohne Kassensystem und Kassenlade aus und wird offensichtlich fälschlicher Weise als Studiomanagement angeboten? Was daran allerdings als Studiomanagement bezeichnend sein soll, ist fraglich und bleibt unbeantwortet? Für eine Lagerhallenbeleuchtung wäre es wohl eher geeignet? Was aber ein Zapper ist, kann man unter dem Link erfahren:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Zapper_(Software)


    Selbst ein Zapper Installateur, ein Zapper Vertrieb und Vertriebsmann und natürlich der Zapper Hersteller und Zapper Anwender selber, werden massiv zur Rechenschaft ran gezogen.


    Verständnis…

    Mal abgesehen davon, in einem seriösen Solarium gibt es keine „LAMPEN“ sondern nur UV-Quellen die medizinisch, biologisch direkt auf die menschliche Haut einwirken und das mit Folgen. Der Umgang hiermit, bedarf einer fachlichen Qualifikation, Aufzeichnungen zu allem und ein direktes Verstehen und Verstehen können mit fachlichem Verständnis zum gesamten Umgang hierzu. Das setzt zudem voraus, dass UV-Quellen exakt vermessen und deklariert wurden.
    Unter Lampen versteht man nur Leuchtmittel ohne nennenswerten UV- Anteil. Nur Lampen oder LED‘ s im Solarium als Offlinewerbung sind aber Gang und Gebe. Zudem wenn man alles einem seriösen Solariumbetrieb richtig erklärt, wird dieser auch alles verstehen können. Es gibt keine „dummen“ Solarienbetreiber. Das sind immerhin alle Unternehmer und trägt Verantwortungen für Ihre Familien Familienbetriebe.


    Grundsätzliches…

    Wenn man eine UV-Quelle in Verbindung zur UVSV betrachtet, könnte man in „Gedanken“ das mit einem leistungsstarken Motor vergleichen der durch die fünf Bestrahlungsstufen je nach Hauttyp
    angesteuert wird. Das setzt aber unbedingt fachliche Qualifikationen und einem z.B. modernen WinSolar -Computersystem mit allen UVSV Funktionen, voraus.
    Die erste Bestrahlungsstufe zwingend vorgeschrieben mit 100 J/m² werden begründet durch den Hauterneuerungszyklus (alle 28 bis 34 Tage je nach Alter). Laut UVSV gilt eine Haut als ungebräunt, wenn eine Bestrahlungspause länger oder gleich 4 Wochen eingehalten wurde. (die Erstbestrahlung mit 100J/m² wäre im übertragenen Sinn,
    der Rückwärtsgang bei dieser „Motor- Betrachtung“)


    Verständnis und Verstehen können…. das ist offensichtlich nicht einfach… mit einfach, einfach und einfachen Einschaltsystem, kanndas Zeitalter der Moderne mit der UVSV / NiSG nicht begegnet werden. Hier stellt sich sofort die Frage, wann wird das alles tatsächlich verstanden und erkannt?


    Es hilft nichts, wenn man viel berichtet und aufklärt, wenn das Verstehen können, nicht vorhanden ist? Es ist noch ein langer, langer Weg bis zum flächendeckenden Solarium- Fachbetrieb in der Branche. Es stellt sich nur noch die Frage, wer ist schneller. Der Vollzug im Ganzen oder die Betreiber im schnellen Verstehen können? Im ersten ist die Branche verloren im zweiten blüht die Branche auf.


    Wie ich in diesem Zusammenhang von seriösem Solarienbetreiber erfahren musste, werde indirekt zu meiner Person, von einigen Leuten so behauptet, das ich bei Kenntnis zu Zapper- Anwender- Personen und Zapper- Händler diese den Behörden melden würde weil ich zu Behörden Kontakt habe und auch dazu durch Nachfragen immer wieder berichte. Das eine hat mit dem anderen aber nun wirklich nichts zutun.


    Die Unterstellungen sind einfach purer Unsinn. Ich versichere, dass kein Händler oder Betreiber bei Behörden gemeldet wurde. Das sind falsche unhaltbare Behauptungen und sind einfach mutwillige, vorsätzliche, unbegründete Unterstellungen. Mir sind zwar alle Zapper Anwender und Zapper Händler bekannt. Aber logischer Weise sind Zapper –Anwender potentielle zukünftige Kunden, wenn diese zu den Einschaltsystemen den „Zapper-Fehlgriff“ erkannt haben?


    Zudem wenn ein Zapper Anwender den Behörden gemeldet wird, muss dieser soviel Geld an die Behörden bezahlen (im Schnitt, mindestens eine 6 stellige Summe), so das dieser Betreiber niemals dann was Neues kaufen könnte. Der Betrieb ist in der Regel verloren. Also jemanden aus der Branche in diesem Zusammenhang den Behörden melden, wäre nur noch Kontraproduktiv und ist somit ein Unsinn im Ganzen und bringt Keinem wirklich was. Außerdem ist die Branche viel zu klein denn das soll der Vollzug oder die Behörden gefälligst selber machen.



  • Die Branchenvergangenheit soll weiterleben…?

    Ich vermute mal, weil ich immer offen und oft ohne Umschweife zu allem und zur gesetzlichen Lage insgesamt fachlich im Forum zur Branchenneuzeit aufkläre und berichte. Was wiederum die Unverbesserlichen nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können, oder am besten gar nicht hören wollen... Ich hole durch Rückfragen von den Behörden fachliche und fundierte Informationen für seriöse Solarienbetreiber ein und biete auch noch ein perfektes System zur UVSV an, dann bin ich für die „Untersteller“ und einigen „Unverbesserlichen“ eine Art Gefahr und soll denunziert werden? Das ist im Grunde tiefes Mittelalter und disqualifiziert sich von selber. Oder es kann auch sein, dass diejenigen die Zusammenhänge einfach nicht verstehen oder verstehen können und im Ganzen nichts überschauen wollen? Es soll vermutlich als Ziel, die Branchenvergangenheit weiterleben?


    An dieser Stelle erinnere ich an den Film „Schweinchen Rosi“. Eine Empfehlung: Solche Leute sollten sich unbedingt ratsuchend an Fachleute werden. Das ist einfach unbegreiflich und einfach unverständlich zugleich. Diese sollten mal über Ihren Unsinn in Ruhe nachdenken, bevor aus der Anonymität heraus seriöse Leute denunzieren wollen. Das ist ja so einfach und auch im Grunde einfach feige und die finden das auch noch cool. Einfach unglaublich. Aber so sind nun mal Einige in der Branche. Nur der Unterschied zu allem ist, ich spreche alles an und berichte darüber. Wie notwendig sowas ist, begründen diese „coolen“ damit selber. Seriöse Solarienbetreiber sagen wütend, „…diese sollte man einsperren und sollten grundsätzlich den Behörden gemeldet werden.“


    Wenn aber ein Solarienbetreiber sich zu seinem ungesetzlichen Konkurrenten zur Wehr setzt, ist das was ganz anderes, als unsinnige und unhaltbare Unterstellungen aus der Anonymität heraus.


    Aufklärungen zeigen Wirkungen:

    Vieles Positives können durch die gesamten „Aufklärungen“ der letzten 3 Jahre direkt erkannt werden. Es gibt mittlerweile sehr gute Solarienbetreiber. Das Verhalten hat sich gewandelt. Von vielem Solarienbetreiber höre ich immer wieder, dass ich zu vielem informativ
    berichte und die Dinge mit offenen Augen sehe. Das Gewollte erkenne und somit die den Umfang zur Wahrheit darlege. Für mich eigentlich selbstverständlich und zum Produkt unerlässlich. Das ist für viele Solarienbetreiber unmittelbar Richtungsweisend und sehr hilfreich zugleich. Es gäbe zudem auch kein anderer in der Branche, der sowas im Forum direkt vermitteln könnte. So alle seriösen Betreiber.


    Das kommt wohlgemerkt auch von Solarienbetreiber, die noch nicht Kunden bei uns sind. Denn der mittlere Teil vom Forum ist für die Öffentlichkeit bestimmt und zeigt somit direkt seine Wirkung.

  • Was willst du jetzt hören? Das du der einzige in der Branche bist, der weiss wie das Geschäft Solarium funktioniert und du der größte Heilsbringer, der Mentor, der einzig Wahre bist?


    Vielleicht solltest du nicht nur auf die Schleimer hören, die dir gehörig alles ungeprüft nachquatschen... Ich habe auch schon von Leute gehört, die haben gesagt du wärest der größte Spinner in der Branche, würdest alles und jeden denunzieren und mit deinen Behördengängen die Situation noch schlimmer machen, als sie an sich schon ist. Auch sagen manche, dass du Schwierigkeiten mit anderen Meinungen hättest und dir soziale Kompetenz fehlt. Ich hab auch schon Leute sagen hören, dass du deine Kunden mit deiner Art und Weise vergraulst und sie nur noch dein System einsetzen, weil es nunmal da ist und nicht teuer durch ein anderes ersetzt werden soll. Ganz solltest du das nicht außer Acht lassen. Hier in DEINEM Forum hast du leider nur selten Fürsprecher.


    Ich sag ja nur... Ist nicht meine Meinung, aber es gibt da so Leute in der Branche, die schütteln mehrheitlich den Kopf über dich.


    Da kannst du nun sagen, das sind alles die "Unverbesserlichen", mag sein, dass du da Recht hast. Aber vielleicht bist du es ja auch manchmal, der das Ziel aus den Augen verliert, der weit über seine Kompetenz agiert und Leuten Vorschriften machen möchte, die unter Umständen kompetenter sind als du selbst?!


    Das du dein System nun bei KBL abgebaut hast, ist sicher dein gutes Recht, aber wenn man deinen Ausführungen der letzten Jahre folgt, total kontraproduktiv. Für dein eigenes Geschäft sowieso, um aber die "Unverbesserlichen" auf den rechten Weg zu rücken ist die Aktion völlig kontraproduktiv. Wenn KBL nicht ordnungsgemäß auf die UVSV hinwirkt (seit wann denn das denn??), warum baust du dann das deiner Meinung nach einzigste UVSV-gerechte System dort ab? Damit gibt es ja nun bei KBL gar keine UVSV-Informationen mehr...


    Ich denke eine Software muss immer dem Menschen dienen und nicht andersrum. Du als branchenspezifischer Softwarehersteller solltest der Branche dienen, dazu solltest du vielleicht ein wenig mehr auf die Sorgen und Probleme der Branche hören und auch dementsprechend handeln. Vielleicht solltest du aufhören, anderen Leuten Vorschriften zu machen, stattdessen Empfehlungen aussprechen und bei anderen Meinungen auch mal getrost mit der Schulter zucken.

  • sunshower;


    ich wollte von Dir eigentlich nichts hören…. Du hast Dich selber hierzu eingeladen um Deine Zeilen loszuwerden... Das ist doch so? Was Du da beschreibst, sind nun mal die Realitäten der Unverbesserlichen. Also nicht Neues aus dem Liveleben der Branche. Offensichtlich ist das nicht Deine Meinung. Nun gut so, denn wer mich persönlich kennt, würde so ein Unsinn nie sagen wollen. Gerede aus Ängste und Unverständnis, gemischt mit Gerüchte, sollte man keinen Glauben schenken. Denn diese verfolgen die Branchenvergangenheit und ich genau das Gegenteil.


    Bei KBL habe ich deshalb das System abgebaut, weil ich gerade auf der A3 in der Höhe von KBL war, das System nun schon zwei Jahre alt ist das zudem verkauft werden soll. Ich hatte nur vergessen, es rechtzeitig Klaus zu sagen. Ich habe bei KBL gesagt, wenn ein andres System gewünscht wird, würde ich wieder sofort eins bereitstellen. Dann wird aber eine komplette Schulung hierzu durchgeführt. Das kennt Klaus Lahr selber auch dann, wenn ich es nicht ihm persönlich gesagt habe. Allerdings unterstütze ich kein Zapper- Funktionen, denn die WinSolar- Kasse, ist um ein vielfaches besser als jedes Einschalt-System mit Zapper inside. Das muss man wissen. Aber WinSolar hat keine einzige Zapper- Funktion an Bord. Aus gutem Grunde. Das ist aber ein ganz andres Thema.


    Im Grunde sind Deine Ausführungen in sich unlogisch. Denn ich höre nie auf „Schleimer“, wenn es überhaupt solche geben sollte. Wem soll ich aus der Branche Vorschriften gemacht haben? Wem sollte ich überhaupt Vorschriften machen wollen? Was soll das denn überhaut aussagen? Offensichtlich wird derjenige der zur UVSV fachlich ausführlich sehr genau berichtet, das als „Amtsautoritär“ angesehen der „Vorschriften“ dadurch machen könnte. In sich lächerlich. Das bezeichne ich allerdings als kleingeistige Ansichten der Unverbesserlichen. Zudem habe immer meine eigenen reellen Ansichten und Vorstellungen und entscheide selber mit wem ich kommunizieren möchte und was ich kommunizieren will. Wenn der eine oder andere hierzu von mir ausgelassen wird, ist das meine Sache.


    Die panische Angst vor Behörden ist nun schon mehr als 14 Jahre alt. Denn die Behörden werden grundsätzlich als Bevormundet angesehen mit denen nicht zureden wäre. Ein sehr großer Fehler der Branche in sich selber. Man hätte vieles direkter beeinflussen können. Wenn einer nun wie ich zu den Behörden einen guten Kontakt hat, der Grundsätzlich hart erarbeitet werden muss, wird man als Spinner bezeichnet. Das drückt die Unbeholfenheit und die Ängste der Unverbesserlichen direkt aus und Dokumentiert das Unverständnis zur UVSV / NiSG in sich selber mit all den Auswirkungen hierzu.


    Gleichzeitig ist jede fachliche, grundlegende Erklärung und Auseinandersetzung zur ungeliebten UVSV / NiSG für ein Hersteller Kontraproduktiv. Denn ein Hersteller will Kunden gewinnen und nicht mit Vorschriften verängstigen oder vergraulen. Das hast Du richtig erkannt. ABER, ABER ist solche Arbeit, auch ein direkter Filter zu schlauen Solarienbetreiber. Warum?


    Denn diese erkennen direkt, das wenn sich ein Hersteller so direkt mit der UVSV / NiSG beschäftigt, muss sein Produkt hierzu vom Besten sein. So sagen es die Solarienbetreiber selber und so ist es auch. Gleichzeitig erkennen diese unmittelbar, dass in der Branchensoftware die Studioerfahrungen der letzten 16 Jahre direkt enthalten sind. Genauer kann man nicht auf eine Branche eingehen wollen. Alle WinSolar Kunden könnten das bestätigen, wenn diese es wollten. Aber viele sind der Ansicht, warum soll ich einen Konkurrenten schlau machen wollen?


    Wie schon angedeutet, enthält das WinSolar System keine Zapper Funktionen. Auf die vier letzten Anfragen zu Zapper mit WinSolar von 10 Jahre insgesamt (zuletzt vor zwei Jahren) werden wir immer wieder ablehnen und nicht auf die Wünsche der Händler hierzu eingehen. Genauso zu externe Clubsystemen wird die gleiche Antwort erfolgen. Denn der WinSolar ist CLUB ist besser, funktioneller und der Solarienbetreiber kann alles selber hierzu machen und benötigt keine externe Dienstleistung. Zudem ist der Club eine Erfindung von mir selber und ist seit 1998 intrigiert. Das ist keine Sturheit, sondern ist eine Perfektion in sich selber. Wer mit dem WinSolar System in der Praxis direkt arbeitet, wird das bestätigen können. Wer es genau wissen will, der muss sich zwangsläufig das System genau anschauen und hierzu Zeit mitbringen.



  • da stellt sich sofort die Frage, was denn für Geschäftsmodelle? Was ist darunter zu verstehen?


    Man kann zuerst feststellen, dass oft überwiegend ein Geschäftsmodel direkt von der verwendeten „Steuerung“ abhängig ist. Warum, siehe die 7 Geschäftsmodelle. Aber was ist dann auch tatsächlich ein Geschäftsmodell in der Branche? Es entstehen hierzu oft polarisierende, Abhängigkeiten die zum Teil forciert werden und als das Nonplusultra dargestellt werden. Das ist wiederum abhängig von den Einstellungen zur den gesetzlichen Lagen, zum Beispiel UVSV / NiSG und anderen gesetzlich, geschäftlich notwendigen Forderungen. Werden diese anerkannt oder nicht.


    Also die nun weiter unten genannten Geschäftsmodelle in einem Solariumbetrieb unterliegen in der Branche „Ansichts- Abhängigkeiten“ die in jedem Geschäftsmodel mit hineininterpretiert werden könnten. Wobei alle Geschäftsmodele ausschließlich auf Dienstleistungen am Kunden aufbauen. Der einfachheitshalber benenne ich alles als „Geschäftsmodell“, ist natürlich branchenspezifisch gesehen.


    1.Geschäftsmodell Fachbeitrieb: fachlich orientierte Dienstleistungen am Kunden, mit geschultem Fachpersonal, orientiert an allen gesetzlichen Vorgaben, mit zusätzlichem Produktverkauf, ohne jegliche externe Dienstleistungen. (komplett unabhängig, komplett selbstständig in allem)


    2. Geschäftsmodell mit Inanspruchnahme externer Dienstleistungen: mit fachlich orientierte Dienstleistungen am Kunden, mit geschultem Fachpersonal, orientiert an gesetzlichen Vorgaben, mit oder ohne zusätzlichem Produktverkauf. (geschäftliche Abhängigkeiten Dritter, Kundendaten –Übermittlung an Externe, ansonsten selbstständig. (oft so gewählt, weil die Konkurrenten es auch so machen)


    3. Geschäftsmodell mit oft NUR Inanspruchnahme externer Dienstleistungen: ist abhängig vom externen Equipment vom Dienstleister wie auch immer, mit und ohne fachlich orientierte Dienstleistungen am Kunden, mit oder ohne geschultem Fachpersonal, ober meist orientiert an gesetzlichen Vorgaben, mit oder ohne zusätzlichem Produktverkauf. (direkte geschäftliche Abhängigkeiten Dritter, komplette Kundendaten –Übermittlung an Externe, dadurch sehr unselbstständig und Bereitsteller seiner Studioausrüstung für den externen Dienstleister)


    4. Geschäftsmodell orientiert sich überwiegend an die Branchenvergangenheit: Durch veraltetes Equipment hat der Betrieb es mit den fachlich orientierten Dienstleistungen am Kunden oft sehr schwer mit der Umsetzung überhaupt. Mit oder ohne geschultes Fachpersonal. Orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben? Mit oder ohne zusätzlichem Produktverkauf. (oft fehlen hier die Einsichten zur gesetzlichen Lage und der Notwendigkeiten der Umsetzung und der Wille zu Investitionen. Kann aber auch bedingt durch fehlende Investitionsgelder hervorgerufen werden. Meist ist auch die Lage und Umgebung ungünstig. Den Betrieb noch aufrecht zu halten, wird schwer)


    5. Geschäftsmodell Quasi SB- Betrieb orientiert sich an die Branchenvergangenheit: die gesetzliche Lage mag zwar mit der Umrüstung auf 0,3 W/m² vorhanden sein? Aber Fachpersonal, wenn überhaupt, ist oft nur Stundenwiese anwesend. Ansonsten verweisen Telefonnummern auf Erreichbarkeiten. Der Betrieb ignoriert die fachlichen Dienstleistungen. Der Nutzer bedient sich selber. Es kann nie gewährleistet sein, dass Jugendliche ausgeschlossen werden. (hohes Risiko zur gesamten gesetzlichen Lage insgesamt. Diese Betreibe sind oft in ländlichen Gegenden vorzufinden)


    6. Geschäftsmodell SB- Betrieb allgemein ignorieren die gesetzlichen Vorgabe. (Verantwortungslos, fahren bewusst sehr hohes Risiko zur gesetzlichen Lage insgesamt)


    7. Geschäftsmodell Einschalt- Zapper-Betrieb: die gesetzliche Lage mag zwar mit der Umrüstung auf 0,3 W/m² vorhanden sein? Aber Fachpersonal, wenn überhaupt, schaltet ohne jegliche fachliche Orientierung nach Wunsch des Kunden die Solarien frei. Alles wird mit Barzahlung gehandhabt. Alles wird sehr einfach auf das notwendigste gehalten. Eine Kasse gibt es nicht. Bedingt durch das Geschäftsmodell werden Aufzeichnungen hierzu vermieden. Die zwar für personalkontrollierende Umsatz- Aufzeichnung, können ganz einfach nach der Kontrolle per Botton um eine prozentuelle Eingabe reduziert werden.
    Dadurch verringert sich die Abführung der Mehrwertsteuer an das Finanzamt drastisch. Das ist ein bewusst geführtes Geschäftsmodel mit ultrahohem Risiko zu gesamten gesetzlichen Lage. Werden diese von den Behörden erwischt, wird nicht nur der Betriebsinhaber, sondern auch der Zapper-Lieferant, der Zapper –Hersteller, die Zapper Installateur oder sogar auch der Steuerberater unter Umständen zur Rechenschaft ran gezogen.
    Weil solche Abhängigkeiten vorhanden sind, ist der Zusammenhalt bei solchen Unverbesserlichen sehr hoch. Die Kommunikation ist bei „Auffälligkeiten zum Erkennen der Lage“ sehr hoch untereinander. Sollte nur ein Zapper-Anwender erwischt werden, müssen alle betroffenen Unverbesserlichen ständig damit rechnen, dass auch sie zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb ultrahohes Risiko was da in Abhängigkeiten gefahren wird.


    _____


    Das ist eine reelle Bertachtung der möglichen Geschäftsmodelle in der Branche. Nur wissen sollte man solche Abhängigkeiten in der Branche. Dann braucht man sich über Ungereimtheiten nicht mehr zu wundern und kann Abhängigkeiten besser erkennen. Wenn jemand die möglichen Geschäftsmodelle erweitern will, soll er es hier tun.

  • Die UVSV / NiSG hat schon genug Aufregungen in der Branche verursacht. Manche können das schon gar nicht hören wollen. Das hilft aber Keinem wirklich weiter. Es ist immer besser, alles mit offenen Augen und zudem realistisch sehen wollen.


    Es hilft keinem Betrieb weiter, wenn man alles nur oberflächlich oder von hören und sagen von z.B. Händlern, die nur was verkaufen wollen, annehmen will. Jeder ist ein Unternehmer und somit für seinen Betrieb selber verantwortlich. Jeder ist auch für seine Familie verantwortlich. Handlungen auf Hörensagen einleiten wollen, geht immer schief.


    So muss er sein Risiko immer selber einschätzen und abstimmen können. Selber bedeutet, selber erkennen und selber eigenständig handeln. Nie handeln oder Entscheidungen treffen wollen, wenn man nur was gehört hat oder vermutet oder weil andere es auch so machen oder noch schlimmer es ist gar nicht so gemeint und muss man nicht so machen. Das geht immer in die „Hose“.


    Das ist weder cool noch logisch noch verantwortungsvoll. Die UVSV / NiSG muss tatsächlich verstanden werden, in den Einzelheiten zu allem und das tatsächliche Gewollte muss erkannt werden.


    Was ist aber das Gewollte? Ein Gesetz beschreibt in den einzelnen Paragrafen nur die Absicht. Im gesetzlichen Text kommt nie eine Wiederholung vor. Wurde schon eine Absicht in anderen Paragrafen benannt, wird darauf verwiesen. Aber immer werden die tatsächlichen Absichten zum Gewollten nie direkt im Gesetzestext benannt, sondern immer in den Anlagen zu den einzelnen Paragrafen.


    Das macht das lesen und verstehen können schwieriger. Zudem präzisieren die Anlagen die gewollten Absichten. In den Anlagen werden keine Ausnahmen benannt, sondern es wird, wenn Ihr es so wollt, knallhart bestimmt, was zu machen ist. So auch in der UVSV.


    Erst die logischen Verknüpfungen der Anlagen zu den Paragrafen ergeben das Gewollte. Das muss man erkennen können. Das beste Beispiel hierzu ist §4 mit der Anlage 5. In Anlage 5 werden knallhart Voraussetzungen, Vorgaben, Bestrahlungsserie und Maximalwerte genannt. Punkt. Ausnahmen findet man dort nicht. Das ist so einzuhalten. Aber wiederum ergeben sich daraus logische Konsequenzen. Die Summe zu der Verknüpfung zum Paragrafen und der Anlage hierzu, ist das Gewollte. Also das, was tatsächlich zu machen ist.


    Damit haben viele Schwierigkeiten. Das ist eben von Rechtsanwälten erstellt, die strukturiert vorgegangen sind. Wenn man das nicht so macht, wird das Schreiben von einem Gesetz unübersichtlich.


    Wiederum wenn man sowas in einem Computerprogramm verwirklichen will, muss man genauso sauber strukturiert vorgehen, um das tatsächlich Gewollte umsetzen. Das Ergebnis hierzu ist das WinSolar STREAM System. Punkt. Dort gibt es kein wenn und aber oder vielleicht. Sondern nur das tatsächlich Gewollte, das wiederum dem Personal bei der täglichen Arbeit unterstützt.


  • wer erkennen möchte, was WinSolar geschäftlich umsetzt und was WinSolar zur UVSV leistet, kann aus der aktuellen WinSolar STREAM Produktinformation ersehen. Diese wurden bewusst schlank gehalten und konzentriert sich nur auf das Wesentliche.





    WinSolar STREAM:



  • das hatte schon BFS in seiner UV-Fibel von 2007 direkt eingefordert. Also aus heutiger Sicht, schon vor 7 Jahren! Somit ist das nichts Neues für die Branche. Oder doch?


    Dieses sehr gute „Lehrbuch“ beschreibt sehr genau den Umgang zur künstlichen UV-Bestrahlung für kosmische Zwecke außerhalb medizinischer Anwendungen für gewerbliche Betriebe. Der Gesetzgeber hatte es mit einer freiwilligen Verpflichtung, in Form einer freiwilligen Zertifizierung zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung zuerst versucht.


    Was hatte aber damals die Branche daraus gemacht? Ganz einfach, einfach direkt wurde diese große Change vertan. Denn die 3. Solarienprüfung durch BFS 2009 hatte ergeben, dass 97 % alle 100 geprüften zertifizierten Solarienbetriebe durchgefallen sind und die Anforderungen zur UV-Bestrahlung nicht umgesetzt und erfüllt hatten.


    Hat die Branche nichts verstanden? Warum war das so? Ist die Branche überhaut in der Lage, den Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung zu verstehen? Worin liegt die Ursache zum erkennbaren Unverständnis? Kann die Branche das überhaupt jemals verstehen und die Forderungen umsetzen?


    Die logischen Konsequenzen zu den Fragen waren: Die freiwillige Zertifizierung wurde amtlich als gescheitert erklärt und der Gesetzgeber hat eine Verordnung in Form der UVSV / NiSG erlassen. Die UVSV ist nun schon seit 3 Jahre in Kraft.


    Wieder nun die Frage: Was hat die Branche daraus zur UVSV nach drei Jahren gemacht? Die nüchterne Erkenntnis: in weiten Teilen Nichts angenommen nichts umgesetzt? Hautsächlich wie ich sie benennend, die Unverbesserlichen. Diese verweilen in finsterer Vergangenheit und können kaum was verstehen? Diese kritisieren zudem im „kindlichen Unvermögen“ diejenigen, die zur UVSV / NiSG aufklären wollen und Verständnis gerade durch das Forum mit vielen Publikationen, einfordern.


    Aufklärungen und damit verbundene Empfehlungen kosten immer sehr viel Mühe und viel Zeit. Dennoch habe ich die Hoffnung darauf, dass bei sehr vielen das Verständnis zum Umgang mit der köstlichen UV-Bestuhlung angekommen sein könnte?


    Das Verhalten der Branche in weiten Teilen ist nun wirklich mehr als Unverständlich. Selbst die Verantwortlichen der Gesetzgeber selber, hat das schon mitbekommen. Was werden dieses Mal denn die Konsequenzen sein?


    Diejenigen die Ihren Beruf ernst nehmen, werden deshalb nie behaupten wollen, dass man „Lampen“ einschaltet, um einen Kunden für eine Handvoll Euro zu befriedigen. Im schlimmsten Fall noch durch Selbstbedienung vom Kunden selber.
    In einem Solariumbetrieb gibt es keine „Lampen“ mit ein paar Ausnahmen zur Beleuchtung, sondern nur künstliche UV- Quellen, die eine UV- Strahlung aussenden, deren Energie in einer bestimmten Zeit, direkt auf die menschliche Haut einwirkt. Das nennt man die Dosierung. Genau diese Dosierung muss durch Fachwissen und durch Beratung der Nutzer, erarbeitet werden. Das Ergebnis hierzu ist die Dosierungsempfehlung zum Nutzer hin. Die verantwortliche Bestrahlung nun für den Nutzer, wird durch Fachpersonal das Solarium freigeschaltet und nicht eingeschaltet. Das Einschalten von den Solarien selber, ist nur die Konsequenz einer Freischaltung.


    Ob das auch die Unverbesserlichen verstehen können? Wollen aber mit einer Werbung zu Vitamin D mit vielen Anmerkungen beim Kunden Punkten. Nahezu lächerlich. Aber das Verstehen zur Einleitung einer Vitamin D Synthese und wodurch und wieso, wird von den Unverbesserlichen nicht verstanden. Diese wollen sich durch fehlendes Verständnis mit Dinge schmücken, wovon diese nichts verstehen.


    Eventuell könnte man, wenn man Vitamin D schon in den Mund nehmen möchte, in einer Beratung zum Nutzer erwähnen, das bei der ermittelten Dosierung eine Vitamin D Synthese einsetzen könnte. Ist aber das Solarium dann ein überlastiges UVA- Gerät, blamiert sich der „Berater“ direkt. Wenn dann der „Berater“ noch erwähnen sollte, dass der Nutzer bei diesem Solarium sofort ein Bräunungs- Ergebnis sieht, gipfelt das in direktem Unvermögen. Also am besten man erwähnt nur dann eine Vitamin D- Synthese, wenn man das auch alles wirklich verstanden haben sollte...


    Nur Reklame mit Vitamin D, mit Schlagwärter zudem aus einem Zusammenhang gerissen machen wollen, blamieret sich ein Betrieb direkt. Alle Publikationen zu Vitamin-D und den Auswirkung hierzu, beruhen auf Fachvorträge oder Studien durch Mediziner fest ausschließlich immer nur in Bezug zur natürlichen Sonne! Daher sollte man sehr vorsichtig mit solcher Reklame umgehen.


    Ein kompetentes Solarium- Fachgeschäft, vermeidet solche Reklamen und Punktet immer mit einer fachlich guten Beratung beim Kunden. Das sollte das Ziel eines jeden sein.





  • Die Branchenzukunft kann nur dann eine Zukunft haben, wenn Intelligenz die Oberhand gewinnt und der Wille zum ehrlichen Erfolg vorhanden ist.



    Die Forderungen und das Gewollte zur UVSV / NiSG beschreiben im Grunde Fachbetriebe. Das sind große Herausforderungen die jedem Solarienbetreiber vermittel werden sollten. Die Technik hierzu muss danach ausgerichtet sein. Die ehrlichen kaufmännischen Fähigkeiten müssen stark verbessert werden. Sollte gerade dieses erfolgreich gelingen, wird die Branche eine rosige Zukunft haben. Das Ziel zur Anerkennung der Branche insgesamt, sollte hierzu immer allgegenwärtig sein.


    Das Ziel:



    Sind die Ziele erreicht? Hat die Branche es mit der UVSV und NiSG geschafft und alles Umgesetzt? Nur dann hat die Branche die Zukunft gewonnen!

  • Es gibt tatsächlich Solarienbetreiber, die der Meinung sind, wenn nur er eine Schulung belegt hat, dass sein Personal dann nicht geschult werden müsste. Die Begründung hierzu: er wäre ja immer erreichbar ….Das ist schon sehr abenteuerlich, sowas überhaut anzudenken. Das sind aber auch die Betreiber, wo zu 90% ein Häkchen gemacht wird, Kunde wünscht keine Beratung. Diese sollten dringend meine „Checkliste für gewerbliche Solarienbetriebe“ lesen. Das ist zwar anstrengend, aber notwendig.


    Durch solche Ansichten, wäre auch nachvollziehbar, warum die Schulungen nachlassen. Das ist besonderes bei den Unverbesserlichen zu beobachten.


    Wie die bisherigen Kontrollen klar aufzeigten, wird ein Betrieb tatsächlich geschlossen, wenn ein ungeschultes Personal angetroffen wird. Der Betrieb bleibt in der Regel so lange geschlossen, bis nachweibar sein Personal geschult wurde.


    Das hier erwähnen zu müssen und das nach drei Jahre UVSV, ist kaum nachvollziehbar.


  • Thema: Tatsächliche Einschaltungen von Solarien unterdrücken wollen …


    Weitverbreitet ist die Annahme, dass man anhand einer Stromrechnung nicht die tatsächlichen Einschaltungen der Solarien in einem Betrieb rückrechnen könnte. Das ist grundsätzlich falsch.


    Nur weil manch Einem unverständlich ist, wie man sowas genau berechnen kann, solche Gerüchte in die Welt zu setzen. Mit einfacher Arithmetik, wird man dort tatsächlich nicht weiterkommen. Dazu müssen schon ein paar mathematische Überlegungen stattfinden. Ist aber vom Grundsatz her, nun wirklich einfach. Das ist logisch und nachvollziehbar.


    Mir ist unbekannt, wodurch solche Gerüchte herkommen. Zudem sind solche Aussagen wirklich unverständlich und unlogisch. Wo Energie verbraucht wird, kann auch immer rückgerechnet werden, wie oft ein elektrischer Verbraucher, das Solarium eingeschaltet wurde. Hierzu die Spezifika pro Solarium und Aufzeichnungen, sind doch allen hinreichend bekannt.


    Zudem, wenn das von einem Finanzamt berechnet wurde, wird grundsätzlich dann daraus eine Schätzung gemacht. Das so eine Schätzung immer zu Ungunsten von einem Solarienbetreiber ist, liegt auf der Hand. Wenn er nun durch fehlende, unvollständige Aufzeichnungen, nicht das Gegenteil hierzu beweisen kann, ist er immer der Zahlmeister auf sehr hohem Level.


    Man kann es auch so sagen, wo eine Menge an Benzin (Strom) in einem Auto verbraucht wird, kann selbstverständlich rückgerechnet werden, wie viele Kilometer das Auto damit gelaufen ist. Denn auch hierzu, sind die Spezifika vom Auto hinreichend bekannt.


    Zudem, eine Jahresstromabrechnung ist ein „sprechendes Dokument“, ist ein Einkauf für einen Betrieb. Das wird als Ausgaben zum Finanzamt hin, geltend gemacht. Das ist doch nun selbstverständlich, das ein Finanzamt wissen will, was man mit dem doch sehr hohen Stromverbrauch angestellt hat. Klar wird ein Betreiber sagen, habe meine Solarien damit eingeschaltet und mein Hauptgeld durch Einnahmen, damit verdient. Das Finanzamt wird nun die einzelnen Einnahmen sehen wollen. Stehen angenommen, die geringen Einnahmen- Summen im hohem Wiederspruch zu dem doch sehr hohen Stromverbrauch, hat der Betreiber ein sehr großes Problem. Wenn das Finanzamt dann noch Unzuverlässigkeit zur gesetzlichen Aufzeichnungspflicht nachweisen kann, wird der Gewerbeschein eingezogen. Auch dieses ist logisch und nachvollziehbar und bedarf kein Gerücht hierzu. Denn sowas ist jedem hinreichend bekannt. So auch, das der Stromverbrauch, einem Einkauf zugrunde liegt. Wer das vergessen sollte, hat ein Problem. Denn alles muss logisch im Verhältnis zueinander passen.


  • Sowohl zur Erstberatung und Folgeberatungen müssen zuverlässige und nachvollziehbare Beratungsprotokolle erstellt werden. Diese müssen, wie jedem bekannt, mindestens einen halbes Jahr ab dem letzten Kontakt aufbewahrt werden.


    Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es nichts nutzt wenn man auf dem Beratungsprotokoll aufführt, was man nicht machen will und ein Kunde generell keine Beratung wünscht.


    Damit wird ein Betrieb nicht durchkommen, wie aktuelle Kontrollen bestätigen.


    Ein Kontroller erkennt das als eine Missachtung der gesetzlichen Beratungspflichten und bei einer Kontrolle wird das dann geahndet. Weitere Informationen hierzu wie es richtig sein sollte, in der „Checkliste für gewerbliche Solariumbetriebe“. (hier im Forum einfach suchen.)


    Also den Kunden nur fragen, wie viel Minuten er dieses mal möchte und dann einfach einschalten, zählt zu einer Missachtung der Beratungspflichten. So ein Verhalten wiederspricht auch der UVSV insgesamt. Das sollte jeder erkennen können und es eventuell korrigieren, wenn es so sein sollte...


    Wie man ersehen kann, ist so ein Verhalten bei Einsatz von Zapper –Systemen üblich und Realität …. Da geht es nur um Einschaltungen und sonst nichts. Die Antwort hierzu: „..man möchte den Kunden nie belästigen“… …???? Nun gut, was fachliches zur UVSV kann ich dort auch nie erkennen… Zudem, es ist wirklich unverständlich.







  • Feststellung: Ein Solarium ist nur dann verwendbar und wertvoll, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In einem Verkaufsgespräch fragten clevere Solarienbetreiber: „… können Sie mir verbindlich bestätigen, das die von Ihnen genannte erythemwirksame Bestrahlungsstärke zum Solarium eingehalten wird und zu keinem Zeitpunkt die 0,3 W/m² überschreitet? …“. Darauf der Verkäufer dem Sinn nach: „ … ach wissen Sie, es wird hierzu viel zu viel geredet. In der UVSV wird nicht eindeutig zur Vermessung Stellung genommen, die DIN Normen sind nicht verbindlich und somit ist es eine Ermessenssache, wie der Hersteller das Solarium einstellt… Zudem würde hierzu eine Verfassungsklage laufen… die die UVSV zurzeit ohnehin aussetzen würde.“ So oder so ähnlich wurde es von mehreren Solarienbetreiber vernommen. So einen Unsinn glauben die cleveren Solarienbetreiber ohnehin nicht. Diese kennen die UVSV Anforderungen hierzu sehr genau:
    _______


    § 3 Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten
    Absatz (1) Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat sicherzustellen, dass …. (UV Wellenlänge und UV- Specktrum)


    Absatz (2) Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat ferner sicherzustellen, dass …
    2. 1 UV- Schutzbrillen …
    2.2 Mindestabstand zur UV-Quelle … erythemwirksame
    Bestrahlungsstärke 0,3 W/m² einzuhalten…
    2.3 Notabschaltung …
    2.4 Zwangsabschaltung bei 800 J/m² …
    2.5 eine erythemwirksame Bestrahlung von 100J/m² eingestellt werden kann…
    2.6 Wartung laut Hersteller … und
    Messungen der Bestrahlungsstärke …
    2.7 Geräte und Betriebs buch nach Anlage 4 …
    Absatz (3) Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen, dass die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 erfüllt sind.

    Anlage 4 (zu § 3 ) Geräte und Betriebsbuch…
    Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben / Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-27 (VDO 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1 Ausgab 1.2010.
    -----------
    Zudem wissen diese, dass die DIN Normen durch Benennung in der UVSV, damit rechtsverbindlich sind. Und somit eindeutig. BMU hat das ja auch noch mal durch meine Anfrage hin, zusätzlich schriftlich und eindeutig bestätigt. Zudem muss ein Solarienbetreiber durch § 3 Absatz 3 auf verlangen nachweisen, dass die Anforderungen nach § 3 zu den Absätzen
    1 und 2 erfüllt werden. Denn der Solarienbetreiber ist dafür ganz alleine verantwortlich.


    Das derzeit hierzu eine Verfassungslage zur UVSV ansteht, ist unsinnig und unwahrscheinlich. Wurde vermutlich aus verkaufstaktischen Gründen genannt. Die alten Verfassungsklagen kennt jeder, die Urteile mit 1. der Klage zum NiSG § 4 und 2. der Klage zur UVSV. Studiobetreiber hatten ja seinerzeit geklagt. Vor dem Bundesverfassungsgericht gingen beide Klagen verloren, bzw. wurden abgewiesen. Sollte dennoch eine Verfassungsklage anhängig sein, hätte dieses zur UVSV erstmals keinerlei Auswirkungen. Zur Erinnerung:


    1. Verfassungsklage NiSG Bundesverfassungsgericht AktZ. -1 BvR 2007/10- vom 21.12.2010
    http://www.bverfg.de/entscheid…k20111221_1bvr200710.html


    2. Verfassungsklage UVSV Bundesgerichtshof AktZ. -1 BvR 413/12- vom 10.4.2012
    http://www.bverfg.de/entscheid…k20120410_1bvr041312.html


    Wenn ein Solarienbetreiber trotzdem an so ein Solarium z.B. durch Preis interessiert ist, sollte er sich vom Verkäufer( Inverkehrbringer) vor dem Verkauf, nachfolgende Bestätigung unterschreiben lassen:


    ------------ Bescheinigung ------------
    Name, Anschrift Verkäufer (Inverkehrbringer) Datum ....


    durch UVSV § 3, Absatz 3, muss ich meine Solarien der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen, dass die Anforderungen nach § 3 mit den Absätzen 1 und 2 mit Anlage 4, erfüllt sind. Daher bitte ich zusätzlich, zu den von Ihnen gelieferten technischen Unterlagen, eine schriftliche, verbindliche


    Bescheinigung:

    Das der Kaufgegenstand, Solarium-Name : (genaue Bezeichnung, SN-Nr),
    die strahlenphysikalischen Angaben / Messwerte nach den rechtsverbindlichen Dokumenten, der DIN EN 60335-27 (VDO 0700-27), Ausgabe April 2009 und der DIN 5050-1 Ausgab Januar 2010, ordnungsgemäß vermessen und verbindlich benannt wurden. Das der Kaufgegenstand der UVSV § 3 mit Anlage 4 zu § 3 Absatz 1 und Absatz 2,
    die dort genannten Anforderungen erfüllen. Sollte eine Kontrollbehörde das Gegenteilige hierzu feststellen, verpflichtet sich der hiergenannte Inverkehrbringer und Verkäufer, das Beanstandete schnell und kostenlos zu beseitigen bzw. nachzubessern.


    Datum, Unterschrift Verkäufer (Inverkehrbringer)
    ________

    Mit so einer Bescheinigung, vermeidet ein Solarienbetreiber Gerichtskosten, die Kosten zu einer möglichen
    Neuvermessung und Kosten von eventuellen Ersatzteilen eben zur Nachbesserung. Vorbeugen ist immer vorteilhaft, denn unter Umständen ist ein einstmals preiswertes Solarium auf einmal ein nicht zu kalkulierendes Risiko.




  • Jeder kennt, im übertragenen Sinne die Aussagen: „Wo UV drin ist, ist nicht automatisch Vitamin D drin“.
    Also wo Vitamin- D draufsteht, muss nicht unbedingt Vitamin- D produziert werden.
    Aber Werbeaussagen kann man nur dann beurteilen, wer über ein Fachwissen, nicht nur zum verwendeten Produkt verfügt, sondern auch die Aussagen hierzu beurteilen und einschätzen kann...


    Oftmals in der Branchen- Vergangenheit, hat fast jeder alles geglaubt, was Werbungen so versprachen. Ja, wenn der das so sagt, muss es ja so stimmen. Falsch, es muss eben nicht stimmen. Werbung ist nur ein Mittel zum Zweck, umAufmerksamkeiten zu erzielen.


    Oft ist die Wirklichkeit anderes und das Versprechen hinkt hinter dem her, was auf dem Produkt drauf steht. Also nie dem findigen Verkäufer Glauben schenken, sondern kritisch erst mal darüber nachdenken, was der gesagt hat. Sollte man durch Fachwissen erkennen können, das die Aussagen stimmen könnten, erst dann wird ein kleines Vertrauen zu einem Verkäufer aufgebaut.


    Daher ist Fachwissen, um umgänglich. Nur wenn jemand gut ausgebildet ist, kann er tatsächlich beurteilen und mitreden. Das gilt wörtlich für die UVSV. Man muss nicht nur den Text lesen können, sondern muss auch den Gesamten Inhalt mit Anlagen verstehen, eben das Gewollte im Ganzen erkennen können.


    Wenn jemand nur ein Mitläufer zum UVSV- Gesagten oder das eines Verkäufers ist und alles blindlings glaubt was der da so sagt, ist derjenige immer in der Verliererposition und kann für denjenigen oftmals ziemlich teuer werden. Denn meisten sieht die Wirklichkeit, eben anderes aus!


    Aber jeder ist immer selber für sein Tun und Handeln verantwortlich. Derjenige der immer in der guten Lage ist, kritisch nachzufragen und gegeben falls einfach mehr Informationen einholen kann, wird immer im Vorteil sein. Dann kann keiner mehr, verblendet oder hinter das Licht geführt werden. Denn dort ist es nur noch dunkel und man kann nichts Genaues erkennen. Wichtig ist nun, dass man auch tatsächlich erkennen kann, ob man hinter das Licht geführt werden sollte.


    Das wiederum zu erkennen zu können, ist Wissen und Fachwissen notwendig.


  • Abgemahnt, eine einstweilige Verfügung gegen einen Konkurrenten, der nicht verstehen wollt…


    Das ist eine ziemlich teuer Angelegenheit, wenn ein Solarienbetreiber nicht verstehen will oder kann… Denn jede aufgelistete Verfehlung führt zu 250.000 Euro oder 6 Monate Haft!
    Aber lest mal bitte selber und prüft bitte kritisch, ob die angesprochenen Forderungen tatsächlich bei jedem umgesetzt wurden:


    http://kanzlei-kramarz.de/wp-content/upl…eim_2O21-14.pdf


  • nach längerer Zeit mal ein erneuter Blick auf allgeneine Einschaltsysteme… Eventuell durch Publikationen zur UVSV im Forum, bieten nun Einschaltsysteme sogenannte „UVSV Module“ an. Es ist ja nun mal interessant, was machen diese, und wie wird das verstanden und angewendet?


    Das Modul:

    So sind eine Hauttypenbestimmung und ein „Dosierungsplan“ in diesen Modulen enthalten. Der Hauttyp entspricht nahezu der Anlage 1 und kann ausgedruckt werden. Der Dosierungsplan selber, hat aber kaum was mit dem Geforderten zur UVSV zu tun. Die Dosierung je Hauttyp im Bezug zum Kunden, mit den Dosierung-Stufen und die tatsächliche Erythemwirksamkeit je Solarium, finden keine Anwendung und Berücksichtigung. Damit ist der der Sinn und der spätere Gebrauch
    hierzu unverstanden und entspricht nicht dem Gewollten der UVSV. Der angebliche „Dosierungsplan“ ist nur eine freie Editierliste zu Besuchstage und der Einschaltzeit. Teilweise ist es in der Programm- Ausführung etwas abweichend, unterschiedlicher in den verschiedenen Einschalt –Systemen ausgeführt. Der Sinn zu beiden UVSV -Forderungen ist rein statisch und findet in den eigentlichen „Beratungsprozessen“ zu den täglichen Einschaltungen keine Berücksichtigung. Der Zeck zu allem, ist offensichtlich unverstanden. Das warum und wozu, wird nicht angewendet und wird nicht unterstützt. Die Notwendigkeit hierzu wird auch nicht erkannt. Dass wie man das machen kann, wird auch nicht erkannt.


    Die Anwendung:


    Wenn man nun den Anwender zur Anwendung befragt, wird schnell klar, …. “weil es „leider“ so gefordert wird. Wir sollen das so ausfüllen. Das wäre zudem auch zusätzliche Arbeit, aber wir ersparen uns die BfB Zettel.“…. Dann die Frage, wie wird das denn alles in Beratung angewendet? Zum Beispiel auch zur Dosierung in Joules? Antwort: Wie, Dosierung wozu, wir brauchen keine Joules, haben doch den Plan ausgefüllt, das muss reichen. Wir haben auch einmal einen Beratungszettel erstellt, das reicht doch. Der Kunde sagt uns, wie viele Minuten er haben will und das war‘s…. Dann die Frage: „…was kennen Sie zu Joules…“ Antwort: „… das haben sich die in Bonn so ausgedacht, aber die haben keine Ahnung von einem Sonnenstudio…“
    Das ist im Grunde gesehen, sehr erschreckend und nach drei Jahre UVSV wirklich unverständlich.
    Man hat doch jedem einen Kopf zum Denken aufgesetzt und nicht damit es rein regnet? Das musste einfach mal so festgestellt werden.


    Was ist zu erkennen?


    Das Unwissen das Unverständnis zum Gewollten zur UVSV, wird in programmierter Form direkt weitergereicht. Das Unverständnis ist direkt erkennbar. Die UVSV wird eher als „Belästigung“ empfunden. Die Frage dann: … wo haben Sie denn ihre Kenntnisse entnommen…? Antwort: …Wir sind im BfB und der wird es wohl wissen…“


    Damit schließt sich nun der Kreis vom Unverständnis zur UVSV. Mir ist zwar nicht bekannt, ob der BfB so ein Unverständnis publiziert, aber bekannt ist das BfB Logo. „Sonne OK“. Allerdings schweigt sich der BfB aus, was hierzu OK sein soll?


    Aber BFS und Brandenburg, mit Abschlussbericht Brandenburg, mit Anlage 1, haben das Unverständnis zur UVSV in der Branche erkannt und namentlich den BFB erwähnt und die Anlage 1 dem BFB zugesandt. Das ist direkt aus dem Bericht zu entnehmen. Eventuell hilft sowas weiter?


    Auch zu den Einschaltsystemen, ist zu entnehmen, dass Einschaltungen zu dokumentieren, dem eigentlichen Geschäft zum „Geldverdienen“ eher lästig sind. So sind interne oder externe Möglichkeiten vorhanden, den Umsatz direkt programmgesteuert zu „korrigieren“. Nicht nur die UVSV, sondern auch die Abgaben an den Staat sind offensichtlich somit lästig. Wie damit ein Studiobetreiber klar kommt und ruhig schlafen kann, ist mehr als unverständlich. Aber es wird zunehmend, eventuell auch durch den Mindestlohn bedingt, als cool angesehen…


    Jeder so, wie er es will und provoziert…





  • es kommt immer darauf an, wie sich ein Betrieb am Empfangsbereich organisiert hat. Schon daran wird offensichtlich, wie ein Betrieb gewillt ist, die UVSV / NiSG zu befolgen und das Gewollte umzusetzen… Wenn dort aber ein Expertensystem steht, geht der Prüfer wieder…


    Erkennen und fachliches weitergeben…

    wer die UVSV Forderungen als Beratungs- und Steuerungsprozess zur UVSV im Ganzen ansehen und verstehen kann, kann auch das Wissen hierzu und die Forderungen durch programmgesteuerte Prozesse per EDV System weitergeben. WinSolar STREAM ist so ein System und ist genau das Gegenteil von Einschaltsystemen. Die Betrachtungsweise zur UVSV / NiSG ist eine ganz andere und kann dadurch dem Studioinhaber und seinem Personal alles direkt weitereichen, zu allem unterstützend wirken, entlasten und Routine Arbeiten automatisieren. Dadurch verschwindet das Hemmnis zur UVSV völlig, ist nicht direkt präsent, weil alles immer durch laufende Prozesse auf einmal erledigt wird. Das setzt voraus, das die Führung zum Gewolltem, immer im Hintergrund vorhanden ist… die WinSolar Elektronik ist direkt im Prozess eingebunden und kondoliert laufend…


    Was ist in WinSolar komplett anders, in Bezug zur UVSV –Umsetzungen…

    so ein Experten- System hat einen ganz anderen Hintergrundaufbau und orientiert sich ausschließlich an die Dosierungen. Das ist die wichtigste Forderung zur UVSV überhaupt. Zudem die UVSV benennet keine Bestrahlungszeiten. Der Hauttyp der Kunden mit
    Dosierungsplan, immer im direkten Zusammenhang zu den Solarien und deren Erythemwirksamkeit, sind direkt aktiv im ganzem Prozess immer mit eingebunden.


    Das Produkt das Ergebnis zur UVSV zu allem zur Beratung, ist letztendlich die automatische, individuelle Berechnung der Bestrahlungszeiten, die Dokumentationen mit Dosierungen. So kann erst überhaut eine Dosierungsüberwachung zum ganzem Jahr hin realisiert werden. Es kann erklärt werden, welche Dossierung pro Kunde tatsächlich angewendet wurden. Das Dosierungskonto ist nicht an 50 Jahreseinschaltungen gebunden. Sondern ausschließlich an der Jahresdosierung. Das hat erhebliche Vorteile.


    Auf die Dosis kommt es also in der UVSV an. Durch Benennung der Dosierung pro Kunde überhaupt, ist die Angabe durch Dosierung immer Geräteunabhängig. Wichtig bei Gerätewechsel.


    WinSolar ist hierzu zu allem, ein Expertensystem, wobei der Experte an sich an das Personal weitegegeben wird. Auch der Kunde ist direkt aktiv eingebunden. Wird separat zum Kundenmonitor hin informiert. Der kennt somit die Dosierung in Joule. Der Kunde verwendet teilweise selber, den Ausdruck Joule.


    Das sind gravierende Unterschiede,


    zu allen anderen Systemen. Diese kennen kaum oder nichts zur Dosierung. Dort kann das Personal mit Dosierungen oft nichts anfangen. Wer keine Dosierung verwendet oder damit nichts anfangen kann, missachtet die UVSV direkt. Somit der ganze Betrieb arbeitet an der UVSV vorbei. Blamiert sich mitunter in der Öffentlichkeit direkt. Die Branchengegner schlagen hierzu, zunehmend Alarm, weil eben keine Dosierungen in den Studios berücksichtigt werden. Wenn das so weitergeht, wird die Branche das direkt zu spüren bekommen… Die Kunden bleiben aus….


    Der grafische Aufbau vom WinSolar STREAM System…


    orientiert sich an den Aufbau von medizinischen Geräten. Wie bei allen medizinischen Geräten, müssen die laufenden Prozesse immer mit Werte, direkt sichtbar sein. Nur dann kann sofort eingegriffen werden. Nur so kann das Personal sofort reagieren. Nur so, erkennt das Personal, was Sache ist. Nur so kann übersichtlich zielorientiert Beraten werden. Nur So können die Solarien dem Kunden sachlich, fachlich gut erklärt werden. Nur so können die Prozesse überwacht werden. Zudem, die Steuerspannung vom WinSolar ist 12 Volt, wie bei allen medizinischen Geräten.


    Somit kann WinSolar STREAM schon alleine deshalb hierzu, nie mit anderen Systemen, im Ansatz verglichen werden.




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