Ergoline konsequent zur UVSV ?


  • Der Weltkonzern Ergoline setzt neue Maßstäbe durch konsequente Umsetzungen der UVSV / NiSG durch hochmoderne JK- Technik in allen JK-Solarien. Das ist richtungsweisend für die gesamte Branche und ist gleichzeitig ein Vorbild für alle. Das ist direkte Verantwortung übernehmen wollen. Das unterstreicht eindrucksvoll die Branchenführung.


    Das verdient Anerkennung, Respekt und muss deutlich rausgestellt, direkt benannt werden:

    In allen Ergoline Solarien und in allen JK-Solarien –Markenprodukte, werden die Forderungen laut UVSV
    / NiSG zu den relevanten Paragrafen konsequent umgesetzt. Der Konzern garantiert die Einhaltung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke in jedem seiner Solarien.


    Das wird nicht nur durch 100 % technischer Leistung erreicht, sondern durch 200 prozentige konsequente Einsätze mit dementsprechendem Handeln, Vertrieb, Logistik, Service und Schulungen.


    1. Die Werkseinstellungen zur erythemwirksamen Bestrahlungsstärke, bleiben Werkseinstellungen.

    2. Es gibt kein Service - Software
    - Equipment mehr, zum verändern der Werkseinstellung zur
    erythemwirksamen Bestrahlungsstärke. Damit übernimmt der Konzern die direkte Verantwortung zu seinen Produkten und schützt sich dadurch konsequent selber. Das ist vorbildlich und weitsichtig.

    3. Händler oder externer Service haben keinen Zugriff auf Werkseinstellungen zur erythemwirksamen Bestrahlungsstärke. Es sind aber weiterhin praxisbezogene Betriebs- Einstellungen, Setups möglich.

    4. Der Konzern verfügt über einen eigenen weltweiten sehr guten Service mit gutausgebildeten Servicetechnikern. Damit wird die Qualität auch im Servicefall durch den Konzern abgesichert.

    5. Kostenloser „Software Update“ zu älteren JK-Solarien durch JK- Servicetechniker, bei anstehen Servicearbeiten. Das ist ein direkter Schutz für Solarienbetriebe und sollte immer angenommen werden. Denn oft kennt ein Betreiber nicht Manipulations- Möglichkeiten. Vorbildlich von JK.


    Die 200 prozentigen JK-Handlungen sind absolut notwendig, um die Branchenneuzeit zu starten und das die Branche wieder eine Anerkennung erfahren kann. Mann muss immer 200 % erbringen um 100 % sicherzustellen.


    Denn um es direkt so zu sagen, sind Solarien die nicht die erythemwirksamen Bestrahlungsstärken laut UVSV garantieren können, sind wertlose, bunte Plastikgebilde, die nur den Stellplatz in der Kabine missbrauchen... und passen nie zu einem Fachbetrieb.


    Warum?


    In einem Solariumbetrieb gibt es zwei logische Bereiche. Einmal den Gerätebereich und zum Anderem den Empfangsbereich. Der Gerätebereich muss sicherstellen, dass die UV-Quelle zur erythemwirksamen Bestrahlungsstärke stabil, exakt eingestellt und verlässlich bezeichnet wurde, zudem der UVSV entspricht. Das sind die Voraussetzungen zur fachlichen Beratung am Empfangsbereich, damit die Dosierung ermittelt, dem Nutzer genannt und das Solarium freigeschaltet werden kann. Also die Freischaltung einer UV-Quelle erfordert eine exakte Kenntnis zur deren erythemwirksamen Bestrahlungsstärke. Dann erst schaltet der Nutzer durch die Freischaltung vom Fachpersonal, durch den Fernstart, das Solarium ein.


    Meinen Respekt und Anerkennung zu den Leistungen von Ergoline und dem gesamten Konzern, möchte ich mit diesem Beitrag freiwillig unterstreichen. Manch einer kann sich Denken, wie ich mich darüber freue, nach jahrelangen fachlichen Bemühungen. Ich werde diese Ergoline Erkenntnisse natürlich weitertagen und bei passender Gelegenheit, mich mit allen Verantwortlichen darüber unterhalten. Anerkennung sollte von allen Seiten Einzug halten. Jeder Solarienbetreiber sollte den Wert vom Konzern würdigen. Wie wichtig das konsequente Handeln von Herrn Roggendorf ist, wird die Zukunft uns direkt mitteilen. Herr Roggendorf ist deshalb so konsequent erkennbar, weil er auf der FIBO zu mit sagte: … die Spreu muss sich vom Weizen trennen… Er handelt hierzu direkt und ist auf dem besten Weg, die Spreu wegzublasen. Zudem sollte der BFB zu diesen Konsequenzen durch viel Fachliches angepasst werden.


    Ich arbeite an einer Studie in Weiterführung mit eventuellen Verbesserungen zu allgemeinen „Sonne OK“. Ich bin der Meinung, sehr gute Solarien sollten durch den Nutzer vor der Kabine, sofort erkannt werden. Zudem möchte ich eine direkte Erkennung von Fachbetrieben sicher stellen.


    Auch zu Ehren von Ergoline hierzu in der Anlage mehr…. Es ist eine Studie und als Entwurf anzusehen… Denn Siegel sind nun mal für die Branche wichtig, auch schon deshalb um Abgrenzungen aufzuzeigen...


    Eine Studie:


  • 20 % UVA und 80 % UVB ?????
    "0.3-optimiert" wurde doch seit 2007 mit Strahlern, die ca. 0,6 % UVB zu 99,4 % UVA aufweisen.
    In Bezug auf die Erthemwirksamkeit eines Solariums mit diesen Strahlern wird der Prozentsatz etwas höher ausfallen, aber unter 50% bleiben (Klasse 3-Geräte). Letztlich kommt es auf die angemessene Dosis und den zeitlichen Abstand in der Serie an - ohne IQ.Sensor.

  • Tak;



    Du hast ja recht, das ist ja richtig was Du sagst… zur damaligen Zeit. Wir sind aber 7 Jahre weiter und hier geht es in erster Linie darum, das der Konzern die UVSV zu seinen Solarien umsetzt, benennt und dokumentiert eine verlässliche erythemwirksame Bestrahlungsstärke hierzu. Das ist wichtig. Das ist zu würdigen und anzuerkennen. Das ist der richtige Weg für die Zukunft. Das ist vorbildlich. Diese Änderungen muss man wahr nehmen, denn was gestern war, interessiert heutzutage niemanden mehr.


    Die nach UVSV zuverlässig vermessenen Solarien stehen im logischen Gerätebereich von einem Solariumbetrieb. Wie diese durch Fachpersonal durch Beratung in Bezug zur Dosierung und einzuhaltenden Bestrahlungspausen angesteuert werden, dafür ist der Konzern nicht verantwortlich. Das ist die tägliche Aufgabe im Empfangsbereich vom Fachpersonal eines Fachbetriebes.


  • damit eine Anerkennung der Branche, gerade in Kompetenzen erreicht werden kann. Die Einhaltung der erlaubten erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² ist gleichzeitig der höchste Wert, der auch in der Natur vorkommt. Das hat der Gesetzgeber der Branche genehmigt. Fordert aber gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang hierzu ein.


    Verlangt einen fachlichen Umgang zur künstlichen UV-Strahlung, eben durch geschultes Personal. Das kann nur mit einem freiwilligen direktem Grundverständnis und Einsichten zu allem erreicht werden. Um überhaupt so ein direktes Grundverständnis zu erreichen, sind zusätzliche Schulungen sicher notwendig. Auch deshalb notwendig, damit die Brache vorweisen kann, wir nehmen das ernst.


    Ein Grundverständnis ist aber nie vorhanden, wenn sich jemand auf die Selbstschädigung eines Nutzers beruft. Schaut man sich die „Selbstschädigung“ genauer an, landet man bei Drogen Diskussionen und Literatur. Im Grunde: „ …wann kann zur „Selbstschädigung“ der Staat oder ein Mediziner eingreifen oder nicht usw.“ In dieser Schublade soll und will die Branche nie landen und nie damit verglichen werden. Das passt nicht zu uns.


    Was für den einen oder anderen hierzu als „Arbeitserleichterung“ oder als „Freibrief“ angesehen wird, ist im Grunde eine große, große Falle für alle, für die gesamte Branche direkt. Der so leichtsinnig handelt, so kann direkt abgeleitet werden, das ein Grundverständnis und die einforderte Verantwortung zum Umgang mit der künstlichen UV- Strahlung, nicht vorhanden ist. Das steht direkt im Wiederspruch zum Gewollten der UVSV. Wird dort auch nie erwähnt und war im Grunde nur zum Durchwinken der UVSV im Bundestag und Bundesrat in Diskussion (nur zurBeschreibung und Erklärung der UVSV, vor der Inkraftsetzung usw.).


    Aber genau, weil in weiten Teilen der Branche das als „Freibrief“ (auch mit „könnte ablehnen“) angesehen wird, ist das die Munition für die Mediziner und alle Branchengegner, gegen alle Solarienbetriebe. „…die haben nichts verstanden, haben keine erkennbare Verantwortung und können damit nicht umgehen… usw.“ Die Presse hierzu spricht deutliche Worte. Also Finger weg, von Selbstschädigungs- und Ablehnungsgedanken usw. Das passt auch nicht zum Fachbetrieb und zum Ansehen von einem Solariumbetrieb direkt. Wer es anwenden sollte, schadet der gesamten Branche. Zudem, die Nutzer sind heute zur UV-Bestrahlung oft sehr gut informiert. Dafür sorgen unsere Branchengegner schon durch Unterricht in den Schulen und Öffentlichkeitsarbeit.


    Man kann somit sagen, „… die Branche muss 200% geben um 100% sicherstellen zu können…“ Mit anderen Worten, die Branche hat eine „Selbstverpflichtung“ zum Umgang mit der künstlichen UV-Strahlung aufzustellen. Nur dann kann ein Ansehen in der Öffentlichkeit überhaupt erreicht werden.
    In anderen Brachen ist eine „Selbstverpflichtung“ zum Gewollten Gang und Gebe. Das erwarten auch die Verantwortlichen von uns. In diesem Fall wäre hierzu der Bundesverband in Verantwortung.


    Betrachtet man von oben die Branche, wird man erkennen können, dass mit EINFACH, EINFACH und BILLIG, BILLIG, keine Seriosität der Branche erreicht werden kann. Das Beste muss angewendet und gegeben werden.


  • Das im TAG Bereich vom Forum ERGOLINE dick erscheint, kommt daher, weil ich Ergoline im TAG-Bereich eingeben habe, und Ergoline sehr oft in Beiträgen benannt wurde. Darum erscheint es groß. Ist aber nicht als Werbung zu verstehen. Das macht die Forumssoftware so automatisch.

  • Hier die WELT vom 5.8.2014


    „Wer ist so irre und geht im Sommer ins Solarium?“ So die Überschrift. Der Autor Herr F. Schwilden bringt es mit seiner eigenen Rhetorik auf den Punkt. Sein Besuch der Berliner Solarien lässt nicht Gutes im Ansehen und Fachlichem hängen. Der Autor ist zur gesetzlichem Lage der Branche sehr gut informiert. Im Berichtsstiel klagt er an und deckt auf. Der Stiel hierzu, ist neu.


    Er nutzt zur Kontrolle die Studiopraxis und das eigene Fehlverhalten von Personal und Betreiber. Klagt verfemend an und nimmt die Branche auf die „Schippe“. Deutet indirekt ungenügende Intelligenz sowohl vom Betreiber und Personal an und stellt auch den Kunden als eher Unterschicht dar. Zudem Jugendliche hätten ungehindert Zutritt zum Solarium. Das alles veröffentlicht in einer renommierten Zeitung. Solche unterschwelligen Berichte haben nur eins zum Ziel wie auch die Überschrift schon sagt: „.. jemand muss irre sein, der ein Solarium besucht! …“ Einen anderen Schuss lässt der Bericht nicht zu. Das bleibt im Hinterkopf der klugen Leser hängen. Die Botschaft die er senden wollte, ist somit angekommen.


    Das ist genau das Gegenteil von Anerkennung von Solarienbetriebe. Hierzu hat der Autor Berlin ausgesucht. Denn offensichtlich ist dort die UVSV nur halbherzig angekommen wenn überhaupt? Auf einzelne Punkte einzugehen lohnt nicht, denn der Autor hat vermutlich recht, wenn es so tatsächlich war.


    Das ist nichts andres, als das man dort in Berlin den Betreibern ein Spiegelbild vor die Nase gehalten hat. Vermutlich fühlen sich diese zu unrecht angeklagt und sind zu Zeitungs- Berichten schon abgestumpft. Der Hinweis von einem Betreiber zu RTL – Sendung macht das sehr deutlich. Aber mit abgestumpft und beleidigt sein, kommt man keinen Schritt weiter. Damit kann kein Ansehen der Branche erreicht werden. Handeln, umdenken sich ändern, ist die Devise.


    Wo sind hier die Fehler zu suchen?


    Die Studiobetreiber werden vermutlich sagen, …“ wir haben doch ein Plast hingestellt, haben die besten Solarien und schalten diese nach den Wünschen vom Kunden ein? Das ist Kundennähe. Den Hauttypzettel füllen unsere Kunden auch aus.“ Was wollt ihr denn noch?


    Ein Verständnis zur UVSV, ist offensichtlich nicht handeln? Die Berliner Betreiber sind eher beleidigt und fühlen sich vermutlich unverstanden. Nun, ist das typisch? Das Verständnis zur fachlichen Führung im Sinne der UVSV vom „Palst“ fehlt offensichtlich gänzlich? Wo auch keine Analyse zu einem Fehlverhalten vorhanden ist, kann auch kein Fehlverhalten erkannt werden. Was nutzt aber ein Rennwagen, wenn der Fahrer keine Beine hat? Der Rennwagen ist wertlos. Ein Palast und teurere Solarien sind wertlos, wenn kein Wissen, wie man damit fachlich korrekt umgeht, vorhanden ist. Schon die Klassifizierung der Solarien spiegelt Unwissen wieder. Der Palst ist auch schon deshalb wertlos, weil die Leistungen „unterm Wert“ verkauft werden. Einsichten? Fehl am Platz?


    Dieses spiegelt direkt ein Unverständnis wieder. Keiner hat verstanden, was das Gewollte zur UVSV und damit zur Branchenneuzeit tatsächlich ist. Wenn das Unverständnis hierzu nicht abgelegt werden kann, kann nichts Neues hinzugelernt werden. Die Frage: „Was wollt Ihr denn noch?“ ist schon mal gut und richtig gestellt. Aber die Antwort hierzu: „Zuhören und lernen?“ ist dann eher überraschend. Ist aber die tatsächliche Lösung. Mit Fragen zu einem Problem, ist manch einer schon sehr schlau geworden.


    Man muss 200% geben, um 100% sicherzustellen! Diese Problematik zur Branchenneuzeit, hatte ich schon vor der UVSV erkannt. Die professionelle direkte Lösung zur Problematik, ist das WinSolar STREAM System. Mit dem Einsatz, kann man nichts falsch machen und kann damit jeden Palst professional führen. Der Palast ist dann in der Branchenneuzeit angekommen und stellt einen hohen Wert dar. Sollte dann wieder ein Reporter auftauchen, wird sein Bericht vermutlich sehr positiv ausfallen.


    Mit der 1:1 Umsetzung zur UVSV ist WinSolar nicht mehr alleine, denn Ergoline hat den gleichen Weg eingeschlagen. Das freut mich natürlich außergewöhnlich. Wenn ich meine Freude hierzu ausdrücke, bedeutet dieses nicht automatisch, dass die Firmen „verheiratet“ sind wie fälschlicher Weise provozierend festgestellt wurde. Aber beide haben eins gemeinsam, beide bieten professionelle Lösungen zur Branchenneuzeit an. Das sind direkte Mehrwerte und sind DIE Lösungen zu allem.


    http://www.welt.de/vermischtes…-Sommer-ins-Solarium.html


  • Was direkt im Artikel auffällt ist, dass der Reporter grundsätzlich mit DU angesprochen wurde. Die Regeln vom Anstand besagen aber, das immer Personen die man nicht kennt und nicht befreundet ist, immer mit dem höflichen SIE angesprochen werden. Schon allein aus Respekt seinem Gegenüber.


    Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wenn man die Regeln einer Grundhöflichkeit nicht beachtet, geht das Empfinden vom Kunden dem Personal gegenüber sofort ins Negative. Der Kunde studiert wortlos sein Gegenüber ist kurz blockiert und wird dann vermutlich das Personal als unhöflich und inkompetent einschätzen. Wenn dann die Beratung angesprochen wird, wird das Personal mit solchen Aussagen seinem Gegenüber nicht erreichen können.


    Als Beispiel hierzu aus dem Artikel:


    „Die ersten Ergebnisse, sagt die freundliche Dame hinter dem Tresen, sehe man, je nach Hauttyp, erst nach einiger Zeit. "Aber bis du deine Wunschbräune hast, das kann dauern", sagt sie. "Ob du jetzt mehr natürlich, also einen leichten Touch, oder ein bisschen extremer, so wie ich, haben willst." Sie selbst gehe einmal in der Woche in die stärkste Kabine. Für 20 Minuten! Letzte Woche hat sie sich verbrannt, der neuen Röhren wegen. Und wegen der Aufklärung, also, "falls du noch was wissen willst, ganz ehrlich, ich hab da in die Unterlagen auch nur einmal reingeschaut, als ich mich hier beworben habe, schau lieber noch mal auf die Homepage".


    Der beschreibt die Inkompetenz vom Personal sehr deutlich. Die Unhöflichkeit ist bodenlos.


    Wahrscheinlich hat das denn Reporter so geschockt, das er es wortwörtlich in der Zeitung veröffentlich hat. Durch so ein Personal blamiert sich gerade auch ein topeingerichtetes, teuer aussehendes Solariumbetrieb bis auf die Knochen. Der Betreiber wird nicht ernstgenommen, denn die Inkompetenz vom Personal wird auf den Betreiber übertragen. Das, dann noch der Minutenpreis wie im Artikel benannt, bei 30 bis 40 Cent pro Minute liegt, wird der Laden als Ramsch angesehen. In Gedanken sagt man sich dann, dass der Betreiber nicht selber von seinen Leistungen überzeugt sein kann.


    Eine Anerkennung von so einem Betrieb durch den Kunden, kann der Betreiber nie erwarten. Er hat versäumt, sein Personal zu schulen und hat versäumt, sich so ein Personal auch mal in der Praxis anzuschauen. Er hat versäumt, das richtige Equipment zu installieren. Wer so seinen Betrieb führt, kann nie ein Erfolg auf Dauer verbuchen. Grundsätzlich zählen der Gesamteindruck und die dazu passenden Angebote. Stimmt das Verhältnis nicht, wird der Betreiber als ein „Möchtegern“ angesehen und wird nie eine Anerkennung durch die Kunden erwarten können. Schon gar nicht durch einen Reporter, der die öffentliche Meinung beeinflussen kann.


    Gerade bei einer Führung vom Solariumbetrieb, muss man 200% geben um 100% sicherzustellen. Das kann man an diesem Beispiel wirklich wörtlich nehmen.


    Wenn man sich über solche Berichte nicht ärgert, sondern diese analysiert, wird das Management in einem Betrieb eine andere Bedeutung bekommen. Die Erkenntnisse wurden zudem erweitert.


  • der Reporter berichtet im Artikel, dass die Personal-Dame 20 Minuten einmal in der Woche auf die stärkste „Bank“ geht und sich wegen neuen Röhren einen Sonnenbrand (Erythem) geholt hat. Vermutlich mit ein Solarium mit „0,6er Röhren“ umgangssprachlich. Ich nehme es mal nun an...


    Da ist, wenn die werte Dame Hauttyp 3 ist, schon nach 9:44 Minuten ein Erythem zu erwarten. Das entspricht einer Dosierung von 350 J/m². Die unvernünftige Dame hat sich somit einer Dosierung, bei 20 Minuten Bestrahlung, von 720 J/m² ausgesetzt. Noch 120 J/m² mehr, als die UVSV bei Hauttyp 5 erlauben würde. (maximal 600 J/m²)


    Das sowas überhaupt möglich ist, verdank die unvernünftige Dame ihrem Unwissen und ihrem Chef direkt. Denn der hat ermöglicht, das eine „stärkste Bank“ überhaut installiert wurde. Das ist unverantwortlich und das Verstehen zur Erythemwirksamkeit von einem Solarium, ist erkennbar, nicht vorhanden. Ein Solarium ist keine „Lampe“, sondern eine hochwirksame energiereiche UV-Quelle, die sowohl UVA und UVB Strahlen aussendet. Das muss jedem bewusst sein.


    Ein Solarium mit einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² entspricht der Sonne am Äquator mittags um 12.00h. In einem Solariumbetrieb aber den ganzen Tag!


    Also zur Verantwortung, zum betreiben von einemSolariumbetrieb, gehört auch das Verständnis zu einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m². Gehört auch das direkte verstehen können der Dosierung. Ist das nicht vorhanden, kann nie ein Kunde fachlich beraten werden.


    Das hat der Reporter direkt hintergründig angesprochen und klagt das Unverständnis direkt an. Der WELT- Zeitungs-Artikel sollte Anlass sein, darüber nachzudenken. Um möglicherweise eigenes falsches Verhalten zu korrigieren...





  • (Wer sich hierzu alles genau anschaut, kann die Dosierung besser einordnen und verstehen)


    Der UV-Index (abgekürzt: UVI) ist ein Maß für die höchste sonnenbrandwirksame Bestrahlungsstärke, die von der Sonne während des Tages auf einer horizontalen Fläche hervorgerufen wird. Diese Einordnung der Bestrahlungsstärke in einem Index, ermöglicht pro Indexwert eine Beschreibung zu Schutzmaßnahmen zur UV- Bestrahlung für diesen Wert. Das beruht auf den Empfehlungen der SSK. (Strahlenschutz- Kommission)


    siehe hierzu BFS Information: Was genau ist der UV-Index?


    http://www.bfs.de/de/uv/uv2/uv…vi/erlaeuterungen_uv.html


    Dieser Beitrag beschäftigt sich also mit dem UV- Index im Vergleich zur erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von einem Solarium mit 0,3 W/m².


    Wird diese Bestrahlungsstärke mit dem international benannten, anerkannten Faktor von 40 multipliziert, erhalten wir den UV-Index hieraus. Also 0,3 x 40 = 12. (extrem hoch) Das ist der höchste UV-Index der auch mit der natürlichen Sonne um 12:00h am Äquator erreicht wird. Also im Solariumbetrieb bei einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² herrscht immer „UV- Tropenbestrahlung“, die besondere Aufmerksamkeit erfordert und von der UVSV direkt eingefordert wird... Dadurch darf immer ein Kunde nur von einem geschulten Personal beraten werden.


    Deshalb auch, benennt die UVSV für jeden Hauttyp eine Serien- Bestrahlungsdosis. Rückgerechnet über die Dosierungswerte, beschreibt die Bestrahlungsdosis in J/m² den etwa vergleichbaren UV-Index.


    1. Beispiel zur maximalen Bestrahlungsdosis bei Hauttyp 3 von 350 J/m entspricht der vergleichbare UV-Index9 (wird bewertet mir SEHR HOCH)


    2. Beispiel zur maximalen Bestrahlungsdosis bei Hauttyp 4 von 450 J/m entspricht der vergleichbare UV-Index11 (wird bewertet mit ETREM HOCH)


    Beispiel hierzu Hauttyp 3, laut UVSV Dosierungsplan, zu den Bestrahlungsstufen in der Serie:


    1 Stufe, 1 Bestrahlung: 100J/m² entspricht einem UVI von 2


    2 Stufe, 2 Bestrahlung: 150J/m² entspricht einem UVI von 4
    2 Stufe, 3 Bestrahlung:
    150J/m² entspricht einem UVI von 4


    3 Stufe, 4 Bestrahlung: 200J/m² entspricht einem UVI von 5
    3 Stufe, 5 Bestrahlung:
    200J/m² entspricht einem UVI von 5


    4 Stufe, 6 Bestrahlung: 250J/m² entspricht einem UVI von 6 ( 6 bis 8 entspricht
    4 Stufe, 7 Bestrahlung: 250J/m² entspricht einem UVI von 6
    Deutschland im Sommer)
    4 Stufe, 8 Bestrahlung:
    250J/m² entspricht einem UVI von 6


    5 Stufe, 9 Bestrahlung: 350J/m² entspricht einem UVI von 9 (extrem hoch)
    5 Stufe, 10 Bestrahlung: 350J/m² entspricht einem UVI von 9
    _____


    Beispiel bei Hauttyp 4, die 9te und 10te Bestrahlung: .
    .
    .
    5 Stufe, 9 Bestrahlung:
    450J/m² entspricht einem UVI von 11 (sehr extrem hoch)
    5 Stufe, 10 Bestrahlung: 450J/m² entspricht einem UVI von 11


    Der UV-Index wird immer auf- oder abgerundet, so das immer eine gerade Zahl benannt wird. Das ist international so festgelegt worden.


    Wie hoch der UVI zurzeit am heutigen Tag in Deutschland ist, erfahrt Ihr unter folgenden Link:
    http://www.wetteronline.de/uv-index


    Wenn man das im Vergleich zum UVI sich anschaut, ist die „Stärke“ der Dosierung besser ersichtlich. Den Vollständigkeitshalbe möchte ich erwähnen, dass man berücksichtigen muss, dass der UVI immer zur natürlichen Sonne anzusehen ist. Der Vergleich zur künstlichen UV-Quellen ist daher „ungefähr genau“ anzusehen, weil die künstlichen UV-Quellen es nie der natürlichen Sonne gleich tun können... Aber zum Verständnis der Dosierung ist es sehr gut geeignet.


    So erhält man ein „Gefühl“ zur Wirksamkeit der Dosierung in den einzelnen UVSV- Bestrahlungsstufen. Man kann besser dem Kunden die „Stärke“ der momentan anstehenden Dosierung vermitteln. (ich hoffe so). Denn die UVSV benennt immer nur eine Dosierung und nie Bestrahlungszeiten. Diese müssen immer anhand vom jeweiligen Hauttyp, errechnet werden.


    UV-Index Bewertung:


  • Ich möchte hierzu als Fachinformation erwähnen, dass unser WinSolar STREAM System, immer nach Dosierung, je nach Hauttyp und der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke, die Bestrahlungszeiten automatisch ausrechnet. Das ist ein Automatismus, der dringend zur UVSV notwendig wurde.
    Zudem wird dadurch das Personal stark entlastet.


    Das noch gleichzeitig, die vielfältigen möglichen Bestrahlungs- Preise pro Solarium errechnet und die notwendige Dokumentationen automatisch erstellt werden, ist erwähnenswert. Sogar der Kunde wird durch Einblendung auf den zweiten Kundenmonitor unter anderem, zum UVI informiert. So kann er selber abschätzen, wie „Hoch“ die Dosierung zu seiner anstehende Bestrahlung zu bewerten ist. Der Kunde kann es auch, wie auch immer, im Internet vergleichen.


    Zudem wird das Personal zu den kundenspezifischen Daten zur Beratung und der anstehenden Bestrahlung, immer automatisch informiert. So kann erkannt werden, dass Solariumbetriebe noch kurzer Einarbeitung zum WinSolar System, Fachbetriebe sind. Das kann man auch nachvollziehen.

  • Die Branche sollte gut aufgestellt sein, um erfolgreich in die Zukunft gehen zu können. Die Aufstellung, darunter versteht man die Zuständigkeiten der Hersteller und deren Kunden die Solarienbetriebe. Wobei die UVSV in erster Linie die Solarienbetreiber in Verantwortung nimmt.
    Wie aber genau sind die Zuständigkeiten hierzu zu sehen?
    Zuständigkeiten:


    Hierzu beschreibt der § 1 Anwendungsbereich die Zuständigkeit der Solarienbranche insgesamt:


    „Diese Vorordnung gilt für den Betrieb von UV-Betrahlungsgeräten, die zur kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmen eingesetzt werden“.


    Unter § 2 Begriffsbestimmungen Satz 1, beschreibt die Verordnung was Bestrahlungs- Anlagen sind:


    „UV-Bestrahlungsgeräte“ sind Anlagen, die zur Bestrahlung der Haut UV-Strahlung aussenden können, einschließlich deren Steuerung.“


    Das ist auch gleichzeitig eine Aufteilung der Hersteller, zu den Zuständigkeiten:


    Der Gerätebereich im Solariumbetrieb: Die Solarienhersteller sind direkt für die technische Umsetzung der § 2, § 3 und deren Anlagen, verantwortlich. Das fachlich Korrekte wird durch eine Konformitätserklärung belegt. Die Anforderungen sind hoch, müssen verantwortungsvoll und fachgerecht umgesetzt werden, denn das ist der Kernbereich von einem Solariumbetrieb.


    Der Empfangsbereich im Solariumbetrieb: Die Steuerungshersteller sind für die technische Umsetzung direkt hierzu verantwortlich. Sind intrigierend für die fachlichen Anforderungen und der geforderten Aufgaben vom Fachpersonal direkt aktiv unterstützend, so das die Umsetzung der Forderungen zur UVSV sichergestellt werden kann. Das berücksichtigt die Inhalte zu den Anforderungen der § 2,3,4,7,8 und deren Anlagen direkt.


    Der Solarienbetreiber wird erkennen müssen, dass die UVSV im Gegensatz zur Vergangenheit genau das Gegenteil benennt. Es werden in der UVSV nie Betrahlungszeiten benannt und die Abforderungen an Solariengeräte hat sich sehr strak verändert. Im Grunde müsste der Solarienbetreiber seine Gerätevergangenheit komplett durch moderne ersetzen, wenn nicht schon geschehen. Denn die Bestrahlungszeiten müssen durch fachliche Beratungen erarbeitet werden und die Solariengeräte müssen sicherstellen, dass die erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3W/m² nie überschritten wird. Nur dann ist ein Fachbetrieb überhaupt erst möglich.


    Der Weg zum Fachbetrieb ist aber zudem direkt abhängig von der fachlichen Arbeit am Empfangsbereich. Vom Verstehen können der Anforderungen. Gleichzeitig ist das eine Qualitätsmerkmal direkt. Denn wenn die Branche tatsächlich eine Anerkennung anstreben will, ist diese direkt von den Qualitätsmerkmalen abhängig.


    Denn genau das ist der direkte sichtbare Bereich, wenn Solarienbetriebe von der Öffentlichkeit beurteilt werden. Um das positiv sicherzustellen zu können, sollten die Hersteller alles daran setzen, das Ansehen die Anerkennungen in der Öffentlichkeit zu verbessern. Das sollten die Hersteller schon aus dem Grunde anstreben, weil der Umsatz davon direkt davon abhängig ist.


    Aber in der Summe geht das alles nur mit den Solarienbetreiber und den Herstellen gemeinsam.


    Ein direktes Binderglied hierzu könnte wieder die Afb von Herrn Schmid-Keiner sein. Denn die Afb ist das Lebenswerk von ihm und könnte die Zukunft sehr positiv durch viel fachliches direkt positiv beeinflussen.


    Das sollten im Grunde alle anstreben und unterstützen.





  • so wie ich es von den Verantwortlichen mitbekommen habe, sind die Prioritäten zu 60% der Einhaltung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke und zu 40% der fachlichen Arbeit am Empfangstresen anzusehen. Das ist meine Einschätzung hierzu.


    Daher ist der Wer den Ergoline eingeschlagen hat, sehr wichtig für die gesamte Branche. Denn der Konzern ist in all seinen Leistungen und Aktivitäten markführend und trägt somit die größte Verantwortung hierzu.


    Gleichzeitig ist die Einhaltung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke der Solarien Grundvoraussetzung zur Arbeit am Empfangsbereich. Am Empfangsbereich kommt es dann immer darauf an, wie tatsächlich fachlich mit den Solarien umgegangenen wird. Das setzt Fachwissen und tatsächliches Verstehen können voraus.


    Der Hauptgrund hierzu ist, das pro Nutzer unterschiedliche Hauttypempfindlichkeiten der Beschaffenheit mit Eigenschaften der Haut im Ganzen zu bearbeiten sind. Die Beratung beschränkt sich somit nicht auf eine Gleichstellung aller Nutzer, das zu einer „Automatisation“ führt, sondern jeder Nutzer muss fachlich individuell beraten, bedient und kontrolliert werden. Das beschreibt die UVSV schon auch dadurch, dass nie in der gesamten UVSV Bestrahlungszeiten genannt werden. Das Produkt einer Beratung ist eine Erarbeitung der anstehenden Bestrahlungszeiten.


    Daher ist logisch, dass eine moderne Computersteuerungen grundsätzlich nach der Dosierung, dem Hauttyp und der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke ausgerichtet sind. Das Produkt, die Bestrahlungszeiten, werden durch Erkenntnisse durch Beratung dann automatisch errechnet, wie es die UVSV einfordert. Das ist genau das Gegenteil von alten herkömmlichen Steuerungen, die einfach nur Minuten hochklappern oder festeingestellte Minuten Werte verwenden. Das ist eindeutig die Vergangenheit und kann in einem modernen Betrieb, keinen Einsatz mehr vorfinden.


    Die modernen WinSolar Systeme, sind in der ganzen Struktur ausschließlich nach der Dosierung, dem Hauttyp und der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke ausgerichtet. Das Produkt, die Bestrahlungszeiten, werden immer individuell berechnet. Das setzt zudem, natürlich auch andere Grundvorrausetzungen zum kaufmännischen voraus. Denn die errechneten Bestrahlungszeiten unterliegen einem Preisgefüge, das pro Solarium wieder sehr unterschiedliche sein kann. Denn dadurch sind überhaupt erst Angebote möglich. Das alles muss immer automatisch und gleichzeitig berücksichtigt und errechnet werden. Mit einem dementsprechenden Werkzeug, ist das alles kein Problem mehr. Zudem werden alle Dokumentationen im Hintergrund einfach zusätzlich erledigt.


    Das ist auch die Grundvoraussetzung für das Personal dafür, dass perfekt und fachlich kompetent gegenüber dem Nutzer aufgetreten werden kann. Nur so ist sichergestellt, dass eine fachliche hohe und gleichbleibende Qualität zur Arbeit am Empfangsbereich erreicht werden kann. Nur so ist ein Fachbetrieb erst überhaupt möglich. Nur so ist überhaupt auf die Zeit gesehen, eine Anerkennung für den Betrieb durch die Nutzer erreichbar.


    Wiederum alles, die Einhaltung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke und die fachliche Arbeit am Empfangsbereich setzt ein Grundwissen, ein Grundverständnis zur fachlichen Arbeit und Schulung der Mitarbeiter voraus. Dadurch sind Investitionen für die Zukunft unumgänglich.


    Um in breiten Schichten der Branche eine hohe Qualität und letztendlich die so wichtige Anerkennung der Betreibe zu erreichen, müssen zusätzliche Schulungen, z.B. eben durch Afb angeboten werden. Denn wenn die Branche in der Öffentlichkeit eine hohe Anerkennung erreichen könnte, besuchen die Kunden auch ohne Werbung direkt die Solarienbetriebe. Aber ein einzelner Betrieb kann zwar zum Gesamten beitragen, aber alleine nie was ausrichten. Deshalb muss die gesamte Branche sich zusammenschließen und jeder einzelne, sich für die hohen Ziele einsetzen.



  • oftmals, wenn man über die UVSV redet, hört man öfter die Worte … da steht ja nur! Dabei stellt sich raus, dass die so wichtigen Anhänge zur UVSV selber, nicht gelesen und kaum berücksichtigt werden.


    Da steht natürlich „nur“, wenn man es auch genau liest: das z.B. der Dosierungsplan einzuhalten ist! Wörtlich: „Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen“ (Anlage 5 Absatz 5, 1. Satz) Die Auswirkung hierzu, setzt eine genaue Dokumentation pro Nutzer voraus! Die Diskussion zur Praxis,lasse ich mal außeracht. Aber eine Lösung hierzu, möchte ich benennen: Im WinSolar System wird diese Forderung mit einem sogenannten „virtuellen Dosierungsplan“ geregelt. Da brauchen dann keine Diskussionen zur Praxis geführt werden. Die Forderung wird einfach erfüllt.


    Man muss immer alles im ganzen Zusammenhang verstehen können. Eben das Gewollte, wie ich immer sage. Zum Beispiel fordert die UVSV das Einhalten der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m². Der Aufwand und das Messverfahren hierzu, sind allerdings erheblich und sehr aufwendig. Der Ergoline Konzern hat diese Forderung umgesetzt und präsentiert dementsprechend seine Produkte. Nur der Aufwand, bis man zu so einem Produkt kommt und anbieten kann, erfordert großes Können, viel Mannarbeit und ist erheblich. Das sollten Solarienbetreiber berücksichtigen.


    Dabei muss man tatsächlich 200% geben, um ein hundertprozentiges Ergebnis zu erzielen. Genauso z. B. der Aufwand beim Tachometer im Auto, der immer die mindestens gefahrene Geschwindigkeit anzeigen muss! Ob der nun mehr anzeigt, ist dem Gesetzgeber egal. Umgekehrt zur erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² darf dieser Wert zu keinem Zeitpunkt, samt allen Toleranzen beim Messverfahren,überschritten werden. Ist der Wert kleiner, ist alles im Lot.


    In der UVSV steht auch,„Die erste Bestrahlung nach einer Beendigung (Serie, oder längerer Pause) darf eine maximale erythemwirksame Bestrahlung von 100 J/m² nicht überschritten werden.“ Das setzt wiederum voraus, dass eine exakte erythemwirksame Bestrahlungsstärke vom Hersteller genannt und in einer Konformitätserklärung bescheinigt wird. Zu dieser Forderung ist der Aufwand erheblich und es muss sehr genau alles erarbeitet werden. Dann ist es ein sehr wertvolles Produkt!


    Ich wollte mit diesem Beitrag nur darauf aufmerksam machen, das man alles sehr genau anschauen muss, um überhaut handeln, mitreden und entscheiden zu können.


    Aber in der Summe von allem Handeln, vom jedem einzelnen in der Branche, hängt wiederum dasAnsehen der gesamten Branche ab. Das muss jedem bewusst sein.

  • Boh, Elektra,


    so langsam reicht es...


    Ich glaub, ich bin nicht die einzige, die das ganze UVSV-Getexte nicht mehr lesen mag...


    Die Probleme müssen endlich erkannt und angegriffen werden, ansonsten werden wir wieder alle darunter leiden!!!


    Achja, dafür gibt es ja den NICHT-Abmahn-Verein im Dornröschenschlaf...


    Kennste den neuesten Trend schon? Aufrüstung statt Umrüstung???

  • Paula74;


    Deine Sorgen und Befürchtungen, kann ich mit Dir teilen.


    Darum immer wieder Hinweise zur UVSV / NiSG. Ich freue mich schon auf den Tag, wo alles selbstverständlich für jeden ist.


    Ich halte, mich wie schon öfters gesagt, aus der Arbeit vom neuen Verein raus. Mir ist nur bekannt, dass sich der Vorstand nächste Woche erneut trifft und weitere Diskussionen, Entscheidungen herbeiführen wollen.


    Aber ich bin nicht der Sprecher vom neuen Verein. Das müssen die Herren ganz alleine bewerkstelligen. Nur macht mir das allmählich Sorge als Ganzen, warum das alles so lange dauert? Denn die Probleme sind groß in der Branche, wie Du erkannt hast.


    Im Grunde ist jeder Solarienbetreiber für die Missstände seiner Konkurrenten, diese den Behörden zu melden, selber verantwortlich. Das ist das Prinzip, das die Behörden erwarten. Um überhaut was zu erreichen, können nur Solarienbetreiber das selber machen. Das ist zudem sein gesetzlich verbrieftes Recht hierzu. Ein Umdenken ist daher notwendig. Jeder Hersteller wiederum, wird sich aus solchen Streitigkeiten unter dem Betreiben raushalten wollen.


    Hier rede ich immer davon, eine Angerkennung der Branche insgesamt erreichen zu wollen. Das Ziel ist hoffentlich nicht zu groß gewählt worden? Das zu erreichen, ist aber unbedingt nötig. Dazu gehört keine Aufrüstung größer 0,3 W/m², sondern ein Umrüstung im Ganzen zur gesamten gesetzlichen Lage. Denn wir kommen nun ins 4. Jahr der UVSV!!!!


    Ich bin nur sehr froh darüber, das Ergoline die Initiative hierzu ergriffen hat. Eine Rückrüstung wird der Konzern nicht dulden und hat es mit seiner Produktlinie und seinem Service schon bewiesen.


  • so könnte ein Gütesiegel aussehen…. Eine vorläufige Studie, die zum Ziel hat, ein Gütesiegel durch zusätzliche Schulungen durch Afb zu verleihen… und auch zu verwalten. Der Aufwand hierzu hält sich in Grenzen.


    Im Gegensatz kann hierzu eine Kunde, durch einen QR Code das Studio zur Richtigkeit der Angaben zum Logo selber prüfen und dadurch auch bewerten.


    Das würde auch zur konsequenten Haltung von Ergoline passen. Aber bitte schaut Euch das erst einmal mal an. Wie gesagt, ist nur ein Teil, einer vorläufigen Studie….




    Hier an dieser Stelle noch mal der Entwurf:

  • neigen unverantwortliche Studiobetreiber dazu, zum Beispiel auch Filterscheiben einfach rückzurüsten und zu verändern. Das ist mir schon seit längerem bekannt und auch den Behörden, das erythemwirksamen Bauteile eigenmächtig durch Betreiber verändert werden. Händler sind dabei offensichtlich behilflich und haben sowas noch auf Lager. Mal abgesehen davon, dass so ein Austausch sämtliche technische und rechtliche Bescheinigungen vom Hersteller ihre Gültigkeiten verlieren und der Solarienbetreiber nun selber Inverkehrbringer von diesem dubiosen Solarium ist. Mit allen rechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Bezahlung einer kompletten Neuvermessung vom Solarium selber.


    Dieses eigenmächtige Verändern der erythemwirksamen Bauteile vom einen Solarium, kann zur sofortigen Schließung vom gesamten Betrieb führen. So der Wortlaut der Verantwortlichen. Die Auswirkungen hierzu, kann kein Solariumbetrieb einkalkulieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass dann der Betrieb trotz einer korrekten Aufrüstung wieder freigegeben wird, liegt bei NULL. Denn garantiert wird eine Neuvermessung von den Solarien von den Behörden verlangt. Aber Unverbesserliche haben eben ihre eigenen negativen Kalkulationen, die sie in den Ruin führen werden …


  • wie ich wieder hierzu ein altes Schriftstück in meinem Register gefunden habe, war das schon damals 2007 auch zu der UV-Fibel das Thema. Das hat, wie jeder es heute durch die UVSV kennt, zur Auflistung der erythemwirksamen- optischen Bauteile im Gerätebuch, gefordert durch den Solarienbetreiber selber, geführt.


    Ein Tipp: Gut ich bin kein Prüfer und werde es auch nie sein und will auch Keinem was vorschreiben. Aber aus der Logik und der Absicherung heraus, wäre es ratsam, die Bestellnummern von dem Herstellen, gerade bei den Filterscheiben mit aufzuführen. Damit wird dokumentiert, dass es sich um Originalbauteile des Herstellers handelt. So könnte, wenn ein Prüfer nachfragen sollte, das zu mindestens im Gerätebuch nachgewiesen werden. In fast allen technischen Unterlagen der Hersteller sind diese aufgeführt. Ob der Zusammenhang dann zur Praxis stimmt, ist Sache vom Prüfer selber. Dazu kann er ja, die technischen Unterlagen zum Solarium, oder wie von Firmen benannt „EU-Gerätepass“, zu Rate ziehen. In der Konformitätserklärung, könnte auch ein Hersteller seine Bestellnummern, gerade bei Filterscheiben mit aufführen. Dann ist alles eindeutig belegbar.


    Auch gut, wenn Einer meint er müsste sein Solarium durch Verändern des erythemwirksamen optischen Bauteils, „aufpäppeln“. Mehr ist es ohnehin nicht. Dann hat er aber eindeutig selber bewiesen, dass er den Zusammenhang der Dosierung zur erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von einem Solarium nicht verstanden haben kann. Also er liefert gleich selber die Argumente für den Prüfer als Beweis seiner Unfähigkeiten. Das ist logisch und eindeutig und kann auch nicht wegdiskutiert werden. Es könnte auch dazu führen, das man dann feststellt könnte, das der Betreiber unfähig ist, einen Solariumbetrieb im Sinne der Gesetzgebung zu betreiben.


    Sollte sowas an die Öffentlichkeit gelangen, wird die Presse die Branche auseinandernehmen wollen. Also, wenn einer meint er müsste so einen technischen Unsinn machen wollen, ist das nicht cool, sondern schadet der gesamten Branche zusätzlich. Das sind alle Hersteller und alle Solarienbetreiber.



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