Ergoline konsequent zur UVSV ?


  • was ich schon immer gesagte und berichtet habe wurde bestätigt, dass auch bei der Ausnahmeregelung immer Personal anwesend sein muss,. Das hat nun das Urteil vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Das ist nun die vorläufige vorletzte Instanz hierzu. Es könnte noch eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Aber die Aussichten hierzu, sind nur noch minimal und würden nur noch ein Haufen Geld kosten. Der Studiobetreiber der in mehreren Instanzen nun geklagt hatte, ist mir bekannt.


    Somit DAS endgültige AUS für SB –Betriebe, auch bei der AUSNAHMEREGELUNG MUSS ständig Fachpersonal anwesend sein!!!

    Darauf haben viele seriöse Solarienbetriebe direkt gewartet und ersparen sich somit viel Geld für Auseinandersetzungen mit unseriösen, nahezu direkt schon kriminellen SB-Betrieben.


    Nun ist es AMTLICH. Siehe Anlage ...

    Mir wurde von den Behörden die Pressemitteilung direkt zugesendet, dass ich nun in der Anlage veröffentliche. Das eigentliche Urteil hierzu, werde ich höchstwahrscheinlich Morgen erhalten, weil man mir ausversehen die Pressemitteilung doppelt zugeschickt wurde.


    Wer das liest, dem wird unmissverständlich klar, dass keine SB-Betriebe mehr geöffnet haben dürfen.
    Und wenn, sind diese die Zahlmeister der Branche, weil es sehr teuer geahndet wird. Auch der Gewerbeschein kann entzogen werden.


    Ich werde direkt nach Erhalt vom Urteil darauf eingehen… Eine Feststellung hierzu: Sinnvoll nun zu handeln, kaufmännisch und fachlich sauber legal zu agieren und zu arbeiten, geht im Grunde nur noch sicher zu allem und ein professionelles Handeln, mit den WinSolar STREAM Systemen… Diese Systeme bringen alles mit, was einen Betrieb sicher in die Zukunft führen kann.

    Das SB-AUS die Mitteilung hierzu:



  • Hier nun das Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München.
    Daraus ist das wesentliche zu entnehmen und bedarf kaum noch eines Kommentares …


    Der Studiobetreiber, der das alles durchgezogen hat, wird zwar mit dem Ergebnis kaum zufrieden sein, hat aber der Branche insofern, eine Rechtssicherheit beschert.


    Bitte entnehmt weiteres aus dem Urteil von 33 Seiten, vom Verwaltungsgerichtshof in München …




  • im Grunde besagt das Urteil, was ich schon seit mehr als drei Jahren berichtet habe und versucht habe, das jedem so zu vermitteln. Wenn man nachträglich die Reaktionen der Branche betrachtet, wird sehr deutlich erkennbar, wie wichtig Aufklärungen tatsächlich sind. Wie wichtig es ist, eine Lösung anzubieten. Denn nicht jeder kann das alles auf Anhieb verstehen oder die Folgen ersehen, erkennen. Das Verstehen können beruht darauf, erst wenn man tiefgründig alles betrachtet, alles genau analysiert, erst dann kann der gesamte Umfang zum Tun und Handeln erkannt werden.


    Diese „Arbeiten“ nach meiner Ansicht, wollte ich den Studiobetrieben abnehmen und einfach nur das berichten, was tatsächlich zu tun ist. Aber das was tatsächlich zu tun ist, ist auf sehr großen Wiederstand gestoßen. Für mich war das immer sehr unerklärlich, denn ich hatte doch alles sehr genau und ausführlich dargestellt und immer wieder neu erklärt? Mehr Geduld geht nicht mehr.


    Wer selber in der Lage versetzt ist, eine Gesetzgebung zu analysieren und die Folgen und Konsequenzen mit notwendigen Handlungen auszuarbeiten, der ist ein Profi und wird dementsprechend Handeln uns sich ausrichten wollen. Das ist die billigste und einfachste Lösung.


    Spätestens nach diesem Urteil, sollte jedem klar sein, das es wie immer berichtet, nur noch fachlich und professionell zur künstlichenUV-Bestrahlung weitergehen kann. Der Empfangsbereich ist der entscheidende Bereich in Solarienbetriebe. Die direkte Verantwortlichkeit hierzu, wurde durch das Urteil untermauert. Der Empfangsbereich muss dementsprechend ausgerichtet werden.


    Die Wichtigkeit von der Hauttypen-Analyse dem Dosierungsplan, der Aufsicht mit verantwortlicher Kontrollen und Beratung der Nutzer, also die gesamte Verantwortung zur UV-Bestrahlung durch NiSG und UVSV hierzu, liegt direkt in den Händen vom gesamten Studio.


    Wer die gesamten Verantwortlichkeiten missachtet, wird früher oder später direkt Ärger bekommen. Eine Lösung zu allem gibt es ja direkt. Man sollte es nur erkennen und sich dementsprechend ausrichten …



  • sunshower;


    richtig, bindend immer, mit ständigem Fachpersonal anwesend, ohne geht nichts mehr … Mit diesem Urteil, kann jeder Solarienbetreiber seinen SB - Mitbewerber in die Schranken weisen... Rechtsanwälte wollen Geld sehen ...


    Aber am einfachsten geht es immer, wenn man die RICHTIGE Behörde mit einer Beschwerde zum Mitbewerber kontaktiert. Dann ist man den SB-Konkurrenten los ...

  • Ne das steht da eben genau nicht!


    In dem Urteil geht es um einen SB-Betreiber, der sieben Geräte im (Teil-)SB betrieb. Er machte für sich unter anderem geltend, dass er unverhältnismäßig benachteiligt gegenüber der Ausnahmeregelung wäre. Das hat das Gericht verneint. Er hat bei mehr als 2 Geräten selbstverständlich Fachpersonal vorzuhalten.


    Ich zitiere: "Wenn nach § 4 Abs. 2 UVSV das sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UVSV ergebende
    Erfordernis der ständigen Anwesenheit von Fachpersonal dann entfällt, falls an
    einem Aufstellungsort nicht mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte betrieben werden,
    so liegt darin jedenfalls insoweit kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
    (Art. 3 Abs. 1 GG), als diese Regelung solchen Betreibern zugutekommt, die die
    Möglichkeit zur Benutzung von Solarien lediglich als Annex zu einer anderen, im
    Vordergrund stehenden Leistung anbieten... "


    Außerdem:
    "Dass der Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 2 UVSV auch reine Sonnenstudios
    unterfallen, sofern sie an einem bestimmten Aufstellungsort nicht über mehr als zwei
    derartige Geräte verfügen, stellt das Ergebnis nicht in Frage, da „klassische Sonnenstudios“
    (d.h. solche, bei denen die UV-Bestrahlung dem Haupterwerb der Inhaber
    dient) typischerweise über vier oder mehr derartiger Geräte verfügen (BR-Drs.
    825/10, S. 57)"


    Ich weiss nicht, was es an diesen klar formulierten Aussagen nicht zu verstehen gibt.

  • sunshower;


    ich kann Deine „Logic“ nicht nachvollziehen, was Du raus lesen willst. Der komplette Zusammenhang wie immer, ist entscheidend zum Sachverhalt. Denn ohne Fachpersonal, auch bei der Ausnahme, die um Grund nie eine wirkliche war und ist, geht nichts mehr…


    Deine "Logic" hat unterschlagen: ...denn die Erkenntnis vom Urteil, das es keine "technische Vorrichtung" geben kann und die ganzen Absätze zur UV-Schutzbrille belegen eindeutig, zudem das NiSG besagt, das die Ausnahme in Wirklichkeit keine Ausnahme sein kann. Das nennt man reale Logic, zu einem Urteil...


    Werde auch nach der Eindeutigkeit vom Urteil hierzu, auch nichts mehr hierzu kommentieren. Von mir aus kann ja jemand noch mal klagen, wenn er anderer Meinung zu sein scheint. …


  • @ sunshower
    58.



    "Auf den Umstand, dass § 4 Abs. 2 UVSV Selbstbedienungs-Sonnenstudios nicht zugutekommt, da derartige Betriebe regelmäßig über mehr als zwei Bestrahlungsgeräte verfügen, hat auch der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der UV-Schutz-Verordnung hingewiesen (Anlage zur BRDrs. 825/10, S. 2)."


    Auch eine Schlinge, die sich für mich schließt, sind die Punkte 66, 67 und 74 ist auch nicht uninteressant...

  • Paula, ihm wurde der Betrieb untersagt, weil er zwei Geräte im Erdgeschoß und fünf weitere im Obergeschoß betrieben hat. (Siehe Nr 1)


    Das ein Betreiber nicht zeitweise Geräte abschalten kann um als Ausnahme-SB zu gelten ist breits hinlänglich diskutiert. Er hat also SB mit 7 Geräten betrieben. Und genau darum geht es in diesem Urteil. ALLE Aussagen beziehen sich auf SB mit 7 Geräten!


    Keiner zweifelt an der Tatsache, dass SB verboten ist. Abgesehen von der Ausnahmeregelung. Ob die Ausnahmeregelung umsetzbar ist, ist weiterhin stark zu beweifeln, da es keine mir bekannte technische Sicherung gibt. Es steht aber nirgendwo in diesem Urteil, dass die Ausnahmeregel verboten ist, im Gegenteil sie ist explizit vorgesehen! Darüber kann sich das Gericht nicht hinwegsetzen, schließlich steht die Ausnahmeregel ja auch in der Verordnung.

  • @ sunshower
    DANKE!
    Ich habe schon an meinem Verstand gezweifelt. Ich konnte Elektras Gewissheit nicht teilen.
    Deine Einschätzung des Urteils deckt sich mit meiner.
    Allerdings finde ich die Erklärung für die Ausnahmeregelung von 2er SB-Studios nach wie vor nicht verständlich.


    @all
    Außerdem zur Schutzbrille: im Gesetz lese ich nicht, dass die Brille vor jeder einzelen Nutzung erneut angeboten werden muss.
    Sie muss vor der Nutzung angeboten werden, das geht meiner Meinung auch so, dass der Kunde sie gleichzeitig mit der Beratung als Geschenk in die Hand gedrückt bekommt.

  • Auf Wunsch von dem damaligen Wirtschaftsminister Brüderle ( angespitzt von der DehoGa Hotelverband ) wies der damalige Umweltminister Röttgen das Bundesamt für Strahlenschutz an eine Extrawurst-Ausnahme zu braten. Dem Wunsch nach 4 Brat-Solarien wurde nicht entsprochen. Aber zwei wurden dem Brüderle seviert - zusätzlich zur Steuererleichterung für dieselbe Kundschaft der Mövenpick-Partei.
    Angeblich wären nur Gelegenheitsnutzer dort, fabulierte das Bundesamt der Strahlenschützer. Für Fitnessstudios trifft das mit Sicherheit nicht zu. Egal: Ohne Personal ( nicht FACHpersonal ) das die Berechtigung der Nutzer prüfen kann, kann das Gesetz nicht eingehalten werden. Es gibt keine technische Lösung dafür. Im Übrigen muss auch die Schutzbrille übergeben werden. Das ist der Anlass für die Kontrolle. Wenn sich ein Gericht damit befassen würde, würde es die Verordnung entsprechend konkretisieren und die Extra-Wurst versalzen.


  • das ist wiedermal Sunshower Logic. Alleine schon so einen Unsinn (andres kann man das nicht mehr sagen) in den Mund zunehmen, ist schon bemerkenswert, zumal wir hier schon das Thema sehr ausführlich in drei Jahren behandelt hatten.


    Um noch mal auf den Punkt zu bringen: Die Ausnahmeregelung zur UVSV besagt logischer Weise durch den gesamten Gesetzestext lediglich, das während der Bestrahlung kein Fachpersonal anwesend sein kann. Das ist schon alles zur Ausnahme. Diesen Zusammenhang hatten wir schon unzähligemal rausgestellt. Zudem hat das so fast wörtlich auch BFS und BMUB bestätigt. Vor der Bestrahlung muss geprüft werden, ob das auch die Person ist, auf dem der Dosierungsplan ausgestellt wurde, es müssen die Forderungen das NiSG erfüllt werden, es muss die UV-Schutzbrille angeboten und ausgehändigt werden. Egal ab er eine schon hat oder nicht. Im §3 Absatz 2 seht wörtlich …“ …. jeden Nutzerin und Nutzer vor der Nutzung eines UV-Gerätes …“ angeboten wird. Der §3 unterliegt nicht der Ausnahmeregelung. Wer das begriffen hat, würde niemals von Ausnahme-SB sprechen wollen.


    Tak;


    zum Urteil vom 15.12.2014 … In den ganzen Prozessen mit nachfolgen Instanzen ging es fast nur noch um die Ausnahmeregelung. Hierzu wurde eindeutig durch medizinische und logische Begründungen in langen Ausführungen Seitenweise geurteilt. Es wurde direkt darauf eingegangen.


    Die Sunshower Loigc geht davon aus, dass es in Prozess immer nur um 7 Geräte geht, wovon 5 wegsperrt und 2 Geräte als SB mit Münzer betrieben wurden. Das war nur die Ausgangssituation, wo der Betrieb von amtlicher Seite dicht gemacht wurde und es auch immer blieb. Der Inhaber hat, um überhaupt weiterzumachen, einen neuen Betrieb mit zwei Geräten mit Zusatzgeschäft aufgemacht. und weiter in Instanzen geklagt. Wo er die 2 Geräte wieder als SB betrieben hatte. Darum ging es in den nachfolgen, langwierigen Prozessen. Es ging fast immer nur um die Ausnahmeregelung im Weiteren. Diesen Zahn „Ausnahme-SB“ hat das vorletzte Urteil, wenn der Kläger nicht noch nach Leipzig gehen sollte, eine richte bayrische Watschen erteilt. Nur erkennen muss man es.


    Auf 33 Seiten hat das hohe Gericht nun, der Verwaltungsgerichtshof München, eindeutig hierzu Stellung genommen. Auch der notwendige Schutz zu den Augen und die vielen medizinischen Begründungen mit Schutz zur der UV-Bestrahlung, in sehr langen und ausführlichen Ausführungen auch zum notwendigen Fachpersonal, nochmal Stellung genommen. Dem „Ausnahme –SB“ wurde eine klare Absage erteilt und es wurden wiedermal die Begründungen vom Kläger hierzu, abgelehnt.


    Noch nie wurde ein Prozess in so einer Sachlage gewonnen. Alle Prozesse gingen verloren. Die Kosten sind enorm hoch. Da muss doch nun mal ein Denkprozess in der Branche einsetzen? Es geht nur noch mit Fachbetriebe, so oder so. Wer das nicht verstehen will, zahlt früher oder später kräftig.


    Die Praxis zur Ausnahmeregelung, wenn man das nicht alles hierzu laut Gesetz beachtet, zeigen die Brandenburger Kontrollen auf. Da ging es in weiten teilen um den Betreib von 2 Geräten. Entweder hatten die Betriebe hierzu die Geräte schnell stillgelegt und den gesamten Betrieb eingestellt, aber alle anderen wurden mit Bußgelder oder Bußgeldverfahren geklagt. Diese waren die Zahlmeister der Branche. Nur 7 % hatten zwar auch mit Nachkontrollen, dann aber keine Beanstandungen mehr.


    Ich sage sowas und berichte immer deshalb darüber, weil meine Absichten das Verhindern von „Fettnäpfchen treten“ unter allen Umständen vermieden werden soll. Darin ist die Branche „Weltmeister“. Die Solarienbetreiber sollen ihr Geld nicht in Prozesse und Bußgelder stecken, sondern das Geld in der Branche durch Investitionen ausgeben. Nur so kann eine Branche aufblühen.




  • Tja, also das was ich gelesen habe besagt eindeutig was anderes.


    Der Betreiber hatte 7 Geräte im SB. Geklagt hat er dann auf alles mögliche, unter anderem fühlte er sich ungerecht behandelt gegenüber der Ausnahmeregelung. Das Gericht hat eindeutig klar gemacht, dass er keinesfalls mit seinen 7 Geräten SB betreiben darf. Jeder der die UVSV gelesen hat, hat das verstanden. Nur er wollte das offenbar nicht einsehen. Das Gericht hat klar gemacht, dass er an diesem besagten Standort, nämlich nur darum ging es in dem Prozess, ansonsten hätte er eine erneute Klage anstrengen müssen, nicht unter die Ausnahmeregel fällt und das Verbot auch keinem Berufsverbot gleicht. Das Gericht hat klar gemacht, warum, und weshalb das so ist.


    Ich will nicht falsch verstanden werden, daher hier nochmal klar und deutlich:
    SB gibt es nicht mehr und Ausnahme-SB ist kaum umsetzbar. Das steht aber nicht in diesem Urteil! Im Gegenteil Ausnahme-SB ist noch nirgendwo in seiner Reinform angegriffen worden, ob wohl es sicher möglich wäre. Nochmal, hier ging es klar um SB mit 7 Geräten!


    Im Übrigen, weil ja hier gern auf der Schutzbrille, welche durch Personal übergeben werden solle rumgeritten wird:
    Es steht geschrieben, dass jeder Nutzer vor Nutzung eines UV-Gerätes eine Schutzbrille ausgehändigt werden muss. Das heisst aber nicht, dass vor JEDER Nutzung der Nutzer eine Brille ERNEUT ausgehändigt werden muss. Gemäß dem reinen Gesetzestext reicht die Übergabe vor der ersten Nutzung.


    Das spielt aber in Sachen NiSG keine Rolle.


    Elektra: Dass der Betrieber die Klage verliert war sonnenklar und ist auch nicht überraschend. Aber Ausnahme-SB ist in bestimmten Fällen möglich. Z.B. als Zusatzgeschäft beim Friseur oder ähnliches. Das steht explizit genau so in diesem Urteil. Ich weiss ehrlich nicht, was du immer speziell mit mir hast. Ich denke deine Forenregeln untersagen explizit das persönliche Angreifen und beleidigen??

  • sunshower;



    ich habe Dir auch nicht zu Deiner Grundsatzeinstellung zum Ganzen widersprochen… Das ist ja so richtig. Deine Logic zum Urteil zum Thema das grundsätzlich nur um SB geht, ist nicht ganz richtig. Das mit den vorgefundenen 7 Kabinen 5 davon abgesperrt und zwei als SB betrieben, war nur die Ausgangssituation zum Auftakt mehrerer Instanzen…


    Im Weiteren ging es dann um den Betrieb mit 2 Geräten. Der Grund war, dass der Kläger einen neuen Betrieb eröffnet hat, weil der alte immer noch dicht war, und als Zusatzgeschäft 2 Solarien als SB betrieben hat … Ich hatte ja selber mit den Kläger vor einiger Zeit schon, hierzu telefoniert.


    Eventuell zum Hintergrund zu allem… Der Kläger hatte von ca. 1997 bis ca. Ende 2006 das WinSolar System im Einsatz. Hatte auch schon Hauttypen- Analyse usw. … alles gemacht. Er war damit auch immer sehr zufrieden. Er hat direktes, gutes Verständnis zur künstlichen UV-Bestrahlung.


    Der Grund zum Wechsel zu einem reinen SB-Betrieb mit damals 7 Solarien, waren die vielen SB- Mitbewerber mit ihren Dumpingpreisen, wo es fast unmöglich war, mit Personal weiterhin zu arbeiten. Es rechnete sich nicht mehr mit Personal. Er wollte sogar, dass ich das System abbaue, damit es eingelagert wird. Er konnte damals nicht anderes handeln… wie er mir versicherte. Er ist ein cleverer Geschäftsmann. Im Grundsatz ist er ein verständnisvoller, kluger sehr großer Mann zu allem. Aber die Kontrollen, haben ihn offensichtlich verändert. Er will sich auch nichts vorschreiben lassen… So haben die Dinge ihren Lauf genommen …


    Das Urteil, wenn man sowas ins Haus bekommt, kann ihn nicht zufrieden stellen. Aber er hat auf seine Kosten, Grundsatzentscheidungen herbeigeführt. Dafür, auch wenn es Ihm nichts nützt, hat er eine hohe Anerkennung zu allem, aus der gesamten Branche verdient. Meine Anerkennung zu allem, hatte er schon immer.


  • Er hat für mich weder Anerkennung noch Hochachtung verdient.


    Er hat sich klar gesetzeswidrig verhalten. Dafür kann ich kein Mitleid empfinden. Wir alle müssen mit der UVSV umgehen und neben vielen guten auch einige sinnfreie Paragraphen umsetzen. Er hat offensichtlich genau gewusst, was er tut. Er hat sich also vorsätzlich den Bestimmungen widersetzt. Ich hoffe die Geschichte war richtig teuer!

  • sunshower;


    gut, man kann das sehen wie jeder das so will und empfindet. Aber in der der Sache ist es richtig.


    @all;


    Zu Erinnerungen an den Werdegang zu allem:

    mit Inkrafttreten der UVSV, waren ja auch in weiten Teilen der Branche kaum Einsichten oder kaum Kenntnisse zu den tatsächlichen Forderungen und zu dem Gewollten vorhanden. Die Anfangsdiskussionen zur UVSV waren wie ich damals erkennen musste und dann erkannt hatte, fast schon katastrophal und extrem emotional. Die Emotionen verblendeten oft den Versand bei einigen Hardcore- Betreiber, weil der Staat ihnen das „SB- Spielzeug“ aus der Hand nehmen will.


    Jeder hatte nur die Faust zur UVSV geballt und wenn man was zur UVSV sagen wollte, wurde man als „Staatsdiener“ oder wie auch immer, verrufen. Der Ton hierzu war extrem, oft unverständlich in der Sache. Unverständlich auch schon deshalb, weil jeder schon im Grunde ersehen konnte, was da auf ihn zukommen könnte. Aber nichts zu Sache tatsächlich erkannt und kaum was verstanden hatte. Aus dieser Situation heraus, ist auch damals dieses Forum entstanden, damit das Gewollte zur UVSV, zum NiSG, diskutieret, erkannt und dementsprechend gehandelt werden und jeder sich ausrichten kann.


    Der BfB hatte damals extrem falsch reagiert, extrem falsch gehandelt und hat selber die Sachlage komplett falsch eingeschätzt. Im Grunde nichts verstanden und spielte auch noch den „Beleidigten“ zur Sachlage. So ein Spiegelbild wurde nach außen getragen. Die Branche wurde nie mehr wirklich ernstgenommen. Das muss sich ändern… !!!


    Aus so einer Branchensituation heraus, war der Kläger der Meinung, man könnte mit der „Faust“ was an der UVSV verändern. Ich werde hierzu klagen… Diese Meinung war so stark gefestigt, das der Kläger gleich mehrere Instanzen durchlaufen hat. Der Erfolg hierzu nun, gleich NULL für ihn. Alles war zudem sehr teuer. Noch kein Gericht hatte der Branche mit deren falschen Ansichten zur UVSV /NiSG, Recht gesprochen.


    Der Kläger hatte aber nun, der Branche ungewollt einen riesen Gefallen getan, im Grunde durch die Urteile, so das die Unverbesserlichen nun tatsächlich aufwachen könnten und den richten klugen Weg zum Verständnis der künstlichen UV-Bestrahlung einnehmen könnten. Aber da sehe ich auch noch großes Fragezeichen. Diese erkennen kaum, das riesige Potenzial zu UV- Fachbetriebe.


    Der Kläger war ja schon mal auf den richtigen Weg, hatte ja auch damals das nun heute veraltete XP-WinSolar im Einsatz. Aber in seinem Umfeld zu den Mitbewerbern, die nur radikal die SB Line vertreten hatten, hatte der Kläger dann den falschen SB-Weg eingeschlagen. Mit dem „Wölfen heulen“ wollen, ist nie gut und nie empfehlenswert. Das bringt früher oder später nur Ärger ein. Jeder kann sich denken, dass ich versuchte ihn davon abzubringen. Aber wo Wut, Emotionen und Uneinsichtigkeiten mit im Spiel sind, setzt oftmals ein klarer Verstand aus. Man erreicht dann die Person kaum noch, es sei denn, die Person schaltet selber einen oder gleich noch ein Gang zurück. In der Ruhe liegt die Kraft für Überlegungen und Handeln.


    Man muss sich immer als Unternehmer, in jeder Situation, im Griff haben. Emotionen, oder könnte so sein, oder könnte nicht, passt in keinem Fall zu einem Unternehmer. Ein Unternehmer muss Tatschen erkennen und dementsprechend folgerichtig handeln. Wie an diesem Beispiel zu ersehen, hätte ich den heutigen Kläger zur damaligen Zeit zum Verstehen können, besser erreicht, hätte der Kläger extrem viel Geld eingespart und würde heute glänzend dastehen. Ist auch das Ziel von diesem Forum. Im Grunde gilt das Gesagte auch zur heutigen Zeit. Erkennen und Handeln, ist auch heutzutage direkt notwendig und bei vielen auch noch dringend erforderlich. Denn vorbeugen ist immer besser als heilen.


  • Diesmal muss ich klar zustimmen. Die UVSV war lange überfällig. Auch eine freiwillige Zertifizierung war völlig zwecklos, da diese nur diejenigen mitgemacht haben, die nicht zu den "schwarzen Schafen" der Branche gehörten. Die SBler und die mit den Extrem-Röhren und den Sonnenbränden nach 8 MInuten, sind das Branchenproblem und genau für diejenigen ist die UVSV und das ist richtig so. Diese Kasper, die keine Ahnung haben und keinen Willen sich fehlendes Fachwissen anzueigenen, genau die müssen vom Markt verschwinden. Dann ist sicher unser Image immernoch nicht besser, dafür können die vernünftigen vielleicht wieder Geld verdienen.


    Dafür war aber die freiwillige Zertifizierung Nonsense. Kein Kunde interessierte sich damals für die Zertifizierung, genauso wie heute keinen "Sonnen ok" interessiert. Der Kunde denkt nur, hab ich mich einmal verbrannt, verbrenne ich mich immer. Diese Kunden sind auf Jahre verprellt. Genau deshalb brauchen wir die UVSV.


    Elektra: im Übrigen hast du das Forum gegründet, weil du damals im anderen Forum wegen deiner Art und Weise, verbunden mit deiner ununterbrochenen Werbung rausgeflogen bist, bzw vertrieben wurdest.


    Dein Kläger gehört genau zu diesen Kaspern, die vom Markt verschwinden müssen. Genau diese zerstören das Geschäft der guten Studiobetreiber. Diejenigen, die meinen ich weiss alles besser, finde vielleicht ein Schlupfloch oder die denken das interessiert mich alles nicht, genau diejenigen sorgen direkt und indirekt für den Untergang der Branche. Nicht er sondern das Gericht hat der Branche einen Gefallen getan!
    Auch kann ich nicht erkennen, was das Urteil der BRanche bringen soll. Alles was da drin steht, ist jedem Studiobetreiber klar. Jeder weiss, dass es kein SB mehr gibt, jeder weiss, dass man mit Teil-SB nicht durch kommt. Deine "Unverbesserlichen" wissen das auch und machen das mit voller Absicht. Die lächeln müde über das Urteil und machen genau an der Stelle weiter. Und warum? Weil es sich lohnt. Solange das so ist, ändert sich nix. Und das kann eigentlich nur der Kunde entgültig entscheiden! Nur wenn der Kunde kein SB mehr akzeptiert, dann ändert sich das mal.

  • sunshower;



    gerade Du hast von diesem Forum doch sehr gut profitiert? Zudem das ist nicht mein Kläger, sondern der war mal ein guter Kunde vor Jahren, bis er SB Betreiber wurde, mit bekannten Folgen. …


    all;


    Unser Fachforum, der feine Unterschied, direktes Fachwissen weitergeben,

    ist nur in diesem Fachforum möglich und wurde nur deshalb hierzu gegründet. Das war auch vor drei Jahren wirklich notwendig, bedingt durch chaotische Zustände zu Informationen überhaupt. Ist heutzutage auch gut frequentiert,beschreibt und erklärt das Fachliche zum Gewollten und natürlich vieles mehr. Ist nun tatsächlich auch ein Aushängeschild für
    Fachbetriebe in der Branche geworden.


    Mit diesem Forum haben wir zumindest eines erreicht, das unser Ansehen in der Branche verbessert wurde und nicht mehr von BfB Informationen, oder von den unverbesserlichen Meinungsmacher abhängig ist. Hier wird uns ein Ansehen entgegengebracht, weil auch Nicht-Branchen-Mitglieder sich hier zur Branche informieren und gleichzeitig erkennen können, dass ein Wandel zum Fachlichen hin, direkt erkennbar ist.


    Hier kann erkannt werden, dass es fachlich- orientierte Solarienbetreiber gibt, die sich direkt von dem Rest der Unverbesserlichen abheben. Zudem wird hier angesprochen, was in der Branche nicht förderlich sein kann. Das Forum wird auch deshalb als Fachforum angesehen, weil die Erklärungen, Auswirkungen zur UVSV /NiSG und das Handhaben zu den Forderungen diskutiert werden. Somit auch von den Verantwortlichen immer mehr Anerkennungen finden. Es werden auch ausgewählte Zusendungen von den Verantwortlichen hier im Forum veröffentlicht und diskutiert.


    Wie immer direkt berichtet wird, haben die meisten Solarienbetreiber durch das Fachforum erstmals direkt die Wirklichkeiten zur Gesetzeslage erkannt und konnten dann sich dementsprechend neu ausrichten.




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