was ich schon immer gesagte und berichtet habe wurde bestätigt, dass auch bei der Ausnahmeregelung immer Personal anwesend sein muss,. Das hat nun das Urteil vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Das ist nun die vorläufige vorletzte Instanz hierzu. Es könnte noch eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Aber die Aussichten hierzu, sind nur noch minimal und würden nur noch ein Haufen Geld kosten. Der Studiobetreiber der in mehreren Instanzen nun geklagt hatte, ist mir bekannt.
Somit DAS endgültige AUS für SB –Betriebe, auch bei der AUSNAHMEREGELUNG MUSS ständig Fachpersonal anwesend sein!!!
Darauf haben viele seriöse Solarienbetriebe direkt gewartet und ersparen sich somit viel Geld für Auseinandersetzungen mit unseriösen, nahezu direkt schon kriminellen SB-Betrieben.
Nun ist es AMTLICH. Siehe Anlage ...
Mir wurde von den Behörden die Pressemitteilung direkt zugesendet, dass ich nun in der Anlage veröffentliche. Das eigentliche Urteil hierzu, werde ich höchstwahrscheinlich Morgen erhalten, weil man mir ausversehen die Pressemitteilung doppelt zugeschickt wurde.
Wer das liest, dem wird unmissverständlich klar, dass keine SB-Betriebe mehr geöffnet haben dürfen.
Und wenn, sind diese die Zahlmeister der Branche, weil es sehr teuer geahndet wird. Auch der Gewerbeschein kann entzogen werden.
Ich werde direkt nach Erhalt vom Urteil darauf eingehen… Eine Feststellung hierzu: Sinnvoll nun zu handeln, kaufmännisch und fachlich sauber legal zu agieren und zu arbeiten, geht im Grunde nur noch sicher zu allem und ein professionelles Handeln, mit den WinSolar STREAM Systemen… Diese Systeme bringen alles mit, was einen Betrieb sicher in die Zukunft führen kann.
Das SB-AUS die Mitteilung hierzu: