Ergoline konsequent zur UVSV ?


  • mit Sicherheit auch eine Auswirkung durch die SCHEER Meinung der medizinischen Wissenschaftler.
    Die Hannover Behörde hat das ganz klar und deutlich mit dem „Merkblatt zu den Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten nach dem NiSG und der UVSV“ ausgedrückt. siehe vorrangegangene Artikel.


    Es wird nun direkt eine Verantwortung durch Anwendung der fachlich- geprägten UVSV unverkennbar eingefordert. Auffallend ist auch zu erkennen, dass die angebliche 2er Ausnahme –Regelung im Grunde keine Ausnahme in Sinne von SB-Anwendungen sein kann. Es wird kurz und knapp gesagt, „nur unter bestimmten Vorrausetzungen… Genau diese werden vermutlich nun strickt eingefordert. Wer das nicht macht und keinen Verantwortungen zur künstlichen UV-Bestrahlung beweisen kann, dem droht nun sogar ein Gewerbeentzug!


    Daraus ist zu erkennen, wie verärgert die Behörden sind. Die Zügel werden nun angezogen. Direkt wurde zudem bekanntgegeben, das der Nutzer zum bedienen von einem Solarium zur noch den „Notaus“ Schalter verwenden darf. Der Sinn hierzu, wie ein Solarium aufgebaut sein muss, ist somit klar und deutlich gesagt worden. Wer also am Solarium zusätzliche Leistungsumschaltungen hat, wird zwangsläufig in Erklärungsnot geraten.


    Von den Behörden ist das eine klare Ansage, wie der Nutzer zu Bedienen ist und was das Fahrpersonal dringend erfüllen muss. So wird hierzu zum Nachweis die Dokumentationen zu Beratungen und die Dokumentationen zu dem Nutzer- Hauttyp und zum Nutzer – Dosierungsplan eingefordert. Wer das nicht erbringen kann, muss sich rechtfertigen und mit Konsequenzen rechnen.


    Im Grunde wird nun genau das eingefordert, was wir hier im Fachforum schon seit fünf Jahren anmahnen und zum fachlich Gewollten berichten. Spätestens jetzt, sollten so schnell wie möglich die SB- Betriebe dicht gemacht werden und die Quasi SB- Betriebe (man tut so als ob) sollten sich schnellstens zur UVSV ausrichten.


    Diese Erkenntnisse sollten nun sehr ernst genommen werden. Denn es ist zu erkennen, das es kein generelles Solariumverbot geben wird, sondern man pickt sich offensichtlich durch mögliche Kontrollen „die unfachmännischen Betriebe“ raus und macht diese Betriebe dicht.


    Die Behörden haben hierzu nun sehr starke Gründe von den medizinischen Wissenschaftlern durch EU- Kommissionen erhalten. Gegen diese Gründe zur künstlichen UV-Bestrahlung, werden vermutlich beim immer möglichen Verfahren zum Gewerbeentzug, angewendet.


    Die Empfehlung ist nun, sich zur gewerblichen Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke, sich dementsprechend schnell neu auszurichten. Das ist immer billiger als alles Andere. Oder schlicht gesagt, die Verantwortung zur Nutzer- UV-Bestrahlung zu übernehmen. Ausreden gibt es nicht mehr.


    Somit jeder hat es selber in der Hand, wie Er oder Sie die Zukunft meistert. :thumbup:


  • denn die Solarienbetreiber dürfen keine möglichen Umschaltungen am Solarium durch Nutzer in der Kabine zulassen! ....


    Laut allen Verantwortlichen und allen Medizinern, ist das Problem auch bei den Solarien selber zu suchen. Diese entsprechen in erster Linie nicht den Anforderungen der UVSV und somit kann kein verantwortungsvoller Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung aufgebaut werden!


    Das sind SB-Geräte! Hauptsächlich bedingt durch die Leistungsumschaltungen durch Nutzer selber. Zudem die sehr negativen Aussagen der Solarienhersteller: „…man könne nicht kontrollieren, was eine Nutzerin oder ein Nutzer in den Kabinen an den Solarien umschalten kann …“, ist eine direkte Provokation, gegenüber allen Medizinern und allen Verantwortlichen, die eine Prävention zum verantwortlichen Umgang mit der künstlichen UV- Bestrahlung anmahnen und anstreben und einfordern...


    Denn wenn ein Nutzer, abweichend zum fachlichen Beratungsgespräch, Bedingungen zum Dosierungsplan einfach in der Kabine am Solarium verändern kann, ist jedes zuvor geführtes Beratungsgespräch, nutzlos ja sinnlos. Wir haben hierzu schon sehr viel berichtet und angemahnt!


    Diese Solarien sind jedem Fall ungenügend zum gesetzlich Gewollten, auch wenn alle Solarienhersteller optisch sehr gute technische Geräte herstellen. Diese ungenügenden Solarien, kann aber ein Solarienbetreiber nicht einsetzen, weil er in diesem SB-Solarium-Fall gegen UVSV, NiSG Auflagen verstoßen wird. Das Einsehen hierzu, obliegt aber den Solarienbetrieben selber. Nur der Solarienbetreiber selber, trägt immer die volle Verantwortung zu allem!


    So wie man nun aus den Äußerungen aller Verantwortlichen und den Mediziner entnehmen kann, ist das auch der Grund dem Sinn nach wiedergegeben, warum zuletzt der wissenschaftliche EU Ausschuss SCHEER festgestellt hat, das es keine verlässliche Bestrahlungsstärke und keine verlässlichen Dosierungen genannt werden können, um einen möglichen Hautkrebs sicher zu vermeiden!


    Zumal auch diese Solarien weit über die EU-Grenzen hinaus verkauft werden. Werden zudem immer noch in sehr vielen SB-Betrieben eingesetzt. Dazu zählen auch die Fitness- Center, mit sehr vielen leichtsinnigen, unüberlegten SB- Eigenschaften.


    Dieses übergreifende Brancheproblem, müssten im Grunde alle Solarienbetreiber selber schnellstens beseitigen. Denn nur jeder einzelne Solarienbetreiber kann im Grunde nur das einsetzen, was Hersteller liefern. Genau das ist das große Problem! So muss, nicht könnte, das Problem ernsthaft angegangen werden, wenn nicht die Länderbehörden (oder auch Finanzämter) die Betriebe reihenweise schließen sollen.


    Vermutlich, ich kann es nicht vorhersagen, aber 2017 wird man logisch bedingt durch die EU SCHEER Meinung gestützt, härter von sich aus durchgreifen. Es bauen sich zu Kontrollen auch weitergehe Pflichten auf. Hierzu wörtlich: „Von den einzuhaltenden Regelungen des NiSG und der UVSV unberührt bleiben Ihre Pflichten als Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten im Rechtsbereich von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Diese müssen Sie darüber hinaus erfüllen“. Anmerkend, weil es überall in den Medien präsent ist, werden auch die Finanzämter alle Kassensysteme 2017 genauestens kontrollieren. Die Regierungen haben es öffentlich so angekündigt.


    Im Grunde ist es nach fünf Jahren UVSV nicht mehr schön, all diese Probleme ansprechen zu müssen. Immer aus dem Grunde, in Sorge um jeden einzelnen Solarienbetreiber selber! Keiner soll, weil Ihm die Informationen mitunter fehlten, ins offene Messer laufen. Denn ein Solarienbetreiber muss das alles berücksichtigen und beim Ungenügenden immer selber ganz alleine „ausbaden“. Somit darauf Aufmerksam zu machen, kostet nichts, ist in jedem Fall hilfreich und besser und soll den Solarienbetreiber wachrütteln, die bis jetzt noch nicht die gesamte Lage so sehen konnten. 2017 wird ein anstrengendes Jahr werden… In jeder Hinsicht, auch politisch gesehen…

  • Du hast sicherlich Recht, aber nur, wenn wir mit uns machen lassen.
    Wir müssen 2017 die Inititaive ergreifen und zeigen, das der, vom angeblichen Weltmarktführer getriebene, nationale Verband nicht das Sprachrohr der Branche ist.Dass es zahlreiche tolle Betreiber gibt, die auf Qualifikation und UVSV-geschultes Personal setzen.
    Deswegen werden wir 2017 zum anstrengenden Jahr machen, denn Politiker , die wiedergewählt werden wollen, hören nur in dieser Zeit auf ihre Wähler- nur in dieser Zeit!!


  • das sind in erster Linie Herausforderungen, Ungenügendes zu erkennen, Änderungen aufzuzeigen, diese annehmen, umzusetzen, um die Zukunft zu meistern… Um nun den direkten Branchenschwund endlich zu stoppen…


    Denn die letzten fünf Jahre, mit der Einstellung „UVSV egal“ plus „Kunde entscheidet selber“. Es lebe weiterhin SB oder Quasi-SB, mit Werbung „Vitamin D“ obwohl nur UV-A Geräte, mit zudem Leistungsumschaltungen, noch immer provokativ existieren, haben zwar gezeigt, dass es die Branche immer noch gibt, aber nur noch in sehr starker reduzierter, geschwächter Form.


    Also alles selber verursacht, durch wen auch immer, ist im Grunde genommen nun schon egal… Die Branche wird zudem in der Öffentlichkeit nicht ernst und somit nicht mehr wahrgenommen… Ein Branchenwachstum ist nicht mehr zu erkennen… Viele sehr gute, intelligente Menschen, haben die Branche in den vergangenen Jahren verlassen… Die Kundschaft in den Solarienbetrieben bestehen in der Vielzahl, fast nur noch aus den unteren Bevölkerungsschichten, mit weniger Kaufkraft… Zudem fehlt ein übergeordnetes Branchen-Management, das heute so gesehen, nicht mehr existiert…


    Also sollte man zu der Branchensituationen dringend nachdenken, alles analysieren und letztendlich sofort Handeln… Oder will man weiterhin so tun als ob, man nichts sehen oder erkennen will…?


    Hierzu ergeben sich nun 6 Thesen, zu nachfolgenden Anstrengungen für das Jahr 2017:


    1. die reellen Branchen- Situation mit Tatsachen so zu analysieren, die gemeinsame Breitschaft aufzubringen, um notwendige Änderungen herbeizuführen…


    2. zu erkennen, das die Branchengegner sehr stark aufgestellt sind. Die Branche insgesamt schon sehr stark reduziert haben… Neue EU- Erkenntnisse zur künstlichen UV-Bestrahlung aufgestellt haben, um auch politisch gesehen, sehr stark argumentieren zu können… Mann kann das nicht mehr wegdiskutieren… oder einfach übersehen… direkt zu erkennen, das diese handeln können und könnten… wenn es als notwendig erachtet wird.


    3. zu erkennen, das wir dringend gesetztes konforme Geräte zur künstlichen UV-Bestrahlung brauchen… Sofortiges Umdenken muss hierzu einsetzen… um überhaupt handeln zu können…


    4. zu erkennen, dass eine Verantwortung zur künstlichen UV-Bestrahlung dringend notwendig ist! Hierzu beschrieben und unmittelbar verordnet in der UVSV und NiSG.


    5. zu erkennen, das es unmittelbar notwendig ist, sich dementsprechend gesetzeskonform sofort auszurichten…


    6. zu erkennen, das Nutzer fachmännisch, verantwortungsvoll – gekonnt, bedient werden. Einen Nachweis hierzu, muss erbracht werden.


    Weitere Forderungen müssen berücksichtigt werden:


    1. der Mindestlohn hat sich wiedermal, nun um 0,36 Cent erhöht…


    2. Es werden weitergehende betriebliche Pflichten zusätzlich zur UVSV und NiSG eingefordert.


    3. es sind nur noch digitale Kassensysteme erlaubt. Papierkram außerhalb vom Kassensystem wird nicht mehr anerkannt, ist nach Rückfrage unzulässig. Verantwortliche und Zugriffsmöglichkeiten müssen hierzu benannt werden… Ein nachzuvollziehender Nachweis zu allem, ist nun eine Pflicht und muss zehn Jahre aufbewahrt werden! Die Übergangsfristen enden zum 31.12.2016.


    4. Zum Jahresanfang 2017 soll ein neues Gesetz die Stromkunden zum Einbau intelligenter Strom-Zähler verpflichten. Für Solariumbetriebe bald eine Pflicht. Was sind nun intelligente, digitale Smart Meter? Anders als bei herkömmlichen analogen Stromzählern messen Smart Meter nicht einfach den Stromverbrauch in einem Haushalt oder einem Betrieb, sondern können den Verbrauch auch bestimmten Geräten genau zuordnen. Die digitalen Zähler liefern damit auch eine zeitgenaue Messung des Strombedarfs.


    Die digitalen Strom- Smart Meter-Pflicht, soll in 2017 in Kraft treten, Private Haushalte werden aber erst ab 2020 in die Pflicht genommen. Im ersten Schritt müssen nur Großkunden mit einem Verbrauch von jährlich über 10.000 Kilowattstunden umstellen und einen intelligenten Zähler zur Messung ihres Stromverbrauchs nutzen. Das betrifft vermutlich direkt Solarienbetriebe… Im anderen Forumsteil wurde hierzu schon berichtet… („Sonnenstudio Technik- Elektrik und Sonstiges“)


    Wie nun jeder erkennen kann, das Jahr 2017 wird ein anstrengendes Jahr für die Branche mit vielen Herausforderungen. Packen wir es einfach an… :!:


  • Elektra,
    Du hast Recht, ich versuche es trotzdem, zumindest für mich zu konkretisieren bzw. zu ergänzen. Den Rest macht dann, in 2017, die Liga, Du wirst sehen.
    zu 1) alles liegt auf dem Tisch, wir müssen nicht analysieren, sondern gemeinsam handeln.
    zu 2) Kontakt und Kommunikation zu Branchengegnern und Behörden muss dringend installiert werden
    zu 3) korrekt aber nicht erfüllbar
    zu 4) Qualifikation von Betreibern und Personal mit neuen Schulungen, außerdem Überprüfung der dakks Akkreditieren durch eben diese ggf. Beschwerde bei der europäischen Aufsichtsbehörde, da kennt man die dakks schon
    zu 5) selbstverständlich
    zum anderen: gesetzeskonforme Betriebsführung muss selbstverständlich werden , ist sie aber in vielen Branchen nicht! Hier sind die Behörden gefordert, denn Forum oder Liga sind keine Polizei oder Kontrolettis.
    Die guten Studiobetreiber müssen für die Liga gewonnen werden, der Roggiclub erledigt sich dann von alleine.
    Die Zusammenarbeit mit der ESA sichert europäische Netzwerke, die wichtiger sind denn je.
    2017 müssen die Lücken gefüllt werden, die SLS/Photomed hinterlassen haben, weil sie dem alten politischen Spruch glaubten "Einigkeit macht stark".
    Und auch, wenn Du es vielleicht nicht gerne hörst, für mich muss die UVSV überarbeitet, an den Alltag angepasst, auf den technisch neusten Stand gebracht werden und mit der ESA auf europäischer Ebene umgesetzt werden.
    Soweit nur das Notwendigste.
    PS: Die nicht UVSV-konforme FIBO-Show werde ich mir dieses Jahr erstmals "seit Langem sparen", denn sachdienliche Hinweise bekomme ich auch dort nicht.
    Treffe lieber Breitbart, Greinert und Co. auf der DDG-Jahrestagung und auf dem deutschen Hautkrebskongress, da haben wir in Ruhe Zeit, dass Neueste zu Infrarot und dessen Wirkungen auszutauschen ( ohne rotgefärbte Sonnenbrille).
    Und natürlich zu den zu erwartenden neuen Empfehlungen der SSK, in deren Gremium ja auch Kollege G. sitzt- sorry Tak, aber er ist der Motor der Gegner, und muss deswegen auch hier immer genannt werden.

  • war mal wieder zu schnell.
    G.sitzt ja nicht direkt drin,in einem Ausschuß, sondern ist Berater.


    Wer sich für die Menschen interessiert, di im Auschsuss nichtionisierende Strahlung der SSK sitzen, der findet diese unter:
    http://www.ssk.de/DE/UeberSSK/…itglieder.html?nn=2031524


    unter den Mitglieder auch eine alte Bekannte, Frau Vollmer, aus Buxtehude, ein Ziehkind des korpulenten B.
    Man konnte sie in den Verhandlungen bei RTS gut kennenlernen.So lange befasst sie sich schon mit Solarien und kennt die Verteter von Behörden und Ministerien.
    Soweit zum Thema Netzwerk-Bildung


  • Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz usw. Sind ausschließlich hochgradig akademisch besetzt, durch viele Vertreter, Institute aus den Bundesländern.


    Für unsere Branche hieraus wichtig und maßgebend, ist das Forschungszentrum Jülich GmbH (BFS) und Elbe Kliniken Stade-Buxtehude wo auch Dr. Greinert tätig ist. Prof. Breitbart wird sich kaum noch um unsere Branche kümmern wollen. Der Herr Dr. Greinert ist hierzu ausschlaggebend, ist vernetzt mit vielen weiteren Entscheidungsträgern und beeinflusst EU-weit, weitgehendsten die fachliche Meinungsbildung zur Solarienbranche.


    Ein mögliches verhandeln mit Dr. Greinert ist heutzutage nahezu ausgeschlossen. Er hat ja schon in 2012 in Publikationen festgestellt und davor gewarnt, dass z.B. auch die Branche die UVSV- Fachschulungen unterlaufen werden. Also er hat schon damals die Pappenheimer der Branche erkannt und alle richtig eingeschätzt. Dementsprechend ist seine heutige Haltung zur Branche geprägt…


    Somit Klartext: Auch wenn die Akademiker das so nicht unmittelbar sagen würden, aber diese halten die Solarienhersteller, in erster Linie JK-Ergoline, den Roggendorf als negativen Meinungsbilder seiner Kunden, für ein „Spinner“ und „Populisten“, den man die Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung im Sinne der UVSV nie wirklich zugetraut hat. Direkt erkennbar kann er das alles nicht verstehen und kann demzufolge hierzu auch keine Verantwortung übernehmen.


    Gibt sich als angeblicher Weltmarktführer aus, zudem hat Roggendorf bei der Schulung- Vorstellung bei DAkkS in FFM, trotz UVSV, weiterhin SB- Verlängerung bei der damaligen Vorsitzenden eingefordert. Der Heidschnucken-Gröning hatte auch seinen Senf dazugegeben. Schon damals sind damit gescheitert. Mehr Unverständnis und Dummheit zum Sinn der UVSV, kann man öffentlich nicht mehr kundtun. Hat somit seine hörigen Kunden mehr oder weniger jahrelang regelrecht vera..cht. Das begründet sich auch noch zusätzlich durch die Vereinnahmung vom BfB als JK-Ergoline- Vertriebsverein, zusätzlich. Somit ist die Diagnose der Wissenschaftler eindeutig.


    Das es alles so ist, hat zuletzt die EU-Kommission dadurch sinngemäß Nov. 2016 ausgedrückt:


    „Mann kann keine verlässliche UV- Bestrahlungsstärke und Dosierungen benennen, um sicher einen Hautkrebs zu vermeiden“. Das kommt, wenn Politiker das nun so annehmen, einem Solariumverbot gleich. Zudem hatte öffentlich die Presse schon, Solarien als Särge degradiert. Wenn ein Solarienhersteller hierzu keine Worte und Handlungen erbringen kann, muss sich dieser den Verwurf im Sinne eines „Spinners“ gefallen lassen.


    Aber trotz allem, ist wiederum in der UVSV- Praxis, ein negativer Solarienhersteller nie maßgebend. Die Verantwortung für den Einsatz von Gesetzeskonformen Solarien-Geräte, obliegt ausschließlich, laut UVSV NiSG, beim Solarienbetreiber. Nur der ist direkt zu allem selber verantwortlich. Der verantwortliche Betreiber muss vor dem Kauf prüfen, ob er die angebotenen Solarien überhaupt einsetzen kann. Die beste Empfehlung zur Auswahl hierzu, ist im Augenblick die Fa. Hapro aus Holland mit seinen Geräten, die der UVSV am nächsten kommen. Also ein Solarienbetreiber kann unter vielen Herstellen selber sein UV-Gerät heraussuchen. Wobei JK-Ergoline hierzu heutzutage aus geschilderten Gründen, keine Empfehlung sein kann. JK-Ergoline hat in fünf Jahren UVSV nichts hinzugelernt und die Branche in ein Chaos verwandelt...


    Genau hier setzt nun die SOLRIUMLIGA –Verein an.


    Das alles beschreibt die Vorgehensweise vom neuen Verein. Wenn also nie ein Hersteller zur UVSV auschlaggebend ist, sondern immer nur der Solarienbetreiber selber, müssen sich nun endlich die Solarienbetreiber zusammenschließen und sich vereinigen, um den Ton zum fachlichen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung anzugeben. Die Solarienbetreiber bestimmen, was Sie von Herstellen erwarten. Genau das ist der Sinn der UVSV.


    Wobei ich erwähnen muss, dass zur UVSV von staatlicher Seite, keine Änderungen geplant sind. Stand Nov. 2016. Jeder Versuch hierzu wird scheitern. Eine Änderung tut auch nicht notwendig, denn die Ausnahmeregeling zu zwei Solarien an einem Standort, wird nun sehr scharf formuliert mit „nur unter ganzbestimmten Voraussetzungen möglich“ eingeschränkt. Zudem ist die UVSV ein Schutzschild, auch neuerdings zu den EU-Meinungen. Aber zu DAkkS Akkreditierungen wird signalisiert, das durch direkte Beschwerden von Solarienbetreiber, Handlungen möglich werden…


    Somit muss, wenn die Branche überhaupt noch Chancen haben will, die SOLRIUMLIGA alle Solarienbetreiber vereinen und unmittelbar handeln. Die LIGA- Internetseiten und das LIGA-Forum, sind in der jetzigen Form schon sehr schön und sehr gut aufgestellt. In Google „solariumliga.de“


    Deshalb ein Dankeschön…

    Tak ist deshalb zu allem sehr zu Danken, denn vieles macht er auch in seiner Freizeit. Auch wenn ich nicht immer zu ein paar kleinen Dingen zu seiner Meinung einverstanden bin, tut das zu seinem LIGA- Arrangement keinen Abbruch. Wir leben nun mal in einer Demokratie. Nur er, hat die LIGS erst überhaupt ermöglicht. Er hat zudem schon in den letzten Jahren hier im Forum, uns mit seinen vielen Beiträgen sehr beeindruckt: Immer
    durch sein enormes Fachwissen und sein analytischen Denken. Das muss nun hoch anerkannt werden. Denn so viele Beiträge bedeutet auch sehr viel Freizeit opfern... sehr viele Mühen und sehr viel Arrangement.


    Umso erfreulicher ist es auch, das sich Norbert direkt aktiv beteiligt und einbringt. Auch er, hat ein sehr großes unschätzbares Wissen mit sehr viel Branchen- Erfahrungen in jedem erdenklichen Bereich. Kann zu allem Antworten liefern, ist diplomatisch, kann durch argumentatives handeln, Leute direkt zusammenbringen. Kennt die Vergangenheit und alle Branchen- Personen. Für die LIGA ein Juwel…


    Mit diesen beiden Persönlichkeiten, sollte ein LIGA Start doch nun möglich sein. Alle Solarienbetreiber sollten das unmittelbar, auch zum ureigenen Interesse, unterstützen. Klar ein Start ist erstmals immer ein wenig holprig. Aber gemeinsam ist alles zu schaffen. Man muss sich nur aktiv einbringen… Für die gesamte Branche, ist das mitunter die letzte Chance überhaupt sich zu formatieren… sich zusammenfinden… eben durch einen eingetragenen virtuellen Solarium-LIGA Verein. Das alles zu bewältigen, ist die gemeinsame Aufgabe für 2017… :)

  • Norbert;


    Deine Forderungen hierzu sind richtig. Jegliche Anstrengungen zu behördlichen Kommunikationen sollten über die Solariumliga.de aufgebaut werden. Hierzu gehört auch ein Satzungsteil, der sich verantwortungsvoll zur künstlichen UV-Bestrahlung laut UVSV, NiSG bekennt. Das ist sehr wichtig, denn die Behörden werden die Solariumliga.de hierzu überprüfen wollen und eventuell nachfragen.


    Wird erkannt, dass man der Solarienliga.de vertrauen schenken kann, ist alles im bedingten Rahmen möglich. Die Anerkennungen hierzu, sind also sehr wichtig. Hilfreich wäre auch, wenn die Solariumliga.de ausreichende Mitglieder zu allem vorweisen könnte.


    Ein gutgemeinter Hinweis, Vorschlag für alle Solarienhersteller:


    Um die Solarienhersteller aus dem negativen Ansehen bei Branchengegnern, Behörden und in der Öffentlichkeit rauszubekommen, sollten diese selber direkt zuständige Behörden kontaktieren. Also an dieser Stelle nun deshalb ein sehr ernstgemeinter Hinweis zu den jeweiligen Solarien-Produkten.


    Wenn die Solarienhersteller, nun wirklich ernstgemeint, im Rahmen einer freiwilligen behördlichen Begutachtungs- Aktion, ihre Solarienprodukte von Behörden technisch bewerten, begutachten lassen, wird das mit Sicherheit ein positives Signal setzen. Man signalisiert die so wichtige Verantwortung zur künstlichen UV-Bestrahlung!


    Nachbesser wäre es, wenn die Solarienhersteller in diesem Bewertungs-Rahmen gesehen, eine amtliche Zulassungsnummer zu den jeweiligen Produkten erreichen könnten. Das wird auch der Solarienbetreiber begrüßen wollen. Denn ein Solarienbetreiber will Sicherheit durch amtlich- geprüfte Solarien erhalten. Dann muss sich ein Solariumbetrieb nur noch an die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartung- Intervalle halten und die zugelassenen oder alternativ- zugelassenen UV- Röhren einsetzen und das alles nur noch im Wartungsbuch vermerken.


    Also man kann erkennen, das wenn ein positiver ernstgemeinter Wille in der Branche vorhanden wäre, kann das Branchenansehen mit Ideen ohne Weiteres, ins positive Ansehen gelenkt werden. Man kann sich über Branchengegner zwar aufregen, was ohnehin nichts einbringt, oder man kann einfach auf Branchengegner zugehen und mit gutgemeinten Vorschlägen punkten wollen… :thumbsup:


    Also mit und durch positives Danken, könnte man sehr viel erreichen und verändern… Nur wollen muss man es!

  • Sowohl die Regierungs- Behörden als auch alle Branchengegner fordern öffentlich auf, Solarien zu meiden… wir müssen was tun… so oder so … 2012 noch, hatten wir alle Unterstützungen, denn man hoffte und ging davon aus, das die UVSV die geforderten Verantwortungen zu künstlichen UV- Bestrahlung in den Solarienbetrieben Einzug halten. Aber ab den Brandenburger Kontrollen, wurden die Meinungen hierzu, schlagartig geändert… Man traute der Branche die Wende nicht mehr zu.


    Hier nun einfach mal am Beispiel vom Raum Hannover, was Landesbehörden einfordern. Stand vom 5.2016. Denn mir wurde mitgeteilt, dass viele mit Ihrem Smartphone oft keine PDF Files lesen könnten… Darum hier nochmal den PDF- Text wiedergegeben:


    Gesetze und Verordnungen


    Wesentliche Betreiberpflichten und weitergehende Anforderungen für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten sind im „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)“ und in der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV)“ verankert.


    Diese Regelwerke sollen unter anderem den Schutz der Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzern von UV-Bestrahlungsgeräten sicherstellen. Für diejenigen, die an einem Aufstellungsort nicht mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte betreiben, können unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von vorgenannten Regelwerken möglich sein.


    Wer UV-Bestrahlungsgeräte betreibt, muss die im NiSG und die in der UVSV genannten Anforderungen einhalten und dieses gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. In der Region Hannover ist der Fachbereich Gesundheit (Gesundheitsamt) auf Grundlage des „Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)“ zuständig für die Überwachung.


    Zu den zu überwachenden Anforderungen zählen insbesondere:


    - Einhaltung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von maximal 0,3 Watt pro Quadratmete
    - Vorhalten von geeigneten UV- Schutzbrillen in ausreichender Anzahl
    - UV-Bestrahlungsgerät mit einer Not- und einer Zwangsabschaltung
    - Wartung und Prüfung der Anforderungen durch fachkundiges Personal unter Berücksichtigung der Vorgaben des Geräteherstellers.


    Einzuhaltende Betreiberpflichten:


    Einsatz von Fachpersonal


    Während der Betriebszeiten muss mindestens eine als Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten qualifizierte Person anwesend sein. Das Fachpersonal übernimmt den Kontakt zu den Kunden und führt die Überprüfung der UV-Bestrahlungsgeräte durch. Die Kunden werden durch das Fachpersonal in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes eingewiesen, nachdem die Durchführung einer auf die Person abgestimmte Hauttypbestimmung und die Erstellung eines auf die Person abgestimmten Dosierungsplans erfolgte. Qualifizierungskurse zur Erlangung der Fachkunde bieten Schulungsträger an, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt sein müssen.


    Fachpersonal ist dazu befähigt,


    - eine qualifizierte und nachvollziehbare Beratung für die Kunden zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrahlungsgeräte durchzuführen,
    - individuelle Hauttypbestimmungen durchzuführen,
    - individuelle Dosierungspläne aufzustellen,
    - gemäß dem Dosierungsplan vorgegebene Geräteeinstellungen vorzunehmen,
    - technische Defekte an den UV-Bestrahlungsgeräten zu erkennen.


    Informationspflichten


    Sie müssen als Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten die Kunden zu möglichen Gesundheitsgefahren durch UV-Strahlung informieren. Zu diesem Zwecke sind Info-Tafeln bzw. Aushänge im Geschäftsraum, in den einzelnen Bestrahlungs-Kabinen und am Bestrahlungsgerät anzubringen. In der UVSV ist hierzu ein Muster abgedruckt. Im Eingangsbereich ist zudem ein Hinweis anzubringen, der auf das Solariennutzungsverbot für Minderjährige hinweist. In sonstigen öffentlich zugängigen Räumen ist direkt am UV-Bestrahlungsgerät ein solcher Hinweis anzubringen. Allen (potentiellen) Kunden ist eine Informationsschrift zu den Gefahren und Risiken einer UV-Bestrahlung zur Mitnahme anzubieten.


    Dokumentationspflichten


    Es ist ein Geräte- und Betriebsbuch, vollständig und auf aktuellem Stand, für jedes UV-Bestrahlungsgerät zu führen. Durchgeführte Wartungen und Prüfungen durch fachkundiges Personal unter Berücksichtigung der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers sind Bestandteil des Geräte- und Betriebsbuchs. Die Betriebs und Wartungsanleitung ist dem Gerätebuch beizufügen. Nach der letzten Nutzung des UV-Bestrahlungsgerätes ist das Geräte- und Betriebsbuch mindestens drei Jahre lang aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.


    Sechs Monate lang aufzubewahren und ebenfalls vor unbefugtem Zugriff zu schützen sind Unterlagen, Kopien oder Abschriften zur Hauttypbestimmung und zu den Dosierungsplänen.


    Weitergehende Pflichten


    Von den Regelungen des NiSG und der UVSV unberührt bleiben Ihre Pflichten als Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten im Rechtsbereich von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Diese müsse Sie darüber hinaus erfüllen.


    Aufgaben der zuständigen Behörde In der Region Hannover ist der Fachbereich Gesundheit die zuständige Überwachungsbehörde für die Vorschriften des NiSG und der UVSV. Der Fachbereich Gesundheit kann die Überprüfung oder die Untersagung des weiteren Betriebs der betroffenen Anlage anordnen, Bußgeldtatbestände verfolgen und mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR ahnden. Bei Verstößen kann durch das zuständige Gewerbeamt ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden.


    Anmerkung:


    Um die Betriebe hierzu auch zu unterstützen, sollten zusätzliche Fachschulungen zum Beispiel durch die Solariumliga.de angeboten werden. Sogenannte Fortbildungskurse, damit ein Einheitliches vorgehen in den Betrieben gewährleistet werden könnte. Wären Vorteile, die in jedem Fall alle Betriebe weiterbringen würde. Zudem würden dann die Branchengegner verstummen…


  • nun bewiesen durch Ergoline Roggendorf ’s Eigensinnigkeit gepaart mit absoluter Dummheit… Es wird nun sehr deutlich, durch seinen „Ergoline BfB-Vertriebsverein“ mit Newsletter vom 29.11.2016. (unten in der Anlage beigefügt) Was hat der sich eigentlich dabei gedacht? Offensichtlich nichts.


    Im Angesicht der sehr harten Entscheidungen durch EU- SCHEER zu Solarien, ist das sehr unverständlich, sogar sehr gefährlich für die Branche insgesamt, denn die SCHEER-Meinungen der Wissenschaftler wird dadurch direkt bestätigt. „es kann keine verlässliche Erythemwirksame Bestrahlungsstärke und können keine verlässlichen Dosierungen benannt werden, um sicher Hautkrebs zu vermeiden.“ (dem Sinn nach aus dem Englischen)


    Roggendorf kapiert nichts. Verhält sich wie ein kleiner, trotziger Lausbub. Es wird sehr deutlich sichtbar, das Roggendorf die SCHEER-Meinung, zudem eine direkte Empfehlung an die Politiker, nichts verstanden hat oder überhaupt sowas erst gar nicht verstehen kann. Wenn nun die Politiker die bestehenden Gesetzgebungen neu anfassen, bleibt den Politikern nicht anderes übrig, als Solarien zu verbieten! Das sollte jedem bewusst sein! Wir hatten schon vor fünf Jahren, vor so ein Szenario gewarnt und an die Vernunft und Verantwortungsübernahme an alle appelliert.


    Vor lauter Eigensinnigkeit, Verblendung und „verliebt“ in sein buntes „SB-Solarium-Spielzeug“, das noch nicht mal im Ansatz den UVSV Forderungen und hieraus resultierenden EU- Normen entsprechen kann. Zudem provoziert Roggendorf weiterhin erneut alle Wissenschaftler weltweit.


    Wo das alles noch hinführen wird, ist nun unabsehbar. Zudem, Ergoline blamiert sich erneut bis auf die Konchen und verweilt in seiner SB- Vergangenheit, wie vor der Gesetzgebung. Seine angeblichen, hochgelobten Innovationen, entpuppen sich wieder mal als verantwortungsloses SB-Spielzeug. Sehr traurig anzusehen, wie sich ein Unternehmen selber und die ganze Branche ruiniert. Das Unternehmen legt nun direkt Zeugnis ab, das der Konzern wirklich nicht mit der künstlichen UV-Bestrahlung umgehen und diese verstehen kann… Geschweige einen Verantwortung übernehmen kann. Es ist ein Desaster insgesamt.


    Die Erkenntnisse hieraus: Betroffen sind dadurch alle immer noch nicht richtig informierten Solarienbetreiber zur Wirklichkeit. Eher unverständlich zugleich. Und diejenigen, die das alles überschauen können und trotzdem die Ergoline- Solarien einsetzen, machen sich selber bewusst strafbar, gehen hohe finanzielle Riesigen ein, das sogar bis zum Gewerbeentzug reicht? Somit ein sehr hohes Risiko durch Ergoline- Verblendungen!


    Nun der verzweifelte Versuch vom „Ergoline-BfB-Vertriebsverein“ mit seinen Hühnerhaufen zusammen, die Ergoline UV-A Bomber mit der natürlichen Sonne zu vergleichen. Ein Schuss, der nach hinten los geht!


    all das vorangesagte, spiegelt sich in den Newsletter 11.2016 „Ergoline BfB-Vertriebsverein“ als direktes Zeugnis wieder. Daraus geht eindeutig hervor, das der Unterschied und der Zusammenhang zur natürlichen Sonne und zum ganz schmalbanndigen Subset der künstlichen UV-A-Bestrahlung zudem das Ergoline-UV-A weitüberhöht zur natürlichen Sonne, einfach nicht vom Ergoline-BfB- Hühnerhaufen im Zusammenhang verstanden wird. Alle Gaggern nur noch blödsinnig und unfachmännisch zu reinen UV-A Bombern rum.


    Es geht eindeutig daraus hervor, dass der Unterschied zur erythemwirksamen natürlichen UV-Bestrahlung am Äquator und zum einseitigen schmalbanndigen Ergoline- UV-A Solarien, nicht verstanden wird. So wie es dort beschrieben ist, ist das einfach nur noch ein Unsinn. Die Wahrheit ist, UV-A – Ergoline –Bomber haben keinerlei biopositive Effekte, wie es bei der natürlichen Sonneneinstrahlung jederzeit möglich ist.


    UV-A ist bekannt für strake Faltenbildung, vorzeitiger Hautalterung. Das sind gleichzeitig exakt die Eigenschaft von Ergoline Solarien! Da hilft auch nichts, wenn man buntes Licht wie „Kollagen“ mit beimischt. Also was soll eigentlich der UV-A Ergoline Blödsinn erreichen? Im Grunde sind die Ergoline- Solarien nur noch schädlich zur Haut. Sind Särge, wie die Presse es nennt. Zudem UV-A und „Kollagen“ heben sich im Grunde gegenseitig auf, wenn man es überhaut so sagen könnte. Das was im Newsletter demagogisch verblendet gesagt wird, ist einfach falsch und sehr blamabel ins sich, für den „Ergoline BfB- Vertriebsverein“. Zeigt die Unbeholfenheit und das Unverständnis unmittelbar auf.


    Mit den Ergoline-UV-A Bomber- Solarien, kann man noch nicht mal annäherungsweise das erreichen, was dort im „Vergleich zur Sonne“ beschrieben wurde.


    Genau gesagt eben nichts! Die Ergoline UV-A-Bomber- Solarien, sind sehr schädlich zur Haut. Das müsste doch jedem Insider direkt bekannt sein. Erkennen, das es Fehlentwicklungen sind. SCHEER, alle Wissenschaftler, haben auf ihre Art hart reagiert!. Nur Roggendorf ist hierzu blind.


    Das alles im Newsletter verblendend hervorhebend so zu beschrieben, sind regelrechte Unwahrheiten, Blamagen die nur dem Zwecke dienen, einen unbedarften Solarienbetreiber und Kunden regelrecht zu verblenden, um das UV-A Ergoline –Spielzeug einzusetzen zu verwenden.


    Man hat auch das Gefühl, das Ergoline selber an seinen eigenen Unsinn glaubt. Für Ergoline eine regelrechte öffentliche Blamage zur künstlichen UV-Bestrahlung. Die Ergoline –Dummheit zur künstlichen UV-Bestrahlung, spiegelt sich direkt in seinem Newsletter wieder.


    Im Gegensatz zur natürlichen Sonne, kann mit Ergoline Solarien, nie ein biopositiver Effekt erzielt werden, außer der Hautalterung und starke Faltenbildung! Mehr nicht, aber sehr schlecht für jeden Nutzer. Die Ergoline- Behauptung das Solarien ziemlich genau der „Referenzsonne“ entsprechen, ist reiner Tobak und ein Unsinn besonders Gleichem. So etwas können nur Idioten oder Populisten verbreiten, die eine Wahrheit zum Ergoline UV-A-Bomber direkt verbergen, oder vertuschen wollen. Wollen die direkt Pigmentierung eben durch UV-A verherrlichen, obwohl jedem bekannt ist, das es dem Nutzer nur noch schadet. Zu der unmittelbaren Hautschädigung, die UV-A Bomber auch noch als SB betreiben... Dümmer geht es nicht mehr. Einsichten hierzu, gleich Null.


    Dieser „Ergoline – BfB- Vertriebsverein“ Newsletter Nov. 2016, schädigt der Branche mehr, als jeder es sich in seinen kühnsten Träumen erahnen lässt. Mit Sicherheit einen weiteren möglichen Schritt, zum immer möglichen Solariumverbot oder gnadenloser Entzug vom Gewerbe pro Betrieb. Das macht schon keinen Unterschied mehr aus. Gleichzeitig wird auch sehr deutlich, wie groß die Kluften zwischen Ergoline-UV-A-Bomber und den Wissenschaftlern sind. Nur Ergoline Roggendorf, ist ein unverbesserlicher Träumer, weiterhin der nichts verstehen kann wo die Moderne hin gehen will..


    Die Gemeinschaft der Solarienbetreiber durch den LIGA-Verein, muss unbedingt in Angriff genommen werden…

  • Elektra,
    gut gemeint- aber vielleicht doch etwas in der Tonlage über das Ziel hinausgeschossen.Verstehen kann ich es ja, aber der Tonlage möchte ich nicht folgen, deswegen von mir etwas anders, allerdings ebenfalls extrem kritisch.
    Die Ausführungen der zitierten "Sonnennews" des BfB muss jemand zusamengefast haben, der doch sehr wenig Ahnung von den wirklichen Vorgängen hat:
    1) Schon der plumpe Anfang "Wir alle benötigen Sonnenlicht!" läßt erahnen, dass hier mal wieder undifferenziert die Werbetrommel angeworfen wird.Schade drum.Wir haben häufig genug Sonnenlicht im Winter, allerdings vielleicht nicht solche Wellenlängen, wie sie von dem Autor gewünscht werden.Man kann schon am Anfang des Geschreibsels (ist kein gut recherchierter Bericht/Artikel)vermuten,dass hier mal wieder ins Vitamin D -Horn geblasen werden soll.


    2) Reproduzierbar mag die Strahlung der Solarien sein, viellicht?Faktisch ändert sie sich aber, wie die Sonnenstrahlung ständig, da die Röhrenleistung (hoffentlich) konstant mit der Nutzung nachlässt.


    3) Wer behauptet, dass fahrlässige Überdosierung heutzutage nicht mehr möglich ist, der hat die Willenskraft der Kunden in manchen Regionen Deutschlands noch nicht entdeckt.Und selbst die bundesdeutsche "Katze" schafft es, sich auf dem Solarium einen Sonnenbrand zu holen und prahlt damit auch noch im Fernsehen.


    4) Die Behauptung, dass das Spektrum moderner Solarien, gesetzeskonformer Solarien der Referenzsonne entspricht, der lügt bewußt oder hat vom Lampenbau und/oder Strahlenspektren keine Ahnung!Darüberhinaus ist die Verallgemeinerung "für alle …Solarien" vollkommen unqualifiziert.


    5) Dies mit einem Zitat aus einem Handbuch zum Ausbildungsseminar des TÜV Rheinlands ohne nähere Quelle vordergründig seriös zu "bemalen"ist Augenwischerei. Wenn es das Handbuch ist, das ich meine, dann ist das Ding nie erschienen und deswegen gibt es auch keine Quellenangabe. Aber der unwissende Autor will sich mit dem TÜV schmücken.Vielleicht irre ich hier und lasse mich gerne eines besseren belehren.


    6) Zu den abschließenden Ausführungen über die Zusammenhänge von Sonnenlichtmangel und Winterdepression bzw. der angeratenen Hilfsleistung durch das Solarium kann man nur Folgendes sagen:
    Auf dem Welthautkrebskongress im September 2016 in Wien wurden nochmals die positiven Wirkungen des Vitamin D für MS,Knochensynthese und Sturzprophylaxe eindeutig bestätigt. Die Therpie der Winterdepression ist aber dem Licht vorbehalten , denn es ist eine Folge des Lichtmangels und nicht des UV-Mangels.Ob denn jedes Solarium auch Vitamin D synthetisieren kann, dass bleibt noch immer zu beweisen.
    Schade das der Verband einmal mehr mit solch einer Ausführung Wasser auf die Mühlen der Kritiker geschüttet hat.Selbst die intensivsten Verfechter der Solarien-Industrie gehen in Deckung, wenn es die Behauptung zu belegen gilt, dass das Spektrum der Solarien sonnenähnlich ist.


  • Norbert;


    mit dem Ton magst Du recht haben… Denn gegenüber einem Solarienbetreiber muss man den Einsatz seiner teuer erkauften Solarien berücksichtigen. Hierauf ist man stolz und sollte deshalb nicht als Kritik erkannt werden. Das war auch so nicht von mir gewollt oder beabsichtigt. Das so gesehen, ist von Dir richtig erkannt worden und für Deinen Hinweis bin ich Dir dankbar.


    Direkt ein "Defeat Device" ist Ergoline zu bescheinigen auf Sicht zu SCHEER. Verantwortung zur künstlichen UV-Bestrahlung besteht nur aus reinen Ergoline Interpretationen, wie man es eben sehen will, das ausschließlich geschäftlich ausgerichtet ist. Das ist auch das Recht von jedem. Schon fast egal was da so kommen mag, das ist einer der erkennbaren Eigenschaften von Ergoline. Man gibt einfach Vollgas, ohne Rücksicht auf Verluste. Ist auch eine Einstellung.


    Zugegeben, sehr erfolgreich für das alltägliche, eigentliche Geschäft. Die Vermarktung der künstlichen UV-Bestrahlung zum Alltag, so gesehen durch eigene Ergoline Interpretationen, immer sehr erfolgsversprechend. Man kann das auch als ein „Ergoline Schutzschild“ so ansehen, um schwierige Zeiten zu überstehen. Auch das muss mal so gesagt und erkannt werden, bei allen Fehlern und fachlicher Kritik zum Newsletter. Zudem, man ignoriert einfach gesetzliche aufkommende Hindernisse, die man einfach andres interpretiert. Fertig ist das Geschäft mit der künstlichen UV-Bestrahlung. Man ist bis jetzt jedenfalls, damit gut gefahren.


    Dann auch, wird der Newsletter nur rein als „Werbematerial“ für die Betriebe angesehen, ohne Berücksichtigung der fachlichen Mängel, ist die Broschüre perfekt, um Neukunden hinzu zugewinnen. Auch so kann ich ein Newsletter zu Werbezwecke erkennen, wenn man die Ungereimtheiten einfach übersieht. Ist wahrscheinlich so von Ergoline gewollt. Das ist eben die andere Seite der Medaille, um auch hierzu mal was zu sagen das man es auch so erkennen kann, was ich sonst nie in der Form so gesagt habe. Denn werben in professioneller Form, das konnte Ergoline schon immer gut. Also Kritik üben, aber auch Absichten berücksichtigen und erkennen. Das wäre der Mittelweg an sich.


    Nur Ergoline will als Favorit angesehen werden. Das bedeutet Verantwortungsübernahme für die Branche. In dieser Hinsicht ist nicht viel zu erkennen. Man ist zu eigensinnig. Man ist stur, nur zum kaufmännischen ausgerichtet und hat dabei nicht die Branchengegner im Blickwinkel. Das ist sehr gefährlich für die Zukunft...


    Denn wenn man sich die BFS Seite zu SCHEER Meinungen anschaut, findet man dort einen neuen Artikel vom 12.7.2017.


    Pressemitteilung BFS: Solarien bergen Gesundheitsgefahren


    http://www.bfs.de/SharedDocs/P…ngen/BfS/DE/2017/001.html


    Auszug:

    Dabei bewertete das Gremium insbesondere auch die Nutzung künstlicher UV-Strahlung in Solarien.


    Das wissenschaftliche Gremium kommt unter anderem zu dem Schluss, dass der Zusammenhang zwischen Solariennutzung und Hautkrebserkrankungen eindeutig ist und es keine gesundheitlich sichere UV-Bestrahlung in Solarien gibt. "Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der EU unterstreicht unser Engagement für den UV-Schutz", so Ina Stelljes vom BfS. "Die gesundheitlichen Risiken der UV-Strahlung, die unter Wissenschaftlern unstrittig sind, werden immer wieder unterschätzt.“
    zum Schuss wird gesagt:


    Das BfS setzt sich bereits seit Jahren unter anderem für eine Regulierung des Solarienbetriebs ein. Per Gesetz ist es seit August 2009 in Deutschland verboten, Minderjährige Solarien nutzen zu lassen. Eine Verordnung regelt darüber hinaus Gerätestandard, Betrieb sowie Einsatz, Aufgaben und Qualifikation von Fachpersonal für Solarien.


    Anmerkung:


    Was mich ein wenig nervös macht ist, das nicht die Abkürzung UVSV, sondern von einer Verordnung regelt… gesprochen wird. Hier stellt sich die Frage, warum benennt man die Verordnung nicht beim Namen als UVSV? Ist das Absicht, denn BFS sagt: „Solariennutzung und Hautkrebserkrankungen eindeutig ist und es keine gesundheitlich sichere UV-Bestrahlung in Solarien gibt.“ Aber genau die UVSV selber, benennt eindeutig sichre UV-Bestrahlungs-Dosierung pro Hauttyp. Hier stellt sich die Frage: „hat man die UVSV schon aufgegeben“? Nur mit weiteren mehren Klicks wird man zur UVSV fündig. Einen direkten UVSV- Link unterem im Kasten findet man nicht.


    Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass es zu SCHEER doch neue Regelungen geben könnte, aber nicht sichtbar ist? Oder ist das zu laut gedacht? Das wäre sehr nachteilig für die Branche…. und die Ergoline Interpretationen hinfällig.


  • Das Ergebnis nach fünf Jahren BfB-Meinungsbildung zur Gesetzgebung der UVSV. Man hat den Sinn und die fachlichen Forderungen weder verstehen noch anwenden können…


    Dadurch,die Bilanz ist einfach und nüchtern. Die Branche hat sich nun durch das größtenteils unfachmännische Veralten zur Gesetzgebung in den letzten Jahren, die uns bekannten Branchengegner dazu gebracht, das Solarien nun offiziell für Hautkrebserkrankungen verantwortlich gemacht werden. Man hat allen Grund hierzu abgeliefert. Auch unterstützt, ja es wurde sogar provoziert,auch durch die Untätigkeit der Bundesländer, denn diese haben kaum Kontrollen flächendeckend durchgeführt. Man fühlte sich sicher. Damit es soweit nicht kommen sollte, sollte eigentlich dieses Forum durch unzählige Aufklärungsversuche genau das verhindern…


    Letztendlich durch EU-SCHEER wurde nun gesagt und auf der BFS Seite so kommentiert und verbrieft und auch amtlich festgeschrieben: „Das wissenschaftliche Gremium kommt unter anderem zu dem Schluss, dass der Zusammenhang zwischen Solariennutzung und Hautkrebserkrankungen eindeutig ist und es keine gesundheitlich sichere UV-Bestrahlung in Solarien gibt.“


    Das BFS diese Meinung schon seit ca. der Brandenburger Kontrollen vertritt, fühlt sich dadurch in der Arbeit hierzu bestätigt: „…Wissenschaftlichen Ausschusses der EU unterstreicht unser Engagement für den UV-Schutz.“ Alle notwendigen Voraussetzungen hierzu, hat unsere Branche geliefert!


    Man kann es auch so sagen, das BFS Engagement hervorgerufen durch neue Erkenntnisse hat daraufhin gewirkt, das so ein Ergebnis nun zustande gekommen ist. Man wollte ja nach fünf Jahren die Branche zu den Präventionen der UVSV neu bewerten. Das nun so ein Ergebnis zustande gekommen ist, ist nicht mehr überraschend, wenn man das Verhalten vom Ergoline BFB sich anschaut. Diese haben sich verkalkuliert…


    Denn das Verhalten vom BFB-Ergoline Verein zu seinen Mitgliedern mit Ergoline –Auslegungen zur UVSV, haben auch leider viele Solarienbetreiber zu einem sehr großzügigen Auslegungen, ja zum ungesetzlichen Verhalten mehr oder weniger animiert: Aussagen hierzu: „ich muss doch nur … BfB muss es wissen… Kunde entscheidet selber… usw. Man hat es sich zu einfach gemacht.


    Mein letzter Artikel „Der Ton macht die Musik“, so haben sich die Meisten zu Ergoline-Verhalten und dessen Meinung zur UVSV so negativ ausgerichtet, weil man das als erfolgsversprechend so eingestuft hat. Das, sowas fachlich komplett falsch ist, belegt Norberts und meine letzte Kritik mit Überschrift „Wie das Ansehen unserer ganzen Branche durch Ergoline-BfB Dummheit regelrecht vernichtet wird…“. Man kann natürlich durch so eine harte Kritik verärgert sein, ist aber die unverblümte Wahrheit zum Meinungsführer Ergoline –BfB. Nun das Ergebnis zu so einem Verhalten: „Solarien sind für Hautkrebs verantwortlich“. Dadurch sind Solarien ab nun an, mit einem sehr dicken negativen Mangel belegt und eröffnet weitere Einschränkungen durch Branchengegner.


    Die Aussagen sind aber selbst unter Wissenschaftlern sehr umstritten. Ich schließe mich dessen an. Denn so eine pauschale Aussage ohne die Anwendungsbedingungen zu berücksichtigen ist eventuell nur dann haltbar, wenn man alle Regeln laut UV-Fibel und UVSV außeracht lässt und die fachlichen Regeln zur künstlichen UV-Bestrahlung „zu Dosierungen in J/m² je nach Hauttyp unter Berücksichtigung der eingesetzten, verwendeten Erythemwirksamkeit W/m²“, so nicht anwendet. Also einfach SB betreibt zudem mit Turbo UV-A-Bomber einsetzt und Beratungen wie eingefordert unterlässt. Man hat den Tiger (Branchengegner) regelrecht gereizt und herausgefordert…


    Ich bin und war schon immer der Meinung, der Kunde ist König, kann zu seiner anstehenden Dosierung unterstützend, beratend durch Fachpersonal selber entscheiden, damit sein Kundenwunsch erfüllt werden kann. Das geht aber nur, wenn man unterschiedliche drei mit zwei verringerten UV- Bestrahlungsstärken in W/m² einsetzt und diese im Studio auch so zur Verfügung hat. Nur unter solchen Bedingungen mit Berücksichtigung vom Hauttyp und dessen Dosierung in J/m²ist nahezu jeder Kundenwunsch fachlich korrekt laut UVSV erfüllbar. Man muss somit rechnen, muss zudem über eine gut durchdachte heterogene, schlüssige Datenbank verfügen mit ca. 600.000 Programmzeilen, wo auch in allem eine Warenwirtschaft intrigiert ist. Dann kommt man ganz einfach zum Ziel. Genau das wurde in WinSolar STREAM alles verwirklicht…


  • Warum Branchengegner reagieren… Man hatte nachgefragt: Studie was wurde denn in den Solarienbetrieben zur UVSV tatsächlich umgesetzt?


    Von Thieme Gesundheitswesen 2016; 78 - A18, der Quelltext hierzu:
    https://www.thieme-connect.com…ct/10.1055/s-0036-1586528



    Die Studie hier kopiert:

    zum 01. November 2012 trat in Deutschland die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ in Kraft. Diese auch als „UV-Schutzverordnung“ (UVSV) bezeichnete verhältnispräventive Maßnahme umfasst detaillierte Vorschriften zur Beratung von Sonnenstudio-Besuchern.


    Ziel der Fragestellung: Das Ziel unserer bundesweit repräsentativen Studie war, die Umsetzung dieser klassischen gesetzgeberischen – also verhältnispräventiven – Maßnahme zum Verbraucherschutz zu evaluieren. Wir untersuchten, ob in Sonnenstudios entsprechend der UVSV Folgendes angeboten wurde: Eine Einweisung in die sichere Bedienung des Gerätes, eine Hauttypbestimmung, schriftliche Informationen über die Gefahren einer UV-Bestrahlung und eine UV-Schutzbrille. Des Weiteren wurde nach dem ebenfalls vorgeschriebenen Angebot eines Bestrahlungsplanes und der dazu erforderlichen Aufklärung zu UV-Risiken und zu Ausschlusskriterien eines Solariumbesuchs gefragt.


    Studiendesign/Methoden: Das Nationale Krebshilfe-Monitoring (National Cancer Aid Monitoring NCAM) wird im Zeitraum 2015 – 2019 von der Deutschen Krebshilfe gefördert und umfasst vier Befragungswellen zur natürlichen und künstlichen UV-Exposition. Nach einer umfangreichen Validierung und einem kognitiven Pretest wurden in der ersten NCAM-Welle zwischen Oktober und Dezember 2015 insgesamt 3.000 Personen im Alter zwischen 14 und 45 Jahren u.a. zur Solariennutzung und zur Beratung in den Sonnenstudios befragt.


    Ergebnisse: Derzeit nutzen hierzulande 11% aller 14- bis 45-Jährigen Solarien (12-Monatsprävalenz). Betrachtet man ausschließlich Sonnenstudiobesuche seit Inkrafttreten der UVSV, zeigen sich deutliche Umsetzungsdefizite: Laut Selbstbericht der Nutzer wurde 40% keine Einweisung in die sichere Bedienung des Gerätes und die Notabschaltung, 43% keine Hauttypbestimmung und 67% kein Informationsmaterial angeboten. 85% aller Nutzer berichteten, dass ihnen vom Personal geraten wurde, eine Schutzbrille zu tragen. Der Mehrheit (87%) wurde diese beim letzten Besuch auch tatsächlich zur Verfügung gestellt. Allerdings wurde nur jedem dritten Nutzer die Erstellung eines Bestrahlungsplans angeboten (34%). Gemäß der Selbstberichte erfolgte eine Aufklärung zu Risiken von Solarien lediglich bei 43% und zu den Ausschlusskriterien Vorerkrankungen, Kosmetikanutzung und Medikamenteneinnahme nur bei 21%, 26% respektive 22% aller Nutzer.


    Diskussion: Die Ergebnisse zeigen deutliche Defizite in der Umsetzung der UVSV. Eine regionale Simulated-Client-Studie mit 20 Sonnenstudiobesuchen in Bremen berichtete jüngst ähnliche Beratungsmängel.


    Praxisrelevanz: Das Beispiel der UVSV veranschaulicht, dass ein ausreichender Verbraucherschutz durch eine Einführung verhältnispräventiver Maßnahmen alleine offenbar nicht gewährleistet werden kann, was eine bessere behördliche Überwachung nahelegt. Referenzen beim Verfasser.


    Studie Ende---


    Anmerkungen hierzu:

    Statt bessere behördliche Überwachungen, sind die Branchengegner den Weg über EU-SCHEER gegangen, um eine generelle Verdammung der Solarien durch den Satz „Solariennutzung und Hautkrebserkrankungen eindeutig ist und es keine gesundheitlich sichere UV-Bestrahlung in Solarien gibt.“
    angestrebt. Punkt, so die Wissenschaftlichen EU-Ausschüsse.


    Dabei ist doch die professionelle Umsetzung der UVSV Forderungen durch WinSolar STREAM sehr einfach und beschränkt den Solarienbetreiber in keiner Weise. Im Gegenteil die UVSV wird durch WinSolar STREAM zum Schutzschild zu EU-SCHEER Meinungen, Feststellungen zu Solarien.


    Denn die UVSV im Gegensatz zu SCHEER, benennt tatsächlich sichere Bestrahlungs-Dosierungen je Hauttyp in Verbindung mit der eingesetzten Erythemwirksamkeit der Solarien, wenn das auch so angewendet wird. Das haben ja Wissenschaftler so festgeschrieben!


    Weil nun Gegensätzliches zu SCHEER und der UVSV besteht, habe ich durch den Google- Suchbegriff „UVSV“zu BFS keine Auflistung mehr erhalten. Vor Kurzem war das noch möglich… Offensichtlich haben „neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Solarien“ wie man sagt, schon Spuren hinterlassen. Für mich ein Anhaltspunkt, das die Branche ihre UV-Schutzverordnung (ein Schutzschild zur Branche) nun wirklich sehr ernstnimmt… Zum Schutz aller Betriebe! Oder man übersieht wie immer schon, auch diese Warnungen… Dann sind Folgen hierzu tatsächlich unkalkulierbar…

  • Leider wird diese Studie bzw. deren Vorläuferstudie immer wieder aus der Schublade gezogen und zitiert oder auf dermatologischen Kongressen zu Tode geritten. Mit dem Hinweis es handele sich um eine Auftragsstudie wurde aber in den vergangenen Jahren das genaue Design immer verheimlicht.
    Die Evidenz ist fraglich, die Fragestellung eventuell suggestiv - allerdings kommt ein Teil der Ergebnisse ja nicht unerwartet. Sie schreiben die Kritik an der Branche seit Jahren leider konstant fort und liefern damit den Treibstoff der Gegner.
    Das BfS muss sich nun nicht mehr die Finger schmutzig machen und überlässt die Arbeit der unabhängigen SSK auf die es keine direkte Einflussmöglichkeit gibt, genauso wenig wie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit.
    Hier werden Wissenschaftler die Ergebnisse aus Brüssel wissenschaftlich bewerten und können nur zu einem Ergebnis kommen. Wer etwas anderes glaubt ist entweder blauäugig oder hat andere , vielleicht kommerzielle Ziel im Fokus- das Wohl der Studiobetreiber auf keinen Fall.
    Der geergolinte BfB hat hier gar keine Chance der Einflussnahme und der verstummte schon gar nicht.



  • eine sehr wichtige informative Literatur, die jeder Solarienbetreiber und Ergoline unbedingt lesen sollte. Daraus geht auch eine Rechtssicherheit zur UVSV hervor. Die Erkenntnisse von SCHEER wurden hier schon eingearbeitet. Es geht darausauch hervor, dass ein Solariumverbot rechtlich nicht umsetzbar ist, aber nun effektive Kontrollen unerlässlich sind! (das PDF File hierzu, ist in der Anlage, als Link)


    zuerst was ist UMID?


    UMID 02/2016 mit Stand 12.1.2017,Umwelt und Mensch – Informationsdienst informiert über aktuelle Themen aus den Bereichen Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Zeitschrift wird gemeinsam vom Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Robert Koch-Institut und dem Umweltbundesamt herausgegeben.


    Zitat daraus


    Der sorglose Umgang mit Solarien kann gravierende gesundheitliche Konsequenzen haben. Die neue Ausgabe 02/2016 der Zeitschrift UMID informiert, woran qualitativ hochwertige Sonnenstudios erkennbar sind, was in Deutschland rechtlich geregelt ist und welche Erfahrungen mit den rechtlichen Regelungen gemacht wurden.


    ein paar weitere Auszüge hierzu… gesagt wurde unter anderem:


    „….Beobachter von Solarien-Foren im Internet sehen auch, dass Anwendung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben unterschiedlich ernst genommen werden. Effektive Kontrollen, die ermöglichen, den realen Betrieb von Solarien zu erfassen, sind darum unerlässlich.“
    Anmerkung: das braucht man nicht mehr kommentieren!


    Zitat Fazit- Absatz


    Aufgrund der Tatsache, dass es keine Wirkungsschwelle von UV-Strahlung für deren Wirkung auf das Erbgut und damit keine Wirkungsschwelle für die Entstehung von Krebs an Haut und an beziehungsweise in den Augen besteht, sollte die Nutzung von Solarien – wenn schon ein Verbot entsprechend dem Beispiel von Brasilien und Australien nicht durchsetzbar ist – zur Risikominimierung gesetzlich reguliert sein.


    Eine freiwillige Vereinbarung mit dem gleichen Ziel ist, wie in Deutschland gezeigt, realistisch nicht durchsetzbar. Gesetzliche Regulierungen sollten so restriktiv wie möglich gehalten sein und deren Einhaltung kontinuierlich kontrolliert werden.


    Bei der Durchsetzung nationaler rechtlicher Regelungen ist nicht nur eine effektive Kontrolle wichtig. Es sind auch die über Normen gesetzten länderübergreifenden Standards hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit den geltenden Regelungen zu überprüfen. Beispielsweise wurde auf europäischer Ebene die DIN EN 16489 „Dienstleistungen in Sonnenstudios“, Teil 1 – 3 eingeführt – eine Dienstleistungsnorm für Qualifikation und Aufgaben von Solarien-Fachpersonal. Diese bleibt in den formulierten Anforderungen weit hinter den durch die UV-Schutz-Verordnung in Deutschland gesetzlich geregelten Vorgaben zurück.


    Diese Norm gilt offiziell im europäischen Raum, findet aber aufgrund der nationalen rechtlichen Regelung in Deutschland keine Anwendung. Eine solche auf den ersten Blick als Widerspruch erscheinende Faktenlage sollte rechtzeitig erkannt und den Kontrollbehörden zur Kenntnis gegeben werden. Dadurch wird für Kontrollbehörden Handlungssicherheit geschaffen und deren Arbeit effektiv unterstützt. Zitat Ende…


    Anmerkungen:


    Wenn man nun Ergoline hierzu ohne „rosarote Brille“ analysiert, beschränkt sich das Ergoline –Verständnis zur UVSV lediglich auf die sehr unverantwortliche Formel „Kunde entscheidet selber“. Mehr Intelligenz zu einer nationalen Verordnung, ist bei Ergoline nicht vorhanden. Die „Dummheiten“ werden zudem noch mit den Gesetzeswidrigen Ergoline BfB –Hilfsmitteln und dessen Produkte zum Ausdruck gebracht und öffentlich dokumentiert, angepriesen als „man muss doch nur“. Kleingeister geht es nichtmehr, zu einer so wichtigen nationalen Branchen-Verordnung. Zudem noch das unfachmännische Auftreten vom Ergoline –BfB an sich, um regelrecht Solarienbetreiber zur Verordnungen zu verblenden zu desinformieren. Daher auch die EU- SCHEER Reaktionen insgesamt zur fehlender Verantwortungsübernahme zur künstlichen UV-Bestrahlungen allgemein…


    Die fehlende Intelligenz von Ergoline drückt sich somit auch in weiteren Fehlinterpretationen aus. Man sagt, wir produzieren ja nicht nur für Deutschland, sondern weltweit. Mit verehrenden Folgen. Dementsprechend einfach sehen auch die SB- Ergoline Solarien-Produkte aus. Auf europäischer Ebene gilt die sehr einfache, fachgehaltene DIN EN 16489 und neben dieser EU-DIN die nationalen Gesetzgebungen der EU-Länder, wie in Deutschland die UVSV. Die UVSV ist um ein vielfaches fachlich besser gehalten und ist zudem nationales Recht. Die Fehlinterpretation von Ergoline bestehen nun darin, das man einfach die verbindlichen nationalen Gesetzgebung unbeachtet lässt. Mit Folgen, wie wir ja nun auch europaweit sehen. Ergoline mit seinem „einfach-einfach“ man muss doch nur „Kunde entscheidet selber“, hat die EU-Branchen in ein sehr schlechtes UV- Licht, sogar weltweit gerückt.


    Somit stehen sich nun zur UVSV die einfache Ergoline SB- Interpretation und die fachlich orientierte DIGCOM WinSolar STREAM Interpretationen zur gegenüber. Weil es sich so in den letzten Jahren ergeben hat, wird nun vom BFS gefordert: „Effektive Kontrollen, die ermöglichen, den realen Betrieb von Solarien zu erfassen, sind darum unerlässlich“ Es ist nun 2017 mit solchen Kontrollen zu rechnen…


    Aber meine ursprünglichen Absichten, mit diesem Forum waren einfach nur fachliche Aufklärung für Solarienbetreiber zur Gesetzgebung. Denn mir war schon vor fünf Jahren klar, das die Branchen 200% geben müssen, um in Endeffekt 100% sicherstellen zu können. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

    Die sehr große PDF Datei zu UMID kann unter dem Link runtergeladen werden:


    http://www.umweltbundesamt.de/…6_solarienregulierung.pdf


  • Sowohl positive Solarien, als auch positive Thekenarbeit im Sinne der UVSV mit positiver Auslegung und direkter Verantwortungsübernahme. Also 200 % Einsatz erbringen um im Endeffekt 100 % zur Wirklichkeit liefern zu können. Das wird von der Branche nun unmittelbar eingefordert.


    Eins bildet sich nun direkt raus, das nach fünf Jahren UVSV und der EU-SCHEER Meinung, die Branchen sehr schnell ein positives Signal mit positivem Ergebnis zum fachlichen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung liefern und raustellen müssen. Es muss direkt erkennbar werden, dass unmittelbar Verantwortungen hierzu erbracht werden kann.


    Dazu ist nun jeder einzelne Solarienbetreiber aufgerufen. Denn ein offizielles Organ der Branche zu den Behörden und zur Öffentlichkeit und auch zu Branchenschulungen (Fortbildung) gibt es schlichtweg nicht. Also muss sich jeder Betrieb, selber ausbilden und dadurch sich schützen, selber Verantwortung übernehmen, wenn dieser eine Zukunft erleben will.


    Im Augenblick werden wieder in wichtigsten Zeitungen mit „Krebsmeldungen zu Solarien“ gefüllt. Sehr negativ zu Nutzern hin. Gleichzeitig beschreibet auch BFS, woran man gute Solarienbetriebe erkennen kann.


    Das ist die Orientierung zu allem und nicht ein BFB –Ergoline Solarienhersteller. Dieser hat schon zu oft, zu lange die Solarienbetriebe bewusst verblendet, mit falschen Meldungen, Hilfsmittel und Ansichten „gefüttert“ um seine ungesetzlichen, verblendeten bunte Solarien an Frau oder Mann zu bringen. Zudem im Gegensatz zur UVSV, propagandistisch Selbstbedienungs- Betriebe unmittelbar forciert. Dazu war jedes Mittel recht. Geholfen hat es keinem, sondern die Branche steht dadurch am Ende seiner Existenzberechtigung.


    Die Betriebe müssen nun dem Nutzer, der durch negative öffentliche Berichte zu Solarien, strak verunsichert ist beweisen, das man ein Fachbetrieb mit Verantwortung ist. Wer aber seine Verantwortung mit weiterhin Verblendungen mit ungesetzlichen Umschaltsolarien zudem das mit SB-UV-A-Bomber verkaufen will, wird zudem sehr teuer scheitern. Auch das kristallisiert sich raus.


    Der Solarienbetreiber muss somit selber an den Solarien- Hersteller Forderungen stellen können, damit er gesetzeskonforme Solarien einkaufen kann. Somit endlich rausstellen, dass der Solarienbetreiber der König ist und nicht ein verblendeter Solarienhersteller, der nur seinen Unsinn in den Markt werfen will. Genau das muss ein Solarienbetreiber so nun erkennen und dementsprechend handeln. Denn sein sauerverdientes Geld ist nur dann gut angelegt, wenn Kontrollbehörden keine Mängel hierzu vorfinden.


    Die Alternative ist natürlich, sich in einem seriösen Branchenverein einzuschreiben. Die sich daraus bildende Vielzahl der Solarienbetreiber, kann einen wesentlichen größeren Druck aufbauen, als ein Einzelbetrieb. Somit müssen nun endlich die Betriebe aus der Deckung kommen und aktiv handeln. Nur so kann eine Zukunft garantiert werden.


    Also die Branche muss sich nun im Ganzen beweisen. Das geht wirklich nur, wenn jeder einzelne sich aktiv einbringt, Forderungen stellen und andere dazu auch ermutigen. Das ist die Zukunft… alles andere ist der sichere Abgrund…


  • einer der Antworten hierzu, könnten die Ausstellersolarien selber sein?


    Sind diese nun verantwortungsvoll aufgebaut? Kann das ein Solarienbetreiber auch erkennen? Wurden erkennbar, gesetzliche Forderungen zur UVSV umgesetzt? Werden die Erkenntnisse, durch die wissenschaftlichen EU Ausschüsse, wirklich nun mit der UVSV ernstgenommen?


    Ist auf den Ständen zur Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung eine Verantwortung erkennbar? Wenn ja, wie wird hierzu erklärt und gehandelt und angeboten?


    Das alles wäre noch eine große verbleibende CHANCE für professionelle Solarienbetreiber. Wird die CHANCE reell öffentlich genutzt, oder wird der alte SB-Trott weiterhin mit bundleuchtenden UV-A Bombern fortgesetzt? Die Summe hierzu wäre dann = CHANCE vertan und ist ein sehr teurer Unsinn zugleich.


    Es ist zwar zur ganzen FIBO 2017 gesehen, nur ein sehr kleiner Solarien- Austellerbereich vorhanden… Könnte aber wenn die Hersteller alles richtig deuten und reagieren, eine gelungene Wende zur künstlichen UV-Bestrahlung, sein? Die Solarienbetreiber würden es begrüßen!


    Oder ist das Ganze so gesehen, nur ein Traum von einem unverbesserlichen Optimisten, der meint es könnte sich tatsächlich noch was verändern?


    Vermutlich wird aber zur Praxis dann wieder auf den Ständen dem Sinn nach gesagt und gehandelt: „…nicht Wissenschaftler entscheiden und können uns auch nicht die „Sonne“ vermiesen, denn zur „Sonne“ entscheidet immer noch der Kunde selber… usw. usw.“ Wir kennen das ja alles…


    Das wären dann wieder die Unverbesserlichen, die weder „Sonne“ noch die „künstliche „UV-Bestrahlung“ fachlich unterscheiden und verstehen können. Die verstehen nur, dass der Kunde selber für sein Tun und Handeln verantwortlich ist, selber schalten und walten kann. Eben SB-Gehabe...


    Genau das, nennen die Brachengegner dann „Unverantwortlichkeit in Vollendung“ und deshalb kann auch keine verlässliche Bestrahlungsstärke und auch keine verlässliche Dosierung benannt werden, um sicher einen Hautkrebs durch Solarien zu vermeiden. So nun die EU-Wissenschaftler dem Sinn nach. Die haben im Grunde nur das wiedergegeben, was in der Branche ganz offensichtlich sichtbar gezeigt wird? Man braucht nur hinschauen. Deshalb findet auch keiner aus der Branche einen Grund, dem zu wiedersprechen…


    Ein Widerspruch, zu wem auch immer gesehen, wird somit das Motto auf der FIBO 2017 sein und immer lustig zelebriert? ;(

  • Laß ihn doch Stänkern, wenigstens einer lehnt sich gegen das Einerlei auf.Die Soße aus BfB und einseitigem Herstellerinteresse, die Front der Gegner- der Ton ist nicht immer richtig- aber die Inhalte zeigen wenigstens Fragen auf.Ich glaube seine Behördenkontakte sind inzwischen besser als die, des sogenannten Branchenverbandes.
    Vom FiBo Besuch kann man ihm nur abraten. Der war schon das letzte Mal, 2016 das Geld nicht wert! Wer gute, ehrliche Herstellerinfos will, geht zum Hersteller vor Ort und holt sich das unter vier Augen. Da geht es ehrlicher zu, als auf der verblendeten Messeshow.
    Auf der FiBo wird das wirklich Brisante auch hinter verschlossenen Türen verhandelt.Nichts soll den Messefrieden stören.
    :cursing: :love:

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