Ergoline konsequent zur UVSV ?


  • mit meinem Schreiben vom 27.September 2017 an VTC, wurde VTC von mir umfangreich zu UVSV, UV-Fibel, EU Ausschüsse, WHO und vieles mehr Informiert. Somit ist VTC zur gesetzlichen Lage und zu den Aktivitäten zu der WHO, zur EU-Kommissionen und zu SSK informiert, BFS bestens informiert. Hierzu hatte ich auch viele informative Links mitgeteilt.


    VTC München hat hierzu, nun nach rund fünf Wochen, kurz aber höflich schlich ausreichend sich bedankt. Der betreffende Content zur VTC –Homepage wurde diesbezüglich nun angepasst.


    Um die vielen zugesandten Informationen zu verarbeiten, hatten VTC – Verantwortliche sich ausreichend Zeit genommen und werden noch mehr Zeit hierzu benötigen...


    So hatte VTC vorerst erkannt, dass Ergoline keine medizinischen Solarien produzieren und haben auch erkannt, dass keine „Vitamine“ und Weitereren „medizinischen Unsinn“ produziert werden. Die dementsprechenden Passagen auf der VTC Homepage wurden entfernt. Diese ist nun rein sachlich zu Ergoline gehalten. Somit wurde eine öffentliche Blamage zu einem renommierten Investor- Unternehmen rechtzeitig und zeitnah vermieden. Das ist ungemein wichtig für die gesamte Branche zur Zukunft insgesamt.


    Ich hatte mich deshalb zu einer Informations-Mitteilung an VTC entschieden, damit auch zeitnah regiert werden kann, um wirklich notwendige Entscheidungen zur Zukunft getroffen werden können.


    Denn ein weiter so, mit Ergoline Hans- Dieter Roggendorf, hier genannt Roggi, kann sich die Branche nicht mehr leisten. Der geistige Horizont von Roggi ist zur gesetzlichen Lage und zu technischen Ausführungen, siehe Ergoline SB- Turbo UVA Bomber- Solarien auch mit depperten Spielzeug „Hautsensor“, sehr stark begrenzt. Der hat in sechs Jahren zur UVSV nichts verstanden. Ergoline hat dadurch der Branche in den letzten Jahren nur noch geschadet!


    Hinzu kommt der dumme Ergoline- Vertriebs- BfB mit den branchenschädlichen BfB Hilfsmitteln, wiederum unter Vorsitzenden Roggi dokumentiert. Das belegt eindeutig, dass die UVSV noch nicht mal im Ansatz von Ergoline verstanden wurde. Zur fachlichen Umsetzung der UVSV ist Ergoline ratlos dumm. Das belegen auch die dummen Sprüche von Roggi zur UVSV, wie im Forum dokumentiert.


    Ergoline ist von, die von mir definierten HQ-Solarien (Copyright bei DIGCOM R.F. Strauß), meilenweit entfernt. Aber ohnehin können HQ- Solarien nur sinnvoll mit unserem WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen betrieben werden. Damit kann die UVSV ganz einfach mit gesetzlich geforderten Fachkräften, sowie Nutzer- Kundenwünsche, optimal umgesetzt werden. Alles Notwendige hierzu wird automatisch dokumentiert. Zudem entspricht die in WinSolar STREAM intrigierte Warenwirtschaft mit gesteuertem Kassensystem, den Anforderungen zu GoDB, wie vom Bundes- Finanzamt ab 1.1.2017 gefordert.


    Wenn man die Finanzamt – Kontrollen 2017 sich anschaut, hat die Branche weitere Solarien-Betriebe verloren, weil kein gesetzkonformes Kassensystem laut GoDB vorhanden war und eine dadurch oft sehr mangelnde Aufzeichnung zur Kasse vorhanden war. Betriebe konnten nicht genug glaubhafte Aufzeichnungen vorweisen. Deshalb setzte das Finanzamt den zur Branche festgelegten Faktor 9 ein.


    Die Monatsstromkosten wurden mit 9 multipliziert und das Ergebnis als Finanzamt – Schätzwert den Inhaber präsentiert. (Beispiel: 2000 Euro Stromlosten pro Monat multipliziert mit 9 ergeben einen Umsatz-Schätzwert von 18.000 Euro) Bei so einer Schätzung sind oft viele Betriebe überfordert.


    Somit müssen dringend zusätzliche kaufmännische Schulungen in der Branche angeboten werden, damit die Solarien-Hersteller überhaupt noch Ihre Produkte an finanzkräftige Betreibe verkaufen können. Also Präventionen zur kaufmännischen Führung eines Betriebes und Präventionen zur zusätzlichen Schulung zur Umsetzung der UVSV.


    Denn die von DAkkS akkreditierten Schulungsbetriebe, sind schlicht zu dumm und überfordert, um wirkungsvoll der UVSV zu begegnen. Dazu braucht es viel mehr und braucht auch keine Fitness –Trainerin als Prüfer ( laut BfB Akademie 2018 ) die noch nicht mal erklären kann, was man unter einer hauttypengerechte Dosierung in Bezug zur einer angewendeten Erythemwirksamkeit versteht.


    Die könnte nur, wenn sie zur Trainer – Fernlehrgang Ausbildung tatsächlich aufgepasst hat, das einen beim gewichtheben pupsenden Gewichtheber erklären, dass er vermutlich ein Ernährungsproblem hat. Somit die Qualitäten zur UVSV- Fachkraftausbildung ist seit sechs Jahren mangelhaft.


    Wenn es nicht so wäre, dann hätte die gesamte Branche heutzutage keine Probleme und die Betriebe würden zum kaufmännischen und zur UVSV-Umsetzung besser arbeiten.


    Also es gibt noch sehr viel in der Solarien- Branche zutun. Das zudem europaweit! :thumbup: :!:


  • Trotzdem darf Roggi machen was er will!! Und die Mitglieder des BfB merken es nicht. Der Fitnessmarkt ist sein Ding- nicht der Sonnenstudiobereich.Hier ist man ihm in den Gedanken näher- Umsatz ist alles!!Scheiss auf die Ethik!Hindert nur beim Verkaufen



  • Norbert;


    unterschätze nicht kluge Investoren… diese analysieren, sondieren, erkennen, handeln und entscheiden… das kann dauern… denn wenn sich herausgestellt hat, das die Roggis – Lobgesänge über seinem ehemaligen Häuptling Kratz Ergoline als Verblendungen erkannt werden, bleiben genannte Versprechungen hinter den erwarteten Leistungen durch Vorgaben der Investoren zurück…


    Ich habe nie verstanden, dass der Ergoline Kartz –Häuptling als „Ergoline Heiliger“ dargestellt wurde! Denn der Kratz war seiner selber, ein Verräter, von seinem angeblichen Imperium. Er hatte schon jahrelang zuvor seine eigene Kundschaft durch Verblendung und durch Duldung Roggi- Blödsinn, regelrecht alle verarscht. Das wird nun durch dämliche Roggi – Manier erst mal soweitergeführt, bis es Peng macht… Diesen Knall werden die Investoren spüren und dementsprechend handeln… Das es Peng macht, kann man abwarten… An wenn will der denn noch sein Ergoline Spielzeug dann verkaufen?


    Diese entsprechen nicht der UVSV, verbrauchen als SB-UVA-Turbo-Bomber viel zu viel Strom, zudem der Fantasie-Preis zu seinen Gräten ist schon mehr als abenteuerlich zu bezeichnen. Jeder genannte Preis ist zu hoch, denn ein Solarienbetreiber muss damit rechnen, dass Behörden solche Gräte beanstanden und stilllegen könnten. Mit anderen Worten, die Ergoline Gräte entsprechen nicht den modernen Marktanforderungen. Außerdem müssen Studiobetreiber durch den Finanzamt –Faktor 9 damit rechnen, dass durch den sehr hohen Stromverbrauch, sehr hohe Schätzwerte zum Umsatz vorgelegt werden könnten. Mittlerweile dürften diese direkten Zusammenhänge jedem bekannt sein.


    Mag noch sein, dass der Roggi vorerst sein Heil nun in der Fitness- Branche suchen möchte… Aber der Markt hierzu ist sehr beschränkt, denn die Fitness-Branche investiert lieber in sinnvollere Geräteschaften. Deshalb hierzu inseriert Ergoline ganzseitig nun mit Rotlichtgeräten in der neuen Ausgabe der F&G Fitness-Branchen Zeitung. Denn Ergoline Roggi kann nichtmehr mit Solarien zu „medizinischen Aussagen und Vitamin-Gehabe“ werben, denn das hat vorsichtshalber nun schon der Investor unterbunden. Dessen Homepage ist hierzu ein eindeutiges Indiz.


    Denn auch die Fitness-Branche muss mit behördlichen Kontrollen zu aufgestellten SB-Solarien nun unmittelbar rechnen. Das dürfte dann in der jetzigen Forum ein „Aua – Erlebnis“ werden.


    Wenn sich nicht schlagartig zur Solarien –Eigenschaften Richtung UVSV was verändert, stellt sich die Frage, an wen will den Ergoline in Zukunft noch was verkaufen?Der Name Kratz & Ergoline alleine schon, erzeigt Bauchweh bei allen Medizinern und vielen betroffenen Leuten. Dafür hat der Kratz als ehemaligen, verantwortlichen Häuptling mit seinem Roggi- Bub selber gesorgt. Genau dieses Chaos ist sein tatsächliches Vermächtnis! Nur das muss man auch so erkennen… :thumbsup:


  • 1. WinSolar STREAM mit EDV- Funktionen zur UVSV:


    wenn man sich den Markt zu Steuerungen für Sonnenstudios anschaut und analysiert, gibt es hierzu noch nicht mal eine Alternative zum WinSolar STREAM. Es gibt kein vergleichbares System, zur UV-Schutzverordnung und zu gesetzliche kaufmännische Anforderungen. Das ist nach 6 Jahren UVSV unmittelbar erkennbar.


    Das WinSolar STREAM EDV- System, ist ein professionelles EDV- Abbild zur Firma Sonnenstudio, mit allen erforderlichen, notwendigen Funktionen zu Kaufmännischen- und UVSV - Datenverarbeitung. Somit glaubhaft und immer alles nachvollziehbar. Es werden alle Anforderungen zur künstlichen UV-Bestrahlung unterstützt, bereitgestellt, dokumentiert, ausgewertet, abgerechnet. Mit WinSolar STREAM hat man nur einmalig ein Papieraufwand zur Einverständniserklärung. Dann nie wieder.


    Ein persönlicher, auf den Kunden- Hauttyp, zur Erythemwirksamkeit ausgerichtet und auf 10 Besuchstagen abgestimmter Dosierungsplan, ist eine zwingende Bedingung zur UVSV. Das wird mit WinSolar einfach per Programm zur EDV erledigt. (Kein Mensch würde heutzutage sowas per Hand machen und bearbeiten wollen. Wäre dann nur noch Fehlerhaft.)


    Mit WinSolar STREAM ist ein Kunden-Dosierungsplan, eine dynamische, programmgesteuerte UVSV- EDV-Funktion. Ist auch eine UVSV- Bearbeitungsfunktion, um unter Anderem zur Dosierung die Bestrahlungszeiten zu berechnen, die vorerst vor der Serie, die festgelegten Besuchstage im Einverständnis mit dem Kunden festgelegt und in der EDV abgespeichert wird.


    Zur reellen Praxisanwendung, wird der „virtuelle EDV- Dosierungsplan“ dazu verwendet, um die Abfolge zu kontrollieren und nach Möglichkeit einzuhalten. Aber auch um mögliche Kundenwünsche zu Besuchstage oder eventuell zur Dosierung durch Solarium-Wechsel, die Dosierung und die Bestrahlungszeit hierzu neu zu berechnen, um dann eine Empfehlung abzugeben. Das ist der ganz normale Alltag im Studio. Der EDV-Dosierungsplan ist somit immer die Arbeitsgrundlage im Studio.


    Die Dosierungsplan- EDV- Daten, mit allen Ergebnissen hierzu, werden immer in der Bestrahlungs- Kundenhistorie unter Kontrolle der Kundenverwaltung, immer zusätzlich mit der Dosierung abgespeichert. Der EDV-Dosierungsplan ist ein wichtiger Datenbestand zum Kunden, zum Nachweis zu Behörden. So angewendet, spiegelt der EDV- Dosierungsplan, immer automatisch die Realität zur Kunden-Dosierung wieder. Das ist sehr wichtig. Ist auch immer per EDV, in einem Wimpernschlag auffindbar. Sollte auf Nachfrage ein Kunde oder Beamte ein Dosierungsplan- Ausdruck wünschen, wird der Ausdruck hierzu programmgesteuert erstell und ausgehändigt.


    WinSolar STREAM verfügt über mehrere Hauptverwaltungen. Unter anderem die Solarium- EDV- Verwaltung. An dieser Stelle hierzu sei nur so viel erwähnt, das zur Anwendung der Kunden-Bestrahlung laut momentanen Dosierungsplan mit angegebenen Solarium, die tatsächliche Bestrahlung zum Solarium, unter Anderem mit Dosierung, mit Bestrahlungs- Preis, in der Solarium- Historie abgespeichert. Somit auch nachgewiesen wird. Wäre das nicht so und wird das nicht zum Dosierungsplan nachgewiesen, ist jeder Dosierungsplan unglaubwürdig, wertlos und wird von Behörden geahndet. Der Grund: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass zu den Angaben im Dosierungsplan, so auch die Bestrahlung ausgeführt wurde. Zu recht!


    Das in der Solarium- Verwaltung, mit pro Solarium- Historie, unter Anderem auch der Bestrahlungs-Preis mit eingetragen wird, ist eine Überlebensversicherung für einen Solarienbetrieb. Ist nicht nur zur Statistik interessant, sondern auch als tatschlichen Nachweis zu den Einschaltungen zum Finanzamt hin. Dadurch haben schon Betriebe Tausende- Euros zum „Finanzamt –Faktor 9 zur Jahresstromrechnung“ eingespart.


    In den mir bekannten besten Fall, hat ein Betreiber 90 % der ehemaligen Finanzamt – Schätzungen eingespart. Das wurde mir auch deshalb bekannt, weil WinSolar – Anwender, sich schon öfter mal bei mir bedank hatten und alle froh darüber waren, rechtzeitig WinSolar eingesetzt zu haben.


    z.B auch zu erwähnen: manch ein Anwender, hatte z.B. eine Beckmann Steuerung. Die Kundenadressen hatte ich damals nach WinSolar- Datenbank konvertiert. Nur der Beckmann Chip-Kartenleser blieb noch In Betrieb, damit die auf der Chip-Karte gespeicherten Daten nach und nach in der WinSolar- Abonnementen-Verwaltung übernommen werden konnte.


    2.Im Vergleich zu SynLync,


    SunLync ist erkennbar eher eine Beleidigung zur WHO zur EU zur UVSV und zu einer informierten UVSV-Fachkraft. Denn was hat Ergoline SynLync zur künstlichen UV-Bestrahlung zu bieten? Nichts… Hierzu teilt Ergoline auf der eher versteckten Homepage mit:


    Zitat zu SunLync:


    ….. Auch können Sie Ihre Dokumentation wie die Hauttypbestimmungen, Dosierungspläne etc. digitalisieren, damit Sie sich das Papier und die Ordner im Studio sparen…


    Zitat ende.


    Sehr aufschlussreich zugleich. Papier –Anwendung, zur künstlichen UV-Bestrahlung? Dümmer geht es in 2018 nicht mehr. Zur „Ergoline UVSV –Papierlösung“ wird deren Festplatte mit digitalisierten PDF –Files zugemüllt. Das hat mit „Können und Verstehen und Anwendung der UVSV, der WHO“ nichts mehr zu tun. Zu Ergoline kann man sich immer nur noch wiederholen. Ergoline konnte noch nie die Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung verstehen und anwenden. Ergoline entsorgt die Anforderungen zur UVSV einfach als PDF-Müll auf der Festplatte… Das ist Bemerkenswert. Somit die UVSV findet mit SunLync keine aktive Anwendung im Sinne der UVSV §§§. Also Vorsicht!


    Unfachmännischer kann man die UVSV nicht mehr begegnen. Die UVSV wird aktiv gar nicht zur Nutzer- Anwendung berücksichtigt. Solarien- Einschaltung zur UVSV zum Dosierungsplan, kann in SunLync zur Dosierung und Bestrahlungszeiten nicht nachgewiesen werden. Somit ungenügend, unbrauchbar zu UVSV- Kernforderungen. Das ist bemitleidenswert und dumm zugleich. Wiedermal klatscht die Ergoline Dummheit zur UVSV Beifall. SynLync ist erkennbar nur ein „Qusasi-SB-Einschalt- Programm“, was keine Berechtigung in einem modernen Sonnenstudio finden sollte. Quasi-SB ist, man tut nur so als ob, berücksichtigt aber nie die UVSV. Denn damit wird jeder Sonnenstudio – Betreiber früher oder später Ärger bekommen und sich möglicherweise sehr teuer, von der Branche verabschieden. In den letzten beiden Jahren waren das sehr viele Studios. Leider!


    Deshalb: Vor SunLync kann heutzutage in 2018 nur noch gewarnt werden. Mal abgesehen von der laienhaften Bedienung, laienhafte Programmführung zum Anwender hin, ist das für ein Fachpersonal eine Zumutung? Man hat das Gefühl, es ist eine billigen Tabak- Laden Anwendung?


    Auch erkennbar, es ist eine bemitleidenswerte Programmierung. Ist zudem eine Beleidigung für eine MySQL –Datenbank. Zur SunLync „Kasse“ mit SunLync- App’s, wird ein Finanzamt hierzu dementsprechend handeln und anklagen. Auch das ist schon so erkennbar. Dann kann ja Ergoline seine angebliche SunLync -Zertifizierung vortragen.


    Seit ca. 2014 behauptet Ergoline, man hätte 2000 SunLinc verkauft. Die 2000 werden auch so heutzutage genannt. Da stellt sich die Frage, wie lange noch Ergoline mit SunLinc die Studiobetreiber weiterhin verarschen will? Manchmal fehlen einem die Worte hierzu. 8)

  • Leider muss ich dir recht geben Elektra...


    schau mal:


    Dies wurde leider gemacht als SB noch sehr groß geschrieben war :-(


    Dienstleistungsfachkraft im Sonnenstudio – Erstellung eines Gutachtens


    Gutachtenshttps://www2.bibb.de/bibbtools…ocuments/pdf/at_40721.pdf
    und hier mal was und warum die Fitnessbranche schon..


    Bundesinstitut fürr Berufsbildung (BIBB) - Deutschland

  • sonnemo;


    Ergoline kann nicht die moderne künstliche UV-Bestrahlung verstehen, geschweige anzuwenden. Ja, Du hast es richtig erkannt! Der Bildungsnotstand in der Sonnenstudio-Branche hält nun schon seit mehr als 10 Jahren an. Somit seit 2007 mit Veröffentlichung der UV-Fibel.


    https://doris.bfs.de/jspui/bit…7/3/BfS_2007_UV_Fibel.pdf


    Ab 2012 mit Inkraftsetzung der UV- Schutzverordnung (UVSV) ist zusätzlich seit 6 Jahren ein Bildungsnotstand und Schulungsnotstand durch die akkreditierten Schulungsträger, mit mehr als ungenügende Schulungen, unmittelbar entstanden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/uvsv/


    Eine Änderung ist bis heute nicht erkennbar. SB-Gehabe zur künstlichen UV-Bestrahlung ist weit und breit erkennbar, verbreitet. Die unmittelbare sehr harte Antwort der medizinischen Fachwelt, wurde durch die WHO und EU- Ausschüsse zur künstlichen UV-Bestrahlung veröffentlicht.


    Nun in 2018 was passiert nun noch? Vermutlich halten die SB- Demenz – Erscheinungen an und das Bundes- Kartellamt wird Arbeit bekommen… :!: :?:

  • behauptet Professor Dr. Jörg Reichrath, Leitender Oberarzt der dermatologischen Klinik am Universitätsklinikum Homburg


    https://www.uni-saarland.de/nc…0941c4c28c9816f37ce6fbb08


    Der Prof. behauptet im Gegensatz zur EU und WHO:


    Professor Jörg Reichrath und seine Kollegen sehen das anders: „Die Einschätzungen der beiden Gremien basieren auf einer unvollständigen, unausgewogenen und unkritischen Literaturauswertung“, urteilt Reichrath. Die Schlussfolgerungen in den Berichten seien nicht genügend durch Daten belegt. Der Homburger Wissenschaftler betont: „Der derzeitige wissenschaftliche Kenntnisstand unterstützt nicht die Schlussfolgerung, dass maßvolle Solariennutzung das Risiko, an Schwarzem Hautkrebs zu erkranken, erhöht.“


    Was meint der Professor mit maßvoller Solariennutzung denn? Vermutlich die UVSV. Aber nach 6 Jahren nach Inkraftsetzung der UVSV, hat die Branche noch nicht mal UVSV konforme Solarien anzubieten, geschweige zur UVSV deren professionelle Anwendung zum Nutzer hin ...


    Was sagt denn hierzu das BFS (Bundesamt für Strahlenschutz)?


    Ich hatte die Ausführungen von Professor Jörg Reichrath dem BFS zugesandt und nun eine Antwort hierzu erhalten.


    Hierzu die originale, unmissverständliche Antwort vom BFS vom 1.2.2018 als PDF File:


    Der Schlusssatz lautet: „Gehen Sie nicht ins Solarium“ ! :thumbup: :?: :!:


  • anders kann man die publizierte „Weltneuheit“ zu seinen ungesetzlichen SB Solarien nicht mehr ausdrücken. Angesichts zur WHO, UVSV und EU – Publikationen kann man so ein Verhalten nicht mehr erklären. Aber dumme uneinsichtige Leute haben nicht die Fähigkeit Ihre Dummheiten selber zu erkennen… Deshalb dieser Bericht…


    Zitat Ergoline

    Wunschbräune auf Knopfdruck! Aus drei Sonnen-Programmen kann sich jeder Nutzer sein maßgeschneidertes Bräunungsergebnis aussuchen. Egal ob nur ein leichter Teint oder eine intensive und lang anhaltende Tiefenbräune gewünscht ist: mit Personal Sunstyle ist die Prestige 1600 SLP stets das perfekte Solarium. Wie immer lassen sich die Gesichtsbräuner während der Besonnung jederzeit in der Intensität verändern und komplett ausschalten. Dadurch ist auch eine UV-freie Anwendung des Beauty Light im Gesichtsbereich möglich. Hiermit sprechen Sie ganz neue Zielgruppen an!


    Intensive: 100% Leistung, Medium: 85% Leistung, Sensitive: 65% Leistung
    Zitat Ende

    Dümmer und nutzloser geht es nicht mehr. Zur gesetzlichen Lage seit Jahren, sind diese Ergoline Solarien für keinen Solarienbetreiber einsetzbar, verwendbar, ohne sich strafbar zu machen. Sind im keinem Fall zu empfehlen. Zur Erinnerung, es kann hierzu zum NiSG und UVSV ein Bußgeld von 50.000 Euro zugestellt werden. Auflagen folgen dann unmittelbar zusätzlich.


    Damit der Ergoline –Unsinn auch beim unverbesserlichen Solarienbetreiber ankommt, wird zur FIBO 2018 der Artikel auf Seite 162 von dem durch geknallten Saarland Prof. in der F&G (Fitness und Gesundheit) abgedruckt. Gleichzeitig wird eine Ergoline- Werbung mit „Wählbare UV-Intensität“ jederzeit für USER änderbar, geworben. Ein massiver Verstoß zur UVSV und einen weitere Provokation für alle Mediziner. Das wird Folgen haben… wie immer verzögert. Denn die Mühlen vom Staat mahlen langsam aber sicher. (siehe VW Skandal)


    Nun noch nicht genug mit der kriminellen Ergoline -Handlungen. Die PDF –Internetlinks zu Gewerbeaufsicht Hannover PDF „Merkblatt zu den Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten nach dem NiSG und der UVSV“ und der PDF Link vom BFS „Merkblatt zu den Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten nach dem NiSG und der UVSV“ wurden so gehakt, das diese PDF Files sind nicht mehr aufrufbar sind. Solarienbetreiber berichteten, dass durch den Saarland Prof. die Behörden diese Links gesperrt hätten! Das ist ein kompletter Unsinn. Keine Vollzugbehörde oder BFS würde diese Links sperren. Wenn ein Solarienbetreiber diesen Unsinn glauben schenk, ist diesen nie mehr zu helfen. Unverfrorener geht es nicht mehr. Das ist kriminell. Die Hacker-Spur führt nach Frankreich Paris. Der Provider, die Serveradresse und IP ist nun bekannt.


    SB war schon 2007 mausetot. Bedenke auch Prof. Breitbart war nur zuständig für die Herabsetzung der Erythemwirksamkeit auf 0,3 W/m². Alles weitere zur Entwicklung der Branche, hat sich aus der Unvernunft der Branche selber ergeben. Bis heute. Der Staat spricht nun von „meiden Sie Solarien“ und spricht somit die Solarien-Hersteller an. Zumindest in den letzten zwei Jahren wurde nicht von Solarienbetreiber gesprochen. Somit der Focus der WHO, BFS, Länderministerien, liegt bei den Solarien, die erst eine Anwendung der UV-Strahlung möglich machen. Die Anforderungen an Solarien wurden aber bis heute von Herstellen nicht erfüllt.


    Die Solarienbetreiber haben wiederum durch Hersteller Verblendungen nicht erkennen können, dass sie selber es sind, die UVSV- Forderungen an die Solarien-Hersteller stellen müssen. Definieren wie ein Solarium zur UVSV auszusehen hat. Nur so kann die UVSV erst überhaupt umgesetzt werden. Dieser „Mechanismus“ hat aber kein einziger Solarienbetreiber erkannt und deshalb auf die depperten Solarien Hersteller mit ihrem dummen und albernen Gerede zu UV und Vitamin D gehört.


    Die Solarienbetreiber haben bis heute nicht erkennen können, das diese selber laut UVSV für den Einsatz von UV-Geräten verantwortlich zeichnen müssen. Diese Verantwortungsübernahme der Betreiber, haben aber die Solarien-Hersteller bis heute zu verhindern versucht.


    Mit Erfolg, deshalb haben wir die heutige miserable Branchen- Situationen. Es fehlt somit an Kompetenzen der Solarienbetreiber selber. Das alles wie ich heute weiß, haben die Mediziner anhand der Bildung der Solarienbetreiber, alles vorhergesehen. Somit der Plan der Mediziner ist aufgegangen. Deshalb auch verkaufen wir WinSolar STREAM auch nur noch an Solarienbetreiber, die zur UVSV und deren Funktion was vortragen können. Kein erkannter unverbesserlicher Solarienbetreiber bekommt von uns ein Angebot. Wir konzentrieren uns zudem, zunehmend im IOT Industrie 4.0 Bereich mit Hard- und Software.


    Die Schuld an der heutigen miserablen Lage der Branche liegt also nicht bei den Medizinern. Denn diese haben im Vorfeld mit der UV-Fibel von 2007 alles getan, um den Weg zur professionellen UV-Bestrahlung zu ermöglichen, zu eröffnen. Aber die Branche, allen voran die Solarien Hersteller, haben das alles nicht erkannt, alles nur als Bevormundung begriffen und den Sinn zu allem noch nicht mal erkennen können…


    Deshalb wurde nach der 3. Solarienprüfung die freiwillige Zertifizierung Ende 2009 als gescheitert erklärt und es wurde ein Gesetz, die UVSV der Branche vorgesetzt. Den Vorteil hieraus aber, hat die Branche wiederum bis heute nicht begreifen können. ….


    Es ist noch nicht ganz zu spät. Somit die Solarienbetreiber haben noch ein wenig Zeit, das Blatt der Branche zu wenden. Nur diese müssen auch beweisen, dass sie es könnten.



  • Jedes Fitness-Studio muss bei Kontrollen durch Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Zählt man den weit überteuerten Einkaufspreis der Ergoline SB-Solarien mit bis zu 50 TEuro hinzu, ist das ein Verlasst pro Gerät, pro Studio von 100.000 Euro. Denn das Solarium wird von den Behörden mit hoher Wahrscheinlichkeit stillgelegt.


    Wie falsch der überhebliche Prof. Dr. Jörg Reichrath Leitender Oberarzt Hautklinik Universitätsklinikum des Saarlandes liegt, hat BFS eindeutig beantwortet. Es gilt nicht die Reichrath Behauptungen, sondern laut Regierung BFS was BFS die WHO festgestellt, vorgeschrieben hat. SB ist strikt verboten. Im Übrigen verweise ich hierzu auf die zahlreichen deutschen Gerichturteile hier hin. Selbst das Verfassungsgericht hat eindeutig SB- Geräte verboten, verbannt. So wenn nun ein Fitness –Studio gegen einen Bußgeldbescheid klagen sollte, ist das ein hoffnungsloses Unterfangen.


    In Deutschland dürfen nur dann Solarien gewerblich eingesetzt, wenn die Regelung der UVSV und NiSG, WHO, EU nachgewiesen und eingehalten werden. Das wird kaum von den meisten Fitness Studio berücksichtigt und stehen somit auf der Abschussliste. Das ist nur noch eine Frage der Zeit.


    Hierzu hatte BFS mit seiner PDF - Veröffentlichung „Solarienregulierung 2-2016“ alles nochmal genau formuliert. Somit jedes Fitness-Studio sollte dieses PDF File genau studieren und dementsprechend handeln. Jeder wird blitzartig erkennen können, wie falsch der Prof. Reichrath liegt, der immer wieder bei jeder Gelegenheit von den Ergoline - Dummköpfen zitiert wird.Im Grunde sollen die Fitness- Studios von Ergoline verblendet werden, bewusst durch Verharmlosung von Tatsachen der Mediziner, WHO und UVSV. Aber Ergoline ist auch schon in der Vergangenheit noch nie mit Hirn aufgefallen. :thumbup:



    BFS - Solarienregulierung:




  • Kurz vorweg: Schon am 27.September 2017 hatten wir auch mit auf Grund von Solarienbetreiber Beschwerden
    an uns zur unmittelbarer Nähe zu Fitness Studios, die keine Umsetzungen zur UVSV folgten, VTC München zur gesetzlichen Lage ausführlich informiert. Hautsächlich auch, weil JK-Ergoline behauptete, dass dessen Solarien medizinische Geräte sein. Wir hatten VTC aufgefordert, das auf dessen Homepage zu den Behauptungenzu löschen.
    Mit VTC- Antwort vom 07. November 2017 wurde und mitgeteilt das zur Kenntnis genommen wurde und Ihre Homepage abgeändert hatten.


    Zumindest hatte VTC Mündchen erkannt, das JK-Ergoline mit „falschen Karten“ argumentiert hatte.
    Das kann auch mit ein Grund dafür sein, das VTC München das JK- Management gefeuert hatte.


    Das F&G Fitness und Gesundheit Insider Magazin mit der März Ausgabe 2/2019, das mir vorliegt, wird auf Seite 106 das neue Management von JK- Ergoline im Gesprächsform vorgestellt.


    Ab sofort wird Marco Jakobs als CSO (Chief Sales Officer) das Geschäftsführungsteam ergänzen. Der Der neue Peter Althaus, CEO (Vorsitzender) freut sich sehr, auf die Zusammenarbeit mit Marco Jakobs, dem ehemaligen Bob- Olympiasieger. Beide sind sich sicher das Unternehmensziel,optimal weiterentwickeln zu können.

    Die Aufgaben sind aber enorm. Denn die JK-Gruppe mit Nichtbeachtung gesetzlicher Forderungen, vorsätzlicher Verstöße zur UVSV, NiSG, WHO, der Publikationen der EU-SCHEER-o-003 Nov-2016, und der Europäische Kommission Sitizens_sunbeds.de,
    müssen im Grunde alls JK-Solarien neue entwickelt werden. Denn diese sind reine SB-Solarien.


    Mit diesem JK- Solarium-Schrott kann keine Fachkraft in einem Solarium-Betrieb „die Rolle der Erythemwirksamkeit als Grundlage der Dosierung“ bedienen. Definiert durch UVSV § 4, Anlage 5, insbesondere Anlage 5Absatz 5 sowie § 5 mit Anlage 6. Zu dem von JK- Ergoline genannten Umschaltungen durch Nutzer, ( Sensitive / Medium / Intensive) wird jeweils keine der UVSV entsprechende Erythemwirksame Bestrahlungsstärke in W/m² benannt und glaubhaft ausgewiesen. Somit ist es dem Fachpersonal unmöglich, nach § 4 Anlage 5, Bestrahlungszeiten zu berechnen!
    Auch das und einiges mehr, wurde der VTC-München schon schriftlich mitgeteilt. Somit ein Inverkehrbringen von JK- SB-UV-Bestrahlungsgeräten auf der FIBO 2019,
    die nicht der UVSV, NiSG, WHO entsprechen ist sehr riskant. Eine VTC- Antwort hierzu steht noch aus.


    Im Weiteren,( morgen oder übermorgen je nach Zeit) werde ich detailliert über die Fehlentwicklungen der JK- Solarien hier berichten das auch schon VTC-München so dargelegtwurden. Dann wird jedem wahrscheinlich klar, warum das alte Management ausgetauscht, gefeuert wurde. Wenn die Branche überhaupt noch eine Zukunft erleben will, sind diese Maßnahmen unumgänglich. Dazu gehört auch, dass der BfB eliminiert oder in einen Neutralität überführt wird. Auf der JK-Homepage ist das neue Management Team schon eingetragen. Kann jeder nachschauen. :thumbup:





  • Inverkehrbringen von JK- UV-Bestrahlungsgeräte die nicht der UVSV, NiSG, WHO entsprechen:


    ist durch die UV Schutzverordnung und der EU strikt verboten. Das Inverkehrbringen von solchen JK –Solarien, wie in den weiteren benannten Punkten bemängelt, ist im gesamten europäischen Raum und auch weltweit durch die WHO verboten. Ein Inverkehrbringen von nicht der UVSV entsprechenden JK –Solarien, auch auf der MesseFIBO 2019, wiederspricht der UVSV, EU, WHO unmittelbar.
    Das
    UV-Bestrahlungsgerät von Ergoline „Prestige Lightvision“ ein von JK –Gruppe benanntes Topmodel als Weltpremiere im Oktober 2018 in der F&G Fitness und Gesundheit Magazin 6/2018 vorgestellt, ist unvereinbar mit den UVSV, NiSG, WHO Forderungen. Mit dieser sogenannten „Weltpremiere“ vermittelt die JK-Gruppe Verstöße zur künstlichen UV-Bestrahlung durch Nichtbeachtung der Forderungen zur UVSV.
    Dieses UV-JK-Gerät und auch weitere andere JK –Solarien, sind direkte Selbstbedienung UV-Bestrahlungsgerät (SB) für Nutzer und Nutzerinnen.


    Somit für das Fachpersonal nach UVSV § 5 unmöglich, die UVSV Forderungen nach § 4 mit Anlage 1, mit Anlage 3, mit Anlage 5, Anlage 5 Absatz 5 umzusetzen. Stellen dadurch eine Behinderung für unsere DIGCOM – Kunden, zur Umsetzungen der Forderungen der UVSV, NiSG, mit unserer zur UVSV 1:1 optimierten WinSolar STREAM Computersteuerungen, dar. Das Inverkehrbringen von ungenügenden UV- Bestrahlungsgeräten wird beanstandet.


    Ein Nutzer oder Nutzerin kann nach Fachpersonal- Beratungen, zu Berechnung der Bestrahlungszeit, mit erstellter Dokumentation laut § 8, nach Freischalung vom UV-Gerät, einfach selbständig die Erythem wirksame Bestrahlungsstärke direkt am JK-Solarium in der Kabine nachträglich verändern. Dadurch werden alle zuvor festgesetzten UVSV Bedingungen zur UV-Bestrahlung somit irrelevant.
    Eine durch die UVSV geforderte, kontrollierte UV-Bestrahlung durch Fachpersonal, ist so nicht möglich.


    Dem Fachpersonal wird durch die JK-Gerätebauart, unmittelbar die Kontrolle laut UVSV Anlage 5 Absatz 5, zur „Einhaltung der Abfolge der im Dosierungsplan festgesetzten Einzelbestrahlungen“ entzogen. Solche SB-Solarien sind strikt durch die WHO, UVSV verboten.


    Durch zu beanstandeten, unvereinbaren Interface- SB-Bedieneinheiten 1. durch NFC Interface mit NFC-Kundenkarte, 2. ein Touchscreen Display außen in der Mitte am Oberteil, 3. das zweiteTouchscreen Display im Bestrahlungstunnel am Kopfende montiert. Die sichtbare NFC –Symbol ist am Oberteil meist rechts angebracht. Laut JK-Gruppe Ergoline Beschreibung Zitat: „Auf einem großem Touchscreen Display können Bräunungsintensität (Senitive / Medium / Intensive) und Komfortpräfenzen oder auch die Wunschbräune durch Personalstyl mit NFC Karte von Nutzern eingestellt werden“. Unverantwortlich zur UVSV! Somit ein kompletter Verstoß zur UVSV § 4 mitAnlage 1, Anlage 5; § 3 mit Anlage 4, und § 7; § 8 wird dokumentiert.



  • Das Fachpersonal durch die UVSV bedingt, benötigt dringend zur Berechnung der Bestrahlungszeiten, zum jeweiligen Hauttyp die vorgeschriebene Dosierung laut persönlichen Dosierungsplan vom Nutzer oder Nutzerinnen, eine exakte, verlässliche Ausweisung der Erythem wirksame Bestrahlungsstärke vom UV-Bestrahlungsgerät, um die Bestrahlungszeit daraus tatsächlich berechnen zu können.


    Zu den von JK- Ergoline genannten Umschaltungen durch Nutzer, Sensitive / Medium / Intensive wird jeweils keine der UVSV entsprechende Erythem wirksame Bestrahlungsstärke in W/m² benannt und glaubhaft durch die JK-Gruppe ausgewiesen.


    Somit ist es dem Fachpersonal unmöglich, nach § 4 Anlage 5, Bestrahlungszeiten zu berechnen!


    Der Gesetzgeber BMU-Bonn und Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) hatten schon 2012 auf Nachfrage zu möglichen Umschaltungen zur Erythem wirksame Bestrahlungsstäke an einem UV-Bestrahlungsgerät klargestellt, das ausschließlich nur Fachpersonal Umschaltungen am Solarium vernehmen dürfen.


    Das ergibt sich auch logischerweise aus den UVSV Forderungen vom Fachpersonal nach §5 mit Anlage 6 nach § 3, § 4 mit Anlagen 1, Anlage 5, Anlage 5 Absatz 5 und §7, §8.


  • Eine UVSV entsprechende glaubhafte Ausweisung der Erythem wirksame Bestrahlungsstäre in W/m² von JK- Solarien ist nicht erkennbar vorhanden. Auch zu keiner der JK-Ergoline UV-Umschaltungen durch Nutzer, wurde ein Erythem wirksame Bestrahlungsstäre in W/m² benannt, somit keine explizite Ausweisung für das Fachpersonal. Stattdessen laut JK Ergoline: „Wunschbräune auf Kopfdruck“ für alle Solarium-Nutzer:


    Das ist gefährlich für alle Nutzer, unvereinbar zur UVSV, WHO:


    Eine nach UVSV- glaubhafte, durch Zertifikat belegte normgerechte Vermessung von JK Solarien mit Ausweisung der exakten Erythem wirksamen Bestrahlungsstärke sowie zu den drei möglichen JK Solarien-Umschaltung benannten Bräunungsintensität (Sensitive / Medium / Intensive), sind nicht erkennbar vorhanden und geliefert worden.


    Stattdessen wird zuallen JK Solarien nur die nichtsausagende „Die 0,3-optimierte Ultra Performance Plus- Technologie“ zur UV-Bestrahlung benannt,ohne Benennung der Erythem Wirksamkeit in W/m²,ist das keine Angabe zur normgerechten Vermessung der JK- Solarien. Schon gar nicht zu den Bräunungsintensität (Sensitive / Medium / Intensive) oder laut JK Ergoline Prestige 1600 SLP „WUNSCHBRÄUNE AUF KNOPFDRUCK“.


    Die Erythem Wirksamkeit mit „0,3 Ultra –Performance Technologie“ anzugeben, damit kann ein UVSV Fachpersonal zu § 5 nichts anfangen, nichts berechnen und nichts kontrollieren nach § 4 Anlage 5 Absatz 5 und auch nichts hierzu dokumentieren.


    Vom Solarienbetreiber muss sichergestellt werden, dass die von Ihm genutzten UV-Bestrahlungsgeräte nach den beiden gesetzlichen Normen, entsprechend normgerecht vermessen wurden. Die strahlenphysikalischen Angaben / Messwerte müssen dem Solarienbetreiber technisch- verbindlich schriftlich benannt werden.


    Für eine normgerechte Vermessung der JK Solarien müssen die beidenDIN EN 80335-2-27vom April 2009 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke -Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung -(IEC 60335-2-27:2009, modifiziert); Deutsche Fassung EN 603352-27:2013) und dieDIN 5050-1 Januar 2010 herangezogen werden.


    Hierzu hat BFS (Bundesamt für Strahlenschutz)vom 15.05.2014 durch Anfrage uns eindeutig mitgeteilt:


    Inverkehrbringen von Solarien…: „Laut Anlage 4 (zu § 3 Absatz 3 Satz2; § 8 Absatz 1 Satz 2) der UVSV sind als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben / Messwerte die DIN EN 60335-2-27 (VDE 070-27) Ausgabe April 2009 und die DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 heranzuziehen. Mit Nennung der Normen in der UVSV sind dieInhalte dieser Normen, die an sich keine rechtliche Verbindlichkeit haben, durch diese Rechtsverordnung verbindlich geworden.“
    Diese beiden Normen werden so, von JK-Ergoline zu allen JK- Solarien nicht ausgewiesen. Das ergeht aus unserer Email- Anfrage an den Gesetzgeber an BFS (in Abstimmung mit dem BMUB) vom 12.April 2014 (Inverkehrbringen von Solarien …)
    und die BFS Antwort vom 18.05.2014 eindeutig hervor.


    Die BFS - UVSV- Klarstellung zum normgerechten Vermessung von UV-Bestrahlungsgeräte, wurde das Ergebnis JK Ergoline 2014 und anderen Solarien Herstellernumgehend mitgeteilt, um dementsprechend zu handeln. Zudem wurde das BFS Schreiben in unserem DIGCOM Forum gestellt. „www.Solariumforum1.de und zusätzlich diskutiert. Trotz Kenntnis wurden beiden Normungen zur UV-Vermessung von UV-Bestrahlungsgeräte von der JK- Gruppe nicht technisch- glaubhaft ausgewiesen. Bis zum heutigen Tag wurde von der JK-Gruppe zu allen JK-Solarien kein an zu kennendesZertifikat zur normgerechten Vermessung ausgewiesen, vorgelegt oder veröffentlicht.



  • Ein eindeutiger Verstoß zur UVSV, WHO.Ein UV-Bestrahlungsgerät, nach Rücksprache BFS, muss technisch so ausgestattet sein das sichergestellt werden muss, dass ausschließlich nur das Fachpersonal die Erythem wirksame Bestrahlungsstäke oder Sonstiges umschalten kann! Das ist bei allen JK Solarium nicht der Fall und dürfen daher auf keinem Fall in Verkehr gebracht werden. JK Solarium- Bedieneinheiten die nicht mit der UVSV vereinbar sind:


    1. SB-Touchscreen mit zahlreichen Umschaltmöglichkeiten für Nutzern (unmittelbare Schädigung der Augen durch UV-Strahlung).


    2. Durch die SB-NFC –Technik, mit abspeichern und einlesen (laut JK-Gruppe mit NFC-Kundenkarten) zur „Speicherung seiner Wunscheinstellung zum Solarium“ sind direkt durch die Nutzern anwendbar.


    Die Selbstbedienung der Nutzerinnen oder Nutzer ist so strikt verboten!Das Verbot beschreibt die UVSV wie schon zuvor erwähnt, durch die §5 mit Anlage 6 nach § 3; § 4 mit Anlagen 1, Anlage 5, Anlage 5 Absatz 5 und §7; §8.


    Durch Einbau von SB-Touchscreen und NFC –Technik, beweist JK-Gruppe selber, dass UVSV- Forderungen zur künstlichen UV-Bestrahlung nicht umgesetzt werden.Solche Selbstbedienungs- JKSolarien entsprechen nicht der UVSV nicht der WHO und sind daher nicht in den Solarium- Betrieben einsetzbar.
    Mit an den JK-Solarien angebrachtem NFC –Technik (Near Field Communication) am Solarium Oberteil mit NFC Symbol, kann ganz einfach durch eine Kunden -NFC Karte, der Nutzer oder Nutzerrinn, seine „Wunscheinstellung zum Solarium“ durch Anlegen am markiertem NFC -Symbol abspeichern und bei jeder erneuten Solarium – Nutzung die Einstellungen wieder einlesen. Laut JK-Gruppe Beschreibungen, sind die Einstellungen sogar auch auf andere JK- Solarien direkt übertragbar. Unverantwortlich zur UVSV.
    Dadurch kann angenommen werden, dass JK-Ergoline das UVSV Fachpersonal nach § 5 für überflüssig hält und danach handelt? Wir als Konkurrent, der die UVSV Forderungen 1:1 unterstützt, wird sogar als feindlichen Hersteller laut Aussagen von Solarienbetriebe und JK Händlern angesehen und direkt oder indirekt von JK-Ergoline gemobbt und somit bekämpft? Die Notwendig, das Bundeskartellamt hierzu zu informieren ist gegeben. Zudem verfügen die JK-Solarien über ein Bluetooth-Interface und ein Internetanschluss zur Kommunikation Daten-Software- Updates, die nicht von der UVSV vorgesehen sind.


    Der SB-Touchscreen ist für die Augen der Nutzer ein sehr gefährlicher Unsinn. Die NFC – Technik unterstützt direkt den SB-Betrieb, diesen Unsinn untersagt die UVSV unmittelbar. Durch eine JK-Ankündigung sollen die SB-Bedienungen der JK-Geräte mittels einer Sprachsteuerung erweitert werden. Wenn dem so umgesetzt, disqualifiziert sich JK-Ergoline als Solarium- Hersteller unmittelbar. Eine Glaubwürdigkeit und Kompetenz zur Umsetzung der künstlichen UV-Bestrahlung ist dann ohnehin schon nicht mehr vorhanden!


    Schon 2011 zur BMUB Anhörungen zu Bonn zur UVSV und 2013 Anhörung mit Vorstellung UVSV-Fachschulungen bei DAkkS in Frankfurt, wurde der JK-Gruppe von der BMUB Vorsitzenden eindeutig und unmissverständlich mitgeteilt, dass es keine Übergangszeit zum SB geben wird, das SB strikt verboten ist.
    Alle JK-UV- Bestrahlungsgeräte (durch BFS-Rücksprache), die technisch nicht sicherstellen können, dass ausschließlich nur das Fachpersonal UV-Umschaltungen vornehmen können, sind verboten (UVSV, WHO) und dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden! An Ergoline JK-Solarien sind schon optisch erkennbar und so ausgelegt, das der Nutzer oder Nutzerin selber an den JK- Solarien schalten und walten kann.
    Eine vorsätzliche Absicht zum Umgehen wollen der UVSV ist erkennbar? Ein Solarium Betreiber kann und darf
    so ein JK-SB- UV-Gerät nicht in Betrieb nehmen. Ein nach der UVSV definiertem Fachpersonal, kann mit solchen SB- UV- Bestrahlungsräten die UVSV- Forderungen nie umsetzen. Erkennbar ignoriert
    JK-Ergoline absichtlich die UVSV Forderungen? Anhand vom technischen Aufbau der JK- Solarien wird erkannt, dass es sich um SB-Solarien handeln muss. Offensichtlich verfügt die JK-Gruppe nicht über ein Qualitäts- Management, das gesetzliche Forderungen berücksichtigt und umsetzt kann.
    Der JK-Gruppe ist offensichtlich auch nicht bekannt, dass ein verringertes Erythem wirksame Bestrahlungsstärke in W/m², im Bezug zur Dosierung in J/m², exakt die gleiche Wirkung zur der UVSV in Anlage 5 genannten Dosierungen je nach Hauttyp, hervorruft. Der einzige Unterschied zu den unterschiedlichen Dosierungen zu den Hauttypen, sind die sich daraus errechnete längeren UV-Bestrahlungszeiten bei verringertem Erythem wirksame Bestrahlungsstärke. Das Ergebnis zur Dosierung ist somit immer gleich.


    Die Behauptung der JK-Gruppe,dass jede UV-Bestrahlungsstärke unterhalb 0,3W/m² einfach so ohne Kontrolle angewendet werden könnten, ist unsinnig- fatal und falsch. Denn das verbietet sich durch das eingeforderte Verständnis zur „Rolle der Erythem Wirksamkeit als Grundlage der Dosierung“. Durch UVSV § 4, Anlagen 5,insbesondere Anlagen 5 Absatz 5 sowie § 5 mit Anlage 6.


    Nach zuvor geführten Fachpersonalgesprächen mit den Nutzern, dann einfach die Erythem wirksame Bestrahlungsstärke durch den Nutzer oder Nutzerin gegen zuvor Vereinbartes, durch Umschaltungen verändern zu können, wiederspricht jeglicher Vernunft. Das sogar laut Beschreibung Ergoline Prestige Lightvision, während der UV-Bestrahlung verändert wird, ist jegliche eingeforderte Kontrolle durch Fachpersonal unmöglich und verbietet sich von selber. Die JK-Gruppe kann erkennbar kein Verständnis zu UVSV Forderungen aufbringen? Somit fehlt ein Verständnis „zur Rolle der Erythem Wirksamkeit als Grundlage der Dosierung“ und auch komplett zur fachlichen Ausrichtung zu UV-Bestrahlungsgeräte?





  • Aber vom geschulten Fachpersonal laut UVSV § 5 Anlage 6 wird genau dieses Verständnis unmittelbar eingefordert!



    Zudem sind die genannten JK-Umschaltungen durch Nutzer und Nutzerinnen sehr Haut und Augenschädlich. Die Solarien-Nutzer können die schädlichen Langzeit UVA, UVB- Auswirkungen zur künstlichen UV-Bestrahlung, meist erst nur nach vielen Jahren erkennen. Darum sind solche SB- Solarien weltweit strikt verboten. (WHO)


    Von JK Ergoline Herrn H. D. Roggendorf der zudem auch noch BfB Versitzender, ist mit seiner Aussage: „man kann nicht kontrollieren, was ein Kunde in der Solarium-Kabine macht“, ist verwerflich. Diese Aussage belegt deutlich, dass JK- Ergoline die UVSV im Ganzen und die Arbeit vom UVSV-Fachpersonal missachtet.


    Offensichtlich beruft sich die JK-Gruppe auf die Universität des Saarlandes: eine sehr unumstrittene Studie stellt bisherige Ergebnisse der WHO zur Melanom Entstehung durch Solarien in Frage. Dieser Bericht wurde in der Presse F&G März 2/2018 (Anlage 5)durch Ergoline veröffentlicht um der WHO zu wiedersprechen um SB-Solarien zu rehabilitieren.


    Zusätzlich wurde der Bericht in der ganzen Branche verteilt. Erstellt von Herrn Prof. Reichrath, Zusammenhang zwischen Solariennutzung und Schwarzem Hautkrebs wäre nicht bewiesen.
    Dieser Bericht wurde am 01.02.2018 von uns an BFS Salzgitter mit Bitte um Klärung weitergeleitet. Mit Antwortschreiben vom 28.02.2018 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) Salzgitter, wird durch eindeutige Klarstellung das Hautkrebsrisiko durch Solarium direkt bestätigt und bekräftigt:


    Zitat: „Aufgrund der Tatsache, dass UV-Strahlung nachgewiesenermaßen kanzerogen und Hauptursache für Hautkrebs ist und darum richtig in die höchste Risikogruppe I „Krebserregend für den Menschen“ von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) eingeordnet wurde, haben die Empfehlungen zum Umgang mit Solarien und zum Verhalten in der Sonne, die im Einklang mit den internationalen Empfehlungen stehen, uneingeschränkte Gültigkeit.


    ImEuropäischen Kodex zur Krebsbekämpfung (European Code against Cancer), sind diese klar zusammengefasst:“ Vermeiden Sie zu viel Sonnenstrahlung, Insbesondere bei Kinder. Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz. Gehen Sie nicht ins Solarium“. Zitat Ende.


    Dem eher als med. Außenseiter angesehenen Prof. Reichrath wurde somit durch BFS widersprochen. Die WHO / IARC Feststellungen, dass Solarien in die höchste Risikogruppe 1 eingestuft wurden und das Solarien „Krebserregend für den Menschen“ sind, wird von JK- Gruppe Ergoline einfach ignoriert Erkennbar: Dadurch die Unvernunft der JK-Gruppe selber, durch Uneinsichtigkeiten zur künstlichen UV-Bestrahlung, liefert unmittelbar alle Begründungen und alle Argumente zur Einstufung der Solarien in die IARC Risikogruppe 1.


    Offensichtlich hierzu, konnte sich der Ergoline- BfB Vorsitzende H.D. Roggendorf (Ein Vertriebsverein von Ergoline kontrolliert und vereinnahmt) mit der Tatsache, dass Solarien „Krebserregend für den Menschen“ sind, nicht abfinden und hat mit einem BfB News Letter vom 26.11.2018 Anlage 7 dort wird die JK- Frage gestellt „Wie sicher sind Solarien?“ Zu den UVSV-Forderungen wird aber nicht berichtet.


    Stattdessen sollen „140 Bauteile“ für die Sicherheit der JK Geräte sorgen. Weiter: „Diese stellen sicher, dass der Sonnengast nicht nur sein gewünschtes Ergebnis erreicht…“


    Belegt somit direkt SB –Solarien. Belegt damit erneut die JK-Gruppe mit seinem BfB – Verein die Inkompetenzen zur künstlichen UV-Bestrahlung. Aber zusätzlich wird unsinnig behauptet, dass moderne JK- Solarien Vitamin „D“ Spender sein sollen. Dieser Unsinn wurde von JK Ergoline- Gruppe bis heute nicht glaubhaft nachgewiesen! Spätentens hierzu, können die Kompetenzen des Herstellers zum Inverkehrbringen, zur Herstellung von Solarien angezweifelt werden?


    Die Solarien sind offensichtlich nur für ein „Sonnengast“ gebaut, obwohl die UVSV, WHO genau das untersagt. Der wissenschaftliche Ausschuss, Europäische SCHEER Kommission, hat im November 2016 genau die gleiche Frage gestellt:“ Sind Sonnenbänke sicher?“.Auszug: Das FAZIT des Gutachtens lautet:


    Der wissenschaftliche EU Ausschuss SCHEER ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass verlässlich
    nachgewiesen ist, dass die Benutzung von Solarien die Entstehung verschiedener Hautkrebsarten
    auslöst (Hautmelanome, Spinaliome oder Basaliome) und auch Augenmelanome verursachen kann, und dass es keinen Grenzwert
    gibt, bis zu dem die UV-Strahlung von Sonnenbänken als sicher betrachtet werden kann.


    Somit auch die genannte maximale Erythem wirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² von Solarien laut NiSG und die verringerten Erythem wirksame Bestrahlungsstärken durch eigenwillige JK –Umschaltungen, als unsicher angesehenwerden müssen.


    Schon deshalb ist die UV-Schutzverordnung (UVSV) im Interesse der Solarium-Branche strikt einzuhalten, damit in Zukunft überhaupt noch Solarien gewerblich genutzt werden dürfen.
    Einen glaubhaften Bewies zur Einhaltung der UVSV, hat JK Ergoline bis heute nicht erbracht.


    Somit EU-SCHEER FACIT: man kann zu einer gewerblich genutzten Solarium-Anwendung keine sichere Erythem wirksame UV- Bestrahlung benennen.


    Und weiter: Das Risikoeiner Überdosierung an UV-Bestrahlung besteht im Sonnenstudio!
    Die JK-Gruppeliefert unmittelbare alle Argumente hierzu!


    ;( :rolleyes: :?: :cursing:


  • sunshower;


    Hast recht, Dein Kommentar ist einfach nur heiße Luft. War von Dir auch nicht anders zu erwarten.


    Wenn Du die UVSV, NiSG, Who auch gelesen und verstanden hast, dann erledigt sich Deine Frage von selbst. Dazu ist aber Bildung notwendig, um Funktionen zu erkennen und auch dann verstehen zu können! Genau darin hast Du auch in der Vergangenheit noch nie geglänzt.


    Denn SB ist schon seit acht Jahren strikt verboten, nicht Nutzer schalten, sondern nur das Fachpersonal laut UVSV, WHO. Das ist aber mit der Ergoline - Fehlentwicklung so nicht machbar. Oder kannst Du das auch nicht erkennen und auch nicht verstehen?


    Nicht umsonst hat VTC München durch Erkenntnisse, das Jk-Ergoline Management ausgetauscht. Selbst auf Facebook sind Roggendorf und Ergoline dort nun Geschichte. Denn alles wurde komplett aufgeräumt.


    Was noch ausstehend ist, dass der BfB (Bundesverband für Blöde) auch noch eliminiert wird. Denn genau dieser, hat der Branche immer nur geschadet. Das nun schon seit acht Jahren. Darum hat auch WHO, BfS und die EU so reagiert, wie es zu lesen ist.


    Wenn sich nicht schlagartig die Solarium- Branche ändert und nicht der gesetzlichen Lage folge leistet, wird auch diese ebenfalls Geschichte sein. Aber diese Zusammenhänge kannst Du vermutlich auch nicht verstehen… :thumbup:


  • Der Gesetzgeber BMUB, hat keine elektronischen Schnittstellen, in der UVSV und NiSG spezifiziert.


    Ein UVSV- UV-Bestrahlungsgerät enthält zur Bedienung durch Nutzern, lediglich nur ein Starttaster und einen Notaustaster. Alle weiteren notwendigen Einstellungen zur UV-Bestrahlung werden durch das Fachpersonal, beziehungsweise mit Einsatz unserer DIGCOM STREAM Computersteuerung für gewerbliche Anwendung zur künstlichen UV-Bestrahlung vorgenommen.


    Nach einer Beratung / Vereinbarung zur UV-Anwendung für die Nutzerin oder Nutzer wird hierzu durch das geschulte Fachpersonal der Starttaster erst dann freigeschaltet.


    Das DIGCOM WinSolar Stream System wartet auf einer Betätigung des Starttasters aus der Kabine und schaltet dann erst das UV-Gerät ein. Das wurde durch die JK-Gruppe als unnötige übertriebene unnötige Funktion, Aktion kommentiert und durch Solarienbetreiber so an uns herangetragen. Das wird reklamiert.


    Die UV-Schutzverordnung spezifiziert keine weiteren Taster oder elektronische Schnittstellen. Aber in JK-UV-Bestrahlungsgeräte sind weitere vielfältige Selbstbedienungs- Schnittstellen für Nutzer verbaut. Wer die UV-Schutzverordnung aufmerksam gelesen und auch verstanden hat, wird erkennen müssen, dass durch Paragraphen die Verordnung eine Selbstbedienung vom UV-Bestrahlungsgerät durch Nutzer ausschließt. Das ist das angestrebte Ziel der UVSV und wurde der JK-Gruppe zum Werdegang der UVSV 2011 von der BMUB Vorsitzenden ausdrücklich auch so mitgeteilt.


    Trotz dieser Kenntnisse der JK-Gruppe, sind weitere unbegründete elektronische Schnittstellen für Nutzer und Solarienbetreiber verbaut. Eine klare eindeutige Missachtung der UVSV. Das wird missbilligt und behindert das geschulte Fachpersonal und DIGCOM – Kunden daran, die Forderungen der UVSV verlässlich umzusetzen.


    In JK- UV- Bestrahlungsgeräten verbaute elektronische Schnittstellen,um eine Selbstbedienung der JK Bestrahlungsgeräte durch die Nutzer unmittelbar zu ermöglichen.

    1a. Internet-Kommunikation-Anschluss, von JK-Gruppe genannt: Remote Access „Zugriff auch von zu Hause aus“ laut Beschreibung um Daten abzugreifen und um ein Software Update von der Ferne aus zu ermöglichen. Hierzu besteht berechtigt der Anfangsverdacht zum Gesamtverhalten der JK-Gruppe zur Umsetzung der UVSV, NiSG, das einfach zusätzlich durch Internet – Schnittstellen, aus der Ferne Software- Änderungen zum Setup der verwendeten Elektronischen Vorschaltgeräte (Einstellung der Erythem wirksame Bestrahlungsstärke bei Röhrenwechsel) durchgeführt werden könnte?


    Somit Software-Änderungen ohne das ein Techniker vor Ort ist, ausgeführt werden. Damit ist keine erneute Funktionsprüfung, mit Überprüfung zur korrekt eingestellter Erythem wirksame Bestrahlungsstärke vor Ort möglich. Sehr unverantwortlich, insgesamt zur UVSV Präventionen. Somit erkennbar, das Vorsichtsmaßnahmen, Sicherheiten zur künstlichen UV-Bestrahlung der VTC- München / JK-Gruppe als Solarium- Hersteller einfach fremd, offensichtlich egal sind? Ein Vertrauen können von JK-Solarien-Technik, zur künstlichen UV-Bestrahlung, ist somit zu keinem Zeitpunkt gegeben.


    1b. Bluetooth – bidirektionaler Datenkommunikation, ausgewiesen als Sound Interface, ist aber auch eine sehr schnelle bidirektionale Schnittstelle, um Setup- und Update Daten zu übertragen. Eine verlässliche Begründung mit Funktionserklärung um Missbrauch auszuschließen, liefert die JK-Gruppe nicht.


    1.c. bidirektionale NFC –Technik (Near Field Communication) in Verbindung mit einer NFC-Kundenkarte, ist meist rechts am Solarium- Oberteil angebracht. Der offensichtliche Grund und der Sinn hierzu, ist die Selbstbedienung der Nutzer zu automatisieren. Hierzu, kann eine Nutzerin oder Nutzer, ganz einfach durch anlegen seiner Kunden NFC- Kundenkarte, seine „Wunscheinstellung zum Solarium samt Bestrahlungszeit bei einigen JK- Geräte“ durch Anlegen am markiertem NFC- Symbol abspeichern und bei jeder erneuten Solarium Nutzung die Einstellungen am NFC Symbol wieder einlesen. Laut JK-Gruppe Beschreibungen, sind sogar die Einstellungen auf andere JK- Solarien direkt übertragbar. Das ist eine automatisierte Selbstbedienung der Nutzer durch die VTC München / JK-Gruppe ermöglicht, das Fachpersonal überflüssig machen soll. Auch ein Laie kann so ein SB- UV-Gerät erkennen.



  • Eine klare Missachtung zu Forderungen der UVSV. Somit alle JK-Solarien die über eine NFC-Technik verfügen, sind verbotene SB-Solarien. Das betrifft fast alle JK-Geräte. Als Beispiel genannt: das ERGOLINE PASSION 350 –S TURB O POWER, TWIN POWER, SUPER POWER JK-Solarium ist laut Beschreibung Zitat: „einsetzbar als Stand-alone-Lösung. Die integrierte Timerfunktion ermöglicht einen Betrieb ohne Studiosteuerung“. Somit ein reines SB-Solarium auch mit NFC-Technik, das ganz einfach ohne Fachpersonal mit der eingebauten Timerfunktion, von Nutzern selber gewählten und eingestellten Bestrahlungszeiten, sich ganz einfach selbst bedienen kann. Ein sehr gefährliches Solarium Unsinn, da alle Forderungen zur UV-Schutzverordnung, NiSG, WHO missachtet werden.


    Die Absicht zum Werdegang der UVSV war schon 2009 eindeutig, um genau das zu verhindern. Auch das und vieles mehr, wusste JK- Ergoline schon damals. Somit ist Vorsatz zur Missachtung der UVSV heutzutage erkennbar?


    1.d) Touchscreen Display eine optische Nutzerbedieneinheit, unverantwortlich im Tunnel am Kopfende des UV-Bestrahlungsgerät eingebaut, ist sehr UVA / UVB Augenschädlich für alle Nutzer. Die meist sinnlosen zahlreichen Einstellungen für Nutzer, auch während der Bestrahlung einstellbar, zeigt durch die JK-Gruppe die unmittelbare Unverantwortlichkeit zur künstlichen UV-Bestrahlung.


    Hier kann auch während der UV-Bestrahlung die Erythem Wirksame Bestrahlungsstärke vom Nutzer erhöht und verringert werden. Der einzige erkennbare Grund durch den technischen Aufbau bedingt von JK-Solarien ist, dass ein Nutzer oder Nutzerin sich immer selber bedienen und somit einfach unkontrolliert schalten und walten kann! Somit eindeutig als ein SB-Solarium von JK-Gruppe spezifiziert.


    Das ist ausdrücklich verboten! Spätentens hier wird eindeutig erkannt, dass die JK-Gruppe keine Interesse daran haben kann, der UV-Schutzverordnung zu folgen? Die UVSV sieht solche eingebauten Elektronik-Schnittstellen nicht vor. Es gibt KEINE Notwendigkeit hierzu. Denn die Präventionen der UV-Schutzverordnung sind eindeutig und verbieten das eindeutig! :thumbup:

  • JK –UV- Bestrahlungsgeräte verfügen über keinen indiziellen spezifizierten Notabschaltungstaster.


    Die UVSV schreibt für UV-Bestrahlungsgeräte Notabschaltung §3 Absatz 3 vor. Die, die Strahlung sofort beendet und von der Nutzerin oder Nutzer während der Bestrahlung leicht erreicht werden kann.


    Eine Not-Aus- Schalung (abschalten im Notfall, bei Panik) wird eingefordert. Das ist so in den JK Solarien mit Touchscreen- Stopp- Botten nicht gewährleistet. Ein industrieller mechanisch- verrastenden, pilzförmigen roter Not-Aus Taster für die Notabschaltung, der leicht von den Nutzern erreichbar ist, ist notwendig. Ein Not-Aus- Taster beim Draufschlagen rastet dieser ein und kann nur durch drehen wieder gelöst werden. So ein industrieller, einrastender, leichtzugänglicher Not-Aus –Taster, ist in JK- Solarien der JK-Gruppe nicht vorhanden. Hierzu die Not-Aus Norm EN ISO13850 (Not-Aus Sicherheit, Gestaltungsleitsätze) besagt:


    „Muss jedes Gerät durch eine einzige Handlung einer beliebigen Person ohne lange zu überlegen, das Gerät ausgeschaltet, stillgesetzt werden kann. Diese Not-Aus Einrichtung muss leicht erreichbar sein und mechanisch verrasten“. Mit Nennungen einer Notabschaltung in der UVSV, sind die Inhalte der Not-Aus Norm EN ISO13850 die an sich keine Rechtsverbindlichkeit haben, durch die Rechtsvorschrift verbindlich geworden. Das ist in JK –Solarien so nicht vorhanden, wird von der JK-Gruppe missachtet.


    An JK – UV-Bestrahlungsgräten sind keine Warnungen und Hinweise laut §7 Absatz 2 angebracht.

    Die UVSV, diese Verordnung schreibt durch § 7 Absatz 2 Satz 1 mit Satz 2 sichergestellt werden, das Information laut Satz 1 und Satz 2 dauerhaft und deutlich Sicht- und lesbar am UV-Bestrahlungsgerät angebracht sind. Das wurde bei allen JK Solarien nicht berücksichtigt.


    Somit laut § 7 Absatz 2 Satz 1 muss nachfolgendes dauerhafter erkennbar angebracht sein:


    Zu Satz 1: Angaben zur maximalen Bestrahlungsdauer der ersten Bestrahlung von ungebräunter Haut und zur Höchstbetrahlungsdauer für die Hauttypen I bis VI sowie der Hinweis, dass Hauttypen I und II nach Anlage 5 Ausschlusskriterien für die Nutzung von UV-Bestrahlungsgeräten darstellt. Diese Tabellen und Hinweise für Nutzer und Nutzrinnen sind an keinem JK – Solarien erkennbar angebracht.


    Somit laut § 7 Absatz 2 Satz 2 muss nachfolgendes dauerhafter erkennbar angebracht sein:


    Ein Hinweis mit Überschrift „WARNUNG“ und folgendem oder Sinngemäßen Inhalt: „Vorsicht! UV-Strahlung kann akute Schäden an Augen und Haut verursachen, führt zu vorzeitiger Hautalterung und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Empfehlungen zum Gesundheitsschutz beachten! Schutzbrille tragen! Medikamente und Kosmetika können die UV-Empfindlichkeit der Haut erhöhen“


    Diese ausdrückliche vorgeschriebene Warnung mit Hinweisen für Nutzer und Nutzerinnen, ist an keinem JK-Solarien erkennbar angebracht.


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