• Paula74;


    sehr aufmerksam … Der Kläger befand, das es wohl ein notwendiger Schritt war…

    Offensichtlich hat da ein Solarienbetreiber eine einstweilige Verfügung gegen einen anderen Solariumbetrieb erwirkt, der die UVSV einfach nicht umsetzen will. So kann man auch einen Konkurrenten in die Knie zwingen sich doch zu ändern …


    Wenn nun der Beklagte, das Verlangte laut einstweiliger Verfügung nicht abändern will, nun 250.000 Euro oder sechs Monate Haft, ist nicht gerade billig…. Das Studio ist dann erst mal dicht ….


    Nun könnte ja der Beklagte einen Einspruch per Rechtsanwalt einlegen …. Kostet aber wiederum einen Haufen Geld und viel Ärger….


    Mal abwarten wie es weitergeht und was sich da noch zusammenbraut …. Wenn der Kläger damit Erfolg hat, werden Nachahmer folgen …


    Meine Meinung:
    UVSV einfach umsetzen, dann geht man mit Sicherheit solche Streitigkeiten aus den Weg und kann in aller Ruhe Geldverdienen…

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