Umsetzung "Bräunungsrezepte" mit UVSV.Dosierung


  • Es gibt immer zwei Möglichkeiten. Man kann aus den positiven Anregungen, sich das Beste daraus ziehen, oder man kann sich im übertragenen Sinne, auf dem „Schlipsgetreten“ fühlen. Ich gehe immer davon aus, dass ich es mit einem Unternehmer zu tun habe und dementsprechend schreibe.


    Zum Kombigerät habe ich soweit schon alles zum Ausdruck gebracht. Der Solarienbetreiber ist gefordert, notwendige Unterlagen vom Hersteller einzufordern.


    @all;


    Weitergehende Profiüberlegungen… zu den Bestrahlungszeiten und zur Erythemwirksamkeit

    Wieder kaufmännisch zur Erythemwirksamkeit gesehen, sind die Werte hierzu angefangen bei 0,16 W/m² (nicht ganz die Hälfte für also Herbstsonne, für Pausen und der Erstbestrahlung), weiter mit 0,21 W/m² ( - 30% die Kunden, die immer viel länger gehen wollen), 0,24 W/m² ( -20% Frühjahrssonne) und 0,27 W/m² ( 10%
    Hochsommer ) und 0,3 W/m² ( Karibik – Sonne) kaufmännisch von Interesse.


    Wobei die verwendete Dosierung bei aller Erythemwirksamkeit immer gleich ist. Also das Bräunungsergebnis ist gleich. Nur der Unterschied hierzu, sind die Bestrahlungszeiten. Das ist der eigentliche kaufmännische Ansatz hierzu.


    Die Überlegungen dabei sind, dass sich jeweils zum angegebenen Prozentwert, sich die Bestrahlungszeiten um den positiven Prozentwert erhöhen. Das hat natürlich direkt mit dem Geldverdienen zu tun. Man kann ein paar Minuten länger verkaufen. Nicht unbedingt gesehen zum jeweiligen maximalen Wert je Hauttyp, sondern immer auf den drunter liegenden Bestrahlungsstufen. Da liegt das Geld für den Betrieb. Um das Geld aufzusammeln, müssen auch Forderungen an dem Herstellen gestellt werden.


    So gesehen, könnten perfekte Angebote zu jeweiligen Hauttyp unterbreitet werden. Gleichzeitig sind die Bestrahlungs- Minuten pro Stufe höher, die Variationsmöglichkeiten sind sehr groß. Das über das Jahr gesehen, ist eine beachtliche Anzahl von mehrverkauften Bestrahlungszeiten. ( für Clubs allerdings nicht von Interesse, da sturer Festpreis vereinbart wurden, ein Mehrverdienst ist somit nicht möglich )


    Die Barzahler und die normalen ABO –Kunden, sind die Zielkunden. Zwar hat ein ABO auch Prozente, aber vom ABO-Wert werden ja immer die die hohen Barpreise vom Konto abgebucht. Gleichzeitig sind die Beratungen zum Kunden hin, um ein vielfaches auch im Angebot besser. Dadurch kann fast jeder Bestrahlungs- Kundenwunsch, durch unterschiedliche Erythemwirksamkeit der Solarien, der Kunden immer zufrieden gestellt werden.


    Ich bin grundsätzlich kaufmännisch ausgerichtet. Darum sind solche Beispiel- Betrachtungen, erst überhaupt möglich. Mit solchen Betrachtungen, kann nun das Grundkonzept in Solarienbetrieben erarbeitet werden. Das sind dann tatsächlich professionelle Überlegungen, die Betriebe anstreben sollten. Ich sage auch voraus, dass in Zukunft zwangsläufig, solche Möglichkeiten zum Geldverdienen in allen Solarienbetrieben stattfinden werden.


    Das mag sich zwar für den einen oder anderen, erst mal seltsam oder sogar befremdend anhören? Aber so würde eine Professionalität in einem Fachbetrieb tatsächlich aussehen. Das, das natürlich auch mit einem Strukturwandel im Denken zu tun hat, liegt auf der Hand. Wiederum, solche Professionalität ist bereits im WinSolar System direkt enthalten. Also man müsste noch nicht mal auf Zukünftiges warten, sondern die Professionalität ist sofort verfügbar. Somit kann man auch einen kleinen Einblick zur gekoppelten Kombinationen von der Erythemwirksamkeit und dem professionellen Kaufmännischen erkennen. Das ist ein nutzbarer Mehrwert, ohne große Umorganisationen machen zu müssen. Es ist schon deshalb ein Mehrwert, weil nicht unbedingt so große Erythemwirksamkeit in Unterschieden vorhanden sein muss. Also, so eine Professionalität, ist sofort einsetzbar. Ohne ein Profi sein zu müssen, ist die Professionalität trotzdem dann vorhanden.


  • @ sunshower
    Du schreibst:


    Ich glaube nicht, dass man "nur" mit UVSV-gerechter Beratung seine Umsätze retten kann. Ich glaube, dass für viel zu viele Kunden das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr stimmt. Die Kunden erwarten einfach mehr Ergebnis für ihr Geld. Dieses Ergebnis können wir selbst mit bester Beratung nicht liefern. Deshalb wird das Thema reine Bräunung nicht dauerhaft überlebensfähig sein.


    Mein Eindruck ist, dass Bräunung mit Club noch ( ! ) funktioniert, unter Bedingungen, wie future sie beschreibt.
    Nur schrumpft der Markt anscheinend kontinuierlich, weil gebräunte Haut weniger Wertschätzung erfährt als früher.
    Mit KOSMETISCHEN Licht-Anwendungen zur HAUTPFLEGE
    - spricht man ANDERE Kunden an als die Bräuner-Kunden
    - und KÖNNTE Bräuner-Kunden halten, die der Wertewandel schon erfasst hat, aber noch aus Gewohnheit nicht aufgehört haben zu bräunen.

    Dass Collagen als Zusatzanwendung reicht, bezweifel ich.


    Stimmt ! „Collagen als Zusatzanwendung“ kann nicht funktionieren, schon deshalb, weil „Collagen“ noch weniger die Sofortwirkung hat, die die Bräuner-Kunden erwarten.

    Es geht also nicht mehr um Bräunungsrezepte, sondern um Geschäftsrezepte!


    Stimmt ! Genau gesagt: UM 2 ! Eines kennen wir alle. Das alte .


    Das neue „Geschäftsrezept“ ist HAUTPFLEGE MIT LICHT !.
    Die Rezeptzutaten sind
    - Individuelle Hauttyp-Feststellung, Hautprobleme inklusive
    - Beratung in Bezug auf JEDE Strahlung der Sonne
    - Feststellung des Pflegeziels
    - UVB
    - UVA
    - Blaulicht
    - Kaltes Rotlicht (Collagenlicht),
    - und alle weiteren sichtbaren und nicht sichtbaren Spektralanteile
    bis zum IR-C *
    - Stabile Fette und Wasser (auch als Emulsion)
    - Wahlweise Hautfeuchtigkeit und Geschmeidigkeit erhaltende Hilfsmittel: Kosmetische Pflegeprodukte für bestimmte Hauttypen und Hautbereiche.
    (*http://www.bfs.de/de/uv/ir/anw…/anwendungen_medizin.html)
    Das ist ein hoher Anspruch an uns aber auch an die Kunden.
    -Weil diese Behandlungen ALLE NICHT SOFORT wirksam sind
    - und das „Produkt“ unbekannt –
    - und nach Ansicht vieler Kunden „unbewiesen“ ist,
    muss dieses „Produkt“ pauschal verkauft werden, d. h. auf Zeit.
    Es ist wie mit der Fitness und dem Fitnessstudio.
    Zuerst muss beim Kunden der Wille da sein, fit zu werden. Dann unterschreibt er.
    Dann ist die mentale Ausdauer nötig, um regelmäßig und doch maßvoll – also:
    SYTEMATISCH zu trainieren. Davon hängt der Erfolg ab.

    Bei der Hautpflege mit Licht ist es genauso.
    Der sichtbare Erfolg stellt sich ein, wenn man „am Ball“ bleibt.
    Also müssen „Zeiträume“ durch den Kunden gekauft werden,
    in denen er sich seine AUSDAUER beweisen kann.
    Wir müssen alles daran setzen, dass er sich seine Ausdauer beweist.


    „Zum Probieren“ Minimal-Zeitraum 1 Monat ( funktioniert auf jeden Fall mit Bräunung ) um die Kunden zu veranlassen, regelmäßig und öfter als nur wöchentlich zu kommen)
    Minimalzeitraum für Pflege-zum-Probieren: 2 Monate.


    Minimalzeitraum für Clubverträge 6 Monate.
    Preislich pro Monat attraktiver muss der Jahresvertrag sein
    und noch attraktiver der 2-Jahresvertrag.


    Warum das so und nicht anders funktioniert, muss nicht jeder begreifen.

  • @ Tak


    Das neue „Geschäftsrezept“ ist HAUTPFLEGE MIT LICHT !.


    Die Kunden möchten hier sogar das Ergebnis sofort sehen!!!


    In dem Welt die wir zu Zeit leben haben die Menschen leider kein Zeit für so etwas, es muss schnell und effektive sein.


    Mit 450 Euro Personal kannst du nicht so ein Konzept durch ziehen, sie sind nicht kompetent genug und wollen kein Verantwortung übernehmen bezüglich Beratung, Personal kosten sind hier zu hoch!


    Außerdem das alte Konzept wird Gesellschaftsunfähig und out. ( Die Club Anbieter bekommen selber langsam kalte Füße, die haben ja nicht um sonst uns mit Ihren schöner Konzeptbuch über Post überraschen wollen )

  • @Bodysun
    Das auch die Pflege betreffend schnelle Wirkung erwartet wird, ist klar.
    Gerade deshalb ist richtig, diese Erwartung der Kunden vorher zu korrigieren.
    Deshalb habe ich die Aussage oben auch überspitzt.


    Tätsächlich kann die Wirkung von kaltem Rotlicht schnell eintreten,
    im Winter, wenn die Natursonne den Bedarf nicht deckt und bei Hautpartien, die schlecht versorgt sind.
    Zum Beispiel an den Schienenbeinen.


    Frauen achten darauf. Die bemerken das auch wenn sie nicht wissen,
    was das rote Licht macht, wenn sie zum Bräunen auf Solarium gehen.
    Als damals von 0.6 auf 0.3 reduziert werden musste,
    habe ich einfach die Hälfte der Röhren durch Rotlicht ersetzt und geschaut, was passiert.
    Die Mehrheit fand das gut, besser als vorher.
    Sie haben auch beobachtet, dass chronische Hautschäden an denen sie lange laboriert hatten, nach 2 oder 3 mal verschwunden waren.


    (Die MInderheit moserte und für die habe ich dann UVA-Bräuner "konfiguriert").

  • Tak;


    So geht es richtig. Immer mit guten Überlegungen. Die experimentelle Wirkung vom Kombigerät mit Rotlicht und UV-B, ist so wie Du es beschrieben hast, beeindruckend und eine Empfehlung an alle…


    @Bodysun;


    Gerade die Ausführungen von Tak, sind sehr informativ. Das ist der richtige Weg. Die Umsetzungen verlangen aber oft ein Richtungswechsel und eine Ausarbeitung zur Durchführung, mit Ansprachen an den Kunden zum Umgang und Anwendung. Vor allem dabei positiv Denken. Dann geht alles viel leichter.


    Was dem Club angeht wie Du es angesprochen hast, wird Flat Rate zwar noch, aber auf längerer Sicht nicht mehr oder kaum noch laufen können. Ich sage Dir auch warum. Die Serien werden dort kaum fachlich korrekt angeboten. Warum auch? Die „Bräunung“ ist ja bezahlt. Warum dann noch was für den Kunden tun zu wollen. Es beschränkt sich meistens auf das Einschalten nach Wunsch…


    Genau das ist auch vermutlich unter anderem, der Untergang von Flat Rate. Kunde fordert einfach seine Vertrags- Erfüllung ein. Das Personal wiederspricht nicht, sondern beugt sich dem. Eben darum, weil die Serien-Bräunung so nicht oder kaum durchgeführt wird. Das Personal wäre ja gefordert? Die Kunden kommen oft nur Spontan. Beratung nur dann, wenn eine Frage kommt oder der Kunde nicht bezahlt hat. Ansonsten 20 Min. auf die Bank. Ein Kundenservice, fehl am Platz? Kunde kommt ohnehin nur 2,5 mal im Monat laut Flat Rate Anbieter !!?


    Das Club Motivationsbuch ( was für ein Konzept ? ) ist zwar gut zu lesen, ist aber im Grunde nur noch ein Aufschrei, …macht bitte, bitte weiter, auch wenn Eure Kunden keine Bräunung sofort erkennen können und eure Kunden unzufrieden sind“. Mehr nicht. Bleiben Kunden aus, Flat Rate geht weiter Richtung Keller. Diejenigen, die noch viele Verträge haben, bleiben etwas länger im Club-Szenario.


    Im Gegensatz zum früheren Club. Heute mit einer spontanen Bräunung, wie Club-Kunden es machen, kann nie ein Bräunungs- Ergebnis erzielt werden. Früher war das ja mit spontan bräunen anders. Das werden die Kunden immer lauter sagen und anklagen wollen. Inkasso wird sich dadurch erhöhen. Der Kunde aber, der Inkasso erlebt hat, weil er zuvor unzufrieden war, wird durch das Inkasso, keinen neuen Vertrag mehr unterschreiben. Der Kunde ist so oder so verärgert. In absehbarer Zeit, erledigt sich das Thema Club bis auf ein paar Unverbesserlichen wenige, also wahrscheinlich von selber. Oft auch verursacht, durch das Verhalten der meisten Anbieter selber… Würde auch beim Club die UVSV konsequent berücksichtigt, dann könnte es mit dem Club noch etwas länger gut laufen…


    Aber dann den Club absetzen wollen, geht nur noch mit einem Umzug, einen Standortwechsel. Das ist teuer und oft unrealistisch durchzuführen. Oder ein neuer Betreiber übernimmt das Studio.


    Diese Art der Betrachtung ist Praxis realistisch anzusehen und kommt dem zur Flat- Umsetzung oft sehr nahe? Eine Serie laut UVSV, ist kaum möglich und oft auch gar nicht vom Betreiber erwünscht.


  • Mich würde Interessieren wer das Gerät danach vermessen hat?
    Sollte es wirklich so einfach sein einfach jede zweite Röhre gegen Rotlicht austauschen dann hab ich anstatt 0,6 die 0,3 Watt?
    Braucht man für die Röhren denn keine Äquivalenz Bestätigung?
    Ich denke mal nicht das man die für ne 0,6 er Röhre bekommt.
    Vielleicht kann Tak ja mal seine Unterlagen hochladen.

  • ronix
    Lies bitte die DIN 5050-1:2010-1, 5 Messverfahren, 5.3 Integrales Verfahren.


    Warum ????


    Weil in der UVSV zu lesen ist:


    Anlage 4
    (zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2)
    Geräte- und Betriebsbuch
    Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-2-27
    (VDE 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth
    Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt).
    Gerätebuch
    Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen.
    Hersteller: ........................................................................................................................
    Importeur/Inverkehrbringer: ......................................................................................................
    Typ/Modell: ......................................................................................................................
    Baujahr: ..................................................... Serien-Nr.: ......................................................
    Optisch wirksame Bauteile des UV-Bestrahlungsgerätes
    UV-Lampen: .....................................................................................................................
    Filter: ............................................................................................................................
    Reflektoren: ......................................................................................................................
    Vorschaltgeräte: .................................................................................................................
    Transparente Auflagefläche: ......................................................................................................
    Kürzester zulässiger Bestrahlungsabstand:

    ............. cm

    durch die Bauart des UV-Bestrahlungsgerätes vorgegeben
    Erythemwirksame Bestrahlungsstärke
    beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand: ....................................................... Wm -2 (max. 0,3 Wm -2 )
    (Angabe des Messverfahrens: ...................................................................................................)]usw.......

  • ronix,
    Wer als Solarienbetreiber fähig ist, mit dem integralen Verfahren
    (wie in der DIN 5050-1 beschrieben - Spezifikation des Messgerätes eingeschlossen)
    sicher zu stellen, dass an keiner Stelle des (fiktiven) Körpers im Solarium die erythemwirksame Leistung 0,3W überschritten wird,
    gilt als "Inverkehrbringer", solange er keine konstruktiven Veränderungen vorgenommen hat.

    Der Austausch von Lampen und sogar der Ausbau von Schaltstufen
    vor den Halogenmetalldampflampen ( zur Reduzierung der Schaltstufen der GBs)
    sind keine konstruktiven Veränderungen.


    Konstruktive Veränderungen erfordern die Neuvermessung mit dem Spektralradiometer.
    Das ist in der DIN- und EU-Norm ausführlich beschrieben und gilt für die Hersteller.


    Wenn UNSERE Solarien , die für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind,
    "Haushaltsgeräte" wären, wie es Hersteller von Bräunungsautomaten erreichen wollten,
    gabe es auch keine UVSV,
    die die Solarienbetreiber verpflichtet,
    die Betriebsbücher selbst auszufüllen.


    Externen Papieren wie z.B."Äquivalenzbescheinigungen" müssen die Solarienbetreiber
    durch ihre Unterschriften Gültigkeit verleihen.
    Die externen Bescheinigungen ersetzen jedoch nicht das selbstverantwortliche Ausfüllen des Betriebsbuchs.
    Wer nicht messen kann, muss halt abschreiben.


    Und die Abschreiber müssen hoffen, dass die Äquivalenzangaben
    für ihre mehr oder weniger betagten Solarien einigermaßen zutreffend sind.
    Denn:
    Die Lieferanten von Komponenten beziehen sich nach eigener Angabe nur auf den Typ des Gerätes,
    in dem die neuen Kompionenten angeblich genau den Erythemwert von 0,3W erreichen sollen.
    Das ist eine gewagte Behauptung und trifft auf Röhren,
    die mit der dicken Aufschrift [size=18]0.3
    daher kommen, mit Sicherheit nicht zu.


    Und die Lieferanten von Äquivalenzbescheinigungen haben noch eine zweite große Unsicherheit zu verbergen.
    Das Problem, immer das zu liefern zu können, was sie in ihren Datenblättern schreiben.
    Schon deshalb sprechen sie uns Studiobetreibern die Fähigkeit ab,
    Ihre Produkte kontrollieren zu können, mit welchem Messgerät auch immer.

  • ronix; .......................... unzufrieden?


    @all;


    Solange keine konstruktiven Veränderungen am Solarium vorgenommen werden, ist keine Neuvermessung erforderlich. Der Austausch von erythemwirksamen optischen Bauteilen, wenn nicht die Originalen verwendet werden, erfordert eine Äquivalenzbescheinigung zum Bauteil, vom Bauteilhersteller.


    Darauf muss sich ein Betreiber verlassen, trägt das im Servicebuch ein, und gut ist es. Wenn nun z.B. statt UV-Röhren zu Hälfte Rotlichtröhren eingesetzt werden, sind die Rotlichtröhren keine erythemwirksamen Bauteile. Wenn das Solarium vorher 0,3W/m² hatte und der Betreiber mit seinen Messmittel feststellt, dass nun die erythemwirksame Bestrahlungsstärke sich verringert hat, trägt er als Anhang diesen Messwert in sein Gerätebuch mit Vermerk mit Erklärung warum, ein. Die Unterschrift nicht vergessen.


    Solange die 0,3 W/m² nie überschritten werden, in diesem Fall mit den Rotlichtröhren auf keinem Fall, interessiert das kein Landesprüfer. Wenn der Prüfer es nicht glauben sollte, könnte er eine Vermessung angeordnet werden. Das bezweifle ich stark.


    Solange mir kein Fall bekannt ist, das jemals vor Ort durch Behörden gemessen wurde, gehe ich davon aus, dass der Betreiber richtig und korrekt gehandelt hat. Das Gegenteil hierzu zu beweisen wollen, übersteigt das angesetzte Prüfungsgeld der Landesbehörden. Auch davon gehe ich aus.


    Weil eben noch nie Messungen vor Ort durchgeführt wurden, solange findet man genau 0,3 W/m² Angaben in der Branche vor. Immer zum kaufmännischen Nachteil in der Anwendung, vom Betreiber. Solche Angaben halte ich allerdings für sehr gewagt, weil nie angegeben wird, bei welcher Bemessungsspannung der Wert zustande gekommen ist. Gleichzeitig ist das auch verdächtig, denn jeder Techniker der vom Messen was versteht, wird das Ergebnis anzweifeln wollen. Ich nehme mal an, weil sich genau 0,3 W/m² besser auf dem Papier besser verkaufen lassen. Das Phänomen von Betrieben die meinen, das 0,3 W/m² besser bräunt als die eher korrekte Angabe von 0,285 W/m².


    Zur Bemessungsspannung ist die DIN Norm 40200 vom von 1981 zuständig und muss laut UVSV angewendet werden. Wurde ein Solarium bei der Nennspannung vermessen, wäre das Ergebnis laut UVSV falsch. Nachzulesen in meiner Checkliste für gewerbliche Solarienbetreiber. Die ist vom BFS gegengelesen. Wer das so wie beschrieben anwendet, kann nichts falsch machen.


    Anhang Checkliste ....



  • Ja, dass war Deine Frage… Nun 0,6er Röhren aufbrauchen wollen und die Hälfte Rotlichtröhren einsetzen und denn von 0,3 W/m² ausgehen wollen, habe ich nie überprüft.. Ich bezweifele es. Ist sehr gewagt. Das Unterteil ist zu nahe am Körper…. usw. usw…. Aber Tak hat es gemessen mit seinen Mitteln… Aber es kann auch sein, das nun die 0,6er aufgebraucht sind...?


    Auch zur einen örtlichen Prüfung hierzu, habe ich noch nie was erfahren …?

  • @Seit fast 7 Jahren mache ich dass schon, was jetzt als "Hybrid" verhunzt wird: Ja VERHUNZT !


    Es geht auch NICHT darum, 0.6er-Röhren zu verbrauchen.
    So einen Blödsinn zu denken, hätte ich Dir nicht zu getraut.Elektra.
    ( "0.6" kann nur ein Solarium sein, Röhren nicht! Irreführende Bezeichnungen wie 03-Röhren sind typisch für diese Schwafelbranche - "Hybrid" - soll das nahelegen, dass diese "Rasse-Kreuzung" mehr Ertrag bringt ? Also Hybrid-Bräuner kaufen und aufwärts gehts ? Das ist wieder eine Verscheißerung von Solarienbetreibern -Ausgedacht von Solarien-Verkäufern mit dem Uralt-Brett vorm Kopf.


    Ich wollte damals bei der "Umrüstung auf 0.3 " ( und heute erst recht ) die Solarienstrahlung der natürlichen Lichtmischung der Sonne anzunähern.
    statt das Gegenteil zu machen :
    Also nicht auf UVA-Bräunung zu setzen, wie die ganze einigen Leithammeln hinterher laufende Herde:
    Immer weiter in die Schmuddelecke einer Branche von Bräunungssucht-Dealern mit Goldkettchen auf der Lederhaut.
    ( Stichworte : "0.3 optimiert" oder "SO.3nne")


    Die Halbierung de UV-Outputs durch Weglassen von 50 Prozent der UV-Strahler bei einem 0.6er Solarium
    ermöglicht die Beibehaltung eines ausreichenden UVB-Anteils von ca 1,5%
    Die UVA-Belastung wird um ca 49% gesenkt und damit auch die Gefahr von Hautschäden
    . Das kalte Rotlicht, das die "Lücke" füllt, wendet die Gesamtstrahlungswirkung des Solariums,
    zusammen mit der VitaminD.Synthese durch UVB,
    ZUM POSITIVEN - in gesundheitlicher Hinsicht.und auch in sensorischer Hinsicht.
    Man wird nicht heiß, die Haut stinkt nicht mehr und trocknet nicht aus.
    Und Vorbräunen ist auch wieder möglichl, wenn das das Ziel sein sollte.


    Diese "Umrüstung" ist nicht "Hybrid" sondern SACHLICH RICHTIG BEZEICHNET "NaturalSuncare"
    - die Förderung des hauteigenen Lichtschutzes,


    Ich habe mich damals gezielt mit Röhren bevorratet, um die Richtung "NaturalSuncare" zu gehen zu können.


    Dann habe ich noch in WinSolar investiert, und zwar nicht nur durch Geld (Kauf)
    sondern mehr noch durch Einfluss auf die Gestaltung, was nicht ganz einfach war.
    Und wenn ich hier immer noch so engagiert schreibe, und Dir Elektra damit in die Hacken trete,
    dann immer noch aus diesem Grund:


    WinSolar muss NOCH MEHR können als jetzt, um für "Hautpflege mit Licht" im Solarienbetrieb geeignet zu sein.
    Z:B. nicht nur die UV-Dosierung überwachen, sondern auch die von Rotlicht. (Nur EIN Beispiel)

  • Tak;


    tut mir leid wenn, wenn ich Dir mit meiner Antwort falsch getroffen haben sollte. Ich wollte nur zur Messung die „Kuh vom Eis holen“, das 0,6er Röhren und Hälfte Rotlicht gleich 0,3 ergeben. Das wäre eine Ungleichung. Aber das andere, was Du gesagt hast, ist zutreffend…


    @all;


    1. Positive Auswirkungen der Rotlicht-Tiefenwärme

    -Positive Einwirkung auf Herz u. Gefäßerkrankungen
    -Linderung bei Atemwegserkrankungen
    -Linderung bei Rheumatische Beschwerden
    -Hilft bei Verspannungen
    -Positive Einflüsse auf das Muskelsystem-
    -Förderung der Durchblutung
    -Schmerzlinderung
    -Revitalisierung und Stressabbau
    -Bluthochdruck
    -Erhöhter Kalorienverbrauch (Fettzellenabbau)
    -Entschlackung und Entgiftung
    -Aktivierung des Immunsystems-
    Schützt vor UV-Schäden-
    -Vorbehandlung bei Massagen


    2. Das Lichtspektrum

    Licht im unsichtbaren Bereich (UV- oder Infrarot- Strahlung) besteht aus sogenannten elektromagnetischen Wellen, die sich mit Lichtgeschwindigkeit fortbewegen. Diese elektromagnetischen Wellen, besitzen unterschiedliche Wellenlängen bzw. Frequenzen. Der für die Therapie angewandte Bereich reicht von ca. 280 nm (UV-B- Strahlung) bis ca. 4000 nm (Infrarot- Strahlung) Die UV – Strahlung wird zur Phototherapie, das sichtbare Licht zur Farblichttherapie und die Infrarot- Strahlung zur Thermotherapie eingesetzt. Im Farblichtbereich sind die Übergänge zwischen den einzelnen Farbtönen fließend.


    3. Das Infrarot- Licht


    Der sichtbare Spektralbereich endet bei etwa 780 Nanometer (nm). Das sich anschließende Infrarotgebiet wird in IR A, B und C aufgeteilt. Für die Wärmetherapie sind vor allem Infrarot A (780 bis 1400nm) und B (1400 bis 4000) von Interesse. Sie geben die Wärmeenergie bis ins Unterhautgewebe ab und haben sich besonders bei Schnupfen, Nasennebenhöhlenentzündung, Ohrenschmerzen, Hexenschuss, Blutergüssen und Muskelverspannungen als übliches Haus- und Therapiemittel bewährt.


    4. Infrarot: Licht mit wohliger Wärme


    Infrarotes Licht vermittelt Wärme ohne direkten Kontakt mit dem Körper. Ihre Wirkung entfalten sie über die Erwärmung des Gewebes. Infrarotstrahler eignen sich daher zur Bekämpfung umschriebener chronischer Entzündungsprozesse, wie z. B. chronischer Nebenhöhlen-Entzündungen.
    Auf akute Entzündungsprozesse wirkt Wärme dagegen fördernd. Dieser Effekt lässt sich nutzen, um einen oberflächlichen Abszess zum Reifen zu bringen. Rotlicht wirkt beruhigend, schmerzlindernd und muskelentspannend. Es wird daher auch zur Vorbereitung einer Massage eingesetzt. Für die Dosierung ist das Wärmeempfinden des Patienten maßgebend. Eine Behandlung dauert für gewöhnlich 10 bis 20 Minuten. Nicht angebracht ist Rotlicht bei allen Erkrankungen oder Zuständen, bei denen Wärme nicht angewendet werden darf.


    5. Infrarot-Licht schützt gegen „UV-Schäden”


    Das ergab eine Studie, die zum Teil vom seriösen Wissenschaftsinstitut CE.R.I.E.S. (Centre de Recherche et d’Investigations Epiderniques et Sensorielles) finanziert wurde: „Die im Sonnenlicht enthaltenen Infrarotstrahlen können die Zellen vor UV-Schäden schützen. In Versuchen mit in Kulturen gezüchteten normalen Fibroblasten (Bildungszellen des faserigen Bindegewebes) fanden die Forscher heraus, dass eine 30minütige Infrarotbestrahlung die Zellen vor durch UV-A und UV-B- Strahlen hervorgerufenen Schäden schützt. UV-A- Bestrahlung allein reduziere bereits die Zahl der lebensfähigen Zellen um 45%. Eine Vorbestrahlung mit Infrarot- Licht verringere den Anteil der Zerstörung auf 15%. Die Wissenschaftler hoffen nun, die Mechanismen bald enträtseln zu können, sehen sie darin doch neue Ansätze zum Schutz vor UV- bedingter Hautalterung und Hautkrebs.


    So trifft die Aussage von Tak zu:

    Diese "Umrüstung" ist nicht "Hybrid" sondern SACHLICH RICHTIG BEZEICHNET "NaturalSuncare"
    - die Förderung des hauteigenen Lichtschutzes,

    Auf diese Erkenntnisse kann weitergehendes aufgebaut werden. Für die Zukunft mit Sicherheit eine Erweiterung....


  • Wenn man die Strukturen der Branche analysiert, wird man feststellen, das solche Gedanken wie wir sie hier rausgestellt und erarbeitet haben, nicht oder kaum von großer Interesse sind und von „einigen“ sogar nicht gewünscht werden. Die wollen nur einschalten und kassieren, mehr nicht.


    Nahezu alle gesetzlichen Vorschriften, sehen diese eher als Ballast an. Danach richten sich die Interessen und gehen, wie soll es anders sein, in falsche Richtungen. Anstatt die Herausforderungen zu allen gesetzlichen Forderungen anzunehmen, werden im organisierten Still, alte Strukturen weiterhin gepflegt. Das sowas keine Zukunft haben kann, liegt direkt auf der Hand...


    Im Grunde sind das Chancen, die aus Unwissen, vertun werden. Die Branche könnte schon sehr weit sein und sehr gut dar stehen. Grade zur gesamten Lichtanwendungen, sind auch zusätzlich sehr große Möglichkeiten vorhanden und somit zum immer gutlaufenden Solariumbetrieb. Erkennen sollten man es und die Chancen hierzu ausnutzen. Solche Möglichkeiten in weiten Bereichen werden sich zwangsläufig erweitern, denn auch der Markt wird es fordern und die Betriebe müssen sich daran anpassen.


    Mit der jetzigen Einfachheit, wie viele Betriebe zum großen Teil geführt werden, ist schon bemitleidenswert, so wie auch die Verantwortlichen feststellten. Das an der Stelle unbedingt Änderungen herbeigeführt werden müssen, liegt auch auf der Hand. Schon alleine im ureigenen Interesse der Betriebe selber. Kompetenzen müssen erweitert werden. Aber alle Erkenntnisse, beruhen darauf, man erkennt und handelt. Das ist immer der Antrieb zu allem um die Zukunft zu meistern. Da müssen viele noch in sich gehen, um erkennen zu können.



  • Bericht vom 25.11.2014



    Der neueste Trend sollen jetzt Bio-Solarien sein – doch sind diese wirklich unbedenklich und ohne Reue zu genießen? Experte und Dermatologe Dr. med. Hans-Ulrich Voigt aus München hat für uns im desired.de-Interview hier und in der Bildergalerie alle wichtigen Fragen geklärt.


    http://www.desired.de/bio-sola…raeune-/id_71923288/index



    Weiter Berichte unter:


    http://themen.t-online.de/news/solarium

  • und bei einigen Dermatologen. Diese sehen nur die UV-Strahlengefahr
    und sind auf dem Chemie-Auge blind.
    Die Chemie-Kosmetik ist ein lukratives Geschäftsfeld für diesen Dermatologen-Typ.


    Zugleich reklamiert dieser Dermatologen-Typ die Lizenz zum Bräunen mit UV allein für sich.
    Er wirbt damit, dass in seinem "Dermatolarium" nicht der Kunde sondern die Krankenkasse bezahlt.


    Hier ätzt der Dermatologe Voigt gegen ein Geschäftsmodell eines anderen.
    der langwellige UVA-Strahlung - irreführemd "BioSun"labelt
    und damit eine Dermatolarien-Kette gemacht hat.
    Ein Sunpoint für strahlende Dermatologen.


    Das Thema hatten wir schon einmal:
    Aber noch einmal:
    http://www.biosunsylt.com/

  • Im Jahr 2015 sollten nachfolgende „Wünsche“ zum Umgang mit Solarien berücksichtigt werden:


    1. Wie man von vielem Solarienbetreiber immer wieder mal hört, sind einfach die Stromaufnahmen der Solarien zu hoch. Die Stromkosten haben einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten. Mit der heutigen modernen Elektronik- Komponenten und den Zubehör im Solarium, könnten die Stromkosten erheblich gesenkt werden. Eigentlich dürfte kein Solarium mehr als 7 KW aufnehmen. Die Steuerelektronik hierzu, könnte verbessert werden und sollte intelligenter mit der Lüftung und dem Klimagerät und den Einschaltsequenzen umgehen. Hierzu hatte ich auch schon mal einen Entwurf zur Solarien- Steuerelektronik angefertigt. Man kann alles wesentlich einfacher besser und auch kostengünstiger ausführen. Das Umsetzungspotential zum Perfekteren hin, ist groß. Mein Entwurf enthält auch die komplette Soundversorgung, die direkt wie auch andere intelligente Funktionen vom Tresen aus, angesteuert werden können. Es gibt mittlerweile sehr stromsparende Klimageräte der Klasse A, die auch eine Schnittstelle haben. Solche Klimageräte lassen sich mit zusätzlichen Sensoren und intelligenter Lüfter- Steuerung, perfekt zum Wellness unter einem Solarium ansteuern. Also hier ist moderne Technik mit guter Software direkt gefordert. Darauf sollten sich die Hersteller konzentrieren. Die Studiobetreiber werden es danken wollen.


    2. Ob die Branche es so will oder nicht, aber die Facharbeit am Tresen muss sich in weiten Kreisen sehr strak verbessern. Diese Arbeit ist auch gleichzeitig das „Aushängeschild“ zur Güte, zur Anerkennung vom Studio selber. Das ist maßgebend. Auch das Ansehen vom Inhaber hängt direkt davon sehr strak ab. Es reicht nichtmehr aus, nur die neusten Solarien in weißen Räumlichkeiten auszustellen wollen, sondern das Wichtigste ist der fachliche, anerkannte Umgang mit den Solarien selber. Die Fachkompetenzen müssen direkt zum Kunden hin, erkennbar sein. ( Hierzu ist WinSolar STREAM nahezu unabdingbar, unterstützend zu Allem )


    3. Die Flat Rate. Ob das der eine oder andere es so sehen oder nicht sehen will, wird derjenige nach längerem Zeitraum klar erkennen können, das es so nicht mehr laufen kann. Er wird zwangsläufig die negativen Auswirkungen hierzu zu spüren bekommen. Denn das Versprechen zu CLUBs wird auf Dauer nicht mehr zufriedenstellend bei den Kunden ankommen. Es mag zwar sein, das nicht so kaufkräftige Kunden das so weiterhin noch nutzen werden, aber die kaufkräftige Kundschaft wird man damit, nicht mehr erreichen können. Das Ansehen hierzu zum Club, wird zudem in der Öffentlichkeit nur noch negativ dargestellt. Fachlich zum Gewollten der UVSV gesehen, können die täglichen Versprechen zum Club, so oder so nicht umgesetzt und eingehalten werden. Denn gerade beim Club kommen Kunden oft nur spontan ins Studio und werden so nie ein Bräunungs- Ergebnis erfahren können. Auch die Umsetzung zu einer spontanen „Bräunung“ ist so nicht mit 0,3 W/m² möglich und wird beim Kunden nur noch negativ im Hinterkopf hängen bleiben. Die Unzufriedenheiten werden immer mehr und stetig anwachsen. Schon auch deshalb, weil die Branchengegner zusätzlich in der Öffentlichkeit die Kundschaft zur UV- Bestrahlung aufklären. Auch dadurch wird das Angebot zum Club hin, sich nicht mehr aufrechterhalten lassen. So ein Geschäftsmodell muss strak verändert umbenannt, intelligenter aufgestellt werden und benötigt hierzu eine komplett andere Werbung und Umsetzung zur Ausführung im Ganzem.


    4. Die Branche wird und muss es erkennen können, dass eine gesundaussehende Bräunung, nur mit einer fachlich gut aufgestellten Serie möglich ist. Das ist logisch sachlich und fachlich richtig erkannt. Das ist auch das Gewollte zum Umgang mit der nichtionisierenden UV-Strahlung. Im Grunde sehr einfach, wenn man es erkennen kann und es auch so sehen will. Gleichzeitig hat der konsequente „Serienverkauf“ einen großen potenziellen Mehrwert zu allem. Zum Umsatz, zum Ansehen insgesamt, zum zufriedenstellen von den Kunden selber. Wenn der Kunde sagt, dass sein Aussehen ihm gut gefällt, ist das eine hervorragende Arbeit von einem Fachbetrieb. Das ist auch gleichzeitig das Ziel zu allem. Dann erst ist auch ein Zusatzgeschäft mit weiteren Artikeln möglich. Man hat das Vertrauen vom Kunden gewonnen. Man nennt sowas auch Perfektion, zum Management hin gesehen. Das ist auch das Ziel, zur Anerkennung vom Betrieb. Natürlich für das Personal und dem Inhaber gemeinsam. Dieses Team hat gute Arbeit geleistet. Wenn alles auch noch zur Dosierung insgesamt erkannt wird, wird das Potential sich noch verstärken. Denn dann ist auch mehr möglich, als man zuerst annehmen könnte.


    5. Zwangsläufig, auch wenn es so nicht von einigen eingesehen werden kann, werden Solarien mit einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,16 W/m² und0,24 W/m² zusätzlich Einzug ins Studio halten müssen. Erst damit kann das geschäftlich Gewollte und das Gewollte zur UVSV hin gesehen, erst perfekt umgesetzt werden. Wer verstanden hat, dass Bestrahlungszeiten zu benennen, nur das Produkt der Arbeit am Tresen war, wird hierzu immer die Dosierungen als Grundlage ran ziehen wollen. Man könnte es auch so bildlich beschreiben: „ der Fachbetrieb ist ein Kunstmahler der mit verschiedenen Pinselstärken ( 0,16, 0,24, 0,30 ), die Haut perfekt anmalt. Hinzu kommt nach die Verweildauer vom anmalen wollen, vom Pinsel führen durch Fachpersonal.“


    6. Eine grundlegende Ehrlichkeit zu allem Geschäftlichen, wird 2015 großen Stellenwert einnehmen wollen. Anders könnte sich die Branche auch nicht behaupten wollen. Denn zwangsläufig durch den Mindestlohn, wird das so eingefordert. Der gute Kaufmann, ist direkt gefordert.


    Das alles hierzu Gesagte, hat nur noch Vorteile zum eigentlichen Geldverdienen und nur noch Verteile zum Gewollten insgesamt, sowie zu den Facharbeiten gesehen. Wer das so nicht durchschauen könnte, braucht nur einfach das WinSolar STREAM System einsetzen. Denn dann kommt der große „Ah- Ha – Effekt“ zum Verstehen und guten Arbeiten können, automatisch. Alles wird damit einfacher und perfekter im Ganzen erkannt und so gesehen.



    Allen, mit besten Wünschen, einen guten Rutsch ins neue Jahr.

  • Ich würde mal sagen, alle 6 Punkte sind am Thema völlig vorbei.


    1.) Die Stromaufnahme ist uninteressant. Entscheidend ist die Leistung für den Kunden. Egal ob Bräune, Collagen oder Sonstwas. Der Kunde muss befriedigt werden. Die entscheidende Frage ist: Warum kommt der Kunde zu uns? Der "Wellness-Faktor" liegt bei mir übrigens bei unter 5%. Man sollte ehrlich zu sich sein, der überwiegende Teil will irgend eine Art von Bräune. Hier müssen die Hersteller dran bleiben. Dann ist es auch egal, ob das Gerät 12 oder 15kw schluckt.


    2.) Auch hier ist die Frage, was der Kunde als "Fachkompetenz" empfindet. Ich empfinde es persönlich als äußerst unangenehm, wenn sich Fachkompetenz über ein EDV-System definiert. Fachkompetenz ist für mich, wenn der Kundenwunsch erfüllt ist, nix anderes.


    3.) Achja, das Thema Club... Für mich gibt es einen klaren Unterschied zwischen Club und Flatrate. Soll ich ehrlich sein, ich glaube die nähere Zukunft gehört in jedem Fall dem Club. Aber ich betone, sie gehört nicht der Flatrate. Das sind für mich unterschiedliche Dinge. Auch hier ist entscheidend, was will der Kunde?!


    4.) Schonwieder den Kunden vergessen! Der Kunde ist nicht logisch, der Kunde handelt emotional. Schon der Begriff "gesundaussehende Bräune" lässt sehr viel Spielraum zu. Die Betreiber müssen sich am Kunden orientieren, nicht an den logischen Vorgaben eines EDV-Systems.


    5.) Auch hier geht die Diskussion am Kunden vorbei. Abgesehen davon, dass ich immernoch kein Gerät kenne, welches 0,16 oder 0,24 hat. Entscheidend ist doch, was der Kunde will. Will er Bräune, kann ich ihm nicht für die gleiche Leistung mehr Besonnungszeit aufbürden, bzw ihm mehr Geld abnehmen. Ich betrüge doch nicht meine Kunden! Meinst du nicht, die Kunden merken das nicht?!


    6.) Ehrlichkeit? Aber den Kunden betrügen wollen?! Das passt nicht!


    Aus meiner Sicht, ist das Jahr 2015 aber nicht aussichtslos. Es gibt durchaus Dinge, die im nächsten Jahr entscheidend werden.
    1.) Mindestlohn: Hier ist die Frage, wie sich der Markt im Allgemeinen verhält. Haben die Leute nun tatsächlich mehr Kaufkraft oder werden nur einfach überall alle Produkte teurer. Dann werden diejenigen die Dummen sein, die nicht vom Mindestlohn profitieren. Diese werden dann jetzt plötzlich weniger Geld übrig haben. Außerdem wird interessant, wie das Geld verteilt wird. Erleben wir jetzt plötzlich einen Aufschwung, weil die Leute wieder mehr Geld für Sonne ausgeben? Interessant wird auch, wie sich die Wettbewerber verhalten. Werden die Kostensteigerungen an den Kunden weiter gegeben? Oder werden einfach Lücken gesucht? Auch wird interessant, wie sich das Verhältnis Pauschalkräfte - Festangestellte verändert. Schließlich bekommt ja dann die neu eingestellte Pauschalkraft Netto mehr, als die jahrzehntelang beschäftigte Festangestellte.


    2.) Wir müssen lernen, dass nicht die UVSV unser Geschäft bestimmt. Die UVSV hat uns in den letzten Jahren viel zu viel beschäftigt. Die Umsetzungist für uns kein Problem und schränkt unser Geschäft nicht mehr ein. Jeder hat sich an die Inhalte gewöhnt, kein Hahn kräht mehr danach. Unser Geschäft bestimmt jetzt der Kunde. Meines Erachtens müssen Sonnenstudios sich breiter aufstellen. Es müssen Leute zu uns in den Laden kommen, die nicht(!) wegen der Bräune da sind. Unter Umständen müssen das sogar Kunden sein, die nicht(!) auf eine Sonnenbank wollen.


    3.) Für 2015 gibt es eigentlich nur eine Devise: Flucht nach Vorn! Wenn man das nicht will oder nicht kann, sollte man die Reißleine ziehen. Das heisst Gedanken machen, Geld in die Hand nehmen und neue Ideen umsetzen!

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