Umsetzung "Bräunungsrezepte" mit UVSV.Dosierung

  • Mit der Kompetenz dafür, kann man mit Solarien viel mehr bewirken als nur "braun" machen.
    Hautpflege ist ein sehr viel größeres Geschäftsfeld als "braun" machen.


    Es geht nicht um EDV-Kompetenz sondern um Hautpflegekompetenz, die mit EDV umgesetzt werden kann.
    Behandlungsplanung-kontrolle (bei wechseldem Behandler-Persona lbesonders wichtig)
    UND Selbstkontrolle der Kunden mit einer Licht-Hautpflege-App.


    (Klimatisiert müssen nur 0.3-UVA-Bräuner" sein - UV+B und Rotlich-Geräte müssen eher beheizt werden.)


  • Tak,


    Es soll ja immer noch Betreiber geben, die im dritten Jahr nach Gesetzgebung, die Fachkompetenzen zur UVSV kaum im Ansatz erkennen können. Demzufolge diese auch zunehmend, große Schwierigkeiten in der Umsetzung insgesamt haben. Denn tatsächlich beschreibt die UVSV die Fachkompetenz zur Hautpflege durch Licht. Eben durch sehr wirkungsvolle künstliche UV- Strahlung, die in einem im Grunde sehr schmalen Wellenbereich angewendet und mit der richtigen Dosierung, viel Gutes bewirken kann. Nur erkennen und richtig anwenden muss man es. Dazu gehört eben ein Verständnis zu allem Gewollten. Sowohl vom Personal als auch vom Betreiber.


    Du hast es richtig erkannt und benannt. Hautpflege mit Licht. Das ist die Zukunft. Das ist auch ein sehr weites Anwendungsgebiet in sich selber. Hautpflegekompetenz, die mit EDV- umgesetzt werden kann. Unterstützende EDV, genau so ist es richtig ausgedrückt. Das ist schon deshalb notwendig, um die Vielzahl der Kunden überhaupt mit der Vielzahl der Anwendungen fachgerecht bedienen zu können. Zusätzlich zu den Grundforderungen zum Gewollten der UVSV. Daraus ergeben sich wiederum Geschäftsmodelle, die mit den „Altlasten der Branche“ nie umsetzbar sind. Es geht bei weiten nicht mehr darum, nur eine „Lampe“ einzuschalten. Der so was aussagen will, hat die Wirkungen zur UV-Strahlung kaum verinnerlicht und vermutlich auch nie verstanden und die Auswirkungen hierzu nicht erkannt. Die Presse drückt es zunehmend, sehr deutlich aus.


    Du könntest mit APPs richtig liegen, die Kunden zusätzlich zur Anwendung zur Hautpflege gezielt zu informieren. Denn nur auf dem Kundenmonitor, wie es schon bei WinSolar heutzutage üblich ist, zu informieren, reicht zur Kommunikation mitunter nicht immer aus. Zudem können dann weiterreichende fachliche Informationen zur Kunden- Selbstkontrolle verbreitet werden. Deshalb werden in Zukunft solche (auch aktiven) Apps, direkt mit WinSolar zusammenarbeiten. Das ist eine Innovation, die auch in der Kommunikation zeitgemäß ist. Das ist aber so in der Anwendung nicht einfach umsetzbar und muss auch so gestaltet werden, dass auch die Verantwortlichen so was fachlich anerkennen können. Aber ein Mehrwert ist es in jeden Fall. Für den Kunden und dem Fachbetrieb.




  • Sie muss nicht erst geschaffen werden.


    Unser Problem ist, dass unsere Branche sich nicht entsprechend darstellen kann oder will.
    Man klammert sich immer noch an das Geschäftsmodell "Sun und Fun",
    verlässt sich auf den Heiligenschein "Sonne ist Leben", kurz:
    UV-Bräunen als (problemlose) Freizeitveranstaltung.


    Statt "Sun & Fun" ist z.B. "Licht & Haut" ein für Hautpflege besseres Label.


    Eine Folge dieses Labels:
    Ein Heilpraktiker möchte Klienten mit kalten Rotlicht behandeln.
    Er möchte möchte die Lichtstärke ( in Lux) wissen um die Dosis bestimmen zu können.
    Mit der Dosis kann ich ohnehin dienen, weil ich das entsprechende Gerät von Solarmeter
    (https://www.solarmeter.com/model96.html)
    zum Messen benutze
    und die Daten auch auf dem Pflichtaushang (mit den Ery-UV-Dosen) in der Kabine ausweise.
    Mit Blaulicht werde ich es übrigens genauso machen, wenn das Gerät
    (https://www.solarmeter.com/model94.html)
    eingetroffen ist.


    Leider können in WinSolar die Dosierungen von Rot und Blau nicht erfasst werden, wie es mit Ery-UV bereits der Fall ist.
    WinSolar hatte noch ein Problem, mit den neuen Anforderungen zurecht zu kommen:


    Eine Kundin für das Rotlicht-(Kollagen-) Solarium war noch nicht 18.
    Das Geschäftsverbot gilt doch nur für UV-.Solarien ?


    Nächste Frage:
    Wieviel Ery-UV-Strahlung darf ein Nicht-UV-Solarium auf den Kunden abgeben ?
    Null Joule ?
    Unter 100 Joule ?

  • Tak;



    im Grunde hätte ich auch von Anfang an zur UVSV, die Anwendungen zur UV- Bestrahlung, auch alles als„Licht & Haut Anwendungen“ benennen sollen. Dieses zum führenden Thema machen sollen. Das hast Du richtig erkannt und lass es uns nun so auch weiterführen.


    Denn das war auch schon im Grunde ein großes Thema zur freiwilligen Zertifizierung, die ja so jämmerlich „den Bach runtergegangen ist“. Die Branche hatte das Potenzial zur UV-Fibel nie erkannt und nie verstanden. Das Unverständnis hatte z.B. der BfB mit Publikation der „Faust“ als Kampfansage zur UVSV, auf seiner damaligen Homepage zum Ausdruck gebracht. Bei den Verantwortlichen hatte das nur noch ein mitleidiges „Kopfschütteln“ hervorgerufen. Die Folge, die verschärfte UVSV seit dem 1.1.2012.


    Nun, damit müssen wir nun leben, was auch Folgen zu Licht- Anwendung insgesamt hat. Darum „Licht & Haut Anwendungen“ sind das eigentliche Rezept zu diesem Thema auch passend.


    Blau- und Rotlicht passen hervorragend zu „Licht & Haut Anwendungen“. Es soll hier nicht über die Therapie hierzu geredet werden, sondern technische, rechtliche Anwendung hierzu benannt werden.


    Deine Fragen: WinSolar& Blau- und Rotlicht Anwendungen,


    sind UV-Freie Bestrahlungen, die NICHT der UVSV / NiSG unterliegen. So kann auch ein Jugendlicher diese Anwendungen nutzen. Oft findet man solche Anwendungen auch in Schwimmbädern vor. Nur der Vollständigkeitshalbe sei erwähnt, dass es auch Massageliegen usw. gibt, die auch angesteuert werden müssen und auch nichts mit UV-Bestrahlung zu tun haben.


    Dosierungen zu Rot- und Blaulicht könnten so ähnlich wie zur UV-Bestrahlung erarbeitet und auch errechnet werden. Einer rechtlichen verbindlichen Dosierungstabelle hierzu gibt es aber nicht. Das sind UV-Freie Geräteanwendungen, die nicht der UVSV / NiSG ( U18 )unterliegen.


    Nun, WinSolar zur „Licht & Haut Anwendungen“, kann schon immer mit UV- Freie Geräte umgehen.
    Dazu
    muss man nur der WinSolar Solariumverwaltung durch
    Einstellung mitteilen, dass es keine UV- Kabine ist. Das hat dann auch zur Folge, dass alle Funktionen zur UVSV nicht zur Anwendung kommen. Die Dokumentationen hierzu leisten das übliche. Zudem können auch hierzu ein komplett anderes Preisgefüge und ABO-Anwendungen deklariert und eingestellt werden. Alles kann auch in Kombinationen angeboten werden. Es werden somit immer die richten Leistungen zur Anwendung zuverlässig automatisch erkannt und dementsprechend abgebucht. Im Grunde perfekt zur jeweiligen Anwendung und zum kaufmännischer Abrechnung. WinSolar ist somit eine perfekte Branchenlösung insgesamt.


    Die Dosierungen zu Rot- und Blaulicht könnten, wenn es auch einen fachlichen Sinn hierzu ergeben würde, direkt in WinSolar aufgenommen werden. Solange es keine Beispieldosierungs- Tabellen hierzu gibt, müsste man sich zur Dosierung an die abgegebene Strahlungsleistung orientieren. Der Sinn hierzu wäre dann erfüllt, wenn Mediziner das nicht bemängeln würden, könnten. Die Aussagen zur Rotlicht- & Blaulicht- Dosierung müssten dann schlüssig vorliegen und vorhanden sein. Es muss sich hierzu also einen fachlichen, nutzbaren Sinn ergeben, der auch eine Aussage zum Kunden hin schlüssig ist.



  • Tak;



    das macht, wenn es so sein sollte, immer die Studioleitung mit dem hierzu vorgesehenen Account. Denn die Verantwortung hierzu muss immer bei der Studioleitung bleiben. Aber nachwievor, die Regel in den Studios wird immer sein, dass keine Jugendlichen UV-Geräte nutzen dürfen. Selbst dann nicht, wenn ein Elternteil so was schriftlich befürworten würde. Aber das kennt ja jeder und wurde im NiSG verankert.


    Zur Lichtanwendung,


    können eine Vielzahl von Abo-Angeboten mit WinSolar frei erstellt werden. Mann sollte nur dem ABO einen zweckbezogenen Namen zuordnen. So besagt der Name vom ABO selber schon, den Anwendungszweck. Du selber hast ja auch Fitness mit Sonnen kombiniert. Da könnte man den Fitnesskunden z.B. ein benanntes „VIP-Fitness-Sun“ Abo anlegen und verkaufen. Der ABO-Name besagt dann auch schon dem Personal und dem Kunden, wofür es vorgesehen ist. Das ABO kann dann wiederum in Vielzahl einem Funktions- Abo- Nummer zugeordnet werden. Zum Beispiel 10 % Vergünstigung für Fitness-Kunden mit dem Funktions- HH-ABO. Dann erhält der Fitness-Kunde immer die Prozente, die jedem Solarium einzeln zugeordnet wurden. So könnte bei einem „teuereren“ Solarium nur 10 % zugeordnet sein, aber bei einem anderen Solarium 12 %. Das wird immer vom Manger selber festgelegt und eingestellt. Ab dem Augenblick funktioniert alles automatisch und wird immer zuverlässig korrekt abgebucht und verrechnet.


    Das ist nur ein kleiner Auszug von den ABO- Funktionen, wobei im Grunde jedes Funktions-Abo ein eigenes Geschäftsmodell darstellen könnte. Der Studio-Manager kann hiervon so viele „Geschäftsmodelle“ anlegen, wie er es für richtig und notwendig erachtet. Die Vielzahl von Angeboten signalisiert dem Kunden gleichzeitig den Anwendungszweck und der ABO-Kauf-Preis signalisiert, was der Kunde sich leisten kann. So kann für jeden „Geldbeutel“ ABOs angelegt und somit verkauft werden. Das ist entscheidend für jeden Betrieb.


    Das, so eine ABO-Verwaltung, wesentlich größer funktioneller und komplexer ist, kann sich jeder denken. Jedoch der Umgang hiermit ist einfach. Der Manger muss sich hierzu nur einmalige Gedanken machen. Das Personal braucht nur die ABOs verkaufen und sich nie um die Funktionen hierzu kümmern. Denn das geht alles automatisch und entspricht immer dem Willen und dem Gewolltem vom Studiomanger. Somit wird die Verkaufstaktik vom Manger immer automatisch umgesetzt. Das soll und ist auch das Ziel von der professionellen WinSolar- ABO-Verwaltung sein. Das ist auch die Philosophie an sich vom WinSolar STREAM System selber. Intelligent und funktionell in allem.


    Wenn man nun die externen CLUBs und Falt Rate mit den WinSolar –ABO-Verwaltung vergleichen würde, wird man schnell erlkennen können, das es so nie möglich wäre. Denn die externen CLUBs und Falt Rate sind „einfachgestrickte“ Angebote, die zudem niemals die Versprechen hierzu einhalten können. Darum werden diese auch unter den zehn irresten Flats Rate in der Öffentlichkeit aufgeführt. Nicht gerade eine gute „Reklame“ für externe CLUBs und Falt Rate hierzu.


    Denn externe CLUBs und Flat Rate sind keine Funktions-ABOs, wie WinSolar solche in Perfektion verwaltet. Der automatische Verwaltungsaufwand durch WinSolar ist natürlich sehr hoch. Aber das erledigt der WinSolar-Computer im Hintergrund in einer tausendstel einer Sekunde und ist vom Personal nie wahrnehmbar. Zudem verwaltet jedes einzeln angewendetes WinSolar- ABO sich selber und hat zudem eine ureigene Historie die auch dem Kunden ausgedruckt werden kann. Somit ist das Vertrauen durch den Kunden zum ABO-Konto und zur ABO-Verwaltung insgesamt sehr hoch. Auch werden abgelaufene ABOs automatisch markiert und im Archiv geführt. Zum gegebenen Zeitpunkt und nach Abrechnungen, können dann auch abgelaufene ABOs vom Manager gelöscht werden, wenn er es so will. Notwendig ist es aber nie.


    Perfekter kann man es nicht mehr machen und anbieten. Mann könnte es nur noch in Funktionen immer wieder verfeinern und erweitern. Richtig angewendet, ist das eine glaubhafte sichere Verkaufstaktik, die gerne auch von Kunden so gesehen und so angenommen werden.


    Denn oft leiden die Studios unter einem Angebotsmangel wo es immer nur ein oder zwei Varianten gibt. Zudem sehr einfach „gestrickt“. Das so ein Studio nie richtig Konkurrenzfähig sein kann, liegt erst mal auf der Hand. Von einfach, einfach in allem, kann auch kein befriedigendes Ergebnis erwartet werden.


    Dieser Mangel wird mit WinSolar beseitigt und zusätzlich durch die Warenwirtschaft noch verstärkt. Im Grunde muss nur der Manger seine Ideen in WinSolar hinterlegen und dann werden sein Wille und seine Vorstellungen im Studio verwirklicht. Können vom Personal auch so verkauft werden. Dann funktioniert auch der Betrieb und kann vielen Situationen gerecht werden. Denn die Hauptaufgabe ist das Fachliche, einmal zum Verkauf selber und einmal zur fachlichen arbeiten zum Gewolltem der UVSV / NiSG. Also dann ist der Betrieb fachlich in jeder Richtung sehr gut aufgestellt und ist die richtige, perfekte Antwort zur Branchenneuzeit.



  • Forscher eines Fraunhofer-Instituts sind auf ein überraschendes Phänomen gestoßen: Über Deutschland strahlt die Sonne seit 1980 von Jahr zu Jahr mit größerer Kraft. Was für Sonnenstudio-Inhaber ein Ärgernis sein dürfte, zahlt sich für Betreiber von Fotovoltaikanlagen in barer Münze aus.


    http://www.manager-magazin.de/…institut-zu-a-991712.html


    Die Lösung hierzu: Fotovoltaikanlagen + Sonnenstudio

  • Die Nachfrage nach Hautpflege ist groß
    Sie muss nicht erst geschaffen werden.


    Unser Problem ist, dass unsere Branche sich nicht entsprechend darstellen kann oder will.
    Man klammert sich immer noch an das Geschäftsmodell "Sun und Fun",
    verlässt sich auf den Heiligenschein "Sonne ist Leben", kurz:
    UV-Bräunen als (problemlose) Freizeitveranstaltung.


    Statt "Sun & Fun" ist z.B. "Licht & Haut" ein für Hautpflege besseres Label.


    Eine Folge dieses Labels:
    Ein Heilpraktiker möchte Klienten mit kalten Rotlicht behandeln.
    Er möchte möchte die Lichtstärke ( in Lux) wissen um die Dosis bestimmen zu können.
    Mit der Dosis kann ich ohnehin dienen, weil ich das entsprechende Gerät von Solarmeter
    (https://www.solarmeter.com/model96.html)
    zum Messen benutze
    und die Daten auch auf dem Pflichtaushang (mit den Ery-UV-Dosen) in der Kabine ausweise.
    Mit Blaulicht werde ich es übrigens genauso machen, wenn das Gerät
    (https://www.solarmeter.com/model94.html)
    eingetroffen ist.


    Leider können in WinSolar die Dosierungen von Rot und Blau nicht erfasst werden, wie es mit Ery-UV bereits der Fall ist.
    WinSolar hatte noch ein Problem, mit den neuen Anforderungen zurecht zu kommen:


    Eine Kundin für das Rotlicht-(Kollagen-) Solarium war noch nicht 18.
    Das Geschäftsverbot gilt doch nur für UV-.Solarien ?


    Nächste Frage:
    Wieviel Ery-UV-Strahlung darf ein Nicht-UV-Solarium auf den Kunden abgeben ?
    Null Joule ?
    Unter 100 Joule ?

  • Tak;


    aber für Dich noch ein paar weitere Zeilen...


    WinSolar ist vielseitig... Die Erythem- Werte können bei WinSolar Erythem-Werte und gleichzeitig auch ein Schalter sein… Das ist ja bekannt. Generell, ist laut NiSG, wo UV-Geräte öffentlich zugänglich sind, ist der Zutritt für Jugendliche strickt untersagt. Zudem hat nur ein Studio- Manger immer die Möglichkeit, falschgeschrieben Geburtsdaten, nachträglich zu ändern…Ein nicht UV-Gerät hat üblicherweise keine UV-Strahlung. Eine Angabe genau 0,100 ist in diesem Fall kein Erythem Wert mit dem gerechnet wird, sondern ist ein Schalter zum UV-Freien Gerät.



  • man muss sich darüber im Klaren sein, dass fehlende Professionalität zu allem, indirekt immer wieder angesprochen angemahnt wird... Wenn man so will, von professionellen Verhalten bis hin zu Produkte und Sachen, die im Grunde professional umgesetzt seien sollten? Aber es nicht sind.


    Ist somit, eine Professionalität im Umgang mit der UVSV im Ganzen zur Branche, in weiten Kreisen überhaupt vorhanden…? Oder geht es nur noch um Interessen die UVSV zu umgehen, weil alles andere im Wege steht? Die Frage wird immer lauter. Indirekt Sachen anzusprechen, die im Grunde Selbstverständlichkeiten sein sollten, wo man Professionalität und Qualitäten erwarten könnte, aber aus wirtschaftlichen Interesen, sowas unterbleibt. Das auch dann noch als gut anzupreisen… ist eher unverschämt und läuft in die negative Professionalität rein.


    Denn die Branche sollte davon wegkommen, dass einfach falsche Tatsachen oder unqualifizierte Produkte vorgesetzt werden, die einfach so zu machen oder so einzusetzen sind, weil eben „man“ das so gesagt hat und so gewollt wird. Oft bewusst am Gesetz vorbeiarbeiten. Dann würde der Endanwender zum „Mittäter“ werden, ohne dass es ihm direkt bewusst wird? Es fehlt oft auch eine direkte Rückkopplung zum Betreiber, zur Basis. Die Basis hat aber ein Recht, zu bestimmen, was man tatsächlich haben will und nicht was eingesetzt werden soll…. Jeder sollte selber entscheiden und immer nachprüfen, vergleichen, abwägen wollen. Sich auch zu Konsequenzen bewusst sein, negatives erkennen können…. Darüber nachzudenken, ist ein wichtiges, direktes Rezept… Denn wenn es hart auf hart kommt, ist „man der das gesagt hat“ nicht da und die Rechnung kann er dann selber, ganz alleine bezahlen… Mit der Professionalität, wird also immer schon im Vorfeld begonnen…


    Somit ist das beste Rezept benannt, Qualität und Professionalität zu allem, direkt einzufordern…Ein gutes Beispiel hierzu, ist die gute Qualität und die Professionalität vom WinSolar STREAM System… direkt zu erkennen...




  • 1. Flatrate in der Öffentlichkeit, das ist sehr krass und der Branche wird jeglicher Professionalität abgesprochen …


    http://www.bild.de/10um10/2014…trates-37320348.bild.html


    2. Spiegel Online Bericht


    Paula74;ist dieser Bericht Ihr nicht entgangen und hat diesen heute ganz oben ins Forum gestellt…


    Herr Prof. Breitbart hat sich wieder zu Wort gemeldet…Der Öffentliche Druck erhöht sich … Ich sage das nicht umsonst. Handeln ist die Devise und zwar professionell…

  • Was willst du denn immer wieder mit diesem BILD-Artikel? Wirst du von der Truppe bezahlt?


    Ich denke nicht, dass wir eine Diskussion über die inhaltliche Qualität des Artikels führen müssen oder? Zumal der Artikel aus dem August letzten Jahres stammt und schon längst in den Untiefen des Internets verschwunden ist. Da musst du doch nicht dich hinstellen und den Mist wieder neu verlinken. Ich hab dir die Sache mit Google und sogenannten Backlinks doch schonmal erzählt oder?

  • sunshower;


    ich bin Deiner Meinung… mit dem klicken von solche Links… usw. …Mir müssen den Artikel auch nicht kommentieren… Dieser spricht für sich ganz alleine.


    Nur der Konsens aus dem Link, wird bei jeder Gelegenheit genannt und der Branche „unter die Nase gerieben“... Das ist der springende Punkt. Mit der UVSV ist sowas nicht vereinbar. Der Artikel und viele andere hierzu, sind nicht in der Versenkung verschwunden… Mit Flatrate bis zum abwinken…. wird die Branche auf den „Arm genommen“ und man unterstellt, das die Versprechen und das kaufmännische daraus, mit einem redlichen Fachbetrieb zur künstlichen UV-Bestrahlung wirklich nichts zu tun hat. Man wird nie ernstgenommen … Als seriöser Betrieb ohnehin nicht. Das sollte jeder bedenken?


    Von mir aus soll dem ganzen einen anderen Namen gegeben werden.Zum Beispiel: „Angebot zur Serie als Abonnement“ oder wie auch immer…. Seriöse Mobiltelefonanbieter nennen das Tarifvertrag der beinhaltet die Leistungen … usw. …


    Sowas einfach „wegdenken, oder weg reden wollen“ ist kein guter Weg…. Der Flatrate –Teufel schwebt über die Branche. Flatrate wird als "flach im Kopf" angesehen... und fällt immer auf den Inhaber zurück...


  • wir haben schon sehr viel über die UVSV / NiSG hier im Forum diskutiert… Das Ergebnis ist das Gewollte zur UVSV und zum NiSG. Man kann das alles in sehr vielen Berichten nachlesen…


    Deshalb eine kurze Zusammenfassung zu Erinnerungen:


    1. Die Ausnahmeregelung zum Betrieb von nur zwei Solarien im Nebengewerbe, im Sinne des Wortlautes „Ausnahme“ gibt es so verstanden nicht. Das tatsächliche Gewollte hierzu sollte erkannt werden: Es muss immer durch Beratungen, die Hauttypenanalyse, einen Dosierungsplan für 10 Bestrahlungen vor einer Serie, erstellt werden. Ohne diesen geht gar nichts. Ein SB ist nie möglich. Der Dosierungsplan ist zwingend anzuwenden und die Abfolge sicherzustellen. Im Betrieb: Vor jeder Bestrahlung muss durch Personal sichergestellt und geprüft werden, ob das es auch die Person ist, auf den der Dosierungsplan ausgestellt wurde. Es muss U18 überprüft werden. Es muss vor jeder Bestrahlung durch Personal die UV-Schutzbrille angeboten, ausgehändigt werden. Es muss eine schlüssige Dokumentation erstellt werden, die 6 Monate lang, nach der letzten Bestrahlung aufbewahrt werden muss. Somit besteht die tatsächliche Ausnahmeregelung nur darin, dass nur während der Bestrahlung kein Fachpersonal anwesend sein muss. Nach der Bestrahlung muss immer durch Personal sichergestellt werden, dass die Solarien fachgerecht gereinigt, desinfiziert wurden.


    Wer das nicht verstehen kann, es nicht glaubt, oder erkennen kann, wird früher oder später das teuer bezahlen müssen. Siehe Brandenburger Kontrollen. Sogar den Gewerbeschein verlieren… Soweit zu Erinnerungen hierzu…


    2. Der reelle Studiobetrieb: Entscheidend ist immer der dynamische Empfangsbereich zur Umsetzung der UVSV im täglichen Betrieb. Der statische Bereich mit den Solarien und Betriebsraum, ist eine einmalige Umsetzung zur UVSV, zur Erythemwirksamkeit, zu den Aufklebern, Informationsschriften und Aushängen usw. Eine komplette Umsetzung zur UVSV / NiSG besteht somit aus einen statischen und einem täglichem dynamischen Bereich… Das wird oft übersehen…


    Das Gewollte hierzu haben wir im Grunde sehr deutlich im Forum rausgestellt. Deshalb nur kurz zur möglichen Kundenablehnung nach einer Beratung.


    Das tatsächlich UVSV Gewollte hierzu: Ein Kunde kann erst dann eine Beratung ablehnen, wenn zuvor sich der Kunde die komplette Beratung angehört hat. Nur dann kann ein Kunde laut anderen Gesetzen hierzu, erst überhaupt entscheiden. Das muss dann eindeutig dokumentiert, nachweisbarsein. Wenn nach der Beratung der Kunde trotzdem alles ablehnen sollte, sind dem Studiobetreibern nicht unbedingt generell die Hände gebunden.


    BMU sagt hierzu: Der Studiobetreiber wird dann so handeln, wie er es in der Schulung gelernt hat. (indirekt deutlich gesagt, …berate besser oder schicke Dein Kunden nach hause…) Er muss sich zur rechtlichen Absicherung, vor jeder Bestrahlung dann schriftlich und per Unterschrift vom Kunden, jede Ablehnung bestätigen lassen. Sollte ein Betrieb sehr viele Ablehnungen vorweisen, kann davon ausgegangen, das der Betrieb die Pflicht zu einer sachgerechten, fachlichen Beratung nicht nachkommen ist. Die zuständige Behörde wird das mit einem Bußgeldverfahren ahnden wollen. Soweit BMU hierzu.


    Das kann alles nachgelesen werden. Hierzu hatte ich vor einiger Zeit einen „Solariumscheck…“ erstellt. Siehe Anlage… Also um überhaupt Rezepte anwenden zu können, sollte das Grundverständnis zum Gewolltem der UVSV / NiSG §4,eindeutig verstanden werden, um überhaupt professionell handeln zu können…


    Ein professionelles Rezept zum Handeln wollen, dazu ist ein professionelles WinSolar EDV –System vonentscheidender Bedeutung. Damit können die Beratungen professionell umgesetzt werden, selbst dann, wenn das Gewollte nicht hundertprozentig verstanden wurde. Denn dieses EDV System –Steuerungssystem, stellt alle erforderlichen Informationen zur Beratung zur Verfügung und leitet diese sogar ein... Dann in der Beratung zu jeder Einschaltung mit den Kunden hierzu eingebunden, wird immer ein gutes Ergebnis zur vollen Zufriedenheit des Kunden erreicht. Das ist entscheidend und das Gewollte zur UVSV ist hierbei eher unsichtbar… Das spiegelt sich in der Kompetenz vom Personal wieder.


    Sowas kann kaum mit einem ZAPPER Einschaltsystem oder deren verwandten Systemen erreicht werden. Die UVSV ist dort nicht oder immer nur sehr unzureichend vorhanden. Das wäre ja nur Ballast usw... Eine Professionalität im Sinne von einem Fachbetrieb, kann damit nie erreicht werden. Zudem das Kaufmännische ist mehr als unzureichend und je nach dem gesetzeswidrig einzustufen. Die Folgen hierzu, sind oft dem Hersteller, dem Lieferanten oder auch dem Installateure und Anwender nicht bewusst oder nicht bekannt. Um das zu verdeutlichen, was die Auswirkungen hierzu sind, gibt der nachfolgende Link eindeutig Aufschluss:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Zapper_(Software)


    Sowas überhaupt einzusetzen oder zu verwenden, das ist mehr oder weniger eine tickende Bombe zum Abschuss eines Betriebes… Wissen muss man es nur … Das sowas überhaupt in der Branche vorhanden ist, ist unverständlich zugleich…

    Anlage: Rezept zu Umsetzungen:


  • Ich möchte eine inhaltliche Unzulänglichkeiten korrigieren:


    1.) Falsch: "Vor jeder Bestrahlung muss durch Personal sichergestellt und geprüft werden, ob das es auch die Person ist..." . Richtig: "Es muss sichergestellt sein, dass der zu der Person gehörende Dosierungsplan eingehalten wird". Das geht natürlich auch mit einer technischen Lösung.
    2.) Falsch: "Nach der Bestrahlung muss immer durch Personal sichergestellt werden, dass die Solarien fachgerecht gereinigt, desinfiziert wurden". Wo hast du denn das gelesen? Diese Regelung gibt es nicht!
    3.) Falsch: "Ein Kunde kann erst dann eine Beratung ablehnen, wenn zuvor sich der Kunde die komplette Beratung angehört hat. Nur dann kann ein Kunde laut anderen Gesetzen hierzu, erst überhaupt entscheiden". In der UVSV steht wörtlich: "...Beratung anbieten...". Um daraus ein "Der Nutzer muss eine Beratung erhalten..." zu interpretieren ist sehr phantasievoll. Das hattest du vor einizger Zeit explizit beim Gesetzgeber angefragt und er hat dir explizit geantwortet, dass der Nutzer eine Beratung ablehnen kann, der Betreiber aber zumindestens einen Beratungsversuch machen muss. (und das dann nachweisen muss, wobei aber reicht, wenn er in den meisten Fällen eine erfolgreiche Beratung durchführt)
    4.) Falsch: "so handeln, wie er es in der Schulung gelernt hat. (indirekt deutlich gesagt, …berate besser oder schicke Dein Kunden nach hause…) ". Richtig: Den Kunden so bestrahlt, dass er sich nicht verbrennt.
    5.) Falsch: "Ein professionelles Rezept zum Handeln wollen, dazu ist ein professionelles WinSolar EDV –System vonentscheidender Bedeutung". Eine Unterstützung der Arbeit ist durch ein EDV-System sinnvoll, aber es muss mit Sicherheit nicht Winsolar sein und diverse Betreiber sind auch ohne EDV System in der Lage die UVSV einzuhalten


    Im übrigen halte ich Personal, was eine Beratung nur mit Hilfe von einer Software machen kann für absolut inkompetent. Wenn ich mich von einem PC beraten lassen will, dann suche ich mir ein besseres SB Studio ;-)


    Deine Interpretationen richten sich vornehmlich nach dem, was deine Software kann. Das merkt man beim Thema Club, das merkt man beim Thema Ausnahmeregelung und bei der allgemeinen Studioarbeit. Dabei neigst du gelegentlich zu Panikmache und Übertreibungen. Ehrlich gesagt, wer heutzutage die UVSV nicht wenigstens dem wortlaut nach umsetzt, der soll gern seine Läden geschlossen bekommen. DEN brauch die Branche wirklich nicht, weil derjenige weder investiert noch mit einem Mindestmaß an Kompetenz ausgestattet ist. Kein Studiobetreiber brauch mir daher kommen und erklären, dass er von der UVSV nichts gewusst hat. Wenn er wenigstens den aus meiner Sicht klar verständlichen Wortlaut umsetzt, dann ists für mich ok. Dazu zählt meines Erachtens in erster Linie die Umrüstung auf 0,3 und die Einhaltung des Dosierungsplanes.


    Tak Die Geräte sind lt. Gerätepass mit 0,3 ausgewiesen. Damit sind 100J 5:33 Min. Eher spannend ist die Frage nach Beauty Select Einstellung und nach Sensor. Da kräht aber kein Hahn nach...

  • sunshower
    Während hier (Region) immer noch normale SB-Studios unbehelligt vom Staat die Branche verzieren,
    wird hier ( Forum ) über die Feinheiten der Ausnahmeregelung diskutiert.
    Deshalb der Vergleich: Die Branche ist ein steuerloses Floß auf dem wir uns über die UVSV-Karte beugen, um den Steuerkurs zu bestimmen.
    Ich erlaube mir mal den hirnrissigen Luxus dabei weiter mit zu machen:

    Zitat

    1.) Falsch: "Vor jeder Bestrahlung muss durch Personal sichergestellt und geprüft werden, ob das es auch die Person ist..." . Richtig: "Es muss sichergestellt sein, dass der zu der Person gehörende Dosierungsplan eingehalten wird". Das geht natürlich auch mit einer technischen Lösung.


    Der erste Satz ergibt sich auch aus dem NiSG, denn auch Solarien im Ausnahmebetrieb dürfen nicht frei zugänglich sein. Also muss bei jeder Person und bei jeder Nutzung geprüft werden. Wenn es keine technische Lösung dafür gibt ( Irisscan in der Sonnenbank bei der Nutzung mit Abgleich der Datenbank - super Idee ) dann kommt man nicht am Personaleinsatz vorbei, durch den sicher gestellt wird, dass nur EINE (pro Nutzung) berechtigte Person Zugang zum Solarium erhält.
    Satz 2 Einhaltung des Dosierungsplan. Da wird tatsächlich in der Ausnahmeregelung die Einhaltung die Höhe der Dosierungen NICHT erwartet, wohl aber die Anzahl. So habe ich es einer Erläuterung zur UVSV entnommen. Diese Erläuterungen spielen in der Rechtsprechung bei der Auslegung der UVSV eine Rolle. Bei meiner erfolgreichen Klage gegen die unrechtmäßige Nutzung der Ausnahmeregelung eines Mitbewerbers hat der Richter auch auf diese auf dem Weg zur UVSV entstandenen Dokumente zurückgegriffen.


    Zitat

    2.) Falsch: "Nach der Bestrahlung muss immer durch Personal sichergestellt werden, dass die Solarien fachgerecht gereinigt, desinfiziert wurden". Wo hast du denn das gelesen? Diese Regelung gibt es nicht!


    Dass das Personal für die Hygiene was tun soll, steht nicht der UVSv und auch nicht in den Erläuterungen.Das fällt auch nicht in die Zuständigkeit der Strahlenschützer. Hygiene war ein Thema bei der freiwilligen Zertifizierung und dort gab es keine Selbstbedienung. Also kann man folgern, dass
    die Ausnahmeregelung nur noch hinsichtlich der "Freiheit zur Abweichung vom Dosierungsplan" und hinsichtlich des "Selber-die-Bank-Putzen-Dürfen2 Selbstbedienung sein kann. Lohnkosten sparen durch Verzicht auf Personal können aus der "technischen Lösung" der Ausnahmeregelung nicht abgeleitet werden.
    Wie gesagt, ist alles belanglos, wenn kein Steuer am Floß ist.


    Zitat

    3.) Falsch: "Ein Kunde kann erst dann eine Beratung ablehnen, wenn zuvor sich der Kunde die komplette Beratung angehört hat. Nur dann kann ein Kunde laut anderen Gesetzen hierzu, erst überhaupt entscheiden". In der UVSV steht wörtlich: "...Beratung anbieten...". Um daraus ein "Der Nutzer muss eine Beratung erhalten..." zu interpretieren ist sehr phantasievoll. Das hattest du vor einizger Zeit explizit beim Gesetzgeber angefragt und er hat dir explizit geantwortet, dass der Nutzer eine Beratung ablehnen kann, der Betreiber aber zumindestens einen Beratungsversuch machen muss. (und das dann nachweisen muss, wobei aber reicht, wenn er in den meisten Fällen eine erfolgreiche Beratung durchführt)


    Elektras Aussage stimmt. Der BfB hat dafür eine Lösung, den Beratungsbogen, durch den dem Kunden die Beratung in Form eines Zettels in die Hand gedrückt werden kann. Auf dem Zettel kann der Kunde auch die Hauttypfragen lesen und dennoch "Möchte keine Beratung" ankreuzen. Er kann auch lesen, dass er das Studio zu seinem Persönlichkeitsschutz zwingen "darf", jegliche Dokumentation über ihn sofort nach Erstellung wieder zu vernichten. Da nach jeder Nutzung ohne Beratungssegen das komplette Beratungsangebot bei jeder folgenden Nutzung wiederholt werden muss, braucht man für jede weiteer Nutzung einen neuen Bogen. Und man braucht eine große Papiertonne im Fall der sofortigen Vernichtung der Unterlagen. Auf diese Weise kann man ein Studio ohne Dokumentation konfigurieren. Wichtig ist also der Nachweis darüber, dass die Zahl der Besonnungen mit der Zahl der beim BfB gekauften. Beratungsbögen übereinstimmt und dass immer so viele vernichtete Beratungsbögen im Papierkorb liegen, wie Besonnungen in den Tagesstunden zuvor
    stattgefunden haben. Falls sich dann doch mal ein Prüfer diese beratungsfreie Besonnungszone schikanieren sollte, kann man sich als BfB-Mitglied (als Mitglied kauft man die Beratungsbögen billiger- lohnt sich bei der Menge einzutreten ) rechtlich BfB-Schützenhilfe holen. Vielleicht kann man mit einer Ergänzung dieses Bogens auch ein SB-Studio betreiben, ganz legal als "Datenschutzsonnenstudio" Alle Kunden verwehren aus Datenschutzgründen nicht nur die Beratung, sondern auch die Anwesenheit von Personal. Schließlich kann auch dieses viel Persönliches beobachten, speichern und weitergeben.

  • sunshower;


    Unqualifiziert. Deine Zeilen sind als Rezept kaum empfehlenswert. Du solltest zu Deinen Weisheiten, Albernheiten tiefgründig nachdenken … Deine Wichtigtuerei und Dein Unsinn im Ganzen, kann man nicht nachvollzogen.


    Zur Erinnerung das ist ein Fachforum … Halte Dich daran, wenn Deine Zeilen Bestand haben sollen ...


    _________________


    Tak;


    ja, das gibt’s. Es gibt Kombi- Collagen Solarien von KBL. Schau mal die Mon Amie hierzu an… Schaltet nach erreichen von 100J /m², die UV-Bestrahlung ab. Zur Lichtanwendung, ein beliebtes Gerät… in vielen Studios. Mir gefällt das Gerät auch sehr gut. Nur die Ansteuerung zum UV und zu Collagen, auch getrennt gesehen, sollte der Hersteller als Schnittstelle nach außen legen. Denn wäre es nahezu ein perfektes Gerät im Studio. Die Notwendigkeiten hierzu, werden es mit sich bringen …. Das Gerät erbringt immerhin pro Einschaltung oft über 10 Euro…


    Die Zukunft für Kombigräte ist gut, es wird sich die Nachfrage wahrscheinlich stark erhöhen. Bei professionellen Studios ist heute schon, die Lichtanwendung das große Thema überhaupt. Zumal damit die gesetzlich- vorgeschriebenen Pausen, sehr gut gefüllt werden können. Zudem, wie man auch von Kunden selber hört, sind diese damit sehr zufrieden.


    Der Wandel wird es mit sich bringen, dass auch zunehmend kosmetische Anwendungen jeglicher Art, die Kombinationen im Solarienbetriebe erhöhen werden. Das braucht aber noch ein wenig Zeit…




    zu der Ausnahmeregelung…


    In der UVSV in Anlage 5 Absatz 5 steht sehr deutlich: „…Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen…“ Das ist keine Ausnahme… und muss immer eingehalten werden… Das ist auch der Sinn von der Arbeitsgrundlage Dosierungsplan...





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