Umsetzung "Bräunungsrezepte" mit UVSV.Dosierung


  • Wer es schaffen sollte,so mit der Dosierung umzugehen, wird wie die Praxis es zeigt, auch gut Geld verdienen. Man muss nur dafür Soge tragen, dass mehrere unterschiedliche erythemwirksame Solarien vorhanden sind.


    Wenn die Solarienhersteller hierzu professionell reagieren, könnte auch ein Solarium mit drei unterschiedlichen erythemwirksamen Bestrahlungsstärken ausgeliefert werden. Da aber nur das Fachpersonal die Solarien in der Leistung umschalten dürfen, muss die Umschaltung hierzu vom Empfangsbereich ausgehen. WinSolar STREAM verfügt über ein Interface hierzu, das die Umschaltung gesetzeskonform erfolgen kann. Selbst eine WinSolar STREAM Versionen, wäre hierzu für die neue Elektronik ( neues Interface ) verfügbar…


    Aber im Grunde könnte auch ein älteres Solarium mit konventionellen Vorschaltgeräten hierzu eine Anwendung finden. Denn nach ca. 50 Std. fällt die Röhrenleistung um ca. 30% ab und das Solarium hätte dann ca. 0,21 W/m²…. ( Hochsommer in Deutschland ) Somit zur UVSV sind ältere Solarien im Grunde Gold wert… Also nie entsorgen wollen ...


  • Unterschiedliche verringerte Erythemwirksamkeit in der geforderten Serie bringt sowohl auch zur Erstbestrahlung und sogar in den geforderten Pausen, mehr Geld in die Studio –Kasse… Es können mehr Bestrahlungszeiten verkauft werden.


    Wie: Weiter oben habe ich es ja schon deutlich dargestellt. Gerade in den unteren Bestrahlungsstufen ist das hochinteressant. Kaufmännisch ein direkter Vorteil…


    Angenommen, ein Studio hat 1500 Kunden im Monat. Angenommen das im Schnitt dadurch nur € 2,50 mehr erzieht werden kann. Das sind dann im Monat schon mal 3.750,00 € mehr in der Kasse. Über das Jahr gesehen ist das ein Mehrjahresumsatz von 45.000,00 €.


    Meinen Kunden sage ich immer, das zusätzlich die „Schnellverkaufs- Tasten“ in WinSolar STREAM in der Kasse programmiert werden sollten. Mit den „Schnellverkaufs- Tasten“ ist gemeint, das man dem Kunden zur Bräunung, noch ein „Fingerhut Gesichtskreme“ mit einem offenen Getränk zur Bräunung gleich für z.B. €1,50 mit verkauft wird. Pro „Schnellverkaufs- Taste“ können mehrere Artikel mit einem Klick gleichzeitig verkauft werden. Das sogenannten Bräunungs -Zusatzgeschäft. Wenn nun zusätzlich wieder angenommen jeder zweite Kunde, also 750 Kunden das Angebot annehmen, sind das im Monat zusätzlich € 1.125,00. Zum Jahr gesehen, nochmal € 9.375,00.


    Also wenn das Management im Studio funktioniert, kann durch die UVSV + Bräunungs- Zusatzgeschäft locker mal € 55.000,00 hinzu umgesetzt werden. Zudem, wenn man seine teurere Kreme in Fingerhutgröße einzeln verkauft, hat man die Tube Kreme, dadurch zusätzlich vergoldet.


    Zusammenfassend kann festgestellt werden, das ein stures festhalten wollen an 0,3Wm², immer nur nachteilig ist. Man hat nie einen Vorteil und hat nie Variationsmöglichkeiten zum Bräunungs-Geschäft. Die Pausen laut UVSV könnten zudem nie sinnvoll belegt und somit kaum was verkauft werden… Der Schlüssel zum Erfolg ist, wenn man eine Erythemwirksamkeit in den Stufen 0,16 W/m², 0,21 W/m², oder 0,24 W/m² und 0,30 W/m² zu Verfügung hat. Dann kann man es wörtlich nehmen und den Kunden stolz fragen, wie viel Zeit hat er zur Bräunung, zur anstehenden Dosierung denn nun mitgebracht… Wer das alles verstanden hat, wird nie mehr anders handeln wollen … Somit ist auch in gewisser Weise, die „Selbstbestimmung“ vom Kunden gewahrt. Nur so will auch der Gesetzgeber es verstanden wissen... Diejenigen aber, die an einem externen, zudem veralteten CLUB System noch festhalten, schließen sich von solchen kaufmännischen Möglichkeiten von vornherein direkt aus und müssen sich auch noch die beizende Kritik hierzu, der Branchengegner anhören.





  • durch Erkenntnisse sammeln, dadurch Erkennen können, durch überhaupt analysieren zu können, durch der Natur auf die „Fingerschauen“ können, erst dann ist eine Evolution überhaupt erst möglich.
    Das alles hat was mit dem höchsten Gut zutun, was uns Menschen mitgegeben wurde. Unser Gehirn. So ist es möglich, Informationen auszutauschen und zu verarbeiten, Erkenntnisse umzusetzen. Die hierzu nicht folgen können, schließt die Evolution aus. Bleiben auf der Strecke…


    Die Mitteilungen zur Evolution, die der Branche durch wissenschaftliche Erkenntnisse durch die damalige UV-Fibel an die Hand gegeben wurden, hat die Branche erst mal nie als Change angesehen und eine Evolutionen kaum als potenziellen Fortschritt erkennen können.


    Das führte dazu, das wenn die Branche nun auf die Intelligenzen der Verantwortlichen zur UVSV- Anhörung zu Bonn aufeinandertreffen, die Branchenvertreter sich tatsächlich aus heutiger Sicht, sich als einen unwissenden „Hühnerhaufen“ präsentierten. Man hatte nicht erkannt, um was es überhaupt tatsächlich geht und was die Auswirkungen hierzu sind. Man war einfach beleidigt und hatte sich auch so verhalten. Teilweise ist das bis heute noch der Fall und man macht nur das, als ob es nie eine UVSV gegeben hätte. Nur diese Leute outen sich heute als schwarze Schafe in der schneeweißen Herde. Sind weiterhin direkt beleidigt, können nichts erkennen und handeln dementsprechend.

    Das alles so zu erkennen und anzusehen: „… wie im sturen Verhalten von heranwachsenden Jugendlichen…“
    Das erkennt man auch daran, dass auch Branchenvertreter sagen, 0,3 bräunt nicht …


    für jede Intelligenz zu künstlichen UV-Bestrahlung, ist das ein Indiz dafür, dass so eine Aussage eindeutig belegt, der Zusammenhang zur einen Dosierung in J/m² und der Erythemwirksamkeit in W/m², nie wirklich verstanden wurde und derjenige es auch nie verstehen kann.


    Der ist zudem noch beleidigt, weil der „Staat“ ihm die 0,6er Röhren verboten hat usw. … Der kann hierzu nicht wirklich überlegen, warum und wieso, ist das so. Der versteht somit nicht den mathematisch- biologisch- physikalischen Zusammenhang seiner „Lampen einschalten“ wollen. Mit anderen Worten, der hat keine Ahnung von seinem Geschäft zu künstlichen UV-Bestrahlung. Der versteht nur Turbopower bis Anschlag und alles immer für 20 Minuten mit einem „Engel Hautsensor“. Durch solches Verhalten erkennen die Intelligenzen teilweise schon deutlich, die Notwendigkeiten, Solarien zu verbieten…


    Alle Intelligenzen auf der Welt schütteln hierzu nur noch den Kopf und sagen dadurch: „Solarien erzeugen direkt Hautkrebs“. Der wissenschaftliche Beweis hierzu, belegt die Branche eindeutig selber… Die Branche kann es auch so nicht wiederlegen, denn auch schon der Solarium – Hersteller produziert diesen Unsinn und trägt dazu mit bei. Die Branche ist direkt im negativen Focus der Intelligenzen überhaupt dadurch angelangt.


    Es gibt kein „0,3“. Sondern es gibt nur eine maximale, der Natur angepasste erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m². Das ist die Bestrahlungsstärke am Äquator. Eine erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,21 W/m² ist die Bestrahlungsstärke in Deutschland im Hochsommer. Eine erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,16 W/m² entspricht einer Bestrahlungsstärke zum Frühjahr, im Herbst und im Winter im Gebirge auch durch Reflektionen usw. …


    Diese Tatsachen nun in einem Solariumbetrieb anzuwenden kommt vielen Hauttypen zugute und ist kaufmännisch gesehen ein Sahnestück zum Umsatz hin. Die Anwendung der Verringerung der Erythemwirksamkeit im Solariumbetriebe, erst dadurch ist eine künstliche UV-Bestrahlung nahezu immer zu jeder Zeit legal möglich.


    Nur der fachliche Zusammenhang zu allem, muss hierzu erkannt und verstanden werden… und die Hersteller müssen bemüht sein, die tatsächlichen Anforderungen an den Markt zu erkennen. Die Produkte müssen dementsprechend ausgerichtet werden. Es wird nun auch allmählich Zeit hierzu, denn die Geduld der Verantwortlichen wird schon sehr strakt strapaziert...




  • das macht nicht nur kaufmännisch Spaß, sondern auch alle Bestrahlungern sind dann immer legal möglich. So gesehen, ist man nicht mehr dazu verdammt, dem Kunden nur begrenzte Zeiten zu benennen und muss zur rechtlichen Absicherung durch nicht legale überhöhte Zeiten, sich nie einen Zettel vom Kunden hierzu unterschreiben lassen. Das ist ein echter Gewinn zum Image vom Betrieb. Man braucht sowas nie erwähnen müssen.


    Ein Fachmann handelt somit also ganz anders. Die Dosierung ist immer im Vordergrund zum fachlichen hin gesehen entscheidend. Dann nun mit der Möglichkeit, durch Einsatz unterschiedlicher Erythemwirksamkeit, errechnen sich dann nun dadurch erst die tatsächlichen Bestrahlungszeiten. So zu arbeiten, ist für den Kunden sofort ersichtlich, das man es mit einem Fachbetrieb zutun hat. Das man dann auch noch Angaben vom Kunden hinterlegen muss, ist für den Kunden somit selbstverständlich. Denn es geht um den Schutz seiner Haut und um eine fachlich ausgewogene Dosierung zum Bräunungs- Ergebnis insgesamt.


    Die Lösung hierzu: das alles zu verwalten ist mit WinSolar STREAM sehr einfach und immer perfekt und gleichbleibend in der Qualität möglich. Kein Mitarbeiter wird überfordert. Das einzige was heute ein Mitarbeiter hierzu mitbringen sollte, sind Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer an sich und den Sinn zu einer Tastatur und Mouse sollte vorhanden sein. Es kann aber auch vieles über Touchscreen gesteuert werden, wenn so einer vorhanden ist.


    Professionell dem Kunden gegenübertreten, das bringt den Erfolg. Fast egal, was dann noch die Branchengegner von sich geben und behaupten wollen. Denn der Kunde erkennt immer die fachliche Professionalität, erkennt somit genau das Gegenteil zu Aussagen von Branchengegnern. Oftmals hierzu mit der Zeit, wird sich dadurch die Kundenanzahl kräftig erhöhen …


    Somit der Schlüssel hierzu, immer professionell- fachlich gleichbleibend auftreten. Der Betrieb muss sich nur hierzu ausrichten und seinem Personal das richtige, professionelle Werkzeug zur Verfügung stellen können… Dann macht alles wirklich wieder Spaß und der Inhaber ist stolz auf seinen Betrieb.




  • es ist sonnenklar, mir ist ja auch hinreichend bekannt, das die Gesetzgebung nicht jedem gefällt… viele würden die Gewohnheiten aus der Vergangenheit vorziehen und ausleben...


    Nur das sieht der Gesetzgeber als „pure Körperverletzung“ an. Jeder der sich fachlich zur UVSV informiert und zudem alles verstand hat, wird der Gesetzgebung zustimmen müssen… Sollte man zu so einer Erkenntnis gelangen, ist auch sonnenklar, dass dementsprechend auch das Equipment zur künstlichen UV- Bestrahlung danach ausgerichtet sein muss.


    Sich in dieser Richtung stur stellen, zu behaupten wir müssen das so nicht machen, oder man ignoriert das einfach, hat der Branche einen sehr schlechten Ruf NACH der Gesetzgebung nun eingebracht. Die „Alarmglocken“ läuten bei den Verantwortlichen sehr laut. Das wird dementsprechend in Publikationen ausgedrückt.


    So ist es an der Zeit, dass die Branche nun tatsächlich „Farbe“ bekennt. Die Branche muss beweisen können, dass der Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung für kein einziges Studio ein Problem darstellt. Aus der jetzigen Sicht auf die Branche von oben herab gesehen, eine Mammut-Aufgabe für die Branche selber. Das zu synchronisieren, müsste die Branche 200 % geben um dann 100% zu erhalten. Sowas kann man nicht herbeireden, sondern es müssten alle an n einem Strang ziehen wollen.


    Manchmal, wenn man in Gedanken versunken ist und über alles nachdenk, wird man das Gefühl nicht los, das die Verantwortlichen von vornherein wussten, das die Branche nicht 200% erbringen können, um die befriedigten 100% zu erreichen… Daher auch von vornherein die immer wiederkehrenden negativen Publikationen zur Branche hin… Die wissen scheinbar ganz genau, dass die Branche Schwierigkeiten hat und diese kaum überwinden kann. Damit wird gerechnet.


    Aber alles ist Branchen- Hausgemacht und man kann die Verantwortlichen noch nicht mal dafür oder darauf ansprechen, oder deren eine Mitschuld anlasten…


    Somit, das schlechteste was die Branchen machen kann, ist immer das sture Abwarten, ob Kontrollen nun kommen oder nicht. Da wo noch keine Kontrollen waren, wird die Vergangenheit einfach weitergeführt, egal ob es die UVSV gibt oder nicht. Dafür sind leider viele Studios heutzutage direkt verantwortlich. Es wird auch nichts hierzu eingesehen oder gar Vorkehrungen getroffen. Die Betreiber hoffen darauf, dass nie ein Kontrolleur auftaucht. Dieses „Hoffungsgeschäft“ ist verantwortlich, für den schlechten Ruf der Branche insgesamt. Das ist ein Branchenüblicher Fehltritt, der erkannt werden muss. Denn wenn Kontrollen einsetzen, sind diese Studios meist verloren oder die Auflagen sind so hoch, das freiwillig der Laden abgesperrt wird.


    In diesen Fällen kein Gewinn für den Betreiber selber, kein Gewinn für jeden Hersteller aus der Branche, nie ein Gewinn für die Branche selber, nur ein fetter Gewinn für die Branchengegner. Diese sagen sich dann, wieder ein Studio weniger… Die logische Rechnung zum Verhalten der Branche ist wiedermal aufgegangen…


    Somit die Branche muss erkennen, dass durch so ein Fehlverhalten, sich die Branche nur selber schadet, sich regelrecht selber abschießt.


    Daher das beste Rezept für die Branche ist, sich nie mit dem Gesetzgeber anlegen zu wollen. Sich einfach ausrichten zum Gewollten der UVSV…




  • oft wünschen sich Solarienbetreiber in Ihren Studios, eine Bürosoftware für Briefe und Werbung, Poster erstellen mit Bilder verarbeiten, Kalkulations-Tabellen usw. Ein guter Tipp hierzu ist das kostenlose Sun Mircrosystem OpenOffice 4.1xx Packet, das man einfach runterladen und installieren kann. Die Einarbeitung ist in kurzer Zeit möglich, je nachdem wie man vorbelastet ist. Das ist nahezu das Gegenstück zu Microsoft Office, aber nicht immer kompatible…


    Downloaden OpenOffice…


    Suchbegriff in Google „… OpenOffice…“ eingeben … bevorzugte Plattform zum sicheren downloaden als Empfehlung, von der Zeitschrift CHIP.DE auswählen. Das ist sicher und geht ohne große Bemühungen…


    Das Programm ist von „SUN MICROSYSTEMS OPEN SOURCES STAROFFICE TECHNOLOGY“ ist eine Open Software und wurde auch durch Steuergelder finanziert. Daher kostenlos…. Wer an weitereInformationen Interesse hat, den in Klammern gesetzten Ausdruck in Google Suche eingeben.. Ich wollte zum Download keinen Link angeben, um das Forum davon freizuhalten…


  • ein Computer kann zwar direkt und ausnahmslos, keinen Mitarbeiter ersetzen. Will man auch nicht.


    Aber: ein professionelles Computer-System, kann jeden Mitarbeiter direkt fachlich sehr gut und immer gleichbleibend, zur allen fachlichen Qualifikationen hin, unterstützen. Zudem auch zu allen kaufmännischen und zu Routinearbeiten direkt entlasten. Unabhängig von seiner momentanen Mitarbeiter- Schulung! Immer gleichbleibend- fach korrekt, sehr gut zu allen notwendigen Aufzeichnungen und automatischen Berechnungen mit Kunden- Dokumentationen insgesamt. Kann logische Zusammenhänge besser und blitzschnell zu Kunden erkennen und das Personal dementsprechend zum Fachlichen zur anstehenden UV- Bestrahlung hin, informieren und somit aktiv entlasten…


    Kann automatische, immer korrekte Dosierungs- Berechnungen in beiden Richtungen vornehmen. Kann automatisch abrechnen und alles automatisch zur Dosierung verbuchen. …. Mit so einem WinSolar System braucht das Personal nur freundlich zum Kunden sein und muss ein wenig mit der Tastatur und Mouse umgehen können. Alles andere erlernt das Personal direkt von diesem Computer!


    So eine fachliche Professionalität erkennen auch die Kunden und kommen dadurch immer gerne wieder. Denn Kunden sind heutzutage oftmals besser zur UV-Bestrahlung informiert als so manch ein Studio-Mitarbeiter. Darum ist die Urteilskraft vom heutigen Kunden hierzu, oft sehr gut …


    Dann erspart sich auch jedes Studio 4 bis 5 malige dubiose anzuzweifelnde Schulungen pro Mitarbeiter im Jahr. Für was überhaupt? Denn wer WinSolar bedienen kann, braucht keine Schulungen mehr und der Mitarbeiter ist nach ca. 4 Wochen um ein vielfaches schlauer zum fachlichem Gewollten, als alle diejenigen Mitarbeiter, die im Jahr 4 bis 5 Schulungen durchlaufen müssen.


    Zur Erinnerung: UV Bestrahlung = Dosierung… Kennen das die Mitarbeiter? Können diese das auch berechnen? Kann jeder Mitarbeiter damit fachlich umgehen? Das kann nur gleichbleibend fachlich gut, mit einem Computer zusammen, sinnvoll erledigt werden… Dafür ist ein Computer immer besser geeignet, als jeder Mitarbeiter. Nur so kann das Gewollte zur UVSV gleichbleibend in der Qualität umgesetzt werden. Die Praxis zeigt das direkt und sehr deutlich auf. Das Ansehen eines Betriebes, ist dadurch um ein vielfaches höher.


    All das fehlt einem PC- Einschaltsystem. Bei einem PC-Einschaltsystem kann auch niemals eine Professionalität erreicht werden. Das Personal ist zum fachlichen hin oft überfordert. Der Einschalt- PC dahingehend auch. Zudem fällt man damit bei jeder Kontrolle durch. Man kann damit nur die Vergangenheit zum Lampeneinschalten bedienen. Mehr nicht . Aber das war vor-vor- gestern…. Also ein PC-Einschalt-Computer ist eher eine nutzloser Computerdose und eine Beleidigung für einen Computer selber. So auch scherzhaft gesehen …

  • Australien ist für außergewöhnliche Verbote bereits bekannt. Während in Australien diverse Markenlogos auf Zigarettenschachteln nicht abgedruckt werden dürfen, sind und seit diesem Jahr sogar Solarien verboten. Als Raucher darf man sich in Fußgängerzonen ebenso wenig erwischen lassen, denn das kann teuer werden. Sexy Kondom-Werbung ist sowieso schon lange verpönt. Nun geht es Videospielen an den Kragen.


    Die Australier scheinen Verbote als eine Art "Lebensaufgabe" anzusehen. Regelrecht spießig kommt einem das "südliche Land" mittlerweile vor. Seit dem 1. Juli 2015 ist Australien offizieller Teilnehmer des Pilot-Programms International Age Rating Coalition. Infolgedessen mussten rund 150.000 Spieletitel einer Neueinstufung unterzogen werden, woraufhin nun 220 Mobile-Games verboten wurden. Laut inoffiziellen Informationen betrifft es jedoch auch Spiele, die als solche gar nicht deklariert gehören. Beispielsweise schrieb ein Mann eine App, um seiner Liebe, die bis dato in einer Beziehung zu stecken schien, einen Treffpunkt zukommen zu lassen. Diese App wurde als sogenanntes "Gelegenheitsspiel" deklariert und befindet sich unter den 220 Titeln. Ebenso sind Roulette und Pool mittlerweile verboten. Betroffene Entwickler können jedoch Einsprüche einlegen und um erneute Prüfung bitten, sollte das Verbot in ihren Augen zu Unrecht ausgesprochen worden sein. Das Pilot-Programm ist vorerst auf 12 Monate begrenzt, erst dann wird entschieden, ob das Programm fortgeführt wird.


    Die Entwickler selber müssen einen Online-Fragebogen ausfüllen und Informationen zum Spiel bekannt geben, das sogenannte IARC-Tool ermittelt anhand der Informationen eine Bewertung für die endgültige Klassifizierung. Welche Bewertungsgrundlagen sich hinter dem Programm verbergen, ist bisher nicht bekannt. Auch eine offizielle Liste der verbotenen Spieletitel sucht man vergebens.


    Artikel hierzu: http://escene.de/news,6991,aus…verbietet-220-spiele.html


  • daraus kann schnell erkannt werden, was die Beamten kontrollieren wollen und was gefordert und was übergeprüft wird. (Wurde schon an anderer Stelle mit Suchbegriff „Brandenburger Kontrollen“ diskutiert)


    Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Schwerpunkt der umfangreichen Kontrollen, die fachlichen Beratungen der Nutzer sind. Hier im Forum wurde hierzu ausführlich berichtet. Das „Brandenburger Modell“ ist schon in anderen Bundesländern übernommen worden…


    Die Branche muss nun dementsprechend handeln, damit zukünftig keine Studios mehr verloren gehen können und die Forderungen zur UVSV / NiSG tatsächlich umsetzen werden. Nach drei Jahren ohnehin erforderlich.... Die Betriebe sollten sich dementsprechend zur UVSV ausrichten. ...


    Das beste „Rezept zum Empfangsbereich“ hierzu, ist das WinSolar STREAM System. Damit wäre so ein Desaster wie in Brandenburg nicht möglich gewesen. Denn die UVSV ist im System 1:1 umgesetzt. Für das Personal und dem Studiobetreiber eine sehr wertvolle Hilfe und Absicherung zu allem. Auch für den gesamten Betrieb zum kaufmännischen hin gesehen….


    Zum besten Rezept gehört auch, dass ein Betrieb alle gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge sowie die Aufkleber, am Solarien und im Betriebsraum berücksichtigt. Dann gibt es auch hierzu keine Beanstandungen. Ist im Grunde eine einmalige Arbeit und ist schnell erledigt.



    Hier an dieser Stelle noch mal die Anlagen zum studieren: Die Anlage1 ist wichtig als „Hinweis“ zu beachten..


  • was alles in Betrieben kontrolliert wird, kann dem vorangegangenen Artikel entnommen werden.


    Sich zur UVSV, damit zur Branchenneuzeit zu bekennen und auszurichten, ist doch ganz einfach… Man muss hierzu nur den Willen aufbringen können, seinen Betrieb fachlich gut zu strukturieren…


    Dazu muss in erster Line das „Statische“, also die gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge in den Geschäftsraum und Kabinen einfach aufhängen und die notwendigen „Solarien- NutzerInformations- Aufkleber“ an den Geräten anbringen. UVSV- Information- Schriften auslegen, bereithalten.
    (Kosten hierzu: ein paar Bildrahmen aus dem Baumarkt, und Kopierkosten)


    Die Betriebs- und Geräte- Bücher vollständig erstellen und immer glaubhaft weiterführen. (dieser Nachweis ist sehr wichtig) Gegeben falls, Informationen schriftlich vom Hersteller hierzu einholen. Immer unter dem Gesichtspunkt und direkt nachhaltig ausgedrückt, das man als Solarienbetreiber immer zu allem selber verantwortlich ist. Diese Informationen zum Solarium, ist eine Bringschuld vom Solarienhersteller. (Aufwand: Fleißarbeit, Kosten für Ordner)


    Ganz wichtig hierzu ist die exakte glaubhafte Benennung der Erythemwirksamkeit vom Solarium selber. Zudem eine ganz genaue Benennung der Erythemwirksamkeit bei möglichen Leistungsumschaltungen. Das erfordert einen zusätzlichen Eintrag im Betriebsbuch. Es muss zudem sichergestellt werden, dass eine Umschaltung ausschließlich nur vom Fachpersonal erfolgen darf. Sollte das nicht der Fall sein, können Nachbesserungen (schriftlich) eingefordert werden. Denn dem Hersteller muss hierzu bekannt sein, das sowas nur Fachpersonal zugänglich sein darf... Ansonsten könnte es dazu führen, dass so ein Solarium bei Kontrollen stillgelegt wird.
    (Erklärung: sollten Nutzer selber umschalten können, ist jegliche fachliche Beratung zuvor sinnlos. Das Ergebnis hierzu wird immer unterlaufen, kann somit nie umgesetzt werden.)


    Der Empfangsbereich ist der dynamisch- aktive Personal- Fachbereich. Fachliches Können, im Umgang mit dem Nutzer wird hierbei direkt eingefordert. Die fachlichen, immer gleichbleibend- guten Nutzer-Beratungen durch Personal im Umgang mit der UV-Bestrahlung, müssen glaubhaft pro Nutzer angebracht und hierzu muss alles direkt zu jeder Nutzung nachweisbar dokumentiert werden.


    Dafür sind hautsächlich die UVSV Anlagen 1, 3, 5, 8 durch §§ 2,4,7,8 verantwortlich. Das sind keine „Könnte so sein Vorschriften“ sondern ist immer ein Muss (es ist eine Verordnung) für jeden Betrieb. Das ist für den Gesetzgeber das Gewollt und ist diesem sehr wichtig! Das sind Präventionen durch die UVSV, die der Gesetzgeber sichergestellt wissen will. An dieser fachlichen Arbeit wird die gesamte Branche beurteilt, fachlich gemessen und nach 5 Jahren ab dem 1.1.2015 gerechnet, wieder neu beurteilt!


    Zur Qualität der Arbeit am Empfangsbereich, wird hierzu sehr viel von den Verantwortlichen erwartet und direkt von den Solarienbetrieben eingefordert. Das ist auch ein Kernpunkt der UVSV überhaupt. Die Qualität wird zudem auch dadurch sichergestellt, wenn nie beratungsresistente Nutzer in den Betrieben bedient werden. (Ziel: z.B. meist unverbesserliche „jeden Tag-Nutzer“ sollen fernbleiben, dadurch Verantwortungen sicherstellen…)


    Das Ziel ist erreicht, wenn eine erkennbare Verantwortung mit direktem Vertrauen können, zur künstlichen UV-Bestrahlung in dem Betrieb sichergestellt und nachgewiesen werden kann.


    Das sollte auch der Stolz eines jeden Betriebes sein. Aus dem, im Grunde hochtechnischen, gesetzlichen Text mit Anlagen der UVSV, ist alles nur mit genauem Studium zum Gewollten sicher erkennbar. (bei den meisten Gesetzen oder Verordnungen, geht ein Verständnis hierzu, nur mit einem guten Rechtsanwalt) Rückfragen waren also immer auch in diesem Fall, aber nun direkt an den Gesetzgeber, erforderlich. Man musste herausarbeiten, was der Gesetzgeber als Ziel erreichen will.


    Ist man mit dem „Studieren vom Gewolltem“ fertig, kann man erkennen, dass die Verordnung auch eine direkte Beschreibung zu einem Fachbetrieb ist. Man kann erkennen, dass die UVSV bei fachlich guter Anwendung, ein Schutzschild für die Branche ist. Man kann erkennen, dass man allen Betrieben die Anwendung der tropischen und subtropischen Erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von bis 0,3 W/m² (also den höchsten UV-Index von 12) mit Anwendung direkt am Menschen anvertraut hat. Verlangt aber von Betrieben, einen verantwortlichen, fachlich- guten Umgang hiermit.


    Das wird am einfachsten mit den professionellen WinSolar System-Systemen erreicht, sichergestellt. (Folgekosten: nur Kunden-Magnetkarten, pro Stück einseitig bedruckt codiert bis 1,65 Netto, in Stückzahl weniger) Zudem das einzige Equipment in der Branche, das überhaupt eine Anerkennung von Beamten erfahren hat. (immer als sehr vorbildlich bezeichnet, zudem auch von Finanzbeamten anerkannt)


    Anmerkungen, sollte ein Nutzer eine Beratung verweigern:


    Hierzu zum Umgang, findet man keinen Gesetzestext in der UV-Schutzverordnung. Das eine Beratung verweigert werden könnte, wurde in den Grundrechten eines jeden Bürgers schon verankert.


    Im Grunde ist ein Solarienbetreiber durch fehlende Angaben vom Nutzer erst mal blind und auch handlungsunfähig. Der Grund hierzu sind die einzuhaltenden Dosierungen zur Serie. In der ganzen Verordnung werden aus diesem Grunde nie Bestrahlungszeiten genannt. Denn Bestrahlungszeiten pro Nutzer müssen raus gearbeitet werden und errechnen sich nach den biologischen Gegebenheiten der Nutzer- und Solarium- Daten. Diese müssen zuvor erarbeitet werden und vor Berechnung seiner Bestrahlungszeit, bekannt sein. Das ist bei Ablehnung einer Beratung niemals gegeben.


    MBU Bonn, sagt hierzu ganz trocken:
    …. Es wird immer mal wieder Kunden geben, die eine Beratung ablehnen, und entsprechend keiner Dokumentation der Beratung erfolgen kann. Im Falle einer Kontrolle durch die zuständige Behörde hat der Studiobetreiber aber sein aktives Angebot der Beratung vorzuweisen.


    Wie er das bewerkstelligt, wenn ein Kunde nicht beraten werden will, ist seine Angelegenheit. Logischerweise sollte er sich die Ablehnung durch den Kunden bestätigen lassen. Es wäre in diesem Zusammenhang sehr auffällig, wenn in einem Studio keiner der Kunden sich beraten lassen wollte. Hier kann eine Kontrollbehörde dann von einer Missachtung des Gebots des aktiven Angebots der Beratung ausgehen und entsprechend dies als zu ahndende Ordnungswidrigkeit einstufen…
    und weiter: … in so einem Fall sind dem Studiobetreiber nicht unbedingt die Hände gebunden, er wird so handeln, wie er es in seiner Schulung gelernt hat.


    Das kann man so übersetzen, „…fange einfach noch mal von vorne an, mache es besser, wie Du es schon mal gelernt hast …


    Nach Rückfrage zu eine Pauschalablehnung durch Nutzer, wie einige Solarienbetreiber es so meinten...:
    Antwort hierzu auch ganz trocken: „ … eine pauschale Beratungsablehnung ist unzulässig. Jede Ablehnung einer Beratung zur anstehen Bestrahlung, ist eine erneute Ablehnung, die schriftlich nachgewiesen werden muss… "

    Ein Fachbetrieb, wird kaum in so einer Verlegenheit kommen können. Denn die Praxis zeigte auf, wenn Kunden die Beratungen ablehnen, wurden diese einfach nicht weiter bedient. Die Folge, genau diese Kunden sind nach kurzer Zeit wiedergekommen und hatten nichts mehr gegen eine Beratung. Die konsequente Haltung zur Verantwortung hat, somit gesiegt… (Die Intelligenz hat gesiegt)


  • ganz einfach …


    wie in jeder Branche, wenn neue Gesetzte oder unsere Verordnung in Kraft gesetzt werden, werden dementsprechend, wie z.B. die WinSolar STREAM EDV Computersteuerungen erstellt und dementsprechend professionell- perfekt ausgestattet. Dann gibt es keine Hürden oder Einschränkungen mehr. Durch das moderne „Werkzeug“, wird alles ganz einfach.


    Es gibt selbst dann keine Einschränkung, wenn z.B. ein Kurgast mit maximal, aus Zeitgründen nur mit 3 Besonnen, bedient werden muss. Auch hierzu gibt es perfekte Funktionen, die das legal fachlich gut ermöglichen.


    Alle Eventualitäten müssen zur einer Gesetzeslage so berücksichtigt werden, das 1. keine kaufmännischen Einschränkungen und 2. keine Einschränkungen zum Gast hin gibt. Aber trotzdem gesetzeskonform gearbeitet wird. Das muss immer das Ziel sein.


    Mit anderen Worten zur Frage „wie soll man das alles umsetzen“, ist die Antwort hierzu einfach. Das WinSolar STREAM System installieren. Dann braucht man sich keine Gedanken zum WIE und keine Gedanken zum Fachlich- Gewolltem machen. Denn alles wird und ist immer sehr verständlich und in professioneller Qualität vorhanden.


    Nach kurzer Einarbeitung wird jedes Personal zum Fachpersonal. Weil die von Medizinern aufgestellten Forderungen zur künstlichen UV-Bestrahlung erfüllt und immer mit notwendigen kaufmännischem Funktionen direkt verknüpft sind. Dadurch wird der Betrieb einen Erfolg und eine Anerkennung einfahren. Das Ziel aller hierzu Beteiligten, wurde somit erreicht.




  • Grundsätzlich ist der Solarium Kunde als „König“ anzusehen. Die Ausrichtung zur künstlichen UV-Bestrahlung, muss sich immer nach den Bedürfnissen und Wünschen des Kunden richten. Wenn das so nicht sein sollte, kann keine Anerkennung und Kundenzufriedenheit erreicht werden…


    Dieses Rezept vermittelt also die direkte Ausrichtung vom ganzen Betrieb zum Kunden hin und nicht zum vorhandenen Solarien- Park in den Kabinen. Nicht ein Solarien-Klut mit viel Power und optimaler Proformens ist gefragt, sondern wie kann der Kunden-Wunsch fachlich zur anstehenden Dosierung verwirklicht werden. Das macht ein Fachbetrieb aus, der auch eine Kundenzufriedenheit erreichen kann.


    Somit sind die Ziele zur Ausrichtung immer kundenorientiert. Hierzu muss man das Fachliche zum medizinisch- ausgerichteten vorgegebenen Dosierungsplan verstehen und umsetzen können. Eine Bräunung ist niemals ein Turbovorgang. Sondern besteht aus 10 Anwendungen, die in fünf Bestrahlungsstufen mit jeweils nach Hauttyp genannten Dosierungen, unterteilt ist. Zur Erstellung immer mit dem Kunden zusammen, ist direkt das Fachpersonal verantwortlich und kann somit nach fachlichen Richtlinien Einfluss auf den Bräunungs- Verlauf nehmen...


    Gerade zur ersten unbestrahlten Haut des Kunden, eine maximale Erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² zur Dosierung von 100 J/m² ansetzen zu wollen, wird zum Veto des Kunden führen. Dann sind maximal nur 05:33 Minuten möglich. Für diese kurze Zeit, wird er kaum seine Freizeit opfern wollen.


    Also muss mehr Intelligenz eingesetzt werden und deshalb die Erythemwirksamkeit vom Solarium muss auf 0,16 W/m² gesenkt werden, um überhaupt zur Dosierung von 100 J/m² auf einen Kundenwunsch eingehen zu können. Sollte so ein Solarium in Kombinationen mit Collagen und UV-B Anteil vorhanden sein, ist das ein Solarium für die Dosierungen der unteren Bestrahlungsstufen bestens geeignet. Somit kann nun immerhin einen Kundenwunsch von 10:26 Minuten bei einer Dosierung von 100 J/m², verwirklicht werden. Analog verfährt man mit den höheren Bestrahlungsstufen. Bei so einem Vorgehen, wird man jeden Kunden zufriedenstellen können.


    Also zu den jeweiligen Bestrahlungsstufen müssen geeignete Solarien zur Verfügung stehen, um überhaupt kundenorientiert arbeiten zu können. Das verlangt aber fachliches Können zu UV-Bestrahlung ab.


    Das ist dann die moderne, fachliche Ausrichtung von Solarienbetrieben.


    Mit MAX- UV-Power-Anschlag wie auch immer zur Erythemwirksamkeit und Turbo- Bräunungs- Handeln, zudem mit Einsatz von Bräunungsbeschleuniger- Kreme, das sind UV-Power- Raudies und Dummies einer längst vergangenen Zeit. Aber genau das, prangert die Presse die Branchengegner, die Öffentlichkeit, auf allen Kanälen immer wieder der Branche an.

    Aufwachen, erkennen, handeln und kundenorientiert fachlich perfekt zur künstlichen UV- Bestrahlung arbeiten. Das ist das MOTTO zur modernen Solarien- Zeit. WinSolar- STREAM EDV Computersteuerungen verkörpern die Moderne, zur fachlich- perfekten kundenorientierte UV-Neuzeit. Das System installieren und die Solarien zur Erythemwirksamkeit ausrichten, das was die Betriebe sofort in Angriff nehmen sollten.



  • nun denn, die Intelligenzen zur Gesetzgebung haben Forderungen aufgestellt, aber gleichzeitig den Solarienbetrieben das „Werkzeug“ Solarien-Fachbetriebe an die Hand gegeben. Das Grundwerk hierzu ist die UV-Fibel. (nicht mehr offiziell) Wenn aber Forderungen zum Gewollten durch Gesetzgebung aufgestellt werden, wird nie eine praktische Lösung, praktische Umsetzung mitgeliefert. Dafür ist die Branche selber verantwortlich.


    Die praktische Lösung zur Umsetzung der Forderungen weltweit, müssen 1. lückenlos erkannt und 2. so umgesetzt werden, das auch die Forderungen alle erfüllt und die praktische Ausführungen zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung auch nachgewiesen, werden können… Das sollte selbstverständlich sein. In diesem Fall muss ein einwandfreier Nachweis erbracht werden, dass der Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung nach medizinischen Vorgaben, auch verantwortungsvoll umgesetzt werden kann. Es muss ein erkennbarer Nachweis zum Vertrauen können, erbracht werden. Es muss die fachliche Arbeit sichtbar- erkennbar ausgeführt und nachgewiesen werden können.


    Nun stellt sich nach nahezu 3 Jahren UVSV die Frage: „…hat die Branche die Intelligenz, um das alles so zu bewerkstelligen…“?

    Der gelebte „Solarien-Kult“ spricht dagegen… Keine öffentliche Anerkennung der Solarien weltweit, spricht dagegen. Die Inaktivität vom BfB spricht dagegen. Intelligentes Handeln und intelligente Aufklärung vom BfB- Verein der Betriebe, ist nicht erkennbar vorhanden? Um die Intelligenzen der Branchengegner zu begegnen, dazu ist der BfB noch nicht mal im Ansatz in der Lage? Somit BfB Inaktivitäten, sprechen dagegen. Quasi-SB-Gehabe (man tut so als ob) und Nutzer-Automatenkult, sprechen direkt dagegen. 03 Anschlag oder darüber und direkte Nutzerumschaltungen an Solarien, sprechen direkt dagegen. Aussagen: UVSV wäre Ballast, wäre nicht umsetzbar, sprechen direkt dagegen… nicht zuletzt Zapper Einschalt-Systeme sprechen direkt dagegen und haben mit Intelligenzen, ohnehin nichts gemeinsam… Die amtlich veröffentlichen Kontroller - Protokolle von Brandenburg, mit 1300 Beanstandungen in rund 57 Betriebe, mit Solarien Stilllegungen. Studioschließungen, sprechen direkt dagegen. usw. …


    Nur gut, das es dieses Forum gibt. Daran können externe Intelligenzen, Intelligenzen in der Branche erkennen.


    Denn die Umsetzungen zu Forderungen zum Gewollten, werden direkt beschrieben. Die praktische Lösung zum Gewollten der UVSV, wird direkt verbindlich benannt. Man braucht es nur noch so umzusetzen und anzuwenden. Das hierzu, kann man in tausende Beiträge nachlesen… und auch alles nachvollziehen…


    Somit kann die Eingangsfrage, mit JA beantwortet werden… Aber es gibt noch sehr viel zu tun… Auch das muss so direkt benannt werden…



    Nachgedacht: Was ist dann, wenn externe Intelligenzen darüber nachdenken, ob man überhaupt noch Solarium- Geräte braucht?



  • was versteht man darunter, wie wird es angewendet in einem Solarium-Betrieb? Darunter fällt auch der wichtige Teil b) Einverständliche Fremdgefährdung …


    Also Synchronisation Wissen durch Beratung zum Nutzer und Synchronisation Wissen durch Nutzer zum Berater. Das wird durch die UVSV mit dem Gebot der Beratung mit §4 und dessen Anlagen geregelt und direkt eingefordert… Juristisch gesagt: … einer möglichen Fremdgefährdung eben diese der Selbstgefährdung gleichzustellen… Das sollte jeder beachten, wenn er nicht mit dem § 223 StGB in Konflikt geraten will…


    Hierzu unter Jurastudent im Internet wird man fündig:

    1. Teil:
    http://www.iurastudent.de/cont…und-selbstgef%C3%A4hrdung
    a) Zurückzuführen ist dies auf den Gedanken, dass die Selbsttötung sowie die Selbstverletzung grundsätzlich nicht unter Strafe steht, da die §§ 212, 223 StGB tatbestandlich immer nur einen „anderen“ Menschen erfassen. Selbstverletzungen o.ä. sind daher nur von demjenigen zu vertreten, der sie auf sich nimmt.


    Keine Fremdgefährdung. Darüber hinaus muss es sich wirklich um eine Selbstgefährdung handeln, die streng von einer Fremdgefährdung abzugrenzen ist.


    Anmerkung: Hierzu im Bezug auf Selbstschädigung kollidieren zwei wesentliche Menschenrechte. Das Recht auf persönliche Freiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit einerseits, und andererseits das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Menschenrechte sind per definitionem unveräußerlich, sie können also auch nicht freiwillig aufgegeben werden. Gleichzeitig findet nach allgemeiner Rechtsauffassung die Freiheit des Einzelnen nur dort ihre Grenzen, wo sie in die Rechte oder die Freiheit anderer eingreift. Somit ist ein Eingriff in die eigene körperliche Unversehrtheit, sofern niemand anderes dadurch geschädigt wird, sowohl vom ethischen wie juristischen Standpunkt her zulässig.


    2. Teil
    http://www.iurastudent.de/cont…iche-fremdgef%C3%A4hrdung
    b) Einverständliche Fremdgefährdung
    …( … zum sofern niemand anderes geschädigt wird)…


    Im Rahmen der einverständlichen Fremdgefährdung geht es um Fälle, in denen sich jemand nicht selbst vorsätzlich gefährdet, sondern sich im Bewusstsein des Risikos von einem anderen gefährden lässt. Zur Verdeutlichung sei zunächst der Beispielfall zu nennen, in dem Fahrgast F auch bei stürmischen Wetter von einem Fährmann über einen Fluss gesetzt werden will, obwohl dieser ihm dringlichen davon abrät, mit dem Resultat, dass das Boot tatsächlich kentert und F verstirbt. Ob eine eigenverantwortliche Selbstschädigung oder eine, davon abzugrenzende einverständliche Fremdgefährdung vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich danach, wer das Geschehen beherrscht. Das heißt, wer die Tatherrschaft über den Verletzungs- oder Gefährdungsakt inne hat. Dazu sind insbesondere die Grundsätze über die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme heranzuziehen.


    Liegt die Tatherrschaft danach bei dem vermeidlichen Opfer, liegt eine freiverantwortliche Selbstgefährdung vor. Übt jedoch der Mitwirkende die Herrschaft aus, ist eine Fremdgefährdung zu bejahen. Umstritten ist in diesem Zusammenhang dann, ob im Falle einer Fremdgefährdung eben diese der Selbstgefährdung gleichzustellen, daher gleich zu behandeln ist und eine Zurechnung ggf. entfällt.


    Einer Ansicht zufolge, wird die Fremdgefährdung wie eine Selbstgefährdung behandelt, soweit das Opfer dennoch freiverantwortlich handelt. Das bedeutet, dass das Opfer die Risiken im gleichen Maße übersehen muss, wie der Außenstehende. Dies setzt idR. voraus, dass das Opfer zurechnungsfähig ist, mithin die oben genannten Voraussetzungen über die Freiverantwortlichkeit erfüllt sind. Die Fremdgefährdung wird also dann als Selbstgefährdung behandelt, wenn sie ihr in allen Merkmalen gleichsteht. Eine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zugunsten des Täters ist also zu bejahen, wenn sich das Risiko im Erfolg realisiert und für alle Beteiligten gleichermaßen einsehbar gewesen ist. Im Ergebnis stehen sich nach dieser Ansicht die Selbst- und Fremdgefährdung dann gleich.


    Demgegenüber behandelt eine dem widerstreitende Ansicht die Fälle der einverständlichen Fremdgefährdung gänzlich anders, in dem sie die Regeln über die rechtfertigende Einwilligung anwendet. Während der eigenen Autonomie bei Selbstgefährdungen keinerlei Grenzen gesetzt sind, sollen für Fremdgefährdungen nunmehr die Beschränkungen, die sich aus den §§ 216, 228 StGB ergeben, auch hier Geltung erlangen. So konstatiere § 228 StGB, das derjenige, der mit Einwilligung der verletzten Person eine Körperverletzung vornimmt trotzdem rechtswidrig handelt, wenn die Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Auch § 216 StGB stelle insoweit eine Tötung die auf Verlangen des Opfers begangen wurde unter Strafe. Aufgrund dieser Einschränkungen würde sich eine Zurechnung und mithin eine Strafbarkeit des Täter in den meisten Fällen ergeben.


    ------


    Also einfach ein „Häkchen machen Kunde wünscht keinen Beratung“ kann somit Fatal sein, wenn man so leichtfertig mit dem Thema umgehen will… Man muss das Thema „Einverständliche Fremdgefährdung“ zum § 228 StGB kennen, berücksichtigen und anwenden…


    Anzumerken bleibt, das im WinSolar STREAM, „…im Falle einer Fremdgefährdung eben diese der Selbstgefährdung gleichzustellen, daher gleich zu behandeln ist und eine Zurechnung ggf. entfällt..“ in der Funktion und dem Sinn nach enthalten ist.


    Im einzelnen zur Berater- Nutzer-Synchronisation: 1. enthalten ist die Erstberatung zu allen Forderungen. 2. Die Folgeberatung zu jeder Einschaltung… (Kontrolle letzte Bestrahlung, Kontrolle mit Abfolge zum Dosierungsplan, Rückfrage zum Medikamenteneinnahme, aushändigen einer UV-Schutzbrille, Beratung zur neuen Serie usw. …)



  • Die nachfolgenden DIN Normen für Solarium-Betriebe… von Normenausschüsse.


    DIN EN 16489-1Ausgabe 2014-07
    Professionelle Dienstleistungen in Sonnenstudios - Teil 1: Anforderungen an die Bereitstellung von Ausbildungsdienstleistungen; Deutsche Fassung EN 16489-1:2014


    DIN EN 16489-2 Ausgabe 2015-09
    Fachkundige Dienstleistungen in Sonnenstudios - Teil 2: Erforderliche Qualifikation und Kompetenz der Sonnenstudio-Fachkraft; Deutsche Fassung EN 16489-2:2014


    DIN EN 16489-3 Ausgabe 2015-09
    Fachkundige Dienstleistungen in Sonnenstudios - Teil 3: Anforderungen an die Bereitstellung von Dienstleistungen; Deutsche Fassung EN 16489-3:2014


    diese DIN Normen sind zu beziehen unter:


    http://www.din.de/de/mitwirken…grem-details?masking=true

  • Teil 1 und 2 befassen sich mit der Fachkraft.
    Ob das im 6-Stunden-Lehrgang geforderte Wissen der Mitarbeiter eine Auswirkung auf die Praxis der Dienstleistung hat,
    hängt von der Haltung des/der Betriebsinhabers/in ab.
    Seine/Ihre Mission ist der wirtschaftliche Erfolg mit Solariennutzung in Zeiten von UV-Angst und Hautkrebs-Hysterie.
    Für diese Mission wird Orientierung gesucht.
    Die liefert der Solarien-Hersteller/Händler - immer noch.
    Auf das Gerät kommt es an und wenn das Personal nett und adrett ist, dann ist der Kunde zufrieden.

    Allenfalls Teil 3 der Norm scheint sich ( in wenigen Worten) an den/die Betriebsinhaber/in zu richten: siehe Grafik

  • Hierzu muss man wissen wie dieser Normungsvorgang überhaupt
    auf den Weg gebracht worden ist. Die ESA, der europäische Dachverband der
    Solarien- und Sonnenstudiobetreiber hat in Zusammenarbeit mit den europäischen
    Organisationen einen Weg gesucht, einen bestimmten Standard für Länder
    umzusetzen, der einen einheitlichen Maßstab für alle europäischen Länder
    darstellen soll. Dabei war es Konsens dass eine EuroNorm der sinnvollste Weg
    für alle als Orientierungslinie darstellen könne. Diese Norm ist die Grundlage
    für Länder, in denen es viel weniger Regulation, viel weniger Ausbildung und
    viel weniger Verbraucherschutz gibt als bei uns. Um in diesen Ländern die
    Studiobetreiber nicht gleich ins wirtschaftliche Aus zu schicken, sind die
    Standards mit den Deutschen nicht zu vergleichen. In einem europaweiten
    Diskussionsprozess wurden über Jahre die Grundlagen für diese Norm gebildet,
    jeder hatte übrigens die Möglichkeit sich an dieser Diskussion, zu beteiligen, dies
    haben auch zahlreiche Studiobetreiber getan und waren selbst im deutschen
    Spiegelausschuss vertreten. Ebenso wie die Vertreter der Krebshilfe, der
    deutschen dermatologischen Gesellschaft, des Bundesumweltministeriums des
    Bundesamtes für Strahlenschutz ,Vertreter des Verbraucherschutzes und andere.
    Schon alleine die vielen Teilnehmer machen deutlich das, es einmal mehr ein
    Kompromiss des Möglichen und nicht des Wünschenswerten ist. Nebenbei Polen
    sehen übrigens etwas anderes als wünschenswert als zum Beispiel deutsche
    Behördenvertreter oder französische Behördenvertreter.

  • Norbert;


    das ist sehr sinnvoll, ESA ins Gespräch zu bringen… darauf hinweisen… Ist aber ESA nützlich und überhaupt effektiv genug?


    es ist immer zu begrüßen, wenn Verbände aktiv werden und sich Solarienbetreiber daran beteiligen. Ob nun die ESA der europäische Dachverband der Solarien- und Sonnenstudiobetreiber in Zusammenarbeit mit den europäischen Organisationen einen Weg zu Standards gesucht hat, ist so in dieser Form gesagt, erst mal sehr vernünftig.


    In Deutschland aber wiederum, von so einer Vernünftigkeit zu reden und einem nationalen fachlichen Standard im Verständnis laut UVSV zusprechen, ist allerdings der BfB, mittlerweile leider, meilenweit entfernt…


    Von einem minimalen Europäischen „Standard“ zur den Solarienbranche hin gesehen zu sprechen, ist nur so gesagt erst mal ungenügend. Denn selbst die minimalen Standards werden kaum verstanden und in den Betrieben kaum angewendet und umgesetzt. Das fachliche Verständnis und die dringende Notwendigkeiten, sind kaum erkennbar vorhanden. Was berichtet ESA hierzu? Wer aber zu minimalen Standard HÜH sagt muss auch HOTT sagen und zu Umsetzungen der Standards was aktiv beitragen können…


    Warum? Wir haben genug, Ungenügendes zu beseitigen …


    a) denn das „Schmalspurwissen zur künstlichen UV-Bestrahlung“ wie Tak es formuliert, ist erkennbar EU- weit verbreitet. Hierzu zählt hautsächlich auch das ungenügende Fachwissen zur künstlichen UV-Bestrahlung und auch das Fachwissen zum Thema „Einverständliche Fremdgefährdung“ zu Solarienbetriebe zum tatsächlichen Verstehen können vom „Recht auf Selbstschädigung“, wie weiter oben beschrieben, verdeutlicht. Also die Kenprobleme an sich zur Branche...


    Die UVSV und auch alle anderen Länder, räumen einem Solariumbetrieb selber, kein und nie ein „Recht auf Nutzer- Selbstschädigung“ ein. Sondern genau das gegenteilige zum aktiven Verhindern einer möglichen UV- Selbstschädigung. Aber durch „Schmalspurwissen“ und fehlen von fachlichen Kompetenzen zur künstlichen UV-Bestrahlung, wird daraus interpretiert, „Häkchen machen, Kunde wünscht keine Beratung“. Das wird zudem noch so dumm ausgelegt, dass eine einzige Unterschrift hierzu genügen sollte, um alle künftigen Beratungen laut UVSV außerkraft zu setzen. Dümmer geht es nicht mehr zu einer Verordnung. Sowas Unbeholfene, wird auch noch aktiv vom BfB verbreitet…


    Jede Beratungsablehnung vom Nutzer, ist ein Versagen vom Betrieb selber. Ist zudem immer als ein Einzelfall zu bewerten. Bei erneuter Beratungsablehnung, ist eine erneute Nutzerunterschrift zur Absicherung notwendig. Das ist ein neuer Fall zur Beratungsablehnung. So auch wörtlich BFS und BMU. Wenn Behörden nun erkennen, dass das Gebot zur Beratungspflicht nicht nachgekommen wird, wird das als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Der Betreiber ist dann Zahlmeister der Nation. Hinzu kommt noch das Ungenügende von Solarien selber, mit subtropischem Anschlag zur Erythemwirksamkeit, mit Topologie- und Leistungsumschaltungen. Also die Kernprobleme einer ganzen Branche.


    Was wird denn hierzu getan?

    b) Was wird denn zum Ungenügenden, zu notwendigen Aufklärungen und Schulungen durch Verbände getan? Genau nichts, solches Ungenügende, ist europaweit verbreitet. Ein ESA Verband kennt aber vermutlich kaum das Ungenügende in den Betrieben und in den EU- Ländern. Kann somit kaum hierzu reagieren und hat ohnehin keinen fachlichen Einfluss auf die nationalen Betreiber. Der ESA- Verband wird kaum zum fachlich EU- Gefordertem tätig. Dieser wird es kaum können weil ein
    Einfluss hierzu fehlt? Die ESA hat zu den einzelnen Betrieben hin, kaum Einfluss auf ein Gehör? Kann kaum einen Einfluss dadurch ausüben? Eventuell durch fachliche Informationen vielleicht, ansonsten nichts? Es gibt zu dem minimalen Geforderten, noch nicht mal praktische Empfehlungen raus. Es gibt kaum wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit hierzu um ins Gespräch mit Branchengegner zu kommen? Das wäre aber sehr wichtig und notwendig.


    Nun die Frage hierzu: Wie effektiv kann ein ESA –Verband überhaupt für EU- Branchen sein? Man hört immer nur von seinem Selbstlob und angeblichem Erreichten. Das ist ungenügend in der Sache selber. Ansonsten würden nicht immer wieder Forderungen zu einem Solarien- Verbot aufkommen.


    Die Folge hierzu, kann an dem Verhalten aller Branchengegner direkt ablesen …


    zudem durch den Deutsche Normenausschuss hat sich BMU (im Bundesrat) verpflichtet, nach 5 Jahren vom Inkrafttreten der UVSV an (1.7.2011), erneut zu prüfen, ob die UV-Schutzverordnung in Bezug zur Minderung von Hautkrebsfällen, erfolgreich war. Das wird bereits durch Tagungen und Zwischenberichten aktiv vorangetrieben. Ein Ergebnis, Berichte und Folgen hierzu, sind wahrscheinlich 2017 zu erwarten. Mit Sicherheit sind hierzu Gespräche mit der EU-Arbeitsgruppe notwendig und erforderlich. Ist da auch der ESA wirkungsvoll vertreten?


    Es wäre wünschenswert, wenn ESA – Vertreter auch in den Umgangsformen zu allem und zum eigentlichen Fachlichem, aktiv und selbstsicher mitreden könnten. Immer ohne einen Bevormundung und Absichten von Herstellern. (diese sollen immer nur intern auftreten und mitwirken) Öffentliche Vertreter müssten fachlich sehr gut aufgestellt sein und in den Argumentationen sattelfest auftreten können. Denn in der EU-Arbeitsgruppe, werden nun richtungsweisende Entscheidungen getroffen.


    Ein hartes Solarien-Verbot, ist erst mal nicht zu erwarten. ... Aber wie nun, werden dann eventuelle, mögliche erneute Auflagen aussehen? Alles hierzu, benötigt ein selbstsicheres Auftreten aller Branchen… Wie kann man das umsetzen und wie könnte da ESA wirkungsvoll, (nicht nur Gerede) auftreten? Eins ist sicher, man kann immer vernünftig, fachlich gut, mit allem Branchengegnern, sogar sehr gut reden. Das erwarten so auch alle Verantwortlichen, in der Form… Mit nur Absichten vorstellen wollen, kommen wir nicht mehr weiter, denn das wird nicht mehr geglaubt. Es müssen Resultate her und zwar schnell…

  • "Abschnitt 5
    Anforderungen an die Geräte
    § 3 Unterabschnitt 2, Nr. 6 der UVSV
    Der Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten muss sicherstellen, dass
    die Prüfungen und die Wartung von UV-Bestrahlungsgeräten durch
    qualifiziertes Personal durchgeführt werden, insbesondere durch Prüfen
    der Sicherheitseinrichtungen und — falls erforderlich — durch Messen
    der Bestrahlungsstärke von UV-Strahlung.
    § 3 Unterabschnitt 2, Nr. 7 der UVSV
    Der Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten muss sicherstellen, dass
    die Wartungsberichte aktuell sind und alle erforderlichen Erklärungen
    enthalten.
    § 3 Unterabschnitt 3 der UVSV
    Die Anwendung von Wartungsberichten, um der Kontrollbehörde auf
    Nachfrage nachzuweisen, dass die Anforderungen erfüllt wurden.
    § 8 Unterabschnitte 1-4 der UVSV
    Wie Wartungsberichte aufbewahrt werden müssen, genaue
    Anforderungen zu deren Inhalt und zur Dauer."

  • Tak;


    sehr gut, diese Forderungen hatten wir ja immer schon sehr deutlich rausgestellt… und publiziert.


    @all;
    wie auch schon sehr oft gesagt wurde… Der Solarienbetreiber hat immer die volle Verantwortung zu allem...


    nicht (nie) ein Solarienhersteller. Der Solarienbetreiber hat die Pflicht zur Kontrolle, die Hersteller –Produkte zu überprüfen, ob er diese überhaupt gemäß UVSV verwenden kann. Das ist eine dringende Pflichterfüllung zur UVSV. Im Zweifelsfall, sollte sich hierzu ein Solarienbetreiber, vom Hersteller das alles schriftlich bescheinigen lassen. Das sein erworbenes Solarium gemäß der UV-Schutzverordnung laut §2 mit Anlage 2 (zu §2 Nummer 6) und laut §3, voll dessen Anforderungen entsprechen.


    Für die elektrische Sicherheit von einem Solarium muss der Hersteller das alles garantieren, indem das CE Zeichen angebracht wurde. Hierzu muss der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung, dessen Richtlinien beachten und aufführen, auch z.B. gemäß der EG-Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG gemäß Anhang III B; vom 12.Dez.2006, zum Gerät mitliefern. Darin ist auch unter anderem aufgeführt, „das CE- Kennzeichen wurde erteilt“. Ohne diesen, darf ein Gerät nicht ausgeliefert werden. Aber in der Regel ist meist sowas auch alles vorhanden. Aber Kontrolle hierzu ist immer besser, als Bußgelder zu bezahlen. Mann könnte es zudem auch, einfach noch mal nachfordern und in den Geräte- Betriebsbüchern abheften.


    Genauso für UV-Röhren, wenn es nicht der originale Hersteller –Röhrensatz ist, muss dem Röhrensatz eine Konformitätsbescheinigung beilegen, das der Solarienbetreiber diesen Röhrensatz in seinem Gerät wirklich verwenden darf. Dann erspart sich ein Solarienbetreiber, ein eher aufwendiges UV- Messverfahren an sich.


    Man sollte aber immer ein Handheld UV- Messgerät zur Hand haben, um mit einer einfacheren Hand- Messungen, die Bestrahlungsstärke der Solarien- UV-Strahlung zu überprüfen. Damit kann man auch die Qualität und den Leistungsabfall der Röhren, durch Vergleichsmessung, sehr gut überprüfen… Sollte die erythemwirksame Bestrahlungsstärke an irgendeiner Stelle vom Solarium deutlich über 0,3 W/m² liegen, sollte der Hersteller kontaktiert werden. Die Handmessungen zur Erythemwirksamkeit, erfolgen immer in der Mitte vom Solariumtunnel. Das geht nur dann, wenn auch eine geeignete UV-Schutzbrille verwendet wird. Das ist sehr wichtig für jeden. Hilfreich ist hierzu auch eine Teleskopstange, wie es für Smartphone zur Selbstaufnahme Verwendung findet. (Verlängerter Arm)


    Die gleichen Pflichten und Gebote gelten auch zu §4 mit Anlagen, zur Beratung und bedienen des Studiokunden. Hierzu müssen logischerweise pro Kunde Nachweisbares vorhanden sein, schon um überhaupt seine Arbeit hierzu zu dokumentieren und auf verlangen nachweisen zu können. Wer diese Gebote missachtet, wird früher oder später daran schmerzlich erinnert.


    Mit anderen Worten, die Kompetenzen und Verantwortungen müssen glaubhaft nachweisbar sein. Wenn nicht, hat man in jedem Fall immer ein Problem. Wie ein Studiobetreiber sich hierzu ausrichtet, ist immer seine Sache. Um das alles aber sehr einfach und professionell bewerkstelligen zu können, sind hierzu die WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen sehr zu empfehlen. Denn dann wird unter anderem sichergestellt, dass die fachliche Arbeit am Empfangsbereich, immer gleichbleibend in der Qualität durchgeführt wird. Die Studiokunden erkennen und anerkennen das auch.




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