Umsetzung "Bräunungsrezepte" mit UVSV.Dosierung


  • um es ganz deutlich rauszustellen, davon hängt unmittelbar die Zukunft der Solarienbranche ab. Das wird auch schon bei der Schulung zur Fachkraft deutlich rausgestellt. 60% der Schulungszeit soll der fachlichen Beratung dienen…


    1. Hierzu gehören zuerst gesetzkonforme Solarien laut UV- Schutzverordnung, wo der Nutzer niemals eine Topologie- (UV-A oder UV-B) oder eine erythemwirksame Bestrahlungsstärke selber am Gerät umschalten kann. Wenn das der Fall wäre, ist von vornherein jedes zuvor geführte Beratungsgespräch mit dem Nutzer zur angewendeten Dosierung in J/m² und zur Dokumentation nutzlos. Der Nutzer darf also nie die Gelegenheit in der Kabinehaben, die zuvor geführte Beratung und festgelegte Dosierung, durch irgendwelche Umschaltmöglichkeiten hierzu nachträglich zu verändern oder zu beeinflussen. Diese Grundvoraussetzungen zu Solarien, müssen in einem Betrieb sichergestellt werden.


    2. Die ständigen fachlichen Beratungen zu jeder anstehenden UV- Dosierung mit anschließender Einschaltung der Solarien, bekundet gleichzeitig eine Verantwortung zur künstlichen UV-Bestrahlung übernehmen zu wollen. Die Grundvoraussetzung zur UV-Bestrahlung überhaupt. In jedem Fall muss ein Erythem vermeiden werden. Denn die Menschenrechte enthalten andererseits auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Um das zu erreichen, müssen zwangsläufig die Hauteigenschaften vom Kunden dem Personal bekannt sein. In keinem Fall darf die Nutzerhaut beschädigen werden. Um das sicher zu erreichen, muss ein Termin- Plan zur Dosierung mit dem Kunden zusammen aufgestellt werden… Es liegt in der Natur und auch vom Verhalten des Kunden selber, dass so ein zuvor festgelegter Dosierungsplan nicht immer eingehalten werden kann… Das bedeutet zur Verwaltung von jedem einzelnen Nutzer hin, dass zwangsläufig logischerweise ein perfekt abgestimmtes EDV- System zum Einsatz kommen muss. Denn jeder Betrieb hat oft bis zu tausende Kunden zu verwalten. Pro Nutzer fallen zwangsläufig sehr viele Daten an. Gleichzeitig muss auch bei Kontrollen, die fachliche Arbeit zu jedem einzelnen Kunden hin, nachweibar sein. Das ist somit ein Streaming zu den Kundendatenaufzeichnung und den Verwaltungen hin überhaupt.


    Deshalb gibt es auch hierzu, die professionellen WinSolar STREAM EDV- Computersteuerungen für UV- Fachbetriebe. Durch Einsatz dieser Systeme, wird alles um vielfaches leichter, vereinfacht die fachlichen Arbeiten. Auf das Personal wirkt das alles stark entlastend und die Qualitäten zu den Beratungen sind gleichbleibend gut und werden dadurch auch immer sichergestellt.



    Im Gegensatz, was der BfB mit seinen Papierkram genannt „UVSV-Hilfsmitteln“ unter Beratung versteht, hat absolut nichts mit der UVSV zutun. Das ist das negative Beispiel dafür, wie leichtfertig der Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung begegnet wird. Hiermit ist eine Verantwortung zum Nutzerhin, nicht erkennbar. Aufgeklärte Kunden durch Medien, meiden heutzutage ohnehin solche Betriebe. Der Inhaber kann sich zudem noch nicht mal erklären, warum das so ist…




  • die gibt es im Grunde schon lange in der Branche. Auch vor der UVSV, hatten Solarienbetreiber ihre Kunden mit einer Dosierung in J/m² bedient. Das war schon sehr verantwortungsvoll und alle Kunden wurden nach Joule, zur Dosierung ausgerichtet. Zugegeben, die Elektronischen- und Verwaltungs- Umsetzungen waren zwar noch einfach gehalten, aber dennoch wirkungsvoll. Aber heutzutage ist das Equipment veraltet und technisch gesehen, komplett überholt.


    Der professionelle Solarienbetreiber nutzt die UV- Messtechnik und hatte sich auch früher damit schon auseinandergesetzt. Zwar oft mit preiswerten UV- Messgeräten, aber immer im Bewusstsein der Toleranzen hierzu. Was heutzutage nun verbrieftes Recht zur UV- Messung eines jeden UV- Profi- Solarienbetreiber ist, kann dieser sogar auf Profi- UV-Messgeräte ausgerichtet nach UVSV- Forderungen, zurückgreifen. Diese kosten zwar bis 4000 Euro, aber man kann damit z. B. auch Protokolle erstellen und direkt Auswertungen durchführen. Auch WinSolar STREAM kann als Option, hierzu eine Messegräte- Schnittstelle zur Verfügung stellen.


    Der Solarienbetreiber muss immer sehr genau wissen, wo tatsächlich die Erythemwirksamkeit seiner Solarien tatsächlich liegen. Nur er alleine, ist zu allem direkt verantwortlich. Dazu wird jeder Betreiber durch die UVSV verpflichtet. Sollte die Erythemwirksamkeit überschritten werden, ist das auch mit einfachfachen Messgeräten erkennbar. Wichtig sind zudem auch UV-Messwerte unterhalb 0,3W/m², die dann angewendet werden. Man will ja zudem auch die UV- Röhren- Qualitäten erkennen, um überhaupt erstmals hierzu beurteilen zu können. Das ist z. B. mit Vergleichsmessungen, (Neu zu Alt- Röhren) ohne weiteres ganz einfach möglich. Durch Messungen überhaupt im Solarienbetrieben, sind unmittelbar Verantwortung zur UV-Bestrahlung erkennbar.


    Ein Profi-Solarienbetreiber kennt also die tatsächliche Erythemwirksamkeit seiner Solarien, die er auch direkt in Verbindung mit den jeweiligen Dosierungen so anwendet. Der UV- Profi handelt dadurch grundsätzlich verantwortungsvoll,denn das ist die eigentliche kontrollierte professionelle UV- Bestrahlung an sich. Der UV-Profi hat zudem exakte Kenntnisse zu Bestrahlungs- Werte pro Kunden, die auch zum Nachweis dokumentiert. Dem Profi-Solarienbetreiber ist somit verständlich, dass durch eine angewendete Dosierung in Abhängigkeit zur Erythemwirksamkeit der verwendeten Solarien, unmittelbar die Bestrahlungszeiten berechnet werden. Denn im Dosierungswert, sind die UV-Bestrahlung und deren zeitlichen Ablauf darin enthalten. Das besagt dem UV- Profi zugleich eindeutig, dass diese Zusammenhänge erstmals noch unabhängig zum Hauttyp und deren Eigenschaften sind. So es auch alle Mediziner beschreiben.


    Die med. Anwendung der UV- Bestrahlung selber, wird erst nach erkannten Patienten- Hauteigenschaften in Arztpraxen angewendet. Der Grund, jeder Patient hat Unterschiedliches zu Hauteigenschaften vorzuweisen. Also dieses grundsätzlich Fachliche zu einer verantwortungsvollen UV-Bestrahlung, wendet auch immer der Profi- Solarienbetreiber bei seinen Kunden an. …


    Dem professionellen Solarienbetreiber ist somit eindeutig bewusst, dass er zuerst, um überhaupt eine Dosierung anwenden und benennen zu können, die Hauteigenschaften von seinen Kunden ermitteln muss. Denn erst danach, kann er eine Dosierung zu seinem Kunden hin benennen und die Bestrahlungszeiten zum jeweiligen verwendeten Solarium raus rechnen.


    Welche Dosierungen zu welchem Hauttyp angewendet werden darf, (um überhaupt gewerblich- genutzte künstliche UV-Bestrahlung anwenden zu dürfen) benennt der Gesetzgeber in Anlehnung zu medizinischen Erkenntnissen in der UVSV- Anlage 5. Es werden somit die mini- und maximalen Dosierungen je Hauttyp benannt. Sind durch die Verordnung vorgeschrieben, sind zum Nachweis zu dokumentieren und einzuhalten.


    Um einen Erythem (Sonnenbrand) in jeden Fall zu vermeiden, wird eine UV-Bestrahlungsserie mit 10 Bestrahlungen, unterteilt in 5 Bestrahlungsstufen, durch die Verordnung vorgeschrieben. Es ist somit erkennbar, dass ein persönlicher, abgestimmt auf die zu verwendeten Solarien, ein Dosierungsplan pro Serie mit den Kunden zusammen erstellt werden muss. Der Dosierungsplan ist gleichzeitig auch die Arbeitsgrundlage im Studio vom Fachpersonal.


    Der professionelle Solarienbetreiber erkennt aber sofort, das die unteren Dosierungen im Dosierungsplan, mir 100- 150- 200 Joule pro Meterquadrat, zu eventuellen- genannten Kunden- Wunsch- Bestrahlungszeiten hin, mit einer subtropischen erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m², kaum verwirklicht werden kann. Die doch niedrigen Bestrahlungszeiten hierzu, werden so vom Kunden nicht oder kaum akzeptiert. Der UV- Profi will aber nicht seinen Kunden was vorschreiben wollen. Also nach reichlicher Überlegungen zur Erythemwirksamkeit seiner Solarien, kommt er zwangsweise zu der Erkenntnis, (auch kaufmännisch sehr professional- sinnvoll) das seine Solarien 0,16 W/m², 0,21 W/m² und um auf sicher Seite zu sein, 0,27 ( 0,28 ) W/m² zum Einsatz kommen müssen. Damit sind nun immer legal in allen unteren Bestrahlungsstufen, wesentlich höhere Bestrahlungszeiten möglich. Somit kann immer jeder Kundenwunsch zu individuellen Bestrahlungszeiten, legal erfüllt werden. Kann dadurch auch sehr sinnvolle Empfehlungen zur Verwendung des Solariums abgeben.


    Er benennet z. B. die 0,16 W/m² UV-B Geräte, sinnvoll kombiniert mit Collagen- Röhren, „Frühsommer- Solarien“, benennt die UV-B Solarien mit 0,21 W/m² „Hochsommer- Solarien“ (das „Vitamin D Arbeitspferd“ im Studio überhaupt), benennt die 0,28 W/m² Geräte „Subtropische – Solarien“. (kann jeder aber machen wie er will).



    Um das alles nun wirklich professionell durchzuführen und umzusetzen, wäre so manuell mit Papierverwaltung, legal nicht möglich. Das Personal wäre zudem nach kurzer Zeit komplett überfordert. Die UVSV wurde aber im Computerzeitalter erstellt und in Kraft gesetzt. So wird jeder normaldenkende Bürger davon ausgehen, dass man hierzu professionelle EDV- Computer einsetzen wird.


    Wie jeder professionelle Solarienbetreiber sofort erkennen kann, ergibt sich aus der fachlich- professionellen Umsetzung der UVSV, doch ein sehr hoher Verwaltungsaufwand zu allem. Zudem muss das fachlich Gewollte gegenüber dem Studio-Personal zu allem „kleingehalten“ werden. Dadurch wird nie das Personal überfordert und muss zu keinem Zeitpunkt verwaltungstechnisch aktiv werden. Das alles zusammen, wird hochprofessionell mit den WinSolar STREAM EDV-Computersteuerungen 1:1 so umgesetzt, das kaum noch weitere Wünsche offenbleiben. Durch den WinSolar STREAM EDV Einsatz, wird jeder Solariumbetrieb nach kurzer Zeit, zum professionellen Fachbetrieb. Die Studiokunden erkennen das direkt und kommen mit Empfehlungen gerne wieder.



  • VG Regensburg · Beschluss vom 20. März 2014 · Az. RN 5 K 13.751

    Ein „Betreiben“ im Sinne des § 4 Abs. 2 UVSV liegt nicht erst dann vor, wenn das Bestrahlungsgerät in Benutzung ist. Die potentielle Nutzungsmöglichkeit reicht dafür aus; Ein Geschäftsmodell, bei dem von 4 UV-Bestrahlungsgeräten auf Grund einer technischen Verschaltung lediglich zwei gleichzeitig in Funktion sein können, ist als gezielte Umgehung der UVSV zu qualifizieren; Das Unterbreiten der Beratungsangebote im Sinne des § 4 Abs. 2 UVSV muss persönlich durch eine geschulte Fachkraft erfolgen. Ein Unterbreiten durch eine automatische Bandansage reicht dazu nicht aus.


    Die Begründungen vom Gericht nun hierzu, sind für alle Solarienbetreiber von sehr hoher Bedeutung… zudem muss das Gesagte auch wirklich verstanden werden ...

    Deshalb sollte jeder diesen Link aufrufen und aufmerksam lesen…


    https://openjur.de/u/686251.html


    dann wird der Stellenwert einer jeden Beratung mit Hauttypen –Analyse und Dosierungsplan verdeutlicht… In einem Betrieb mit mehr als zwei Solarien ohnehin und noch viel mehr deutlicher… Die Nachweise hierzu, müssen erbracht werden!


  • genau das ist der Sinn der UV-Schutzverordnung und dem NiSG!


    zweifelsohne, die Branchengegner machen auf breiter Front mobil. Wollen nun endlich gute Koordinatoren und Leistungen aus der Solarien- Branche sehen… Das zeigen die jüngsten Anstrengungen der Deutschen Krebshilfe mit deren Solarium-Studie „Wer, Wie oft, Warum“ vom 18.2.2016 angesetzt auf 4 Jahren. Diese wollen nun wissenschaftlich beweisen, wie mit der künstlichen UV-Bestrahlung zum Nutzer hin und somit in den Betrieben umgegangen wird. Dadurch wird mit einer „Lupe“ alles analysiert, notiert… Das Studium- Ergebnis wird in fundamentierter Forum dann veröffentlicht und angewendet.


    Wenn nun die Branche das wieder als „Vorwurf oder Anschuldigung“ ansieht, wären das die gleichen fatalen Fehler, wie schon aus der Branchen- Vergangenheit… Ein auf „Dumm machen wollen…“ + „ich muss doch nur…“ wie der Heidschnucken Gröning sein SB-Gehabe verbreitet. Also somit KEINE Kontrolle zur Einschaltung von Solarien übernehmen wollen. Wer so handelt, ist außerstande gesetzt, überhaupt UV –Bestrahlungs- Kontrollen verantwortungsvoll zu übernehmen. Wer blind zur Unterscheidung von tausenden von Kunden und deren Dosierungspläne unterwegs ist, wird im wahrsten Sinne des Wortes, als ein „Blindgänger“ angesehen. Es ist keine Ausrichtung zur UVSV vorhanden. Der Inhaber wird als verantwortungslos, mit dementsprechender fehelenden Intelligenz hierzu eingestuft. Dementsprechend werden Behörden und Verwaltungsgerichte handeln wollen...


    Also das A & O zur gesetzlichen Lage, ist die professionell- intelligente Ausrichtung zur UVSV…


    Ausrichtungen eingestuft, bestehen aus der statischen und der dynamischen Ausrichtung. Die statische Ausrichtung besteht aus einer einmaligen Fleißarbeit, indem die geforderten Aushänge, Auslagen, Solarien-Aufkleber und die Solarien selber nach den Forderungen der UVSV ausgerichtet sind, alles angebracht wurde. Zur statischen Ausrichtung zählen auch die gesetzlich vorgeschrieben 12 Std. Schulungen. Hier wird mehr oder weniger nur „bekanntgegeben“ was das Gewollte zur UVSV ist. Eine Schulung zum Verständnis der UV-Strahlung an sich, ist das aber nicht! Dazu reichen 12 Std. nicht aus. Hierzu müsste die Branche selber, fachlichgute Schulungen, sowohl zum kaufmännischen als auch zum fachlich Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung laut UV-Fibel anbieten. Das fehlt und wird dringend eingefordert, das auch ein funktionierender Verein koordinieren könnte... Diesen haben wir aber leider zurzeit nicht. Darum wirkt die Branche zur Öffentlichkeit hin oft sehr hilflos und immer unkoordiniert. Aber wiederum ist das keine Entschuldigung dafür, denn jeder Betrieb ist zu allem, immer direkt selber verantwortlich.


    Die dynamische Ausrichtung zur UVSV / NiSG ist die schwierigere Aufgabe. Denn hier werden Intelligenzen vom Inhaber und dem Fachpersonal direkt eingefordert. Zum Inhaber selber, muss dieser sich so ausgerichtet haben, dass z.B. auch tausende Kunden mit Identität, mit deren Hauttypen und Dosierungsplänen sinnvoll und intelligent unterschieden und verwaltet werden können. Das verlangt direkt eine intelligente Organisation und Ausrichtung zu allem. Auch zur Personalverwaltung hin, damit überhaupt der Inhaber seinem Personal eine praktisch- brauchbare Arbeitsgrundlage anbieten kann. Denn danach wird direkt ein Betrieb beurteilt! Zudem muss zwingend hierzu der komplette kaufmännische Teil dementsprechend ausgerichtet und angepasst sein.


    Eine Verwaltung hierzu, in Papierform, ist ein hoffnungsloses Unterfangen! Dem wird wohl jeder zustimmen können. Schon aus dem Grunde, ist eine professionelle elektronische Lösung hierzu zwingend notwendig... Die WinSolar STREAM EDV- Steuerungs-Systeme sind hierzu die besten Empfehlungen, die direkt eine professionell- intelligente Lösung zur UVSV / NiSG anbieten. Auch schon aus dem Grunde, weil der Inhaber sehr gut in allen Richtungen abgesichert ist und ein „schwaches“ Personal fachlich- intelligent ausgerichtet wird. Sowohl zur UVSV und auch zum Kaufmännischem hin. Das WinSolar STREAM System ersetzt unter diesem Umständen, direkt mögliche weitergehende Schulungen. Denn nach kurzer Einarbeitung, wird durch einen entstehenden „Aha-Effekt“, jedem Beteiligten zum Gewollten der UVSV sofort alles klar und deutlich dargelegt. Der Betrieb konvertiert sehr schnell zu einem Solarium- Fachbetrieb. Eine professionelle Ausrichtung zur UVSV / NiSG ist dadurch sehr einfach. Das Fachpersonal lernt schnell, fachlich professionell sehr gut zu arbeiten.


    Im Gegensatz hier…


    die sehr negative öffentlich angesehene Club-Flatrate, sei an dieser Stelle erwähnt. Wiederum im Gegensatz zu allem oben gesagtem, wenn nun die medizinischen Verantwortlichen in der Studie das unverantwortliche Club-Flatrate- Gehabe sich anschauen, ist das Ärgernis hierzu sehr groß. Denn das Versprechen zur Club-Flatrate, ist unvereinbar zur UVSV und wird direkt als sehr unverantwortlich, oft schon als kriminell im Umgang zur UV- Bestrahlung angesehen und so eingestuft.


    Deutlich wird alles, wenn die Club-Flatrate- Anbieter argumentieren. Diese sagen immer in sich schon dümmlich unüberlegt, Kunden würden ohnehin im Schnitt nur zweieinhalbmal im Monat die Solarien nutzen wollen. Haben aber direkt übersehen, wenn so, die Nutzer dann immer nur mit 100 bzw. mit 150 J/m² maximal bestrahlt werden dürften. Zudem eine Zehner- Serie mit Dosierungsplan und mit Abfolge- Kontrolle hierzu, wird in den meisten Flatrate- Betrieben so gut wie nie angewendet. Die Wirklichkeit hierzu, fast zu 90 % wird Anschlag 0,3W/m² mit Anschlag 350 bzw. 450 J/m², je nach deren Flatrate Kundenwusch bestrahlt. Wo kein Geldbetrag die Gier nach Besonnung stoppt, ist das meist immer so. Die Argumentation zum Stopp und den notwendigen Bestrahlungspausen hierzu, fehlt dem Personal immer.


    Das Gewollte zur UVSV, wird dadurch mit Füßen getreten… Das ist ein riesengroßes Branchenprobelem an sich, das man als sehr großes Problem einstufen und beseitigen sollte... Denn die Club-Flatrate, macht eine ganze Branche direkt und unmittelbar kaputt… Die Studien der Mediziner, werden das belegen. Im UVSV-Zeitalter ohnehin ein Blödsinn und zur Branchen- Zukunft unverantwortlich...


  • Elektra
    Eine Abonnenmentzahlung für die Dienstleistung("Clubbeitrag") Lichtanwendung kann vertraglich auch so geregelt sein,
    dass eine UVSV-konforme Praxis möglich ist.
    Die pauschale Zahlung kann sogar helfen, die schnelle Bräunung für wenig Geld - das Hauptmotiv des Durchschnittskunden - zu neutralisieren.


    Wenn ein Solariumbetrieb allerdings auf UVA-Bräunung basiert, wie üblich, dann kann eine UVSV-konforme Praxis nicht funktionieren.
    Es ist dann ein Betrieb mit Bräunungsautomaten auf Basis einer Mischkalkulation von Vielbräunern und Seltenbräubern..


  • mall abgesehen davon, ist aber eine Club-Flatrate tatsächlich eine „Olle Kamelle“ denn die UVSV wird ohnehin nicht angewendet… das kaufmännische ist mehr oder weniger so angewendet, ein Unsinn zur Sache.


    somit noch mal in Wiederholung:


    Deutlich wird alles, wenn die Club-Flatrate- Anbieter argumentieren. Diese sagen immer in sich schon dümmlich unüberlegt, Kunden würden ohnehin im Schnitt nur zweieinhalbmal im Monat die Solarien nutzen wollen. Haben aber direkt übersehen, wenn so, die Nutzer dann immer nur mit 100 bzw. mit 150 J/m² maximal bestrahlt werden dürften. Zudem eine Zehner- Serie mit Dosierungsplan und mit Abfolge- Kontrolle hierzu, wird in den meisten Flatrate- Betrieben so gut wie nie angewendet. Die Wirklichkeit hierzu, fast zu 90 % wird Anschlag 0,3W/m² mit Anschlag 350 bzw. 450 J/m², je nach deren Flatrate Kundenwusch bestrahlt. Wo kein Geldbetrag die Gier nach Besonnung stoppt, ist das meist immer so. Die Argumentation zum Stopp und den notwendigen Bestrahlungspausen hierzu, fehlt dem Personal immer.


    Das Gewollte zur UVSV, wird dadurch mit Füßen getreten…

  • Elektra,
    höre bitte auf, Verwirrung zu stiften.



    Gegen die "Clubber " wurde hauptsächlich von denen gegeifert, die genauso - nämlich möglichst viel - Bräunung verkaufen wollten,
    aber mit ihren Automaten nur in der Lage waren, im Detail zu kassieren.


    Mit ihren dummen Automaten (Gröning-Fraktion) sind sie auch nicht in der Lage, das Nutzungsverhalten der Kunden zu kontrollieren.


    Auch kleine Betreiber mit etwas intelligenteren Steuerungen fühlten sich von den Clubbern bedroht.
    Da sie aber nichts anderes von ihren Kunden wollten als die Clubber
    - nämlich den Kunden möglichst viel Bräunung verkaufen -
    hatten sie der Club-Konkurrenz qualitativ NICHTS entgegen zu setzen.


    Auch dachten diese "nicht im Traum dran" auf das Dosierungsverhalten im Sinne der UVSV Einfluss zu nehmen.
    Diesen Konflikt mit den Kunden zu riskieren, ist für kleine Betriebe noch riskanter als für große.


    Und für beide ist es gleichermaßen riskant, wenn sie im Wettberwerb mit den (gröningschen) Automatenbetreibern stehen,
    wo der Kunde ohne identifizierung Solarien starten kann.


    Alle Steuerungen der etablierten "Clubber "-Syteme sind .- nach meiner Kenntnis - zur Aufzeichnung einer "Historie" ausgelegt,
    Wer das Nutzungsverhalten - Dosierung inklusive - verfolgen kann, könnte durch Beratung das Verhalten im Sinne der UVSV steuern.


    Das muss man allerdings wollen.
    Das WOLLEN nützt nichts, wenn man das Profil der Dienstleistung entgegengesetzt ausgerichtet hat
    Weil man mit dem Versprechen wirbt, dass der Kunde nach eigenen Ermessen bräunen kann.


    Wer dumme Automaten beim Tresen oder gar neben den Kabinentüren hängen hat,
    ermöglicht die Selbstdosierung allerdings allein durch Geschäftsprofil.
    Bei den Clubbern mit einer Zentralsteuerung dagegen muss jeder Kunde sich durch das Personal identifizieren.


    Ich vermute, dass heute keinen Clubber mehr gibt, der den Begriff "Flatrate" verwendet.
    Aber die Clubber werden , vermute ich, weiterhin den Eindruck vermitteln, dass der Kunde bestimmt, was er wie nutzt -
    obwohl der Kunde sich vor jeder Nuzung identifizieren muss und obwohl sein Verhalten im Detail aufgezeichnet wird.


  • Tak;


    was ich beschrieben habe, ist die Wirklichkeit zur Realität in den Club- Betrieben und keine Verwirrung. Das Gesagte als Verwirrung zu bezeichnen, ist Verwirkung an sich schon selber. Deine Erklärungen aber beschreiben im Grund genau dasselbe, nur mit anderen Worten glasklar dargestellt. Deine Aussage: „das muss man allerdings wollen…“ zum Schluss, genau darum geht es… Es wird eben nicht gewollt! Denn das UVSV – Gewollte ist das Gegenteil vom Club-Flatrate.


    CULB = das ist nur die Frage zur Wirklichkeit: ...hat der Club-Kunde seine Rate bezahlt Ja oder Nein. Dafür sind Identitäten und ein paar Aufzeichnungen notwendig, die immer zudem extern geführt und kontrolliert und verwaltet werden… Zu den paar Aufzeichnungen wird auch was zur Pausen mitgeteilt, ist aber immer nur einen Makulatur zur UVSV und hat mit dem UVSV- Gewollten an sich, nichts zutun…


    Club= Flatrate! Auch das ist Fakt! Hast Du selber an anderer Stelle im Forum so mit Großschrift unübersehbar so dargestellt. Die Club-Flat in Solarienbetrieben, rangiert in der Öffentlichkeit unter den 10 irresten Faltrates überhaut. Eine CLUB = Flatrate verwendet außerhalb unserer Branche niemand mehr. Meinem Wissen nach, schon seit 18 Jahren nicht mehr… Außerdem In Frankreich haben sich angeblich die Solarienbetreiber per öffentliche Aussage vom Club-Unsinn verabschiedet. Denn genau das war auch einer der Vorwürfe von deren Regierung und deren Branchengegner in Frankreich überhaupt…


    Aber darum geht es hier aber nicht. Es geht darum, wie die Branchengegner der Deutsche Krebshilfe das alles zu Ihrer Solarien-Studie sehen und aufzählen werden… Auch das ist die harte Realität....


    Wiederum wie nun jeder seine Dienstleistung verkauft ist erstmals seine Sache. Nur der Konsens zur Sache selber ist, das was verkauft wird, ist keine Dienstleistung! Schon gar nicht eine Dienstleistung im Sinne der UVSV. Es ist Quasi-SB. Der Kunde entscheidet welches Gerät und immer wie lange im Sinne vom Heidschnucken Gröning. Genauso wie bei den Automatenaufstellern. Wo ist da ein Unterschied zu finden? Es gibt kein Dosierungsplan pro Nutzer. Es gibt hierzu keine Abfolge- Kontrolle. usw. Es gibt kein Verständnis zur Dosierung selber. Es gibt kein Verständnis zur Anwendung der 100 J/m². Noch nicht mal der Sinn zur Anwendung vom Hauttyp wird erkannt. Das ist die Realität in den Club-Betrieben.


    Man muss sich nur die Mühe machen, sich das auch anzuschauen. Man muss das deshalb nun beim Namen benennen, denn die Branchengegner machen auf breiter Front mobil. Somit die Scheuklappen ablegen und die Wirklichkeit erkennen, diese benennen. Nur dann könnte überhaupt erst, die Notwendigkeit zur Änderung erkannt und eingeleitet werden.


    Entscheidend ist immer in Club-Betriebe, der „Solarium- Kult“. Das neuste Gerät, der beste Anschlag zur subtropischen Bestrahlungsstärke. Oft fast immer unkontrolliert und meist gewollt mit bis hin zu 20 Minuten oder noch mehr, auch unabhängig bei unbestrahlte Haut nach größer 4 Wochen – Pausen- Abstand. Die 100 J/m² zur Erstbestrahlung werden so gut wie nie angewendet, denn ein Wiederspruch hierzu durch Clubkunden, will man erst gar nicht einfangen. Also ein Wiederspruch zur Kundenbestrahlungszeit wohl kaum. Man will ja den „Club-Kunde“ nicht verlieren. Mann will auch nicht wiedersprechen, weil durch Club alles schon bezahlt wurde.


    Man will ja in der Sommerzeit die Clubbeiträge kassieren, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Man will den Sommer finanziell überbrücken, durch Club-Beiträge in der Summe zu seinen Kosten. Das warum zum Club hierzu, ist genau nun das Hauptargument der CLUB-Anbieter selber. Das alles zusammen ist keine Dienstleistung, sonder eine schräge Geschäftsart, um wie viele Betreiber hierzu sagen, um zu „überleben“… Weil man hierzu sehr viele Bezahl-Club-Kunden braucht, liegt die Art vom Geschäft darin, möglichst viele Club-Kunden zu gewinnen. Ein Teufelsreis zur UVSV, zu den Betrieben selber und zu Mitbewerbern im Grunde zur gesamten Branche gesehen.


    So dreht sich das Club-Gehabe im Kreis zur UVSV und die Branchengegner sehen darin eine Unfähigkeit zum verantwortungsvollen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung. Werden das auch so benennen.


    Natürlich könnte man das „Clubgehabe“ zur Dienstleistung im Sinne der UVSV anpassen. Aber das will keiner. Zudem haben die Betriebe kaum eine Möglichkeit dazu, denn alles steht angeblich im Wiederspruch zur UVSV-Auslegung. Das würde der Club-Kunde so nicht akzeptieren. Auch ein Wiederspruch zum geschäftlichen Clubgedanken an sich. Alleine das Personal, in Club-Betrieben, wieder zur UVSV auszurichten wäre eine Mammut- Aufgabe, denn das Verständnis hierzu fehlt, ist kaum oder nicht vorhanden. Den Club abzuschaffen geht schon gar nicht in so einem Betrieb, denn dann wären alle Kunden weg. Nur ein paar würden ein normales Bezahlsystem eventuell akzeptieren.


    In der Summe im Ganzen gesehen, ist das Branchenpolitisch eine Katastrophe. Wie will sich nun die Branche vernünftig, verantwortungsvoll zur UVSV ausrichten? Diese Frage muss nun die Branche schnell selber beantworten, wenn man dem Druck der Branchengegner wiederstehen will.


    Der Anfang hierzuist, die REALITÄTEN in der Branche zu erkennen und zu benennen… Das wurde mit diesem Beitrag schon zumindest mal angefangen und angesprochen…




  • zweifelsohne wird durch Branchen- Unverständnis zur künstlichen UV-Bestrahlung die Branche „in die Knie“ gezwungen. Wird dadurch von der Presse und den Branchengegnern ins „unrechte Licht“ gerückt. Das ist aber alles „hausgemacht“ und einen Zusammenschluss der Solarienbetreiber gibt es auch nicht. Trotz Bemühungen, einen vernünftigen Verein ins Leben zu rufen ist in sofern gescheitert, weil dieser Verein in einem künstlichen Tiefschlaf gehalten wird. Das kann man hier alles nachlesen.


    Lösungen bereitstellen, sind somit von entscheidender Bedeutung für jeden einzelnen Betrieb…

    1. Lösung: Der "zweite" neue Verein
    www.solariumliga.de ist im Augenblick noch in den „Kinderschuhen“ und bedarf noch weitere Anstrengungen und technische Umsetzungen, die aber bald gelöst sein werden. Jeder kann sich aber dort schon mal als User anmelden, Beiträge schreiben. Das ist dann schon mal eine sehr wichtige Branchenlösung für alle. Jeder ist schon jetzt hierzu aufgerufen, aktiv diesem beizutreten, Anregungen einbringen. Zudem die Notwendigkeit hierzu zu erkennen und zu handeln, ist über lebenswichtig für jeden einzelnen Betrieb…


    Einfach sich mit Tak; dem 1. Vorsitzenden, in Verbindung setzen… :thumbup: :thumbsup:


    Denn der BfB ist ins „Koma“ versetzt worden, wo die Notwendigkeit zum aktiven Handeln noch nicht mal erkannt wird. Hauptsächlich von zwei Vorstandsmitgliedern, denn die anderen im Vorstand hierzu,haben ehe keine Ambitionen weiterzumachen. Der Verein wurde vereinnahmt und wird nur noch krampfhaft inaktiv umklammert, zudem zu einem Werbeverein herabgestuft. Wird von der Öffentlichkeit nicht mehr ernst genommen. Inder Sache zugleich eine Katastrophe an sich.


    2. Aktive Lösung: ist zugleich eine direkte unmittelbare Branchenlösung, die schon jeder kennt. Das sind die WinSolar STREAM EDV Computersteuerungen. Eine unmittelbare, greifbare Lösung, die jeden Branchengegner und die Presse in Schach halten wird. Anerkannt zur Umsetzung der 1:1 UVSV –Forderungen und gleichzeitig ein perfekter Kaufmann direkt abgestimmt, zudem mit kompletter Verwaltung von Solarienbetrieben. Gleichzeitig auch eine aktive Lösung, wenn man das Dilemma von einem externen Club verändern, abändern will.


    Denn ein externes Club-Gehabe, wie das so praktiziert wird, ist keine Lösung zur UVSV. Wird von allen Branchengegnern zerrissen und rangschiert unter den irresten zehn Flatrates überhaupt in der Öffentlichkeit. Also keine gute Lösung. Weiter oben wurden hierzu schon die Gründe genannt. Wird von der Öffentlichkeit als verantwortungslos eingestuft.


    Wenn nun ein Betrieb diesen „Teufelskreis zum extern Club“ beenden will, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen, ist die beste direkte Lösung hierzu, die programmgesteuerte Abonnementen- Verwaltung vom WinSolar STREAM System. Die beste Lösung zu Abonnements überhaupt. Damit kann sofort jeder externe Club-Kunde zum internen WinSolar STREAM Club-Kunde umgewandelt werden. Ohne jegliche Einbuße. Nun aber direkt unter voller Kontrolle vom WinSolar STREAM System selber. Somit der Betrieb ist nun direkt handlungs- und entscheidungsfähig. Kann die Verantwortung und die direkte Verwaltung hierzu übernehmen. So einfach ist das… Gestaltet selber Preise und Bedingungen. Die Cleverness hat Vorrang, mit stolzem Personal zum Fachlichen. Kann handeln…


    Man muss nur wissen, das WinSolar STREAM mehrere sehr unterschiedliche Club-Varianten und viele weitere Funktions- Abonnements anbietet. Mann muss zudem wissen, das WinSolar schon ab 1997 Club-Abonnement verwaltet, um damals einen Bundesligaverein als V.I.P. zu behandeln. Daraus sind mehrere Varianten entstanden. Somit auch ein WinSolar-Club-Abonnement, das kontrollierbar der UVSV gerecht wird. Wie die Funktionen hierzu genau arbeiten, kann man sich per angemeldete Vorführung zeigen lassen.


    Man kann aber auch mit der Zeit den Club in weiteren programmgesteuerten Funktions-Abonnementen umwandeln, je nachdem was der Kunde sich wünscht. Alles ist deshalb so einfach möglich, weil das „WinSolar Bezahlsystem“ vom fachlichen der UVSV – Forderungen entkoppelt ist. Somit die größtmögliche Freiheit zum Management- Handeln überhaupt. Die Cleverness vom Inhaber, kann in jeder Richtig verwirklicht werden.


    Genau darauf kommt es heutzutage an. Fachlich zur UVSV und fachlich zum Kaufmännischen sehr gut handeln können. Gleichzeitig beschreibt das auch die Branchenzukunft. Das ist somit eine aktive Lösung für Betriebe, wo alles unter Kontrolle ist, alles verwaltet werden kann. Genau diese Lösung erbringt auch das so wertvolle und wichtige Vertrauen der Kunden ein.


    :thumbsup:


  • zuerst das Ziel von SCHEER belichten…


    die Übersetzung hierzu: „die Kommissionen haben einen unabhängigen wissenschaftlichen Ausschuss beauftragt, um aktualisierte Stellungnahmen zur Verfügung zustellen. Unter Berücksichtigung aller neusten Erkenntnisse zur künstlichen UV-Bestrahlung, damit das Verständnis zu Risiken insbesondere durch Solarien direkt für politische Entscheidungsträger, sowie auch der Öffentlichkeit, verbessert wird“


    oder einfacher gesagt:


    direkt poltische Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit mit neusten Erkenntnissen zu Risiken zur künstlichen UV-Bestrahlung mit Solarien zu informieren. Im englischen Sinne, Informieren durch SCHEER Meinungen. Wie nun die politischen Entscheidungsträger durch die Aufklärungen (Meinungen) sich inspirieren lassen und dementsprechend handeln, muss noch abgewartet werden.


    Wenn nun die Öffentlichkeit von den SCHEER – Erkenntnisse zu Solarien erfährt, dürfte das vermutlich doch heftige Reaktionen bei Nutzern ergeben. Es könnten sich rückläufige Nutzerzahlen ergeben, bis sich hoffentlich wieder die Aufregungen gelegt haben. In jedem Fall wird ein großer Teil der Öffentlichkeit zu Solarien-Nutzung verunsichert sein. Das ist mit Sicherheit auch einer der angestrebten Ziele von SCHEER.


    Man kann dem ganzen SCHEER –Meinung, nur dadurch begegnen, dass man fachlich sehr gut gegenüber den Nutzern mit verantwortlichen Dosierungen zu seinem Hauttyp arbeitet. Dem Nutzer seine vorhandenen Bedenken durch Fach- UVSV Kompetenzen zu mindern, so das ein Vertrauen können, aufgebaut wird. Das müssen nun die Solarienbetriebe lernen.


    Denn durch SCHEER werden die Branchengegner nun alles daransetzen, dass ein Solarium – Betrieb als Hautkrebs –Studio öffentlich deklariert wird. Man kann im Grunde nur dem Kunden (Nutzer) vernünftig erklären, das gerade Deutschland durch die Gesetzgebung der UVSV, im Gegensatz zu SCHEER, doch sichere Dosierungen zum jeweiligen Hauttyp benannt und erlaubt hat! Im Grunde ist die einzige vernünftige Lösung, um die Nutzer-Verunsicherungen zu begegnen.


    Wer aber seinen Nutzern mitteilt, das ist doch alles Quatsch was die do oben sagen und so weiter, der wird auf Dauer gesehen, seine Kunden verlieren. Somit das beste Rezept ist nun mal das wirklich sichere fachliche Auftreten am Empfangsbereich.


    Auch schon aus dem Grunde, weil zu der SCHEER Veröffentlichung, nun die Länder – Kontrolleure vermutlich von BFS in Konferenzen zu den Konsequenzen durch SCHEER, „scharf- geimpft“ werden. Somit das Kompetenz –Rezept, wird höchstwahrscheinlich den besten Erfolg zur Zukunft erbringen. Oder ganz einfach gesagt, man muss nun endlich zur UVSV aufwachen… Das ist ebenfalls der beste Schutz zur Zukunft… :thumbup:


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