Umfangreiche Kontrollen durch das Land Brandenburg


  • wer immer geglaubt hat, der Staat würde nicht großflächig von sich aus umfangreich kontrollieren, der irrt. Aber auch ich kann immer nur dann was dazu sagen, wenn mir die Berichte vorliegen. Heute habe ich nun hierzu den Abschlussbericht vom Land Brandenburg für 2014 erhalten und möchte der Branche diesen, als sehr umfangreichen Bericht, alle Information zur Verfügung stellen.


    Das Land Brandenburg hat von sich aus, 2014, 91 Betriebe im Zeitraum vom Mi 01.01.2014 bis Mi 27.82014 umfassende „Überprüfung von Solarien“ durchgeführt. Somit haben im Jahr 2014 in diesem Land die härtesten Kontrollen stattgefunden. Und zwar an allen Orten, wo sich auch nur annähernd Solarien befinden könnten. Kaum einer der Betreiber hat sich hierzu gemeldet.


    Das Projekt zu den Prüfungen:

    B07 Fachobjekt: Überprüfung von Solarien mit Abschlussbericht vom Gewerberat Dipl. Ing. Marion Mischke vom 17.11.2014


    Den Abschlussbericht als PDF File sowie vier weiteren Anlagen habe ich runtergeladen. So kann sich jeder Studiobetreiber sehr umfangreich zu den Prüfungen informieren. Jeder kann dadurch sich selber überprüfen.


    Bei 57 % der Betriebe wurde eine „Einleitung eines Bußgeldverfahren/ Bußgelbbeschied“ eingeleitet, 36% der Betriebe wurden verwarnt, nur 7 % der Betriebe ohne Verwarnungsgeld.


    In vier weiteren Anlagen, samt „Checkliste Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten“ kann sich jeder hierzu zusätzlich informieren.


    Anmerkung: Jedes Bundesland kann es so treffen …. Nur veröffentlicht wird es immer erst nach den Kontrollen


    .…………………………….Wichtig…………………………………………………………………………………………………….….


    Meine Empfehlungen: das WinSolar STREAM System so schnell wie möglich installieren….........
    ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………




  • Kein Solarienbetreiber sollte mehr alles auf die leichte Schulter nehmen wollen. Es ist doch verhältnismäßig einfach, einen Fachbetrieb zu installieren. Die Behörden werden es jedem Danken. Diese haben dann weniger Arbeit und dem Studiobetreiber werden keine Kosten auferlegt. Was ein Fachbetrieb ausmacht, kann man hier im Forum nachlesen.

  • Ich kann in den Bewertungskriterien keinen Hinweis auf ein EDV Steuerungssystem und schon gar nicht auf Winsolar Stream finden...


    Aber ich kann den Rest lesen...
    knappe 50% haben die Geräte nicht umgerüstet!
    21% keine Notabschaltung
    31% keine Strahlungsbegrenzung
    über die Hälfte haben keine Hauttypbestimmung gemacht
    nur eine knappe Hälfte hat Schulungszertifikate
    ...
    und so weiter...


    Mit kann kein Betreiber, kein Fitnessstudio und keine Saunaanlage erklären, "Das habe ich nicht gewusst"... Dafür haben sich die Betreiber bewusst entschieden. Diese 57% bekommen jetzt ein Bußgeld. Das wird aber noch viel zu gering ausfallen. DAS ist das Problem der Branche. Es gibt einfach Leute, die sich nichtmal an das Mindestmaß der UVSV halten. Wenn die Hälfte der Betreiber die Geräte nicht umrüstet, dann brauchen wir hier nicht darüber diskutieren, wie welcher Dosierungsplan wie anzuwenden ist!


    Wobei... eine Frage habe ich noch:


    "Messung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke durchgeführt: 0"


    Wie haben die Kontrolleure denn die Überschreitung der Bestrahlungsgrenze festgestellt?

  • Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das sie nur nach dem Gerätepass, Betriebsbuch und Aquivalenzbestätigung schauen
    dann schauen sie noch auf die Bezeichnung der Röhren ob sie übereinstimmen und das wars.
    Bei der Steuerung interessiert sie nur ob mann die Minuten vom Besonnungsplan einstellen kann mehr ist da nicht.
    Und bei 57 geprüften Anlagen in 8 Monaten ist jetzt nicht gerade viel meiner Meinung nach..


  • das geht aus allen 5 Dokumenten eindeutig hervor. Wer alles aufmerksam lesen, verstehen und alles
    richtig erkennen kann, wird feststellen, das die die komplette UVSV / NiSG übergeprüft wurde.


    Drei Beamte haben sich dementsprechend vorbereitet und die Betriebe sich hierzu aufgeteilt. Es wurden 57 Rechtsgebiete in vier Abschnitte bewertet, die aus der Anlage 4 hervorgehen. Es wurden keine Verwaltungs-Steuerungs-Systeme, Einschaltgeräte, oder Solarien genannt. Warum auch?


    Aus den Rechtsgebieten gehen die einzelnen Prüfungen hervor. Komplette Vermessungen von einem Solarium zur Erythemwirksamkeit wurden nicht vorgenommen. Allerdings zur Überprüfung einer Überschreitung von 0,3 W/m² an irgendeiner Stelle von den Solarien, wurden durch Messungen überprüft. Bei einer Überschreitung brauchen keine Toleranzen berücksichtigt werden, weil die UVSV keine Toleranzen zur Überschreitung vorsieht. So ist eine Überprüfung hierzu, verhältnismäßig einfach durchzuführen. Der Staat hatte sich schon vor längeren, hierzu vorbereitet.


    Im Abschnitt 1 werden Pflichten, nach dem NiSG zu U18 geprüft. Weiter wurden zu den Anforderungen an Bestrahlungsgeräten im Abschnitt 2 akribisch kontrolliert, ob alle Aufkleber, die Zwangsabschaltung und die 100 J/m² eingestellt werden können.


    Der dritte Abschnitt, Anforderungen an die Organisation / Fachpersonal, wird die komplette Palette zur Organisation, wie alles erstellt, bewerkstelligt, dokumentiert und was vom Fachpersonal gefordert wird. Zur Erinnerung: Das betrifft hautsächlich den §4 und die dazugehörigen Anlagen 1 der Hauttyp, 3 die Schutzbrille, 5 Dosierungsplan mit allem was zu berücksichtigen ist und hierzu 5.5 „Einhaltung der Abfolge im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen“, § 8 Dokumentationsplichten mit Datenschutz. Also Datenschutz aller Aufzeichnungen. Alles kann bei Bedarf, in der UVSV nachgelesen werden.


    Der vierte Abschnitt Wartung und Prüfung / Gräte- und Gerätebetriebsbuch, wird überprüft, ist alles auf den neusten Dokumentations- Stand, werden überhaupt die Gräte überprüft, wird alles ordnungsgemäß Dokumentiert, sind nach §7 Hinweise im Geschäftsraum, sind Informationen am UV-Bestrahlungsgerät mit Angaben zur maximalen Bestrahlungsdauer, vorhanden, angebracht.
    Also, die ganze UVSV / NiSG ist zur Überprüfung aufgelistet.


    Wobei der Geräteteil und im Geschäftsraum, nur statische Forderungen geprüft werden, wird im dritten Abschnitt der dynamische, aktive Teil zur Arbeit am Empfangsbereich überprüft. Es geht um betriebliche Organisation und Facharbeit. Wie der Betrieb sich aufgestellt hat und was wird tatsächlich gemacht. Es wird überprüft ob alles erstellt, vorhanden ist, ob auch dokumentiert und aufbewahrt wird. Wird der Datenschutz eingehalten, ist alles vor einem Fremd- Zugriff geschützt.


    Insbesondere der Prüfungssatz: „ Sind im Dosierungsplan der Hauttyp, die Ausschlusskriterien, die Anzahl, Dauer und Stärke vorangegangener Bestrahlungen sowie die empfohlenen hautypenspezifischen maximalen erythemwirksamen Bestrahlungen berücksichtigt“


    Das ist ein einfacher Satz, mit einer riesen Auswirkung, wie es auch die UVSV Anlage 1 und 5 und § 8 deutlich beschreibet. Dort findet man auch keine Ausnahmen, alles ist ein muss. Dieses Vielfältige so zu machen, zudem möglicherweise von tausenden von Kunden mit Einhaltung unbefugten Zugriff, wäre man mit einer „Papierlösung“ im Grunde hoffnungslos überfordert.


    Zudem müssen die Dosierungen, Bestrahlungszeiten für jede Anwendung errechnet werden.Alles muss für zig Kunden erstellt, dokumentiert und kontrolliert werden. Alles soll zudem schnell und nach Möglichkeit ohne großen Aufwand erledigt werden. Dafür bracht man dann tatsächlich ein gutes EDV System, wie es auch in der modernen Zeit üblich ist. Bleistift und Papier war gestern und haben ausgedient. Wäre auch unzumutbar für das Personal. Die Fehlerquoten wären viel zu groß.


    Die perfekte Lösung hierzu, ist das WinSolar STRAM EDV System mit intrigierter Steuerung. Alle Forderungen wurden 1:1 umgesetzt und somit ist alles intrigiert, vorhanden. Alles wird automatisch berechnet (samt Preise). Alles gut sehr flott, sehr schnell. Alles was mit Dokumentation, Überprüfung, Erstellung und Schutz vor unbefugtem Zugriff mit umfangreicher Verwaltung und Organisation zutun hat, wird automatisch verarbeitet, erledigt. Das Personal und der Inhaber wird sehr strak entlastet.


    Wenn der Betreiber erst mal, das Statische im Studio einmalig zu den Gräten und Betriebsraum erlegt und das WinSolar STREAM System installiert hat, ist der Betrieb vor staatlichen Kontrollen perfekt geschützt. Das Studio ist zudem dann ein Fachbetrieb. Hinzu kommen noch die sehr guten kaufmännischen Funktionen, mit Warenwirtschaft und vielen anderen zusätzlichen Verwaltungen zum gesamten Betrieb. Daher die Empfehlung, das WinSolar STREAM System sofort zu installieren.


    Das kostet nur einen einmaligen Betrag und verhindert wirkungsvoll Bußgelder und wohlmögliche Bußgeldverfahren. Die Zukunft ist dadurch abgesichert und der Inhaber hat durch WinSolar zunehmend Erfolg. Das Personal wird, durch das gute WinSolar- Werkzeug, es dem Inhaber durch perfekte Leistungen danken.


    Es ist anzunehmen, dass die anderen Bundesländer ähnlich dem Brandenburger Modell folgen werden oder schon gefolgt sind. Die Branche muss hierzu handeln und sich darauf einstellen und alles umsetzen. Aber das ist ja schon seit 3 Jahren bestens bekannt.

  • sunshower;


    Deine Ermahnungen zur Einhaltung der gesetzlichen Forderungen, sind berechtigt. Dem stimme ich Dir bei.


    ronix;


    Deine Frage, was hätte ein WinSolar STREAM System erbracht ….

    wenn die Studios mich kontaktiert hätten, dann wäre so ein Desaster, vermutlich nicht aufgekommen. Ich hätte und mache mir immer auch die Mühe, den Studiobetreiber zu allem aufzuklären. Erst mal egal, ab er sich für WinSolar entscheiden würde. Die Zeit nehme ich mir immer.


    Aber man merkt ziemlich schnell, ob einen Studiobetreiber minimale Herausforderungen zur UVSV annehmen will oder nicht. Wenn nicht, kann ich auch nicht weiterhelfen. Also beides, ein wenig Verständnis vom Betreiber zur UVSV, Herausforderungen annehmen zu wollen und dann mit WinSolar STREAM zusammen arbeiten, bringt den größten Erfolg zu Sache.


    Wenn ich durch meine Schulungen, Erfolg habe und das WinSolar STREAM installiert ist, würde niemals ein Beamter was beanstanden. Der Betrieb ist perfekt abgesichert… Zu allem, steckt dann ja auch meine „indirekte Arbeit“ dahinter. Ich habe zumindest mitgeholfen, was zu verbessern. Die Betreiber sind dann sehr zufrieden.


    Allerding hatte ich schon Studio- Betreiber, die das WinSolar System einfach installierten. Hatten aber zu all meinen Ausführungen, wenig Verständnis und wollten hierzu nichts hören. Die Lust und die Konzentrationen hierzu, waren größtenteils zu gering. Aber das Vertrauen zu mir, groß.


    Dann aber, im Betrieb mit dem WinSolar STREAM System, war der „Lernerfolg“ sehr groß. Zusätzlich aufkommende Fragen konnten gezielt schnell per Telefon beantwortet werden. Nach ca. 1 bis 2 Monate, ist alles perfekt „eingelaufen“, der Betreiber ist dann sehr zufrieden. Diese Leute springen also gezielt „ins kalte Wasser“ und haben einfach Vertrauen zu meinen Arbeiten.




  • In den "Schlussfolgerungen" auf Seite 25 das "Abschlussberichts" bewertet der Verfasser die Gesetzgebung in denkwürdiger Weise:

    Zitat

    Insoweit ist die Entscheidung des Gesetzgebers fürdie Implementierung einer Kleinstbetriebsregelung für die Betreiberinnen und Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten in der Praxis hilfreich und als weitblickend zu beurteilen.


    Da stellt sich mir die Frage, warum der Verfasser zu diesem Urteil " in der Praxis hilfreich und .. weitblickend" kommt.
    Eine Antwort auf diese Frage könnte sein:
    Weiter oberhalb im Text bezieht sich der Verfasser auf ein Gerichtsurteil,
    in dem es sich um die Inanspruchnahme dieser "Kleinstbetriebsregelung" geht.
    Dabei endet das Verfahren damit, dass der Betreiber ein 4-Kabinen-SB-Studio halbiert
    und als 2 "Kleinstbetriebs studios" an 2 Betreiber veräußert.
    Folglich betreiben 2 Nachfolge-Betreiber jeder für sich unter einer Adresse ein SB-Studio
    im Format "Kleinstbetriebsregelung", was darauf hinausläuft, dass faktisch
    - aus der Sicht des Kunden zum Beispiel -
    das SB-Studio mit 4 Solarien weiter von ihm aufgesucht werden kann:


    Quelle:
    VG Regensburg, Beschl. vom 20.03.2014,
    Az. RN 5 K 13.751
    http://openjur.de/u/686251.html

    Zitat

    In der mündlichen Verhandlung vom 20.03.2014 erklärte die Klägerin, dass sie ihr Gewerbe zum 18.03.2014 abgemeldet habe und das Sonnenstudio an zwei selbstständige Betreiber verpachtet habe, die jeweils zwei UV-Bestrahlungsgeräte betreiben. Im Anschluss daran erklärte sie die Hauptsache in der mündlichen Verhandlung für erledigt. Der Beklagte schloss sich der Erledigungserklärung an.


    Der Beklagte - also die staatliche Kontrollbehörde - hat also an dieser Doppelpack SB-Kleinstbetriebsregelung
    anscheinend nichts zu bemängeln und erklärt die Angelegenheit ebenfalls als erledigt.


    Im Übrigen ist in der UVSV nicht von einer "Kleinstbetriebregelung"
    sondern von einer "Ausnahmeregelung" die Rede.
    Das ist auch sachlich richtiger, denn es geht in den meisten Fällen um größere Betriebe,
    die zusätzlich und mit geringerem Aufwand UV-Bestrahlung für kosmetische Zwecke anbieten wollen.


    Die Bezeichnung "Kleinstbetriebsregelung" habe ich zum ersten Mal aus dem Munde von Dr. Gröning von Saunabund gehört, der entsprechende Betriebe vertritt.
    In den meisten Fällen wird bei dieser angeblichen Kleinstbetrieb-Nebenbei-UV-Bestrahlung nicht durchgängig kontrolliert, ob nur berechtigte Personen die UV-Geräte benutzen.
    Technische Vorrichtungen wie "Token" , also Wertmarken und Chipkarten -anstelle von Münzautomaten - können nicht sicher stellen, dass nur berechtigte und erwachsene Personen die UV-Bestahlungsgeräte benutzen können.
    Wenn bei der "Kleinstbetriebsregelung" die Berechtigung zu jeder einzelnen Nutzung nicht durch Personal kontrolliert wird,
    kann man man getrost auf die Prüfung verzichten, ob auch die Regelung mit den 10 Bestrahlungen , der Pause und die anschließende erneute Beratung auch eingehalten wird.
    Selbst wenn die Chipkarte nur eine Nutzung pro Tag und 10 Nutzungen insgesamt zulassen würde - und selbstverständlich nur vom FACH-Personal ausgegeben werden könnte - mehrere oder auch nur eine andere andere Person könnten die UV-Geräte nutzen - durch Weitergabe oder Ausleihe von Wertmarke oder Chipkarte. Der Hinweis, " nur für Sie persönlich" kann wie ein augenzwinkender Ratschlag wirken. Dokumentation und Realität klaffen somit "hilfreich und weitblickend" auseinander.


    Auf der anderen Seite scheint dem Verfasser bewußt zu sein, dass der sich für ihn abzeichnende gewaltige Kontrollaufwand nicht das erreichen kann ,was nach seiner Ansicht die wichtigste Zielsetzung der UVSV ist: Dass Personal die Kunden im Sinne der UVSV berät.
    Zu dieser Einsschätzung ist der Verfasser auch durch verschiedene Gerichtsurteile gekommen:


    Fortsetzung im nächsten Beitrag

  • Der Verfasser des Abschlussberichtes (Land Brandenburg) gibt zur Untermauerung seiner Ansicht,
    dass die Beratung in Sinne der UVSV das Hauptziel des Gesetzgebers ist,
    Inhalte verschiedener Gerichtsurteile wieder und bewertet aus dieser Sicht auch die Überprüfung:




    Anscheinend zweifelt der Verfasser als führender Mitarbeiter des Amtes für Arbeitsschutz daran, dass mit der Kontrolle in der durchgeführten Form der Zweck erreicht werden kann. Oder er hat Zweifel daran, dass Aufwand und Ergebnis in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.


    Niedersachsen hat sich anders entschieden als Brandenburg und hat die Gesundheitsämter zur Überprüfung bestimmt.
    Möglicherweise ist dieser Ansatz besser geeignet, zuerst den Kunden zu betrachten.


    Denn der Kunde soll vor einem fehl geleiteten geschäftlichem Interesse unserer Branche geschützt werden.
    Die Beratungsqualität und die Hauttypgerechtigkeit der UV-Nutzung stände dann an erster Stelle.
    Nach dem Motto:
    Zeig mir Deine Kunden und ich sag Dir, ob Du Dein Geschäft im Sinne der UVSV betreibst.


    Auch wenn dieses Motto wohl nicht in entsprechende Handlung umsetzbar ist,
    kann es doch doch zeigen, wie durch die Konzentration auf das Wesentliche maximale Wirkung erzielt werden kann.

  • Tak;




    Deine Betrachtungen, Anmerkungen und Einwände sind begründet berechtigt ….


    Nun, auch Unzufriedenheiten können nur dadurch beseitigt werden, wenn der Staat erst gar nicht tätig werden müsste. Wenn alle Betriebe sich dementsprechend ausrichten würden, wären Kontrollen überflüssig. Die Gerichte müssten nie tätig werden. Alles Geld verbleibt in der Branche. Das wäre der Idealfall einer Branche. Das sollte auch das sehr große Ziel sein! Denn dann kann eine Branche aufblühen und jeder wäre sehr zufrieden.

  • Tak;


    Der Schwerpunkt der UVSV sind die fachlichen Beratungen, das wird im Abschlussbericht herausgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Dosierung je nach Hauttyp zur Erythemwirksamkeit vom Solarium. Das setzt voraus, dass die Werte hierzu erarbeiten, bekannt sind und der Dosierungsplan mit dem Kunden zusammen erstellt und die Abfolge eingehalten wird. Die UVSV, Anlage 5 Absatz 5 drückt das deutlich und unmissverständlich aus. Dort ist zu lesen:


    Zitat Anlage 5 Absatz 5:


    Hinweise zur Anwendung des Dosierungsplans


    - Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlung.
    - Bei Auftreten eines UV-Erythems oder anderer anomalen Hautreaktionen …..

    Zitat Ende


    Ein kleiner Absatz, aber mit weitreichenden Pflichten ….

    Nun kommt es darauf an, wie sich ein Betrieb organisiert hat um die Abfolge pro Nutzerin oder Nutzer zu gewährleisten. Um das zu kontrollieren und glaubhaft darzulegen.


    Der § 8 Dokumentationspflichten, verpflichtet zur Aufzeichnungen zu § 4… Um alles effektiv zu verwalten, wird hierzu meist ein EDV- System gute Dienste leisten. Denn es muss mitunter tausende von Dosierungsplänen seiner Kunden, pro Kunde verwalten und zur jeder Anwendung herangezogen, bearbeitet und kontrolliert werden.


    Zum Nachweis der Abfolge und zur Kontrolle zu den einzelnen tatsächlichen Bestrahlungszeiten, ist die Aufzeichnung der angewendeten Dosierungen somit unabdingbar. Nur so kann eine Abfolge kontrolliert und nachgewiesen werden. Denn die UVSV benennt keine Bestrahlungszeiten, denn diese müssen anhand der anstehenden Dosierungen errechnet werden.


    Zusätzlich muss natürlich das Fachpersonal je Anwendung den Gesundheitszustand und Medikamentenkonsum erfragen. Ob anderweitige Bestrahlungen angewendet wurden. Kontrolliert ob das auch die Person ist, auf der der Dosierungsplan ausgestellt wurde und händigt ungefragt eine UV- Schutzbrille aus usw. …


    Daher das Satz von Tak:


    Zeig mir Deine Kunden und ich sag Dir, ob Du Dein Geschäft im Sinne der UVSV betreibst. Nun doch sehr weise...?


    Genau, das ist zudem doch ganz einfach durch § 8, § 4 mit Anlage 1 und 5 kontrollierbar … ?




  • Wir haben in 2 verschiedenen Unternehmen schon Kontrollen gehabt .


    Der Beamte zum Personal " wir kontrollieren ob Sie genug verdienen " .


    Das Personal wird ordentlich ausgefragt .


    Wir haben den Mindestlohn sofort umgesetzt ,daher sollen die ruhig flächendeckend kontrollieren.

  • Der Bademeister ( als Beispiel ) der als zuständig für die Solarien im (kommunalen) Schwimmbad präsentiert wird,
    verdient mit Sicherheit € 8,50.


    Vermutlich wird der Zoll an den Solarienstandorten, wo unter Inanspruchnahme der Ausnahmenregelung
    ( fälschlerweise "Kleinstbetriebsregelung" in der Saunabund-Diktion )
    SB-Solarien betrieben werden erst gar nicht hineingehen,


    weil da nichts zu holen ist.


    Ebenso nichts zu holen für den Zoll ist es dort,
    wo noch normale SB-Solarien betrieben werden.

    DIE SB-SONNENSTUDIOS GIBT ES HIER IMMER NOCH.


    Auch Zollbeamte können dort ohne UVSV-Kontrolle günstig bräunen.


    Ich weiß das aus eigener Erfahrung.


    Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, was für ein heftiger Eingriff in die persönlichen und intimsten Bereiche es sein kann ,
    wenn man vom Zoll wegen angeblicher Beschäftigung von nicht angemeldeten Mitarbeitern gefilzt wird.


    Und es gibt nicht einmal eine Entschuldigung, Entschädigung ohnehin nicht, vom Zoll,
    wenn dieser aufgrund einer anoymen Anzeige vom SB-Konkurrenten instrumentalisiert worden ist.


    Wen man kein Personal beschäftigt, kann man nicht nur ein Haufen Geld sparen, sondern vermeidet auch viele Risiken.


    Wenn ich Zollbeamter wäre, würde ich hier nebenbei SB-Studios betreiben.
    ( Achtung: Satire !)

  • die Professionalität bei Zollbehörden fängt bei der Organisation der möglichen Kontrollen schon im Vorfeld an… Die 1600 neuen Zollbeamten rennen nicht einfach los und kontrollieren willkürlich...


    Das Gleich gilt für Finanzbehörden und zudem der Brandenburger Abschlussbericht spricht eine ganz andere Sprache zur professionellen UVSV / NiSG Kontrollen… „nur die Mühlen von Staat mahlen langsam, aber dafür immer sicher…“


    Wie bei allen drei Behörden, haben diese wohl kaum persönliche Beziehungen zu den zu Prüfenden Betrieben. Das würde den Verordnungen wiedersprechen…


    Jeder sollte im Vorfeld alles tun, um Konfrontationen mit den Behörden zu vermeiden… Das ist Risikovorsorge und jeder Betrieb wird damit sehr gut fahren…


    Dadurch, dass die SPD flächendeckende Kontrollen direkt einfordert, ist damit schon jetzt zu rechnen, ist jeder auch noch so kleine Betrieb im „Schussfeld“ der Behörden….

  • Wenn ich jetzt darauf hin weise, dass es hier immer noch Münzer-SB-Solarien gibt, Sb-Sonnenstudios
    außerhalb der Ausnahmeregelung, dann verstehst du das nicht ?
    Ich kann inzwischen gut verstehen, dass Du das nicht verstehst.
    Denn:
    Seit drei jahren beschwörst Du eine bevorstehende flächendeckende Invasion von staatlichen Kontrollvampieren,
    die der Branche das Geld aussaugen würden.
    Um das zu verhüten bräuchten alle Dein WinSolar-Kreuz, um den Geld-Vampiren Einhalt zu gebieten.


    Jetzt machst Du hier noch den Zoll-Controletti zur Vogelscheuche im Feld der Sonnenblümer.


    Ich habe in meinem letzten Beitrag beschrieben, was ich selbst mit dem Zoll erfahren habe.
    Eine anonyme Beschuldigung, Personal schwarz zu beschäftigen, hat zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
    gegen mich und meine Firma und alle Mitarbeiter geführt. Die Tatsache, dass gegen mich ermittelt wurde,
    wurde mir nicht in der vorgeschriebenen Frist mitgeteilt, sondern widerrechtlich heimlich länger ermittelt.
    Das lag allerdings nicht am Zoll allein, sondern an der Staatsanwaltschaft,
    die wohl wegen mangelnder Substanz mehr Zeit brauchte
    ( und vielleicht auch Ermittlungs-Mittel brauchte, die nur heimlich funktionieren.)
    Von einem Mitbewerber mit SB-Sonnenstudio habe ich erfahren, dass der Schwiegersohn beim Zoll war.
    In der Stadt war auch das zuständige Zollamt. Sicherlich weiß man dort am Besten, was man
    ANONYM mit einer anonymen Anzeige anrichten kann.


    1600 zusätzliche Zollbeamte können auch nur Stichproben machen.
    Und diese Zoll-Wespen werden sich die dicken Früchte suchen.
    Am Baum der Niedriglohn-Wirtschaft ist die Sonnenstudiobranche
    nur ein kleiner Ast mit inzwischen vergleichweise mickrigen Früchten.


    Und konkret fallen SB-Studios nicht in die Zuständigkeit des Zoll und beim Ausnahme-SB
    gibt es das Mindestlohn-Problem nicht, weil es dort kein Niedriglohn-Personal gibt.
    Und wenn es sich doch um einen echten Kleinstbetrieb handelt,
    dann kann es nur ein/e selbstständiger Selbstausbeuter/in sein.


    Die SBler, die WinSolar nicht brauchen, werden nicht vom Zoll heimgesucht werden.
    Alle anderen könnten mit Winsolar die Zeiterfassung machen, die der Zoll sich eigentlich ansehen soll, um zu errechnen,
    ob die Lohnsumme geteilt durch die Stunden der Anwesenheit im Studio nicht weniger als "acht€fünfzig" ergibt.

  • Tak;


    sowie ich Dich erst nicht ganz verstanden habe, so habe ich wohl im verkehrten aus Deiner Sicht geantwortet.


    Ich bin der geleichen Meinung wie Du. SB –Betriebe darf es einfach nicht mehr geben. Aber die Realitäten sprechen leider eine andere Sprache. Das, diese noch nicht beseitigt wurden, sehe ich genauso wie Du als unverantwortlich an... Denn SB-Betriebe kann man unterstellen, das jeden Tag Körperverletzungen im Sinne der UVSV / NiSG sattfinden. Nur dem SB-Betreiber ist das noch nicht mal bewusst. Regional ist alles leider sehr unterschiedlich… in der Handhabung der Behörden…


    Das ist richtig, wenn ein SB-Laden keine Angestellten hat, ist der reelle Studiobetreiber doppelt im Nachteil. Aber ein SB-Laden ist ohnehin schon gesetzeswidrig und sollte Dieser auch noch kaum oder keine Steuern zahlen, ist das schon mehr als kriminell anzusehen. Aber ein heutiger SB-Betreiber, hat auch kein Gewissen zu solchen Machenschaften. Im Grunde helfen da nur immer wieder die Behörden mit Beschwerden auf den „Wecker“ gehen und dann zu hoffen, das diese handeln.


    Den doppelten Nachteil werden Studiobetriebe wohl kaum hinnehmen. Wenn sich ein Studiobetreiber drüber ärgert, das sein Konkurrent keinen Mindestlohn bezahlt, wird dieser eher handeln als ein Studiobetreiber der korrekt die UVSV umsetzt aber sein Mitbewerber nicht. Der Zoll ist zudem immer sehr schnell Vorort und handelt bei Verstoß sehr scharf und immer sehr teuer...




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