Umfangreiche Kontrollen durch das Land Brandenburg

  • @Elli;


    das siehst Du schon richtig so und ich glaube nun ernsthaft, das Dir der Sinn zu UV-Schutzbrille sehr wichtig ist.


    Zur Ausnahme die im Grunde keine Ausnahme ist… wenn da nicht sehen würde….


    Die Pferdefüße …


    1. §4 Absatz 2 „…wenn durch technische Maßnahmen sichergestellt ist…“ Nun diese technische Maßnahme ist ein direkter „Pferdefuß“ der nicht in die Realität ernsthaft umsetzbar ist.


    2. in §3 Absatz 2 zur Überschrift steht … „Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat ferner sicherzustellen, dass …“ Es gibt keine technische Vorrichtung, die sicherstellen kann, das eine UV-Schutzbrille vor der Nutzung tatsächlich angeboten werden kann… Wenn hier bei möglichem SB-Betrieb was mit den Augen was passieren sollte, ist der Betreiber erledigt. Das kann er niemals bezahlen.


    3. NiSG zu den U18 Kontrollen… das nie Minderjährige Solarien nutzen können…


    4. Identitätskontrolle durch“… persönlicher auf den Hauttyp und den zu verwendeten Solarien abgestimmter Dosierungsplan…“ Also ferner muss sichergestellt werden, ob das auch die Person ist, auf der der Dosierungsplan ausgestellt wurde…. Und nicht irgendeine Chipkarte von irgendjemanden, wie auch immer...


    5. Hygiene beim SB Betreib ... Gesundheitsamt wird den Laden Schließen ... früher oder später wie auch immer...


    Die Ausnahmeregelung ist somit eine Krücke an sich, denn mindestens einer der Punkte kann meist nie sichergestellt werden und zuverlässig umgesetzt werden…


    Der Betrieb von 2 Solarien, ist nur sinnvoll durchzuführen mit einem Zusatzgeschäft, wo ständig durch das Zusatzgeschäft, Personal anwesend ist… als 2er SB Solarien zu betreiben, wird immer an einen oder andern Punkt scheitern. Das haben die Brandenburger Kontrollen bestätigt. Also das ganze ist eine Ausnahmeregelung, die so viele Krücken enthält, das es kaum sinnvoll umsetzbar ist, ohne in einem Fettnäpfchen zu treten…



  • sunshower
    Es wird bei Ausnahmeregelung nur auf die Beratungsfunktion während der Serie verzichtet.
    Denn beraten darf nur das FACHpersonal .
    Die technische Vorrichtung als Ersatz für die Beratungsfunktion soll wohl
    die mehrfache Nutzung an einem Tag verhindern ,
    die Anzahl der Nutzungen begrenzen,
    und die Bestrahlungs-Gesamt-Dosis gemäß Hauttyp einhalten können.


    Damit hat es sich mit der Ausnahme.


    Der Rest ist wie im Regelbetrieb zu handhaben.


    Im Übrigen ist die UVSV die Konkretisierung des NiSG.
    Jede Silbe in der UVSV ist also NiSG-geheiligt.
    Deswegen steht in der UVSV auch nix von Hygiene.
    Das wäre Gesundheitsministerium
    oder mit Verbraucherschutz Witschaftsmininterium ??


    Alles nur Strahlenschutz: Klare Zuständigkeit.

  • Tak


    es gibt 2,3 Gründe warum ich mir den Schritt vor Gericht zu gehen nicht "zutraue" obwohl ich bei Deinen obigen Ausführungen denke, dass ich Recht bekommen müsste, na, hängt ja anscheinend auch vom Richter ab.


    1. ich lebe in einem Ort mit gerade mal 10.000 Einwohnern, hier kennt man sich. Ja, und vor den privaten, zwischenmenschlichen Folgen einer Anzeige habe ich tatsächlich Respekt.

    2. kann ich es immer noch nicht glauben, dass die hier zuständige Behörde nicht handelt. Vielleicht bin ich etwas zu geduldig und gutgläubig. Ich habe bei der Behörde schriftlich meine Bedenken, Fotos von den Münzern, die noch immer in Betrieb sind und an denen sich die "sichere" Chipkarte durch den Kunden selbst aufladen lässt und die dazu gehörigen Gesetzestexte eingereicht und bis Antwort zum Monatsende gebeten.
    Tja.

  • sunshower;



    ich glaube nun eher, dass bei Dir noch viele Dankfehler in Deinen Gedankensprüngen vorhanden sind. Du musst allmählich mal eine Linie beibehalten. Man kann manchmal nicht glauben wollen, was Du da so zu §§ von Dir gibst? Dein auf und ab zu Meinungsbildung, ist kaum nachvollziehbar... Entweder Du hast es verstanden oder nicht. Wenn, dann frage einfach vernünftig nach und bleibe vor allem immer sachlich …!


    Wurscht ist nichts, eine Wurst gibt es beim Metzger. Der hat aber mit unserer Diskussion hier nichts zutun.

  • Tak;




    das finde ich gut formuliert und erklärt. Das so zum Sinn der UV-Schutzbrille zu beschreiben, ist gut durchdacht und deckt alle eventualtäten in der Praxis ab. Es ist, wie Du sagt eine Handlungsweisung für jeden Betrieb, unabhängig davon, was es für ein Kundentyp ist und ob ein Kunde schon Informationen zu UV-Schutzbrille erhalten hat oder nicht.


    Zudem, durch die wiederkehrende Handlungsweisung zur Schutzbrille, lernt auch der Kunde, der öfter eine UV-Schutzbrille mal ablehnen sollte, die Wichtigkeit der UV-Schutzbrille kennen. Denn wird er mit der Zeit hierzu mit Sicherheit nachfragen, sollte die Handlungsweisung aus welchem Grunde auch immer, mal ausbleiben. Also ist eine Handlungsweisung direkt verbunden mit einem möglichen, indirektem erzieherischen Effekt zum Kunden hin zusehen... Werde so die „Handlungsweisung zur UV-Schutzbrille“, in den Schulungen künftig benennen und verwenden.


  • Eli
    Es geht nicht um eine "Anzeige", es geht auch nicht um "Petzen" bei der Behörde.
    Es geht um Fairness zwischen Kollegen im Wettbewerb.
    Sprich mit ihm und stelle ihm Deine Sicht der Regeln dar.
    Er wird darauf hin seine Sicht darstellen.
    Vermutlich wird keine Einigkeit erzielt werden.


    Wenn Du dann nicht einfach klein beigeben willst,
    schreibtst Du ihm in einer Mahnung, was er nicht machen darf.
    Dafür gibt es eine Form, die sich Abmahnung nennt.


    Wenn er darauf nicht oder ablehnend reagiert,
    bleibt Dir nur noch die Klage aus Wettbewerbsgründen.
    Das ist ein Zivilverfahren und hat nichts zu tun mit einem Strafverfahren, dass der Staat betreibt.


    Da er sich durch eine illegale Betriebsweise zu Deinen Nachteil selbst Vorteil verschaffen will,
    zwingt er Dich zum Handeln.
    Deine Alternative lautet:
    Selbst 2erSB-Betriebe so wie er betreiben und es besser als er machen,
    oder
    bei Deiner Betriebsweise bleiben und ihn mit allen legalen Mitteln daran hindern,
    Sonnenstudios ohne Personal zu betreiben.


    Das erste Mittel ist natürlich die Kollegiale Mahnung bis hin zur gerichtlichen Klärung,
    wer im Recht mit seiner Auffassung ist.


    Das zweite Mittel wäre die Konsultation hier direkt: poststelle@sozmi.landsh.de
    Ob das hilfreich ist, kann ich nicht beurteilen.


    Interessanter ist die Angelegenheit für den Zoll.
    Wenn der sich Deiner Auffassung anschließt,
    dass auch bei der Ausnahmeregelung nur eine Betriebsweise mit Personal zulässig ist,
    dann kann er für jede Stunde Öffnungszeit seit dem 1.1.2015 einen Stundenlohn von € 8,50 berechnen
    und daraus die unterschlagenen Sozialabgaben und Steuern errechnen.
    Wenn der Betreiber dann nicht nachweisen kann,
    dass er selbst alle Stunden gearbeitet hat, dann sieht es nicht gut aus für ihn.

    Schließlich verhält sich nicht nur Dir gegenüber unfair,
    sondern auch gegenüber den Betrieben, die die Ausnahme rechtmäßig nutzen.
    Zum Beispiel in einem Bad, wo der Bademeister sich auch noch kontrollieren muss, wer die Solarien nutzt.


    Übrigens: Der Zoll nimmt ist auch für anonyme Hinweise sehr empfänglich.


    Dann gibt es noch die Baubehörde, die für die gesetzeskonforme Nutzung des Gebäudes zuständig ist.
    Sie hat dafür zu sorgen, dass hinsichtlich der Gewerbenutzung gleiches Recht gilt.
    Wenn die 2 Solarien im Bad vom Personal beaufsichtigt werden,
    weil die wegen des NiSG erforderlich ist, gilt es auch als Auflage für die gewerbliche Nutzung der Räume Deines SB-Freundes:
    Auch seine Solarien müssen von Personal beaufsichtig werden,
    damit nur berechtige Nutzer Zugang zu ihnen haben.


    Im Übrigen kannst Du testen, wie sicher sein Chipkartensystem ist.
    Du kannst Kunden, zu denen Du einen guten Draht hast,
    Geld geben, um dort Chipkarten zu kaufen.
    Dann diese Chipkarten in den unbewachten SB-Studios testen,
    ausprobieren was damit machbar ist und wer alles damit was machen kann
    und das dokumentieren.
    Zum Beispiel demonstrieren, dass eine minderjährige Person ein Solarium starten kann.
    Diese Dokumentation kannst Du Deinem SB-Freund fairerweise zukommen lassen.
    Vermutlich wird ihm zuerst einfallen, Dir Hausverbot zu erteilen.
    Wenn er dann Dir keinen Gefallen erweist,
    Dich wegen Dokumentenmissbrauch oder ähnlichen Vergehen anzuzeigen,
    kannst Du diese Dokumentation zusammen mit dem Hausverbot an die zögerliche Behörde geben.

  • Tak;
    Eli;


    Tak, Deine Ausführungen sind Ratschläge vom Profi, für Solarienbetreiber. Liest sich sehr schlüssig. Bin ja mal gespannt, was Eli erreichen kann ...


    Wenn jeder Noch- SB-Betreiber selber erkennen könnte, was er mit seinem Fehlverhalten anrichten kann, wären wir alle in der Branche einen riesen Schritt weiter. Aber anscheinend brauchen die SB-Betreiber zum Nachdenken, eine „Bußgeldbescheid-Hilfe“ vom Staat. Danach kann er sich dann ausrechnen, was er alles dafür hätte kaufen können… Früher sagte der Staat dazu, das sind „Hilfsschüler“. Aber es ist halt nun mal so, das ein „Hilfsschüler“ kaum erkennen kann, das er einer ist.


    Im Grunde ist das alles schade zum ganzen Papierverbrauch …

  • in der Spielautomaten –Industrie gibt es auch eine Reglung zur begrenzten Nutzung und Aufstellung von Spielautomaten.


    Offensichtlich werden dort die gesetzlichen Auflagen missachtet. Somit plant die Regierung verschärfte Gesetze … für 2018 … Dann müssten ca. 30.000 Automaten abgebaut werden…


    Indirekt zum Unverständnis einer gesetzlichen Regelung, könnte sowas auch unserer Branche erreichen … Es sei denn, die Branche ist in der Lage, nur noch Fachbetriebe zu installieren. Wir müssen unbedingt aus der „Schusslinie“ der Branchengegner kommen… Die Branche müsste im ersten Schritt, selber dafür Sorge tragen, dass SB-Betriebe nicht mehr möglich sind. Genauso die angebliche „Ausnahmeregelung“ sollte in Fitness und anderen Gewerben so installiert sein, das keine Beanstandungen möglich wären… Denn die Ausnahmeregelung, wenn dort laufend Beanstandungen bekannt werden, ist dann auch eine Steilvorlage zur möglichen Verschärfung der UVSV…


    Dann wäre die Branche im geleichen „Fahrwasser“ geraten, wie nun die Sielautomaten- Industrie…


    http://www.haufe.de/unternehme…lautomaten_60_166990.html


    Weitsichtigkeiten, müssen wir in der Branche unbedingt erreichen … Denn vorbeugen ist besser als heilen ... :thumbup:


  • Wenn man eine Anmerkung zum Mindestlohn machen will, der ja in der Branche eine große Rolle spielt, so ist zu sagen,
    dass es in Europa hierzu sehr große Unterschiede hierzu geben soll. In Bulgarien ist der Mindestlohn dort 1,04 und in Luxemburg 11,10€.


    Auch an die Bundesregierung wurden viele offenen Fragen und Ungereimtheiten herangetragen. Die Fitness- Brache ist hierzu sehr aktiv und hat auch viele berechtigte Einwände eingebracht. Diese können F&G Fitness und Gesundheit nachgelesen werden.


    So ist in vielen Nachrichten hierzu zu erfahren, dass Kontrollen zum Mindestlohn vorerst ausgesetzt sein sollen. Jedenfalls die große Kolonisation hat sich hierzu so geäußert… Wie man nun damit umgehen kann, dazu kann man keinen Rat erteilen… Aber verfolgen, muss man diese Nachrichten aufmerksam.


    Also Kontrollen können auch umstritten sein….
    Europa und der Mindestlohn..... Siehe PDF-File hierzu




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