Fingerprint und Datenschutz


  • Fingerprint Daten nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit,
    ist in Sonnenstudios nicht gegeben….
    so auch für die meisten Zugangsberechtigungssystemen nicht. Es müssen die datenschutzrechtlichen Prinzipien beachtet werden. Diese sind für Sonnenstudios nicht gegeben. Es müsste auch immer eine nachweibare Einwilligung vom Betroffenen vorliegen. Biometrische Daten in Sonnenstudios zu verwenden, wird nach Rücksprachen, grundsätzlich von Datenschützen abgelehnt. Ein Sonnenstudio kann auch niemals die Datenschutzauflagen hierzu erfüllen. Die Erforderlichkeit solcher sensiblen Daten ist in Sonnenstudios in keiner Weise gegeben. Hierzu gibt es eine Vielzahl von adern Möglichkeiten, die vorzuziehen sind, so die Aussagen…


    Datenschutzrechtliche Relevanz

    Aus Datenschutzsicht sind biometrische Verfahren deshalb so interessant, weil es sich bei den biometrischen Daten um personenbezogene Daten, zumindest aber um personenbeziehbare Daten handelt, die bestimmten natürlichen Personen zugeordnet werden können, mit der Konsequenz, dass die datenschutzrechtlichen Regelungen Anwendung finden. Mithin ist eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von biometrischen Daten nur zulässig, wenn entweder eine gesetzliche Grundlage oder eine freiwillige und informierte Einwilligung des Betroffenen vorliegt, (vgl. § 4 Abs. 1 BDSG bzw. § 4 Abs. 1 NDSG). Des Weiteren müssen die datenschutzrechtlichen Prinzipien beachtet werden. Nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit, ergänzt durch die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3a BDSG bzw. § 9 NDSG) muss die Datenerhebung und -verarbeitung auf das notwendige Minimum beschränkt werden. So dürfte es bei den meisten Zugangsberechtigungssystemen nicht erforderlich sein, die anfallenden Ablaufdaten zu speichern. Eventuell notwendige Protokolldateien sind schnellstmöglich zu löschen. Nach dem Grundsatz der Zweckbindung (§ 14 BDSG und § 10 NDSG) dürfen biometrische Daten nur für den Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind, also beispielsweise für die Zugangskontrolle. Nicht zulässig ohne erneute Einwilligung wäre eine Nutzung für weitere Zwecke wie beispielsweise die Nutzung der für die Zugangsberechtigung erhobenen Daten für eine Überwachung auf dem gesamten betroffenen Gelände. Der Grundsatz der Direkterhebung erfordert zudem, dass die biometrischen Daten bei der Person selbst und mit deren Kenntnis, ggf. deren Mitwirkung zu erheben sind. Eine unbemerkte Erfassung der biometrischen Daten ist ohne gesetzliche Grundlage bzw. Einwilligung des Betroffenen unzulässig. Schließlich enthalten § 9 BDSG sowie § 7 NDSG die Forderung nach Systemdatenschutz. Durch technisch-organisatorische Maßnahmen sind im konkreten Einsatzfall durch ein zuvor zu erstellendes Konzept der Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten.


    http://www.lfd.niedersachsen.d…ticle_id=55984&_psmand=48


    Wer also nicht unnötig Konfrontation mit den Datenschützen eingehen will, wird niemals biometrischen Daten verwenden wollen. Aber in unserer Branche ist alles möglich… zudem jeder ist für sich selber verantwortlich!



    weitere Informationen von Thüringer Landesbeauftragter für Datenschutz:


  • Deine Argumentation bezieht sich immer auf Arbeitnehmer... Damit ist deine Argumentation völlig verfehlt. Datensparsamkeit heisst ja nicht, dass keine benötigten Daten erhoben werden dürfen. Im Übrigen, dass ausgerechnet DU hier einen Vortrag über Datenschutz hältst, finde ich schon bissl lustig.


    Der Fingerprint ist die wohl einzige Möglichkeit den Kunden zweifelsfrei zu identifizieren. Da der Kunde beim Abgeben des Fingerprints sein Einverständnis erklärt ist das auch völlig sauber, solange er auch die Möglichkeit hat, ohne Fingerprint zu sonnen.


    Du propagierst immer wieder, dass der Sonnenstudiobetreiber den Nutzer zweifelsfrei identifizieren können muss. Nun würde mich interessieren, wie du das in Winsolar technisch löst. Vielleicht gibt es ja wirklich eine Alternative ;-)


  • bei Dir wird jeder Kunde als Krimineller behandelt? So das empfinden vieler Kunden ... Bevor man biometrische Daten einsetzten will, sollte man sich zu den Konsequenzen im Klaren sein und sich genau erkundigen…


    Biometrische Daten gewerblich zu sammeln und zu verwenden, ist sehr umstritten. Hierzu gibt es sehr viele Auflagen. Ein Sonnenstudio ist noch nicht mal in der Lage, auch nur annähernd die Auflagen zu erfüllen. Zudem muss zwingend eine Alternative angeboten werden. Außerdem muss eine rechtsichere Einverständniserklärung von jedem Kunden unterschrieben werden. Liegt das nicht vor, ist es verboten, biometrische Daten von Kunden überhaupt zu verwenden…


    Deine Neugier zu alternative ist groß. Kannst ja selber mal darüber nachdenken … WinSolar macht es jedenfalls in Perfektion…

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