Die Nr.1 Marktführerschaft „Behauptung einer Spitzenstellung"


  • Da hierzu bei Ergoline kein Jahresdatum auf der besagten Ergoline Homepage
    angegeben wurde…


    Nun dieser Beitrag… und Link zur Hitliste 1000 Deutschen Weltmarktführen… Hitliste vom 29.09.2010
    http://www.manager-magazin.de/…men/artikel/a-718850.html
    Darin bis dato, wurde erst mal nichts hierzu gefunden oder erkannt…

    … zu dieser Behauptung gibt es nun das neue „Lexikon der deutschen Weltmarktführer 2015“ mit einer ISBN 978-3-86936-656-2, kostet ca. 98.00€.
    In dem Lexikon sind 1000 Deutsche Unternehmen von 2015 aufgelistet, von Prof. Dr. Bernd Venohr. Liegt mir selber momentan noch nicht vor…


    Prof. Dr. Bernd Venohr ist auch ein Gutachter… (ein Auszug hierzu)


    Anhand dieses Gutachters, soll nun mal hierzu der Hintergrund angeschaut werden. Da nicht mit jedem Handy, PDF Files lesbar ist, hier nun ein Auszug von Prof. Dr. Bernd Venohr. Das Original PDF File liegt aber in der Anlage ….


    Gutachterliche Stellungnahme zur Frage, wie und nach welchen Kriterien eine weltweite Marktführerschaft festzustellen ist. Erstellt für das Landgericht Frankenthal, 25.10.2010


    … Weltmarktführerschaft impliziert auch eine besondere Marktleistung. Dies wird auch unterstrichen durch ein einschlägiges Urteil des Kammergerichts Berlin:


    KG Berlin - Beschl. v. 04.06.2004 - Az.: 5 W 76/04 „Wer behauptet, der «Marktführer» oder die «Nr.1» zu sein, stellt sich damit an die Spitze des Marktes und behauptet mittelbar, sich im Leistungswettbewerb auf dem Markt durchgesetzt zu haben. Damit verbindet der Verkehr regelmäßig die Vorstellung eines besonders kompetenten und leistungsfähigen Unternehmens. An einer Durchsetzungsfähigkeit in einem Markt fehlt es aber, wenn ein solcher nicht besteht, und zwar auch nicht als abgrenzbarer Teilmarkt für relevante besondere Gruppen (...). Soweit einzelne individuelle Merkmale der Anbieter aus der Sicht der Kunden und nach deren Bedürfnissen keine maßgebliche Bedeutung dahin haben, dass nur ein (...) Anbieter überhaupt die gewünschte Leistung anbieten, folgt aus einer Dominanz innerhalb des so bestimmten Anbieterkreises keine relevante Leistungs- und Durchsetzungsfähigkeit.“


    Es genügt demnach nicht, einen Pseudo-Markt qua Definition zu kreieren bzw. zu erfinden in dem sich das Unternehmen dann als Weltmarktführer bezeichnen kann. Weltmarktführerschaft impliziert immer das Vorhandensein von aktuellen, früheren bzw. möglichen Wettbewerbern, gegenüber denen man sich durchgesetzt hat bzw. durchsetzen muss. Eine Ausnahme bilden hierbei Pionier-Marktführer, bei denen noch keine Wettbewerber existieren. In Anbetracht eines international relevanten Produktes sind diese Fälle bei Weltmarktführern selten und bestehen meist nur vorübergehend, da Kunden in jedem Fall nicht von einem Anbieter abhängig sein wollen und die Konkurrenz fördern. Dauerhaft bestehen solche Quasi-Monopolpositionen nur in Kleinstsegmenten („Nischen“), bei denen der Markteintritt für potentielle Konkurrenten auf Grund der geringen Marktgröße unattraktiv ist. Sofern eine Nische als Marktsegment plausibel ist, also Produkte oder Leistungen nicht ohne weiteres durch andere ähnliche Produkte oder Leistungen substituiert werden können, ist auch hier ein Anspruch auf Marktführerschaft legitim.


    Quantitative Ermittlung der Welt-Marktführerschaft
    Wie oben kurz beschrieben, können Marktanteile wie folgt ermittelt werden:


    - Marktanteil nach Umsatz: Näherungsweise wird hierzu der Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. der Umsatz im entsprechenden Segment im Vergleich zum Umsatz der Konkurrenzunternehmen herangezogen. Bei vielen Unternehmen ist zu beachten, dass nicht zwingend alle Erlöse mit den vermeintlich Markt führenden Produkten erwirtschaftet werden, so dass im Vergleich mit Konkurrenten auch der Grad der Diversifikation des Unternehmens berücksichtigt werden muss, um Gleiches mit Gleichem zu vergleichen.


    - Marktanteil nach Stückzahl: Es ist auch möglich eine Marktführerschaft auf die Anzahl verkaufter Einheiten zurückzuführen. Das Unternehmen mit dem höchsten Umsatz (welches im Zweifelsfall zu bevorzugen ist) muss nicht unbedingt das Unternehmen sein das die meisten Einheiten absetzt. Im Einzelfall kann ein derartiger Beleg legitim und ausreichend sein ( z.B. wenn Konkurrenten in Bezug auf den Umsatz nahe beieinander liegen oder der Konkurrent mit dem höheren Umsatz stärker diversifiziert ist, etc ). Im Einzelfall kann es auch zu starken Unterschieden in der Rangfolge zwischen den Unternehmen bei diesen beiden Merkmalen kommen, wenn es z.B. ein hochpreisiges Premium-Segment und ein niedrigpreisiges Massenmarktsegment gibt. Hier können dann zwei Unternehmen die Führerschaft beanspruchen, im Regelfall wird das mit einem Zusatz geschehen ( z.B. "wir sind Weltmarktführer im Premium-Segment" oder "wir sind Weltmarktführer auf der Basis der produzierten Stückzahlen" ). Dieser Aspekt wird bei den qualitativen….


    Fortsetzung
    „Lexikon der deutschen Weltmarktführer 2015“ mit Professor usw...


  • Bei der Quantifizierung kommt es auch noch auf die Nachhaltigkeit an. Ein Unternehmen, das eine Weltmarktführerschaft beansprucht, sollte über mehrere Jahre die führende Position in Bezug auf Umsatz oder Absatz einnehmen. Im Regelfall ist auch noch die internationale Aufteilung der Umsätze zu würdigen. Der weltgrößte Anbieter ist nicht automatisch Weltmarktführer. Weltmarktführerschaft beinhaltet Internationalität. Hat sich ein Unternehmen bei einem bestehenden internationalen Markt nur national oder geringfügig international durchgesetzt, gilt es nicht als Weltmarktführer, auch wenn es das weltgrößte Unternehmen seiner Art ist. Beispielsweise bezeichnete sich das Unternehmen „Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)“ früher als weltgrößter unabhängiger Finanzvertrieb. Das Unternehmen ist aber im Wesentlichen nur in Deutschland, der Schweiz und Österreich tätig. Wegen einer Klage von AWD verzichtet man nun darauf.


    Marktführerschaft


    Typische Merkmale von weltmarktführenden mittelständischen Unternehmen (Erfahrungswerte aus meiner Datenbank), die die Behauptung eines dominierenden Marktanteils untermauern, sind


    - Auslandsanteil am Unternehmensumsatz (Durchschnittswert: 50-60%)
    - Anzahl belieferter Länder (Durchschnittswert: 60)
    - Existenz von eigenen Vertriebs- und Serviceniederlassungen und ggf. Produktionsstätten in den G8 Ländern und den 4 BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) sowie die Präsenz in mindestens einem Schlüsselland der so genannten "Triade" (Europa; Asien; Nord- und Südamerika.


    Qualitative Merkmale


    Das Kriterium der Marktführerschaft ist durch die alleinige Verwendung des größten Marktanteils nicht vollends abgedeckt, da diese Definition eher die Quantität zulasten der Qualität betont. Ein Unternehmen das auf dem Massenmarkt führend ist, muss nicht unbedingt auch die beste Qualität liefern. Es kann durchaus andere Unternehmen geben, die einen Markt technologisch oderqualitativ dominieren und somit entscheidend prägen, ohne die höchsten Umsätze zu verzeichnen. Auch hier kann man von Marktführerschaft (bzw. Qualitäts- oder Technologieführerschaft) sprechen, die aufgrund weicherer Kriterien jedoch schwerer zu belegen ist:


    - Trennt sich der Markt anhand der Qualität und Anwendung klar in Segmente, die sich durch die angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterscheiden (z.B. Standard- und Premium- Segment oder Konsumenten- und Profisegment) kann das Problem umgangen werden, indem der Marktanteil im entsprechenden Segment ermittelt wird.


    - Qualitätsführerschaft und Technologieführerschaft kann auch über Prestigeaufträge oder den Einsatz in besonders kritischen bzw. anspruchsvollen Bereichen, die nicht von Anbietern de Massenmarktes bedient werden können, belegt werden:


    i. Renommierkunden (Anzahl und Qualität): wie etwa Weltmarktführer in den Abnehmerbranchen z.B. BMW/Daimler/Volkswagen/Toyota bei Kfz-Zulieferern oder als Hersteller von Brauereimaschinen Belieferung der Top Brauereikonzerne weltweit wie INBEV, Heineken, usw.


    ii. Leuchtturmprojekte: z.B. Belieferung NASA/Raumfahrt; Mitwirkung bei weltweiten Renommierbauten (Dubai: Burj Dubai, der höchste Wolkenkratzer der Welt; China: Dreischluchtenstaudamm)


    - Technologieführerschaft stützt sich gewöhnlich auch stark auf Innovation:


    i. Innovation zeigt sich am Forschungs- und Entwicklungsaufwand gemessen am Umsatz („F&E-Quote“) oder am Anteil an Mitarbeitern im F&E-Bereich. Hier heben sich manche Unternehmen klar durch eigene Entwicklungszentren, Kooperationen mit Forschungseinrichtungen etc. von der Konkurrenz ab.


    ii. Solche Unternehmen halten normalerweise eigene Patente und erweitern dieses Portfolio kontinuierlich (Neuanmeldungen). Sie treten auch mit Pionierleistungen oder Neuerungen im betreffenden Markt auf und sind damit technologisch Markt bestimmend.


    iii. Entscheidende Innovationen werden häufig auf Fachmessen oder von öffentlichen Stellen oder Verbänden prämiert und können somit durch Auszeichnungen belegt werden. Sie gelten als „Stand der Technik“.


    Insgesamt zeigt die Beschreibung der Kriterien, dass es bei der Beantwortung der Frage ob ein Unternehmen eine Führungsposition auf dem Weltmarkt einnimmt, immer auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt. Aufbauend auf einer belastbaren Markt- bzw. Teilmarktabgrenzung kann die Behauptung der Weltmarktführerschaft auf Basis der Spitzenposition eines Unternehmens in Bezug auf den Umsatz beziehungsweise die abgesetzte Produktmenge ermittelt werden. Zusätzlich sind auch noch qualitative Kriterien heranzuziehen, die die quantitativen Merkmale untermauern.


    Mit freundlichen Grüßen


    Prof. Dr. Bernd Venohr


    Weiterführende Informationen hierzu:
    Zu Alleinstellungsbehauptungen: Übersicht der Rechtsprechung durch Kanzlei Putte


    http://www.ra-plutte.de/2011/0…ren-bei-werbung-mit-usps/


    wird fortgesetzt …





  • berücksichtigt also


    - Marktanteil nach Umsatz…. oder auch
    - Marktanteil nach Stückzahl …. oder auch
    - Qualitative Merkmale


    Sollte also ein Unternehmen unter den 1000 Deutschen Welt-Marktführern aufgelistet sein, so wurde ausschließlich die Marktpräsenz hierzu berücksichtigt. Im Allgemeinen, sind das ohnehin oft nur sehr bekannte deutsche Firmen, die auch alle jeweiligen gesetzlichen Auflagen erfüllen.


    Was aber nie bei der Beurteilung berücksichtigt und geprüft wird, ist eine genaue Überprüfung von gesetzlichen Voraussetzungen zum Einsatz der Produkte selber. So kann es sein, das die Weltmarktführerschaft erkannt wurde, aber nichts aussagt, ob die Produkte auch dem Gewollten von gesetzlichen Auflagen entsprechen würde...


    Das übernehmen in unserer Branche die sogenannten Branchengegner und alle medizinischen Institute. Die Erkenntnisse hierzu bei Kontrollen in den Betrieben, haben hierzu große Beanstandungen ergeben. Sogar Mahnschreiben wurden versendet.


    So ist das Joch von einer werbenden Weltmarkführerschaft sehr groß und das Unternehmen steht direkt im Focus der Öffentlichkeit. Hat somit auch eine sehr große Verantwortung zu übernehmen. Die Verantwortungen müssen nach außen erkennbar sein, damit alle die angebotenen Produkte auch wirkliche als Welt- Marktführer- Produkte anerkennen können. Wenn aber gesetzliche Auflagen nicht erfüllt werden, werden sich nun immer häufiger und direkter die medizinischen Institute zu Wort melden.


    Wenn das so weitegeht, wird das Image mit werbender Weltmarkführerschaft, das Unternehmen sehr strak ins negative ziehen und rutscht sehr tief ab. Das sollte in jeden Fall unterbleiben. Gerade dann wird alles angezweifelt und in Frage gestellt. Daher ist es wirklich so wichtig, dass ein sich bekennender Welt-Marktführer alle gesetzlichen Auflagen vorbildlich erfüllt. Das auch publiziert und sich dazu ausdrücklich bekennt.


    Wird das alles unterlassen, ist eine Welt-Marktführerschaft wertlos. Man erkennt das nun an weltweiten Aussagen “Solarien erzeugen Hautkrebs“. Solche Aussagen sind nicht nur für die gesamte Branche sehr ärgerlich, sondern auch die Adresse an dem das gerichtet ist, ist direkt der sich bekennende Welt-Marktführer selber. Das darf man nicht einfach übersehen oder abtun, sondern muss das sehr ernst nehmen und dementsprechend handeln.


    Denn so eine Aussage “Solarien erzeugen Hautkrebs“ sind auch direkt an die Adressen unserer Kunden in den Studios gerichtet. Richten somit einen doppelten Schaden an.


    Das war Grund genug, diese Thema zu erstellen und um auf alles aufmerksam zu machen… Denn es muss sich was ändern und es muss gehandelt werden… In diesem Fall mit nicht erfüllen wollen gesetzlicher Auflagen zu Solarien, kann erst mal nicht ein Solarienbetreiber was kurzfristig abändern, sondern kann nur dem Hersteller die Produkte langfristig nicht abkaufen wollen.


    Aber das will keiner und keiner will es sich so wünschen. Deshalb muss ein sich bekennender Welt-Marktführer nun nach gesetzlichen Auflagen tatsächlich ausrichten und dementsprechend handeln … Ob er will oder nicht…




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