Da hierzu bei Ergoline kein Jahresdatum auf der besagten Ergoline Homepage
angegeben wurde…
Nun dieser Beitrag… und Link zur Hitliste 1000 Deutschen Weltmarktführen… Hitliste vom 29.09.2010
http://www.manager-magazin.de/…men/artikel/a-718850.html
Darin bis dato, wurde erst mal nichts hierzu gefunden oder erkannt…
… zu dieser Behauptung gibt es nun das neue „Lexikon der deutschen Weltmarktführer 2015“ mit einer ISBN 978-3-86936-656-2, kostet ca. 98.00€. In dem Lexikon sind 1000 Deutsche Unternehmen von 2015 aufgelistet, von Prof. Dr. Bernd Venohr. Liegt mir selber momentan noch nicht vor…
Prof. Dr. Bernd Venohr ist auch ein Gutachter… (ein Auszug hierzu)
Anhand dieses Gutachters, soll nun mal hierzu der Hintergrund angeschaut werden. Da nicht mit jedem Handy, PDF Files lesbar ist, hier nun ein Auszug von Prof. Dr. Bernd Venohr. Das Original PDF File liegt aber in der Anlage ….
Gutachterliche Stellungnahme zur Frage, wie und nach welchen Kriterien eine weltweite Marktführerschaft festzustellen ist. Erstellt für das Landgericht Frankenthal, 25.10.2010
… Weltmarktführerschaft impliziert auch eine besondere Marktleistung. Dies wird auch unterstrichen durch ein einschlägiges Urteil des Kammergerichts Berlin:
KG Berlin - Beschl. v. 04.06.2004 - Az.: 5 W 76/04 „Wer behauptet, der «Marktführer» oder die «Nr.1» zu sein, stellt sich damit an die Spitze des Marktes und behauptet mittelbar, sich im Leistungswettbewerb auf dem Markt durchgesetzt zu haben. Damit verbindet der Verkehr regelmäßig die Vorstellung eines besonders kompetenten und leistungsfähigen Unternehmens. An einer Durchsetzungsfähigkeit in einem Markt fehlt es aber, wenn ein solcher nicht besteht, und zwar auch nicht als abgrenzbarer Teilmarkt für relevante besondere Gruppen (...). Soweit einzelne individuelle Merkmale der Anbieter aus der Sicht der Kunden und nach deren Bedürfnissen keine maßgebliche Bedeutung dahin haben, dass nur ein (...) Anbieter überhaupt die gewünschte Leistung anbieten, folgt aus einer Dominanz innerhalb des so bestimmten Anbieterkreises keine relevante Leistungs- und Durchsetzungsfähigkeit.“
Es genügt demnach nicht, einen Pseudo-Markt qua Definition zu kreieren bzw. zu erfinden in dem sich das Unternehmen dann als Weltmarktführer bezeichnen kann. Weltmarktführerschaft impliziert immer das Vorhandensein von aktuellen, früheren bzw. möglichen Wettbewerbern, gegenüber denen man sich durchgesetzt hat bzw. durchsetzen muss. Eine Ausnahme bilden hierbei Pionier-Marktführer, bei denen noch keine Wettbewerber existieren. In Anbetracht eines international relevanten Produktes sind diese Fälle bei Weltmarktführern selten und bestehen meist nur vorübergehend, da Kunden in jedem Fall nicht von einem Anbieter abhängig sein wollen und die Konkurrenz fördern. Dauerhaft bestehen solche Quasi-Monopolpositionen nur in Kleinstsegmenten („Nischen“), bei denen der Markteintritt für potentielle Konkurrenten auf Grund der geringen Marktgröße unattraktiv ist. Sofern eine Nische als Marktsegment plausibel ist, also Produkte oder Leistungen nicht ohne weiteres durch andere ähnliche Produkte oder Leistungen substituiert werden können, ist auch hier ein Anspruch auf Marktführerschaft legitim.
Quantitative Ermittlung der Welt-Marktführerschaft
Wie oben kurz beschrieben, können Marktanteile wie folgt ermittelt werden:
- Marktanteil nach Umsatz: Näherungsweise wird hierzu der Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. der Umsatz im entsprechenden Segment im Vergleich zum Umsatz der Konkurrenzunternehmen herangezogen. Bei vielen Unternehmen ist zu beachten, dass nicht zwingend alle Erlöse mit den vermeintlich Markt führenden Produkten erwirtschaftet werden, so dass im Vergleich mit Konkurrenten auch der Grad der Diversifikation des Unternehmens berücksichtigt werden muss, um Gleiches mit Gleichem zu vergleichen.
- Marktanteil nach Stückzahl: Es ist auch möglich eine Marktführerschaft auf die Anzahl verkaufter Einheiten zurückzuführen. Das Unternehmen mit dem höchsten Umsatz (welches im Zweifelsfall zu bevorzugen ist) muss nicht unbedingt das Unternehmen sein das die meisten Einheiten absetzt. Im Einzelfall kann ein derartiger Beleg legitim und ausreichend sein ( z.B. wenn Konkurrenten in Bezug auf den Umsatz nahe beieinander liegen oder der Konkurrent mit dem höheren Umsatz stärker diversifiziert ist, etc ). Im Einzelfall kann es auch zu starken Unterschieden in der Rangfolge zwischen den Unternehmen bei diesen beiden Merkmalen kommen, wenn es z.B. ein hochpreisiges Premium-Segment und ein niedrigpreisiges Massenmarktsegment gibt. Hier können dann zwei Unternehmen die Führerschaft beanspruchen, im Regelfall wird das mit einem Zusatz geschehen ( z.B. "wir sind Weltmarktführer im Premium-Segment" oder "wir sind Weltmarktführer auf der Basis der produzierten Stückzahlen" ). Dieser Aspekt wird bei den qualitativen….
Fortsetzung
„Lexikon der deutschen Weltmarktführer 2015“ mit Professor usw...