aufGEKLÄRT

  • eine Laudatio zur gesetzlichen Missachtung… aus Unkenntnis heraus…?


    Initiativen, wenn diese positiv eine Branche weiterbringen könnten, wären immer begrüßenswert. Aber was ist „aufGEKLÄRT“? Die durchaus ansehnlichen Seiten wollen aufGEKLÄRT“. Zu was?


    Was soll die Zielsetzung von „aufGEKLÄRT“ sein. Hierzu muss man sich alles genau anschauen und analysieren. Man muss den Initiator erkennen, was er hiermit bezwecken will. Der Initiator als reinerErgoline- Händler ist der BfB- Firma verpflichtet. Teilen offensichtlich die Ansichten vom BfB? Der BfB verlinkt wiederum aufGELÄRT auf BfB- Facebook. Also ein indirekter „Sprachrohr“ vom BfB? Aber BfB selber will nicht direkt zu aufGEKLÄRT“ in Erscheinung treten… Das überlässt man einem treuen Händler… So direkt erkennbar…?


    Mit diesen Erkenntnissen wird klar, dass die Vergangenheiten zur „SB- Gehabe“ aufrechtgehalten werden soll? Man versucht alles, um verdeckt zu publizieren. „aufGEKLÄRT“ ist erkennbar eine Initiative der Unverbesserlichen, die dem „SB-Gehabe“ huldigen.… Das wird sofort sehr deutlich erkennbar. Der Stiel von „aufGEKLÄRT“ wurde in der DU Form gewählt, wie es bei heranwachsenden Jugendlichen im Grunde üblich ist. Man will hierdurch eine Nähe zu den Angesprochenen unverblümt, ohne Umwege aufbauen. Man versucht es auf die kumpelhafte Art. Sowohl derSolarienbetreiber als auch die Nutzer werden geleichermaßen von „aufGEKLÄRT“ so angesprochen. In einer Geschäftswelt normalerweise verpönt und unüblich, außer man hat was zu verbergen?... Für gebildete Leute ist es immer abschreckend, abweisend…


    Wer immer so einen Stil zu seinem Gewerbe hin verwendet, will vertuschen, will blenden, will verblenden, alles verharmlosen, will desinformieren, will demzufolge nur seinen eigenen Interessen durchsetzen, die er niemals öffentlich kundtun kann? Weil man die Wirklichkeit zur gesetzlichen Lage hin scheut, diese immer ablehnt, die Wirklichkeiten hierzu nicht erkennen will und oder kann.


    In der Vergangenheit mit all den BfB Bemühungen eine UVSV zu verhindern, kläglich gescheitert ist.Können somit deshalb, unmögliche unbequeme Fragen, nicht öffentlich beantworten. Man möge sich per Anmeldung, Email melden. Über die DU- Form, will man Aufmerksamkeit durch kumpelhaftes Auftreten herstellen und dann unter der Hand, seinen demagogischen Ansichten mit Verblendung kundzutun? Das kennt man auch schon von BfB- Veranstaltungen her: „die BfB Klatschgesellschaft“, was letztendlich durch so einem Verhalten, zum Scheitern der freiwilligen Zertifizierung und zur heutigen UVSV, führte. So ein „altes Rezept“ nun erneut anzuwenden, ist nur noch bedauerlich. Man kann hierzu, nur noch den Kopf schütteln…


    Zum Suchbegriff im Netz:


    „aufGEKLÄRT“ findet man im Netz wenn manunter Google z.B. als Suchbegriff „aufGEKLÄRT UVSV“ eingibt, wie es die Verantwortlichen turnusgemäß auch machten.


    Man gelangt zur Seite www.highlight-tanning.de/uvsv/. Dort wird man zur UVSV nur erfahren, das es übergangsfristen gegeben hat, das Fachpersonal anwesend sein muss: Unter Informations-Pflichten erfährt man, Personal ist verpflichtet, Ihre Kunden über Ausschlusskriterien, maximale Bestrahlungsdauer etc. - falls dieser Kunde eine Beratung wünscht –zu informieren. Unter Dokumentations- Pflicht steht, das man nur ein Geräte und Betriebsbuch führen müsste. Mehr nicht.
    Dann erfährt man noch, dass die AfB eine Akkreditierung zur Schulung beantragt hat. Wie wir heute alle wissen,haben AfB, trotz dreimaliger Wiederholung der Prüfung zur Akkreditierung, nie eine Akkreditierung erreichen konnten.
    Die Substanzen reichten einfach nicht aus. Somit die AfB mit Inhaber Schmid-Keiner, ist heutzutage bedeutungslos in der Sache hin. Also auf dieser Seite schon, nur Desinformationen zur UVSV.


    Aber zum UVSV Gewolltem, zu §§ 4,6,7,8 und Anlagen, speziell Anlage 5 Dosierung, Dosierungsplan, die Rolle der Erythemwirksame zur Dosierung, wird nichts berichtet. Demjenigen Leser werden hier schon, sehr wichtige Informationen im Umgang mit der UV-Bestrahlung, einfach unterschlagen.
    Genau das gleiche gilt auch zur Homepage „aufGEKLÄRT“. Dort findet der Leser nichts zum tatsächlich Gewollten der UVSV. Nichts zu dem, was seriöse Solarien- Fachbetriebe, zwingend wissen und anwenden müssen. Man wird regelrecht zum Gesagten durch die DU-Form, um den Finger gewickelt, desinformiert, verharmlost. Teils lächerlich. Die Leser werden durch bunte Seiten geführt undeinfach verblendet. Alle sollen es cool finden.
    Das ist auch eine Zielsetzung von Demagogen, die was zu verbergen haben oder Einfluss auf Kunden nehmen wollen. Es soll erst mal cool sein..


    Durch linken Klick auf Werbung „aufGEKLÄRT“ , oder durchGoogle mit Suchbegriff „aufgeklärt Solarien“, präsentiert sich „aufGEKLÄRT“ erst mal freundlich mit lächelnden Personen und Kleinkind. In der Werbewelt nennt man das „ ein Blender“, um erst mal Aufmerksamkeitzu erlangen und eigentliche Ziele zu verdecken. Das ist offensichtlich die Absicht von „aufGEKLÄRT“.


    http://www.darumbrauchenwirson…ide/die-technik-dahinter/


    Fängt man mit der Klickerei an, wird sehr schnell deutlich, dass es eine Laudatio zum „SB-Gehabe“ ist. Das komplette UVSV-Gewollte wird ausgebendet, ist überhaupt nicht vorhanden. Ist auch kein Thema auf all den Seiten. Verantwortungen zum Umgang mit der UV-Bestrahlung findet man dort erst gar nicht. Genau das ist die Absicht. Einfach gekonnt verblenden und nur das sagen, was man zum SB- Gehabe erreichen will. Den Duzpartner einfach dumm zur Wirklichkeit halten, diesen also auch noch für Dumm zu erklären? UVSV Lästiges ausblenden. So der direkte Eindruck zur Zielsetzung.




    Fortsetzung


  • Aber an dieser Stelle muss hiermit sehr deutlich gesagt werden, ein Solarienbetreiber ist immer selber zum Gewollten der UVSV verantwortlich. Niemals die Verblendungen von „aufGEKLÄRT, was tatsächlich niemals eine UVSV- Aufklärung zur Wirklichkeit sein kann, zu folgen!


    Man kann deutlich erkennen: Der Solarien-Kunde, soll laut „aufGEKLÄRT“ einfach selber zur UV-Bestrahlung entscheiden, könnte selber die Bestrahlungszeit wählen und die Solarien-Leistungsstufen während der Bestrahlung einstellen. Das Personal sei nur bei Fragen zuständig. Damit die kundendosierte Bräunung auch einen schnellen Effekt hat, wird ein extra für Solarien entwickelter Bräunungsbeschleuniger, zusätzlich verkauft und vor der Bestrahlung angewendet. Das wird noch mit Worten „…DU kannst sogar…“ direkt noch gehuldigt…


    Schlimmer und verantwortungsloser, geht es nicht mehr… Sowas ist direkt ein öffentlich- genannter Verstoß zur UVSV! Das ist sehr schlimm, denn die Bundesregierung hatte 2010 schon festgelegt, dass nach 5 Jahren UVSV, erneut über die Nutzung von Solarien entscheiden wird. Also spätestens Anfang 2017. Aber in den Regierungs- Zwischenberichten, ist sowas ungesetzliches schon heute aufgeführt und enthalten. Alles negative Erkennbare zur Branche wird dokumentiert. „aufGEKLÄRT“ ist somit direkt ein Lieferrand vom Negativen zur Branche.


    Alles ist noch vielmehr, als nur unverantwortlich, zu einer seriösen Branche hin... Zur UV-Bestrahlung sowas auch noch zu ermöglichen, ist eine grenzenlose Dummheit an sich. Das alles ist ein massiver Verstoß zur UVSV und zur eingeforderten Verantwortungen der Solariumbetriebe. Das ist direkt ein Dokument dafür, das „aufGEKLÄRT“ direkt zu Ungesetzlichem aufruft. Denn für „aufGEKLÄRT“, ist die UVSV offensichtlich nur Ballast und nicht verbindlich! Also im Vergleich zum James Dean Film:“… denn sie wissen nicht was sie tun…” Finden aber alles zum Vorgehen sehr cool… Unglaublich!


    „aufGEKLÄRT“ sucht zudem „Mittäter“ und fordert deshalb Solarienbetreiber auf, sich auch noch mit Firmen Adresse bei „aufGEKLÄRT“,einzutragen. Das ist alleine schon ist eine Verblendung, dann wer sich einträgt, dokumentiert eine Mittäterschaft bundesweit. Aber jedes Studio wirbt und ist immer nur lokal zu seinen Kunden hin tätig?


    Zusammenfassung: Somit ist direkt, auch für Verantwortliche, zu erkennen:


    „aufGEKLÄRT“kann kaum was zur UVSV zum fachfachlich Gewollten beitragen. Will es auch nicht?
    „aufGEKLÄRT“ fehlt hierzu, zur UVSV, auch die notwendige Substanz?
    „aufGEKLÄRT“ kann niemals zur UVSV was korrekt berichten. Man versteht Fachliches nicht?
    „aufGEKLÄRT“ kann niemals was zur UVSV
    erklären oder richtig stellen?
    „aufGEKLÄRT“ Das Gewollte vom Gesetzgeber wird nicht verstanden, wird nicht um gesetzt?
    „aufGEKLÄRT“ Zielsetzung ist nie die UVSV, sondern das SB-Gehabe aus vergangenen Zeiten?
    „aufGEKLÄRT“ will kumpelhaft verblenden, wegen eigenen Unfähigkeiten zum Gesetzlichen hin?
    „aufGEKLÄRT“ verdummt, verblendet die Leser im Beispiel: „Wenn die Lampen zu heiß oder zu kalt werden, kann es zu einem Leistungsabfall kommen. Daher werden Solarien sehr exakt vermessen, damit dies nicht passiert“. Richtig: Solarien werden nur zur Erythemwirksamkeit vermessen.
    „aufGEKLÄRT“ Ungesetzliches: „Die Lampen können unterschiedlich angesteuert werden. Mit dynamischen Vorschaltgeräten ist es z.B. möglich, das du beim Bräunen unterschiedliche Leistungsstufen einstellen kannst“. Richtig: es muss sichergestellt werden, dass nur Fachpersonal am Solarium umschalten kann! Niemals der Nutzer selber. Führt ansonsten zur Stilllegung vom Solarium!
    „aufGEKLÄRT“ somit unterstützt und wirbt zu Ungesetzlichem. Verblendung der Leser?
    „aufGEKLÄRT“ dokumentiert direkt Unverantwortlichkeit im Umgang mit UV-Bestrahlung?
    „aufGEKLÄRT“ baut auf Solarium-Kult, ohne zu verstehen, wie man Solarien fachlich korrekt einschaltet?
    „aufGELÄRT“ ist ein sehr negatives Aushängeschild, mit DU-Formen, für die Branche…?
    „aufGELÄRT“
    ist ein Sprachrohr für den BfB über sein Händler, um Verblendungen zum Betreiber fortsetzen zu können?


    Für die Verantwortlichen ist das alles der dokumentierte Beweis dafür, dass Solarien direkt Hautkrebs erzeugen, dafür auch die Betriebe direkt verantwortlich sind. Nicht gerade gute Aussichten, für 2017 … Also nochmal sehr deutlich so gesehen, die UVSV ist eine „fachliche Leihgabe“ bis 2017. Dann werden die Karten zur Solarien-Verwendungen, neu gemischt… Ob dann meine tausenden von Zeilen zur Aufklärung, noch was nützen?


    Vermutlich und spekuliert, werden dann nur noch Betriebe überleben können, die sich 1:1 zur UVSVB ausgerichtet haben. Die auch Verantwortungen zur UV-Bestrahlung nachweisbar übernehmen, erbringen können.

  • Elektra: Du hast offensichtlich nicht verstanden, wer mit dieser Kampagne angesprochen werden soll.


    Du denkst der Kunde ist informiert? Du denkst der Kunde hat Ahnung von Erythemwirksamkeit und Dosierung?


    Vergiß es!


    Selbst wenn du versuchst, dass den durchschnittlichen Kunden zu erklären, wird er dir aufmerksam und staunend zuhören und in den allermeisten Fällen das Gesagte sofort wieder vergessen. Gern kannst du das Gegenteil behaupten, das würde nur zeigen wie weit du von der Realität entfernt lebst und wie wenig Ahnung du vom Alltagsbetrieb in einem Solarium weisst.
    Der Betreiber steht meist zwischen dem Gesetzgeber und dem Kundenwunsch. Er muss den Kundenwunsch erfüllen, sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und das Ganze dem Kunden so verständlich wie möglich bei bringen.
    Die Kampagne versucht für unsere Branche in verständlicher Form die wichtigsten Sachen rüber zu bringen und dem Kunden zu zeigen, dass Solarium nicht tötlich ist. Mehr nicht. Dort behauptet keiner, eine Aufklärung gemäß UVSV durchzuführen! Dafür bedarf es im übrigen keiner Aufklärung, steht alles im Gesetzestext und jeder Betreiber, der eine Steuererklärung ausfüllen kann, wird diesen Text auch verstehen und umsetzen können. Ob er es will ist dabei eine andere Frage!


    Im Übrigen wäre es sinnvoll, wenn du deine Aussagen nicht aus dem Zusammenhang reisst. Z.B. :

    Zitat

    „aufGEKLÄRT“
    verdummt, verblendet die Leser im Beispiel: „Wenn die Lampen zu heiß
    oder zu kalt werden, kann es zu einem Leistungsabfall kommen. Daher
    werden Solarien sehr exakt vermessen, damit dies nicht passiert“.
    Richtig: Solarien werden nur zur Erythemwirksamkeit vermessen.

    Falsch! Die Temperaturen der Lampen werden sogar während der Betriebszeit vermessen und entsprechend der Temperaturen werden sogar die Lüfter gesteuert. Nämlich weil die Röhren tatsächlich ein optimales Temperaturfenster haben. Was du meinst, ist was ganz anderes...

    Auch falsch! Das Solarium darf niemals mehr als 0,3 W/qm haben, aber selbstverständlich darf unterdosiert werden! Anders lässt sich auch gar kein Solarium betreiben, da sonst vor und während der Besonnung das Solarium technisch vermessen werden muss. Unterdosierung ist zu jeder Zeit erlaubt. Ich Dokumentiere hierbei dann die Höchstdosis und fertig ist. Bevor du jetzt an die Decke gehst... Ist so ;-)


    Deine "Zusammenfassung" fortfahrend kommentiert...

    Zitat

    „aufGEKLÄRT“kann kaum was zur UVSV zum fachfachlich Gewollten beitragen. Will es auch nicht?

    aufGEKLÄRT will und wird nicht zur UVSV aufklären. Das ist weder Ziel noch Aufgabe.


    Das ist reine Spekulation und grenzt eher an Beleidigung. Übrigens: 8 Sätze - 8x der gleiche Inhalt - Rekord?

    Zitat

    „aufGEKLÄRT“ somit unterstützt und wirbt zu Ungesetzlichem. Verblendung der Leser?

    Dafür hätte ich gern ein konkretes Beispiel!

    Zitat

    „aufGELÄRT“ ist ein sehr negatives Aushängeschild, mit DU-Formen, für die Branche…?

    Das sehe ich nicht so. Das ist einfach eine Marketing-Kampagne. Ob das "Du" gefällt, muss und wird der Leser entscheiden. Da es die Kampagne aber schon eine Weile gibt, wird der Leser es wohl akzeptieren. Das Du ist aber im Freizeitbereich mittlerweile durchaus üblich. Meins ist es auch nicht, aber die Generation Facebook scheint das "Du" immer und überall zu verwenden.

    Zitat

    „aufGELÄRT“ ist ein Sprachrohr für den BfB über sein Händler, um Verblendungen zum Betreiber fortsetzen zu können?

    Insgesamt zeigen deine 2 Posts, dass du in deiner Person irgendwo stehen geblieben bist. Ich weiss nicht wo, aber es ist so. Du hast bestimmt fachlich Ahnung, du kannst bestimmt auch Software programmieren. (Obwohl die Nutzeroberfläche verboten aussieht) Aber du verstehst nichts von Marketing und auch nichts vom Verkaufen. Marketing - Siehe deine Webseite, welche eindeutig auf dem technischen und optischen Stand rund um die Jahrtausendwende ist. Verkaufen ist auch nicht deine Stärke, dann würdest du mit deinen potentiellen Kunden nicht so umgehen und die Vorteile deines Produkts besser an die Bedürfnisse der Kunden anpassen.
    Insgesamt hast du in 2 Beiträgen sehr viel geschrieben, aber alles am Thema vorbei. Sorry!

  • sunshower;


    im Grunde müssten Dir die Wahrheiten zum Gewollten zur UVSV, eigentlich bekannt sein …


    Aber Deine Zeilen und zu Deiner „Logik“ mit „Interpretationen“ sind mehr oder weniger einfach nur noch Unsinn und widersprüchlich in sich und auch zudem dreist. Du unterstellst sogar eindeutig, dass deine Kunden dumm sind. Solche Einstellung ist bemerkenswert. Du wiedersprichst Dich sogar zu Deinen früheren Äußerungen zum Thema "Umschaltung der Topologie und der Erythemwirksamkeit". Du hast selber in Diskussionen hierzu gesagt, solche Geräte gehören verboten… Dir fehlt offensichtlich wirklich was zudem, was Du schon mal gesagt hast. Dir fehlt so erkennbar, ein allgemeines Verständnis zum Umgang mit der UV-Bestrahlung... Also die Grundvoraussetzung, um überhaupt UV-Bestrahlung anwenden zu dürfen.


    Der Nutzer kann niemals zu einer Umschaltung erkennen, was das für Auswirkungen hat. Bei Umschaltungen, sogar während der Bestrahlung laut „aufGEKLÄRT“, ist grundsätzlich die Erythemwirksamkeit unbekannt. Somit stimmen niemals die die Dosierungs- Vereinbarungen zum Dosierungsplan, kann niemals die Dosierung in J/m² dokumentiert werden und somit sind Entscheidungen zu folgende Bestrahlung nicht mehr möglich. Also alle fachlichen Grundforderungen zur UVSV-Anlage 5, ist somit nicht gegeben, wird nicht erfüllt. Zudem die UVSV verlangt die strikte Einhaltung der Abfolge vom Dosierungsplan.


    Deshalb hat der Gesetzgeber, zuletzt auch durch das Brandenburger Merkblatt verordnet, dass sichergestellt werden muss, dass nur ein Fachpersonal überhaupt umschalten darf. Das Fachpersonal entscheidet durch Beratung zu einer UV-Bestrahlung, legt die Dosierung fest, nicht der Nutzer alleine. Eindeutiger geht es nicht mehr. Bei Wiederhandlung wird das Gerät stillgelegt. Es wird unterstellt, das keine Verantwortung zur UV- Bestrahlung übernommen werden kann und somit nicht erkennbar vorhanden ist. Kostet sehr viel Geld, zudem ein Bußgeldverfahren wird dann immer eingeleitet. Kann somit jeder selber entscheiden, ob er so ein Risiko auf sich nimmt.


    Deine schon wirklichen unvermögenden, abenteuerlichen Interpretationen zur „aufGEKLÄRT“ „Temperatur Vermessung“ ist einfach nur noch dreist. Anders kann man es nicht mehr sagen. Wenn die Rede von Vermessung zu Solarien ist, dann sind ausschließlich nur die UVSV §§ 2 und 3 mit Anlagen hierzu zuständig. Es geht dort ausschließlich um die strenge Vermessung der Erythemwirksamkeit von Solarien. Niemals ist in der UVSV, von „Temperatur- Vermessung“ die Rede. Die demagogische Seite „audGEKLÄRT“ ist erkennbar ein „Blender für Nutzer und Betreiber“, um überhaupt was dubios verkaufen zu wollen? Zudem durch Verlinken mit BfB, ein Sprachrohr für den BfB. Dementsprechend, unteranderem, das negative Ansehen vom BfB in der Öffentlichkeit und bei den Verantwortlichen. Die Geduld von den Verantwortlichen wird sehr stark strapaziert.



    Paula74;


    Du erinnerst mich daran, dass ich die Anwendung der „aufGEKLÄRT“ Solarien- Kosmetik vergessen habe. Hierzu ist erkennbar, das „Bräunungs- Beschleuniger“ verkauft werden. Aber laut UVSV darf nie jegliche Kosmetik zur UV-Bestrahlung, zuvor aufgetragen werden. Denn gerade „Bräunungs- Beschleuniger“ verändern dann den zuvor erkannten natürlichen Hauttyp, in der Empfindlichkeit bis hin zum Hauttyp 1 runter. Also schon durch die Anwendung, ein Ausschlusskriterium. Aber gerade damit wirbt „aufGEKLÄRT“. Nach Rücksprache zu Verantwortlichen wurde gesagt, dass es immer in jedem Fall unverantwortlich ist und wird durch Verwaltungsgerichte zum Gewerbeentzug führen.


    Aus „aufGEKLÄRT“ kann somit daraus zitiert werden:


    „Bräunungs- Beschleuniger & „… dass du beim Bräunen sogar unterschiedliche Leistungsstufen einstellen kannst.“ … so zu lesen, ist somit nichts anderes = „Solarien erzeugen Hautkrebs!“


    Genauso sagen es die Verantwortlichen. Das war es dann mit dem Solarium- Gewerbe… Laut Aussage: Das Finanzamt kommt dann noch zusätzlich auf den Betreiber zu… Somit kann wiederum jeder selber sein Risiko- Management bestimmen…


    Ich verweise hier zum Thema: auf „Med. Institute: Solarien erzeugen Hautkrebs“ . Dort hat Tak zum Ende hin darauf hingewiesen, das nach 5 Jahren UVSV, die Nutzung von Solarien von den Behörden neu beurteilt werden… Also in Anfang 2017. Könnte sehr negativ für die Branche ausfallen… Suche hierzu „Bundesrat Drucksache“ …


    Ich verweise zudem zum Thema weiter oben: „Was hat Tsipras' Regierung mit unserer Branche gemeinsam?“ Grundsätzliches zur Beurteilungen der Branche …



  • man muss es einfach nur anwenden.


    Dazu gehört vorausgesetzt ein gutes, vor allem ein verantwortungsvolles Verhältnis im Umgang mit dem Kunden. So angewendet, kann das positive zur perfekten UV-Bestrahlungen ganz neben bei, sehr kurz prägnant vermittel werden. Man muss hierzu im bilde sein, was man macht und wie man mit den Kunden zum Gewolltem umgeht. Das Personal sollte hierzu die Ausbildung zu ein „Minuten-Manger“ erfahren, denn wichtiges, muss innerhalb einer Minute vermittel werden. Dann aktiviert man die Aufmerksamkeiten vom Kunden.


    Dazu ist es notwendig, dass zu jedem Zeitpunkt gerade für das Personal, alles zur Verfügung gestellt wird, um einfach verantwortungsvoll Dosierungen mit dem Kunden zu besprechen. Hierzu sind nicht nur die Kenntnisse zum Vergangenen unabdingbar, sondern auch die Kenntnisse und die notwendigen Argumentation zur anstehenden Dosierung. Hierzu gehört vor allem, das warum so. Wenn hierzu ohne großen Zeitaufwand, alle Informationen sofort zur Verfügung gesteht werden, werden der Kunde und das Personal sehr gut zusammenarbeiten. Das sollte tanniert werden.


    Dann kann man im Zusammenhang, dem Kunden die guten positiven Seiten zur UV-Bestrahlung vermitteln. Kein Kunde wird bei so einer guten Konstellation ablehnend reagieren. Das zeigt die Praxis immer wieder sehr deutlich auf. Das Personal muss selbstsicher, fachlich gut auftreten. Also die Führung zur anstehenden UV-Bestrahlung, aber ohne eine Bevormundung, übernehmen. Kompetent zur Auswahl der Solarien, mit deren Eigenschaften vertraut sein.


    Auf Nachfragen vom Kunden zur Auswahl der Dosierung oder zur Auswahl von Solarien, sollte selbstsicher dem Kunden geantwortet werden können. Dann ist immer mal wieder sogar Zeit, auch die sehr guten Seiten der UV-Bestrahlung beim Kunden anzubringen. Das ist sehr wichtig, dann auch durch solche Gespräche wird Vertrauen aufgebaut. Man muss auch immer Geduld zu Antworten aufbringen.


    Also niemals den Kunden als dumm oder gar inkompetent darstellen. Oder versuchen dem was unterzujubeln, aufzudrängen. Solche Einstellungen, werden durch menschlich- angeborene Sensoren früher oder später erkannt. Der Kunde würde dann dem Studio ohne eine Warnung, fernbleiben.


    Immer positiv zu allem eingestellt sein, auch in kauf nehmen, das bei dem einen oder andern Kunden alles ein wenig länger dauern könnte. Dann kann man fast automatisch seine Produkte verkaufen. Denn dem Produkt vertrauen können, das macht den Erfolg und auch den Unterschied zu allem aus.


  • das muss man einfach noch nachkommentieren … Zitat von sunshower;


    "Auch falsch! Das Solarium darf niemals mehr als 0,3 W/qm haben, aber selbstverständlich darf unterdosiert werden! Anders lässt sich auch gar kein Solarium betreiben, da sonst vor und während der Besonnung das Solarium technisch vermessen werden muss. Unterdosierung ist zu jeder Zeit erlaubt. Ich Dokumentiere hierbei dann die Höchstdosis und fertig ist. Bevor du jetzt an die Decke gehst… Ist so …."


    Zitat ende…


    Wie kommt so ein Unverständnis zur UVSV überhaut zustande? Antwort: … kann kaum eine UV-Bestrahlung fachlich verstehen und anwenden… beschreibt das nicht Verstehen können einer Dosierung… Erkennt nicht den Sinn einer Dosierung an sich… beschreibt zudem deutlich, dass die UVSV unverstanden ist.


    Das einzige richtige in seiner Aussage: „Das Solarium darf niemals mehr als 0,3 W/qm haben“… aber schon der Nebensatz, einfach nur Unsinn. Was ist nun unterdosiert? Sowas kennt die UVSV nicht. Die UVSV erlaubt und verordnet nur Bestrahlungs-Stufen mit Angabe der tatsächlichen Dosierung zu einer Serie und ausgedrückt- vereinbart im Dosierungsplan selber. Es gibt fachlich keine Unterdosierung, es gibt nur immer eine bekannte Dosierung in der Serie oder eine ausgerechnete Dosierung, um einen Kundenwunsch zu überprüfen... Also alles, ist somit immer und jederzeit einer Fachkraft bekannt.


    Das Unverständnis hierzu, wurde nun im nächsten Satz deutlich genannt:
    „Anders lässt sich auch gar kein Solarium betreiben, da sonst vor und während der Besonnung das Solarium technisch vermessen werden muss.“
    Einfach nur purer Unsinn und ein wirkliches Unvermögen zugleich! Das Verständnis zur Erythemwirksamkeit zur Dosierung ist ihn völlig unverständlich somit unbekannt...?
    Wenn die Erythemwirksamkeit schon durch Umschaltung hierzu unbekannt sein sollte, kann niemals eine Dosierung und niemals die Bestrahlungszeiten errechnet werden. Kann niemals hierzu was dokumentiert werden. Das sagt aus, dass er die tatsächliche eigentliche Dosierung nie kennt… nicht berechnen kann… und somit ihm nie bekannt ist, was er dokumentieren sollte.


    Wendet offensichtlich nie eine Serie an, andernfalls kennt er seine angewendete Dosierung und kennt die Erythemwirksamkeit vom Solarium und könnte entweder die Dosierung oder die Bestrahlungszeiten ausrechnen. Mit anderen Worten kann gesagt werden, er weis nicht was er in seinem Studio macht und anwenden und dokumentieren könnte... Das ist sehr laienhaft. Somit sind fachliche Kundenberatungen nahezu unmöglich. Die Grundlage fehlt zur Anwendung künstlicher UV-Bestrahlung. Es wird einfach nur mit einer „Höchstdosierung“ wie auch immer was das sein sollte angenommen, immer zum Nachteil aller, einfach unfachmännisch angewendet. Somit wirklich beratungsunfähig zur Sache zum Kunden hin.


    Dann weiter zum letzen Satz:
    Unterdosierung ist zu jeder Zeit erlaubt. Ich Dokumentiere hierbei dann die Höchstdosis und fertig ist.“Einfach nur Unwissen oder nur noch dreist zur Sache selber. Der Sinn zur Dosierung und zu den Dokumenten ist ihm kaum
    geläufig. Hier wird ausgedrückt, dass er gar nichts zur UV-Bestrahlung kennt, keine Verantwortung hierzu übernehmen kann, nichts berechnen kann
    und nicht erkennen kann, was er überhaupt dokumentieren muss. Somit sind Folgebestrahlungen nie fachlich zur UVSV gesehen beurteilbar und somit nie wirklich möglich… Es wäre nur immer eine Bestrahlung mit 100 J/m² anwendbar, weil ein tatsächlicher Nachweis zu Gesamtdosierung, nie erbracht werden kann.


    Die Aussage… „ich nehme einfach die Höchstdosis an.“ Demzufolge zu so einem Unvermögen, wäre die Gesamt- Dosierungs- Summe zu einer Serie, angenommen bei HT3 10 x 350J/m² = 3500 J/m². Somit ist das eine dokumentierte Überdosierung von 1200 J/m². Das dürfe für ein Bußgeld verfahren ausreichen… Zudem wird unterstellt, dass keine Verantwortung zur UV-Bestrahlung vorhanden sein kann... Im Grunde wenn eine sogenannte „Höchstdosierung“ angenommen wird, kann eine Serie nur aus 6 Bestrahlungen bestehen, die wiederum zu den unteren Dosierungsstufen, immer einen Überdosierung darstellen. Also einfach alles ist ein fachlicher Unsinn.


    Wer seine Dosierungen zur UV-Bestuhlung nicht erkennt, kann nie fachlich vernünftig arbeiten, kann nie den Kunden sachgerecht zur Dosierung beraten, kann nie wirklich was Sinnvolles für seinen Kunden dokumentieren. Dann wird vermutlich ein dummer Einschalt PC, wie ein Münzer verwendet und das Personal ist immer uninformiert zum Tun und Handeln und somit immer überfordert und wirklich fachlich inkompetent. Das erkennt und merkt dann auch der Kunde…


    Andersherum, mit einem professionellen EDV System geht alles um ein vielfaches besser, nahezu alles automatisch…


    um die sehr guten Möglichkeiten zur UV-Bestrahlung überhaupt nutzen zu können, sind Fachkenntnisse und z.B. ein professionelles WinSolar STREAM EDV System nahezu unabdingbar. Beim WinSolar System werden zu jedem Zeitpunkt die Dosierung die Bestrahlungszeiten in Verbindungen zur Erythemwirksamkeit, automatisch berechnet und alles wird automatisch dokumentiert. Das Personal wird mit fachlichen Kundendaten zur anstehenden UV- Bestrahlung sofort informiert. Fachliche Beratungen und Kundenwünsche zur UV-Bestrahlung, sind in Perfektion möglich.


    Das Personal ist dadurch fachlich sehr kompetent, was dem Kunden nie verborgen bleibt. Somit fühlen sich die Kunden sehr gut beraten und werden es ständig weiterempfehlen. Zudem die WinSolar-Arbeitsoberfläche wurde den medizinischen Überwachungsgeräten nachempfunden. Dadurch ist das Fachpersonal durch kompakte Informationen zu den Solarien und vieles Weiterem perfekt und verantwortungsvoll informiert. Das ist somit ein professioneller Fachbetrieb im Ganzem...


  • Wenn du mich so unsachlich angehst, bleibt mir nichts anderes übrig als darauf zu antworten.


    Offensichtlich hast du aus "Höchstdosis" die für den Hauttyp höchste mögliche Bestrahlungsdosis interpretiert. Das ist aber so nicht gemeint und entspricht auch nicht der UVSV. Mit Höchstdosis ist diejenige Dosis gemeint, die im Dosierungsplan an der aktuellen Stelle zulässig ist, bsp. 150J. Genau diese wird dokumentiert. Und selbstverständlich darf ich an dieser Stelle auch nur 132J haben. Anders kann man das Thema auch gar nicht angehen, oder wie willst du sonst wissen, wieviel erythemwirksame Bestrahlungsstärke das Gerät nach 435h Laufzeit hat? Aus dem Datenblatt der Röhre?`Sehr mutig! Also bleibt nur die Vermessung und das ist weder möglich noch gewollt.


    Da du den ersten Teil nicht verstanden hast, ist der Rest deines Kommentares leider am Thema vorbei. Du hast viel geschrieben, aber leider keinen Inhalt, außer dass du auf deiner falschen Interpretation noch eine Arie von Beleidigungen auf den Bildschirm gebracht hast, die im geschäftlichen Umfeld mit Sicherheit nichts zu tun haben. Oder meinst du, dass es tatsächlich Leute gibt, die nach solchen Nummern tatsächlich noch bei dir was kaufen? Selbst wenn du der letzte Softwareanbieter wärest, würde ich wohl lieber mit Karteikarten arbeiten als dir meine Geschäftssteuerung anzuvertrauen.


    Deine Einstellung zu deiner eigenen Software kann ich ja verstehen, leider muss ich dir sagen, dass du NICHT der Nabel der Solarien-Welt bist und deine Software NICHT allmächtig ist. Und wenn du weiter so die Keule gegen deine potentiellen Kunden schwingst, wirst du wohl auch nicht mehr Verkaufen.


  • darum bist Du immer mal wieder interessant. So ergeben sich Möglichkeiten, wie zu Deinem Sprachgebrauch der "Höchstdosis", zur fachlichen Richtigstellung. Immer zu Deinem Vorteil. Eine Richtigstellung ist sachlich fundiert und somit keine Beleidigung. Daraus ergeben sich logische Rückschlüsse. Das Dir das nun wirklich unverständlich ist, ist unverständlich. Zudem outest Du dich auch als ein Mitbewerber- Sprachrohr zu Deinen Einschalt- PC’s. Das diese nicht automatisch mit Dosierungen umgehen und verwalten können, ist auch klar. Das erschwert die Arbeit im Betrieb erheblich und ist sogar eine Zumutung zum Arbeitsumfeld für ein Fachpersonal. So sind Deine Reaktionen und Anmerkungen eher noch verständlicher aber unverständlich hin zur eigentlichen Sache selber, zugleich.


    Also Sprachgebrauch "Höchstdosis" mit von aber gemeinte Bestrahlungsstufe, ist Unsinn im Bezug zum Dosierungsplan. Sollte ein persönlicher, jeweils auf dem Hauttyp des Kunden und die zu verwendeten Solarien in Bezug zur den Bestrahlungsstufen mit Besuchstage, überhaupt existieren, wäre dieser hinfällig, wenn Bräunungsbeschleuniger verwendet werden. Dann wäre alles ein Ausschlusskriterium zur UVSV. Jegliche Anwendung von Kosmetik ist zur UV-Bestrahlung untersagt und somit verboten!


    Zudem die Abfolge vom Dosierungsplan ist laut UVSV einzuhalten und demzufolge zu kontrollieren. Das alles ist auch logisch zur Sache und wird von den professionellen WinSolar STTEAM Systemen automatisch erledigt. So kann die von Dir angesprochene „….Sache zur Dosierung….“ beantwortet werden. Es wird nun einfach automatisch erledig!


    Nun zu Deiner Frage: „…das Gerät nach 435h Laufzeit hat? Aus dem Datenblatt der Röhre? Sehr mutig!“


    Ich unterstelle, dass Deine Frage zur Erythemwirksamkeit vom Solarium hierzu gestellt wurde. Nun technisch gesehen, ist nicht jeder immer gleichgut bewandert und somit ist diese Frage gut geeignet zu einer allgemeinen verständlichen Antwort:


    Seriöse Röhrenhändler liefen immer Datenblätter zu den Röhren. Dort wird die Leistungs- Lebensdauer einer Röhre in Form von einem Diagramm mit eingezeichneter Leistungskurve dargestellt. Auf der rechten Seite der Y-Achse ist die Erythemwirksamkeit bis 0,3 W/m² dargestellt, am unteren Rand der X-Achse, die Laufzeit in Stunden eingezeichnet. Aus der eingezeichneten Leistungskurve der Röhre kann nun entnommen werden, dass die erythemwirksame Bestrahlungsstärke nach ca. 50 Stunden z.B. um 30% abfällt. (je nach Röhrentyp) Somit ist auf der Y-Ache abzulesen, das die Röhre nach 50 Std. Laufzeit nun eine Erythemwirksamkeit von 0,21 W/m² fast konstant bis zum Laufzeitende aufweist. Also die Röhre hat nach 435 Std. 0,21 W/m².


    Elektronische Vorschaltgeräte EVG`s regeln den Wert durch erheblich höheren Stromaufwand, wieder auf 0,3W/m². Im Grunde immer ein Nachteil, hin zu kaufmännischen gesehen. Denn mit 0,21 W/m² können gerade in den unteren Bestrahlungsstufen, mehr Bestrahlungszeiten verkauft werden.


    Verwendet man konventionelle Vorschaltgeräte in einem Solarium, so kann laut Datenblatt nach 50 Std. ohne jegliche Messung, die 0,21 W/m² zur Berechnung der Bestrahlungszeiten verwendet werden. Das ist legal und somit anwendbar. In diesem Fall ist aber ein Eintrag im Geräte und Wartungsbuch hierzu erforderlich. Das Datenblatt der Röhre ist dem anzuheften und als Beweis hierzu unabkömmlich. Die neue Erythemwirksamkeit wird nun in WinSolar STREAM System eingetragen. Ab dem Zeitpunkt wird wieder alles automatisch berechnet... In einem professionellen Fachbetrieb, wenden das die Profis immer so an.



  • Tja, die einen sagen "Richtigstellung sachlich fundiert", die anderen sprechen von beleidigenden Halbwahrheiten....


    Ich habe nicht gefragt, wieviel erythemwirksame Bestrahlungsleistung die Röhre bei 435h hat. Da hast du was föllig falsch verstanden. Dein Datenblatt kannst du auf dem Klo zum "...." verwenden, wenn der tatsächliche Wert nur minimal abweicht und der Betreiber ja für die Einhaltung von 0,3 verantwortlich ist, dann kannst du dir das Ergebnis selbst ausrechnen...


    Im Übrigen hast du immernoch nicht verstanden, dass der Kunde sich nicht betrügen lässt. Was denkst du denn, wie lange es dauert, bis der Kunde merkt, dass er für die gleiche Leistung mehr bezahlen muss? Meinst du der kurzfristige Mehrumsatz wirkt sich langfristig positiv auf das Geschäftsergebnis aus? Träum weiter!


    Ich liebe auch deinen Verfolgungswahn. Erst die bösen Hacker (was sollen die ausgerechnet bei DIR wollen? Deine ewig langen, unineressanten Arien löschen?) - jetzt die Wettbewerber mit "Einschalt-PCs" (Ich denke PCs müssen immer eingeschalten werden, oder?) Niemand hat ein Interesse dir zu schaden, ganz einfach weil es dafür keinen Grund gibt. Diejenigen, die hier lesen, werden wohl kaum bei dir kaufen und der Rest wird wohl auf absehbare Zeit keine neue Steuerung kaufen können oder wollen.

  • Unglaublich… soviel Unverständnis auf einmal. Vermutlich sind Solariennutzer, durch öffentliche Aufklärungen, oft um ein vielfacher schlauer als Du? Es ist wirklich bedauerlich, was Du zur „Deiner UV-Bestrahlung“ verstehen kannst. Das ist wirklich schon bemitleidenswert. Du kannst die Dosierung kaum verstehen. Dir fehlt jegliches Verständnis hierzu… Ansonsten würdest Du so was, niemals schreiben wollen...


    Somit, Dein Unverständnis zu allem, hast Du hier auch noch schriftlich abgeliefert. Die gesetzlich- vorgeschriebenen UV-Bestrahlungen sind Dir zur Funktion offensichtlich nicht bekannt. Hast Du jemals eine geforderte Schulung durchlaufen? Dort wird Dir hierzu schon sehr vieles vermittelt. Nur verstehen muss man es auch… Oder ist einfach bei Dir nichts angekommen?


  • die UVSV schreibt vor und verordnet, dass die erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3W/m² zu keinem Zeitpunkt im genannten UV-Spektrum, überschritten werden darf. Das ist alles…


    Aber die UVSV schreibt niemals vor, wie oben unsinnig behauptet wurde: „…der Betreiber ja für die Einhaltung von 0,3 verantwortlich ist…“… ist so gesagt einfach falsch! Es ist ein Unsinn. Es steht nirgendswo in der UVSV, das ein Solarienbetreiber 0,3/Wm² einhalten muss.


    Jeder Solarienbetreiber kann kleiner 0,3W/m², z.B. direkt 0,21W/m² zu jeder Zeit in seinem Betrieb einsetzen. Das muss nur im Geräte und Betriebsbuch so eingetragen sein.


    Die Uneinsichtigen sind auch meist gleichzeitig „Verblender und Demagogen“ und behaupten wieder besseres Wissens, das der Betreiber 0,3 einhalten muss, um dann mit TURBO usw. und mit weiteren Unsinn „glänzen“ zu können. Das ist ein Schwachsinn ohne gleichem.


    Das haben, so auch gesehen, die Verantwortlichen erkannt. Dementsprechend in den USA durch immer höhere Auflagen zu Solarien und in Deutschland Kompanien zu Nutzeraufklärung und auch Kontrollen mit öffentlichen Ermahn- Bekanntmachungen.


    In diesem Punkt muss die Branche einfach erwachsen werden.




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