Erneut Kontrollen, Regierungspräsidium Gießen berichtet

  • Paula74 hat einen Link zu Kontrollen gefunden und mir zugesendet. Denn möchte ich Euch nicht vorenthalten…


    18.06.2015 – Pressemitteilung:


    33 Sonnenstudios aus dem Regierungsbezirk mussten sich in den vergangenen Monaten einer Inspektion durch das Regierungspräsidium (RP) Gießen unterziehen.


    Regierungspräsidium Gießen bemängelt zudem, fehlendes Fachpersonal in den Betrieben. Auslöser für die Untersuchungen waren Verbrennungen zweiten Grades, die sich eine Kundin in einem Sonnenstudio in der Region zugezogen hatte. Keine gute Reklame für die Branche.


    Der Link funktioniert nicht bei allen Usern richtig ... Deshalb noch mal den Text hierzu, im nächsten Beitrag unten anhängend kopiert ....



    https://rp-giessen.hessen.de/i…63-2111-1010-436e7de30ba3


    Kommentar:

    das bedeutet, dass offensichtlich mit der künstlichen VU-Bestrahlung einfach leichtfertig, ungenügend und verantwortungslos umgegangen wurde. Zum Personal in Solarienbetriebe wurde gesagt:


    „Dies ist jedoch bei der hohen Fluktuation der zumeist auf 400-Eurobasis beschäftigten Mitarbeiter nicht ganz leicht“. Das ist richtig. Also Personalprobleme ohne ende, ohne Lösungsansatz…


    Hierzu kann man nur sagen: Das Vertrauen können zur UV-Bestrahlung, muss trotz Personalprobleme, immer vorhanden sein. Hierzu ein Lösungsansatz:


    Es ist tatsächlich oft ein riesen Problem in den Studios. Zudem muss jedes Personal eine Schulung durchlaufen, um eingesetzt zu werden. Regional vernünftiges, verantwortungsvolles Personal zu finden, ist oft wirklich nicht einfach. Aber trotzdem, es hilft nichts, es muss fachgerecht gehandelt und gearbeitet werden…


    Gerade zu solchen Problemen, ist das WinSolar STREAM System von entscheidender Bedeutung! Mit WinSolar wird auch ein nicht geschultes Personal (Aushilfe) fachlich gut arbeiten können. Alles Wichtige hierzu, wird ohnehin vom System vorgegeben und erledigt. Das war und ist auch das Ziel vom System selber. Vieles kann der Inhaber zudem einstellen. Der Nachweis zum fachlichen arbeiten, kann jederzeit, auch bei Personal –Fluchtrations-Probleme, erbracht werden. Das ist gerade bei Kontrollen, von entscheidender Bedeutung für den Betrieb… Es ist eine Absicherung.


    Somit wenn nun hohe Fluktuation vom Personal sich einstellt, kann nach kurzer Einarbeitung, trotzdem fachlich gut mit einer Aushilfe, vernünftig gearbeitet werden. Natürlich, wenn gerade eine Aushilfe im Studio arbeitet (was immer mal vorkommen kann und wird) und just dann kommen Kontrollen, wird zwar bemängelt das die Aushilfe keine Schulung vorweisen kann, aber der Inhaber kann dann trotzdem nachweisen, das fachlich verantwortlich gut gearbeitet wird. Dann wird sich vieles schnell relativieren.


    Wenn die Inhaber dann noch ein Einstellungsschreiben vorweisen kann, dass die Aushilfe aus berechtigten Gründen für den Betrieb unabdingbar war und im Einstellungsschreiben vermerkt ist, das es z.B. auf 14 Tage beschränkt wurde, wird in der Regel nur ein Vermerk erstellt. Der Behörde soll dann mitgeteilt werden, wann die Situation beendet wurde. Aber großen Ärger, oder einen Bußgeldbescheid, wird es in der Regel nicht geben… wie die Praxis es auch schon aufzeigte. Dann hat sich immer der Einsatz vom WinSolar System, im doppelten Sinne gelohnt…


    Ein Studio kann dann, trotz Personal- Fluchtration, ein "Vertrauen können" zur UV-Bestrahlung nachweisen. Das ist entscheidend.


  • Regierungspräsidium Gießen bemängelt fehlendes Fachpersonal in Solarien


    18.06.2015 – Pressemitteilung


    33 Sonnenstudios aus dem Regierungsbezirk mussten sich in den vergangenen Monaten einer Inspektion durch das Regierungspräsidium (RP) Gießen unterziehen. „Das Ergebnis der Kontrollen zeigt, dass die Mehrheit der überprüften Sonnenstudios die Anforderungen der neuen UV-Schutzverordnung im Hinblick auf die Bestrahlungsstärke bereits erfüllen“, resümiert Rainer Thielmann, Verbraucherschutzexperte beim RP. Demnach dürften keine Solarien mehr betrieben werden, die eine höhere Bestrahlungsstärke als 0,3 Watt pro Quadratmeter haben. Damit wolle der Gesetzgeber jene schützen, die trotz einschlägiger Warnungen auf das künstliche Sonnenbad nicht verzichten wollen. Darüber hinaus werde auch eine fachliche Qualifikation des Personals gefordert. Davon würden auch Betreiber von sogenannten Münzsolarien nicht ausgeschlossen.


    „Wir haben sieben Studios besucht, die bereits ganz neue Geräte mit Röhren der zugelassenen Bestrahlungsstärke angeschafft hatten. In 14 Studios waren die Sonnenbänke bereits entsprechend der Bestrahlungsstärke umgerüstet“, so Thielmann. Neun Anbieter hätten die Bestrahlungsgeräte zumindest teilweise mit den vorgeschriebenen neuen Röhren umgerüstet, so dass seitens der Behörde die Komplettumrüstung der anderen Geräte per Revisionsschreiben gefordert wurde. Drei Sonnenstudios könnten die Anforderungen nur mit hohem finanziellem Aufwand erfüllen und erklärten sich bereit, ihren Betrieb zu schließen.


    Bei fast allen überprüften Studiobetreibern mussten die Inspekteure des Regierungspräsidiums jedoch feststellen, dass das Personal nicht über die gesetzlich geforderte Fachkunde verfügte. Demnach muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft für die Beratung der Kunden anwesend sein, um über Ausschlusskriterien, maximale Bestrahlungsdauer, Hauttypeinschätzung etc. informieren zu können. Dies ist jedoch bei der hohen Fluktuation der zumeist auf 400-Eurobasis beschäftigten Mitarbeiter nicht ganz leicht. Eine solche Fachkraft muss zudem eine Schulung eines akkreditierten Trägers absolviert haben. All dies ist der mittelhessischen Behörde in den nächsten Wochen nachzuweisen, damit Verbraucher die künstliche Sonne des Solariums ohne Reue genießen können und sicher bräunen.


    Auslöser für die Untersuchungen waren Verbrennungen zweiten Grades, die sich eine Kundin in einem Sonnenstudio in der Region zugezogen hatte.
    ***
    Pressestelle: Regierungspräsidium Gießen
    Pressesprecherin: Gabriele Fischer, D-35390 Gießen
    Telefon: 0641 303 2005, Fax: 0641 303 2008


  • Geräte und Personal auf dem Prüfstand
    http://www.weserbergland-nachr…eft-solarien-im-landkreis


    Damit es nach dem künstlichen Sonnenbad kein böses Erwachen gibt: Gesundheitsamt Nienburg überwacht Solarien


    Dienstag, 27. Januar 2015 - Nienburg (wbn). Die Sonnenstudios im Landkreis Nienburg bekommen demnächst Besuch vom Gesundheitsamt. Im Rahmen eines Überwachungsprogramms werden in den kommenden Wochen unter anderem die Bestrahlungsgeräte und das Personal der Solarien näher beleuchtet.


    „Bei unserem Besuch werden wir die Einhaltung der bestehenden Dokumentationspflichten besonders ins Auge nehmen. So interessiert uns zum Beispiel, ob die geforderten Beratungsgespräche erfolgen und auch dokumentiert werden“, erläutert Heiko Glowinski, der als zuständiger Hygieneinspektor die Überprüfungen durchführen wird.


    Unter anderem auf dem Prüf-Plan der Kontrolleure: Der sichere Betrieb der UV-Bestrahlungsgeräte, der Einsatz und die Qualifikation von Fachpersonal sowie die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber den Nutzern.


    „Wir wollen die Betreiber der Solarien nicht überfordern, sondern ihnen helfen, gegebenenfalls vorhandene Mängel zu beheben“, stellt der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Torsten Vogel mit Blick auf die umfangreichen Pflichten heraus.


    Es gehe zunächst darum, aufzuklären und zu beraten und nicht zu ahnden. Mit Blick auf den Schutz der Kunden werde der Landkreis die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben jedoch einfordern und zukünftig im Rahmen des Überwachungsprogramms auch regelmäßig kontrollieren.


    Und ein Blick nach Hameln-Pyrmont verrät: Auch dort ist das Gesundheitsamt für das Thema sensibilisiert. Der Landkreis befinde sich gerade in der Phase der Bestandsaufnahme, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage der Weserbergland-Nachrichten.de.


    „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“


    Hintergrund der Aktion ist unter anderem die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV), für deren Durchsetzung der Landkreis zuständig ist.


    Mit der Verordnung aus dem Jahr 2012 und dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurden den gewerblichen Betreibern von UV-Bestrahlungsgeräten umfangreiche Informations- und Dokumentationsverpflichtungen auferlegt. Außerdem ist Minderjährigen die Benutzung von Solarien in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlichen Räumen untersagt. Die Betreiber von Solarien sind grundsätzlich für die Einhaltung dieses Nutzungsverbots verantwortlich.



  • das Gewollte zur UVSV wurde von medizinischem Institute erstellt, das der Gesetzgeber in Form der UV-Schutzverordnung umgesetzt hat. Das alles hierzu auch mal in den Betrieben kontrolliert wird, liegt, auf der Hand. Die Interpretationen der UVSV von Solarienbetrieben, sind oft kontrovers und vieles wird zum fachlich Gewollten kaum erkannt und zur Verordnung umgesetzt.


    Es reicht bei weitem nicht aus, nur Solarien auf 0,3 umzurüsten und die Beratungen als „könnte, wenn der Kunde will“ anzusehen. Die Unbelehrbaren sehen darin eine „Aushebelung“ der UVSV und machen einfach so weiter wie früher… Das sowas zur Verordnung zum §4 mit Anlage 5 so nicht funktionieren kann, liegt auf der Hand. Die Medien berichten dementsprechend, so negativ über Solarienbetriebe. Die „Bestrahlungen“ zum Umgang mit der Künstlichen UV-Bestrahlung sind meist immer mangelhaft.


    Es wird oft nicht erkannt, dass im Gegensatz zu früher, die Solarien nur 50% in einem Betrieb ausmachen und die vorgeschriebene fachliche Anwendung durch Dosierung in J/m² und mit zusätzlichem Arbeits-Dosierungsplan für jeden Nutzer erstellt, überwacht, angewendet eben durch Fachpersonal, sind die anderen 50%. Das wollen die meisten Studiobetreiber und auch einige Hersteller nicht einsehen oder nicht so erkennen oder das einfach nicht so hinnehmen wollen. Somit dreht sich die negative Spirale zu Anwendung der Solarien weiter, weil die zweiten sehr wichtigen 50% zur Anwendung überhaut nicht eingehalten werden.


    Aber die Definitionen, durch Mediziner mit den Verantwortlichen zusammen, von einem UV- Fachbetrieb sind:


    UV-Fachbetrieb = (gesetzlich vorgeschriebene Auflagen für Solarien erfüllen) 50% + 50% (Anwendung der Solarien nur durch Fachpersonal mit gesetzlich- vorgeschriebenen Anwendungs- Vorschriften mit echtem Nachweis pro Anwendung zum Benutzer; berechnen der Bestrahlungszeit anhand der anstehen Dosierung mit Verwendung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke der jeweiligen genutzten Solarien zum jeweiligen Hauttyp; der erstellte, individuelle Kunden- Dosierungsplan ist die Arbeitsgrundlage im Betrieb. Zur jeder Bestrahlung muss die Dosierung, immer mit erneuter Kontrolle zu den Ausschlusskriterien, überprüft werden. Empfehlungen benennen).


    Wenn so ein UV-Fachbetrieb installiert wurde, kann kein Mediziner oder auch andere Branchengegner, niemals wieder die angewendeten Kritiken für Solarienbetriebe aussprechen wollen. Weltweit so gesehen.


    Natürlich ist so eine Arbeit am Empfangsbereich aufwendiger als früher. Dafür sorgt die UV-Schutzverordnung. SB wird direkt ausgeschlossen. Somit das ganze Verhalten zur UV- Bestrahlung hat sich um 180° geändert. Dementsprechend sollte sich ein Betrieb hierzu, möglichst vor Kontrollen neu ausrichten.


    Die Unverbesserlichen in der Branche behauten immer wieder, dass die UVSV so nicht 1:1 umsetzbar wäre, nur weil genau diese, keine Möglichkeit zur Umsetzung erkennen und anbieten können.


    Dabei hat die 1:1 Umsetzung der UVSV eine ganz einfache Formel:


    UV-Fachbetrieb = (gesetzlich vorgeschriebene Auflagen für Solarien erfüllen) 50% + 50% (Einsatz von WinSolar STREAM EDV Computersteuerungs- Systeme)


    Das ist keine Werbung, wie die Unverbesserlichen immer wieder als Werbung erkennen wollen, sondern ist eine Tatsache zur 1:1 Umsetzung der UVSV zum Gewollten und gleichzeitig einen Hinweis zur Hilfe. Zudem wird das garantiert. Also der Einsatz vom System, ist eine aktive Hilfe für jeden Betrieb und zum anderen werden alle Investitionen dadurch aktiv geschützt. Der Betrieb wird zu einem Fachbetrieb, das Personal wird tatsächlich auch ein Fachpersonal mit sehr viel Kompetenz durch aktive fachliche Unterstützung vom System. Die Praxis bestätigt das auch wiederum 1:1.


    Also aktiv vorbeugen, ist der beste Schutz für einen Betrieb zur Zukunft gesehen…
    EXPERT OF THE SUN


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