Bräunungsstudios in Frankreich vor dem AUS


  • 17.09.2015 08:02 Uhr


    Der französische Senat hat Solarstudios verboten, weil sie entscheidend zum Anstieg der Fälle von Hautkrebs beitragen sollen. Die Nationalversammlung muss noch zustimmen. Das Gesetz wäre Teil eines umfangreichen Pakets.


    Paris: Der französische Senat hat in der Nacht zum Mittwoch ein Gesundheitsgesetz der Regierung verschärft und ein Verbot von Solarstudios eingefügt. „Der Verkauf und die Bereitstellung von Bräunungsgeräten, egal ob gratis oder gegen Bezahlung, sind verboten“, heißt es im neuen Text. Im Fall der Zuwiderhandlung drohe eine Geldstrafe von 100.000 Euros.


    Als Bräunungsgeräte werden alle Apparate defniert, die ultraviolette Strahlung zu ästhetischen Zwecken aussenden. Das Verbot wird damit begründet, dass es keinen Zweifel mehr an ihrer Schädlichkeit gebe. „Eine einzige Bestrahlung im Alter von 35 Jahren erhöht das Krebsrisiko um 59 Prozent“, schreibt der liberale Abgeordnete Jean-François Longeot, der den Änderungsantrag formuliert hat.


    http://www.handelsblatt.com/pa…oht-das-aus/12327744.html



    Kommentar hierzu:


    Man bewahre Deutschland vor so einem Schritt….


    ich habe nicht umsonst immer so hartnäckig auf alles hingewiesen, was da noch kommen könnte. Wenn ich hier Dialoge von Betreibern lese, die meinen, alles wäre nur ein Unsinn und Ballast, stimmt einem das traurig. Aufklärungen wären dann noch sinnlos.


    Die UVSV beschreibt ein Fachbetrieb, wie das alles zu handhaben ist. Das habe ich ausführlich hier mit meinem eignen Forum dargestellt. Mehr kann man nicht mehr für einen Branche machen.


    Das der Wiederstand zur Befolgung vom fachlich Notwendigen, wirklichen soviel unnötigen Wiederstand hervorgerufen hat, ist unerklärlich. Man kann es sich auch nicht erklären…


    Sogar eine perfekte professionelle Lösung mit sehr viel technischen Aufwand wurde von mir hierzu erstellt. Selbst wenn man keine Ahnung von einer fachlichen UV-Bestrahlung haben sollte, könnte man kaum was falsch machen.


    Mal abwarten, was die Nationalversammlung in Frankreich beschließen wird…


    Am liebsten würde ich einen sehr großen Saal mieten wollen, alle interessierten, ernsthaften Solarienbetreiber einladen, die Tür dann abschließen und diese erst dann wieder öffen, bis der letzte auch das Gewollte zur UVSV verstanden hat.

  • Jean-François Longeot
    UMP
    Bürgermeister von Ornans seit 1995
    Präsident des CC des Pays d'Ornans
    Senator seit 2014


    JFL hat offensichtlich jüngst die UMP verlassen:
    http://www.google.de/imgres?im…I79nQn9b-xwIVCX8sCh2BIwQE


    • Secrétaire de la commission de l'aménagement du territoire et du développement durable
    • Membre de la délégation sénatoriale à l'outre-mer
    • Membre du groupe Union des Démocrates et Indépendants - UC




    Le groupe de l’UDI-UC au Sénat, ce sont 41 parlementaires représentant les différentes familles de pensée
    et les valeurs fondamentales du centrisme :
    • - L'autonomie des collectivités territoriales et leur libre administration
    • - La justice sociale
    • - L’équité territoriale
    • - La défense du pluralisme des opinions,
    • - La relance de la compétitivité de l’économie et l’assainissement de nos finances publiques
    • - Le respect de la personne humaine
    • - L'attachement à une Europe en cours de refondation
    Elu le 28 septembre 2014
    Travaux parlementaires
    • Propositions de loi et de résolution
    • Interventions en séance publique
    • Interventions en commission
    • Rapports
    • Questions
    Questions au Gouvernement
    Groupes d'études
    Membre du groupe d'études Chasse et pêche, du groupe d'études Industrie, du groupe d'études des Sénateurs anciens combattants et de la mémoire combattante, du groupe d'études Tourisme et loisirs
    Mandats locaux
    • Maire d'Ornans

    Autres fonctions
    • Membre du Conseil d'administration du Fonds pour le développement de l'intermodalité dans les transports
    • Membre du Conseil national de la transition écologique
    Fonctions antérieures
    • Conseiller général du Doubs
    • Président de la communauté de communes du Pays d'Ornans
    Déclaration d'intérêts et d'activités
    • Déclaration publiée sur le site de la Haute Autorité pour la transparence de la vie publique



    Seine letzten gesetzgeberischen Iniativen:
    Sessions pendant lesquelles M. Jean-François LONGEOT a déposé des propositions de loi ou de résolution :
    Session 2014-2015
    Propositions de loi ou de résolution dont M. Jean-François LONGEOT est cosignataire
    • PROPOSITION DE LOI visant à proroger le «pacte financier» pour la création de communes nouvelles
    • PROPOSITION DE RESOLUTION en application de l'article 34-1 de la Constitution, pour le soutien au plan d'électrification du continent africain « plan Électricité - Objectif 2025 »
    • PROPOSITION DE LOI visant à instaurer des contrats territoriaux de développement rural
    • PROPOSITION DE LOI visant à rendre effective l'interdiction d'exercer une activité professionnelle ou bénévole impliquant un contact avec des mineurs lorsqu'une personne a été condamnée pour des agressions sexuelles sur mineur



    Mis à jour le 17 septembre 2015




    JFL neue Partei braucht auch Geld, um erfolgreich zu sein




    http://bazonline.ch/ausland/eu…heinwelten/story/30290017 >
    Neben der UMP machen auch die regierenden Sozialisten von Präsident François Hollande eine schlechte Figur. Woran liegt es, dass die politischen Eliten Frankreichs derart versagen, dass der FN stark davon profitieren kann?
    Studien zeigen, dass gerade in zentralistischen Staaten abgehobene Eliten entstehen. In Frankreich treffen sich alle in Paris, sie besuchen dieselben Universitäten, sie verbringen Jahrzehnte miteinander. Das Resultat ist, dass die Eliten in abgeschotteten Scheinwelten leben. Je homogener eine Elite ist, desto eher verliert sie den Kontakt zur Realität. Und das ist ein Problem bei einer sich schnell wandelnden Gesellschaft.



    http://www.welt.de/aktuell/art…-reiche-Loreal-Erbin.html



    Whitening ist das global lukrativste Kosmetikgeschäft.
    L’OREAL ist in Führung, Beiersdorf strengt sich an, auf zuholen.
    Gemeinsam haben Sie das Interesse, dass alle Menschen helle Haut haben WOLLEN.
    (Dass Menschen braun sein wollen, kann deshalb nicht geduldet werden.)
    Aber auch für die Lifesciene-Wissenschaften verheißt der Whitening-Markt eine lukrative Zukunft. Mehr dazu z.B: hier:


    http://carleton.ca/fass/wp-con…ds/Amina-Mire-Article.pdf


    “Skin whitening products and anti-aging cosmeceuticals are growing, lucrative markets whose global reaches are greatly facilitated by new scientific innovations and aggressive Internet and print media advertising. Emerging high-end skin whitening and anti-aging biotechnologies are poorly regulated and lucrative spin-off innovations that have troubling social, health, and ethical implications”
    ……


    “One objective of the current project is to show how start-up biotechnology firms in the life sciences, giant transnational cosmetics and pharmaceutical corporations, and public universities have entered into the research and development and mass commercialization of anti-aging and skin whitening products.”


  • Tak; was sagt man dazu??


    So lästig wie Schal und Mütze im Winter ist für Kinder im Sommer die Sonnencreme. Trotzdem hören sie auf Mama, denn die fiesen Verbrennungen will niemand aushalten. Einigen US-amerikanischen Schulen ist das aber völlig egal.


    Ein Sonnencreme-Verbot an einer Schule im US-Bundesstaat Texas hat eine Mutter in Rage gebracht. Ihre Tochter sei wegen der Vorschrift mit einem starken Sonnenbrand von einem Ausflug nach Hause gekommen, klagte die Frau laut einem Bericht des TV-Senders CBS Houston.


    Die Schule erlaubt nach Angaben einer Sprecherin nur Schülern mit ärztlichem Attest, Sonnenmilch mitzubringen. "Sonnenschutzmittel ist eine giftige Substanz und diese können wir nicht in unserer Schule zulassen", hieß es zur Erklärung. Es handele sich um eine Sicherheitsmaßnahme, da andere Kinder auf die Mittel allergisch reagieren könnten.


    weiterlesen unter….


    http://www.n-tv.de/panorama/US…hutz-article12970586.html

  • Menschen werden mit medialer Macht dazu gebracht,
    die ihrem Hauttyp entsprechende Hautfarbe NICHT zu erwerben.
    Von Kindesbeinen an sollen sie die Sonne - also UV - meiden,
    damit sich das Potential des Eigenschutzes ihrer Haut nicht entwickeln kann.


    Wer wie Breitbart (auf der Web-Seite der "deutschen Krebshilfe" ) behauptet,
    dass der Eigenschutz nur maximal einen Lichtschutzfaktor von 6 erreichen kann,
    ist ein Whitening-Propagandist, bzw. hat sich als ein solcher verdingt.


    Eine helle Haut zu bewahren, soll schöner machen und angeblich gesund sein.


    Da das Gegenteil richtig ist, Whitening die Gesundheit schwächt ,
    profitiert das Rassismus-Business zusätzlich von den Folgeschäden.


    Wenn dann die hellhäutigen Herrenmenschen mit weißer Haut das Ideal verkörpern,
    brummt das Rassismus-Business mit den natürlich dunkelhäutigen Menschen erst richtig.


    Denn bei genetisch pigmentierter Haut reicht konsequente UV-Vermeidung nicht mehr.
    Hier muss die Haut zusätzlich gebleicht werden.
    Entsprechend heftiger sind die Folgeschäden,
    die wieder mit mit einem erhöhten medizinischem Aufwand bekämpft werden müssen.


    Wenn die "Heilung" von den betroffenen dunkelhäutigen Menschen nicht bezahlt werden kann,
    werden sie früher sterben.


    Da das Whitening - wegen der unterschiedlichen biologischen und sozialen Disposition -
    die Lebenserwartung der genetisch dunkelhäutigen Menschen stärker verkürzt
    als bei genetisch hellhäutigen Menschen,
    ist Whitening nicht nur eine rassistische Verfolgung und Ausbeutung,
    sondern auch ein rassistisch motiviertes Töten.


    Damit bewahrheitet sich in zynischer Sichtweise das Postulat der Whitening-Rassisten,
    dass hellhäutige Menschen, nicht nur schöner und besser leben, sondern auch länger überleben.


    Zu dem Verbot:
    Ich vermute, darin manifestiert ich die Ahnung,
    dass dem 1. Gebot des Whitning-Vaterunsers "Kinder werden mit Sonnenschutzmitteln getauft"
    weitere Gebote folgen, die die Überlegenheit der hellhäutigen Menschen propagieren.


    Warum gerade Texas?
    Überwiegend Latinos mit einer an das Sonnenland Texas angepassten Haut und eine dünne weiße Oberschicht,
    die aus dem Norden kam und sich das Land angeeignet hat ?


    Zeigt die Mehrheit mit dem Verbot der weißen MInderheit,
    dass sie sich von dieser auch nicht mehr ideologisch unterdrücken lassen will?

  • Da es nur um Geld (und Geltung) geht, ist den Millionen (oder gar Milliarden?) Menschen,
    die aktiv und passiv Teilnehmer des Whitenings-Business sind, vermutlich nicht bewusst,
    dass sie Täter und Opfer von Rassismus sind.


    Solange die Opfer, die Konsumenten, nicht daran zweifeln,
    dass die „Verweißung“ vorteilhaft ist(mehr Geltung, mehr Geld)
    wird der Whitening-Rassismus eine anonyme Macht bleiben.



    Da Whitening bereits ein Massengeschäft von ?zig €-Milliarden jährlich ist
    haben „Verräter“ oder „Whistleblower“ keine Chance gegen diesen Riesendampfer.


    Insbesondere dann nicht, wenn die „neutralen“ politischen, staatlichen und zwischenstaatlichen Institutionen
    auf dem Sonnendeck des Whitening-Dampfers mit der Schädlichkeit der Sonne und der UV-Strahlung beschäftigt sind.


    Widerstand kann nur von denen kommen, die von diesem Dampfer überfahren werden.
    Deswegen kommt der Widerstand bei der Autorin hier:
    http://carleton.ca/fass/wp-con…ds/Amina-Mire-Article.pdf
    auch aus dem Feminismus.


    Frauen haben zuerst unter dem Whitening-Rassismus zu leiden.
    Sie werden am stärksten gezwungen, hellhäutig zu sein.
    Sowohl vom modernen anonymen Whitening-Rassismus werden sie unterdrückt,
    als auch von einem anonymen Rassismus, der sich als Tradition verkleidet hat:
    Beide fordern von der Frau, dass sie ihre Haut (und Haare) vor der Sonne zu schützen habe:
    Mit Tüchern
    und/oder kosmetischen Produkten.


    Der Übergang vom harmlosen Vorurteil zum Rassismus ist im Alltag schleichend.
    Deshalb muss der Kampf gegen den Rassismus dort ansetzen, wo Eliten davon profitieren.


    Wenn die Elite bei Beiersdorf sich darüber freut, dass nicht nur die indischen Frauen
    sondern auch die indischen Männer helle Haut haben wollen,
    müssen sie sich doch fragen, warum wollen die das?


    Weil indische Informatiker zum Beispiel bei einem Aufenthalt in Sachsen
    nicht auffallen wollen?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beiersdorf-Elite so mit Fachidiotie gesegnet ist,
    dass sie Skrupel nicht haben kann.


    Mitte der 70ziger Jahre saß ich im Flugzeug neben einem Wirtschaftführer.
    Er meinte, dass die Überbevölkerung das größte aktuelle Welt-Problem.
    Er kenne Indien gut. Dort sei schon die Katastrophe.
    Die könne man nur mit der Atombombe beseitigen.


    Daher die Frage:
    Macht erst Skrupellosigkeit wirklich elitär ?

  • Tak;


    …. unter Whitening-Rassismus zu leiden, das trifft den Nagel auf den Kopf. Noch besser kann man so einen Unsinn an sich, nicht mehr beschreiben.


    Denn die Naturelle Vielfältigkeit der Menschheit, ist ein Geschenk der Natur an uns alle. Ist ein Naturgeschenk an alle Glaubensrichtungen. Ist ein Geschenk an die Menschheit an sich, denn durch die Vielfallt aller sind Entwicklungen der Menschheit erst überhaupt möglich. Die Naturelle Vielfältigkeit der Menschheit, ist in jedem Fall mit Hochachtung zu respektieren.


    Ein erkannter, oder sich bekennender Rassist, ist somit ein Verbrecher zur Menschheit, der niemals eine Toleranz von der Menschheit erwarten kann! Muss dementsprechend nach Gesetzen verurteilt werden.


    all;


    Alle schauen auf Frankreich, was kommende Woche durch die Nationalversammlung passieren wird...


    was nun die Nationalversammlung in Frankreich beschließen wird, ist erstmals so gesehen, das Ergebnis zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung an sich. Wer die zwingend einzuhaltenden Dosierungen nicht zur künstlichen UV-Bestrahlung einhalten und nachweisen kann, wird früher oder später die Quittung dafür erhalten.


    Wer mit einer zwingend notwendigen Dosierung überhaupt nichts anfangen kann, sollte sich Hilfe ins Haus holen. Der sicherste Weg und beste Hilfe hierzu, ist der Einsatz vom WinSolar STREAM System.


    Sollte Frankreich sich gegen Solarien entscheiden, kann so oder so keiner mehr seinen Betrieb verkaufen, denn dann wird der Inhaber keinen vernünftigen Preis mehr erziehen können. In diesem Fall hilft nur noch seinen Betrieb in einem Fachbetrieb umzuwandeln. Dann kann der Deutsche Staat beschließen was er will, denn ein Fachbetrieb ist durch das Schutzschild UVSV abgesichert.


    Wer die UVSV auf absehbarer Zeit aber nicht umsetzen kann, wird zum Abschuss freigegeben. Denn Deutschland wird keinen Solarien verbieten wollen, sondern wird die UVSV Buchstabe für Buchstabe kontrollieren wollen. Wenn so die Kontrollen zur UVSV angezogen werden, wird sich ein Betrieb sehr teuer von der Branche verabschieden wollen. Der Erlös aus dem Abschuss, wird vermutlich der Deutschen Krebshilfe zur Hilfe kommen…


    Oder kann sich jemand eine andere Lösung zum Problem Solarium weltweit vorstellen?



  • Mit einem Verbot von Solarien soll den Menschen
    die natürliche Haut-Bräunung durch UV verboten werden,
    Warum?
    Damit die Menschen die Bräunung der Haut durch die Sonne vermeiden.


    Sie sollen sich also ebenso denken und handeln,
    wie die meist farbigen Menschen, die aus rassistischen Motiven ihre Haut hell machen.


    Willige in Medien, Wissenschaft und Politik werden als Söldner an die Front gegen UV-Bräunung geschickt.


    Gegen die Übermacht des Whitening-Business hat das UV-Bräunungs-Business keine Chance.
    Das UV-Bräunungs-Business wird auch dann dem Verbot nicht entgehen,
    wenn es sich es sich hinter "Wellness" versteckt, und heimlich Bräunung verkauft.


    Eine Chance auf Zukunft - sogar eine große Zukunft - hat das Solarium als Lichtanwendung für Haut- und Gesundheitspflege -
    in Deutschland gegenwärtig im Rahmen des NiSG und der Verordnung für die Anwendung von UV für kosmetische Zwecke.
    Zweck dieser Anwendung von Kunst-Licht - das dem Sonnenlicht ähneln muss- ist bezogen auf die Pigmentierung der Haut der natürliche Teint.
    Dabei wird das Potential der genetischen Disposition zur Pigmentierung der Haut nur begrenzt genutzt.
    Durch den Verzicht auf Bräunung als kosmetischen (Selbst-)Zweck kann Gesundheitskompetenz erworben werden.
    Mit dieser Kompetenz kann die Haut-Verweißung durch UV-Abstinenz und Depigmentierung als krankmachend angegriffen werden.
    Also kann der Solarienbetreiber, der auf Bräunung als Selbstzweck verzichtet, den Käfig UVSV benutzen,
    um dem "weißen Hai" Whitening in seinem Element Paroli zu bieten.


    Das Element des Whitening ist der Weiße Rassismus.
    Hier noch etwas Stoff dazu:


    http://www.berliner-zeitung.de…nt,10810590,10615384.html


    2 Zitate daraus als Kostprobe:


    Indien dagegen sei das rassistischste Land, das er kenne.


    Auch der Hersteller Beiersdorf wollte davon profitieren. "Die mehr als 500 Millionen indischen Männer sind ein unglaubliches, bisher unerschlossenes Potenzial", erklärte ein Unternehmens-Manager, als der Konzern vor drei Jahren auf dem indischen Markt die ersten Nivea-Bleichprodukte für Männer herausbrachte. Mittlerweile seien sie in ganz Asien zum Verkauftshit geworden, erklärt Beiersdorf. Die spezielle Creme sei nötig, weil Männerhaut mehr Schichten habe und deshalb schwerer zu bleichen sei. Ganz abgesehen davon, wolle man Männern die Verlegenheit ersparen, Cremes für Frauen benutzen zu müssen.


    Die Frauen haben unter dem weißen Rassismus noch mehr zu leiden als die Männer:


    Die Summe an Dowry (= Mitgift), die ein Vater an die Familie des Bräutigams entrichten muss, steigt mit der Dunkelheit des Teints der Tochter, und führt oft zu offenen Vorwürfen der Tochter gegenüber.
    Gefunden hier:http://www.nz2go.de/der-ganz-alltagliche-rassismus/
    Was dann mit den dunkelhäutigen Frauen gemacht wird, ist hier zu sehen:
    https://50millionenfehlenunska…ahres-lebendig-verbrannt/


    Wer das Whitening -Rassismus-Geschäft betreibt dürfte hier als Sponsor nicht willkommen sein:
    http://www.internationale-woch…_BHP_IKR_Materialheft.pdf

  • Auf der Webseite der französischen Nationalversammlung habe ich danach gesucht, was heute entschieden wurde zum Thema "solarium" bzw. "cabines de bronzage à UV" Gefunden habe ich einen Film des Gesundheitsministeriums, der auch einen Beitrag über Sonne und VitaminD enthält:


    http://www.lcp.fr/emissions/et…idees-recues-sur-la-sante


    Sujet 3 : À force d’être dénoncé pour ses dangers, on en oublie que le soleil a aussi des bienfaits pour la santé. Il est indispensable pour synthétiser la vitamine D, un élément indispensable pour le bon fonctionnement du corps.


    http://www.dailymotion.com/cdn…afc4fa3f2ccdb752f98854dd3


    http://www.7sur7.be/7s7/fr/151…ines-a-UV-en-France.dhtml


    Le Sénat a décidé dans la nuit de mardi à mercredi l'interdiction à compter de 2017 des cabines de bronzage à UV pour leur dangerosité.



    Mais faut-il interdire?", a demandé la ministre française de la Santé, Marisol Touraine. Elle a rappelé que sur les cabines, des règles existent depuis 1997 et qu'elles ont été renforcées en 2013.


    "Le projet de loi va plus loin encore, qui interdit les forfaits illimités, la mise à disposition des cabines à domicile, leur vente à des particuliers et impose la formation des professionnels", a-t-elle souligné. Elle a aussi indiqué qu'avec plusieurs ministres de la santé, elle a saisi la Commission européenne et qu'un groupe de travail a été mis en place. "En attendant ses conclusions, avis défavorable à l'interdiction complète des cabines", a-t-elle dit. Yves Daudigny (PS) a obtenu une période transitoire de deux ans pour tenir compte de la situation des professionnels qui se sont conformés aux dernières prescriptions. Les députés pour leur part avaient voté l'interdiction de la publicité pour les cabines et les appareils de bronzage, ainsi que l'interdiction de leur mise à disposition pour les mineurs.


    Le débat sur le projet de loi santé, entamé lundi, doit se poursuivre jusqu'au 2 octobre, avant un vote solennel le 6 octobre.


  • (ich habe den französischen Text durch Google in Deutsch übersetzen lassen. Ich spreche nicht Französisch)


    Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Entwurfs des Gesundheitsrechts, entschied der Senat in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch und gegen die Auffassung der Regierung, das Verbot ab 2017 von UV-Sonnenbänke für ihre Gefährlichkeit. Professionals in der Branche sind empört.


    Solarien bald verboten? Der Senat beschloss Mittwoch nicht, diese Maschinen ab 2017 ermöglichen, gegen den Rat der Regierung. Der Grund: ihre Gefährlichkeit.


    "Hautkrebs haben mehr als in zehn Jahren verdoppelt"


    Im Rahmen der Überprüfung des Entwurfs der Gesundheitsgesetzgebung, haben Senatoren auf die Schädlichkeit dieser Kabinen hingewiesen. "Das Auftreten von Hautkrebs ist wissenschaftlich von der Internationalen Agentur für Krebsforschung etabliert", sagte Jean-François Longeot (UDI-UC) erinnerte daran, dass "Hautkrebs haben mehr als in zehn Jahren verdoppelt ". Yves Daudigny (PS), ängstlich, um der Situation der Industrie-Profis zu nehmen, wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren erhalten. Die Antwort von der Gesundheitsministerin Marisol Touraine war schnell zu reagieren. Wenn es sich der "Schädlichkeit von UV-Exposition" und unterstreicht die Tatsache, dass es bewirkt, dass "eine Erhöhung der Melanom," es ist gegen das Totalverbot der Kabinen. Sie begründet diese Position mit dem Hinweis, dass die Regeln in diesem Bereich bereits existieren seit 1987, im Jahr 2013 verstärkt Der Gesetzentwurf geht weiter, das Verbot der unbegrenzte Pläne, die Bereitstellung von Heim Kabinen, deren Verkauf an Privatpersonen und erfordert die Ausbildung von Fachkräften ", sagte sie. Die Abgeordneten stimmten für das Verbot von Werbeständen und Bräunungsgeräte sowie das Verbot von ihnen zur Verfügung, um Minderjährige. Sie wurden sogar noch weiter im Zusammenhang mit der Überprüfung des Gesundheitsgesetzentwurf abstimmen, um den Verkauf oder Entsorgung zu verbieten, einschließlich frei von künstlichen Bräunungsmittel zur Verwendung mit Ausnahme Geschäft gegangen. "Der Tod in den" Profis in direktem Zusammenhang mit der Frage des Senats protestierte gegen die Entscheidung. In einer Erklärung der Nationalen Union der Professionals Solarium (SNBPC) appelliert an die Regierung. "Der Senat scheint Dekret der Tod der Branche und schicken 22.000 Menschen in die Reihen der Pole Beschäftigung "beizutreten, hieß es. "Wenn das Verbot bestätigt, wäre es eine echte wirtschaftliche und soziale Katastrophe", sagte er. "Wenn UV-Strahlen sind so gefährlich wäre es Notfall Strände, Cafés zu verbieten, die Sonne selbst ! ", betont er. Ärzte werden von SNBPC kritisiert. Er warf ihnen vor, dass "mehr daran interessiert Heber, Pinzette oder eine tan, die heilen" und wollen "das Monopol auf Akte der Beauty und Wellness."


    Original in französisch…
    https://fr.news.yahoo.com/sant…ronzage-uv-124043766.html


    Kommentar: Nationalen Union der Professionals Solarium (SNBPC) appelliert an die Regierung, ist natürlich gegen ein Solarium-Verbot.


    Ob das nun von der Nationalversammlung tatsächlich bestätigt werden sollte, ist eher unwahrscheinlich.... Gefunden habe ich hierzu noch nichts...
    Ich glaube nun nicht mehr daran, dass in Frankreich Solarien verboten werden…. weil dann 22.000 Menschen arbeitslos werden würden… auch die Sonne verbieten müsste, wie man aus dem Google- übersetzten Text entnehmen kann…



  • die Neue Züricher Zeitung schreibt vom 18.9.2015, Autor Rolf Balmer, Paris


    Risiko mit UV-Strahlen

    Dermatologen warnen schon lange vor den künstlichen UV-Strahlen; auch die Weltgesundheitsorganisation hat sie als krebserregend eingestuft.


    Nach dem Willen der französischen Senatoren muss die künstliche Bräunung mit UV-Strahlen verboten werden. Der Ergänzungsantrag im Gesundheitsgesetz könnte ab 2017 das Ende der Solarstudios bedeuten.


    Nach dem Willen der französischen Senatoren muss die künstliche Bräunung mit UV-Strahlen verboten werden. Bei der Erörterung des neuen Gesundheitsgesetzes hat der Senat gegen den ausdrücklichen Wunsch der Regierung einem Ergänzungsantrag in diesem Sinne zugestimmt. Ab 2017 sollen demnach die Bräunungsstudios in Frankreich schließen.


    Damit trägt das französische Oberhaus den Warnungen von Dermatologen und Krebsforschern Rechnung, die seit langem auf die Gefahren dieser künstlichen UV-Bestrahlung hinweisen. Auch die Weltgesundheitsorganisation hat sie als krebserregend eingestuft: Wer vor dem 30. Altersjahr Bräunungsstudios besuche, habe ein um 75 Prozent erhöhtes Risiko, Melanome zu entwickeln.


    Salons verschweigen Risiken


    In Frankreich sind laut der Gesundheitsbehörde Institut de veille sanitaire mindestens 76 Todesfälle durch Hautkrebs pro Jahr auf die künstliche Bestrahlung mit UV-Lampen oder Solarien zurückzuführen. Die Zahl der dadurch verursachten Todesfälle könnte in den nächsten 30 Jahren auf 500 bis 2000 steigen, wenn es beim Status quo bleibe, hat Senator Jean-François Longeot von der Zentrumspartei UDI vor seinen Ratskollegen geltend gemacht.


    In einem Gesetz von 2013 war in Frankreich bereits der Verkauf und Verleih von UV-Geräten an Private verboten worden, und den Salons wurde untersagt, ihre Kunden mit Abonnements zu übermäßig häufigen Besuchen zu verleiten. Zudem wären sie verpflichtet, sie auf die Risiken hinzuweisen. Ein Test eines Konsumentenmagazins hat jedoch gezeigt, dass dies kaum je beachtet wird.


    Dennoch hatte sich Gesundheitsministerin Marisol Touraine vor dem Senat gegen die gesetzliche Schließung der Solarien ausgesprochen. Die Ministerin war der Meinung, dass die gegenwärtigen Empfehlungen genügen. Sie verwies auf eine Arbeitsgruppe der EU, die Richtlinien für eine gemeinsame Haltung ausarbeiten und sich namentlich zu einem eventuellen Verbot (wie es heute in Brasilien und Australien existiert) äußern werde.


    Betroffene Branche empört

    Indem sie so die Verantwortung an die EU weitergibt, möchte sich Touraine vor den Protesten der Branche schützen. Denn der Berufsverband der Betreiber von Solariumkabinen hat sofort mit Empörung auf den Senatsentscheid reagiert, der das Ende ihrer Geschäftstätigkeit bedeuten kann. Das bringe 22'000 Arbeitsplätze in Gefahr und begünstige einseitig bestimmte medizinische Spezialisten, welche bei der Schließung der kommerziellen Bräunungsstudios eine Art Monopol beim Einsatz von UV-Strahlen zu therapeutischen Zwecken bekämen, macht der Verband SNPBC geltend. Seine Hoffnung ist es, dass nach einem entsprechenden Lobbying die Nationalversammlung in der parlamentarischen Differenzbereinigung auf das Verbot zurückkommt.


    _____________


    Kommentar: Nach den Willen der französischen Senatoren sollen Solarienbetriebe ab 2017 schließen.

    Was sagt die Regierung die Gesundheitsministerin hierzu:


    „Dennoch hatte sich Gesundheitsministerin Marisol Touraine vor dem Senat gegen die gesetzliche Schließung der Solarien ausgesprochen. Die Ministerin war der Meinung, dass die gegenwärtigen Empfehlungen genügen.Sie verwies auf eine Arbeitsgruppe der EU, die Richtlinien für eine gemeinsame Haltung ausarbeiten und sich namentlich zu einem eventuellen Verbot (wie es heute in Brasilien und Australien existiert) äußern werde.“

    Das bedeutet, dass die französische Regierung erst mal keinen Alleingang zum Solariumverbot gehen will. Sie verweist auf eine Europäische Arbeitsgruppe, um eine gemeinsame Haltung, Richtlinien für ein eventuelles EU- Verbot sich dann äußern werde.


    Also das "Solarium Problem Frankreich" soll eine EU-Arbeitsgruppe entscheiden… Davon könnten auch Deutsche Betriebe betroffen werden ...


    Die Nationalversammlung hat somit noch keine Entscheidung zum Verbot getroffen…


    Die Argumentationen der betroffen Studios in Frankreich, sind sehr dürftig und enthalten überhaupt keine fachlichen Argumentationen. Mit so einer Haltung kommt keiner weiter…



  • Solarienverbot vom Tisch, BfB hat eben seine Mitglieder informiert, hier dias Wesentliche:
    In den vergangenen Wochen haben Meldungen aus Frankreich für Unruhe in unserer Branche gesorgt. Voreiliege Pressemeldungen berichteten, dass es zu einem Solarienverbot in Frankreich kommt.
    Tatsächlich wurden im Rahmen der Diskussion um ein allgemeines besseres "Präventionsgesetz pro Gesundheit" von einzelnen Abgeordneten VORSCHLÄGE vorgelegt, an deren Ende ein solches Verbot möglich gewesen wäre. Zum Glück hat es sich hier jedoch nur um Vorschläge gehandelt, die von einer kleinen Gruppe Abgeordneter aus dem französischen Senat, einer der beiden Kammern im französischen Parlamentssystem, eingebracht wurden.
    Nun hat die französische Nationalversammlung, die zweite Kammer in diesem System, reagiert bzw. entschieden: Künstliche Bräune anzubieten ist in Frankreich weiter/derzeit erlaubt.
    Begleitet wird dieser Beschluss von weiteren ergänzenden Beschlüssen, die uns in Deutschland bereits bekannt vorkommen , wie zum Beispiel die Einführung einer Ausweiskontrolle, zur Sicherstellung, dass nur Personen, die das 18 Lebensjahr erreicht haben sonnen dürfen. Auch die Übergabe von Informationsmaterial an den Kunden soll geregelt werden. Geplant sind auch Einschränkungen in den werblichen Aussagen.
    Unser Europäischer Dachverband (ESA)ist derzeit aktiv, hier noch verbale Spitzen zu bereinigen , um das Handling mit diesen Beschlüssen für den Studiobetreiber zu vereinfachen.
    Sollten sich auf europäischer Ebene in Brüssel neue Erkenntnisse ergeben, wären die Beschlüsse zu überprüfen.
    Wir gratulieren unseren französischen Verbandskollegen zu diesem Erfolg, der ein Verbot von Solarien und dessen dramatische Signalwirkung, in der Mitte von Europa, verhindert hat.
    Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren, wenn die aktuellen Übersetzungen der Texte aus dem Französischen vorliegen.


  • Norbert,


    vielen Dank für Deine Informationen und Deinen Bemühungen es uns allen mitzuteilen.


    Wäre schön wenn, die französischen Übersetzungen mitgeteilt werden. Dann kann das sehr genau überprüft und fachlich sachliche korrekte Antworten erarbeitet werden. Das ist sehr wichtig, damit keine weiteren falschen Schüsse von Behörden zu den Branchen hin, gezogen werden können. In Brüssel wird ja auch mit den deutschen Behörden gesprochen, die sich direkt hierzu einbringen.


    Derzeit kann von den deutschen Behörden aber gesagt werden, dass ein Solariumverbot so in der Form nicht kommen wird. Man legt aber nun bedingt aus negativen Erkenntnissen und Erfahrungen heraus, zunehmend die Aufmerksamkeit zu dem Gebot einer tatsächlichen Beratung mit Nachweise hierzu und die Einhaltung der Erythemwirksamkeit generell. Genau das wird sehr stark, auch von Behörden bemängelt und angemahnt. Siehe hierzu die einzelnen Länderministerien und deren Internetseiten... Zudem werden derzeit weitere Beamte in allen Bundesländern in einem Wochenkurs zu mögliche Kontrollen direkt ausgebildet.


    Man ist deshalb nun bestrebt, alles zur Solarienbranche hin neu zu überprüfen und bei erkannter Nichteinhaltung der UVSV, insofern dann bis hin zu einem Gewerbeentzug androhen. Das wurde zudem schon öfter so genannt. Siehe „Brandenburger Kontrollen“ und die Broschüre hierzu. Also kein Solariumverbot generell, sondern bei schlecht arbeitendem Betrieb, das Gewerbe durch Verwaltungsgerichte zu entziehen. Das ist dann sehr teuer und auch abschreckend zugleich, wie man das so sagt und erfahren musste. So wird sichergestellt, dass alle sehr gut arbeitenden Betriebe immer außen vor sind. Diese haben dann nie was zu befürchten, was auch sehr demokratisch an sich ist.


    So kann derzeit und aus Erkenntnissen heraus gesagt werden, dass eine generelle Investitionssicherheit in der Branche tatsächlich gegeben ist. Das ist sehr wichtig für alle Betriebe bei anstehenden Investitionen...

  • Mache ich gerne, sobald die abschließende Version vorliegt. Der Stand der Dinge ist wie folgt: Die Nationalversammlung hat den Senatsentwurf korrigiert an den Senat zurückgegebenen. Der Senat hat nun die Möglichkeit das wording zu ändern, darf allerdings nichts Grundsätzliches mehr ändern. Das bedeutet die Details, z.B wie läuft die Zugangskontrolle, was ist zu dokumentieren und was nicht, kennen wir noch nicht. Auch was an werblichen Aussagen nicht mehr genutzt werden darf, ist wohl noch Detailarbeit. Ist zwar vorstellbar, wenn man sich das „Europäische health claim Gesetz“ anschaut, aber für Details noch zu früh. Ich bleibe dran und werde weiter informieren.

  • Ich hoffe auf viel mehr, so objektive "Berichterstattung", die hier schon soooooooooooooooooo lange nicht mehr möglich zu sein scheint!!! - LEIDER!!!


    Vielen Dank für die Info, die ich über den BfB übrigens gestern morgen bereits erhalten habe - danke dafür!


  • es freut auch mich, wenn Freude erkennbar wird…. wenn jeder Betrieb, sich dementsprechend zur Forderungen ausgerichtet hat, erlebt man jeden Arbeitstag eine Begeisterung. Leider nicht immer auf Branchenebene…


    Was ist objektiv? Objektiv ist immer das, was man vorfindet und darüber fachlich- sachlich berichten kann… Ich gebe Dir aber recht, die Begeisterung zur nahen Vergangenheit, hielt sich durchaus in Grenzen.


    Weshalb in Frankreich überhaupt solche Forderungen den französischen Senat erreichen mussten, lag am Verhalten der Betreibern selber. Dann noch zittern wollen, das so ein Gespenst das Weite sucht soll, wäre sooooo unnötig gewesen. Man muss sich jetzt mal wieder zu allen erklären. Zu dem Unglück folgen stattdessen, Sanktionen die noch nicht erkennbar sind.


    Denn solche Senats- Einlagen kommen ja nicht von ungefähr… sondern durch vermeidliches Fehlverhalten der Betreiber selber, das als eine Provokation von den Verantwortlichen angesehen wird. Reaktionen folgen auf dem Fuß und kommen prompt und erschrecken nun jeden…
    Es ist abzuwarten, was der Text der verantwortlich- regierenden beinhaltet. Dann kann man erkennen, wie die Richtung zur Zukunft, sich darstellen wird. Was auch tatsächlich zusätzlich gefordert wird.


    Für deutsche Solarienbetreiber hat das alles ohnehin kaum eine Auswirkung, denn die nationale UVSV beinhaltet wesentlich mehr als das, was auf EU-Ebne gefordert wird.


  • nach Angaben vom französischen Verein SNPBC sind in Frankreich 550 Studios im Schnitt mit sechs Solarien vorhanden. Hinzukommen 8000 Beauty Studio Betriebe mit einem bis zwei Solarien organisiert im UPB und zusammen im IFFS Verein. Laut Angaben sind insgesamt 21.000 Mitarbeiter tätig. Nach einer gemeinsamen Vereinbarung aus 1997 hat man sich verpflichtet zur ersten Bestrahlung 15 Minuten anzuwenden. Man würde den Hauttyp und einen Plan berücksichtigen… Wesentlich mehr war bis jetzt nicht zu erfahren…


    Aber die Angaben reichen aus, um das Ungenügende zur UV-Bestrahlung zu erkennen, dass der Hauttyp zwar berücksichtigt werden soll aber in welcher Funktion hierzu, ist in keiner Ausführung erkennbar. Von einer Dosierung ist nie die Rede. Ein Plan zur UV- Anwendung würde man angeblich erstellen, aber zum warum und wozu überhaupt und wozu ein Hauttyp erkennen und anzuwenden, wird sich ausgeschwiegen. Nach nationalen Mediziner- Aussagen, wird alles nicht oder nie angewendet.


    Das bedeutet, die französischen Kollegen können von vornherein gar nicht erkennen und beurteilen, welche Dosierung zur Bestrahlung angewendet wurde. Wissen somit nicht die Gesamt- Bestrahlung jedes einzelnen Kunden und sind somit „blind“ zur künstlichen UV-Bestrahlung zum Ganzen. Können somit nie fachlich eine Bestrahlungszeit pro Hauttyp berechnen. Sind zur Beratung hierzu, nicht in der Lage. Sind erkennbar unwissend zur UV-Bestrahlung insgesamt.


    Es fehlt im Grunde zum Verständnis vergleichbar zum Auto, der Tachometer und der Kilometerzähler. Somit ist man blind zum ganzen Geschehen der gewerblichen Anwendung, der künstlichen UV-Bestrahlung. Zudem die Auswirkungen hierzu werden durch deren eigenem Betreiber-Verhalten mit Verpflichtungs- Aussagen zur Anwendung, nicht erkannt. Jeder könnte zudem manchen was er wolle… Eine Verantwortung hierzu ist nicht erkennbar, ist somit gleich Null.


    Die Mediziner erkennen direkt einen UV- Betreiber- Laien und auch die selber gesetzte Selbstverpflichtung zum Plan und zum Hauttyp, würden so gut wie nie in den Betrieben angewendet. So die direkten Vorwürfe…


    Verdeutlicht wird hierdurch die laienhafte UV-Anwendung, mit der sich selber verpflichteten Angabe, man würde zur ersten Anwendung die Kunden „nur“ mit 15 Minuten besonnen. Alleine dieser laienhafte Unsinn zur künstlichen UV-Bestrahlung, ohne Berücksichtigung und Angabe zum Hauttyp, ohne Berücksichtigung zur Erythemwirksamkeit in Verbindung zur Dosierung, beschreibt eine Unfähigkeit zur künstlichen UV-Bestrahlung direkt und ist als eine „Körperverletzung“ insgesamt zu beurteilen. Das bedeutet, die Funktion zum Hauttyp, ist den Betreibern unklar und somit fremd. Können damit nicht wirklich was anfangen…


    So analysiert ist es nicht verwunderlich, das alle Mediziner auf die Barrikaden gehen und ein direktes Solariumverbot durch den Senat einfordern. Das harte Verbot beschreibt zudem sehr deutlich, das man den Betreibern eine gewerbliche Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung nicht zutrauen kann.


    Nun ist es ein Thema in der Nationalversammlung. Man wird darüber nachdenken und Lösungen suchen, so die Angaben vom französischen Verein. Die Regierung will zudem mit EU- Kommissionen zu einem einheitlichen Vorgehen beraten und dann entscheiden.


    So wie sich es nun alles darstellt, sollen statt Verbot weitere Maßnahmen erarbeitet werden. Wenn man aber hierzu die Vergangenheit zum Verhalten der Solarienbetreiber und den Werdegang zum Verhalten zur künstlichen UV-Bestrahlung insgesamt verfolgt, ist zu befürchten, das wiederum trotz Maßnahmen, nichts fachlich- gekonntes zur UV-Bestrahlung umgesetzt werden könnte… Oder man wacht nun auf und konvertiert zu einem UV-Fachbetrieb. Das wär die einzige richtige Lösung überhaupt, um den Fortbestand der künstlichen UV-Bestrahlung auf Dauer zu garantieren...


  • Elektra,auf europäischem Terrain solltest Du etwas besser recherchieren, bevor Du Dich zu Aussagen hinreißen läßt.Ich weiß ich soll Dir nicht sgaen, was Du tun sollst, aber für Frankreich ist Fakt:
    1) Die Gesamtbestrahlungsstärke ist begrenzt auf 0,15 mit Unterbegrenzungen für UVB 0,15 und UVA 0,15, also wesentlich strenger als auf europäischer Ebene
    2) Schulungen von 8 Stunden sind für Mitarbeiter seit etwa 7,5 Jahren vorgeschrieben
    3) No Self Service
    49 weitere Verbraucherschutzmaßnahmen
    das Dekret ist am 01-06-97 in Kraft getreten. Es ist tituliert unter Décret n° 97-617 du 30 mai 1997 , hier findest Du ergänzende Informationen

  • Norbert;


    ich will Dir nicht wiedersprechen, denn das was Du zu Frankreich aufführst, wird mit Sicherheit so sein. Das wusste ich nun so wirklich nicht. Ich bin von der Europäischen und deutschen Normung von maximal 0,3 W/m² Gesamt -Erythemwirksamkeit der Solarien ausgegangen.


    Ich habe mich so in der Form mit Frankreich nicht wirklich beschäftigt. Ich kann auch kein Französisch verstehen. Das ist ein Problem. Dann habe ich auch die Google- Textübersetzungen falsch verstanden oder falsch interpretiert. Die Übersetzungen sind manchmal wirklich zum Lachen.


    In diesem Fall zu 0,15 W/m² UV-B und 0,15W/m² UV-A Erythemwirksamkeit der Solarien, darf nach Deiner Erklärung die Gesamt- Solarium- Erythemwirksamkeit von 0,15 W/m² nicht überschritten werden. Dann verstehe ich nicht mehr die französischen Mediziner und die französischen Branchengegner in Ihrer Argumentation zur Senats- Eingabe hin. Außer es sei denn, unsere französischen Kollegen halten sich nicht oder nie an die vorgeschriebenen Grenzwerte...


    Wenn wir nun von einer Gesamt- Erythemwirksamkeit von 0,15 W/m² ausgehen, dann liegt bei 15 Minuten die Dosierung exakt bei 135 J/m². Auch zur Erstbestrahlung ungebräunter Büro- Haut, ab Hauttyp II, ist das erstmals wirklich so unbedenklich. Bei Hauttyp II maximal 1 MED also 250 J/m², errechnen sich bei 252 J/m² genau 28 Minuten Bestrahlungszeit. Bei einem Hauttyp III maximal 1,4 MED also 350 J/m², ist die Bestrahlungszeit bei einer Dosierung von 351 J/m² genau 39 Minuten.


    Somit können die französischen Kollegen kaum einen Kunden schädigen wenn sicher gestellt wird, dass die von mir genannten MED- Grenzwerte je Hauttyp eingehalten und zum Nachweis dokumentiert werden. Mit 0,15 W/m² der Gesamt- Erythemwirksamkeit vom Solarium, kann nahezu jeder Kundenwunsch, in diesem Fall nach deutschen Bestrahlungsstufen zu einer Serie gesehen, erfüllt werden. Beratungsablehnungen der Kunden, wären dann wirklich unnötig.


    Eine 0,15 W/m² Gesamt- Erythemwirksamkeit, entspricht vergleichbar in Deutschland, die Sonneneinstrahlung von einem Sommeranfang. Bei uns im letzten Hochsommer, wurde die Erythemwirksamkeit der Sonne von 0,21 W/m² zu keinem Zeitpunkt Bundesweit überschritten. Der Sommer war aber doch sehr heftig und lang.


    Nun muss man einfach mal abwarten, was da für Argumentations- Texte von der Nationalversammlung kommen. Ein Solariumverbot mit so einer französischen Gesetzesslage, ist in keinem Fall gerechtfertigt. Was eventuell kommen könnte, wäre wenn nachweisbar sich französische Kollegen nicht an ihre Gesetze halten würden, dass dann in diesem Fall ein Gewerbeentzug ausgesprochen werden könnte. Das wäre gerecht zu all den französischen Kollegen, die sich an die Gesetze halten… Also da müsste doch sehr viel Spielraum zu fachlich- vernünftigen Argumentationen vorhanden sein…

  • Elektra
    Mit Deinen Berechnungen hast Du vollkommen Recht! Damals, als das eingeführt wurde, vergleichbares übrigens in Spanien, ist die Branche schwer in die Knie gegangen. Aufgrund der besonderen Stärke der Kosmetikindustrie in Frankreich war die Branche nie besonders groß. Man darf ja nicht vergessen, wie groß Frankreich, mit 67 Millionen nur etwas kleiner als Deutschland.
    Aber jedes Land hat seinen Breitbart, in Frankreich heißt der Bonniol und ist dort für die Überarbeitung der Statistiken im Interesse des Derma zuständig. Was nicht beutenden soll, dass unsere französischen Kollegen nicht vielleicht auch geschummelt haben, ich weiß es nicht.
    Ob das mit dem Gewerbeentzug in Frankreich geht weiß ich gar nicht??In Deutschland ist er nur theoretisch eine sehr scharfe Waffe, in einem Rechtsstaat hat man natürlich hier Einspruchsmöglichkeiten und das Verwaltungsgericht scheint manchmal auch anderer Meinung zu sein.
    Dies obwohl die Gewerbeverordnung hier eindeutig formuliert und die gültige Rechtsprechung eingrenzend kommentiert. Sie hierzu:
    Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Unzuverlässig ist, wer sein Gewerbe nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen betreibt.


    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 65, 1 f) ist gewerberechtlich unzuverlässig, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Die Unzuverlässigkeit ist auf das ausgeübte Gewerbe bezogen zu beurteilen. Dabei muss der Gesamteindruck des bisher gezeigten Verhaltens gegen eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung sprechen. Auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden kommt es nicht an.
    Die maßgeblichen Tatsachen müssen dem Gewerbetreibenden lediglich objektiv-kausal zuzurechnen sein. Erforderlich ist die Gewerbeuntersagung, wenn sie geeignet ist, den angestrebten Zweck zu erreichen und nicht unverhältnismäßig ist. Verhältnismäßig ist die Untersagung dann, wenn sie nicht zu einem Nachteil führt, der zum angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht.
    (Zitiert aus http://www.vdb-gmbh-insolvenz.…Risiko/gewerbeentzug.html)
    Zumal die Höchstgeldstrafe nach UVSV auch noch nie ausgesprochen wurde, oder weiß da jemand Näheres??


  • die Welt, die Länder, die Gesetzgebungen, die Menschen selber, ändern sich ständig. Was Gestern noch erlaubt war, ist heutzutage durch Erkenntnis mit Ergebnisse hierzu geregelt. Das ist nun mal so und wird immer so sein.


    Die "Blechbüchsen- Mentalität", mit Münzeinwurf durch Nutzer um unkontrollierte Solarien zu aktivieren, ist nun mal schon sehr lange vorbei. Zur "Blechbüchsen- Mentalität" brauchte man kein Hirn und die verantwortlichen Mediziner haben deshalb Großallarm ausgelöst. Durch Erkenntnisse hierzu, wurden Regeln eingeführt.
    Wo ist da ein Problem zu suchen? Nur verstehen muss man es. War ja schon alles sehr lange vorher bekannt. Das deshalb gleich eine ganze Branche in die Knie gehen muss, ist unverständlich in der Sache selber. Hat auch erst mal nichts mit einer Kosmetik –Industrie zu tun. Man brauchte nur den Verstand zur künstlichen UV-Bestrahlung einschalten. Mehr nicht und alles wäre gut gewesen.


    Also ein unzureichender Bildungsstand in der Branche, trieft auf hochintelligente Fachleute. Das sowas erst mal ein Erdbeben auslöst ist eher unverständlich, denn man kann ja lernen. Aber in der Praxis, hat es sich so nicht gezeigt. Das ist die Ursache zu allen Brachen- Problemen. Damit ist jede Ausrede, oder eine Schuld bei anderen suchen zu wollen, keine Lösung.


    Intelligent der Neuzeit begegnen, ist die einzige richtige Lösung überhaupt. Das so zu lösen, wurde professionell mit den WinSolar-Stream Systemen verwirklicht, um den notwendigen Wissenstand von Solarienbetreiber und dem Fachpersonal den intelligenten medizinischen Forderungen 1:1 anzupassen. Durch WinSolar – STREAM EDV-Systeme, ist jeder Betrieb zur intelligenten Neuzeit wirkungsvoll abgesichert… So einfach kann eine Branchen- Antwort zu intelligenten medizinischen Forderungen sein.


    Norbert;


    das erst mal eine erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,15 W/m² überhaut kein Nachteil sein muss, habe ich durch meinen Berechnungen eindeutig bewiesen. Das war das Ziel, um genau das zu erkennen. Denn die maximalen Dosierungswerte – Werte je Hauttyp, werden genauso wie bei einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² erreicht. Das Ergebnis zur Bräunung ist somit immer gleich. Nur bei 0,15 W/m² muss der Nutzer länger unter dem Solarium verweilen. Also die französischen Kollegen können mehr Geld durch höhere Bestrahlungszeiten verdienen. Im Übrigen wurden die Berechnungen mit ein paar Klicks ganz einfach mit dem WinSolar – STREAM System durchgeführt. Das ist somit ein automatischer Bestandteil einer jeden guten fachlichen Beratung der Nutzer.


    Das, sich Mediziner in ihrer Branche profilieren wollen, ist hinreichend bekannt. Diese suchen sich Bereiche aus, wo man mit verhältnismäßig geringen Mitteln und Unverständnis zum Fachgebiet, vieles und das selbstgesteckte Ziel erreichen kann. Somit werden die fachlichen Sticheleien durch Mediziner, hervorgerufen durch großes Ungenügendes mit Unverständnis in der Brache selber, ausgelöst. Wer das als Ärgernis ansieht ist selber schuld. Man sollte aber genau hinhören, denn auch hier sind Wahrheiten enthalten. Somit ist Prof. Breitbart mit auch französischen Kollegen, hierzu das beste Beispiel.


    Ob das mit dem Gewerbeverbot das so einfach ist, kann nicht beantworten. Es steht nun mal im Raum und wurde direkt in der Broschüre zu den Brandenburger Kontrollen, dort öffentlich benannt... Ein Einspruch ist immer möglich, ob das was erbringt ist ungewiss. Zu erkennen, in unserer Branche landet meist alles immer vor einem Verwaltungsgericht. Also an der Basis direkt. In der Vergangenheit, sind aber alle Prozesse mit Verwaltungsgerichte verloren gegangen. Die Branche hat noch nie einen Prozess vor einem Verwaltungsgericht gewonnen. Genau das ist das Bedenkliche an der Sache. Zudem sind die Verantwortlichen durch Unfähigkeiten in der Branche, sehr verärgert. Daher der Rat: Jeder Betrieb sollte alles daran setzen, nie in so einen Lage kommen zu müssen.


    Die Höchststrafe von 50 Tausend ist nach meinen Erkenntnissen, noch nie angesetzt worden. Es reicht ja aber in der Branche schon ein Bußgeldbescheid von über 10.000 Euro aus, um betrieblich- notwendige Investition schlagartig zu stoppen. Auch die Verärgerung hierzu ist dann sehr groß und zeigt Wirkung. Mir sind Betriebe bekannt, wo hohe Busgeldbescheide über 20.000 Euro, nach Einspruch und Einigung mit den Behörden, im Verhältnis sehr hohe monatliche Ratenzahlungen beglichen werden. Wegen den Raten, hat sich aber der Bußgeldbescheid nicht abgeändert.


    Deshalb ist es immer besser, alles unverblümt anzusprechen, damit die Betriebe die Notwendigkeiten erkennen und rechtzeitig reagieren können. Ich sage in einem „Behördenunfall“ dann immer, dass eine rechtzeitige WinSolar STREAM Installation, immer um ein vielfaches billiger ist. Nur das hilft dann dem Betreiber dann auch nicht mehr. Wenn WinSolar STREAM aber in den Betrieben angewendet wird, besucht kaum noch eine Behörde den Betrieb erneut. Das weiß und erkennt auch die Behörde selber, weil alles eindeutig zu den UVSV-Forderungen nachweisbar ist. Wurde deshalb schon öfter als sehr vorbildlich bezeiget…
    Man erkennt einen Fachbetrieb.



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