ESA Countdown mit Brüssel + DIE WELT


  • Ethnologen befürchten, dass über 50 Prozent der in Deutschland lebenden Afrikaner in Wirklichkeit Opfer von Solarien sind.


    In keinem anderen Land Europas gehen so viele Menschen ins Solarium wie in Deutschland. Insgesamt 14 Millionen Deutsche lassen sich künstlich bestrahlen, wobei man bisher glaubte, dass nur Michel Friedman regelmäßig ein Solarium besucht. 14 Millionen Mal wird er es allerdings wohl nicht schaffen, das würde bedeuten, er müsste pro Stunde fast 1600 Mal ins Solarium gehen. Das gelingt selbst Friedman nicht, und es wäre auch im höchsten Maße kostspielig und vor allem ungesund.


    Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention weisen außerdem darauf hin, dass Erwachsene nicht mehr als 50 Mal im Jahr sonnenbaden sollten. Wobei der Aufenthalt unter der echten Sonne, das ist dieses gelbe Ding, das man an klaren Tagen manchmal am Himmel sehen kann, in der Rechnung enthalten ist. 62 Prozent der Solariengänger erklärten, sie nutzten die Bräune zur Attraktivitätssteigerung. Der zuverlässig ausbleibende Erfolg lässt sie dann zu immer stärkeren Strahlendosen greifen. Ethnologen befürchten, dass über 50 Prozent der in Deutschland lebenden Afrikaner in Wirklichkeit Opfer von Solarien sind.


    Anmerkung Branchenumsatz durch Kunden mal kurz gerechnet: 14 Millionen Besucher * € 8,00 = 112 Millionen ... Wenn jeder nur einmal ins Solarien gehen würde.....


    Der Artikel DIE WELT: http://www.welt.de/debatte/kol…r-Opfer-von-Solarien.html


  • Wir hoffen alle, dass nun das ESA TEAM Frau Christina Lorenz, Herr Jens-Uwe Reimers und Herr Stefan Dressendörfer, richtig gute fachliche Argumente finden, damit die Verantwortlichen und alle Mediziner mit den Branchen zufrieden sein können…


    Nur dieses mal ist Messlatte sehr hoch gehängt… siehe hierzu die Berichte im Forum… die Frage die beantwortet werden muss, "...können wir alle mit der künstlichen UV-Bestrahlung, laut Definitionen der deutschen UV-Fibel, damit umgehen oder nicht…" Die Differenzen zum Verständnis hierzu, scheinen im Augenblick unüberwindbar …!!


    Wir werden es sehen, wir werden es erleben. So oder so

  • So könnte es auch bald bei uns in der Branche aussehen:
    Besonders bermerkenwert die rot markierte Begründung!!


    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Verbraucherschutz
    Die Raucherquote senken


    Zum Schutz der Gesundheit will die Bundesregierung nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische
    Zigaretten gleichbehandeln. Für Tabakerzeugnisse sollen die Werbeverbote künftig weiter reichen als
    bisher. Dazu hat das Kabinett heute eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen.


    Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes enthält schärfere Regelungen, als es die
    Tabakproduktrichtlinie der EU vorsieht. Die Umsetzung der Richtlinie selbst ist bereits erfolgt.
    Nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen den nikotinhaltigen E-Zigaretten
    im Tabakerzeugnisgesetz gleichgestellt sein.
    Die Raucherquote hat sich in den letzten Jahren in Deutschland weiter verringert. Im europäischen
    Vergleich steht Deutschland gut da. Trotzdem sind allein hier jedes Jahr 120.000 Todesfälle auf das
    Rauchen zurückzuführen. Dadurch entstehen volkswirtschaftliche Kosten von nahezu 80 Milliarden Euro
    jährlich.
    Deshalb will die Bundesregierung mit Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes die Raucherquote allgemein
    und besonders bei Jugendlichen weiter senken. Zumal sich elektronische Zigaretten vor allem bei
    16-19-Jährigen zu einem Lifestyle-Produkt entwickelt.
    Schärfere Werbeverbote
    Für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sind über die bestehenden
    Regelungen hinaus zusätzliche Werbeverbote vorgesehen. Dies sind:
    - ein generelles Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter
    sowie
    - eine Beschränkung der Kinowerbung auf solche Kinofilme, für die keine Jugendfreigabe vorliegt.
    Eine kostenlosen Abgabe wird verboten für
    - Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak und
    - außerhalb von Geschäftsräumen für andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse,
    E-Zigaretten und Nachfüllbehälter.
    Abwägen zugunsten des Gesundheitsschutzes
    Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der Tabak- und
    Werbewirtschaft (Berufs- und Meinungsäußerungsfreiheit) sind aus Sicht der Bundesregierung
    gerechtfertigt. Sie waren gegenüber den hohen Gütern des Gesundheitsschutzes und des Schutzes von
    Leben abzuwägen.
    Dass eine Schutzpflicht des Staates bestehen kann, die auch eine Risikovorsorge
    gegen Gesundheitsgefährdungen umfasst, davon geht das Bundesverfassungsgericht in einschlägigen
    Entscheidungen aus.
    Auch der Jugendschutz wurde bei der Abwägung herangezogen. Jugendliche können sich Außenwerbung
    schwer entziehen. Studien belegen einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Kontakts mit
    Zigarettenwerbung und dem Rauchverhalten von Jugendlichen. Im Übrigen ist im
    Jugendschutz-Änderungsgesetz vorgesehen, dass sowohl die Abgabe nikotinhaltiger und auch
    nikotinfreier E-Zigaretten an Jugendlichen verboten ist.
    Es ist erforderlich, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt.
    (Quelle, Presse-und Infromationsdienst der Bundesregierung)

  • Norbert;



    ein Raucher geht er zum Automaten und kauf sich die Packung. Dazu braucht er keine Reklame. Aber der Sinn aus Deinem rotgeschrieben Bereich, könnte direkt die Branche zu Solarien selber treffen. Die Botschaft die Du mitteilen willst, ist somit eindeutig.


    Die ESA Vertreter müssten nun wirklich sehr gut argumentieren können, um überhaut den intelligenten Medizinern zu all den Vorwürfen Parole bieten zu können. Den Staatsvertretern gegenüber, müsste nun die Branche mehr oder weniger „zu kreuze“ kriechen, um überhaut noch gehört zu werden.


    Aus meiner Sicht sind nachfolgende Punkte nun sehr wichtig. Hierzu sollte die UVSV angewendet werden, denn wen diese eingehalten wird, wirkt diese wie ein Schutzschild zur Branche:


    1. alle Antworten müssten sehr gut fachlich fundiert und sehr gut zur Sache formuliert sein


    2. ein schriftliches Versprechen von allen Solarienhersteller, jeder einzeln für sich formuliert abliefern und einreichen, das alle Solarien zur Gesetzgebung konsequent ausgerichtet werden…


    3. dass kein Nutzer eine UV-Bestrahlung selber am Gerät beeinflussen kann…


    4. das kein Solarienbetreiber selber nachträglich, eine Erythemwirksamkeit überhaut noch verändern könnte…


    5. dass sämtliche Solarienbetriebe fachlich durch interne Branchen- Schulungen so geschult werden, das ein verantwortlicher Umgang mit der UV-Bestrahlung sichergestellt werden kann…


    6. das sichergestellt werden kann, das die praktische Umsetzung in den Betrieben zum UVSV Gewollten, auch das notwendige Equipment hierzu bereitgestellt und eingesetzt werden kann.


    Das soll nun alles, als Bringschuld aller Branchen vorgetragen werden, damit negative Vorwürfe zur Branche, dadurch erst mal „ausgehebelt“ und unwirksam zur Sache werden könnten? Gleichzeitig sollte man hierzu, eine Zeitspanne zur Verwirklichung von Änderungen, ein halbes Jahr hierzu aushandeln und vorschlagen. Damit ist Zeit gewonnen. Denn es ist immer besser, direkt zur Sachlage anzugreifen als irgendwelche negativen Vorwürfe rechtfertigen zu müssen und dem hinterher laufen wollen. Allerdings ob man den Branchen hierzu noch sowas zutrauen und vertrauen könnte, steht auf einem anderen Blatt.


    Auf jeden Fall muss nun ein guter strategischer Plan her, damit die ESA auch wirkungsvoll auftreten und handeln kann. Ohne sinnvollen Plan, wären alle nur Statisten. Alle Verantwortlichen und Mediziner würden eigenmächtig handeln, ohne noch ernsthaft anhören zu wollen… Verärgert sind diese allemal… Die müssen nun überrascht werden, womit diese niemals gerechnet hätten …


  • Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks SCENIHR Public Hearing on Biological effects of ultraviolet radiation relevant to health with particular reference to sunbeds for cosmetic purposes


    EUROFORUM - 10, Rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg-Gasperich, LUXEMBOURG, Meeting date: 12 April 2016 12:00 – 16:00


    DRAFT Programme


    1. WELCOME AND OPENING (DG SANTE)
    2. PRESENTATION OF THE MANDATE (DG JUST AND DG GROW OFFICIALS)
    3. PRESENTATION OF THE PRELIMINARY OPINION (SCENIHR REPRESENTATIVES)
    4. QUESTION AND ANSWER SESSION
    5. CLOSING


    List of registered participants to public hearing on sunbeds
    (Liste von registrierten Teilnehmern zu öffentlicher Anhörung zu Solarien)
    Hier die Teilnehmerliste:


    http://ec.europa.eu/health/sci…cs/ev_20160412__ag_en.pdf



    Was ist da nun auffallend zur Veröffentlichung der Teilnehmer der Europäischen Kommission ( ec.europa.eu ) vom 12.4.2016 zu erkennen:

    Wenn man sich nun ein Bild von dem Teilnehmen der europäischen Kommunion macht, ist direkt auffallend, dass der von BfB,
    KBL und Ergoline so hochgelobte ESA European Sunlight Association Verein, der angeblich alle europäischen Solarienbetreiber und Solarienindustrie vertreten sollte, als solcher erst gar nicht auftaucht. Der wird mit keinem Wort erwähnt. Der Ist nicht existent. Der wird als solcher noch nicht mal wahrgenommen. An 18. Stelle von den 19 Teilnehmern wird Frau Cristina Lorenz von KBL erwähnt, aber nicht als Chairperson (Direktor) von ESA! Sondern nur als Angestellte von KBL, was die Dame ja auch schon immer nur war. Da wird einem Solarienbetreiber aber eingeredet, dass er von der ESA vertreten wird. ESA und der BfB ist somit noch nicht mal in der Öffentlichkeit ein Thema. Wenn man sich die ESA Homepage anschaut, ist nur allgemeines Gesülze zu lesen, aber nie was Fachliches zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung beschreibt. ESA = BfB
    verblendend und somit nutzlos, genauso nutzlos wie die „BfB Hilfsmittel“ zur UVSV. Das bedeutet, das die deutschen Solarienbetreiber überhaupt nicht von einem Verein auf europäischer Ebene vertreten werden! Zu erkennen, ESA hat noch nicht mal was fachliches zur künstlichen UV-Bestrahlung anzubieten. Das Fachliche ist erst gar nicht vorhanden.


    Andere Europäer sendeten deshalb ihre eigenen Vertreter zur europäischen Kommission:


    Wenn nicht der Herr Alexander Wunsch von Medical Light Consulting in der europäischen Kommission vertreten wäre, wäre kaum eine Deutsche Kapazität vorhanden...


    Der Managing Direktor Dignus von de Linde VDL Hapro BV vertritt Holland mit Mr. Rob Bontje von Sunday's Nederland BV gemeinsam. Damit sind die Holländer sehr gut in der Kommission vertreten


    Aus England und Ireland, ist Mr. Gary Lipman, mit Verein “The Sunbed Association UK and Ireland“ vertreten...


    Aus Schweden ist Herr Roland Laurent mit dem Verein „Swedish Tanning Association“ vertreten…
    Aus Dänemark ist Herr Henrik Marx mit Verein „Danish Sunbed Federation“ vertreten…


    Wie sehr leicht zu erkennen ist, wird die ESA bei der europäischen Kommission noch nicht mal erwähnt und andere europäische Länder sind mit Ihrem eigenen Vereinen vertreten. Somit ist die anmaßende Behauptung der ESA, dass der Verein ein europäischer Zusammenschluss aller Vereine wäre, der alle europäischen Vereine vertritt, glatt eine Lüge an sich? Der deutsche Solarienbetreiber wird mit Aussagen verblendet, die gar nicht der Realitäten entsprechen können. Wer also weiterhin dem BfB und ESA Glauben schenkt, ist auf dem Holzweg. Genauso die Aussagen die UVSV wäre fehlerhaft und der Kunde kann alles selber Entscheiden, es lebe deshalb SB hoch, 0,3 Anschlag und immer für 20 Minuten, ist eine Verblendung sondergleiches, das jeden Solarienbetreiber in den Abgrund schickt, wer so einen Unsinn Glauben schenkt. Das haben so auch die Mediziner und alle Verantwortlichen auch schon längst so erkannt.


    Die reine Wahrheit ist, die UVSV zum Gewollten muss von jedem erkannt werden und das Gewollte muss in den Betrieben umgesetzt werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht! Zudem das noch sehr schnell, wenn man sein Erwirtschaftetes erhalten, also behalten will.


    Gleichzeitig wird sehr deutlich rausgestellt, wie wichtig ein professioneller Solarienbetreiber Verein nun ist. Die Branche müsste schnellstens, einen Verein hierzu ins Leben rufen, um in der Öffentlichkeit wieder glaubhaft dar zustehen. :thumbup:


  • Norbert; welche deutschen Kompetenzen waren denn nun von der ESA vertreten?
    @all;


    Öffentliche Konsultation zu den vorläufigen Stellungnahme zu Biologische Wirkungen von UV - Strahlung gesundheitsrelevanten insbesondere in Bezug auf Solarien für kosmetische Zwecke

    Die Europäische Kommission und ihren Wissenschaftlichen Ausschuss für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) haben eine öffentliche Konsultation über die vorläufige Stellungnahme zu biologischen Wirkungen von UV-Strahlung gesundheitsrelevanten insbesondere in Bezug auf Sonnenliegen für kosmetische Zwecke ins Leben gerufen.


    Vorläufige Stellungnahme unter: (englisch)
    http://ec.europa.eu/health/sci…ng/docs/scenihr_o_052.pdf


    Diese Stellungnahme konzentriert sich auf die Risiken im Zusammenhang mit UV-Strahlung (UV-Strahlung) im Allgemeinen und mit Solarien im Besonderen.


    Auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, schließt der SCENIHR, dass UV ein karzinogen ist, sowohl ein Initiator und einen Promotor. Es gibt starke Hinweise darauf, dass Solarium Exposition verursacht Hautmelanom, Plattenepithelkarzinom und, in geringerem Maße, Basalzellkarzinom, insbesondere bei der ersten Exposition in jüngeren Jahren nimmt. Es gibt Hinweise darauf, dass moderate Solarium Exposition auch Augen Melanom führen kann. Solarium- Einsatz ist verantwortlich für einen spürbaren Anteil an den beiden Melanomen und Nicht-Melanom-Hautkrebs und für einen großen Teil der Melanome vor dem Alter von 30. Die kleinen potenziell positiven Auswirkungen der Solarium Benutzung auftretenden mehr als durch die vielen schweren Nebenwirkungen aufgewogen. Es besteht keine Notwendigkeit Solarien verwenden Vitamin D. Im Gegenteil, UV Überbelichtung induzieren, können auch die Vitamin-D-Spiegel senken.


    Aufgrund der Beweise für die krebserregende Wirkung von Solarium-Exposition und der Art von Hautkrebs Induktion (es keine Anzeichen für Schwellenwerte von UV-Bestrahlungsstärke und UV-Dosis) sind, gibt es keinen sicheren Grenzwert für UV-Strahlung von Solarien.


    Im Einklang mit den Stakeholder-Dialog Verfahren (Anhang IV der Geschäftsordnung der Wissenschaftlichen Ausschüsse), Wissenschaftliche Ausschüsse bemühen sich nun um Feedback von der wissenschaftlichen Gemeinschaft und Akteure zu diesem vorläufigen Stellungnahme.


    Alle interessierten Parteien werden aufgefordert, schriftliche Stellungnahmen zum Vorbericht Stellungnahme vorlegen 27. April 2016 im Hinblick auf das Sammeln spezifische Anmerkungen, Vorschläge, Erklärungen oder Beiträge auf die wissenschaftliche Grundlage der Stellungnahme, sowie andere wissenschaftliche Informationen über die Fragen gerichtet sind , ermöglichen wissenschaftlichen Ausschüsse zu Themen zu konzentrieren , die weiter untersucht werden müssen.


    Die elektronische Vorlage mit den Unterlagen sollte ausschließlich für die Einreichung der Kommentare verwendet werden, unter Bezugnahme auf die Zeilen- und Seitennummern. Bitte beachten Sie, dass Kommentare per E-Mail oder Post eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.


    Wie in der Geschäftsordnung (Anhang IV) angegeben ist, wird keine Vorlage in Betracht gezogen werden, wenn er:


    nach Ablauf der Frist in der Ausschreibung angegeben vorgelegt;


    -in irgendeiner anderen Form präsentiert als das, was für die in der Anleitung und Vorlage zur Verfügung gestellt wird;
    -nicht auf den Inhalt des Dokuments bezieht;
    -enthält Beschwerden gegen Institutionen, persönliche Anschuldigungen, irrelevant oder beleidigende Äußerungen oder des Materials;


    -ist die Politik oder das Risikomanagement Aspekten, die nicht in den Anwendungsbereich der Wissenschaftlichen Ausschüsse Aktivitäten sind.


    Die Wissenschaftlichen Ausschüsse werden alle Stellungnahmen von Beteiligten zu bewerten, die oben in Übereinstimmung mit den Kriterien vorgelegt werden und werden sie in Betracht ziehen, wenn sie relevant vorzufinden sind.


    Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor, alle Kommentare auf der Website „wissenschaftlichen Ausschüsse“ erhalten zu veröffentlichen. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung, bevor eine Stellungnahme abgibt.


    Eine öffentliche Anhörung der öffentlichen Anhörung zu ergänzen Ziel zu sammeln spezifische Kommentare, Anregungen und Erklärungen oder Beiträge auf die wissenschaftliche Grundlage der Stellungnahme findet am 12. April 2016 in Luxemburg. Sie können sich auf dieser Seite registrieren.


    --Ende der deutschen Übersetzung---


    So ist es unverständlich, das Deutsche Solarien- Hersteller nicht die Solarienbetreiber hierzu aufrichtig informieren. Natürlich kriegt man zu den noch vorläufigen eingebrachten „Erkenntnissen“ Kopfschmerzen, denn das geht an die Substanz von Solarien- Anwendungen überhaupt. Nur die Brisanz zur Sache ist, das noch vier Jahren UVSV..!!!!


  • diese Abkürzung vom Ausschuss lautet übersetzt:
    „Wissenschaftlicher Ausschuss neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR)


    Englisch: ( Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) )


    verfügt über eine Geschäftsordnung, wo genau festgelegt ist, nach welchen strengen Regeln der Ausschuss arbeitet.


    Die weitreichenden Kompetenz- Felder kann man hier nachlesen: (englisch)
    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2008:241:0021:0030:EN:PDF
    Der Ausschuss nimmt Stellung zu neu auftretenden oder neu identifizierten Gesundheits- und Umweltrisiken und auf einer breiten, komplexen oder multidisziplinären Themen eine umfassende Bewertung der Risiken für die Sicherheit der Verbraucher oder die öffentliche Gesundheit und die damit verbundenen Problemen, die nicht durch andere gemeinschaftliche Risikobewertungsstellen abgedeckt.


    Mögliche Tätigkeitsbereiche sind:


    - Antibiotika-Resistenz
    - neuer Technologien (z.B. Nanotechnologie)
    - Medizinprodukte einschließlich solcher, die Stoffe tierischen / menschlichen Ursprungs
    - physikalische Gefahren (z.B. Lärm, elektromagnetische Felder)
    - Tissue Engineering
    - Blutprodukte
    - Fertilitätsreduktion
    - Krebs endokriner Organe
    - Wechselwirkung von Risikofaktoren, Synergieeffekte, kumulative Effekte
    - Methoden zur Bewertung neuer Risiken


    In unserem Fall
    -
    Stellungnahme zu Biologische Wirkungen von UV - Strahlung gesundheitsrelevanten insbesondere in Bezug auf Solarien für kosmetische Zwecke.


    Es kann auch Gefahren für die öffentliche Gesundheitsfaktoren im Zusammenhang mit Adresse eingeladen werden und nicht übertragbaren Krankheiten.


    Mandate:
    Der Ausschuss in der Regel, produziert seine Berichte in Reaktion auf eine spezifische Anfrage.


    Ergebnis- Bericht, Meinungen und Aussagen:
    Am Ende des Verfahrens der Risikobewertung, nimmt der Ausschuss Stellung und alles wird dann veröffentlicht. Der Ausschuss kann auch auf eigene Initiative hin, zu veröffentlichen Aussagen zu bestimmten Themen bewerten, berichten… usw. …


    Die Stellungnahme von SCENIHR, dient dann dem Gesetzgeber als mögliche Grundlage für Entscheidungen...


    diese Stellungnahme mit Risikobewertung vom Ausschuss, wird dann auch hier im Forum veröffentlicht, sobald das vorliegt… und wir können gegeben falls hierzu diskutieren…


  • Als Teil des Sonnenlichtes ist UV-Licht ein Lebensmittel für die gesamte organische Natur , vergleichbar mit Wasser oder Sauerstoff.


    Das Risiko der schleichenden Fertilitätsreduktion durch geringste Mengen vom Menschen geschaffener Substanzen,
    die sich in der Natur anreichern ist eine Gefahr prinzipiell anderer Art.


    Für Gefahren dieser Art scheint mir diese Kommission eingerichtet worden zu sein.


    Nicht für Instrumentalisierung durch Lobbyisten, die aus der Angst vor Hautkrebs und Hautalterung Nutzen ziehen können.


  • richtig erkannt, der EU- SCENIHR Ausschuss, wie auch BMUB und BFS, haben nichts mit irgendeiner Lobby zutun. Auch der Herr Dr. Greinert, der als Gutachter zum SCENIHR akkreditiert wurde, hat dementsprechend nichts mit LOBBY usw. zutun. Ansonsten wäre er nicht nominiert worden.


    Wie nun die Stellungnahme und der zu veröffentliche Bericht aussehen könnte, muss man abwarten. Das könnte allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Bekanntlich sind die Arbeiten von EU –Ausschüssen sehr gründlich und immer zeitaufwendig.


    Wenn man nun das Gesamtbild der Solarienhersteller und die Umsetzung der UVSV sich zum Gesamtergebnis anschaut, lässt so ein in kraftgesetzter EU-Ausschuss nichts Gutes erwarten. Zumal hier nun direkt die künstliche UV-Bestrahlung durch Solarien bewertet wird. Die ja bekanntlich nur einem kleinen Subset zur natürlichen Sonnenbestrahlung darstellt. Daher wurde hierzu direkt verantwortungsvolles Handeln laut UVSV von der Branche eingefordert. Wie die tatsächliche Verantwortungsübernahme in der Branche hierzu nun zur Praxis ausschaut, kennt jeder selber. Dementsprechend kennt jeder schon ein mögliches Ergebnis zum SCENIHR Bericht.


    Das aber wiederum alles, keine notwendigen Aktionen und gar Änderungen von den Solarienhersteller hervorruft, oder hierzu zu erwarten wären. Denn diese verweilen in „Tiefschlaf mit angelegten Scheuklappen“, können ohnehin die Vorgänge nicht verstehen, verstehen nichts zur künstlichen UV-Bestrahlung. UVSV ist oder wäre fehlerhaft nach deren Meinung usw. UV ist nur eine Lampe zu SB. Werden deshalb nichts zu EU- SCENIHR – Aktivitäten berichten oder eine BFB –Stellungnahme abgeben, denn dann würden diese sich selber, bis auf die Knochen zu ihren bisherigen Tätigkeiten blamieren. Was wiederum schon blamabel an sich ist.


    Man will ja nicht den „normalen Solarienbetreiber“ verschrecken, denn man direkt so gut kontrolliert- verblendet, dass er bald selber durch Dummheiten der Solarienhersteller ausgelöst, Geschichte sein könnte?


    Was da dann an Kapital verbraten wird, ist unvorstellbar. Sollte es so sein, hätte sich durch reine Unvernunft, gepaart mit sehr viel Dummheit durch Unverständnis an sich, eine komplette Branche samt deren Industrie, selber eliminiert und somit vernichtet. Verstehen kann das wer will… Ein Normaldenkender nicht.

  • Betrachtet man die Entwicklungen auf europäischer Ebene, dann muss man einmal mehr klar differenzieren, zwischen den Vorgängen in Deutschland und der UVSV auf der einen Seite und den Vorgängen in vielen anderen europäischen Ländern in denen es keine Regelung gibt.
    Die deutsche Seite vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz will auf europäischer Ebene zwingend den Maßstab der UVSV als allein geltenden Maßstab durchsetzen. Dafür gibt es im wesentlichen zwei durchaus sehr verständliche Gründe:
    1. fürchtet man von europäischer Gesetzgebung aus eine Aufweichung der UVSV bzw. eine Verunsicherung beim Verbraucher wenn es zwei konkurrierende Gesetzgebungen gibt.
    2. ist man der festen Überzeugung dass die deutsche Lösung die beste für alle in Europa tätigen Solarienbetreiber ist.
    Vor allen den zweiten Punkt kann man natürlich kritisch diskutieren, wenn man sieht dass Länder wie Dänemark oder die Schweiz einen Selbstbedienungsanteil von 80-90 % haben, damit weit, hinter deutschen Sportstudioverhältnissen hinterherhinken. Die Umsetzung des UVSV Maßstabes auf europäischer Ebene würde tatsächlich europaweit massiv Kapital, wenn auch nicht unbedingt Arbeitsplätze vernichten.
    Umso fahrlässiger war es seitens des BFS und BMU die europäische Harmonisierung der Ausbildung zu torpedieren, was aber hauptsaächlich wegen de runter 1. genannten Gründe passierte.
    Dass nun die Überarbeitungen der Risikoeinschätzung im Rahmen der europäischen Arbeit dazu führen könnte, das europaweite Solarienwesen massiv einzuschränken, kann Internetseiten der Kommission komfortabel und in aller Ruhe studiert werden.
    Trotzdem muss man bedenken, dass eine Umsetzung der UVSV auf europäischer Ebene im Augenblick für zahlreiche europäische Kollegen in den Sonnenstudios das aus der Studios bedeutenwürde. Eine Harmonisierung, wie sie die Ausbildungsbemühungen europaweit vorantreiben wollen ist sicherlich der richtige Weg, obwohl er vielleicht zu spät eingeschlagen wurde.
    Im vierten Quartal diesen Jahres werden wir sehen, wie die Kommission die Zukunft der Solarienbranche europaweit sieht.

  • Ich kann es nicht wirklich beurteilen, denn man hört sehr Unterschiedliches. Aber wer in seinen Studios überall SB anbietet, der lebt diesen Geist auch und kann eigentlich die UVSV Grundidee nicht wirklich umsetzen.
    Aber die Schulungszertifizierungen werden eben politsich von der so unabhängigen dakks verteilt.

  • Wer die Online-Infos aus Brüssel verfolgt, der erfährt, dass die Entscheidung näher rückt.Mit weiteren Gestzesänderungen ist sicherlich zu rechnen.
    Genaueres wird wohl erst im Herbst offensichtlich.Vebraucherschutz ist oberstes Gebot.Im Zweifel für den Verbraucher!!
    Die von der ESA initierte Wissenschaftsshow hat positive Zeichen für unser Branche gesetzt.Erfolg für Frau Lorenz und Ihre Leute.
    Deutsche drängen auf Gegengewicht- BfB ohne Fortune!Götterdämmerung?

  • Sommerpause in Brüssel!Neues erst in etwa 2 Monaten!
    Vitamin D-Werbeverbot?Man wird sehen, allerdings gelten in Brüssel bereits die Health Claim Regeln für Lebensmittel. Vergleichbares würde alle Werbung in D in Frage stellen!!
    ESA wurde bereits vor Langem darauf hingewiesen. Lebensmittelwerbung in D wurde nach Einführung der Regeln massiv! geändert
    Horror für die Solarienbranche??
    KBL, die auf Vitamin D setzen machen dann was ?

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