ESA Countdown mit Brüssel + DIE WELT


  • Abschließende Stellungnahme über die biologische Wirkung von UV-Strahlung gesundheitsrelevanten insbesondere in Bezug auf Sonnenliegen für kosmetische Zwecke


    SCHEER WG auf Solarien


    SCHEER Mitglieder: Ana Proykova (Vorsitzender der AG seit April 2016 und Berichterstatter), Theodoros Samaras, Rodica Mariana Ion


    SCCS Mitglied: Pieter Jan Coenraads
    Externe Experten: Claire Beausoleil, Jean-Francois Doré (Ko-Berichterstatter), Rüdiger Greinert, Philippe Hartemann, Norbert Leitgeb, Lesley Rushton (Vorsitzender der WG bis April 2016), Greet Schoeters


    auf Anfrage von: Europäische Kommission
    genehmigt auf : 17. November 2016


    Auf Ersuchen der Europäischen Kommission, des Wissenschaftlichen Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und aufkommende Risiken überprüft jüngsten Beweise für die 2006 Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbraucherprodukte zu den biologischen Wirkungen von UV-Strahlung (UV-Strahlung) relevant für die Gesundheit, mit besonderem Bezug zu aktualisieren zu Liegen für kosmetische Zwecke. Der Begriff "Liege" bezieht sich auf alle Arten von UV-Bräunungsgeräten für kosmetische Zwecke eingesetzt.


    UVR, einschließlich UVR von Solarien emittiert, ist ein karzinogen, da es sowohl als ein Initiator und ein Promotor wirkt. Die SCHEER kommt zu dem Schluss, dass es starke Hinweise, dass Exposition gegenüber UV-Strahlung, die von Solarien emittiert einschließlich, kutane Melanom und Plattenepithelkarzinom in allen Altersgruppen verursacht und dass das Risiko für Krebs höher ist, wenn die erste Belichtung im jüngeren Alter nimmt. Es gibt moderate Hinweise, dass Exposition gegenüber UV-Strahlung, einschließlich der von Solarien emittiert, auch das Risiko von Basalzellkarzinom und okularen Melanomen erhöht.


    Die potentiell vorteilhaften Wirkungen der Sonnenliege Verwendung wie die Erzeugung von Vitamin D sind durch die nachteiligen Wirkungen überwogen. Es gibt keine Notwendigkeit, Solarien zu nutzen, um Vitamin D-Produktion zu induzieren.


    Es gibt keinen Schwellenwert von UV-Bestrahlungsstärke und UV-Dosis für die Induktion von Hautkrebs. Deshalb gibt es keinen sicheren Grenzwert für die Exposition gegenüber UV-Strahlung von Solarien.


    Stellungnahme genannt zu werden, wie:


    SCHEER (Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und aufkommende Risiken), Stellungnahme über die biologische Wirkung von UV-Strahlung gesundheitsrelevanten insbesondere in Bezug auf Sonnenliegen für kosmetische Zwecke, 17. November 2017.


    ________________________________________________________
    Das rot markierte, könnte für die Branche verhängnisvoll sein...!


  • und nun? Bleibt zu warten, was das heißt?
    Dass UV-Strahlung karzionogen wirkt ist ein alter Hut!
    Dass es keinen sicheren Grenzwert gibt, war zu befürchten- so ist Medizin halt.
    Zieht BfS Konsequenz??Kaum.
    Zieht BfB Konsequenzen? Kaum! Ergoline? Kaum- tut das aber außerhalb der Besonnung schon lange- ebenso wie KBL
    Kommt das totale SB-Verbot in Deutschland???
    Vor den Bundestagswahlen bestimmt nicht!!
    Also!Schwache Aussage heißt, die Karawane zieht weiter


  • Das ist der heutige, jetzige Stand der Dinge. Auswirkungen zu SCHEER-Gutachten (Opinion) berühren nicht die UVSV. Zumindest in Deutschland sind vorerst keine Änderungen zur UVSV vorgesehen. Ich habe heute eine Rückmeldung zu dieser Aussage von staatlicher Seite erhalten!


    So werden die EU-Vorgänge wie durch SCHEER Opinion, erst mal keine Änderungen in Deutschland hervorrufen. Es wurde auch mitgeteilt, dass nachwievor wie gehabt, die Bundesländer weiterhin für Kontrollen zur UVSV zuständig sind.


    Was zur EU durch SCHEER vorgesehen ist und wie es damit nun in der EU weitergehen wird, genau das ist nun im Augenblick noch die große Unbekannte zum ganzen Vorgang. Das ist erst mal ein SCHEER- Gutachten, das das Gutachten aus 2006 bestätigt und durch neue Erkenntnisse, nun 2016 erweitert wurde. Mehr ist hierzu zunächst nicht zu erkennen.


    Somit sind die UVSV mit den genannten Erythemwirksamen Bestrahlungsstärken und die Dosierungen zu den jeweiligen Hauttypen, weiterhin verbindlich anzuwenden. Ein Nachweis hierzu muss erbracht werden.


    Es ist auch noch nicht erkennbar, wie die Branchengegner das EU-Gutachten anwenden wollen und ob überhaupt hierzu was passieren wird. Es wurde aber nicht umsonst festgestellt, dass Solarien für Hautkrebs mitverantwortlich sind. Diese Erkenntnis von dem Medizineren, wird die Branche sehr belasten. Das ist schon abzusehen…


    Somit spätestens jetzt, muss ein Umdenken zur Anwendung der UVSV stattfinden. Auch wenn im Augenblick keine wesentlichen Änderungen vorgesehen und zu erwarten sind. Die SB-Gemeinde wird das erst mal weiterhin ausnutzen wollen. Es liegt nun im gesamten Interesse aller, die Branche zu bereinigen. Vermutlich wird das auch eine letzte Change sein…


  • was hat SCHEER denn nun tatsächlich bestätigt?


    SCHEER bestätigt und verdeutlicht den wissenschaftlichen Kenntnisstand, der die Grundlage für jetzt geltende Regulierungen bildet. Bereits mit dem exakten Wissen, dass UV ein Kanzerogen ist und es keine Schwellenbestrahlungsdosis gibt, unter der UV-Strahlung nicht kanzerogen wirkt, war beispielsweise in Deutschland nur die Regelungen der UVSV überhaupt möglich.


    Inwieweit die SCHEER Bestätigung zu Konsequenzen in der EU führen wird, ist noch unklar… Man muss sich dem tatsächlich bewusst sein, was SCHEER nun durch neue Erkenntnisse, bestätigt hat. Also können wir sehr froh darüber sein, das zum Kenntnisstand vor 2012 noch Dosierungen je Hauttyp, überhaupt benanntet wurden und der Branche durch die UVSV, zur Verfügung gestellt wurden.


    Mit dem was SCHEER nun in 2016 bestätigt hat, dass UV ein Kanzerogen ist, wäre so eine UVSV Regelung mit den genannten Dosierungen und auch der maximalen Erythemwirksamkeit von 0,3 W/m², heute wahrscheinlich nicht mehr möglich. Beruhend auf dem jetzigen Wissensstand, können wir sehr froh darüber sein, das keine Änderungen zur UVSV vorgesehen sind.


    Also sollten wir alle, die UVSV als „Schutzschild“ zur künstlichen UV-Bestrahlung betrachten und nicht einfach ignorieren oder diese mit SB-Unsinn abzutun. Man muss den Wert der UVSV für alle Betriebe erkennen. Man muss auch in den Betrieben sich dem Bewusst sein, das UV ein Kanzerogen ist. Dementsprechend die Dosierungen für jeden Hauttyp verantwortungsvoll berücksichtigen… Denn nur noch durch die UVSV, ist die Anwendung der künstlichen UV-Bestrahlung noch möglich… :thumbup:

  • @ all



    www.euractiv.pl/section/praca-i-polityka-spoleczna/news/ue-zabojcze-solaria/



    EU tödlich Solarien




    UV-Strahlung, einschließlich der von Solarien emittiert wird, ist "vollständig krebserregend" - sagte EU-Experten. Hersteller und Betreiber von Sonnenstudios nicht einverstanden mit dieser Meinung, und die Europäische Kommission über den Fall still.

    Gestern (30. November), der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Kommission. Gesundheitsrisiken, Umwelt und aufkommende Risiken (SCHEER) veröffentlicht die Ergebnisse der Forschung auf. Solarien. SCHEER ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission - 17 Wissenschaftler in ihm die aktuellen Daten auf dem Gebiet der Gesundheit und der Umwelt und der Kommission mit entsprechenden Empfehlungen analysiert.
    Umfrage
    Die neueste Sache, die interessiert der Ausschuss das Thema Sonnenstudios ist. Vor einem Jahr, den 3. Dezember 2015, SCHEER (damals noch firmierend SCENIHR Scientific Committee. Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken) hat eine vorläufige Stellungnahme, in der er warnte, dass es "starke Beweise", dass die UV-Strahlung, insbesondere zu für kosmetische Zwecke verwendet wird, erhöht sich das Risiko von Hautkrebs, und dass sie "mäßig starke Beweise", die auch das Risiko von Melanomen des Auges erhöht.
    Im vergangenen Jahr erste Stellungnahme zu diesem Thema hat den Prozess der öffentlichen Konsultation begonnen. Mitglieder SCHEER ermutigt alle interessierten Parteien ihre Ansichten und Erfahrungen in diesem Bereich zu teilen. Dieser Prozess führte zur Veröffentlichung gestern der endgültigen Stellungnahme zu der UV-Strahlung für kosmetische Zwecke verwendet.
    Schlussfolgerung


    Nach den Anforderungen des Ausschusses eine solche Strahlung "ist stark auf Fälle von Melanomen und Plattenepithelkarzinomen der Haut im Zusammenhang," vor allem, wenn der erste Besuch im Solarium war "in einem jungen Alter." Darüber hinaus ist es auch "mäßig mit Instanzen von Basalzellkarzinom und Melanom des Auges verbunden.



    SCHEER, zusammenfassend, sagte , dass "UV - Strahlung, einschließlich der von Solarien emittiert wird , ein komplettes Karzinogen angesehen wird, wie sie verursachen kann und die Entwicklung von Krebs beschleunigen" (Zusammenfassung SCHEER für Menschen ohne medizinische Ausbildung HIER ).
    Jedes Jahr Melanome induziert oder auf dem Solarium verstärkt Fuß muss sterben "fast 500 Frauen und 300 Männer." Die Forscher betonten, dass die Tatsache, dass die Verwendung von Sonnenstudios seit den 70er Jahren hat, Daten zu sammeln, die erlaubt, dass fast 3500 vorschlagen. jedes Jahr der erkannten Fälle von Melanomen werden durch die Verwendung von Sonnen verursacht (einschließlich der jährlichen erfasste 64.000. Fälle von Melanom). 68 Prozent. dieser 3500. Fälle sind Frauen.


    Das Krebsrisiko, wenn sie von 15 Prozent ein Solarium erhöht werden. Das Risiko steigt, noch mehr, wenn Sie ein Solarium benutzen begann vor 35 Jahren und mit einer Frequenz auf sie zu Fuß - je mehr, das Risiko ist höher.
    Reaktionen
    Die wissenschaftliche Gemeinschaft begrüßt reagierte auf den Bericht des Ausschusses.Professor für Dermatologie an der Freien Universität Brüssel, V éronique del Marmol , ein Mitglied der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie, betonte , dass die Meinung SCHEER mit der Wissenschaft vereinbart. Solarien.
    "Wir warten jetzt, was die Kommission beschließt, in Reaktion auf den Bericht zu tun, wenn klar ist, dass die Notwendigkeit für legislative Lösungen. Die Kommission beginnen muss ernsthaft um die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher zu nehmen ", - betonte del Marmol.
    Eine andere Sicht jedoch sind Vertreter von Sonnenstudios und damit verbundene Unternehmen. Frank Harbusch , Generalsekretär der Industrie der Europäischen Vereinigung der Solar Light glaubt , dass der Bericht nicht objektiv ist. Er behauptete , dass die Mitglieder SCHEER persönlich geneigt sind , gegen Solariom, und betonte , dass "die UV - Strahlung außerhalb Solarien Krebs verursachen können."
    Die Europäische Kommission nicht auf eine Anfrage für eine Stellungnahme EurActiv reagieren.Inoffiziell haben wir gelernt, dass es den Bericht nimmt "sehr ernst."


    Derzeit hat die EU keine spezifischen Bestimmungen über die Tätigkeiten von Solarien zu regulieren. Sie fallen nur unter den allgemeinen Bestimmungen über die Sicherheit der Verbraucher und elektrische Geräte.


  • Wir können das wissenschaftliche Ergebnis von SCHEER nur noch zur Kenntnis nehmen, haben nicht die Möglichkeit das zu wiederlegen und können uns bei BFB-Ergoline mit SB-Unsinn und Turbo-Profirmens –Gehabe zudem mit unsinnigen Nutzer-Umschaltungen seiner Solarien, bedanken. Denn das ist mit einer der Hauptgründe, zu der wissenschaftlichen Reaktion von SCHEER. Leider ist es so.

  • ...wenn die Ausnahmeregelung für bis 2 Bänke fällt? Gibt die FitnessBranche den Solarium Bereich auf oder schult seine Leute, um dann 4, 5, 8, 10 Bänke betreiben zu können? Was meint ihr? 440 Euro für 5 Jahre = 7,33 Euro pro Monat... X 10 Personen = 73,30 Euro. Bei dem Durchlauf? Ich weiss nicht, aber das könnte auch lukrativ sein...

  • Da hast Du vollkommen Recht! Ist bei genauer Betrachtung natürlich lukrativ- keine Frage.
    Und Weiterbildung aus der eigenen Tasche ist inzwischen in den meisten Branchen angekommen, denn es geht ja um einen selbst. Leider nur noch nicht in der Besonnungsbranche.Wird es auch noch verstehen.Selbst die Ärzte haben es zum Teil schon gelernt.


    Aber leider funktioniert das miteinander in den Branchenabschnitten nicht.Wollen Einzelne auch nicht, schau Dir das arme Heideschaf an.
    Auch der geschätzte "von Roggi" arbeitet nach der Devise "teile und herrsche", wie es schon die alten Römer taten.Übrigens politisch durchaus legitim. Der Beobachter bemerkt es und schmunzelt.
    Jenseits von allem, und das zählt in der Brüssel-Abteilung- die staatlich zugelassene SB-Mentatlität einzelner Branchengruppen schadet der ganzen Branchen, selbst, wenn sie einem Hersteller kurzfristig nutzt!
    Deswegen klare Kante!Weg mit der Ausnahmeregelung nach §4UVSV :!: :!:

  • unsicher dort, wo dieses Selbstverständnis nicht funktioniert.
    Keine Beratung, keine Fortbildung, keine Infos außer von einem Händler, der sie hingehängt hat. :cursing:
    Mein Fitnessstudio investiert Unsummen.Schwimmbad, Miha-Zirkel, Tennishalle usw.,
    :D
    am Soli hängt ein Zettel des Händlers, ich solle auf meinen Hauttyp achten, ansonsten gelte die UVSV, von der Bundesregierung zum Schutz des Verbrauchers erlassen. :cursing:
    Ich lach mich Tod: 8) :thumbup:
    Fortbildungsurkunden ohne Ende , von der Fitnessindustrie finanziert,keine UVSV Urkunde an der Wand :cursing:
    Hier kann ich soviel UV-Strahlung tanken, bis der dermatologische Notarzt kommt. Hautkrebs inklusive- :cursing:
    deswegen unsicher!!!

  • Wäre toll!!Denn es geht nicht um einen Teilbereich sondern , um die Sache an und für sich.Siehe Hierzu Friedrich Wolff, die Säulen der...Kennst du bestimmt.
    Doch der Weg ist weit, allerdings haben es die Muckibuden schon mal erfolgreich bewiesen- aus der Asche in den Fitnessolymp- Hochachtung dafür.
    Wenn ich überall zertifiziertes Personal sehe - o.k.!!!

  • Paula74;


    Du meinst den 1. Versuch zum Verein, bestimmt den immer noch gültigen Verein VDSD Verein der Solarienbetreiber Deutschland e.V. FFM, gegründet in den Räumlichkeiten von damals KBL mit dem 1. Vorsitzenden Klaus Jäger, der sich mittlerweile aus der Branche verabschiedet hat? Der zweite Vorsitzende ein SB-ler sein soll...



  • zum §4 Absatz 2 zur angeblichen Ausnahmeregelung, die in Wirklichkeit keine ist, haben wir schon seit fünf Jahren, das hier im Forum auch so erklärt. Das mit der Ausnahme, SB möglich wäre, ist eine reine sehr dumme Annahme mit Auslegung der Solarienhersteller selber.



    Unser Tak hat das auch immer wieder eindrucksvoll erklärt, beschrieben und angemahnt. Die angebliche Ausnahmeregelung ist auch technisch nicht umsetzbar, zudem muss vor der Bestrahlung durch Personal die Schutzbrille ausgehändigt werden. Also ohne Personaleinsatz geht die angebliche Ausnahmeregelung für 2 Solarien, an einem Standort, ohne hin nicht. Die Ausnahme Regelung besagt lediglich nur, das während der Bestrahlung kein Personal anwesend sein könnte. Aber alles andere zuvor, ist wie in einem reellen Studio zu handhaben… Hierbei liegt die Betonung auf Verantwortung übernehmen…


    Ich hatte vor kurzem hierzu auch eine Änderung, die Streichung §4 Absatz 2 als Vorschlag bei den Verantwortlichen eingebracht. Es wurde mir mitgeteilt, dass keine Änderungen zur UVSV vorgesehen sind. Also den Punkt kann man streichen…


    Das die Ausnahmeregelung für 2 Solarien angeblich SB möglich wäre, ist eine reine Erfindung vom Roggendorf Bubi…um seine SB-Solarien zu verkaufen. Der aber ohnehin die UVSV nicht verstehen kann… Das wird auch schon mit seinem SB-Solarien-Angebot ausgedrückt… Der hat noch nie, durch seine irrelevante Auffassung zur UVSV, UVSV konforme Solarien gebaut…Der Roggendorf kann das alles kaum verstehen und begreifen...

    Das SB in den Fitnesscenter ist ein riesen Problem, das der Branche im Ansehen sehr schadet. Daran sind beide Solarienhersteller schuld. Die Einsichten hierzu das es falsch ist, ist gleich Null... :evil:

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