Mir wurde heute mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde von den SB- lern, vertreten vom Rechtsanwalt Dr. Lommer, Maximilianstraße 45, 80538 München, vom Verfassungsgericht schon am 10.4.2012 noch nicht mal zur Entscheidung angenommen wurde.
Email: BMU Frau Pütz BMU, teilte mir heute am 1.10.1012 mit:
Zitat BMU
Das BVerfG hat mir mitgeteilt, dass das Verfassungsbeschwerdeverfahren hinsichtlich der UV-Schutz-Verordnung (Aktenzeichen: 1 BvR 413/12) bereits mit Nichtannahmebeschluss vom 10. April 2012 abgeschlossen worden ist. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie – mangels vorherigen Ausschöpfens des Rechtsweges – unzulässig ist. S. beigefügte Entscheidung.
http://www.bverfg.de/entscheid…k20120410_1bvr041312.html
Zitat Ende.
… offensichtlich wurde die Verfassungsbeschwerde aber weiterhin zur Stimmungsmache, trotz der Entscheidung vom 10.4.2012 vom Verfassungsgericht, verwendet.
Der BfB und die SB-ler Truppe haben somit komplett verloren und der Branche einen großen Schaden zugefügt. Das weiterhin noch das Geschäftsmodel SB-Studios verfolgt und vom BfB Richtung Dieter Roggendorf unterstützt wird, ist absurd und unverständlich.
Bitte an alle die Ihr kennt, diese Information weiterleiten, damit Klarheit in der Branche herrscht.
Herzlichen Dank
Elektra