Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Solarienverordnung, Fassung vom 23.05.2018

  • sonnemo;


    Was ist denn mit Dir passiert? Seit wann interessierst Du Dich für Österreichisches Recht zu dessen Solarienverordnung? Willst Du als Ostfriese in Österreich ein Studio eröffnen?


    ?( :?: ?(


    Die österreichische Solarienverordnung mit Fassung 23.5.2018 hat absolut nichts mit der deutschen UVSV zu tun… In Österreich braucht man eine Genehmigung zum Betreiben von einem Studio. In Deutschland nicht. Beide Vorschriften haben gelten immer nur in den jeweiligen Ländern.


    Ich vermute, Du hast da richtig was verwechselt oder warst beim Lesen nicht ausgeschlafen?


    Also keine Änderung zur UVSV…


    Zur UVSV seit Inkraftsetzung, hat sich absolut nichts geändert. Was aber bemitleidenswert ist, das die UVSV und deren Sinn zum Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung bis zum heutigen Tag von der Branche immer noch in weiten Teilen, nicht verstanden und deshalb die Funktionen hierzu nicht umgesetzt wurden. Eine Besserung zum Professionellen Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung, ist also auch in Zukunft nicht zu erwarten… Es fehlen die Intelligenzen hierzu. :thumbup:

  • Das gilt für Österreich ja Richtig..


    Neues: Rechtsvorschrift für Solarienverordnung.
    Neue Vorschriften oder alte Kamellen ?


    Auch hier wird geschaut und geändert !!
    Deswegen sollten wir nicht SCHLAFEN sonder handeln !!


    Deswegen habe ich das mal so mitgeteilt ! Wo anders PASSIERT auch was !! Und 5 Jahre sind auch um ! Nun mal schauen was noch kommt ! Das Resümee !!

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