Finanzamt - wie streng?

  • Wie streng sind die Leute vom Finanzamt, also die Steuerprüfer etc.?



    Mein Mann und ich sind dazu übergegangen, all unsere privaten Angelegenheiten auch auf der Arbeit im Studio auszudrucken, um das verbrauchte Papier und Tinte von der Steuer abzusetzen.. Für die sind das doch peanuts, oder? Oder nehmen die jedes Blatt Papier unter die Lupe?

  • Mh naja natürlich darf man das so nicht laut aussprechen, aber mal so unter uns, sozusagen "Kollegen", so genau nehmen die das glaube nicht. Solange du nicht den ganzen Ort mit Papier und Druckerpatronen versorgst. Wenn es den normalen Durchschnittsverbrauch von Druckzubehör sehr sehr stark überschreitet, könnten sie stutzig werden.


    Aber ich nutze die selbstständigkeit auch so gut aus, wie ich kann. Da wird auch mal ein Essen von der Steuer abgesetzt oder Bademode... Aber wie gesagt, pssst :thumbup:


    Allerdings wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann such dir doch einfach einen Ort an dem du Druckerpatronen und so Zeug günstig bekommst. Ich bestell meine immer auf der Seite. Qualität kann ich von den Originalpatronen nicht unterscheiden, nur preislich sind sie eben viel günstiger. ;)

  • Altmaier attackiert Scholz' Kassenbonpflicht


    Quelle: Bericht kopiert von Spiegel Online vom Samstag, 14.12.2019


    Für jedes Brötchen ein Bon: Ab Januar sind Kassenzettel Pflicht. Nun positioniert sich Wirtschaftsminister Altmaier offenbar gegen Finanzminister
    Scholz und will die Vorschrift stoppen. Sie schade der Umwelt. Die Bundesregierung sollte das Ziel verfolgen, "die Belegausgabepflicht komplett
    abzuschaffen", zitierte "Bild" aus einem Schreiben Altmaiers Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).


    Darin weist Altmaier demnach darauf hin, dass etwa die Supermarktkette Rewe durch die zum Jahreswechsel in Kraft tretende Bonpflicht mit einer Steigerung
    des "Papiereinsatzes an ihren Kassen von 40 Prozent oder rund 140.000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr" rechne. "Im gesamten
    Handel werden Milliarden zusätzlicher Bons gedruckt und in den allermeisten Fällen direkt im Müll landen." Kassenbons würden häufig auf
    umweltbelastendem Thermopapier gedruckt, mahnte Altmaier. Deshalb sollte abgesehen vom "erheblichen Mehraufwand an Bürokratie" auch aus "Nachhaltigkeitsgründen dieser Abfall vermieden werden"


    Die sogenannte Belegausgabepflicht soll einer größeren Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug dienen. Altmaier weist laut "Bild" diesen Grund in
    seinem Schreiben als "nicht plausibel" zurück, da der Handel seine Kassen bis September 2020 auf manipulationssichere Systeme umrüsten müsse.
    Außerdem stehe Steuerprüfern mit der "unangekündigten Kassennachschau seit 2018 ein weiteres Prüfinstrument zur Verfügung".


    Einzelhändler müssen Kunden ab Januar bei jedem Kauf einen Beleg aushändigen. Aber wenn der Kunde ablehnt, dann nicht. Die Kassenbonpflicht gilt sowohl beim Bäcker als auch beim Friseur oder in Apotheken, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen. Um Müll zu vermeiden, ist auch eine digitale Bonübermittlung per App oder E-Mail vorgesehen.


    Italien etwa hat die Bonpflicht längst eingeführt, allerdings fanden Geschäftsinhaber immer noch Wege, trotzdem Steuern zu hinterziehen. Neue Idee:
    Der Kassenzettel soll südlich der Alpen künftig auch als Lottoschein gelten. So soll den Italienern Lust auf den Bon gemacht werden.


    Unsere DIGCOM WinSolar Computersteuerung für Sonnenstudios, mit Kassensystem auf Basis einer Warenwirtsystems, ist sehr modern zur heutigen Zeit. Das hatte ich schon vor 12 Jahren so erkannt. Damals schon hatte ich erst gar nicht einen zusätzlichen Bon Drucker vorgesehen, weil kaum ein Studiogast ein Bon will oder einfordertet. Nach Umfragen, nur jeder hundertste Gast fordert eine Quittung ein, wenn überhaupt.


    In der Praxis braucht jedes Sonnenstudio einen z.B. einen SW-Drucker. Preiswerte Leserdrucker gibt es für 100 Euro was im Sonnenstudio schon vom
    Preis her akzeptiert wird. Genau deshalb zum Kassenbon, druckt das WinSolar-System in Form einer Quittung auf Wunsch vom Studiogast eine Quittung auf eine A4 Blatt aus. Das ist zwar oft nur zur Hälfte bedruckt, stört aber niemanden. Denn auch heutzutage im Supermarkt, oder Getränkemarkt, wird man gefragt ob man einen Kassenbon haben will, der sehr oft abgelehnt wird. Denn ein Kunde kann selber entscheiden, ob er ein Bon haben will.


    Nun heute, diese Kassenbonpflicht ist wie jeder erkennen kann, ist im digitalen Zeitalter nicht praxisgerecht und bringt im Gesamten niemanden was! Die
    Papierflut ist auch nicht umweltfreundlich und passt einfach nicht mehr zur heutigen Zeit. Zudem nach Umfragen von Sonnenstudios, wird ein Kassenbon mit einem zusätzlichen Kassenbon –Drucker, im Grunde abgelehnt. Nun, so wie man es von Studios-Betreiber auch erfahren hat, steht dort immer ein Drucker zur Verfügung, was WinSolar im Ausdruck zu einer Quittung nutzt Außerdem gegenüber zum Finanzamt, kopiert WinSolar (nur als Administrator) aus
    der Warenwirtschaft, alle Datensätze zum Bon z.B. auf einen USB-Stick. Diesen kann man nach Aufforderung, dem Finanzamt aushändigen. Somit alle gesetzlichen Forderungen werden vom WinSolar System erfüllt. Also ohne 140.000 Kilometern zusätzlichen Kassenbons im Jahr!

  • Ja und Nein...


    Soweit ist das richtig. Die Verwirrungen sind groß. Es kommt immer dadraufan, was für eine "Kasse" man benutzt. Eine Kasse mit Bon Drucker und keine elektronischer Speicherung hierzu, muss seine 15 km langen Bon's pro Jahr, drucken und nachweisen. (sammeln)


    Eindeutig ist aber, das der Kassenbon alternativ elektronisch gespeichert werden darf und kann. Der Vorteil ist, das man den Kunden fragen kann, ob er einen Bon benötigt. Ist das nicht der Fall, müssen die Kassentätigkeiten zum Bon elektronisch nachgewiesen und auf verlangen dem Finanzamt in lesbarer Form ausgehändigt werden.


    :thumbsup:

  • Auch da gibt es unterschiedliche Ansichten.


    Eine elektronische Kasse muss einen Bon drucken können. Dieser muss dem Kunden ausgehändigt werden, der Kunde darf ihn aber ablehnen. Ob es reicht, wenn der Kunde gefragt wird, würde einer Pflicht widersprechen. Sehr zweifelhaft.
    Der Kassenbon darf dem Kunden elektronisch übermittelt werden, d.h. per Email oder per NFC Übertragung. Da ist von Speicherung keine Rede. Ob eine Übertragung per Email möglich ist (Bäcker, Glühweinstand, Sonnenstudio, etc), wird in jedem Fall spannend, insbesondere wenn die DSGVO ins Spiel kommt.


    Eine elektronische Kasse ohne Speicherung ist grundsätzlich schon länger unzulässig, ab 30.9.20 müssen die Daten zusätzlich in einer TSE gesichert sein. Da kommen noch einige Anforderungen dazu. Z.B. ist die Beckmann-PC-Steuerung bereits seit Jahren unzulässig, da die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden. Das hat Beckmann auch so kommuniziert. Ob es sich für die Hersteller lohnt, einen TSE-Zertifizierungsprozeß zu durchlaufen, wird sich zeigen, da kannst du ja am Ehesten eine Aussage zu treffen.

  • Es geht ja auch vor allem darum , dem finanzamt alles bezeugen zu können. was spräche dann also gegen eine digitale speicherung der Bons?
    Bonpflicht heißt für mich eben nicht, jeder kunde MUSS einen bekommen, auch wenn er nein sagt, sondern dass jeder bon in der praxis vorliegen muss. ob digital oder haptisch - was ist der unterschied?


    finde die idee eigentlich nicht schlecht.

  • Gedruckte Bons sollen das (nachträgliche) Löschen von Einnahmen unattraktiv machen.
    Denn es könnte bei einer Prüfung ein Bon auftauschen, dessen elektronisches Pendant fehlt.
    Dann wird geschätzt, hoch gerechnet.
    Die Nachzahlung könnte dann noch das geringste Übel sein.


    Mit moderner Datenverarbeitung könnten in der Zukunft alle Bons, die beim Finanzamt als Ausgabenbeleg eintrudeln, erfasst und ausgewertet werden.
    Heute muss der/die Currywuststandbetreiber/in nur den/die Inspektor/in fürchten, der/ die vom Finanzamt kommt und die Quittungen einsteckt - und nicht den/ die Krimunalinspektor/in vom Tatort.

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