Wiedereröffnung von Sonnenstudios Corona - Maßnahmen


  • Wiedereröffnung von Sonnenstudios stehen an. Was ist nun in Corona-Zeiten hierzu zu beachten?

    Jedes Sonnenstudio sollte diese Hinweise, zur Vorbereitung der Wiedereröffnet beachten. Hier habe ich eine Zusammenfassung laut IHK Empfehlungen erstellt:


    Lockerungen der Corona-Maßnahmen und Vorgaben für den Einzelhandel laut IHK Rhein-Neckar


    1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für den Verkauf öffnen zu dürfen?   


    Voraussetzung für die Öffnung der Geschäfte ist die Einhaltung von technischen Schutzmaßnahmen, Abstandsregelungen sowie Maßnahmen zur Hygiene und Desinfektion, die in der Richtlinie des Landes Baden-Württemberg als Hinweise dargestellt sind. Laut Richtlinien dienen „diese Hinweise […] den Betreibern von Einrichtungen des Einzelhandels zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und den Vollzugsbehörden im Arbeitsschutz und bezüglich des Infektionsschutzes als Kriterienkatalog bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften“.


    2. Welche technische Schutzmaßnahmen gelten im Geschäft?


    Das müssen Sonnenstudios & Händler umsetzen:

    • An den Kassenarbeitsplätzen sind zwischen Kassenpersonal und Kundschaft geeignete Trennvorrichtungen anzubringen, z. B. in Form einer sichtdurchlässigen Abschirmung aus Glas oder Plexiglas oder notfalls in Form eines mit Klarsichtfolie bespannten Rahmens.
    • Markierungen am Boden im Zulauf zu den Kassenarbeitsplätzen sind mit einem Mindestabstand von 1,50 m als Orientierungshilfe für die Kunden anzubringen.
    • In Fällen, in denen bargeldloses Bezahlen nicht möglich ist, hat die Übergabe des Geldes über eine geeignete Vorrichtung oder eine Ablagefläche zu erfolgen, so dass ein direkter Kontakt zwischen Kunde und Kassierer bei der Bezahlung vermieden wird.

    Das können Sonnenstudios & Händler umsetzen:

    • Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bargeld verzichtet werden und bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten genutzt werden
    • Nach Möglichkeit sollten Ein- und Ausgang getrennt werden und etwaige Wartebereiche vor dem Eingang mit Abstandsmarkierungen versehen werden.

    3.Welche Abstandsregelungen gelten im Geschäft?


    Das müssen Sonnenstudios & Händler umsetzen:

    • Auf die Einhaltung eines generellen Mindestabstands von 1,5 m ist zu achten.
    • Den Kunden muss durch Aushang oder mündliche Mitteilung vor Betreten des Marktes vermittelt werden, dass zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch zu den anderen Kunden grundsätzlich und wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten ist.
    • Seit 27. April 2020 gilt in allen Läden und Einkaufszentren für Kunden eine Maskenpflicht (Mund- Nasen-Bedeckung, Community-Maske)
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, während des Aufenthalts in Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren eine Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Community-Maske) zu tragen, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.

      Die Anzahl der Kunden im Geschäft ist in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche so zu begrenzen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Als Richtgröße für eine angemessene Anzahl von Kunden gibt das Land hierbei 20 qm Verkaufsfläche pro Person (einschließlich der Beschäftigten) an

    4. Welche Vorgaben zu Hygiene und Desinfektion gelten…


    Das müssen Händler umsetzen:

    • Allgemeine Hygieneregeln sind in besonderem Maße zu beachten.
    • Für die Kunden ist vor Betreten des Geschäfts nach Möglichkeit die Gelegenheit zur Handdesinfektion zu schaffen.
    • Für die Beschäftigten ist eine ausreichende Anzahl an Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern in der Nähe der Arbeitsplätze bereitzustellen.
    • Pausenräume oder -bereiche und Sanitärbereiche sind mindestens täglich zu reinigen.
    • Kassenpersonal ist die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Arbeitsplatz zu geben.
    • Bei jedem Personalwechsel am Kassenarbeitsplatz sind Tastatur, Touchbildschirm oder häufig berührte Flächen zu reinigen.
    • Gegenstände, die auch von Kunden angefasst werden z. B. Türgriffe, Handläufe an Treppen o. ä. sind mehrmals täglich zu reinigen.
    • Von Kunden retournierte Waren sind mit geeigneten Schutzmaßnahmen, etwa durch Tragen von Handschuhen oder umgehender Handdesinfektion, entgegenzunehmen und für die Dauer einer Woche separiert aufzubewahren.
    • Im Handel mit Kraftfahrzeugen und im Handel mit Fahrrädern sind Fahrzeuge und Fahrräder nach Probefahrten zu reinigen (Lenker/Fahrersitz/Sattel/Armaturen).
    • Kunden in Bekleidungsgeschäften sind durch Aushang darauf hinzuweisen, dass gekaufte Kleidung unmittelbar nach Erwerb zu Hause gewaschen werden sollte.

    5. Maskenpflicht der Bundesländer beachten


    Seit dem 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht, nach der Personen ab dem 6. Geburtstag in Läden, Einkaufszentren sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.


    hier nun wichtige Anlage als PDF wichtige Corona Hinweisschilder für Euer Geschäft:

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