Diese zwei Beiträge von Elektra und Paula 74 habe ich verschoben,
weil die nachfolgenden Beiträge ein anderes Thema erforderten.
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Elektra hat geschrieben:
Die Umsetzung der UVSV ist mit alten Mitteln ist mangelhaft ....
wir beobachten in den Sonnenstudios immer wieder, dass sich Kunden an Münzen oder Zentralautomaten einfach selbst bedienen. Die Verbreitung der BfB Zettel „ … Häkchen machen, Kunden wünscht keine Beratung … wird in vielen Studio praktiziert. (in gelbe Studio- Ketten usw.) Eine „Beratung“ wenn überhaupt, wird nur so ausgeführt, dass ein Solarium empfohlen wird. Oft wenn ein Kunde das Studio betritt, wird noch nicht mal guten Tag gesagt.
Die Rolle der Erythemwirksamkeit in Bezug zur Bestrahlungsdosis, wird in vielen Studios bewusst ignoriert. Die „Selbstbedienungsautomaten“, sind die Ursachen zum Problem. Diese sollten vom Markt verschwinden. Es sollte bei Prüfungen durch den Vollzug verlangt werden, das die Bestrahlungs- Dosierungen exakt laut Tabelle in Anlage 5 eingestellt werden kann. Das bedeutet das mit der Steuerung (zu §2 Satz1 ) Sekundengenau die Dosierung eingestellt werden kann. ( 5:30 ) Dann fallen schon mal sehr viele Münzer und Automaten weg.
Einige Automaten können Minuten + Sekunden verarbeiten. Aber die Sekunden dienen nicht zur exakten Einstellung der Bestrahlungsdosis, sondern nur um Bräunungsbetrag an die Münzen anzupassen.
Wenn der Vollzug genau prüfen würde, dass sich kein Kunde selbst bedienen kann, wäre das Problem zumindest eingeschränkt. Aber dennoch, kein Münzer oder Zentralautomaten registrieren die tatsächliche Bestrahlungsdauer. Eine Dokumentation hierzu ist nicht vorhanden. Die Bestrahlungsabstände können somit nicht pro Kunde überwacht werden.
Angenommen es wurde tatsächlich eine Beratung und Dosierung am Empfangsbereich vereinbart und dokumentiert. Nun ist aber dennoch unklar, was tatsächlich am Münzer oder Zentralautomat tatsächlich vom Kunden von Hand eingestellt wurde. Es ist auch immer Unklar, was das Personal tatsächlich am Automaten einstellt. Ein Nachweis oder eine Kontrolle im Sinne der UVSV ist mit solchen „Selbstbedienungsautomaten“ nicht möglich.
Im Gegensatz zu den WinSolar Steuerungen, ist die Verwaltung direkt mit der Steuerung verbunden. Das Beratungsergebnis wird tatsächlich 1:1 umgesetzt. Die Dokumentation hierzu wird automatisch durchgeführt. Eine Überwachung und Kontrolle pro Kunde ist somit tatsächlich möglich. Der Vollzug kann das einfach überprüfen.
Das Fazit zum Ganzen ist, das die Umsetzung der UVSV nur dann tatsächlich sinnvoll umgesetzt werden kann, wenn die Verwaltung ( Empfangsbereich ) direkt mit der Steuerung verbunden ist. In jedem anderen Fall, kann die Absicht der UVSV, unterlaufen werden. Die Kontrollen hierzu sind aufwendig.
Elektra
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Darauf hat Paula74 geantwortet:
@ Elektra
Eine Studio, wo dem Kunden nicht einmal "GutenTag" gesagt wird, ist dem Kunden nicht würdig. Der geht da einmal hin und nicht wieder, es sei denn es ist SB.
Meine Steuerung hat alle notwendigen Funktionen, abgesehen vom Dosierungsplan gemäß UVSV und Hauttypbestimmung, hatte ich ja schon einmal erwähnt. Ansonsten ist alles einstellbar. Bei Freischaltung der Bank sehe ich sofort, wann der Kunde das letzte Mal da war und wie lange er gesonnt hat usw...
Aber wie ich es schon mehrmals geschrieben habe, hätte ich sehr gern eine Demoversion, um mitreden zu können ;)...
PS. Für alle, denen Elektras Winsolar zu teuer erscheint, meine Steuerung hat mich 1997 schon 10000 DM gekostet...