@all;
ich wurde zu Euren Diskussionen informiert und möchte mich hierzu direkt an Euch wenden. Ich hatte in Eurem Forum a) mit Dialog, b) mit Konfrontation zur UVSV, c) mit der Methode „Nürnberger Trichter“ versucht allen das UVSV Regelwerk zu erklären. Die Diskussionen hierzu dauern leider immer noch an. Seht es bitte immer als gesamtes Regelwerk an!
Meine Themen:
1. SB- Aus? Warum ist das so, mit der UVSV 2 x Bestrahlungsgeräte?
2. Das duale Geschäftsmodel mit „quasi SB?“
1. SB-Aus? Ja, das ist leider die Wahrheit zur UVSV. Man kann es salopp so formulieren: „ … der einzige Unterschied zu den „großen Sonnenstudios“ ist, das während der Bestrahlung nicht zwingend ein Personal anwesend sein muss aber ALLE anderen §§§ genauso befolgt werden müssen“. Vor der Bestrahlung greift die „ABS Bremse SB“ durch den §3.2.1. Das persönliche Aushändigen der UV-Schutzbrille durch Personal. Warum nun das:
Der Gesetzgeber will, das wahrgenommen wird wer die Bestrahlung (NiSG U18) haben will und das wahrgenommen wird, dass momentan eine Bestrahlung durchgeführt wird. (das Regelwerk)
2. So ein Betrieb ist nur mit einem DUALEN Geschäftsmodel (in Kombination) möglich.
Beispiele: a) Nagelstudio mit 2 x UV, b) Massagestudio mit 2 x UV, c) Schwimmbad mit Getränke Theke plus 2 x UV, d) Figur- Gerate mit 2 x UV ….
eher exotisch aber denkbar:
Zigarettenladen mit 2 x UV, Ticketverkauf mit 2x UV, Brotladen, Kaffe mit 2x UV, Vier mal Spielautomaten mit 2 x UV, Postladen mit 2 x UV, hier kann das „Suchen der Nadel im Heuhaufen“ weitergeführt werden.
Aber es wird anhand der Beispiele sehr deutlich, dass die Bestrahlung mit 2 x UV immer nur mit einem DUALEN Geschäftsmodel möglich ist.
Somit möchte ich Euch allen wieder mit Euren Gedanken alleine lassen und das suchen nach dem geeigneten Geschäftsmodellen, eurer Fantasie überlassen. Eventuell ist ja ein Geistesblitz dabei.
Elektra