@all
Die Mitglieder im Saunabund (http://www.saunabund-ev.de/index.php?id=339) waren die schärfsten Gegner
der UVSV, bzw. des NiSG, weil sie alle SB-Betreiber waren bzw noch sind.
Jetzt schult der Saunabund als einziger bundesweit.
(der 2te Schulungsträger hat nur regionale Bedeutung)
Dr. rer. nat. Karsten Gröning, hier im Saunabund-Vorstand (http://www.saunabund-ev.de/index.php?id=30)
tönte am lautesten ,
(während man auf den Beginn der Informationsveranstaltung vom BfS und DAKKS wartete)
dass sein Bund mittels der Justiz alles kippen würde,
was das BfS mittels der UVSV der Saunabund-Klientel alles aufzwingen wolle .
Immerhin, wenn man sieht, wie vernetzt der Saunabund ist
(http://www.saunabund-ev.de/index.php?id=202)
speziell hier :http://www.bvpraevention.de/cms/index.asp?bvpg,
dann sieht man, dass er eine andere Dimension erreicht, als unser angeblicher Branchenverband BfB.
Als inneren Aufpasser hält man beim Saunabund Freundschaft hiermit :
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
Dadurch Saunabündler viel weiter als wir mit unserer "wir sitzen doch alle in einem Boot" - Branchen-Struktur.
Wir haben einen Paten als BfB-Boss, der bestimmt, was gedacht und gemacht wird.
Aber was ist nun von dieser erstaunlichen Umkehr der Saunabündler zu halten ?
Nicht viel, wenn man die Darstellung der UVSV auf der Saunabund-Webseite prüft,
dort steht:
Ab dem 1. November 2012 (vergl. Termin 01.11.2012) muss zu
den Betriebszeiten der Solarien sog. Fachpersonal permanent in den Anlagen
vorhanden sein. Der Betrieb von SB-Studios ohne Fachpersonal
ist ab dem 1. November 2012 damit nicht mehr möglich.
Diese Desinformation kennen wir bereits vom JK-BfB-Vorstand seit über einem Jahr.
Zuletzt hat Roggendorf im Mitgliederbrief dieser angeblich im BMU vorhandenen "Meinung"
sogar noch dahingehend widersprochen, dass SB in der alten Form noch länger möglich sei.
Man muss sich fragen, wie der Verfasser der Saunabund-Info zu der obigen Aussage kommen kann,
wenn er zuvor schreibt:
Gültigkeit seit 01.01.2012
…Verbot der Nutzung durch Minderjährige
Den Nutzern ist vor der Erstbestrahlung eine Informationsschrift zu übergeben,
die auf die Gefahren der UV-Bestrahlung hinweist und die Inhalte
einer noch zu erstellenden Leitlinie des Bundesamt für Strahlenschutz enthält.
Der Nutzer hat schriftlich zu bestätigen, dass er die Information erhalten hat,
sein Hauttyp bestimmt wurde, ein auf Ihn abgestimmter Dosierungsplan erstellt wurde,
er eine Kopie des Dosierungsplanes und der Hauttypenbestimmung erhalten hat
und damit einverstanden ist, dass diese Unterlagen drei (?)Jahre durch den Betreiber
aufbewahrt werden.
Und zum 1.8.2012 sollen viele Regeln erst gültig geworden sein, die bereits ab dem 1.1. 12 gegolten haben ???
Vom der Übergangsregelung für 0.6 steht da auch nichts,
Und das Sahnehäubchen auf dieser Desinformationstorte hier:
http://www.saunabund-ev.de/index.php?id=863
"Bedingt durch die Forderung, dass das Angebot der Schutzbrille vor einer Bestrahlungsserie
durch Fachpersonal zu erfolgen hat, wird die "Kleinbetriebsregelung"
nur in sehr seltenen Fällen wirtschaftlich sinnvoll angewendet werden können."
Wo man erwartet, dass als Begründung der Unwirtschaftlchkeit das Angebot der Schutzbrille
vor jeder SB-Bestrahlung genannt wird, wird das Gegenteil geschrieben,
nämlich das Angebot der Schutzbrille vor der Serie durch das Fachpersonal.
Da hat der BfB weniger verzerrt informiert -
bzw: "bescheidener" desinformiert - als die Saunabündler.
Das BfS müsste den Saunabündlern diese Web-Seiten-Infos um die Ohren hauen.
Tak