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wie bekannt wurde sollen die Vollzugsbehörden zum Anfang November einsatzbereit sein. Die Kontrollen beschränken sich dann nicht nur auf den Gerätepark, sondern auf das was den Behörden am aller wichtigsten ist, die Arbeit im Empfangsbereich. Der Umgang mit den Nutzerinnen und Nutzer.
Werden dort Fehler in Bezug zur UVSV und NiSG gemacht, wird kein Verständnis mehr aufgebracht. Bei grober Verletzungen der Vorordnung, muss der Betreiber mit einer Schließung durch die Behörden rechnen. Es wird dann zu einem Bußgeldverfahren kommen. Hierzu kann der Betreiber dann vor Gericht Stellung nehmen.
Hierbei ist es erst mal unerheblich, ob das Personal schon eine Schulung durchlaufen hat. Die Grundkenntnisse zum Umgang mit den künstlichen UV-Strahlungen müssen vorhanden sein. Fehlt der Nachweis zur Erstberatung und ist erkennbar, dass keine oder dürftig Folgeberatungen durchgeführt werden, ist das ein grober Verstoß zur UVSV.
Wer bis zu dem Zeitpunkt nicht vorbereitet ist, wird zu dem großen Verlieren gehören. Für einen SB-Betrieb gilt NULL Toleranz. Nicht nur das der Betrieb geschlossen wird, sondern hier wird gleich ein Verfahren eingeleitet. Sollten dann noch zusätzlich Geräte gefunden werden, die eine maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² überschreiten, ist der Studiobetreiber am Ende seine Kariere angelangt.
Elektra