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ich werde immer wieder zu dem Dosierungsplan angesprochen. Anbei möchte ich hierzu ein paar Informationen loswerden:
1. Ein Dosierungsplan muss immer erstellt werden
2. Das wichtigste am Dosierungsplan sind die Bestrahlungs- Abstände. Hierzu müssen die Besuchstage und die zu verwendeten Solarien aufgeführt werden.
So weit so gut. Nun zur Praxis.
In der Praxis kommt wahrscheinlich der Kunde nicht immer zur den ausgemachten Tagen.
Wenn der Kunde einen Tag später kommt macht das alles nichts aus. Der Abstand wäre OK. Der Gesetzgeber ist zufrieden.
Nun sagt aber der Kunde beim zweiten Besuch, ich möchte nicht die Bestrahlungsstufe 2 von nur 150 J/m² sondern ich möchte 14 Minuten bräunen.
Das wäre auch vom Gesetzgeber OK, denn wir können dem Bürger nicht vorschreiben, dass er die 150 J/m² nehmen muss. Denn das Fachpersonal kann sich im Bereich von 100 J/m² bis zur maximalen Bestrahlungsdosis (bei Hauttyp 3 bis 350 J/m²) bewegen. Hierzu ist allerdings zwingend das Beratungsgespräch notwendig.
Wenn nun diese Bestrahlung pro Kunde noch dokumentiert wird, ist dem Gesetz genüge getan. (Aufbewahrungsfrist mindestens ein halbes Jahr. ) Denn die Bestrahlungsabstände und der Dosierungsbereich wurden eingehalten. Der Kunde muss hierzu nicht extra einen Zettel unterschreiben.
Nur die Erstbestrahlung von 100 J/m² muss zwingend eingehalten werden. Lehnt ein Kunde alle Beratungen ab, kann der Studiobetreiber dem Kunden nur maximal 100 J/m² empfehlen. Denn ohne Hauttyp ist keine Bestimmung der Bestrahlungszeit möglich.
Lässt er trotzdem den Kunden Beispielweise für 16 Minuten bräunen, ist diese Leistung nicht mehr von der UVSV gedeckt. Der Studiobetreiber bewegt sich außerhalb vom Gesetz. Der Studiobetreiber müsste sich hierzu nun bei jeder Bestrahlung rechtlich mit einem Schriftstück absichern und den Zettel mindestens ein halbes Jahr aufbewahren.
Elektra